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GAP-Versicherung: Schutz bei Totalschaden und Diebstahl

Man steht vor seinem Auto mit Totalschaden und informiert sich über seine Gap-Versicherung
GAP-Versicherung: Wichtig zu wissen
  • Die GAP-Versicherung deckt die Differenz zwischen Kredit- oder Leasingrestbetrag und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden oder Diebstahl.
  • Sie ist ein zusätzlicher Leistungsbaustein in Kaskoversicherungen von kreditfinanzierten Kraft und Leasingfahrzeugen.
  • Der Versicherungsschutz der GAP-Deckung ist meist optional.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine GAP-Versicherung?

Die GAP-Deckung ist eine Zusatzversicherung zum Schutz von Leasingfahrzeugen oder kreditfinanzierten Kfz. Ihre Bezeichnung leitet sich vom englischen Wort gap für Lücke ab und steht für Guaranteed Asset Protection, also für einen garantierten Vermögensschutz im Schadenfall.

Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls von geleasten Autos liegt der Wiederbeschaffungswert häufig unterhalb des Kredit- oder Leasingrestwerts. Enthält die Kaskoversicherung keine Neuwertentschädigung oder ist die Frist für diese abgelaufen, erfolgt lediglich eine Erstattung des Betrags zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs.

Die Kosten für die Leasing-Restbeträge oder den Restkredit trägt dann die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer. Eine Differenzkaskoversicherung, auch GAP-Versicherung genannt, deckt diese Lücke ab und schützt so vor hohen Kosten im Falle eines Schadens. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um ein Kfz der Oberklasse oder ein Auto mit Erstzulassung handelt.

Die GAP-Deckung ist häufig nicht automatisch in Kaskoverträgen enthalten. Einige Autoversicherungen inkludieren sie jedoch tarifabhängig standardmäßig.


Bei welchen Schäden greift die GAP-Versicherung?

Die exakten Versicherungsleistungen der GAP-Absicherung können je nach Anbieter variieren. Eine GAP-Deckung erfolgt für gewöhnlich in den folgenden Fällen:

  • Autodiebstahl von Leasingwagen oder kreditfinanzierten Kfz
  • Totalschaden von geleasten oder per Kredit finanzierten Fahrzeugen

Im letzteren Fall übersteigen die voraussichtlichen Kosten für eine Reparatur den Fahrzeugwert mitunter erheblich. Ein Ersatz des Fahrzeugs stellt damit die wirtschaftlichere Lösung dar.

Zahlt die GAP-Versicherung auch bei Teilkaskoschäden?

Welche Leistungen die GAP-Versicherung bietet, ist abhängig vom Versicherer. Bestimmte Teilkaskoschäden können durch die GAP-Deckung versichert sein. Dazu gehört der Verlust des Fahrzeugs durch Raub oder Diebstahl. Mitunter werden auch Totalschäden durch weitere Kaskoereignisse wie Unwetter oder Brand abgedeckt.

Eine Kaskoversicherung ersetzt die GAP-Versicherung jedoch nicht. Sie greift erst dann, wenn die Leistung der Teil- oder Vollkasko nicht ausreicht, um den finanziellen Schaden abzudecken, der Ihnen aus der Differenz von Zeitwert des Fahrzeugs und Leasing- oder Kreditrestbetrags entsteht.

Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert nach einem Diebstahl oder Schadensfall entspricht den gängigen Preisen des Gebrauchtwagenmarktes für vergleichbare Fahrzeuge. Je nach Anbieter wird er als Teil der Vollkasko- oder optional erweiterten Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Aufgrund des Wertverlusts liegt der Wiederbeschaffungswert meist unterhalb des Ablösewerts. Laut ADAC verlieren Neuwagen im ersten Jahr bis zu 25 Prozent an Wert. Nach drei Jahren kann die Wertminderung bis zu 50 Prozent betragen. In diesem Fall beliefe sich die von der Versicherung ohne GAP-Deckung gezahlte Erstattung auf rund die Hälfte des Kaufpreises.


GAP-Versicherung im Leasing – Rechenbeispiel

Das folgende Rechenbeispiel basiert auf einem Leasingvertrag zu den folgenden Konditionen:

  • Leasingwert des Kfz: 27.000 Euro
  • Laufzeit: 24 Monate
  • Anzahlung: 6.500 Euro
  • Monatliche Rate: 300 Euro (insgesamt 7.200 Euro)
  • Berechneter Restwert nach der Leasingdauer: 9.000 Euro

Wagenverlust nach 12 Monaten Leasingzeit ohne GAP-Versicherung

Posten Kosten
12 ausstehende Leasingraten 3.600 Euro
Restwert am Ende der Leasingdauer 9.000 Euro
Zu begleichender Restwert 12.600 Euro
Wiederbeschaffungswert (erstattet durch Kaskoversicherung) 8.500 Euro
Versicherungslücke – noch zu leistender Leasing-Betrag 4.100 Euro
Wiederbeschaffungswert:
8.500 Euro
Gap:
4.100 Euro
Auto Gap Aufteilung Besipiel Ablösewert: 12.600 Euro

Rechner online: Was kostet eine GAP-Versicherung?

Die Kosten für eine GAP-Versicherung variieren je nach Anbieter. Mitunter ist der GAP-Schutz bereits als fester Leistungsbaustein in Kredit- oder Leasingverträgen enthalten. Wird die Kaskoversicherung um den zusätzlichen Versicherungsschutz erweitert, bestimmen die Autoversicherer die jeweiligen Kosten selbst. Auch die Höhe einer etwaigen Selbstbeteiligung variiert je nach Versicherungsanbieter.

