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- Günstige Beiträge, leistungsstarke Tarife
- Bis zu 55 % pro Jahr sparen
- Hohe Deckungssummen wählbar
Hundehaftpflicht – passende Tarife im Vergleich
- In den meisten Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung für Hundehalterinnen und Hundehalter einiger oder aller Rassen gesetzlich vorgegeben, in einem Bundesland ist sie freiwillig.
- Als Hundebesitzerin oder Hundebesitzer haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht.
- Tarife der Hundehaftflicht sind bereits ab weit unter 100 Euro im Jahr erhältlich.
- Der externe Vergleich der Hundehaftpflicht auf Tarifcheck.de ist kostenfrei, unverbindlich und ermittelt binnen Sekunden passende Angebote für Ihr Tier. Auch die Versicherung mehrerer Vierbeiner oder eine Vorsorgeversicherung für neugeborene Jungtiere ist möglich.
- Haben Sie einen passenden Hundehaftpflicht-Tarif gefunden, können Sie über Tarifcheck.de gleich einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen, ohne dass dadurch für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Wer braucht eine Hundehaftpflichtversicherung?
Hunde sind treu, liebevoll, verspielt und manchmal etwas übermütig. Klar, dass da mal was zu Bruch geht. Nimmt der Beschützerinstinkt über, wird vielleicht sogar jemand verletzt. Für solche Fälle gibt es die Hundehaftpflichtversicherung – auch Hundehalterhaftpflicht genannt.
Test.de bezeichnet die Hundehaftpflicht als absolut notwendig. Entsprechend § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Hundehalter und Hundehalterinnen für alle Schäden des Hundes. Reißt Ihr Tier im Straßencafé beispielsweise übermütig einen Tisch um, haften Sie für jegliche Schäden und Kosten. Reißt der Hund sich von der Leine los und beißt einen Jogger oder provoziert einen Verkehrsunfall, müssen Sie alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten begleichen, sofern Sie keine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben.
Abhängig von Ihrem Wohnort und Ihrem Hund ist die Hundehaftflicht freiwillig oder gesetzliche Pflicht. In Thüringen müssen alle Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung haben, in Bremen ist die Versicherungspflicht rassenbedingt, in Mecklenburg-Vorpommern ist die Haftpflicht freiwillig (Stand 2024). Darüber hinaus sind die Gemeinden befugt, eigene Hundegesetze bezüglich Versicherung, Steuern und Haltung zu erlassen. Informieren Sie sich als Hundebesitzerin oder Hundebesitzer am besten über Bestimmungen an Ihrem Wohnort.
Gefährdungshaftung: Sie haften finanziell für Schäden durch Ihren Hund.
Ohne Hundehaftpflicht haften Tierbesitzer und -besitzerinnen mit dem gesamten Vermögen für alle Schäden, die ihr Hund bei Dritten verursacht – selbst wenn sie keinerlei Schuld trifft oder sie zum Zeitpunkt des Schadens abwesend waren.
Reicht das derzeitige Vermögen nicht aus, müssen zukünftige Einnahmen, Erbschaften und Verdienste zur Schadensbegleichung verwendet werden. Krankenkassen dürfen von Hundehaltern - und halterinnen Kosten für Behandlungen zurückfordern.
Ist die Hundehaftpflicht gesetzliche Pflicht?
In Deutschland gilt bezüglich der Hundehaftpflicht und Haltung föderales Recht. Die Gesetzgebungen für Hundehalterinnen und Hundehalter unterscheiden sich in einzelnen Bundesländern. Auch das Strafmaß bei Zuwiderhandlungen variiert. Zuweilen muss man mit Bußgeldern im fünfstelligen Bereich rechnen (Stand 2024).
Informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer Gemeinde über die Vorgaben zur Versicherungspflicht für Ihren Hund! Einzelne Gemeinden können zusätzliche Hundegesetze erlassen und Verordnungen kurzfristig erlassen.
