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Warum ein Sterbegeldversicherung Vergleich sinnvoll ist

Der externe Vergleich auf Tarifcheck.de zeigt übersichtlich auf, in welchen Umfang Versicherungsnehmer und -nehmerinnen bei den jeweiligen Versicherungsgebern versorgt werden. Manche Versicherer lassen nach dem 85. Lebensjahr die Versicherung beitragsfrei stellen und weiterlaufen, andere sehen eine Auszahlung und ein Ende der Versicherungsfrist mit dem 100. Lebensjahr (mit Auszahlung) vor. Viele Sterbegeldversicherer verzichten heutzutage beim Eintritt auf eine früher fast obligatorische Gesundheitsprüfung.


Sterbegeldversicherung: Aktive Bestattungsvorsorge

Auch nach der Ansicht der Juristen und Sozialämter ist der Beitrag zu einer Sterbegeldversicherung keine vermögensbildende Maßnahme (wie z. B. eine Kapitallebensversicherung). Die entsprechenden monatlichen Beiträge sind sogar als ein rechtmäßiger Mehrbedarf für Unterstützungsempfänger klassifiziert. Im Falle des Ablebens des Versicherten kommt der Versicherungsschutz zur Geltung und verhilft damit den Hinterbliebenen bei der Bewältigung der zu unternehmenden Modalitäten im Zusammenhang mit dem Begräbnis. Diese Form der Bestattungsvorsorge eignet sich folglich auch für Versicherungsnehmer ohne eigene Angehörige im Kreise der Hinterbliebenen. Ortsansässige Bestattungsunternehmen kooperieren auch nicht selten mit den jeweiligen Sterbegeldversicherern.


Gut abgesichert im Todesfall

Vielen Menschen ist das Thema Tod unangenehm. Die Endlichkeit des eigenen Lebens ist mit Ängsten behaftet, sodass die unbefangene Auseinandersetzung mit ihr schwerfällt. Doch zwei Fakten stehen unverrückbar fest: Jeder Mensch stirbt und sein Tod verursacht unausweichlich Kosten. Je nach Region sowie persönlichen Wünschen des Verstorbenen und der Angehörigen schwanken die Kosten für die Bestattung erheblich.

Eine Sterbegeldversicherung ermöglicht eine würdige Beisetzung in einem individuell gestalteten Rahmen. Daher ist diese Art der Vorsorge für alle wichtig, die nicht über ausreichend hohe finanzielle Rücklagen für die Beerdigungskosten verfügen. Worauf Sie bei der Auswahl der Sterbegeldversicherung achten sollten, erfahren Sie hier.


Das Leistungsspektrum der Sterbegeld­versicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung. Die Versicherten zahlen einmalig, monatlich oder jährlich den im Vertrag vereinbarten Beitrag ein. Im Gegenzug zahlt die Versicherung im Falle des Todes der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme aus. Je nach Anbieter kann eine Sterbegeldshy;versicherung bis zum 85. Lebensjahr abgeschlossen werden. So besteht sehr lange die Möglichkeit, sich für eine Absicherung der Bestattungskosten zu entscheiden. Generell gilt: Je jünger die oder der Versicherte beim Abschluss des Vertrages ist, desto geringer fallen die Beiträge für die Sterbegeldversicherung aus. Diese setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

Die Höhe der in der Police vereinbarten Versicherungsleistung ist durch den Anbieter garantiert. Die Dauer der Beitragszahlung kann individuell vereinbart werden. Oft endet sie nach 20 Jahren oder pünktlich zum Renteneintritt des Versicherten. Danach gilt der Vertrag auch ohne weitere Zahlungen lebenslang. Durch die laufende Verzinsung kann die ausgezahlte Summe die vereinbarte Versicherungssumme sogar übersteigen.


