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Was genau ist die private Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge. Weil sie eine kapitalbildende Lebensversicherung ist, wird sie auch als Kapitallebensversicherung bezeichnet. Sie legen im Erwerbsalter Kapital bei einem Versicherer an. Durch Verzinsung oder wahlweise auch die Investition in Fonds vermehrt sich Ihr Geld. Sie selber entscheiden, wieviel Geld Sie anlegen möchten und ob dies auf regelmäßiger – zum Beispiel monatlicher – Basis oder in Form eines Einmalbetrags geschehen soll. Sie bestimmen, ab welchem Alter Sie das Kapital ausgezahlt bekommen möchten. Möglich ist die Einmalausschüttung oder eine regelmäßig ausgezahlte Rente. Oftmals liegen diesbezügliche Rentenbeträge im monatlich dreistelligen Bereich.

Bei Vertragsabschluss wird – im Gegensatz zu vielen anderen privaten Versicherungen – keine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherung gefordert. Selbst wenn eine potentielle Kundin oder etwaiger Kunde chronisch krank oder erblich vorbelastet sein sollte, hat das keinen Einfluss auf die Versicherungskonditionen. Insgesamt muss beachtet werden, dass ein einziges privates Vorsorgeprodukt trotz zusätzlichen Bezugs gesetzlicher Rente meist nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Viele investieren deshalb in mehr als ein Produkt, damit sie die Rentenauszahlungen durch Nutzung mehrerer Zusatzversicherungen vergrößern, denn durch diese Zusatzversicherungen können sie ihre Rentenauszahlung auf verschiedene Quellen verteilen.


Varianten der privaten Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Riester-Rente Rürup-Rente
nicht staatlich gefördert staatlich gefördert durch Steuervergünstigungen und Zulagen staatlich gefördert durch Steuervergünstigungen
vorzeitige Auszahlung möglich keine vorzeitige Auszahlung möglich keine vorzeitige Auszahlung möglich
mit dem richtigen Tarif vererbbar nur bedingt an Angehörige vererbbar nur bedingt an Angehörige vererbbar
Versteuerung der Erträge nachgelagerte Besteuerung nachgelagerte Besteuerung

Klassische Rentenversicherung

Bei Klassik-Variante der Privatrente zahlen Sie einen von Ihnen festgelegten Beitrag ein – entweder als höheren Einmalbetrag oder in regelmäßigen Raten. Das Kapital wird variabel verzinst. Dabei gibt es einen Garantiezins, der Ihnen als Rentenzahlung mindestens zusteht. Der Zeitraum der Kapitalbildung wird auch Ansparphase oder Aufschubphase genannt.

Im Alter wird Ihnen das angesparte Vermögen als lebenslange Rente ausgezahlt (auch Leistungsphase oder Auszahlungsphase genannt). Ab wann Sie die Altersvorsorge beziehen, können Sie selbst entscheiden. Haben Sie ein Kapitalwahlrecht vereinbart, dann können Sie sich den Gesamtbetrag auch als Einmalleistung auszahlen lassen. Ob eine Einmalleistung oder die monatliche Rentenauszahlung mehr Sinn macht, hängt von der individuellen Lebenserwartung sowie den persönlichen Umständen ab.

Durch Festlegung der Beiträge und Dauer der Ansparphase ist die Höhe der Rente relativ vorhersehbar. Diese Form der Rentenversicherung ist eine sehr sichere Geldanlage. Aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase sind die Zinserträge allerdings derzeit gering.

Fondsbasierte oder fondsgebundene Rentenversicherungen

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung handelt es sich um eine Kombination aus klassischer Rentenversicherung und Fondssparplan. Das Kapital oder Teile davon werden in einem oder mehreren Fonds oder in Aktien angelegt. Als Anleger haben Sie je nach Anbieter ein Mitbestimmungsrecht, in welche Wertpapiere investiert wird. Diese Variante birgt höhere Aussichten auf Renditen als die klassische Variante, aber auch ein entsprechend größeres Risiko. Das von Ihnen eingezahlte Kapital steht Ihnen jedoch zu Beginn der Leistungsphase zu – abzüglich der Vertragskosten durch den Anbieter.

Aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes sind diese Produkte meist teurer als klassische Rentenversicherungen. Wie auch bei der traditionellen Variante können Sie über die Höhe des von Ihnen investierten Kapitals und Ihr Alter bei der Auszahlung selbst entscheiden. Haben Sie ein Kapitalwahlrecht vereinbart, können Sie auch bei dieser fondsbasierten Alternative bestimmen, ob Sie die Vorsorge als Einmalbetrag oder lebenslang ausgezahlt bekommen möchten. Auch in diesem Fall ist es empfehlenswert, die Entscheidung anhand der persönlichen Pläne und Lebenserwartung bei dem geplanten Rentenbeginn zu treffen.


Kapitalbildung – Einmalzahlung oder regelmäßige Beiträge

Sowohl bei der Klassik-Variante als auch bei der fondsgebundenen Rentenversicherung können Sie selber entscheiden, ob Sie einmalig einen hohen Betrag einzahlen oder stattdessen regelmäßig kleinere Beträge. Allgemein gilt: Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto mehr wächst Ihr Kapital durch Verzinsung, und desto mehr Kapital steht Ihnen im Alter zur Verfügung.

Entscheiden Sie sich für die regelmäßige Beitragszahlung, können Sie dies je nach Anbieter monatlich, vierteljährlich und / oder jährlich tun. Fachleute empfehlen dabei die jährliche Einzahlung am Anfang des Jahres, da Sie so am meisten von den Zinsen profitieren und in der Regel keinen Ratenzuschlag zahlen müssen. Eine Einmalzahlung oder ein Einmalbetrag wäre dementsprechend höher und liegt meist im fünfstelligen Bereich.

Eine abgekürzte Beitragszahlung wäre eine Mischform: Bei dieser Variante schließen Sie für einen bestimmten Zeitraum, mindestens aber zwölf Jahre, eine Rentenversicherung ab. Sie zahlen allerdings nicht für den kompletten Zeitraum Beiträge. Möglich wäre beispielsweise, dass Sie fünf Jahre Kapital einzahlen und den Vertrag anschließend ruhen lassen.

Auch eine Einmalzahlung ist möglich: Dieser einmalig erbrachte Beitrag wird auf einem Depotkonto angelegt werden, welches variabel verzinst wird. Aus diesem entnimmt der Versicherer für einen Zeitraum von fünf Jahren eigenständig Rentenversicherungsbeiträge. Anschließend ruht die Versicherung bis zum Rentenalter – mindestens jedoch für sieben Jahre.


Sonderformen der privaten Rentenversicherung

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist ein besonderes Modell der privaten Rentenversicherung. Während der Sparphase erhalten Sie staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Möglich sind klassische sowie fondsbasierte Verträge. Weitere Riester-Formen sind Bausparpläne, Banksparpläne, sowie Wohn-Riester. Bei letzterem handelt es sich um eine Art staatlich geförderter Baufinanzierung mit dem Ziel, im Alter mietfrei im Eigenheim zu wohnen. Im Gegensatz zur rein privaten Variante kann man sich das Vermögen bei der Riester-Rente nicht vor dem Rentenalter auszahlen lassen. Das Kapitalwahlrecht ist eingeschränkt: Möglich anstelle der monatlichen Ausschüttung ist die Auszahlung von 30 % des Kapitals bei Rentenbeginn und den Erhalt von 70 % als monatlicher Betrag.

Nicht jeder ist Riester-berechtigt. Keinen Anspruch haben etwa Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind oder nicht versicherungspflichtige Studentinnen und Studentinnen.