In diesen Bundesländern ist die Hundeversicherung für alle Hunde Pflicht:
- Berlin,
- Hamburg,
- Niedersachsen,
- Sachsen-Anhalt,
- Schleswig-Holstein,
- Thüringen.
In diesem Bundesland ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde freiwillig:
- Mecklenburg-Vorpommern.
Die Einstufung von einzelnen Hunden als Kampfhund oder gefährlich variiert in den einzelnen Bundesländern. Einige Bundesländer schreiben für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer bestimmter Tiere eine Hundehaftpflichtversicherung vor. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht.
Hundehaftpflicht-Pflicht für bestimmte Hunde
Bundesland | Eine Hundehaftpflicht brauchen zwingend: |
Baden-Württemberg |
American Staffordshire Terrier Bullterrier, Pit Bull Terrier (als besonders gefährlich eingestuft) Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastif, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu, falls die Kampfhundeigenschaft sich durch eine amtliche Prüfung bestätigt |
Bayern |
American Pit Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Stafford Bullterrier und Tosa-Inu (als besonders gefährlich eingestuft, Kategorie 1) Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogo Canario, Dogue de Bordeaux, Fila Basileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler (Kategorie 2, Gefährlichkeit wird vorausgesetzt, bis anderweitig bewiesen) |
Brandenburg |
Alano, Cane Corso, Bullmastiff, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espańol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Weitere Sonderregelungen: Komplett untersagt ist die Haltung von American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Stafford Bullterrier und Tosa Inu. Das Halten von sonstigen Kampfhunden ist in Mehrfamilienhäusern in Brandenburg generell verboten, dazu gehören Alano, Cane Corso, Bullmastiff, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espańol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. |
Bremen |
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit-Bull-Terrier und Stafford Bullterrier sowie Hunderassen mit aggressivem Verhalten |
Hessen | American Bulldog, American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrrier, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Staffordshire Terrier, Rottweiler |
Nordhrein-Westfalen |
Hunde mit mindestens 40 Zentimeter Schulterhöhe und 20 Kilogramm Gewicht American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Mischlinge, die diese Rassen beinhalten, außerdem Hunde, die aufgrund von aggressivem Verhalten als gefährlich eingestuft werden |
Rheinland-Pfalz |
American Stafford Terrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bulltierrier, sowie entsprechende Kreuzungen und Mischlinge Alle Hunde, die durch aggressives Verhalten gegenüber Tieren und Menschen auffallen |
Saarland | American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Stafford Bullterrier |
Sachsen |
Hunde, bei denen aufgrund der Züchtung eine erhöhte Aggressivität wahrscheinlich ist Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen |
Die vorgeschriebene Versicherungssumme der Haftpflicht für Hunde variiert lokal: In Berlin besteht eine allgemeine Mindestvorgabe für eine Million Euro, in Nordrhein-Westfalen hingegen müssen nur gefährliche
Hunde mit mindestens 500.000 Euro haftpflichtversichert sein. In jedem Fall ist eine Hundehaftpflicht-Deckungssumme über mehere Millionen Euro sinnvoll.
Was leistet eine Hundehaftpflicht?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund verursacht. Kommt die Hundeversicherung zu dem Schluss, dass kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, fungiert sie als Rechtsschutzversicherung und übernimmt im Streitfall die Anwalts- und Gerichtskosten.
Der Vertrag legt fest, in welchem Umfang und welcher Höhe der Tarif im Schadenfall welche Kosten übernimmt.
Personenschaden
Wenn Ihr Hund übermütig an einer Rentnerin hochspringt und deren Sturz verursacht oder auf die Straße rennt und einen Autounfall provoziert, können geschädigte Personen Sie für die Schäden finanziell zur Verantwortung ziehen. Das gleiche gilt, wenn ein Senior sich durch das Bellen Ihres Hundes erschreckt und einen Herzanfall erleidet. Fällig sind bei derartigen Schäden an Dritten dann oft nicht nur die Übernahme von Heilkosten, sondern auch Schmerzensgeld. Diese übernimmt die Haftpflicht für Hundehalter und Hundehalterinnen. Aus diesem Grund beträgt die Deckungssumme oft ein oder mehrere Millionen Euro.