Sterbegeld­versicherung im Vergleich zur Risikolebens­versicherung

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher stellen sich die Frage, ob eine Risikolebensversicherung eine Alternative zur Sterbegeldversicherung ist. Die vergleichsweise günstigen Beiträge verleiten zu der Annahme. Auch wenn beide Arten der Versicherung den Todesfall absichern sollen, liegen den beiden Produkten jedoch völlig andere Grundvoraussetzungen zugrunde. Die Sterbegeldversicherung ist dazu gedacht, die Kosten für die Bestattung zu decken. Das heißt: Der Vertrag wird in erster Linie für den unvermeidlichen Tod im Alter abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer spart im Rahmen der Laufzeit die vereinbarte Versicherungssumme mit der Beitragszahlung selbst an.

Viele Anbieter ermöglichen den Neuvertrag für eine Sterbegeldversicherung bis zum 85. Lebensjahr. Das Risiko des unerwartet frühen Todes ist über die Risikokomponente in den Vertrag über die Sterbegeld Versicherung eingebettet, um den Versicherungsschutz vollständig zu gewährleisten. Bei dieser Versicherungsart steht für beide Vertragsparteien bereits bei Abschluss des Vertrages fest, dass die Versicherung mindestens die vereinbarte Summe leisten muss. Die Pflicht zur Beitragszahlung endet nach einer bestimmten Laufzeit, der Vertrag besteht danach bis zum Tod der versicherten Person weiter.

Dagegen soll die Risikolebensversicherung die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen absichern, falls ein Mensch überraschend und unerwartet verstirbt. Sie ist - wie der Name bereits vermuten lässt - als reine Risikoversicherung gedacht. Die Prämie richtet sich nach dem Lebensalter des Versicherten bei Vertragsabschluss und der Laufzeit des Vertrages.

Je wahrscheinlicher der Tod einer Person mit steigendem Lebensalter wird, desto teurer ist das Angebot der Risikolebensversicherung. Oft begrenzen die Anbieter deshalb das Höchsteintrittsalter und die Vertragslaufzeit deutlich. Zudem enden viele Risikolebensversicherungen mit dem Erreichen des 75. Lebensjahres.

Die Beiträge sind verloren, wenn die oder der Versicherte älter wird. Angebote mit angemessener Laufzeit, die auch noch spät im Leben abgeschlossen werden können, sind unverhältnismäßig teuer. Dieses Produkt ist also nicht für die Absicherung der Beerdigungskosten gedacht. Es eignet sich für junge Familien, die den Ausfall eines Verdieners auffangen oder einen großen Kredit absichern möchten.


Im Überblick


Beitragshöhe und Tarife

Die Höhe der Beiträge für eine Sterbegeldversicherung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, der Dauer der Beitragszahlung und dem Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Dazu können Risikozuschläge für Rauchen, starkes Übergewicht und eventuelle Vorerkrankungen kommen. Generell bieten alle Tarife von allen Anbietern die gleiche Grundleistung. Daher lassen sich die Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen und Sterbekassen leicht vergleichen. Je nach Anbieter können Verbraucher bei gleicher Versicherungssumme hier deutlich sparen.


Beitragsunterschiede

Alter bei Vertragsabschluss Günstiger Anbieter Teurer Anbieter
20 Jahre 5,70 € 7,43 €
30 Jahre 7,50 € 9,57 €
40 Jahre 9,83 € 12,85 €
50 Jahre 13,79 € 17,25 €
60 Jahre 21,13 € 26,57 €
70 Jahre 36,04 € 48,48 €
80 Jahre 89,28 € 134,88 €
Beitragsunterschiede am Beispiel einer Versicherungssumme von 5.000 Euro und einer Beitragszahlung bis zum 85. Lebensjahr.

Die Tabelle zeigt, dass der Abschluss einer Sterbegeldversicherung in jungen Jahren sinnvoll sein kann. Durch die längere Ansparzeit verringert sich die monatliche Belastung. Gleichzeitig fällt auf, dass die verschiedenen Anbieter für die gleiche Versicherungsleistung sehr unterschiedlich hohe Prämien veranschlagen.

Bei den höheren Monatsbeiträgen fällt dieser Unterschied besonders deutlich ins Auge. Die Beiträge für jüngere Versicherungsnehmerinnen und -nehmer scheinen auf den ersten Blick keine große Differenz aufzuweisen. Doch der Unterschied ist auch hier enorm. Über die lange Zeit, in der Beiträge entrichtet werden, sammelt sich eine bemerkenswerte Summe an.

