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- Günstige Tarife für Unternehmen
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Gewerbestrom Vergleich
- Gewerbetreibende können durch den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter jährlich viele Hundert Euro sparen.
- Bei einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden ist Gewerbestrom 2026 bereits ab rund 9,80 Cent pro Kilowattstunde erhältlich (Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, Stand: 21. April 2026).
- Passende Tarife für kleineres Gewerbe mit einer jährlichen Abnahmemenge von bis zu 100.000 kWh finden Sie über den Online-Stromvergleich auf Tarifcheck.de. Geben Sie einfach die Postleitzahl und den durchschnittlichen Jahresverbrauch Ihres Unternehmens in den Vergleichsrechner ein.
- Industriekundinnen und -kunden mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100.000 kWh können sich schnell und einfach ein individuelles Angebot bei getenergy einholen.
Was ist Gewerbestrom?
Gewerbestrom ist Strom, der von Gewerbetreibenden und kleinen Betrieben genutzt wird. Er unterscheidet sich lediglich in der Nutzungsart vom Strom für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden. Gewerbestrom und Haushaltsstrom unterscheiden sich daher nicht in der Art des Stroms, sondern hinsichtlich Abnahmemenge, Strompreiszusammensetzung sowie Verbrauchsmessung und Abrechnung.
Liegt der Strombedarf des Gewerbes nicht wesentlich höher als der von durchschnittlichen Haushalten, können Gewerbekundinnen und Gewerbekunden alternativ regulären Haushaltsstrom beziehen. Ein Vier-Personen-Haushalt im Mehrfamilienhaus ohne elektrische Warmwasserbereitung verbraucht im Jahr durchschnittlich zwischen 1.700 und über 4.100 kWh Strom (Quelle: co2online.de, Stand: 2025). Jedoch kann Gewerbestrom einige Vorteile bieten. Dazu zählen etwa geringere Umlagen und Steuern.
Wer kann Gewerbestrom beziehen?
Wer über ein eingetragenes Gewerbe verfügt und zur Ausübung Strom benötigt, kann Gewerbestrom beziehen. Die Energieversorger für Gewerbestromtarife setzen zumeist die Abnahme einer Mindeststrommenge voraus. Bislang existiert zwar keine gesetzliche Definition für Gewerbekundinnen und Gewerbekunden, in der Regel müssen aber folgende Voraussetzungen für den Bezug von Gewerbestrom erfüllt sein:
- Angemeldetes Gewerbe: Eine Gewerbeanmeldung berechtigt Sie zur Belieferung mit Gewerbestrom.
- Jährlicher Mindestverbrauch: Die Gewerbestromanbieter setzen eine Mindestabgabemenge von beispielsweise 10.000, 30.000 oder 50.000 Kilowattstunden (kWh) voraus.
- Stromanschluss: Für die Stromversorgung ist ein gültiger Stromanschluss notwendig.
- Art des Stromzählers: Je nach Tarif und Stromverbrauch kann ein Zweitarifzähler erforderlich sein.
Unterschiede zwischen Haushalts-, Industrie- und Gewerbestrom
Neben der Art der Nutzung entscheidet insbesondere der Stromverbrauch darüber, welchen Tarif Sie nutzen können. Die Stromanbieter unterscheiden in der Regel zwischen Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden. Dabei werden die Kundinnen und Kunden für gewöhnlich wie folgt unterteilt:
- Haushaltsstrom: Tarife für Privathaushalte, üblicherweise mit bis zu 10.000 kWh.
- Gewerbestrom: Gewerbestromtarife für Unternehmen mit einem Verbrauch über 10.000 kWh.
- Industriestrom: Spezielle Business-Tarife für Großunternehmen mit einem jährlichen Strombedarf über 100.000 kWh.
Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Zugehörigkeit unklar ist – etwa Freiberufliche oder Vereine – können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Strom als Privat- oder Gewerbekundin beziehungsweise Gewerbekunde beziehen möchten.
Wann benötige ich Gewerbestrom?