Sachschaden
Zu den Sach-Schäden von Hunden zählen etwa der komplett umgegrabene Ziergarten des Nachbarn oder die zerkauten Designerschuhe des Gasts. Zusätzlich unterteilt man in der Hundehaftpflichtversicherung zwischen Mietsachschäden an etwa angenagten Türen und Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie dem Inventar. Dazu zählen etwa auch angekaute Tischbeine in Ferienwohnungen und ruinierte Teppiche in Hotels.
Vermögensschaden
Ein Beispiel: Ein Tierarzt oder eine Tierärztin wird von Ihrem Vierbeiner gebissen und kann der Tätigkeit aufgrund der Verletzung nicht mehr nachkommen. Die Hundehaftpflicht zahlt der Tierärztin oder dem Tierarzt die Behandlungskosten sowie eine finanzielle Entschädigung für den Dienstausfall.
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
Verletzt ein Hund ein anderes Tier, besteht ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz – und zwar nicht entsprechend dem monetären Wert des Tieres, sondern in Höhe der Heilbehandlungskosten. Oftmals übernimmt auch die Hundehaftpflicht einen Teil dieser Ausgaben.
Hundehaftpflicht – welche Zusatzbausteine gibt es?
Setzen Sie Ihren Hund gewerblich ein, können Sie nebenberufliche Tätigkeiten versichern.
Mit diesem Baustein besteht für den Nachwuchs von Hunden für einige Wochen oder Monate Versicherungsschutz. Planen Sie, Ihre Hündin decken zu lassen, sollte diese Absicherung nicht fehlen.
Die Deckungssumme für Mietsachschäden entspricht nicht der Deckungssumme insgesamt, sondern nur einem Teil davon. Sie können jedoch eine Mindestsumme für Mietsachschäden vereinbaren. Relevant wäre diese, wenn Ihr übermütiger Hund eine Hotelzimmereinrichtung demoliert, das Parkett zerkratzt, auf dem Perserteppich das Revier markiert oder an der Küchentür kaut.
Man unterscheidet dabei zwischen Mietsachschäden an festen Installationen (wie Türen) und beweglichen Objekten (wie Möbeln). In der Regel ist eine Selbstbeteiligung im Schadenfall obligatorisch.
Die Deckungssumme für Vermögensschäden beträgt je nach Hundehaftpflicht nur einen gewissen Anteil der Gesamt-Deckungssumme. Kann ein gebissener Arbeitnehmer beispielsweise der freiberuflichen Tätigkeit für zwei Wochen nicht nachkommen, wird der Verdienstausfall hierdurch abgedeckt.
Schwängert Ihr Rüde eine fremde Hündin, werden die Kosten gedeckt, die der Halterin oder dem Halter der Hündin entstehen. Dazu gehören Auslagen wie Futter, Impfungen, ärztliche Behandlungen von Mutter und Welpen oder sogar eine Abtreibung. In vielen Tarifen ist dieser Schutz automatischer Bestandteil.
Mit diesem Zusatz besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn Ihr Hund zum Zeitpunkt eines Schadens in einem leinenpflichtigen Gebiet nicht angeleint war.
Stellen Sie hiermit sicher, dass die Versicherung auch leistet, wenn Dritte sich in Ihrem Auftrag um Ihren Vierbeiner kümmern oder mit ihm spazieren gehen.
Verursacht Ihr Hund einen Schaden, besteht sonst nur unter Ihrer persönlichen Obhut, als auch in der von Familien- und Haushaltsmitgliedern Versicherungsschutz.
