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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Hundehaftpflicht – passende Tarife im Vergleich
Wer braucht eine Hundehaftpflichtversicherung?
Hunde sind treu, liebevoll, verspielt und manchmal etwas übermütig. Klar, dass da mal was zu Bruch geht. Nimmt der Beschützerinstinkt über, wird vielleicht sogar jemand verletzt. Für solche Fälle gibt es die Hundehaftpflichtversicherung – auch Hundehalterhaftpflicht genannt.
Test.de bezeichnet die Hundehaftpflicht als absolut notwendig. Entsprechend § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Hundehalter und Hundehalterinnen für alle Schäden des Hundes. Reißt Ihr Tier im Straßencafé beispielsweise übermütig einen Tisch um, haften Sie für jegliche Schäden und Kosten. Reißt der Hund sich von der Leine los und beißt einen Jogger oder provoziert einen Verkehrsunfall, müssen Sie alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten begleichen, sofern Sie keine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben.
Abhängig von Ihrem Wohnort und Ihrem Hund ist die Hundehaftflicht freiwillig oder gesetzliche Pflicht. In Thüringen müssen alle Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung haben, in Bremen ist die Versicherungspflicht rassenbedingt, in Mecklenburg-Vorpommern ist die Haftpflicht freiwillig (Stand 2023). Darüber hinaus sind die Gemeinden befugt, eigene Hundegesetze bezüglich Versicherung, Steuern und Haltung zu erlassen. Informieren Sie sich als Hundebesitzerin oder Hundebesitzer am besten über Bestimmungen an Ihrem Wohnort.
Gefährdungshaftung: Sie haften finanziell für Schäden durch Ihren Hund.
Ohne Hundehaftpflicht haften Tierbesitzer und -besitzerinnen mit dem gesamten Vermögen für alle Schäden, die ihr Hund bei Dritten verursacht – selbst wenn sie keinerlei Schuld trifft oder sie zum Zeitpunkt des Schadens abwesend waren.
Reicht das derzeitige Vermögen nicht aus, müssen zukünftige Einnahmen, Erbschaften und Verdienste zur Schadensbegleichung verwendet werden. Krankenkassen dürfen von Hundehaltern - und halterinnen Kosten für Behandlungen zurückfordern.
Ist die Hundehaftpflicht gesetzliche Pflicht?
In Deutschland gilt bezüglich der Hundehaftpflicht und Haltung föderales Recht. Die Gesetzgebungen für Hundehalterinnen und Hundehalter unterscheiden sich in einzelnen Bundesländern. Auch das Strafmaß bei Zuwiderhandlungen variiert. Zuweilen muss man mit Bußgeldern im fünfstelligen Bereich rechnen (Stand 2023).
Informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer Gemeinde über die Vorgaben zur Versicherungspflicht für Ihren Hund! Einzelne Gemeinden können zusätzliche Hundegesetze erlassen und Verordnungen kurzfristig erlassen.
In diesen Bundesländern ist die Hundeversicherung für alle Hunde Pflicht:
In diesem Bundesland ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde freiwillig:
Die Einstufung von einzelnen Hunden als Kampfhund oder gefährlich variiert in den einzelnen Bundesländern. Einige Bundesländer schreiben für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer bestimmter Tiere eine Hundehaftpflichtversicherung vor. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht.