Ob und wann ein Wechsel in einen Gewerbestromtarif sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als grobe Orientierung gilt: Ab einem Jahresverbrauch von rund 10.000 Kilowattstunden kann Gewerbestrom dabei helfen, Stromkosten zu sparen, sofern Sie Ihren Strom nicht mehr ausschließlich privat nutzen.
Ein wichtiger Faktor hierbei ist die mögliche Ersparnis. Eine Bäckerei mit einem Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden erhält möglicherweise andere Konditionen als ein freiberuflich genutztes Büro für fünf Personen mit einem Strombedarf von 8.000 Kilowattstunden im Jahr. Die Stromanbieter bestimmen selbst, ab welchem Verbrauch und zu welchen Konditionen sie Gewerbestrom liefern. Ein Vergleich kann sich folglich lohnen.
Was kostet Industrie- und Gewerbestrom 2026?
Einen einheitlichen Strompreis für alle Gewerbeunternehmen in Deutschland gibt es nicht, da sich die einzelnen Preisbestandteile je nach Verbrauch und Region stark unterscheiden. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist der Preis für Industrie- und Gewerbestrom 2026 gesunken:
- Der Strompreis bei Neuabschlüssen im Januar 2026 betrug für kleine bis mittlere Industriebetriebe im Schnitt 16,7 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 4/2026).
- Damit sinkt der Preis um rund einen Cent pro Kilowattstunde gegenüber dem Vorjahr. Gründe für den Preisrückgang sind insbesondere gesunkene Beschaffungskosten und ein staatlicher Zuschuss zur Senkung der Netzentgelte.
- Haushalte mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlten hingegen durchschnittlich 37,32 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 1/2026). Industrie- und Gewerbestromtarife sind im Vergleich zu Tarifen für Privathaushalte also häufig günstiger.
Die Preise variieren je nach Abnahmemenge und Tarif. Bei einem jährlichen Strombedarf von 10.000 Kilowattstunden finden Sie im kostenlosen Gewerbestromvergleich auf Tarifcheck.de Gewerbestrom zu einem günstigen Energiepreis ab 9,80 Cent pro Kilowattstunde (Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, Stand: 21. April 2026).
Wie setzt sich der Strompreis für Gewerbe und Industrie zusammen?
Laut einer Statistik des BDEW setzt sich der Gewerbestrompreis für Neuabschlüsse (Jahresverbrauch von 160.000 bis 20 Millionen Kilowattstunden, inklusive reduzierter Stromsteuer und mittelspannungsseitiger Versorgung) wie folgt zusammen:
| Strompreisbestandteil | 2025 | 2026 |
| Beschaffung, Vertrieb, Netzentgelt | 15,5 ct/kWh | 14,2 ct/kWh |
| Stromsteuer | 0,05 ct/kWh | 0,05 ct/kWh |
| KWKG-Umlage | 0,28 ct/kWh | 0,45 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage | 0,82 ct/kWh | 0,94 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung (§19 StromNEV-Umlage) | 0,93 ct/kWh | 0,93 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe | 0,11 ct/kWh | 0,11 ct/kWh |
| Gesamt | ca. 17,69 ct/kWh | ca. 16,68 ct/kWh |
Quelle: bdew.de, Stand: April 2026
Hinweis zur EEG-Umlage: Am 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Energieversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Einsparung an Kundinnen und Kunden weiterzugeben.
Warum ist Gewerbestrom günstiger als Privatstrom?
Gerade mittlere und große Gewerbebetriebe profitieren von einem vergleichsweise günstigen Strompreis. Das liegt insbesondere daran, dass die Abnahmemenge von Gewerbetreibenden wesentlich höher ist als bei Privathaushalten: Je höher der Verbrauch, desto günstiger der Strom.
