4.6 / 5 Sternen
Basierend auf 3.173 Bewertungen
- Gesundheitsschutz nach Maß
- Schnellere Terminfindung
- Krankentagegeld frei wählbar
Krankenzusatzversicherung Vergleich
- Jede und jeder gesetzlich Krankenversicherte kann eine private Zusatzversicherung abschließen. Der Beitritt ist nicht wie bei der privaten Krankenversicherung an ein bestimmtes Mindesteinkommen oder den beruflichen Status gekoppelt.
- Die Krankenzusatzversicherung gilt als Ergänzung des gesetzlich bestimmten Schutzes.
- Auch privat Krankenversicherte können im Bereich der Zahnmedizin eine private Zusatzversicherung abschließen.
- Über Tarifcheck.de können Sie unverbindlich und kostenfrei ein Angebot bei unseren externen Partnern anfordern, dass auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Krankenzusatzversicherung Vergleich – wie funktioniert die kostenlose, individuelle Suche nach Tarifen?
Eine private Krankenversicherung ist für Sie keine Alternative, aber Sie möchten trotzdem private Leistungen in Anspruch nehmen? Mit einer Krankenzusatzversicherung bestimmen Sie selber, um welchen Gesundheitsschutz Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung ergänzen möchten – egal ob durch Chefarztbehandlung, Krankentagegeld oder Zahnersatz.
Geben Sie einfach Ihre individuellen Wünsche und Kontaktdaten in das Buchungsformular auf Tarifcheck.de ein. Unser externer Partner-Service wird Sie zeitnah kontaktieren, um für Sie einen individuellen Vergleich auszuarbeiten und Ihnen ein Angebot zu erstellen – dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Was leistet die private Krankenzusatzversicherung?
Es gibt viele Optionen, die Gesundheit zusätzlich zu versichern. Das Wichtigste aber ist, dass Sie selbst bestimmen, welchen Schutz Ihr Tarif beinhalten soll. Bevor Sie sich für eine Zusatzversicherung entscheiden, haben Sie im Idealfall bereits eine genaue Vorstellung davon, was die Versorgung Ihrer ergänzenden private Krankenversicherung leisten sollte. Möglich sind etwa folgende Vereinbarungen:
1. Stationäre Krankenhausbehandlung
Mit diesem Schutz können Sie je nach Tarif bei stationären Behandlungen das Krankenhaus frei wählen, haben Anrecht auf Chefarztbehandlung, ein Ein- oder Zweibettzimmer.
Bei der Versicherung Ihre Kinder können Sie Rooming-In-Service integrieren, also die Option, als Elternteil das Kind auch nachts im Krankenhaus zu begleiten.
2. Ambulante Krankenhausbehandlung
Nicht nur bei stationären Aufenthalten, auch bei ambulanten Eingriffen oder Behandlungen im Krankenhaus können Sie sich mit diesem Tarif vom Chefarzt beziehungsweise Belegarzt behandeln lassen.
3. Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld fängt je nach Tarif Zuzahlungen und Extrakosten wie Haushaltshilfen, Verpflegung oder Krankenhausanfahrtskosten von Angehörigen auf.
Krankenhaustagegeld ist meist nicht zweckgebunden, sondern im Leistungsfall in einer vorab vereinbarten Höhe verfügbar, ohne dass darüber Rechenschaft abgelegt werden muss.
4. Auslandschutz
Entsprechende Tarife können die Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungen im europäischen oder außereuropäischen Ausland beinhalten, sowie den Krankenrücktransport oder etwaige notwendige Schutzimpfungen vor oder während eines Auslandsaufenthalts.
5. Kurleistungen
Kur- und Rehabilitationsleistungen bei ambulanten Maßnahmen oder stationären Aufenthalten im Krankenhaus können ebenfalls vereinbart werden. Vielfach bestehen diese aus Kurtagegeld mit einem vorab definierten Höchstsatz, das täglich steuerfrei ausgezahlt wird.
6. Krankentagegeld
Die Versicherung greift, wenn bei längerer Krankheit die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wegfällt. Auch Selbstständige, die im Krankheitsfall kein Einkommen haben, können diesen Schutz vereinbaren. Je nach Tarif und Anbieter werden dabei Verdienstlücken in einer vorab definierten Höhe abgedeckt.
7. Alternative Medizin
Viele Behandlungen werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr gezahlt. Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie beispielsweise Ihre Kosten für Heilpraktikerbesuche, homöopathische Arztleistungen, Akkupunktur, Massagen, erweiterte Physiotherapie, Heilbäder und/oder Fango minimieren.
8. Medizinische Hilfsmittel
Brillen, Kontaktlinsen, Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen, Hörhilfen und Überwachungsgeräte zählen zu den Hilfsmitteln, die von einer Zusatzversicherung übernommen werden können. Aber auch andere Hilfsmittel können Teil des Tarifs sein, beispielsweise Arzneien, homöopathische Medikamente, Kompressionsstrümpfe oder Verbandsmaterial.