Liegt für einen 20 Jahre alten Interessenten der Unterschied monatlich bei 1,73 Euro, ergibt sich nach einem Jahr ein Mehrbetrag von 20,76 Euro. Bei einer Beitragszahlung über 65 Jahre zahlt der Versicherte beim teuren Anbieter insgesamt 1349,40 Euro mehr. Das ist ohne Zinsen gerechnet bei einer Versicherungssumme von 5.000 Euro eine riesige Mehrausgabe.

Zusätzliche Tarifbausteine wie eine Befreiung von den Beiträgen bei Pflegebedürftigkeit sind häufig wenig empfehlenswert. Sie verteuern das Angebot, ohne den Versicherungsschutz signifikant zu verbessern. Viele Bestattungsunternehmen bieten Sterbegeldversicherungen als zusätzlichen Service an und werden so zum Versicherungsvermittler.

Verschiedene Bestattungsarten

Erdbestattung im Sarg auf Friedhof Bestattung Form Sarg Fiedhof in allen Bundesländern erlaubt
Urnenbestattung
auf Friedhof
Bestattung Form Urne Fiedhof in allen Bundesländern erlaubt
Seebestattung (wasserlösliche Urne wird dem Meer übergeben) Bestattung Form Seebestattung mit Genehmigung möglich
Baumbestattung der Urne an einer Baumwurzel Bestattung Form Urne Baumwurzel in ausgewiesenen Friedwäldern und Ruheforsten erlaubt
Bestattung der Urne in der Natur Bestattung Form Erdbestattung Urne Natur in ausgewiesenen Friedwäldern und Ruheforsten erlaubt
Verstreuen der Asche auf Privatgrundstück Bestattung Form Privatgrundstueck in Ausnahmefällen in wenigen Bundesländern erlaubt
Luftbestattung (Verstreuen der Asche) Bestattung Form Luftbestattung nur in Ausnahmefällen in ausgewiesenen Gebieten über Ost- und Nordsee erlaubt
Verstreuen der Asche in der Natur Bestattung Form verstreuen der Asche in der Natur in Ausnahmefällen in ausgewiesenen Gebieten erlaubt
Aufbewahrung der Urne zuhause Bestattung Form Urne zu Hause

bundesweit verboten
Weltraum­bestattung Bestattung Form Weltraumbestattung bundesweit verboten
Diamantbestattung (Diamanterstellung aus Teil der Asche) Bestattung Form Diamantbestattung in Deutschland nicht möglich
Quelle: Tarifcheck.de

Unterschied Versicherung­sunternehmen und Sterbekasse

Sowohl Versicherungsunternehmen als auch Sterbekassen bieten Sterbegeldversicherungen an. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht kein nennenswerter Unterschied zwischen diesen beiden Anbietern. Sterbekassen sind oft sehr kleine, lokal begrenzt arbeitende Versicherer, die teilweise auch nur einem bestimmten Interessentenkreis zur Verfügung stehen. Oft handelt es sich um einen eingetragenen Versicherungsverein. Sowohl die Versicherungsunternehmen als auch die Sterbekassen unterstehen der Versicherungsaufsicht. Sterbekassen bieten allerdings keine weiteren Versicherungen an.


Gesundheitsfragen und Wartezeit

Bei der Sterbegeld Versicherung bieten die Anbieter zwei unterschiedliche Vertragsmodelle an. So existieren Tarife für Sterbegeld mit und ohne Gesundheitsfragen. Verträge ohne Fragen nach dem Gesundheitszustand und nach möglichen Vorerkrankungen der versicherten Person sind meist etwas teurer als vergleichbare Angebote mit einer Gesundheitsprüfung.

Verträge, die mit Gesundheitsfragen abgeschlossen werden, eignen sich besonders für junge und gesunde Verbraucherinnen und Verbraucher. Nach der Annahme des Vertrags durch das Versicherungsunternehmen oder die Sterbekasse und der Zahlung des Erstbeitrages genießen die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer sofort den uneingeschränkten Versicherungsschutz. Es kann jedoch sein, dass die Unternehmen die Annahme des Vertrages aus gesundheitlichen Gründen verweigern. Eine weitere Möglichkeit ist, dass von Versicherten mit Vorerkrankungen über einen Risikozuschlag eine höhere Prämie verlangt wird.