Erleiden Hundehalter- und halterinnen durch einen fremden Hund Schaden und der Tierhalter/ die Tierhalterin ist nicht versichert, besteht mit dieser Klausel Absicherung. Viele Anbieter bestehen jedoch auf eine obligatorische Selbstbeteiligung.
Wie teuer ist die Hundeversicherung?
Eine Hundehaftpflicht ist bereits für einen Beitrag von weit unter hundert Euro pro Jahr erhältlich. Wie teuer der Tarif für Ihr Tier im Einzelfall wird, hängt von mehreren Faktoren ab.
Verschiedenen Rassen werden bestimmte Charaktereigenschaften zugeschrieben, die sich auch auf die Beitragsbildung auswirken. So ist die Versicherung eines Hundes, der von einem Bundesland als Kampfhund, Listenhund oder gefährlich eingestuft wird, teurer als die Versicherung eines Cockerspaniels.
Nicht alle Anbieter versichern alle Hunderassen beziehungsweise Mischlinge und Kreuzungen bestimmter Hundearten.
Haben Sie mehr als einen Hund, können Sie für alle Vierbeiner eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abschließen. Dadurch reduzieren sich die Preise – unabhängig davon, ob es sich um Tiere einer Rasse handelt oder nicht.
Die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sollte bei der Hundehaftpflichtversicherung mindestens eine Million Euro betragen. Experten und Expertinnen raten jedoch von einer Versicherungssumme von 5 Millionen Euro. Zusätzlich können Sie bei Bedarf auch Mindestdeckungssummen für Vermögensschäden und für verschiedene Mietsachschäden vereinbaren.
Hatten Sie in den vergangenen fünf Jahren eine Hundehaftpflichtversicherung und keine Schäden gemeldet, erhalten Sie für Ihr Tier teils bis zu 30 Prozent Rabatt.
Haben Sie mit Ihrem Hund erfolgreich Hundekurse absolviert, wirkt sich das kostenmindernd auf die Tarife aus.
Beträgt der Zeitraum der Versicherungslaufzeit für Ihren vierbeinigen Freund mehr als ein Jahr, gewähren Hundeversicherer Rabatte.
Günstiger wird der Versicherungsschutz oftmals, wenn Sie die Beiträge für die Hundehaftpflicht vorab für ein ganzes Jahr begleichen und nicht in kürzeren Abständen zahlen.
Eine Selbstbeteiligung der Hundehalter oder Hundehalterinnen kann den Beitrag für die Hundehaftpflicht verringern, allerdings lohnt sich das bezüglich des Kosten-Leistungsverhältnisses meist nicht. Bei bestimmten Arten von Schäden, wie etwa einem Mietsachschaden (zum Beispiel in einer Ferienwohnung), veranschlagen die meisten Versicherer eine obligatorische Selbstbeteiligung.
Für einige Berufsgruppen gibt es Rabatte, beispielsweise für Beamtinnen und Beamte. Auch pensionierte Personen erhalten als Hundehalter und -halterinnen oft günstigere Prämien als jüngere Menschen.
Was ist beim Abschluss einer Hundehaftpflicht wichtig?
Prüfen Sie folgende Punkte, ehe Sie Ihre Unterschrift unter den Versicherungsvertrag setzen:
- Anbietervergleich: Die Versicherungen unterscheiden sich bezüglich Tarifen, Leistungen und Preisen. Machen Sie vor dem Abschluss einen Online-Vergleich.
- Genauigkeit bei allen Angaben: Beantworten Sie Fragen der Haftpflicht bezüglich Vorschäden, potentiellen Risiken und Art des zu versichernden Hundes sehr genau. Schleichen sich Fehler ein, ist der Hundehaftpflichtversicherungsschutz bei einem Schaden unter Umständen gefährdet.