9. Zahnzusatzversicherung
Inlays, Zahnersatz, Brücken, Kronen, Zahnreinigung oder kieferorthopädische Behandlungen – viele Leistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen und teilweise auch privaten Krankenversicherungen nur noch anteilig oder gar nicht übernommen. Eine notwendige Behandlung kann so leicht im drei-, vier- oder gar fünfstelligen Bereich kosten und das eigene Budget bei weitem übersteigen. Durch eine entsprechende Zusatzversicherung können Sie die Kosten geringer halten.
10. Weitere mögliche Leistungen
Auch andere Behandlungen werden von einigen Versicherern in einem gewissen Umfang abgedeckt, dazu gehören beispielsweise Psychotherapiekosten oder Pflegegeld.
Einzelne Anbieter der Zusatzkrankenversicherung unterscheiden sich bezüglich Leistungsschwerpunkten, Angeboten und Preisen. Auch gibt es in den Tarifen der einzelnen Krankenversicherungen Unterschiede bezüglich des Eigenanteils beziehungsweise in der prozentualen Erstattung bestimmter Posten – so übernimmt Unternehmen A beispielsweise die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zu 80 Prozent und bei Anbieter B liegt der Höchstbetrag bei 50 Prozent. Möglich ist auch, dass Anbieter A pro Kalenderjahr andere Kostenmaximalgrenzen für einen bestimmten Gesundheitsschutz hat als Anbieter B.
Wichtig ist deswegen, sich im Voraus genau darüber zu informieren, welche Posten der gewünschte Tarif einer Versicherung im Detail bietet.
Sie können auch mit mehr als einer Krankenversicherung Policen abschließen: Gefällt Ihnen bei Anbieter A die Zahnzusatzversicherung, bei Anbieter B die Auslandskrankenversicherung und bei Anbieter C die krankenhaustagegeldversicherung, so können Sie mit den drei Unternehmen diesbezügliche Verträge vereinbaren.
Darf die Krankenzusatzversicherung vereinbarte Leistungen kürzen?
Nein. Wurde ein Schutz vertraglich festgelegt, so darf die private Krankenzusatzversicherung ihn anschließend nicht mehr kürzen oder streichen. Die Absicherung muss zu den festgelegten Konditionen bestehen bleiben, selbst wenn im Nachhinein aufgrund von einer Erkrankung eine kostenintensive Behandlung oder ein teurer Krankenhausaufenthalt nötig ist und vertragsgemäß Krankengeld ausgezahlt werden muss.
Eine Ausnahme besteht, wenn die Kundin oder der Kunde der Zusatzkrankenversicherung bei der Gesundheitsprüfung in Form eines Fragebogens vorab fehlerhafte Angaben zum eigenen Gesundheitszustand gemacht hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies unabsichtlich geschehen ist. In solchen Fällen können auch Leistungen gekürzt werden, die nichts mit der falsch beantworteten Frage zu tun haben.
Allgemein gilt: Je jünger und gesünder eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer ist, desto günstiger sind die Beiträge der Krankenzusatzversicherung.
Kann ich die Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung erweitern?
Die nachträgliche Erweiterung von Leistungen der Zusatzkrankenversicherung ist möglich, allerdings wird der Versicherer dann eine erneute Gesundheitsprüfung fordern und die Beiträge anhand von deren Ergebnissen und Ihrem aktuellen Alter berechnen. Denn erweitern Sie den Versicherungsschutz, wird damit auch ein neues Risiko versichert. Dies gilt sowohl, wenn der Schutz einen anderen Bereich abdeckt (zum Beispiel Neuversicherung von Behandlung durch den Chefarzt und Unterbringung im Einbettzimmer), als auch, wenn Sie einen bestehenden Posten umfassender gestalten möchten (zum Beispiel Erweiterung des Krankengeldes).
Eine erneute Gesundheitsprüfung wird also vorgenommen, wenn Sie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung haben und nun auch eine Krankentagegeldversicherung oder Krankenhauszusatzversicherung wünschen oder bereits eine Zahnzusatzversicherung haben und nun den Zahnschutz erweitern möchten.
Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie deshalb genau überlegen, welchen Schutz Sie nicht nur aktuell, sondern auch in den kommenden Jahren wünschen. Auf diese Weise halten Sie die Beiträge der Zusatzkrankenversicherung langfristig so gering wie möglich.