Zudem gelten zahlreiche Sonderregelungen für Netzentgelte, Umlagen und Steuern, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern. So zahlen Gewerbe und Industrie laut BDEW weniger für Strom:
| Preisbestandteile | Haushaltsstrom | Gewerbestrom |
| Beschaffung, Netzentgelt und Vertrieb | 24,5 Cent pro kWh | 14,2 Cent pro kWh |
| Steuern, Abgaben und Umlagen | 12,6 Cent pro kWh | 2,5 Cent pro kWh |
Quelle: bdew.de, Stand: April 2026; die Angaben zum Haushaltsstrom beziehen sich auf den durchschnittlichen Strompreis bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh mit anteilig enthaltenem Grundpreis. Alle Werte zum Industrie- und Gewerbestrompreis basieren auf einem Jahresverbrauch von 160.000 bis 20 Millionen kWh bei einer mittelspannungsseitigen Versorgung und einer Belieferung im Frontjahr.
Welche Sonderregelungen gelten für Industrie- und Gewerbestrom?
Stromsteuer
Produzierendes Gewerbe, die Land- und Forstwirtschaft sowie Schienenbahnen profitieren von reduzierten Steuersätzen, vom sogenannten Spitzenausgleich oder sind gänzlich von der Stromsteuer befreit. Ende 2022 hat die Bundesregierung die Stromsteuer für Industrie und Mittelstand auf das EU-Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt – zunächst für drei Jahre. Ab 2026 entfällt diese Befristung und die Steuersenkung gilt als Teil des Stromsteuergesetzes auch weiterhin.
Abgaben und Umlagen
Die Konzessionsabgabe stellt ein Entgelt der Energieversorger an die Gemeinden für die Nutzung kommunaler Leitungswege dar. Gewerbebetriebe zahlen weniger, weil die Kommunen bereits über die Gewerbesteuer profitieren. Bei besonders günstigen Sonderverträgen entfällt die Abgabe ganz.
Die KWK-Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wird über die Netzentgelte erhoben und jährlich angepasst. Ab einem Verbrauch von 100 Megawattstunden im Jahr gilt ein reduzierter Satz, der zusätzlich sinkt, wenn die Stromkosten mindestens vier Prozent des Umsatzes ausmachen.
Die Offshore-Haftungsumlage deckt Entschädigungen bei Störungen der Offshore-Windpark-Anbindung ab. Ab einem Jahresverbrauch von über einer Gigawattstunde gilt ein ermäßigter Satz, der bei einem Stromkostenanteil von über vier Prozent am Umsatz nochmals geringer ausfällt.
Netzentgelte
Netzentgelte werden für den Stromtransport fällig und finanzieren Betrieb, Wartung und den für die Energiewende notwendigen Netzausbau. Industriebetriebe und Unternehmen können ihre Netzentgelte etwa mithilfe individueller Netzentgelte senken:
- Atypische Netznutzung: Der Strombezug wird aus den vom Netzbetreiber festgelegten Hochlastzeitfenstern in andere Zeiten verlagert. Voraussetzungen hierfür sind ein Verlagerungspotenzial von mindestens 100 Kilowatt, eine Entgeltminderung von mindestens 500 Euro sowie eine erhebliche Abweichung von der Jahreshöchstlast. Für die Berechnung des Arbeitspreises zählt dann nur noch die höchste Leistung innerhalb der Hochlastzeiten. Der Arbeitspreis bleibt dabei unverändert, während die Reduktion auf 80 Prozent gedeckelt ist.
- Netzentgeltprivilegien für Großverbraucher: Bei einem Jahresverbrauch ab zehn Gigawattstunden und mindestens 7.000 Benutzungsstunden lassen sich mit dem Netzbetreiber günstigere Netzentgelte vereinbaren.
Vorsteuerabzug für Unternehmen
Ein Vorteil, den Unternehmen im Vergleich zu Privathaushalten haben, besteht in der Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende die im Energiepreis enthaltene Mehrwertsteuer direkt zum Abzug bringen können. Viele Gewerbetarife sind deshalb ohne gesetzliche Mehrwertsteuer ausgeschrieben.
Wie finde und beziehe ich Gewerbestrom je nach Verbrauch?
1. Kleine Betriebe mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh
Kleinere Betriebe beziehen Strom auf die gleiche Weise wie Privathaushalte:
- Ein konventioneller Stromzähler misst den Stromverbrauch.