Hundehaftpflicht-Pflicht für bestimmte Hunde
Bundesland | Eine Hundehaftpflicht brauchen zwingend: |
Baden-Württemberg |
American Staffordshire Terrier Bullterrier, Pit Bull Terrier (als besonders gefährlich eingestuft) Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastif, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu, falls die Kampfhundeigenschaft sich durch eine amtliche Prüfung bestätigt |
Bayern |
American Pit Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Stafford Bullterrier und Tosa-Inu (als besonders gefährlich eingestuft, Kategorie 1) Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogo Canario, Dogue de Bordeaux, Fila Basileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler (Kategorie 2, Gefährlichkeit wird vorausgesetzt, bis anderweitig bewiesen) |
Brandenburg |
Alano, Cane Corso, Bullmastiff, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espańol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Weitere Sonderregelungen: Komplett untersagt ist die Haltung von American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Stafford Bullterrier und Tosa Inu. Das Halten von sonstigen Kampfhunden ist in Mehrfamilienhäusern in Brandenburg generell verboten, dazu gehören Alano, Cane Corso, Bullmastiff, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espańol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. |
Bremen |
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit-Bull-Terrier und Stafford Bullterrier sowie Hunderassen mit aggressivem Verhalten |
Hessen | American Bulldog, American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrrier, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Staffordshire Terrier, Rottweiler |
Nordhrein-Westfalen |
Hunde mit mindestens 40 Zentimeter Schulterhöhe und 20 Kilogramm Gewicht American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Mischlinge, die diese Rassen beinhalten, außerdem Hunde, die aufgrund von aggressivem Verhalten als gefährlich eingestuft werden |
Rheinland-Pfalz |
American Stafford Terrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bulltierrier, sowie entsprechende Kreuzungen und Mischlinge Alle Hunde, die durch aggressives Verhalten gegenüber Tieren und Menschen auffallen |
Saarland | American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Stafford Bullterrier |
Sachsen |
Hunde, bei denen aufgrund der Züchtung eine erhöhte Aggressivität wahrscheinlich ist Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen |
Quelle: Ministerien und Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer (Stand: 2021 - 2023)
Die vorgeschriebene Versicherungssumme der Haftpflicht für Hunde variiert lokal: In Berlin besteht eine allgemeine Mindestvorgabe für eine Million Euro, in Nordrhein-Westfalen hingegen müssen nur gefährliche
Hunde mit mindestens 500.000 Euro haftpflichtversichert sein. In jedem Fall ist eine Hundehaftpflicht-Deckungssumme über mehere Millionen Euro sinnvoll.
Was leistet eine Hundehaftpflicht?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund verursacht. Kommt die Hundeversicherung zu dem Schluss, dass kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, fungiert sie als Rechtsschutzversicherung und übernimmt im Streitfall die Anwalts- und Gerichtskosten.
Der Vertrag legt fest, in welchem Umfang und welcher Höhe der Tarif im Schadenfall welche Kosten übernimmt.
Personenschaden
Wenn Ihr Hund übermütig an einer Rentnerin hochspringt und deren Sturz verursacht oder auf die Straße rennt und einen Autounfall provoziert, können geschädigte Personen Sie für die Schäden finanziell zur Verantwortung ziehen. Das gleiche gilt, wenn ein Senior sich durch das Bellen Ihres Hundes erschreckt und einen Herzanfall erleidet. Fällig sind bei derartigen Schäden an Dritten dann oft nicht nur die Übernahme von Heilkosten, sondern auch Schmerzensgeld. Diese übernimmt die Haftpflicht für Hundehalter und Hundehalterinnen. Aus diesem Grund beträgt die Deckungssumme oft ein oder mehrere Millionen Euro.
Sachschaden
Zu den Sach-Schäden von Hunden zählen etwa der komplett umgegrabene Ziergarten des Nachbarn oder die zerkauten Designerschuhe des Gasts. Zusätzlich unterteilt man in der Hundehaftpflichtversicherung zwischen Mietsachschäden an etwa angenagten Türen und Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie dem Inventar. Dazu zählen etwa auch angekaute Tischbeine in Ferienwohnungen und ruinierte Teppiche in Hotels.
Vermögensschaden
Ein Beispiel: Ein Tierarzt oder eine Tierärztin wird von Ihrem Vierbeiner gebissen und kann der Tätigkeit aufgrund der Verletzung nicht mehr nachkommen. Die Hundehaftpflicht zahlt der Tierärztin oder dem Tierarzt die Behandlungskosten sowie eine finanzielle Entschädigung für den Dienstausfall.
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
Verletzt ein Hund ein anderes Tier, besteht ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz – und zwar nicht entsprechend dem monetären Wert des Tieres, sondern in Höhe der Heilbehandlungskosten. Oftmals übernimmt auch die Hundehaftpflicht einen Teil dieser Ausgaben.
Hundehaftpflicht – welche Zusatzbausteine gibt es?
Wie teuer ist die Hundeversicherung?
Eine Hundehaftpflicht ist bereits für einen Beitrag von weit unter hundert Euro pro Jahr erhältlich. Wie teuer der Tarif für Ihr Tier im Einzelfall wird, hängt von mehreren Faktoren ab.
Was ist beim Abschluss einer Hundehaftpflicht wichtig?
Prüfen Sie folgende Punkte, ehe Sie Ihre Unterschrift unter den Versicherungsvertrag setzen:
- Anbietervergleich: Die Versicherungen unterscheiden sich bezüglich Tarifen, Leistungen und Preisen. Machen Sie vor dem Abschluss einen Online-Vergleich.
- Genauigkeit bei allen Angaben: Beantworten Sie Fragen der Haftpflicht bezüglich Vorschäden, potentiellen Risiken und Art des zu versichernden Hundes sehr genau. Schleichen sich Fehler ein, ist der Hundehaftpflichtversicherungsschutz bei einem Schaden unter Umständen gefährdet.