Kfz-Versicherung mit GAP-Deckung: verschiedene Anbieter im Vergleich

Bei der GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung gelten je nach Versicherungsvertrag unterschiedliche Bedingungen für Leasingautos, kreditfinanzierte Neuwagen oder junge Gebrauchte. Ein Vergleich der Konditionen von Versicherern kann sich daher lohnen. Mit dem externen Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Tarife verschiedener Kfz-Versicherer.

So funktioniert's:

  1. Fahrzeugdaten eintragen.
  2. Fahrerkreis und Vorversicherung angeben.
  3. Nach Tarifen mit GAP-Deckung filtern und Versicherung einfach online beantragen.

Kostenbeispiel einer Vollkasko mit GAP-Versicherung Kosten für neue Leasingwagen

Leistungsstarke Kfz-Versicherungen mit GAP-Deckung erhalten Sie abhängig von Faktoren wie Fahrzeug, Wohnort und Schadenfreiheitsklasse bereits ab rund 50 Euro oder weniger im Monat.

Beispiel für eine Vollkasko mit GAP-Versicherung eines geleasten Neuwagens vom Typ VW Golf VIII 1.5 TSI mit 85 kW (116 PS) aus dem Jahr 2025:

Versicherungsnehmer ist ein lediger Angestellter aus Hamburg-Eimsbüttel im Alter von 30 Jahren. Den Führerschein erwarb er im September 2014 und hat mittlerweile die Schadenfreiheitsklasse 11 erreicht. Der Golf mit einem Neuwert von rund 29.000 Euro wird ausschließlich privat inklusive Arbeitsweg genutzt.

Die jährliche Fahrleistung summiert sich auf etwa 12.000 Kilometer. In der Nacht wird das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. Die Wahl der Werkstatt ist in der Versicherung frei, da bereits eine Werkstattbindung mit dem Leasinggeber vereinbart wurde. Die Selbstbeteiligung in der Teilkasko beträgt 150 Euro. In der Vollkasko liegt er bei 500 Euro.

Kosten der Vollkaskoversicherung:

  • Versicherungsprämie ohne GAP-Deckung: ab rund 612,23 Euro bei jährlicher Zahlung oder 57,06 Euro bei monatlicher Zahlweise; Tarif: Cosmos Direkt Basis
  • Versicherungsprämie mit GAP-Deckung: ab rund 684,17 Euro bei jährlicher Zahlung oder 67,01 Euro bei monatlicher Zahlweise; Tarif: Cosmos Direkt Comfort

(Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, abgerufen am 14. Juni 2026).


Wann ist eine GAP-Deckung sinnvoll?

Eine GAP-Versicherung kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn Sie ein Leasingvertrag oder Finanzierungsvertrag für einen Neuwagen, jungen Gebrauchtwagen oder ein teures Fahrzeug abgeschlossen haben. Die GAP-Versicherung schützt Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer bei einem Diebstahl oder Unfall mit Totalschaden vor zusätzlichen Belastungen durch finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Kredit- oder Leasinggeber.

Besonderheiten beim Leasing im Schadenfall

Das Leasingfahrzeug wird der Fahrerin oder dem Fahrer gegen die Zahlung monatlicher Leasingraten entsprechend der Vertragsbedingungen überlassen. Es bleibt jedoch weiterhin Eigentum des Leasinggebers. Am Ende der Leasingzeit steht es Fahrerin oder Fahrer teils frei, das geleaste Auto zurückzugeben, auszulösen und zu behalten.

Im Falle eines Diebstahls, Verlusts oder Unfalls mit Totalschaden erfolgt die Auslösung des Leasingwagens automatisch. Das bedeutet, die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer muss für die gesamten Kosten des während der Leasingdauer zerstörten oder entwendeten Fahrzeugs aufkommen.

Die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes der Kaskoversicherung entspricht für gewöhnlich nicht dem Ursprungswert oder Kaufpreis des Fahrzeugs und deckt meist nicht den Ablösewert ab. Die anfallende Restforderung ohne GAP-Versicherung kann deshalb sehr hoch ausfallen.

Eine Neuwertentschädigung gibt es, abhängig von der Teilkasko oder Vollkasko, nur für eine bestimmte Zeit nach dem Erwerb des Wagens oder dem Versicherungsbeginn. Wie genau der Wertverlust berechnet wird und wie lange der Wagen als neu gilt, variiert je nach Teilkasko / beziehungsweise Vollkaskoversicherung. Tarifabhängig gilt das Auto je nach Versicherungsvertrag zwischen wenigen Monaten oder drei Jahren als neu. Ist die Frist verstrichen, kann eine Versicherungslücke entstehen, die durch den GAP-Zusatzschutz geschlossen wird.

Autoversicherung mit GAP-Deckung für kreditfinanzierte Kfz

Auch bei der Kfz-Finanzierung kann die Ergänzung des Versicherungs- oder Finanzierungsvertrags mit einer GAP-Differenzkaskoversicherung eine nützliche Option sein. Sie deckt die Restschuld der Finanzierung, wenn diese höher ist als der Wiederbeschaffungswert.

Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer müssen andernfalls die restlichen Kreditraten im Schadensfall bis zur Begleichung der Kreditsumme weiterzahlen. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist.


FAQ – häufige Fragen zur GAP-Versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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