In jedem Fall müssen die Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand, zu eventuellen Vorerkrankungen und zum Gewicht bzw. Rauchen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche Angaben in diesen Punkten berechtigen das Versicherungsunternehmen dazu, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzufechten.

Wird der Vertrag weitergeführt, können auch nachträglich Risikozuschläge vereinbart werden. Im eigenen Interesse ist es deshalb notwendig, diese Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Falsche Angaben haben negative Konsequenzen, auch wenn kein vorsätzliches Handeln vorliegt. Verträge zur Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ermöglichen es auch Menschen mit früheren Erkrankungen wie einem Schlaganfall und chronischen Krankheiten wie Bluthochdruck, für die Bestattungskosten vorzusorgen. Die Tarife richten sich besonders an Verbraucherinnen und Verbraucher, die keine Sterbegeld Versicherung mit Gesundheitsfragen abschließen können, weil die Versicherungsunternehmen ihre Anträge ablehnen.

Für den Verzicht auf die Gesundheitsfragen sehen diese Tarife eine Wartezeit vor. Das heißt: Die Sterbegeldversicherung erbringt erst nach 24 oder 36 Monaten nach Vertragsabschluss die volle Leistung. Hier sollten Verbraucherinnen und Verbraucher unbedingt die Tarife verschiedener Anbieter vergleichen. Denn welche Leistungen der Versicherer im Todesfall während der Wartezeit erbringt, schwankt je nach Tarif, Versicherungsunternehmen oder Pflegekasse deutlich:


Exkurs: Bestattungskosten

Es ist eine weitverbreitete Meinung, dass die Kosten für eine Beisetzung sehr gering ausfallen, wenn auf eine aufwendige Zeremonie und teure Ausstattungsartikel verzichtet wird. Die Bestattungskosten setzen sich aus vielen einzelnen Posten zusammen. Gerade die Gebühren der städtischen Friedhöfe schwanken je nach Gemeinde extrem und machen oftmals den Löwenanteil der Kosten aus. Im bundesdeutschen Durchschnitt sind für ein einfaches Reihengrab zur Sargbestattung 1.000 Euro plus Beisetzungsgebühren zu erwarten, doch in vielen Städten liegen die Kosten deutlich höher.

Neben den Wünschen der oder des Verstorbenen und der Angehörigen beeinflusst der Ort der Bestattung die Höhe der Beerdigungskosten deutlich. Deshalb muss bei der Auswahl einer Sterbegeldversicherung darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme dem örtlichen Gebührenspiegel angepasst ist.

Auch über die gewünschte Art der Beisetzung sollte bereits bei der Auswahl der Versicherung Klarheit bestehen. Eine Urnenbestattung ist günstiger als eine Beisetzung im Sarg. Man darf allerdings nicht vergessen, dass bei einer Urnenbeisetzung zusätzliche Kosten für das Krematorium entstehen.

Für die Hinterbliebenen ist es eine große Belastung, wenn sie aufgrund des Preises eine Bestattungsart wählen müssen, die sie nicht als pietätvoll empfinden.

Eine anonyme Urnenbestattung, vielleicht in einer weit entfernten Gemeinde mit geringeren Gebührensätzen, kann für die Angehörigen ebenso belastend sein wie erdrückend hohe Kosten. Wenn keine Rücklagen zur Finanzierung der Beisetzung vorhanden sind, ist die Vorsorge deshalb sinnvoll.


