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Selbstbeteiligung in der Teil- und Vollkasko

Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung - Anschauungsbild: Stift markiert Stelle im Vertrag
Wichtig zu wissen: Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung
  • Fahrzeuge können mit verschiedenen Kfz-Versicherungen versichert werden. Bei den freiwilligen Kaskoversicherungen ist ein Selbstbehalt möglich, bei der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung nicht.
  • Die Selbstbeteiligung liegt wahlweise zwischen 150 und mehr als 1.000 Euro. Bei jeder Schadenregulierung an Ihrem Kfz beteiligen Sie sich mit dem vereinbarten Eigenanteil.
  • Durch die Eigenbeteiligung profitieren Sie von einer Ersparnis bei Ihrem Versicherungsbeitrag.
  • Wird ein Vollkaskoschaden bereits durch die Selbstbeteiligung gedeckt, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko nicht herabgestuft. Für die Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse.
  • Machen Sie auf Tarifcheck.de den kostenlosen, unverbindlichen externen Vergleich, können Sie minutenschnell ermitteln, wie viel Sparpotenzial Sie durch eine Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung haben.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung?

Die Selbstbeteiligung ist ein Eigenteil an den Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Fahrzeugs im Schadensfall. Im Gegenzug für die finanzielle Beteiligung an der Regulierung der Schäden erhalten Sie von der Autoversicherung einen Rabatt auf den Beitrag.

Die Eigenbeteiligung ist nur in der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung wählbar. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keinen Selbstbehalt. Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung ist der mögliche Betrag in der Regel gestaffelt. Je nach Versicherer können Sie sich für einen Selbstbehalt in folgender Höhe entscheiden:

  • kein Eigenanteil
  • 150 Euro pro Schaden
  • 300 Euro pro Schaden
  • 500 Euro pro Schaden
  • 1.000 Euro pro Schaden

Teilweise kann eine noch größere Selbstbeteiligung mit einem Betrag in Höhe von bis zu 2.500 Euro vereinbart werden.

Wie senke ich die Kfz-Versicherungsbeiträge mit einer Selbstbeteiligung?

Wenn Sie sich für eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt entscheiden, können Sie Ihre Versicherungskosten senken. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto geringer ist Ihr zu zahlender Versicherungsbetrag.

Die einzelnen Kfz-Versicherungen unterscheiden sich dabei bezüglich ihrer Leistungen und Rabatte auf den Beitrag. Dabei gilt: Eine günstige Autoversicherung hat nicht unbedingt schlechtere Leistungen als ein teurer Versicherer. Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann deshalb sinnvoll sein.

Voll- und Teilkasko – muss die Selbstbeteiligung je identisch sein?

Sind Sie vollkaskoversichert, dann umfasst Ihr Versicherungsschutz unter anderem alle Leistungen einer Teilkaskoversicherung. Dennoch können Sie für den Vollkaskoschutz einen anderen Selbstbehalt wählen als für den Teilkaskoschutz. Sie können so beispielsweise für Schäden der Teilkasko eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro vereinbaren und bei einem Vollkaskoschaden einen Betrag von 300 oder 500 Euro übernehmen.


Selbstbeteiligung Vollkaskoversicherung – wie viel kann ich sparen?

Bei der Vollkaskoversicherung lohnt es sich in der Regel nicht, einen Tarif ganz ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Die Versicherungsprämien können andernfalls je nach Schadenfreiheitsklasse und Art des Kfz hoch ausfallen. Viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer wählen deshalb eine Vollkasko-Selbstbeteiligung von 300 Euro.

Beispiel für die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko

Beispielrechnung: Die Versicherungsnehmerin ist verheiratet, 40 Jahre alt, angestellt, lebt in 26919 Brake (Niedersachsen) und fährt einen in bar bezahlten VW Golf 1.0 TSI. Der Golf dient ausschließlich der privaten Nutzung inklusive Arbeitsweg und wird in einer abschließbaren Garage geparkt. Die jährliche Kilometerleistung beträgt 9.000 Kilometer und die Versicherungsnehmerin hat in der Vollkasko und Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadenfreiheitsklasse 23.