Weitere Informationen zur Riester-Rente

Rürup- oder Basisrente

Auch die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge. Sie richtet sich primär an Besserverdienende sowie nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, die kein Anrecht auf Riester-Förderung haben. Die Förderung besteht primär aus Steuervorteilen während der Sparphase.

Wie bei der Riester-Rente kann man über das Kapital nicht vor Renteneintritt verfügen – beziehungsweise muss dann bisherige Förderungen zurückzahlen. Im Unterschied zu anderen Modellen gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, das angesparte Vermögen darf im Alter nicht wahlreise als Einmalbetrag ausgezahlt werden, sondern nur als monatliche Basisrente. Rürup-rentenförderberechtigt ist, wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und einkommenssteuerpflichtig ist.

Informationen zur Rürup-Rente

Welche Leistungen umfasst eine private Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung ermöglicht Ihnen entweder die Sofortrente durch die Zahlung einer größeren Geldsumme oder die aufgeschobene lebenslange und garantierte Rente durch regelmäßige Beitragszahlungen. Bei der Rentenvariante der Leibrente können Sie sich noch entscheiden, wie eine künftige Überschussbeteiligung in die Rentenauszahlungen einfließen soll. Sie können den Rentenvertrag mit einer Todesfallabsicherung wie Beitragsrückgewähr und Rentengarantie individuell gestalten.

Als freiwillige Absicherung für Ihre Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung also eine mögliche Variante aus einem ganzen Paket von mehr oder weniger effektiven Investitionsmöglichkeiten, von der Kapitallebensversicherung bis hin zur Aktienanlage. Den Abschluss der Rentenversicherung können Sie als Eltern bereits sehr frühzeitig für Ihre Kinder vornehmen. Jeder, der geschäftsfähig und volljährig ist, kann für sich oder einen Dritten eine Versicherung abschließen. Da es hier nicht um die Absicherung eines Todesfallrisikos geht, bedarf es auch keiner Gesundheitsprüfung.


Wer sollte eine private Rentenversicherung abschließen?

Da die gesetzliche Rente im Alter in vielen Fällen nicht ausreichen wird, wird eine private Vorsorge empfohlen. Bereits heute können viele Rentnerinnnen und Rentner ihren Lebensunterhalt mit der gesetzliche Rente gar nicht oder kaum noch bestreiten. Bundesbürgerinnen und Bürger sind sich bewusst, dass sie zusätzlich privat fürs Alter vorsorgen müssen. Zwar zahlen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sollten aber zusätzlich privat vorsorgen. Sind Sie selbstständig tätig, müssen Sie für das Alter komplett selbst vorsorgen. Auch Hausfrauen und Hausmänner ohne Einkommen sollten sich in puncto Altersvorsorge nicht nur auf ihren Partnerinnen und Partner verlassen.

Leider fällt der Durchblick im Dschungel der Privatrenten jedoch nicht leicht und entsprechende Investitionen sollten gut geplant werden – schließlich geht es um das persönliche Einkommen von morgen. Nur Sie selbst können entscheiden, ob eines der hier diskutierten Vorsorgemodelle für Sie eine Option ist. Lassen Sie sich bei der Auswahl Zeit und prüfen Sie Vorschläge der Versicherungsexperten genau.


Worauf muss ich beim Abschluss einer Rentenversicherung achten?

Die einzelnen Versicherer haben verschiedene Angebote, Tarife und unterschiedlichste Vertragsbedingungen. Abhängig von Ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen sind einige Vertragspunkte besonders relevant. Generell muss man beachten, dass einzelne Klauseln den Vertrag verteuern oder die Rendite senken können.


Auszahlung – wann erhalte ich meine Rente, und welche Optionen gibt es?

