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Wildunfall:
Diese 5 Dinge sollten Sie beachten

Wildunfall - das muss man beachten - Anschauungsbild: Reh steht auf der Wiese

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Wildunfälle – was muss ich wissen?

745 Wildunfälle pro Tag wurden den Kfz-Versicherern im Jahr 2020 gemeldet, so die Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Schließlich können auch erfahrene Fahrer können nicht viel machen, wenn plötzlich ein Reh auf die Straße springt. Was muss man nach einem Unfall tun? Und welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

Nicht immer ist ein Wildunfall vermeidbar. Im Zweifelsfall ist laut Empfehlungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) das Ausweichen oftmals gefährlicher als der Zusammenstoß, denn dadurch riskiert man lebensgefährliche Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Bäumen.


1

Unfallstelle absichern und der Polizei den Wildunfall melden

Sichern Sie die Unfallstelle und versichern Sie sich, dass niemand verletzt wurde. Informieren Sie die Polizei und geben Sie den genauen Unfallhergang zu Protokoll: Von wo kam das Tier? Wohin ist es gegebenenfalls geflüchtet? Konnte die Tierart identifiziert werden? Wie schnell waren Sie unterwegs? Welche Schäden sind die Folge? Gibt es weitere Zeugen?


2

Wildschaden­bestätigung ausstellen lassen

Bei der Kfz-Versicherung benötigen Sie einen Nachweis für den Wildunfall und zwar in Form einer Wildschadenbestätigung. Ausgestellt wird sie von einem Jagdpächter, einer Jagdpächterin, einer Försterin, einem Förster oder von der Polizei. Selbst wenn das Tier geflüchtet ist, können Jagdpächter und Förster oftmals anhand von Haar-, Duft- oder Blutspuren die Tierart bestimmen. In jedem Fall kümmern sich die Expertinnen und Experten um die Nachsuche des verletzten Tiers oder darum, sie von der Straße zu entfernen. Informiert werden sie von der Polizei.


3

Kfz-Versicherung informieren – so melden Sie den Wildschaden

  • Informieren Sie Ihre Versicherung noch am Unfallort und schildern Sie die genauen Umstände.
  • Fragen Sie umgehend, welche Unterlagen die Versicherung von Ihnen benötigt.
  • Lassen Sie sich die Bearbeitungsnummer und den Namen des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin geben.
  • Reichen Sie Polizeireport, Wildschadenbestätigung, Fotos von Unfallort, Schaden (und Tier) ein.
  • Halten Sie vor der Reparatur Ihres Kfz Rücksprache mit Ihrer Kaskoversicherung.

4

Abschleppen lassen – wer zahlt?

Ob Sie Anspruch auf einen Abschleppdienst haben, hängt von Ihrem Versicherungsumfang ab:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in der Regel nicht zuständig.
  • Ob eine Kaskoversicherung die Abschleppkosten übernimmt, hängt vom Tarif ab.
  • Ein Autoschutzbrief der Kfz-Versicherung übernimmt die Kosten in einer dort festgelegten Höhe.
  • Mitglieder von Automobilclubs haben je nach Vertragsdetails Anspruch auf den Abschleppdienst.
  • Die Polizei informiert diesbezüglich oftmals den ADAC. Sind Sie kein Mitglied, müssen Kosten dafür entweder von der Versicherung oder von Ihnen selbst übernommen werden.

5

Wildunfall – welche Versicherung zahlt?

Werden Dritte bei einem Wildunfall geschädigt, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt allerdings nicht für Schäden am eigenen Auto auf. Um entsprechende Ansprüche geltend zu machen, benötigen Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Das sind deren jeweilige Leistungen:

Teilkasko

  • Unfälle mit Haarwild, wenn das Kfz zum Kollisionszeitpunkt in Bewegung war.
  • Nicht dazu gehören Kollisionen mit Nutztieren (Kühe, Ziegen, etc.) Federwild und Haustieren (Hunde etc.).
  • Einige Teilkaskoversicherer decken auch Wildunfälle mit anderen Tierarten ab.
  • Bei Schadenregulierungen erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Vollkasko

  • Alle Unfälle sind abgedeckt, darunter auch Kollisionen mit Haarwild.
  • Teil des Schutzes sind je nach Tarif Kollisionen mit Nutztieren (Bullen etc.), Federwild (Möwen etc.) und Haustieren.
  • Einzelne Vollkaskoversicherer haben unterschiedliche Bestimmungen.
  • Bei Schadenregulierungen erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Teilkaskoversicherungen zahlen Schaden am eigenen Auto nur bei Kollisionen mit Haarwild. Und das ist entsprechend § 2 des Bundesjagdgesetzes streng definiert. Dazu gehören Elche, Rehe, Wildschweine, Wildkatzen, Feldhasen und Füchse. Nutztiere, Federwild und Haustiere gehören nicht dazu. Die einzelnen Bundesländer können bei Bedarf noch weitere Tiere unter das Jagdrecht stellen. Eine Vollkasko zahlt auch bei Schäden am eigenen Kfz, wenn andere Tiere Kollisionen verursachen.

Entsprechend der Daten der Unfallforschung der Versicherer (UDV) erfolgen 80 % der Wildunfälle bei Zusammenstößen mit Rehen und 10 % bei Kollisionen mit Wildschweinen – und in diesen Fällen ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Übernimmt sie den Schaden, werden Sie auch in Ihrer Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft.

Im Schnitt 3.100 Euro Schadenersatz pro Wildunfall: Laut GDV kostete jeder Wildschaden die Kfz-Versicherer 2020 durchschnittlich 3.100 Euro. Gemeldet wurden in jenem Jahr 272.000 Wildunfälle.


Kann man einen Wildunfall vermeiden?

Wildwechsel kommen zu allen Jahreszeiten vor. Insbesondere in der Dämmerung und nachts sollte man besonders umsichtig fahren. Mithilfe von Fernlicht entdeckt man die Tiere frühzeitig. Sichtet man Wild, sollte man hupen und das Fernlicht ausschalten, denn dies verunsichert die Tiere laut UDV. Sie könnten deshalb direkt auf die Lichtquelle zulaufen. Bis dato wurden keine wirksamen Strategien gefunden, die Wild von Straßen fernhalten und so die Unfälle minimieren.

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