- Genaue Bezeichnung der Rasse: Selbst, wenn es sich bei Ihrem Hund um einen Mischling handelt, ist es wichtig, dass Sie der Haftpflicht die am meisten ausgeprägte Rasse mitteilen. Wurde Ihr Hund als Dackelmischling eingestuft, obwohl er einem Pitbull ähnelt, wurde die Prämie im Zweifelsfall nicht sachgemäß berechnet. Bei einem Schaden könnte der Hundeversicherer Leistungen verweigern.
- Vorgaben der Gemeinde: Erkundigen Sie sich, ob bezüglich der Haftpflicht bestimmte Vorgaben gelten. So muss jeder Hund in Berlin beispielsweise mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro versichert werden (Stand: 2023).
- Höhe der Deckungssumme: Setzen Sie die Deckungssumme bei mindestens 5 Millionen Euro an. Übersteigt ein Schaden die Versicherungssumme, müssen Sie die Differenz selber zahlen – wenn nötig auch mit zukünftigen Einkünften.
- Kein Leinenzwang: Wichtig ist, dass die Hundehaftpflicht auch dann für Schäden leistet, wenn der Hund nicht angeleint war, selbst wenn am Ort des Vorfalls Leinenpflicht besteht.
- Fremdhüterrisiko: Mit dieser Klausel springt die Hundehaftplicht im Schadenfall ein, wenn Dritte für Sie auf Ihren Vierbeiner aufpassen.
Änderungen umgehend der Hundeversicherung melden
Damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, melden Sie der Haftpflichtversicherung etwaige Änderungen der Lebensumstände schnell – beispielsweise, wenn Sie einen neuen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen, Ihre Hündin trächtig ist oder Welpen bekommen hat. Einige Versicherungen gelten kurzfristig zwar für neue vierbeinige Familienmitglieder, allerdings je nach Anbieter nur einige Wochen bis hin zu mehreren Monaten.
Auch bei einem Wohnsitzwechsel oder einer Veränderung der Bankverbindung ist die Haftpflicht für den Hund zu informieren.
Wann lohnt sich ein Wechsel der Hundehaftpflicht?
Hunde gehören in Deutschland zu den beliebtesten tierischen Familienmitgliedern. Dementsprechend groß ist die Branche und entsprechend divers sind die Tarife der Hundehalterhaftpflicht. Dabei gilt: Nicht jede Hundehaftpflicht-Versicherung ist automatisch gut und günstig.
Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn Tierhalterinnen und Tierhalter mit den Kosten und/oder dem Tarif unzufrieden sind. Ein kostenloser Online-Vergleich gibt einen Überblick und zeigt das Sparpotenzial auf.
Kündigen Sie Ihren alten Vertrag erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines neuen Anbieters haben, denn nicht alle Hundeversicherer akzeptieren alle Hunderassen. Manche schließen Listenhunde oder Kampfhunde sowie entsprechende Kreuzungen und Mischlinge aus. Riskieren Sie bei einem Wechsel keine Versicherungslücke, da Sie etwaige Schäden sonst komplett selbst finanzieren müssen. Natürlich sind auch die Kündigungsfristen bei Ihrem alten Anbieter relevant.
Wann habe ich bei der Hundehaftpflicht ein Kündigungsrecht?
Zum Ende des Versicherungsjahres haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht, das zwischen ein und drei Monaten vorher wahrzunehmen ist. Wurde für Ihren Hund eine Laufzeit über mehrere Jahre vereinbart, können Sie erst zum Ende dieser Frist regulär kündigen. Kündigen Sie nach Ablauf der Laufzeit oder des Versicherungsjahres nicht, wird der Vertrag für Ihr Tier automatisch um je ein weiteres Jahr verlängert.
Reichen Sie ordentliche und außerordentliche Kündigungen der Hundehaftpflichtversicherung stets schriftlich per Einschreiben ein, damit Sie die Einhaltung der Frist belegen können.
Sonderkündigungsrecht bei der Hundehaftpflichtversicherung
Ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht der Hundehaftpflicht besteht in folgenden Fällen:
Bei einer außerordentlichen Kündigung erhalten Hundehalter und -halterinnen im Voraus gezahlte Beiträge zurückerstattet.
Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht?
In folgenden Fällen ist die Hundehaftpflichtversicherung nicht zuständig:
FAQ – häufige Fragen zur Hundeversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.