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Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung - Anschauungsbild: Stift markiert Stelle im Vertrag
Wichtig zu wissen: Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung
  • Im Bereich der Kfz-Versicherung treffen mehrere Versicherungssparten aufeinander. Bei den freiwilligen Kaskoversicherungen ist ein Selbstbehalt möglich, bei der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung nicht.
  • Die Selbstbeteiligung liegt wahlweise zwischen 150 Euro und mehr als 1.000 Euro. Bei jeder Schadenregulierung an Ihrem Kfz beteiligen Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sich mit der vereinbarten Selbstbeteiligung beziehungsweise Zuzahlung.
  • Durch die Eigenbeteiligung profitieren Sie von einer Ersparnis bei Ihrem Versicherungsbeitrag.
  • Wird ein Vollkaskoschaden bereits durch die Selbstbeteiligung gedeckt, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko nicht herabgestuft. Für die Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse.
  • Machen Sie auf Tarifcheck.de den kostenlosen, unverbindlichen Vergleich, können Sie minutenschnell ermitteln, wie viel Sparpotenzial Sie durch eine Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung haben.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Wie kann ich durch eine Selbstbeteiligung Kfz-Versicherungsbeiträge reduzieren?

Die Selbstbeteiligung ist nur für die Bereiche der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung vorgesehen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es die Möglichkeit der Vereinbarung eines Selbstbehaltes nicht.

Wenn Sie sich bei Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entscheiden, können Sie Ihre Versicherungskosten positiv beeinflussen. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto geringer ist Ihr zu zahlender Versicherungsbetrag.

Bei einem Tarif mit Selbstbehalt ist der mögliche Betrag in der Regel gestaffelt: Je nach Versicherer können Sie sich für null Euro, 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro Eigenanteil pro Schaden entscheiden. Teilweise kann sogar eine noch größere Selbstbeteiligung mit einem Betrag in Höhe von bis zu 2.500 Euro vereinbart werden.

Die einzelnen Kfz-Versicherungen unterscheiden sich dabei bezüglich ihrer Leistungen und Preise bei einer Selbstbeteiligung. Dabei gilt: Ein günstige Autoversicherung hat nicht unbedingt schlechtere Leistungen als ein teurer Versicherer. Ein Vergleich ist dementsprechend empfehlenswert.


Selbstbeteiligung Vollkaskoversicherung – wie viel kann ich sparen?

Bei der Vollkaskoversicherung lohnt es sich in der Regel nicht, einen Tarif ganz ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Je nach Schadenfreiheitsklasse und Art des Kfz können die Versicherungsprämien ansonsten hoch sein. Viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer wählen deshalb eine Vollkasko-Selbstbeteiligung von 300 Euro.

Beispiel für die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko

Beispielrechnung: Die Versicherungsnehmerin ist alleinstehend, 35 Jahre alt, Angestellte, lebt in Lüneburg und fährt einen kreditfinanzierten VW Golf VII 1.6 TDI, Baujahr 2018. Der Golf dient ausschließlich der privaten Nutzung und wird in einem Carport geparkt. Die jährliche Kilometerleistung beträgt 15.000 Kilometer und die Versicherungsnehmerin hat in der Vollkasko die Schadenfreiheitsklasse 5.

Beispielrechnung: Selbstbeteiligung in der Vollkasko

Höhe der Selbstbeteiligung Günstigster Tarif (Kosten pro Jahr) Teuerster Tarif (Kosten pro Jahr)
0 € 493,83 € 898,37 €
150 € 430,15 € 787,01 €
300 € 402,78 € 880,49 €
500 € 386,41 € 842,69 €
1.000 € 358,85 € 842,69 €
2.500 € 331,17 € 842,69 €

Wie das Beispiel zeigt, lohnt sich bei der Vollkasko bereits eine geringe Selbstbeteiligung. Zudem gibt es zwischen einzelnen Versicherern und Tarifen große Preisunterschiede. Ein Kfz-Versicherungsvergleich lohnt sich also definitiv.


Selbstbeteiligung Teilkaskoversicherung – wie hoch ist das Sparpotenzial?

Welchen Selbstbehalt Sie für Ihre Teilkaskoversicherung auswählen, ist natürlich auch von dem individuellen finanziellen Budget im Schadenfall abhängig. Bei der individuellen Festlegung des Anteils der Selbstbeteiligung in der Teilkasko hilft es dabei zuweilen, den Restwert des Fahrzeuges berücksichtigen. Je älter Ihr Fahrzeug ist, desto eher lässt sich eine Selbstbeteiligung verringern oder vollständig aus dem Vertrag streichen. Beträgt der Restwert eines Fahrzeugs beispielsweise 1.500 Euro und der Fahrzeughalter ist auf das Kfz angewiesen, ist eine hohe Selbstbeteiligung im Fall eines Schadens nicht ratsam.

Generell gilt dabei im Fall der Teilkasko: Der jährliche Versicherungsbetrag wird bereits einer geringen Selbstbeteiligung günstiger.

Beispiel für die Selbstbeteiligung bei der Teilkasko

Beispielrechnung: Der Versicherungsnehmer ist alleinstehend, 30 Jahre alt, Angestellter, lebt in Potsdam und fährt einen abbezahlten Ford Fiesta Courier 1.8 Diesel, Baujahr 2000. Das Auto dient ausschließlich der privaten Nutzung und wird auf der Straße geparkt. Die jährliche Kilometerleistung beträgt 15.000 Kilometer. In der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Fahrzeughalter die SF-Klasse 10.

Beispielrechnung: Selbstbeteiligung in der Teilkasko

Höhe der Selbstbeteiligung Günstigster Tarif (Kosten pro Jahr) Teuerster Tarif (Kosten pro Jahr)
0 € 249,58 € 529,18 €
150 € 233,76 € 455,70 €
300 € 223,68 € 441,06 €
500 € 219,60 € 433,97 €
1.000 € 216,12 € 430,41 €
2.500 € 210,12 € 426,86 €


Voll- und Teilkasko – muss die Selbstbeteiligung je identisch sein?

Sind Sie vollkaskoversichert, dann umfasst Ihr Versicherungsschutz unter anderem alle Leistungen einer Teilkaskoversicherung. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Selbstbehalte für die beiden Versicherungsarten auszuwählen. So können Sie beispielsweise für Schäden der Teilkasko eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro vereinbaren und bei einem Vollkaskoschaden einen Betrag von 300 Euro übernehmen.


FAQ – häufige Fragen zur Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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