Wie das folgende Rechenbeispiel zeigt, lohnt sich bei der Vollkasko bereits eine geringe Selbstbeteiligung. Zudem gibt es zwischen einzelnen Versicherern und Tarifen große Preisunterschiede. Ein Kfz-Versicherungsvergleich kann sich daher lohnen.

Selbstbeteiligung Günstigster Tarif
(Kosten pro Jahr)
Teuerster Tarif
(Kosten pro Jahr)
0 € 647,19 € 1.281,43 €
150 € 472,62 € 1.271,76 €
300 € 441,98 € 897,01 €
500 € 420,88 € 876,47 €
1.000 € 396,81 € 803,85 €
2.500 € 367,57 € 714,35 €

Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, Stand: 13. Mai 2026

Grundlagen der Berechnung: Fahrzeug: VW Golf 1.0 TSI mit 110 PS, Erstzulassung: 1. Oktober 2022, Finanzierung: Barkauf, Versicherungsbeginn: 1. April 2026, Nutzung: nur privat inklusive Arbeitsweg, jährliche Fahrleistung: 9.000 Kilometer, nächtlicher Stellplatz: abschließbarer Parkplatz im Wohneigentum, Fahrerin des Autos: nur Versicherungsnehmerin, Schadenfreiheitsklasse Kfz-Haftpflicht: SF 23, Schadenfreiheitsklasse Vollkasko: SF 23, Selbstbeteiligung Teilkasko: 150 Euro, Sonstiges: jährliche Zahlweise / Werkstattwahl durch Versichere / Zugriff auf weiteres Auto / Mitglied im Automobilclub ADAC / Jahreskarte für den ÖPNV sowie BahnCard 50 vorhanden.


Selbstbeteiligung Teilkaskoversicherung – wie hoch ist das Sparpotenzial?

Welchen Selbstbehalt Sie für Ihre Teilkaskoversicherung auswählen, ist auch von Ihrem individuellen finanziellen Budget abhängig. Bei der Wahl der Selbstbeteiligung in der Teilkasko ist es hilfreich, den Restwert des Fahrzeugs zu berücksichtigen.

Je älter Ihr Fahrzeug ist, desto eher lässt sich eine Selbstbeteiligung verringern oder vollständig aus dem Vertrag streichen. Beträgt der Wiederbeschaffungswert beispielsweise 1.500 Euro und der Fahrzeughalter ist auf das Kfz angewiesen, ist eine hohe Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens nicht ratsam.

Generell gilt dabei im Fall der Teilkasko: Der jährliche Versicherungsbeitrag wird im Schadensfall bereits mit einer geringen Selbstbeteiligung günstiger.

Beispiel für die Selbstbeteiligung bei der Teilkasko

Beispielrechnung: Die Versicherungsnehmerin aus dem obigen Beispiel entscheidet sich für eine Teilkaskoversicherung. Das Beispiel zeigt, dass auch hier eine Selbstbeteiligung enorme Preisvorteile bringt.

Selbstbeteiligung Günstigster Tarif
(Kosten pro Jahr)
Teuerster Tarif
(Kosten pro Jahr)
0 € 365,71 877,70 €
150 € 296,41 € 630,38 €
300 € 265,53 € 549,20 €
500 € 251,55 € 520,83 €
1.000 € 238,23 € 520,83 €
2.500 € 192,73 € 520,83 €

Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, Stand: 13. Mai 2026

Grundlagen der Berechnung: Fahrzeug: VW Golf 1.0 TSI mit 110 PS, Erstzulassung: 1. Oktober 2022, Finanzierung: Barkauf, Versicherungsbeginn: 1. April 2026, Nutzung: nur privat inklusive Arbeitsweg, jährliche Fahrleistung: 9.000 Kilometer, nächtlicher Stellplatz: abschließbarer Parkplatz im Wohneigentum, Fahrerin des Autos: nur Versicherungsnehmerin, Schadenfreiheitsklasse Kfz-Haftpflicht: SF 23, Schadenfreiheitsklasse Vollkasko: SF 23, Sonstiges: jährliche Zahlweise / Werkstattwahl durch Versichere / Zugriff auf weiteres Auto / Mitglied im Automobilclub ADAC / Jahreskarte für den ÖPNV sowie BahnCard 50 vorhanden.