Gegenüber einigen anderen Versicherungsarten haben Sie beim privaten Krankenzusatzschutz jedoch den Vorteil, dass Sie sich nicht auf einen Anbieter festlegen müssen, sondern für jede Leistung einen anderen Versicherer konsultieren können – so etwa einen ambulanten GKV-Ergänzungstarif bei Anbieter A abschließen können, eine Krankentagegeldversicherung bei Anbieter B und Leistungen für Naturheilfahren, Heilpraktiker sowie Behandlungen durch den Belegarzt im Krankenhaus bei Anbieter C.
Wechsel der privaten Krankenzusatzversicherung – lohnt sich das?
Selbstverständlich können Sie Ihre private Zusatzversicherung auch wechseln – ob sich das rentiert, muss abgewogen werden. Mit zunehmendem Alter erhöhen sich bei einem Wechsel die Beiträge, bei Vorerkrankungen kann der Versicherer den Antrag auf zusätzlichen Schutz auch ablehnen.
Möchten Sie dennoch wechseln, dann ist es empfehlenswert, die Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie durch Vergleiche einen anderen, besseren Anbieter gefunden haben und bei diesem bereits Versicherungsschutz genießen.
Exkurs: Modultarife & Ergänzungstarife im Vergleich
Modultarife der privaten Krankenzusatzversicherung
Mit einem Modultarif wird eine bestimmte Leistung besonders gut versichert (zum Beispiel eine Krankenhaustagegeldversicherung). Die Verknüpfung mehrerer Module ist möglich. Auch können sie bei mehreren Versicherern verschiedene Modultarife abschließen.
Da der Schutz bei Modultarifen besonders umfangreich ist, ist er meist etwas teurer.
Ergänzungstarife der privaten Krankenzusatzversicherung
Ergänzungstarife bieten einen bereichsübergreifenden Kompaktschutz. Mehrere Zusatzleistungen werden von einer Krankenversicherung gemeinsam versichert (zum Beispiel Leistungen für Hilfsmittel wie Brillen in Kombination mit Krankengeld).
Ergänzungstarife sind meist für einzelne Bereiche nicht ganz so umfangreich, dafür aber etwas günstiger als Modultarife.
Krankenzusatzversicherung – wie werden die Beiträge berechnet?
Die Beitragshöhe der Krankenzusatzversicherung ist abhängig von dem individuell gewünschten Leistungsumfang, dem Alter bei Versicherungsabschluss, sowie dem Gesundheitszustand der potentiellen Kundin oder des potentiellen Kunden.
Einige Versicherer versichern so keine Neukundinnen oder Neukunden, die bereits ein gewisses Alter erreicht haben, beispielsweise schon 65 Jahre alt sind. Wenn Sie allerdings schon eine Krankenzusatzversicherung haben und das 65. Lebensalter erreichen, so bleibt der Schutz selbstverständlich bestehen – es sei denn, Sie kündigen selber das Versicherungsverhältnis.
Ist die Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Theoretisch können Sie Beträge der Krankenzusatzversicherung von den Steuern absetzen. Abhängig ist dies allerdings von der Beitragshöhe Ihrer anderen privaten Versicherungen. Insgesamt können Sie pro Steuerjahr maximal 1.900 Euro (Stand: 2023) an privaten Vorsorgeversicherungen steuerlich absetzen. Möchten Sie einen Teil des Betrags für die Zusatzkrankenversicherung nutzen, ist dies selbstverständlich möglich.
Krankenzusatzversicherung – was ist ein Gesundheitsfragebogen?
Vor Vertragsabschluss erkundigen sich die Versicherungsanbieter nach Krankengeschichte, Gesundheitsrisiken und Behandlungen der letzten Jahre. Genutzt wird dazu in der Regel ein Fragebogen – dies ist auch bei anderen Arten von privaten Versicherungen üblich, so etwa bei privaten Krankenversicherungen, bei Risikolebensversicherungen, Pflegezusatzversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Anhand der individuellen Antworten wird dann die Beitragshöhe für den gewünschten Tarif der Zusatzkrankenversicherung verhandelt. Besteht bereits eine Vorerkrankung, wird der Anbieter wahrscheinlich diesbezüglichen Schutz ausklammern oder den Antrag ganz ablehnen.
Wichtig ist, alle Fragen gewissenhaft zu beantworten – eventuell auch mit der Unterstützung eines Mediziners, der sich in der Terminologie auskennt, denn erweisen sich einzelne Angaben als fehlerhaft, dann kann der komplette Leistungsschutz noch Jahre später gefährdet sein.
Wie genau einzelne Anbieter Angaben zu der eigenen Krankengeschichte bewerten, ist nicht eindeutig geklärt. Fest steht, dass verschiedene Anbieter für Krankenzusatzversicherungen, Pflegezusatzversicherungen & Co. verschiedenen Kriterien unterschiedlich große Bedeutung beimessen. Es lohnt sich also, im Falle einer Absage durch ein Unternehmen einen anderen Versicherungsanbieter zu konsultieren.