Bei der Rentenversicherung unterscheidet man zwischen der aufgeschobenen Rente und der Sofortrente. Bei einer aufgeschobenen Rente erfolgen Einmalzahlung oder regelmäßige Zahlungen (über) Jahre oder Jahrzehnte, bevor die Rente ausgeschüttet wird. Bei der Sofortrente ist die Zahlung eines größeren Einmalbetrags auch im fortgeschrittenen Alter möglich. Dieser Betrag wird entsprechend des Namens umgehend beziehungsweise kurzfristig in eine lebenslang ausgezahlte, monatliche Sofortrente umgewandelt. Der ausgeschüttete Betrag liegt oftmals im dreistelligen Bereich.

Sie selber entscheiden schon bei Vertragsabschluss den Zeitpunkt der Auszahlung. Allgemein empfehlenswert ist, die Rente auch wirklich erst im Alter zu beziehen, da Sie dann weniger Steuern auf Ihre private Rente zahlen müssen. Haben Sie vertraglich eine Abruf- und Aufschubfunktion vereinbart, können Sie bei Bedarf die Auszahlungsphase vorziehen oder nach hinten verschieben – oftmals um je fünf Jahre.

Ist das Kapitalwahlrecht Bestandteil Ihres Vertrags, können Sie entscheiden, ob Sie die Summe als Einmalbetrag ausgezahlt erhalten oder als monatliche, lebenslange Rente. Der Einmalbetrag macht bei der Sofortrente allerdings keinen Sinn. Mit einer Flexibilitätsgarantie haben Sie auch während der Sparphase und im Rentenalter Zugriff auf Ihr Vermögen aus der Versicherung.

Bezüglich der monatlich beziehbaren Rente können Sie eine Dynamik vereinbaren, um Inflation entgegenzuwirken. Die monatlichen Beträge werden dann jährlich der Inflation angepasst und um einen gewissen Prozentsatz erhöht: Bei einer Volldynamisierung steigen sie jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz, anstatt über die Jahre ein gleichbleibender Rentenbetrag zu bleiben. Mit einem Auszahlplan können Sie sich das angesparte Vermögen auf Wunsch in selbst gewählten Abständen und selbst gewählter Höhe auszahlen lassen, bis es verbraucht ist – so beispielsweise als jährlichen, halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Betrag. Ist das Geld verbraucht, haben Sie keine Ansprüche mehr auf eine lebenslange Rente.

Mit einem Banksparplan legen Sie Ihr Geld bei einer Bank an. Das Vermögen wird klassisch verzinst – oder auf Wunsch in Fonds angelegt. Steht das Rentenalter an, wird der Betrag von einem Versicherer in eine Rente umgewandelt. Der klassische Banksparplan selber ist aufgrund der geringen Verwaltungskosten relativ günstig. Verhältnismäßig teuer ist jedoch die Rentenberechnung der Versicherer am Ende der Vertragslaufzeit.


Rentenversicherung und die Steuer

Bei der rein privaten Rentenversicherung sind die Steuerkonditionen etwas anders als bei der staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Rente. Entscheiden Sie sich für die komplett private Variante, zahlen Sie die Beiträge während der Sparphase von Ihrem versteuerten Nettoeinkommen. Besteht Ihr privater Vertrag allerdings schon mindestens seit dem 31. Dezember 2004, können die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden.

Abhängig vom Auszahlungszeitpunkt zahlen Sie dafür im Alter während der Auszahlungsphase weniger Steuern. Je nachdem, in welchem Lebensalter Sie sich zur Auszahlung entschließen, wie lange der Vertrag bestanden hat und für welches Auszahlungsmodell Sie sich entscheiden, fallen unterschiedlich hohe Steuern an.

  • Rentenbezug vor dem 60. Lebensjahr: Erträge sind komplett steuerpflichtig.
  • Rentenbezug ab dem 65. Lebensjahr: Erträge sind zu 18 % steuerpflichtig.
  • Rentenbezug der Sofortrente: Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig – ab einem Alter von 65 Jahren beträgt der Steuersatz 18 %.
  • Auszahlung des kompletten Vermögens nach Vollendung des 62. Lebensjahrs und mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit: 50 % der Erträge sind steuerfrei.
  • Der private Rentenversicherungsvertrag wurde vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen und wird nach Vollendung des 60. Lebensjahrs nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und fünf Jahren Beitragszahlungen ausgezahlt: Die Erträge sind steuerfrei.