- Genaue Bezeichnung der Rasse: Selbst, wenn es sich bei Ihrem Hund um einen Mischling handelt, ist es wichtig, dass Sie der Haftpflicht die am meisten ausgeprägte Rasse mitteilen. Wurde Ihr Hund als Dackelmischling eingestuft, obwohl er einem Pitbull ähnelt, wurde die Prämie im Zweifelsfall nicht sachgemäß berechnet. Bei einem Schaden könnte der Hundeversicherer Leistungen verweigern.
- Vorgaben der Gemeinde: Erkundigen Sie sich, ob bezüglich der Haftpflicht bestimmte Vorgaben gelten. So muss jeder Hund in Berlin beispielsweise mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro versichert werden (Stand: 2024).
- Höhe der Deckungssumme: Setzen Sie die Deckungssumme bei mindestens 5 Millionen Euro an. Übersteigt ein Schaden die Versicherungssumme, müssen Sie die Differenz selber zahlen – wenn nötig auch mit zukünftigen Einkünften.
- Kein Leinenzwang: Wichtig ist, dass die Hundehaftpflicht auch dann für Schäden leistet, wenn der Hund nicht angeleint war, selbst wenn am Ort des Vorfalls Leinenpflicht besteht.
- Fremdhüterrisiko: Mit dieser Klausel springt die Hundehaftplicht im Schadenfall ein, wenn Dritte für Sie auf Ihren Vierbeiner aufpassen.
Änderungen umgehend der Hundeversicherung melden
Damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, melden Sie der Haftpflichtversicherung etwaige Änderungen der Lebensumstände schnell – beispielsweise, wenn Sie einen neuen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen, Ihre Hündin trächtig ist oder Welpen bekommen hat. Einige Versicherungen gelten kurzfristig zwar für neue vierbeinige Familienmitglieder, allerdings je nach Anbieter nur einige Wochen bis hin zu mehreren Monaten.
Auch bei einem Wohnsitzwechsel oder einer Veränderung der Bankverbindung ist die Haftpflicht für den Hund zu informieren.
Wann lohnt sich ein Wechsel der Hundehaftpflicht?
Hunde gehören in Deutschland zu den beliebtesten tierischen Familienmitgliedern. Dementsprechend groß ist die Branche und entsprechend divers sind die Tarife der Hundehalterhaftpflicht. Dabei gilt: Nicht jede Hundehaftpflicht-Versicherung ist automatisch gut und günstig.
Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn Tierhalterinnen und Tierhalter mit den Kosten und/oder dem Tarif unzufrieden sind. Ein kostenloser Online-Vergleich gibt einen Überblick und zeigt das Sparpotenzial auf.
Kündigen Sie Ihren alten Vertrag erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines neuen Anbieters haben, denn nicht alle Hundeversicherer akzeptieren alle Hunderassen. Manche schließen Listenhunde oder Kampfhunde sowie entsprechende Kreuzungen und Mischlinge aus. Riskieren Sie bei einem Wechsel keine Versicherungslücke, da Sie etwaige Schäden sonst komplett selbst finanzieren müssen. Natürlich sind auch die Kündigungsfristen bei Ihrem alten Anbieter relevant.
Wann habe ich bei der Hundehaftpflicht ein Kündigungsrecht?
Zum Ende des Versicherungsjahres haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht, das zwischen ein und drei Monaten vorher wahrzunehmen ist. Wurde für Ihren Hund eine Laufzeit über mehrere Jahre vereinbart, können Sie erst zum Ende dieser Frist regulär kündigen. Kündigen Sie nach Ablauf der Laufzeit oder des Versicherungsjahres nicht, wird der Vertrag für Ihr Tier automatisch um je ein weiteres Jahr verlängert.
Reichen Sie ordentliche und außerordentliche Kündigungen der Hundehaftpflichtversicherung stets schriftlich per Einschreiben ein, damit Sie die Einhaltung der Frist belegen können.