Gibt es Krankenzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen?
Eine Zusatzkrankenversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es in der Regel nicht. Der Grund: Die Beiträge und auch möglichen Leistungen werden aufgrund des aktuellen Gesundheitszustands ermittelt. Das gilt für alle Bereiche des Schutzes, die verschiedensten gewünschten Heilbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Extras: beispielsweise für Krankenhauszusatzversicherungen, Behandlung des Belegarzts im Zweibettzimmer oder Einzelzimmer eines Krankenhauses, Leistungen von Heilpraktikern oder bezüglich der Zuzahlungen für Sehhilfen.
Eine Ausnahme: Schließen Sie eine private Krankenzusatzversicherung für einen Auslandsaufenthalt ab, dann müssen Sie in der Regel keine Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten, da der Schutz nur begrenzt während Ihrer Reise gilt.
Worauf muss ich beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung achten?
Jährliche Höchstleistungen und prozentuale Beteiligung
Einige Tarife sind besonders günstig und decken dabei gleich mehrere Posten ab, allerdings nur bis zu einer gewissen Maximalsumme oder zu einem bestimmten Prozentsatz. Überprüfen Sie vorab genau, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden beziehungsweise wie hoch die Zuschüsse sind, damit Sie nach Vertragsabschluss nicht doch vor höheren Kosten stehen als erwartet.
Kündigungsrecht der Versicherer
Einige Versicherungen haben in ihren Versicherungsbedingungen Klauseln, mithilfe derer sie das Versicherungsverhältnis binnen drei Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen können. Diese Klauseln sind idealerweise nicht Vertragsbestandteil, damit Sie im Bedarfsfall nicht plötzlich ohne Schutz dastehen. Eine Option ist auch, von der Versicherung eine schriftliche Bestätigung anzufordern, die ein derartiges Kündigungsrecht ausklammert.
Frühzeitiger Abschluss vor Diagnose
Sinnvoll ist, die Krankenversicherung möglichst früh abzuschließen – also bevor eine Diagnose zu etwa einer notwendigen Behandlung vorliegt. Denn besteht bereits eine Vorerkrankung oder ein Gesundheitsrisiko, dann kann der Versicherer die Prämie stark erhöhen oder gar den Versicherungsschutz komplett aus der Police ausklammern.
Zahnstaffeln
Zahnarzt- und Kieferorthopädiekosten werden in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss meist nur in geringer Höhe übernommen, oft werden diese Leistungen und die Höhe der Zuschüsse in einer sogenannten Zahnstaffel
definiert.
Krankenversicherte in Deutschland nach Art der Versicherung
Wartezeiten
In der Regel besteht zwischen Vertragsabschluss und dem Beginn des Versicherungsschutzes eine Wartezeit. Das heißt, obwohl Sie bereits Beiträge zahlen, haben Sie noch keinen Anspruch auf Leistungen. Diese Wartezeit beträgt oftmals mindestens drei Monate. Für Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen, Psychotherapie oder Entbindungen beträgt die Wartezeit acht Monate. Durch diese Wartezeit soll Missbrauch des Versicherungsschutzes verhindert werden – nämlich, dass die Versicherung in dem Wissen abgeschlossen wurde, kurzfristig Leistungen für bestehende Krankheiten in Anspruch nehmen zu müssen. Gleichzeitig können somit auch die monatlichen Beiträge geringer gehalten werden.
Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über die Wartezeit für bestimmte Produkte, damit es anschließend nicht zu Missverständnissen kommt. In einigen Fällen kann die Wartezeit auch ausgeklammert werden, etwa, wenn man aufgrund eines Unfalls bestimmte Leistungen eines Arztes in Anspruch nehmen muss.
Exkurs: private Krankenzusatzversicherung als Ergänzung der GKV
Bei privaten Krankenzusatzversicherungen bestimmen Sie selbst über den Umfang der von Ihnen gewünschten Gesundheitsversorgung; und einmal vereinbarte Leistungen dürfen nicht mehr gekürzt werden. Das ist bei Krankenvollversicherungen wie den gesetzlichen Krankenkassen anders. Die Überlegung, welcher private Schutz einem persönlich wichtig ist, sollte deshalb auch zukunftsorientiert sein, denn man kann nicht davon ausgehen, dass alle später notwendigen Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden.
Gesetzliche Krankenkassen operieren anhand des Wirtschaftlichkeitsgebots. Das legt das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) in § 12 fest. Dort heißt es unter anderem: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Gesetzliche Krankenkassen können ihr Produkt folglich der wirtschaftlichen Situation anpassen. Man kann davon ausgehen, dass der Gesundheitsschutz der GKV aufgrund des demographischen Wandels weiterhin gekürzt werden wird. Mit zunehmender Alterung der Gesellschaft werden immer mehr kostenintensive Behandlungen für zunehmend mehr Menschen nötig. Gleichzeitig zahlen weniger Berufstätige und dafür immer mehr Rentnerinnen und Rentner Krankenversicherungsbeiträge – und oftmals zahlen letztere geringere GKV-Beiträge als Berufstätige. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen werden also zunehmen, obwohl weniger Geld in Form von Beiträgen in die Kassen fließt.