Regionaler Bestattungskosten Vergleich

Art Bochum Berlin
Erdreihengrab 2.986 € 987 €
Erdwahlgrab 4.615 € 1.064 €
Urnenreihengrab 1.822 € 778 €
Urnenwahlgrab 2.455 € 808 €
Urnengrab, anonym 1.531 € 652 €

Mit der Sterbegeldversicherung die Angehörigen entlasten

Für die Hinterbliebenen ist der Verlust eines geliebten Menschen immer ein großer Schock. Selbst wenn sich der Tod eines Angehörigen unausweichlich abzeichnet und nicht überraschend eintritt, sind die Familienangehörigen oft vollkommen in ihrer Trauer gefangen. So können sie nur schwer die anstehenden Entscheidungen treffen. Die aktuellen Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer lassen den Hinterbliebenen kaum Zeit, sich in die Situation einzufinden. Bereits 24 bis 36 Stunden nach Eintritt des Todes muss ein Verstorbener oder eine Verstorbene in die Leichenhalle überführt werden. Das heißt, dass die Angehörigen in dieser kurzen Zeitspanne ein Bestattungsunternehmen auswählen und beauftragen müssen.


Städtische Gebühren im Vergleich

Ist eine Erdbestattung gewünscht, muss diese spätestens 10 Tage nach dem Tod stattfinden. In tiefer Trauer sind die Hinterbliebenen gezwungen, schwerwiegende Entscheidungen zu treffen. Sie müssen die Art der Bestattung, die Zeremonie und Ausstattung unter hohem Druck auswählen. Kommen in dieser Situation noch finanzielle Fragen oder die Angst vor untragbaren Kosten hinzu, wird die Belastung schier unerträglich. Statt in angemessener Ruhe zu trauern, überschatten finanzielle Fragen die Tage nach dem schweren Verlust.

Generell sind die Angehörigen verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen und zu finanzieren. Die Regelungen umfassen Verwandte bis zum dritten Grad. In einigen Bundesländern betrifft das auch Hinterbliebene, die mit dem oder der Verstorbenen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt haben. Sofern ein ausreichend großes Erbe vorhanden ist, werden die Kosten aus der Erbmasse gedeckt. Ansonsten sind die Angehörigen verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. In besonderen Fällen kommen auch die Sozialämter für die Kosten für eine Bestattung auf. Diese Kostenübernahme erfolgt jedoch nur für die dringend notwendigen Ausgaben für eine Bestattung. Angehörige empfinden diese besonders kostengünstigen Bestattungen in der Regel als sehr belastend und pietätlos. Eine Sterbegeldversicherung entlastet die Hinterbliebenen und gibt ihnen Raum für die tief empfundene Trauer.


Dank Sterbegeldversicherung die eigenen Wünsche realisieren

Noch vor wenigen Jahrzehnten war die Erdbestattung die in Deutschland verbreitetste Form der Bestattung. Diesen traditionellen Weg ergänzt heute die Feuerbestattung, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut. Welche Form der Beisetzung sich Menschen wünschen, hängt auch stark von der jeweiligen Region ab. Besonders zwischen Ost und West sind die Unterschiede stark ausgeprägt.

Urnenbestattungen versus Sargbestattungen 2018 bis 2022

Quelle: Umfrage der Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen e. V., feuerbestattungsanlagen-ral.de

Die Entscheidung, welche Art der Bestattung die individuell angemessene ist, sollte nicht von finanziellen Erwägungen gelenkt werden. Das Wissen, dass die Beerdigung entsprechend der eigenen Wünsche gestaltet wird, nimmt vielen Menschen einen Teil der Ängste vor dem Lebensende. Auch für die Angehörigen sind die Art der Bestattung und die Auswahl der Grabart von großer Bedeutung. So benötigt ein Teil der Hinterbliebenen für die Trauerbewältigung eine gekennzeichnete Grabstelle. Andere möchten einen Friedhof nicht mehr betreten. Sie halten das Andenken des Verstorbenen auf eine andere Weise in Ehren und empfinden einen Besuch am Grab als große Belastung.

Mittlerweile sind in Deutschland viele verschiedene Bestattungsarten erlaubt. Allerdings sind die Regelungen zu den zugelassenen Formen der Bestattung nicht einheitlich. Unterschiede bestehen nicht nur zwischen den Bundesländern, teilweise sehen die einzelnen Friedhöfe einer Gemeinde unterschiedliche Regelungen vor.

Bei einer Erdbestattung bieten sich nur wenige Auswahlmöglichkeiten. Der Sarg muss in jedem Fall auf einem Friedhof beigesetzt werden, die Unterschiede bestehen in der Art der Grabstätte.