- Der oder die Gewerbetreibende leistet monatliche Abschlagszahlungen.
- Der tatsächliche Energieverbrauch wird am Ende eines Kalenderjahres abgerechnet.
- Für zu hohe Abschläge erhalten Sie eine Rückzahlung.
- Bei zu niedrigen Abschlägen wird eine Nachzahlung fällig.
Gewerbestromtarif über Tarifcheck.de finden
Kleine und mittelständische Betriebe mit einem Stromverbrauch von weniger als 100.000 kWh finden ihren Gewerbestrom direkt mit dem kostenlosen und unverbindlichen Stromvergleich auf Tarifcheck.de. Der Vergleichsrechner ermittelt passende Tarife und bietet einen unkomplizierten Wechsel zum günstigen Anbieter.
2. Große Industriebetriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch ab 100.000 kWh
Bei Betrieben mit einem Stromverbrauch von mindestens 100.000 kWh erfolgt die Messung über die sogenannte registrierende Leistungsmessung (RLM):
- Der Zähler misst im Viertelstundentakt den aktuellen Stromverbrauch.
- Die Messdaten werden an den Netzbetreiber und Stromversorger übermittelt.
- Der Anbieter errechnet jeden Monat den Stromverbrauch.
- RLM-Zähler ermöglichen daher eine genaue Abrechnung des tatsächlichen Stromverbrauchs – ohne monatliche Abschläge und Nachzahlungen.
- Die Kosten für Einbau, Betrieb, Wartung und Datenübertragung zahlt in der Regel das Gewerbeunternehmen über ein Messentgelt an den jeweiligen Messstellenbetreiber.
Individuelle Angebote von getenergy
Bei einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh Strom pro Jahr können Sie sich ein individuelles Angebot einholen und Ihr Einsparpotenzial direkt berechnen lassen. Gemeinsam mit getenergy bieten wir diesen Großkunden-Service an. Das Energieberatungsunternehmen vergleicht günstige Tarife für Gewerbestrom, holt maßgeschneiderte Angebote von Gewerbestromanbietern ein und stellt diese übersichtlich zusammen. Getenergy ermittelt kostenlos und unverbindlich einen passenden Tarif für Ihr Gewerbe.
Weitere Einsparpotenziale für Gewerbetreibende
Durch einen Stromvergleich und anschließenden Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter spart Ihr Gewerbe mehrere Hundert Euro pro Jahr. Ergänzend dazu gibt es weitere Möglichkeiten für Gewerbetreibende, Strom zu sparen und Energiekosten langfristig zu senken.
Das sogenannte Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist so zum Beispiel ein wichtiges Instrument zur Reduzierung der Energiekosten. Es erfasst den Energieverbrauch aller relevanten Unternehmensbereiche, analysiert Verbrauchsschwerpunkte und zeigt konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf. Für Nicht-KMU (Großunternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden bzw. einem Jahresumsatz über 50 Mio. €) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG ist das Audit gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) alle vier Jahre verpflichtend. Kleinere und mittlere Betriebe können das Verfahren freiwillig nutzen. Sie werden dabei häufig über Programme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.
Unterstützung beim nachhaltigen Wirtschaften leistet auch der Leitfaden zu Energiemanagementsystemen nach der Norm ISO 50001, herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Die Norm legt Anforderungen an ein strukturiertes Energiemanagement fest, mit dem sich Verbrauchsdaten systematisch erfassen, Einsparmaßnahmen umsetzen und Treibhausgasemissionen kontinuierlich senken lassen – auch dann, wenn Sie nicht zum Energieaudit verpflichtet sind.
Fazit: Die Kombination aus Tarifvergleich, Anbieterwechsel und langfristigen Energiesparmaßnahmen schont Geldbeutel und Umwelt zugleich. Das gilt übrigens auch für die Energieversorgung mit Gas und Gewerbegas.
