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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Hundehaftpflicht – passende Tarife im Vergleich
Wer braucht eine Hundehaftpflichtversicherung?
Hunde sind treu, liebevoll, verspielt und manchmal ein wenig übermütig. Klar, dass da auch mal was zu Bruch geht. Und wenn der Beschützerinstinkt des Vierbeiners überhandnimmt, wird vielleicht sogar jemand verletzt. Für solche Fälle gibt es die Hundehaftpflichtversicherung – auch Hundehalterhaftpflicht genannt.
Test.de bezeichnet die Hundehaftpflicht als absolut notwendig
. Entsprechend § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie für alle Schäden Ihres Hundes. Reißt er im Straßencafé beispielsweise übermütig einen Tisch um, haften Sie für jegliche Schäden und Kosten. Auch wenn er sich von der Leine losreißt und einen Autounfall provoziert oder im Park einen Jogger beißt, müssen Sie alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden begleichen, sofern Sie keine Hundeversicherung abgeschlossen haben.
Abhängig von Ihrem Wohnort und Ihrem Hund ist die Hundehaftflicht freiwillig oder gesetzliche Pflicht. So müssen in Thüringen beispielsweise alle Vierbeiner eine Hundehaftpflicht haben, in Bremen ist das von der Rasse abhängig, in Mecklenburg-Vorpommern freiwillig (Stand 2021). Darüber hinaus sind auch die Gemeinden befugt, eigene Hundegesetze bezüglich Versicherung, Steuern und Haltung zu erlassen. Als Hundebesitzerin oder Besitzer sollten Sie sich informieren, welche Bestimmungen an Ihrem Wohnort gelten.
Es ist insgesamt empfehlenswert, die Hundehaftpflicht verschiedener Versicherungsgesellschaften miteinander zu vergleichen und zu schauen, welche Bausteine invidviduell für Sie sinnvoll sind. Einige Tarife enthalten beispielsweise eine Forderungsausfalldeckung. Mit einer Forderungsausfalldeckung übernimmt Ihre Versicherung die Kosten ab und bis zu einer bestimmten Höhe, falls Sie selber einen Schaden erleiden und der Schadensverursacher keine Versicherung hat.
Achtung Gefährdungshaftung: Sie haften finanziell für Schäden durch Ihren Hund.
Haben Sie keine Hundeversicherung abgeschlossen, haften Sie im Ernstfall mit Ihrem gesamten Vermögen – selbst wenn Sie keinerlei Schuld trifft oder Sie zum Schadenzeitpunkt abwesend waren. Reicht das derzeitige Vermögen nicht aus, müssen auch zukünftige Einnahmen, Erbschaften und Verdienste zur Schadensbegleichung verwendet werden. Krankenkassen dürfen Behandlungskosten von den Hundehaltern zurückfordern. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist deshalb absolut empfehlenswert, damit man im Ernstfall nicht vor einem hohen Schuldenberg steht.
Was leistet eine Hundehaftpflicht?
Hunde sind zwar Familienmitglieder und beste Freunde, zuweilen aber auch sehr eigensinnig. Und wer kann von einem Hund verlangen, dass er begreift, wie teuer ein zerkautes Sofa ist? Natürlich hilft eine liebevolle, gute Erziehung, aber wenn Jagdtrieb oder Beschützerinstinkt mit dem Vierbeiner durchgehen, hilft das manchmal auch nicht.
Ähnlich der Haftpflichtversicherung für Menschen leistet eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deshalb für Personen- und Sachschäden, die durch Ihren Vierbeiner verursacht wurden. Kommt die Hundeversicherung zu dem Schluss, dass kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, übernimmt sie bei einem Rechtsstreit die Anwalts- und Gerichtskosten. In der jeweiligen Police wird genau festgelegt, in welchem Umfang und welcher Höhe im Schadensfall welche Kosten übernommen werden. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über mögliche Punkte des Versicherungsvertrags.
Personenschaden
Wenn Ihr Hund auf die Straße rennt und einen Unfall provoziert oder übermütig an einem Rentner hochspringt und dessen Sturz verursacht, können Sie finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Das gleiche gilt, wenn ein Senior sich durch das Bellen Ihres Hundes erschreckt und einen Herzanfall erleidet. Fällig sind dann oft nicht nur die Übernahme von Heilkosten, sondern auch Schmerzensgeld.
Sachschaden
Zu den Sachschäden zählen etwa der komplett umgegrabene Ziergarten des Nachbarn oder die zerkauten Designerschuhe des Gasts. Zusätzlich unterteilt man in Mietsachschäden an etwa angenagten Türen und Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie dem Inventar. Dazu zählen etwa auch angekaute Tischbeine in Ferienwohnungen und ruinierte Teppiche in Hotels.