Kann ich die Selbstbeteiligung bei einem bestehenden Vertrag anpassen?

In der Regel können Sie die Selbstbeteiligung Ihrer Kaskoversicherung auch nachträglich anpassen. Ob und wann dies möglich ist, entscheiden die Versicherer selbst. Üblicherweise ist eine Anpassung des Eigenanteils zur nächsten Hauptfälligkeit möglich, also zum Ende des Versicherungsjahres.

Die Änderung des Selbstbehalts muss schriftlich beantragt werden. Viele Versicherer bieten hierzu Formulare auf ihren Webseiten an. Für gewöhnlich finden Sie diese in Ihrem digitalen Kundenbereich.

Wie kann ich meine Versicherungskosten zusätzlich senken?

Neben der Versicherungsleistung und der Höhe der Selbstbeteiligung spielen weitere Faktoren bei der Berechnung der Versicherungsprämie eine Rolle. Dazu gehören:

  • Typklasse und Regionalklasse: Die Versicherer bewerten das Unfallrisiko Ihres Zulassungsbezirks und Ihres Fahrzeugmodells. Während Sie die Regionalklasse nicht beeinflussen können, haben Sie mit der Wahl des Autos Einfluss auf die Typklasse. Hochpreisige Fahrzeuge erhalten häufig eine hohe Typklasse im Bereich der Kaskoschäden (etwa aufgrund von Vandalismus und Diebstahl). Kleinwagen werden hingegen oft in eine teure Haftpflichtklasse eingestuft.
  • Werkstattbindung: Mit einer Werkstattbindung überlassen Sie dem Versicherer die Wahl der Werkstatt im Schadensfall. Dafür erhalten Sie einen Rabatt auf den Beitrag. Beachten Sie, dass die Versicherung die Prämie erhöhen kann, wenn Sie die Reparatur nicht in den Partnerwerkstätten durchführen lassen.
  • Fahrerkreis und jährliche Fahrleistung: Je weniger Sie fahren und je weniger Personen als Fahrerin oder Fahrer versichert sind, desto günstiger wird die Versicherung. Auch das Alter der Versicherten spielt eine Rolle. Zudem kann es sich günstig auf die Versicherungskosten auswirken, wenn Fahrerin oder Fahrer und Halterin oder Halter des Fahrzeugs dieselbe Person sind.
  • Zahlweise: Zahlen Sie den Beitrag einmal jährlich, sinkt die Prämie im Vergleich zur monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Zahlweise.
  • Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt): Für jedes schadenfreie Jahr werden Sie in eine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft und erhalten dafür einen Rabatt. Verursachen Sie einen Unfall, werden Sie in eine schlechtere Klasse herabgestuft – es sei denn, Sie haben einen Rabattschutz vereinbart. Dieser gilt jedoch nur für den bestehenden Vertrag. Wechseln Sie den Versicherer, werden Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt entsprechend den tatsächlichen Schadensfällen neu berechnet.

Rückstufung der SF-Klasse durch Selbstbeteiligung in der Vollkasko vermeiden

Eine Herabstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse erfolgt nur dann, wenn Sie der Versicherung einen Schaden melden. Begleichen Sie diesen im Rahmen der Selbstbeteiligung, verzichtet der Versicherer auf eine Rückstufung.

Mitunter ist auch ein Rückkauf bereits regulierter Schäden vom Versicherer möglich, um Ihre SF-Klasse zu wahren. Das kann sich mittel- bis langfristig auszahlen, etwa bei Bagatellschäden nach einem glimpflichen Zusammenstoß, bei Steinschlag oder kleinen Glasschaden. Diese Methode kann insbesondere dann ratsam sein, wenn die Schadenshöhe noch nicht ermittelt wurde und Sie sicherstellen möchten, dass die Versicherung unberechtigte Forderungen abwehrt.


FAQ – häufige Fragen zur Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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