Sonderkündigungsrecht bei der Hundehaftpflichtversicherung
Ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht der Hundehaftpflicht besteht in folgenden Fällen:
- Nach der Regulierung eines Schadenfalls (das Unternehmen hat das gleiche Recht),
- bei einer Prämienerhöhung trotz gleich bleibender Leistungen,
- bei einer Doppelversicherung (der später abgeschlossene Vertrag ist kündbar),
- bei der Abgabe oder dem Versterben des Hundes.
Bei einer außerordentlichen Kündigung erhalten Hundehalter und -halterinnen im Voraus gezahlte Beiträge zurückerstattet.
Haustiere richtig versichern
Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht?
In folgenden Fällen ist die Hundehaftpflichtversicherung nicht zuständig:
- Ihr Hund hat Schäden verursacht, die nicht versichert sind.
- Ihr Tier hat bei Ihnen oder Mitgliedern Ihres eigenen Haushalts einen Schaden verursacht (Eigenschäden). Wie die allgemeine Haftpflichtversicherung leistet die Hundehaftpflicht nur, wenn Ihr Hund Dritte geschädigt hat. Auch Angehörige, eingetragene Partner(innen) und gesetzliche Betreuer(innen) fallen je nach Tarif nicht unter den Schutz. Wird ein Mitglied des Haushalts durch den Familienhund verletzt, leistet eventuell die Unfallversicherung.
- Jeder gewerblich genutzte Hund sowie Jagdhunde benötigen eine Jagd-Haftpflichtversicherung beziehungsweise eine Versicherung für gewerblich genutzte Tiere.
- Hunde von Freunden verursachen unter Ihrer Aufsicht Schäden. Der Haftpflichtschutz gilt nur für den von Ihnen angemeldeten Hund.
- Beißt ein Hund in einem maulkorbpflichtigen oder leinenpflichtigen Gebiet ein anderes Tier oder einen Menschen, können Versicherungen Leistungen verweigern.
- Für die Begleichung von Bußgeldern ist die Hundehaftpflicht nicht zuständig, da es sich um Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Straftaten handelt, beispielsweise die Missachtung von Leinen- oder Maulkorbzwang. Verstößt man mit dem Hund versehentlich gegen lokale Vorschriften, werden trotzdem Bußgelder. Diese liegen je nach Ort sogar im fünfstelligen Bereich.
- Wird ein Hund nachweislich vorsätzlich auf jemanden Dritten gehetzt, besteht aufgrund des Straftatumstandes kein Anspruch auf Leistungen.
- Tierarztkosten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Hundehalter und -halterinnen aus eigener Tasche zahlen, sofern sie keine Tierkrankenversicherung für Ihren Hund abgeschlossen haben.
- Informieren Sie Ihre Versicherung erst mehr als eine Woche nach einem Schaden, kann sie Leistungen verweigern.
FAQ – häufige Fragen zur Hundeversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Die Versicherungspflicht für Hunde variiert je nach Wohnort und Rasse, ist jedoch ausnahmslos eine gute Entscheidung, da Hundehalter und Hundehalterinnen für alle Schäden haften.
Einzelne Länder und Gemeinden haben eigene Gesetzgebungen. Mancherorts ist Versicherungsschutz Pflicht für alle Tiere, andernorts wird Hundebesitzern und -besitzerinnen der Abschluss selbst überlassen, mitunter müssen nur bestimmte Hunderassen mit bestimmten Eigenschaften eine Versicherung haben.
2. Zahlt die Hundehaftpflicht auch im Ausland?
Viele Hundeversicherungen gelten auch bei einem Schaden von Hunden im Ausland. Vor einer Reise sollten Sie dennoch unbedingt bei Ihrem Versicherer anfragen, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz für Ihr Tier besteht. Einzelne Anbieter haben für verschiedene Länder außerhalb und innerhalb Europas unterschiedliche Bestimmungen. Auch variieren die Zeiträume, in denen der Schutz für das Tier gilt sowie die Deckungssumme für verschiedene Arten von Schäden.