Das Bedürfnis, den gesetzlichen Krankenschutz privat zu ergänzen, spiegelt sich so auch in der Bevölkerung wider: Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab es 2021 in Deutschland rund 28 Millionen Zusatzversicherungen in der privaten Pflegezusatzversicherungen und Krankenzusatzversicherungen. Hinzu kommen außerdem 9 Millionen Verträge bei privaten Krankenversicherungen.
Wann ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung sinnvoll?
Ob und welche Form der privaten Krankenzusatzversicherung für Sie persönlich sinnvoll ist, können nur Sie selber entscheiden. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle.
Sind Sie beispielsweise selbstständig, ist unter Umständen eine Krankentagegeldversicherung empfehlenswert, damit Sie im Krankheitsfall nicht ohne Einkommen dastehen und den Verdienstausfall kompensieren können.
Auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung könnte eine Option sein: Die Kosten für Zahnbehandlungen liegen oft im vier- oder gar fünfstelligen Bereich. Wer keine Zusatzversicherung hat, muss im Ernstfall auf Erspartes zugreifen, um die Zusatzkosten decken zu können. Auch ist unklar, ob und inwieweit gesetzliche Krankenkassen diesbezügliche Behandlungskosten in Zukunft kürzen werden – denn mit der Alterung der Gesellschaft ist es wahrscheinlich, dass mehr und mehr komplexe Zahnbehandlungen notwendig werden.
Halten Sie sich viel im Ausland auf, könnte sich für Sie eine Auslandskrankenversicherung lohnen – im Gegensatz zu anderen Produkten müssen Sie bei dieser Variante keinen Fragebogen zu Ihrer Gesundheit ausfüllen, da der Schutz nur für einen genau definierten Reisezeitraum gilt, sie wählen dabei selber, in welchen Länder im Ausland sie abgesichert sind. Allgemein sollte bei Überlegungen zum Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bedacht werden, dass mit zunehmenden Alter auch Gesundheitsrisiken steigen.
Lohnt sich eine private Krankenzusatzversicherung für Kinder?
Da es sich bei der Krankenzusatzversicherung um einen privaten und freiwilligen Schutz handelt, werden Angehörige – anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung – nicht automatisch mitversichert. Das heißt, der Zusatzschutz muss für jede Person separat abgeschlossen werden, egal ob sie volljährig oder minderjährig ist, ein eigenes Einkommen hat oder nicht.
Ob und welche Leistungen für Ihre Kinder sinnvoll sind, können nur Sie und Ihr Nachwuchs entscheiden. Kurzfristig könnte beispielsweise der Schutz für den Urlaub im Ausland lohnenswert sein, langfristig könnte sich eine Zahnzusatzversicherung rentieren.
Mit Zahnersatz werden Ihre Kinder noch keine Probleme haben, doch auch die Dienste von Kieferorthopäden sind nicht günstig, und viele Leistungen werden von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht getragen: So benennt die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) in den Stufen 1 bis 5 – welche Behandlungen notwendig sind und welche Kosten von der GKV übernommen werden. Wird man der KIG-Gruppe 1 oder 2 zugeordnet, hat man aufgrund der nur geringfügigen Kieferfehlstellungen keinen Anspruch auf GKV-Leistungen. Bei der Gruppe 3 bis 5 wird die Behandlung im zweckmäßigen und wirtschaftlichen Rahmen getragen.
Möglich beim Zusatzschutz ist hingegen die Kostenübernahme zwischen 40 Prozent und 100 Prozent – allerdings erhalten Sie diese Zuschüsse nur, wenn bei Ihrem Kind nicht schon vor Versicherungsabschluss kieferorthopädische Befunde vorliegen. Ist das der Fall, so wird der Schutz weitaus teurer oder kann ganz verweigert werden.
Rooming-In-Service
Sind Ihre Kinder noch klein, könnte auch der Rooming-In-Service relevant sein. Damit können Sie Ihren Nachwuchs bei stationären Behandlungen auch nachts im Krankenhaus begleiten und haben Anrecht auf einen Schlafplatz im Einbettzimmer, Zweibettzimmer oder Mehrbettzimmer Ihres Kindes.
Wie funktioniert die Krankenzusatzversicherung nach Vertragsabschluss?
Als gesetzlich Krankenversicherte oder Versicherter ist man es gewohnt, dass man Leistungen bei Vorlage der Karte in Anspruch nehmen kann und keine Arztbesuche zwischenfinanzieren muss.