Um sicherzugehen, dass die entsprechenden Steuerkonditionen auch für den von Ihnen bevorzugten Tarif gelten, sollten Sie dies vor Vertragsabschluss mit Ihrem Versicherer erörtern.


Vererbbarkeit der privaten Rentenversicherung

Im Fall des eigenen Ablebens kann man mit verschiedenen Klauseln für Hinterbliebene vorsorgen. Tut man das nicht, fällt das eigene Vermögen im Ernstfall womöglich an die Versicherung.

Achtung! Diese Regelungen gelten nur für die rein private Rentenversicherung. Bei Rürup-Renten und Riester-Renten gelten andere Bestimmungen.

Während der Sparphase schützen Beitragsrückgewähr und Hinterbliebenenschutz die Ansprüche der Erben. Mit letzterer Klausel kann man eine Erbin oder einen Erben einsetzen, auf den die Rente übergeht. Entscheidet man sich für die Beitragsrückgewähr, wird das bisher gesparte Vermögen an die Erben ausgezahlt.

Während der Auszahlphase ist die Rentengarantiezeit entscheidend für potentielle Erbansprüche. Wird beispielsweise eine Rentengarantiezeit für 20 Jahre vereinbart, dann wird die Rente auch für diesen Zeitraum ausgezahlt, selbst wenn Versicherte bereits dahingeschieden sind. In diesem Fall erhalten die Erben für die verbleibende Garantiezeit die monatliche Rente ausgezahlt. Die Rentengarantiezeit kann von Ihnen persönlich je nach Wunsch für einen individuellen Zeitraum festgelegt werden.


Private Rentenversicherung wechseln

Eine rein private Rentenversicherung zu wechseln ist meist nur mit finanziellen Verlusten möglich und sollte daher wohl überlegt sein. Besteht Ihre klassische Versicherung schon seit mehreren Jahren, wird Ihr Garantiezins höher sein, als der heute angebotene. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase ist dieser Zins stark gesunken. Wurde Ihr Vertrag vor 2005 abgeschlossen, können Sie zudem Ihre Beiträge als Sonderabgaben absetzen und müssen auf die Kapitalerträge bei Auszahlung keine Steuern zahlen.

Ein Wechsel in den ersten fünf Jahren kann dazu führen, dass Sie mit starken Verlusten aus dem Vertrag zurücktreten, denn binnen dieses Zeitraums werden alle Vertragskosten der Versicherer von den Beiträgen abgezogen. Unter Umständen müssen Sie deshalb sogar noch Geld investieren. Sollten Sie dennoch wechseln wollen, sollten Sie unbedingt vorab verschiedene Anbieter vergleichen.


Private Rentenversicherung kündigen

Bei einer Kündigung erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung. Sie haben zwar Anspruch auf etwaige bisherige Überschüsse und Rendite, verlieren aber Ihre Altersvorsorge. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss werden zudem die Vertragskosten von den Beiträgen abgezogen, so dass Sie unter Umständen sehr große Verluste hinnehmen müssen.

Falls Sie aktuell also nicht dringend Kapital benötigen, wäre es unter Umständen sinnvoller, sich beitragsfrei zu stellen. In diesem Fall zahlen Sie keine weiteren Beiträge, Ihre Versicherungssumme wird herabgesetzt, aber Sie erhalten im Rentenalter eine – kleinere – Rente. Oftmals ist eine Beitragsfreistellung nur möglich, wenn bereits eine bestimmte Sparsumme vorhanden ist. Bei Bedarf lohnt es sich, die diesbezüglichen Vertragsbedingungen zu konsultieren.


FAQ zur Rentenversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.