Vermögensschaden
Auch Vermögensschäden sind abgedeckt – wenn beispielsweise ein Tierarzt von Ihrem Hund gebissen wird und seiner Tätigkeit aufgrund dieser Bissverletzung nicht mehr nachkommen kann. In diesem Fall zahlt die Hundeversicherung dem Tierarzt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch eine finanzielle Entschädigung für den Dienstausfall.
Verursacht Ihr Vierbeiner einen Schaden, ist er nicht nur unter Ihrer persönlichen Obhut abgesichert, sondern auch in der von Familien- und Haushaltsmitgliedern. Das gleiche gilt für Personen, die sich in Ihrem Auftrag um den Hund kümmern – wichtig ist in letzterem Zusammenhang die Klausel des Fremdhüterrisikos
.
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
Wenn ein Hund andere Tiere verletzt, besteht ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz – und zwar nicht entsprechend dem monetären Wert des Tieres, sondern in Höhe der Heilbehandlungskosten. Oftmals übernimmt auch die Hundehaftpflicht einen Teil dieser Ausgaben.
Wie setzen sich die Beiträge der Hundehaftpflichtversicherung zusammen?
Eine Hundeversicherung ist bereits für weit unter hundert Euro pro Jahr erhältlich. Wie teuer die Police im Einzelfall wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Besonders wichtig ist die Hunderasse. Im Folgenden finden Sie weitere Determinanten für die Prämienkalkulation:
1. Die Hunderasse
2. Die Anzahl der Tiere
3. Die Höhe der Deckungssumme
4. Etwaige Vorschäden und Vorversicherungen
5. Nachweis über den Besuch einer Hundeschule
6. Die Laufzeit
7. Die Zahlweise
8. Eine Selbstbeteiligung
9. Beruf und Alter der Hundehalterinnen und Halter
Hundehaftpflichtversicherung ohne Wartezeiten
Bei einer Hundeversicherung gibt es keine Wartezeiten oder Karrenzeiten, das heißt, sie gilt nach Vertragsabschluss genau ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Beiträge gezahlt haben. Kommt es in dem Zeitraum vor dem Zahlungseingang zu einem Vorfall, dann müssen Sie nachweisen, dass die Zahlung sich nicht durch Ihr Verschulden verzögert hat.
Hundehaftpflicht – welche Zusatzbausteine gibt es?
1. Nebenberufliche Tätigkeiten bis 17.500 Euro
2. Vorsorgeversicherung für Welpen
3. Versicherung von Mietsachschäden
4. Versicherung von Vermögensschäden
5. Deckakt
6. Kein Leinenzwang
7. Fremdhüterrisiko
8. Forderungsausfalldeckung
Was muss ich beim Abschluss einer Hundehaftpflicht beachten?
In Deutschland gibt es laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) 7 Millionen Hunde, 70 Prozent davon sind versichert (Stand 2015). Dementsprechend groß ist auch die Hundeversicherungsbranche und entsprechend divers sind einzelne Angebote für eine Hundehalterhaftpflicht. Folgende Punkte sollten geprüft werden, ehe die Unterschrift unter den Versicherungsvertrag gesetzt wird:
1. Anbietervergleich
2. Genauigkeit bei allen Angaben
3. Genaue Bezeichnung der Rasse
4. Vorgaben der jeweiligen Gemeinde
5. Höhe der Deckungssumme
6. Kein Leinenzwang
7. Fremdhüterrisiko
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt es in Deutschland sieben Millionen Hunde, davon sind 70 Prozent versichert. Insgesamt verursachen sie 100.000 Schäden pro Jahr, für den der Gesamtaufwand 80 Millionen Euro beträgt (Stand 2015). Laut etwas neueren Statista-Umfragen (Stand 2017) gibt es hierzulande sogar rund 9,2 Millionen Hunde, etwa 72 Prozent davon sind versichert.
Wichtig: Änderungen umgehend der Hundeversicherung melden
Damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, ist es wichtig, dem Unternehmen etwaige Änderungen der Lebensumstände möglichst schnell mitzuteilen – beispielsweise wenn Sie neue Vierbeiner in Ihren Haushalt aufnehmen, Ihre Hündin trächtig ist oder Welpen bekommen hat. Einige Versicherungen gelten kurzfristig zwar auch für neue vierbeinige Familienmitglieder, allerdings je nach Anbieter nur einige Wochen bis hin zu mehreren Monaten.