Bei privat Krankenversicherten ist das ein wenig anders: Nachdem man den Arzt der Wahl besucht hat, schickt dieser der Patientin oder dem Patienten eine Rechnung. Privat Krankenversicherte begleichen die Rechnung aus eigener Tasche und reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein. Diese überweist dann die Arztkosten in vertraglich vereinbarter Höhe auf das Konto der oder des Versicherten.
Bei der Krankenzusatzversicherung ist es ähnlich: So ist Ihre Initiative gefragt, sich im Krankheitsfall um die gewünschte Behandlung zu kümmern. Oftmals ist der Dialog mit der Zusatzversicherung und der GKV nötig, um gesetzlich verordnete Leistungen von privaten abzugrenzen. Vor Inanspruchnahme des Versicherungsprodukts sollten Sie sich vergewissern, wie weit Ihr Schutz als Privatpatientin oder Privatpatient reicht. Insbesondere bei Zahnbehandlungen verlangen private Versicherer vorab die Vorlage des Heilplans und haben andernfalls sogar das Recht, Ihnen die Erstattung anteilig oder komplett bis zum Höchstbetrag zu verweigern.
Nehmen Sie Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung in Anspruch, so erhalten Sie die Arztrechnung direkt zugestellt und müssen sie an Ihren Versicherer weiterleiten. Je nach Anbieter wird das Geld verhältnismäßig schnell auf das eigene Konto überwiesen, so dass man die Rechnung nicht erst zwischenfinanzieren muss, sondern dazu die Zahlung der Krankenzusatzversicherung nutzen kann. Bei besonders teuren Maßnahmen mit Krankenhausaufenthalt und Unterbringung im Einbettzimmer gibt es je nach Tarif Ausnahmen und eine direkte Kostenübernahme.
Um die Kostenaufstellung für alle Behandlungen nachvollziehen zu können, sollten Sie alle Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Kontaktlinsen & Co. sorgfältig aufbewahren. Darüber hinaus sollten Sie sich Kopien von allen behandlungsrelevanten Dokumenten und allen von Ihnen unterzeichneten Unterlagen geben lassen – insbesondere bei Krankenhausbehandlungen und Zahnbehandlungen. Auf diese Weise können Sie sich bei Nachfragen seitens Ihrer privaten Krankenzusatzversicherung auf die ärztliche Dokumentation berufen.
Wie kann ich die private Krankenzusatzversicherung kündigen?
Sind Sie mit der Versorgung nicht zufrieden, können Sie natürlich auch wieder kündigen. Meist gelten derartige Verträge für ein Jahr und werden stillschweigend verlängert, wenn Sie nicht drei Monate vor Ablauf dieses Jahres ordentlich gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie bezüglich einzelner Bausteine oder des Gesamtschutzes, wenn die Leistungen gekürzt werden oder die Beiträge trotz gleichbleibenden Schutzes erhöht werden. Entsprechend § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gilt das diesbezügliche Sonderkündigungsrecht für zwei Monate. Individuelle Details zu den Kündigungsfristen Ihrer Police finden sich in Ihrem Versicherungsvertrag.
Eine Kündigung sollte jedoch wohlüberlegt sein. Selbst wenn man die Versicherung derzeit nicht braucht, kann sie eventuell in den kommenden Jahren hilfreich sein. Entscheidet man sich in der Zukunft erneut zu dem Abschluss einer Zusatzversicherung, dann steht abermals eine Prüfung der Gesundheit an, und die Beiträge sind aufgrund des fortgeschrittenen Alters höher – selbst wenn man die gleiche Krankenversicherung wählt, bei der man auch vorher versichert war. Auch kann ein Antrag für bestimmte Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld abgewiesen werden, wenn bereits gesundheitliche Probleme bestehen.
Per Einschreiben kündigen
Ein Tipp: Die Kündigung sollte schriftlich und per Einschreiben vorgenommen werden, so dass Sie gegebenenfalls nachweisen können, dass Sie im Rahmen der Fristen von ihrem ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben.
Kann ich einzelne Leistungen der Zusatzversicherung kündigen?
Abhängig von den Vertragsbedingungen und Ihrer jeweiligen Zusatzversicherung sind auch einzelne Posten kündbar. Haben Sie beispielsweise für Chefarztbehandlung und medizinische Hilfsmittel (wie Brillen oder Kontaktlinsen) je einen Modultarif abgeschlossen, können Sie in der Regel einen davon kündigen, ohne dass der Schutz für den anderen Tarif verfällt. Haben Sie allerdings ein Paket für verschiedene Produkte abgeschlossen – wie etwa mit einem Ergänzungstarif – so verfällt Ihr Versicherungsschutz unter Umständen komplett. Bevor Sie die Kündigung in die Wege leiten, ist es deshalb ratsam, sich bei Ihrem Versicherer zu erkundigen, was für Konsequenzen die Teilkündigung bezüglich der anderen versicherten Leistungen hat.