Sparen mit Ökostrom für Gewerbe
Ökostrom bezeichnet elektrische Energie, die aus erneuerbaren Quellen wie Wasserkraft, Wind, Sonne, Biomasse oder Erdwärme gewonnen wird. Gegenüber Strom aus Kohle oder Erdgas fällt der CO2-Ausstoß deutlich geringer aus, weshalb Ökostromtarife eine nachhaltige Alternative darstellen. Dabei kann Ökostrom sogar günstiger sein als Strom aus fossilen Quellen.
Mit der Energiewende verfolgt Deutschland den Ausstieg aus fossilen Energieträgern und den Umstieg auf eine dauerhafte Strom- und Wärmeversorgung aus regenerativen Quellen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt dabei unter anderem die vorrangige Einspeisung von Strom aus Wind und Sonne ins Netz.
Da weder Ökostrom
noch grüne Energie
geschützte Begriffe sind und verbindliche Standards fehlen, werben manche Anbieter mit unbelegten Umweltaussagen. Zudem deklarieren sie oft konventionell erzeugten Strom mithilfe zugekaufter Herkunftsnachweise aus dem Ausland als ökologisch.
Eine Hilfe bei der Tarifwahl bieten daher Ökostrom-Gütesiegel, die nach unterschiedlichen Kriterien die tatsächliche Herkunft und den Strommix bewerten. Mit einem entsprechend zertifizierten Tarif erhalten Sie tatsächlich Strom aus erneuerbaren Energien. Zu den relevanten Siegeln gehören etwa:
- das Grüner Strom-Label,
- das OK-power-Label,
- die Zertifizierungen EE01/EE02 des TÜV Süd,
- die Ökostromzertifizierung des TÜV Nord.
FAQ – häufige Fragen zum Gewerbestrom
1. Können auch kleine Unternehmen Gewerbestrom beziehen?
Ja, auch Kleinunternehmen, Praxen oder Freiberuflerinnen und Freiberufler können Gewerbestrom nutzen. Voraussetzung ist, dass sie den Strom gewerblich nutzen. Einige Anbieter setzen zudem einen Mindestverbrauch voraus. Dieser beträgt häufig 10.000 Kilowattstunden jährlich.
2. Warum lohnt sich ein Vergleich von Gewerbestrom?
Industrie- und Gewerbebetriebe verbrauchen sehr viel Strom, weshalb die Energiekosten in vielen Unternehmen zu den größten laufenden Kosten gehören. So haben bereits Einsparungen von wenigen Cent pro kWh beträchtliche Auswirkungen auf die Stromrechnungen von Großverbraucherinnen und -verbrauchern.
Die Tarife auf dem Gewerbestrommarkt weisen große Preisunterschiede auf. Hintergrund sind unter anderem Sonderregelungen für bestimmte Unternehmen und Branchen hinsichtlich Steuern, Abgaben und Gebühren.
Die Gewerbestromtarife unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch in der Energiequelle, in den Vertragskonditionen und in möglichen Zusatzleistungen des Anbieters. Setzen Sie zum Beispiel auf Ökostrom oder profitieren Sie von Preisgarantien und Boni.
3. Wie funktioniert der Stromanbieterwechsel?
Der Anbieterwechsel erfolgt auf Tarifcheck.de schnell und einfach:
- Gewerbestromtarife vergleichen und direkt online Wechselformular ausfüllen.
- Der neue Versorger übernimmt in der Regel alle weiteren Schritte – darunter auf Wunsch auch die Kündigung des alten Stromanbieters.
- Kündigungsbestätigung, Wechseltermin vom neuen Anbieter und Vertragsunterlagen erhalten.
Eine Unterbrechung der Stromversorgung ist nicht zu befürchten. Der örtliche Grundversorger garantiert zu jeder Zeit eine lückenlose Belieferung mit Strom.
Energieexperte Raffael Comitz
Raffael ist seit 2022 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Er bereichert unsere Redaktion mit seinem großen Wissensschatz zu den Themen Strom, Gas, Energiesparen sowie nachhaltigem Ressourcenverbrauch. Mehr über unser Team.
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