Gibt es bei Ihnen persönlich Änderungen, sollten Sie die Versicherung ebenfalls kontaktieren, etwa bei einem Wohnsitzwechsel oder einer Veränderung der Bankverbindung.
Wann lohnt sich ein Wechsel der Hundehaftpflicht?
Nicht alle Hundeversicherungen sind gleich gut und günstig. Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn Sie mit den Kosten und/oder dem Tarif unzufrieden sind. Ein Online-Vergleich gibt einen ersten Überblick über verschiedene Optionen am Markt.
Sie sollten jedoch erst kündigen, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines neuen Anbieters haben, denn nicht alle Hundeversicherer akzeptieren alle Hunderassen. Manche schließen Listenhunde oder Kampfhunde sowie entsprechende Kreuzungen und Mischlinge aus. Keinesfalls sollten Sie bei einem Wechsel eine Versicherungslücke riskieren und ohne eine gültige Police da stehen, da Sie dann etwaige Schäden komplett selbst finanzieren müssen. Auch müssen Sie natürlich die Kündigungsfristen bei Ihrem alten Anbieter beachten.
Wann habe ich bei der Hundehaftpflicht ein Kündigungsrecht?
Wie auch bei anderen Versicherungen haben Sie zum Ende des Versicherungsjahres ein ordentliches Kündigungsrecht, das Sie zwischen ein und drei Monaten vorher wahrnehmen müssen. Haben Sie eine Laufzeit über mehrere Jahre vereinbart, können Sie erst zum Ende dieser Frist regulär kündigen. Tun Sie das nach Ablauf der Laufzeit oder des Versicherungsjahres nicht, wird der Vertrag automatisch um je ein weiteres Jahr verlängert.
Ordentliche und außerordentliche Kündigungen sollten stets schriftlich per Einschreiben eingereicht werden, damit Sie bei Bedarf die Einhaltung der Frist belegen können. Machen Sie von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, erhalten Sie etwaige, im Voraus gezahlte Beiträge zurückerstattet.
Ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht der Hundeversicherung haben Sie in folgenden Fällen:
Wo ist die Hundeversicherung gesetzliche Pflicht?
In Deutschland gilt bezüglich der Hundeversicherung und Haltung föderales Recht. Die Gesetzgebungen einzelner Bundesländer unterscheiden sich also. Müssen in Berlin alle Hundehalterinnen und Hundehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, besteht diese Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Auch das Strafmaß bei Zuwiderhandlungen variiert in den einzelnen Bundesländern. Zuweilen muss man mit Bußgeldern im fünfstelligen Bereich rechnen. (Stand 2021)
Hundeversicherungspflicht nach Bundesländern
Hier finden Sie eine Übersicht darüber, in welchen Ländern Sie welche Tiere wie versichern müssen. Trotz dieser Auflistung empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Gemeinde zu wenden. Einzelne Gemeinden können zusätzliche Hundegesetze erlassen und Verordnungen auch kurzfristig erlassen.
Bundesland | Versicherungspflicht |
Baden-Württemberg: | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde, dazu gehören dort: American Staffordshire Terrier Bullterrier, und Pit Bull Terrier (als besonders gefährlich eingestuft), sowie Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastif, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu, falls die Kampfhundeigenschaft sich durch eine amtliche Prüfung bestätigt. |
Bayern: | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde, dazu gehören dort: American Pit Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Stafford Bullterrier und Tosa-Inu (als besonders gefährlich eingestuft, Kategorie 1), Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogo Canario, Dogue de Bordeaux, Fila Basileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler (Kategorie 2, Gefährlichkeit wird vorausgesetzt, bis anderweitig gewesen). |
Berlin: | Die Hundeversicherungspflicht gilt für alle Hunde. |
Brandenburg: | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde, dazu gehören dort: Alano, Cane Corso, Bullmastiff, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espańol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Weitere Sonderregelungen in Brandenburg: Komplett untersagt ist die Haltung von American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Stafford Bullterrier und Tosa Inu. Das Halten von sonstigen Kampfhunden ist in Mehrfamilienhäusern in Brandenburg generell verboten, dazu gehören Alano, Cane Corso, Bullmastiff, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espańol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. |
Bremen: | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde, dazu gehören dort: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit-Bull-Terrier und Stafford Bullterrier, sowie Hunderassen mit aggressivem Verhalten. |