FAQ – häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was ist eine private Krankenzusatzversicherung?
Es handelt sich um eine freiwillige Versicherung für gesetzlich Krankenversicherte, für die ein Beitritt zur privaten Krankenversicherung keine Option ist. Die private Krankenzusatzversicherung dient dazu, bestehende Lücken der eigenen Gesundheitsversorgung nach eigenen Vorstellungen zu schließen.
2. Wie funktioniert der kostenlose Vergleich auf Tarifcheck?
Geben Sie einfach an, welche Leistungen Sie sich genau wünschen. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten übermitteln, werden Sie binnen eines Werktages von einem Experten kontaktiert. Dieser erarbeitet dann für Sie kostenfrei und unverbindlich ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
3. Welche Leistungen deckt die private Krankenzusatzversicherung ab?
Mit Zusatzversicherungen können Sie gezielt den Schutz vereinbaren, der Ihnen für Ihre persönliche Situation sinnvoll erscheint: So etwa die freie Wahl des Krankenhauses, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Durchführung von stationären und ambulanten Behandlungen durch den Chefarzt. Auch eine Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung sind Optionen.
Gängig sind zudem Zahnzusatzversicherungen, um Kosten für Inlays, Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen umfangreicher zu decken. Auch alternative Heilbehandlungen können von einem Zusatztarif übernommen werden, so Heilpraktikerbesuche, Akkupunktur, Massagen oder Heilbäder.
Sie können auch eine Zusatzversicherung für medizinische Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Gehilfen, Hörhilfen oder Überwachungsgeräte, für Kompressionsstrümpfe, Verbandsmittel oder homöopathische Arzneimittel abschließen. Ebenfalls möglich ist eine Auslandsversicherung, bei der stationäre und ambulante Behandlungen oder ein Krankenrücktransport Teil des Angebots sind. Einige Versicherungen bieten zusätzlich Leistungen für Psychotherapien, Reha- oder Kuraufenthalte an.
4. Was ist der Unterschied zwischen Modultarifen und Ergänzungstarifen?
Modultarife decken einzelne Gesundheitsrisiken besonders umfangreich ab, sie sind etwas teurer als andere Tarife, bieten dafür aber besonders guten Schutz. Man kann dabei auch mehrere Module miteinander verknüpfen (etwa Zahnzusatzversicherung in Kombination mit Krankentagegeld).
Ergänzungstarife sind Kompakttarife, bei denen mehrere Leistungen gemeinsam versichert werden, sie sind nicht so umfassend wie Modultarife, dafür aber etwas günstiger.
5. Für wen lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung?
Welcher Schutz sich für Sie persönlich lohnt, müssen Sie selber entscheiden. Wichtig ist, sich zu überlegen, welcher Schutz für Sie in den kommenden Jahren wichtig werden könnte, der von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt wird. Denn je jünger und gesünder Sie bei Abschluss einer Zusatzversicherung sind, desto geringer fallen auch die Beiträge aus.
6. Wie werden die Beiträge berechnet?
Die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge werden anhand des Umfangs des gewünschten Schutzes, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand berechnet. Die Mehrheit der Versicherer nutzt für die Ermittlung Ihrer Gesundheit einen Fragebogen. Dortige Antworten sollten doppelt überprüft werden, denn schleichen sich Fehler ein, dann ist der gesamte Versicherungsschutz noch Jahre später gefährdet.
Relevant ist auch, ob der Tarif der Zusatzkrankenversicherung Altersrückstellungen beinhaltet. Ist dies der Fall, dann können durch den Betrag für Altersrückstellungen bereits zunehmend teure Leistungen im Alter abgedeckt werden und die Beiträge bleiben konstant. Andernfalls können sie tarifabhängig steigen.
7. Sollte ich für meinen Nachwuchs eine private Krankenzusatzversicherung abschließen?
Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung wird immer nur eine bestimmte Person versichert. Wenn Sie also für sich eine entsprechende Versicherung abschließen, sind Ihre Kinder nicht automatisch mitversichert wie etwa in der gesetzlichen Krankenkasse.
Welcher Zusatzschutz für Ihr Kind sinnvoll sein könnte, müssen Sie selber entscheiden. Empfehlenswert ist beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung in jungen Jahren, werden dann später kieferorthopädische Behandlungen nötig, werden diese bei einem entsprechenden Tarif besser abgedeckt als durch die reguläre Krankenkasse.