Nach einer Feuerbestattung haben die Angehörigen viele verschiedene Möglichkeiten, die Asche würdevoll beizusetzen. Neben den typischen Urnengräbern oder einem Kolumbarium auf einem Friedhof besteht auch die Möglichkeit, die Asche zu verstreuen oder der See zu übergeben.

Bei einer Gruftbestattung wird der Sarg nicht direkt der Erde übergeben. Eine Gruft ist ein ausgemauertes Grab, dass mit einer Platte verschlossen wird. Oft bietet die Gruft Platz für mehrere Verstorbene und stellt eine besondere Form der Familiengrabstätte dar. Die hohen Kosten für eine Beerdigung werden von einer Sterbegeldversicherung aufgefangen.


Bestattungsvorsorge

Vielen Menschen ist es wichtig, den Rahmen der eigenen Bestattung selbst festzulegen. Sie wünschen sich, dass ihre Beisetzung auf eine bestimmte Art erfolgt. Oft möchten sie ihre Hinterbliebenen in der ersten Zeit der Trauer nicht zusätzlich mit diesen Aufgaben belasten. Oder sie haben keine Angehörigen und möchten im Tod nicht zum Sozialfall werden. Wenn Menschen ihre eigene Beisetzung planen und über alle Abläufe bestimmen möchten, bietet ihnen die Bestattungsvorsorge die Möglichkeit.

Die einfachste Variante ist der Bestattungsvorsorgevertrag. In diesem Fall wird bereits zu Lebzeiten ein Vertrag mit einem selbst ausgewählten Bestattungsinstitut geschlossen. Im Vertrag wird genau festgehalten, wie die Beisetzung gestaltet werden soll. Vom Sarg über den Blumenschmuck bis zur Auswahl der Musik und der gewünschten Grabstelle reichen die möglichen Regelungen. Die entstehenden Kosten sind – soweit möglich – fest vereinbart. Für die Angehörigen ist das Wissen, dass die Bestattung ganz nach den Wünschen des Verstorbenen abläuft, besonders tröstlich.

Eine zweite Möglichkeit ist eine sogenannte Bestattungsverfügung. In ihr formuliert ein Mensch zu Lebzeiten, wie mit seiner Leiche verfahren werden soll. Die Bestattungsverfügung kann mithilfe eines Bestatters oder Notars abgefasst werden. Sie ist an keine Formvorschriften gebunden, allerdings sollten nicht handschriftlich verfasste Dokumente von einem Notar oder dem Hausarzt bestätigt werden. Damit wird sichergestellt, dass es sich tatsächlich um eine Willenserklärung des Verstorbenen handelt.

Alle Dokumente sollten im Todesfall schnell aufzufinden sein, damit die Wünsche auch umgesetzt werden können. In jedem Fall ist es sinnvoll, mit den Angehörigen über die Bestattungsvorsorge zu reden. Das gilt in besonderem Maße dann, wenn keine Grabstelle gewünscht ist. Viele Hinterbliebene benötigen ein Grab, um den Tod des geliebten Menschen verarbeiten zu können.

Wer seine eigene Beisetzung plant, wird zwangsläufig mit den entstehenden Kosten für die Beisetzung konfrontiert. Bestatter bestehen aus verständlichen Gründen darauf, dass die Begleichung der Bestattungskosten im Vertrag geregelt wird. Sie vorab zu bezahlen, ist wenig sinnvoll. Bei einer Insolvenz wäre das Geld unter Umständen verloren. Eine Sterbegeldversicherung ist ideal dazu geeignet, mit einem Bestattungsvorsorgevertrag verknüpft zu werden. Viele Bestatter bieten zum Vorsorgevertrag gleich die passende Sterbegeldversicherung mit an. In diesem Fall tritt der Bestatter als Versicherungsvermittler auf.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, dass es sich dabei um zwei voneinander unabhängige Verträge handelt. Sie sind nicht gezwungen, die Sterbegeldversicherung bei ihrem Bestatter abzuschließen. Bestattungsinstitute bieten in der Regel nur einen Tarif an, ein Vergleich oder die Auswahl eines günstigeren Anbieters ist so nicht möglich. Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, die Sterbegeld Versicherung zur Bestattungsvorsorge unabhängig vom Bestatter abzuschließen. Diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben, um einen leistungsstarken Tarif mit günstigen Prämien zu erhalten.