Hamburg: | Die Hundeversicherungspflicht gilt für alle Hunde. |
Hessen: | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde, dazu gehören dort: American Bulldog, American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrrier, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Staffordshire Terrier, Rottweiler. |
Mecklenburg-Vorpommern: | Es gibt generell keine Hundeversicherungspflicht. |
Niedersachsen: | Die Hundeversicherungspflicht gilt für alle Hunde. |
Nordhrein-Westfalen: | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde und Hunde ab einer bestimmten Größe, dazu gehören dort: Hunde mit mindestens 40 Zentimeter Schulterhöhe und 20 Kilogramm Gewicht, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Mischlinge, die diese Rassen beinhalten, außerdem Hunde, die aufgrund von aggressiven Verhaltens als gefährlich eingestuft werden. |
Rheinland-Pfalz: | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde, dazu gehören dort: American Stafford Terrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bulltierrier, sowie entsprechende Kreuzungen und Mischlinge und alle Hunde, die durch aggressives Verhalten gegenüber Tieren und Menschen auffallen. |
Saarland: | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde, dazu gehören dort: American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Stafford Bullterrier. |
Sachsen: | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde, dazu gehören dort Hunde, bei denen aufgrund der Züchtung eine erhöhte Aggressivität wahrscheinlich ist, sowie Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen. |
Sachsen-Anhalt: | Die Hundeversicherungspflicht gilt für alle Hunde. |
Schleswig-Holstein: | Die Hundeversicherungspflicht gilt für alle Hunde. |
Thüringen: | Die Hundeversicherungspflicht gilt für alle Hunde. |
Quelle: Ministerien und Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer
Die vorgeschriebenen Deckungssummen für die Hundeversicherungen variieren lokal: In Berlin besteht eine allgemeine Mindestvorgabe für eine Million Euro, in Nordrhein-Westfalen hingegen müssen nur 'gefährliche' Hunde mit mindestens 500.000 Euro haftpflichtversichert sein. Zudem variiert auch die Einstufung als Kampfhund oder gefährlicher Hund in den einzelnen Bundesländern.
Wie melde ich der Hundeversicherung einen Schaden?
Im Schadenfall sind Sie zuallererst dazu verpflichtet, den Schaden abzuwehren oder zumindest soweit möglich zu mindern – beispielsweise durch die Versorgung von Verletzten oder die Alarmierung des Notdiensts. Wurden Personen verletzt, sollte zudem die Polizei hinzugezogen werden.
Zur Unterrichtung Ihrer Hundeversicherung haben Sie rechtlich gesehen eine Woche Zeit. Ratsam ist allerdings, die Hundeversicherung sofort und unverzüglich zu informieren und dabei auch die eigene Versicherungsnummer anzugeben. Schildern Sie den Schaden und die Umstände so genau wie möglich und fragen Sie nach dem Namen des Sachbearbeiters. Was ist, wann, wo, um welche Uhrzeit unter welchen Umständen geschehen? Gibt es Zeugen? Wie sind deren Kontaktdaten? Wer wurde auf welche Art und Weise geschädigt? Kann man schon was über das Schadenausmaß sagen?
Nachdem Sie Ihr Bestmögliches getan haben, um den Schaden gering zu halten, sollten Sie für die Versicherung Fotos von dem Schaden machen. Behalten Sie zu Ihrer eigenen Absicherung stets eine Kopie aller schadenrelevanten Dokumente, Korrespondenz und Fotos. Halten Sie Ihren Versicherer über alle Entwicklungen bezüglich des Schadens auf dem Laufenden.
Wichtig
Erkennen Sie keine Schadenersatzansprüche an, bevor Sie Rücksprache mit Ihrem Versicherer gehalten haben.
Wann ist die Hundeversicherung nicht zuständig?
Nicht immer ist die Hundehaftpflichtversicherung zuständig. In folgenden Fällen können Sie nicht mit Leistungen rechnen:
Hundehüter im Ehrenamt – was muss ich beachten?
Beauftragen Sie Dritte mit dem Hüten Ihres Vierbeiners, sind diese durch Ihre Hundeversicherung abgesichert, sofern Ihr Vertrag die Klausel des Fremdhüterrisikos beinhaltet. Sind Sie selbst allerdings zusätzlich ehrenamtlich tätig, passen auf fremde Hunde auf oder führen andere Vierbeiner Gassi, dann gilt die Hundeversicherung nicht. Sie ist nur für den eigenen Hund ausgelegt. Kümmern Sie sich ehrenamtlich um fremde Hunde, sollten Sie deshalb bei Ihrer regulären Haftpflichtversicherung die Zusatzklausel Schutz im Ehrenamt / Tierheim
wählen. Der Hintergrund: Nicht immer sind Sie automatisch über das Tierheim oder die Tierschutzorganisation abgesichert.
Gilt die Hundeversicherung auch im Ausland?