8. Worauf muss ich bei dem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung achten?
Vor einem Vertragsabschluss sollte man sich einzelne Klauseln genau durchlesen. So sollten Sie vorher genau überprüfen, zu welchem Prozentsatz beziehungsweise bis zu welcher Maximalsumme die von Ihnen gewünschten Leistungen bei dem von Ihnen gewählten Tarif übernommen werden. Zahnzusatzversicherungen sind zuweilen mit einer Zahnstaffel versehen, so werden die Kosten binnen der ersten Jahre nur in geringer Höhe übernommen und decken sich zuweilen nicht mit notwendigen Behandlungskosten.
Idealerweise beinhaltet Ihr Vertrag zudem keine Klausel, die der Krankenversicherung ein dreijähriges Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen einräumt.
Alle Anbieter haben Wartezeiten – das heißt, Sie können die jeweiligen Versicherungsprodukte erst nach einem festgelegten Zeitraum beanspruchen, obwohl Sie bereits Beiträge bezahlen. Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter genau über diese Wartezeiten, damit Sie nicht irrtümlicherweise eine Behandlung anfangen, bevor Sie durch Ihren Versicherer geschützt sind. In der Regel betragen die Wartezeiten drei Monate. Für bestimmte Behandlungen wie zahnmedizinische oder psychotherapeutische Leistungen liegt sie meist bei acht Monaten.
Insgesamt sollte die Krankenzusatzversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, denn je jünger und gesünder man ist, desto günstiger sind auch die Beiträge, und desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man zu den gewünschten Bedingungen versichert wird. Zur Ermittlung des Gesundheitszustands verwenden die Krankenversicherer einen Fragebogen – die dortigen Antworten sollten doppelt auf Richtigkeit überprüft werden, denn wurde eine Frage nicht korrekt beantwortet, so ist der gesamte Versicherungsschutz gefährdet.
9. Kann ich auch bei mehreren Anbietern Krankenzusatzversicherungen abschließen?
Ja, das ist möglich. Sie müssen sich nicht auf eine Versicherung beschränken. So können Sie beispielsweise bei Anbieter einen ambulanten GKV-Ergänzungstarif abschließen und bei Anbieter B eine Auslandskrankenversicherung.
10. Kann ich die private Krankenzusatzversicherung auch kündigen?
Sie können das Vertragsverhältnis in der Regel binnen drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahrs kündigen – Details dazu finden sich in Ihrem Vertrag. Ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht haben Sie entsprechend § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), wenn die Versicherung die Leistungen kürzt oder die Beiträge bei gleichbleibenden Leistungen anhebt.
Eine Kündigung sollte jedoch wohlüberlegt sein, denn selbst wenn Sie einen Schutz derzeit nicht brauchen, kann er in der Zukunft wichtig werden. Schließen Sie dann abermals eine Zusatzversicherung ab, dann wird erneut eine Gesundheitsprüfung fällig, und die Beiträge liegen aufgrund des fortgeschrittenen Alters höher. Besteht dann bereits eine Vorerkrankung, dann kann das Versicherungsunternehmen sich weigern, damit verbundene Produkte zu versichern oder ein Vertragsverhältnis ganz ablehnen.
11. Kann ich meine private Krankenzusatzversicherung wechseln?
Da ist ebenfalls möglich. Bevor Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie allerdings sicher sein, dass die Versicherungsbedingungen bei einem neuen Anbieter wirklich besser sind, als bei Ihrer derzeitigen Krankenzusatzversicherung. Damit Sie zu allen Zeiten die gewünschten Zusatzleistungen beziehen können, empfiehlt es sich zudem, erst zu kündigen, wenn Sie bei dem neuen Unternehmen Versicherungsschutz genießen.
12. Ist auch eine Kündigung von Teilleistungen möglich?
Das hängt von Ihrem Tarif ab. Unter Umständen können Sie den Schutz für ein oder mehrere Produkte kündigen, obwohl andere Leistungen bestehen bleiben. Vorab sollten Sie sich jedoch bei Ihrem Versicherer vergewissern, dass mit der Kündigung des Teilschutzes die noch gewünschte Krankenversicherung wirklich bestehen bleiben. Auch will genau überlegt sein, ob man den Schutz vielleicht in Zukunft doch benötigen könnte.
13. Mein Antrag bei einer privaten Krankenzusatzversicherung wurde abgelehnt, soll ich es noch mal versuchen?
Ja, denn die jeweiligen Anbieter bewerten einzelne Gesundheitsrisiken und Krankengeschichte sehr unterschiedlich. Ratsam ist allerdings, den Anbieter über einen Makler zu konsultieren, denn die Unternehmen können einsehen, ob eine potentielle Kundin oder ein potentieller Kunde bereits bei anderen Anbietern eine Anfrage vorgenommen hat und abgelehnt wurde. Je weniger Ablehnungen unter Ihrem Namen vorliegen, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Anbieter die von Ihnen gewünschten Leistungen versichern wird.