3. Wie melde ich der Hundehaftpflicht einen Schaden?
Verursacht Ihr Hund einen Schaden, sind Sie zuallererst dazu verpflichtet, diesen möglichst zu mindern – beispielsweise durch die Versorgung von Dritten oder die Alarmierung des Notdiensts. Wurde jemand verletzt, sollte zudem die Polizei hinzugezogen werden.
Rechtlich gesehen haben Sie eine Woche Zeit, um den Schaden zu melden, eine umgehende Meldung jedoch ratsam. Notieren Sie sich dabei den Namen Ihrer Ansprechperson bei der Hundehaftpflicht.
Schildern Sie den Schaden und belegen Sie ihn, soweit möglich, durch Fotos und Videos. Notieren Sie zudem Kontaktdaten von etwaigen Zeuginnen und Zeugen.
Behalten Sie zu Ihrer eigenen Absicherung eine Kopie aller schadenrelevanten Dokumente. Halten Sie Ihre Hundehaftpflicht über alle Entwicklungen bezüglich des Schadens auf dem Laufenden.
Erkennen Sie keine Schadenersatzansprüche an, bevor Sie Rücksprache mit Ihrem Versicherer gehalten haben.
4. Was sind Listenhunde?
Listenhunde werden von einer Behörde als rassebedingt gefährlich und aggressiv eingestuft oder potenziell gefährlich bewertet. Tierhalterinnen und Tierhalter von Listenhunden müssen mit Auflagen rechnen. Die Kriterien einzelner Bundesländer bei der Bewertung als gefährlich variieren, folglich unterscheiden sich die jeweiligen Rasselisten der Vierbeiner.
5. Welche Hunde gelten als Kampfhunde?
Die Einstufung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, einige Gemeinden haben zusätzliche Regelungen. Auf vielen Listen sind Pitbulls und Staffordshire Terrier vertreten. Einige beurteilen ein Tier allein aufgrund des Verhaltens. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde an, welche Hunde lokal als Kampfhunde gelten.
6. Was müssen Kampfhundbesitzer beachten?
Das Recht variiert in einzelnen Bundesländern und Gemeinden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, denn bei Missachtung der Auflagen drohen hohe Geldstrafen.
In der Regel müssen Sie als Kampfhundbesitzer(in)
- volljährig sein,
- den Hund melden,
- Ihre Eignung als Halterin oder Halter durch ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder andere Dokumente belegen
- und eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
Vielerorts bestehen Maulkorb- und Leinenpflichten, sowie Auflagen bezüglich der Aufstellung von Warnschildern oder geeignetem Wohnraum für das Tier. Zucht, Vertrieb, Import und Export sind untersagt.
In Brandenburg sind einige Rassen komplett verboten, andere dürfen nicht in Mehrfamilienhäusern gehalten werden (Stand: 2024).
7. Was ist ein Negativzeugnis?
Ein Negativzeugnis besagt, dass ein bestimmter Listenhund laut behördlich durchgeführtem Wesenstest nicht aggressiv oder gefährlich ist. Er kann Ihnen mancherorts für manche Listenhunde von Behörden ausgestellt werden.
8. Ist meine Arbeit im Tierheim oder Ehrenamt mitversichert?
Nein, abgesichert ist nur Ihr eigener Hund. Passen Sie auf Vierbeiner von Dritten auf, sind Sie über Ihre Hundehaftpflicht nicht abgesichert, können bei einem Schaden aber haftbar gemacht werden.
Manche Tierschutzorganisationen haben eine Absicherung für Ehrenamtliche vereinbart. Diesbezüglichen Versicherungsschutz können Sie bei einer privaten Haftpflichtversicherung über Sonderbausteine vereinbaren.
9. Wie teuer ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer variiert je nach Gemeinde und Hund. Möglich sind jährliche Beträge zwischen hohen zweistelligen bis niedrigen vierstelligen Summen. Für Listenhunde oder Kampfhunde ist die Hundesteuer meist weitaus teurer. Der zweite Hund kostet zudem oft mehr Steuern als der erste.