Oft gilt die Hundehaftpflicht auch auf Reisen im Ausland. Es ist jedoch ratsam, vorab den Anbieter nach dem genauen Umfang von einzelnen Leistungen im Reiseland zu fragen. Bei einigen Hundehaftpflichtversicherern gibt es Unterschiede, ob und wie lange der Schutz in einzelnen Ländern innerhalb und außerhalb von Europa gültig ist. Zudem sind die Deckungssummen bei dort auftretenden Schäden oft auf einen gewissen Betrag beschränkt. Damit Sie Leistungsansprüche haben, wenn Ihr sich Hund im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung austobt, sollten Sie auf die Vertragsbestandteile "Deckungssumme bei Mietversicherungsschäden" und Deckungssumme bei Mietversicherungsschäden bei beweglichen Objekten
achten.
Darüber hinaus haben verschiedene Staaten unterschiedliche Gesetzgebungen bezüglich der Hundehaltung. Es könnte deswegen sinnvoll sein, sich vor Reiseantritt in der Botschaft des Reiselandes zu erkundigen, welche Regelungen im Einzelnen gelten.
Achtung: unterschiedliche Hundegesetze in einzelnen Kommunen
Einzelne Kommunen können in Deutschland selbst entscheiden, ob und welche Hundegesetze sie einführen. So gilt mancherorts generelle Leinenpflicht, anderenorts muss man den Hundekot beseitigen, an einigen öffentlichen Orten, wie Parks oder Spielplätzen besteht ein allgemeines Hundeverbot.
Verstößt man versehentlich gegen lokale Vorschriften, weil man sie nicht kennt, gilt das trotzdem als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern bestraft. Diese liegen je nach Ort sogar im fünfstelligen Bereich und werden von der Hundeversicherung nicht übernommen.
Wie teuer ist die Hundesteuer für meinen Hund?
Die Hundesteuer wird weder auf staatlicher, noch auf Länderebene festgelegt, vielmehr entscheiden die Gemeinden selbst über die Höhe der Hundesteuer. Dabei haben einzelne Gemeinden unterschiedliche Steuersätze für den ersten Hund, weitere Tiere und / oder verschiedene Hunderassen festgelegt. In der Regel ist die Hundesteuer für Listenhunde oder als Kampfhund eingestufte Tiere sehr viel teurer als für andere Rassen und Mischlinge. Auch bei Zuwiderhandlungen gegen lokale Vorschriften bezüglich der Hundehaltung variieren Strafmaß und Geldbußen, je nach Gemeinde können sie sogar im fünftstelligen Bereich liegen. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für verschiedene Steuersätze (Stand 2019):
Ort | Höhe der Hundesteuer. |
Hamburg | 90 Euro pro Hund und Jahr, 600 Euro für Kampfhunde. |
Schwerin | 108 Euro für den ersten Hund, 200 Euro für den zweiten, 350 für jeden weiteren. Für den ersten als gefährlich eingestuften Hund fallen 700 Euro an, für jeden weiteren 1.000 Euro. |
Erfurt | 108 Euro für den ersten Hund, 132 Euro für den zweiten, 156 Euro für jeden weiteren. Für jeden als gefährlich eingestuften und fallen 564 Euro an. |
München | 100 Euro pro Hund, 800 Euro pro Kampfhund. |
Quelle: Ministerien und Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer (Stand: 2019)
Wesenstest für den Vierbeiner
In den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich die Gesetzgebungen bezüglich verschiedener Listenhunde, die als gefährlich oder potenziell gefährlich gelten. In manchen Fällen können Sie als Halterin oder Halter jedoch einen Wesenstest für Ihren Hund beantragen. Dieser wird von den örtlichen Behörden durchgeführt. Im Idealfall können Sie so nachweisen, dass von Ihrem Hund eine geminderte oder keine Gefahr ausgeht. Dieses Gutachten wird mancherorts auch als Negativzeugnis bezeichnet.
Als Konsequenz gelten für Ihr Tier dann mancherorts weniger strenge Auflagen oder Sie haben finanzielle Vorteile. In Nürnberg beträgt die Hundesteuer bei potentieller Kampfhundeigenschaft und Negativzeugnis 264 Euro pro Tier, ohne dieses Negativzeugnis liegt sie bei 1.056 Euro (Stand 2019).
Kann ich die Hundeversicherung von der Steuer absetzen?
Hundeversicherungen können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Nutzen Sie Ihren Hund gewerblich, können die Beiträge bei Ihrer Steuererklärung auch als Betriebsausgaben berücksichtigen, benötigen allerdings eine gewerbliche Hundehaftpflichtversicherung, sofern es sich nicht nur um einen Nebenverdienst von bis zu 17.500 Euro brutto handelt.
FAQ – häufige Fragen zur Hundeversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.