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GAP-Versicherung

Totalschaden Gap-Versicherung
GAP-Versicherung: Wichtig zu wissen
  • Die GAP-Versicherung deckt den Differenzbetrag zwischen Kredit- oder Leasingrestwert und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden oder Diebstahl.
  • Sie ist ein zusätzlicher Leistungsbaustein in Kaskoversicherungen von kreditfinanzierten Kfz und Leasingfahrzeugen.
  • Der Versicherungsschutz der GAP-Deckung (gap ist das englische Wort für Lücke) ist meist optional.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Bei welchen Schäden greift die GAP-Versicherung?

Die exakten Versicherungsleistungen dieser Extra-Absicherung können je nach Anbieter variieren. Eine GAP-Deckung erfolgt für gewöhnlich, wenn ein Leasingwagen gestohlen wird oder ein Totalschaden vorliegt. Im letzteren Fall übersteigen die voraussichtlichen Kosten für eine Reparatur den Fahrzeugwert – und die Differenz kann groß sein.

Der Wiederbeschaffungswert nach einem Diebstahl entspricht den gängigen Preisen des Gebrauchtwagenmarktes für vergleichbare Fahrzeuge. Je nach Anbieter ist die Deckung des Wiederbeschaffungswertes Teil der Vollkasko- oder optional erweiterten Teilkaskoversicherung.

Die GAP-Deckung ist meist nicht automatisch Teil von Kaskoverträgen, sondern wird als optionale Zusatzversicherung angeboten.


Wann ist eine GAP-Deckung sinnvoll?

Eine GAP-Versicherung kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn ein Leasingvertrag oder Finanzierungsvertrag für einen Neuwagen, jungen Gebrauchtwagen oder ein teures Fahrzeug abgeschlossen wurde. Die GAP-Versicherung schützt bei einem Unfall mit Totalschaden vor zusätzlichen Belastungen durch finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Kredit- oder Leasinggeber.

Insbesondere beim Leasing gibt es Besonderheiten: Das Leasingfahrzeug wird der Fahrerin oder dem Fahrer gegen die Zahlung monatlicher Leasingraten entsprechend der Vertragsbedingungen überlassen, es bleibt jedoch weiterhin Eigentum des Leasinggebers. Am Ende der Leasingzeit steht es Fahrerin oder Fahrer teils frei, das geleaste Auto zurückzugeben, auszulösen und zu behalten.

Im Falle eines Diebstahls oder Unfalls mit Totalschaden erfolgt die Auslösung des Leasingwagens automatisch. Das bedeutet, die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer muss für die gesamten Kosten des während der Leasingdauer zerstörten oder entwendeten Fahrzeugs aufkommen. Diese Selbstbeteiligung in Form der Restforderung kann ohne GAP-Versicherung hoch werden.

Der Grund: Die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes der Kaskoversicherung entspricht nicht dem Ursprungswert des Fahrzeugs und deckt meist nicht den Ablösewert ab. Eine Neuwertentschädigung gibt es, abhängig von der Vollkasko nur für kurze Zeit nach dem Erwerb des Wagens. Wie genau der Wertverlust berechnet wird und wie lange der Wagen als neu gilt, variiert von Vollkaskoversicherung zu Vollkaskoversicherung. Tarifabhängig gilt der Wagen zwischen wenigen Monaten oder 2 Jahren als neu.

Kurz: Die Finanzierung des Restbetrags beziehungsweise der Restforderung muss ohne GAP-Versicherung in diesen Fällen von der Leasingnehmerin oder vom Leasingnehmer übernommen werden. Daher ist eine Differenzdeckung beim Leasing eine sinnvolle Zusatzversicherung.

Auch bei der Kfz-Finanzierung kann die Ergänzung des Versicherungs- oder Finanzierungsvertrags mit einer GAP-Differenzkaskoversicherung eine nützliche Option sein. Im Schadensfall müssen die Raten sonst bis zur Begleichung der Kreditsumme weitergezahlt werden, auch wenn das Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist.


GAP-Versicherung im Leasing – Rechenbeispiel

Im folgenden Beispiel beträgt der Leasingwert des Kfz insgesamt 22.5700 Euro. Bei einem Leasingvertrag über zwei Jahre liegt die Anzahlung bei 6.500 Euro, die monatlichen Raten kosten 300 Euro (insgesamt 7.200 Euro) und der Restwert des Fahrzeugs nach Ablauf der 24 Monate wurde auf 9.000 Euro festgelegt.

Wagenverlust nach 12 Monaten Leasingzeit ohne GAP-Versicherung

Posten Kosten
12 ausstehende Leasingraten 3.600 Euro
Restwert am Ende der Leasingdauer 9.000 Euro
Zu begleichender Restwert 12.600 Euro
Wiederbeschaffungswert (erstattet durch Kaskoversicherung) 8.500 Euro
Differenz – noch zu leistender Leasing-Betrag 4.100 Euro

Was kostet eine GAP-Deckung für Kfz?

Die Kosten für eine GAP-Versicherung variieren von Anbieter zu Anbieter. Mitunter ist sie auch bereits als fester Leistungsbaustein in Kredit- oder Leasingverträgen enthalten. Wird die Kaskoversicherung um den zusätzlichen Versicherungsschutz erweitert, bestimmen die Autoversicherer die jeweiligen Kosten.

Um die passende Kfz-Versicherung mit GAP-Deckung zu finden, kann ein Vergleich der Konditionen verschiedener Anbieter hilfreich sein. Mit dem externen Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Tarife der Kfz-Versicherer. So ermitteln Sie in nur wenigen Klicks Ihr persönliches Sparpotenzial.


FAQ – häufige Fragen zur GAP-Versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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