Das Finanzamt und die Sterbegeldversicherung

Die steuerliche Behandlung einer Sterbegeldversicherung ist sehr einfach. Die Versicherungssteuer in Höhe von zurzeit 19 % ist bereits in den Beiträgen enthalten. In der Steuererklärung dürfen die Beiträge für die Versicherung im Rahmen der vorgegebenen Höchstbeiträge als Vorsorgeaufwendung steuermindernd geltend gemacht werden. Die entsprechende Regelung findet sich in §10 Abs. 4 EStG.

Die Auszahlung der Sterbegeldversicherung im Leistungsfall unterliegt nicht der Einkommenssteuer. In besonderen Fällen kann die Versicherung die Pflicht zur Abgabe von Erbschafts- oder Schenkungssteuer auslösen. Dazu müssen aber erst die hohen Freibeträge ausgeschöpft worden sein, die jedem Erben zustehen. In der Mehrzahl der Fälle ist die Auszahlung der Sterbegeldversicherung für die Hinterbliebenen steuerfrei.

Besonders für Menschen, die weder ihre Angehörigen noch den Staat mit Bestattungskosten belasten möchten, hat Sicherheit einen hohen Stellenwert. Einige Verbraucherinnen und Verbraucher geraten im Laufe ihres Lebens in die Schuldenfalle und haben es deshalb schwer, Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung. Ähnlich dem Sparbuch sind Lebensversicherungen normalerweise durch einen Gläubiger pfändbar. Die Sterbegeld­versicherung nimmt hier allerdings eine Sonderstellung ein und erlaubt auch Verbrauchern in angespannter finanzieller Situation eine sichere Möglichkeit, für die Beerdigungskosten vorzusorgen. Sie unterliegt nur einem bedingten Zugriff durch mögliche Gläubigerinnen und Gläubiger.

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2009 in einem Urteil (BGH AZ: VII ZB 47/07) festgestellt, dass eine Sterbegeldversicherung erst pfändbar ist, wenn der Rückkaufswert 3.579 Euro übersteigt. Liegt er über diesem Wert, bleibt Versicherungsnehmerinnen und -nehmern in jedem Fall dieser Betrag für die Begleichung der Bestattungskosten. Damit bietet die Sterbegeldversicherung auch in schwierigen finanziellen Situationen die Sicherheit, die andere Anlageformen nicht gewährleisten können.


Selbstbestimmt das Leben genießen

Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, welche Versorgung Sie sich bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wünschen? Was passiert, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können? Wer kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten? Wird Ihr Wille dabei berücksichtigt?

Mit steigendem Lebensalter und mit mehr Lebenserfahrung verstärkt sich bei vielen das Bedürfnis, für viele verschiedene Situationen eine Vorsorge zu treffen. Das betrifft nicht nur die spätere Rente oder die Art der gewünschten Bestattung. Hier finden Sie eine Checkliste mit Maßnahmen, die Sie ergreifen sollten, um jederzeit selbstbestimmt zu leben:

  • Prüfen, wie hoch die gesetzliche Rente ausfällt, und eventuelle Rentenlücken schließen
  • Eine Patientenverfügung formulieren, für Situationen, in denen Sie sich selbst nicht mehr äußern können
  • Angehörigen oder Vertrauten eine Vorsorgevollmacht erteilen, damit diese in Ihrem Namen handeln dürfen
  • Eine Betreuungsverfügung als Alternative zur Vorsorgevollmacht erstellen
  • Mittel für die Bestattung bereithalten, z. B. durch eine Sterbegeldversicherung
  • Die Bestattung durch einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Bestattungsverfügung regeln
  • Mit Angehörigen oder Vertrauten über die eignen Wünsche reden
  • Alle wichtigen Unterlagen geordnet und leicht auffindbar aufbewahren
  • Den Nachlass durch ein Testament regeln
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FAQ zur Sterbegeldversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.