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- Dein individueller Rundumschutz
- Schutz gegen Forderungen Dritter
- Kostenschutz bei Sachschäden
Betriebshaftpflichtversicherung
- Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ist freiwillig. Für Unternehmen, Subunternehmen sowie Freiberufliche ist der Schutz jedoch essenziell.
- Die BHV versichert Unternehmen samt Inhabern, Teilhabern, Gesellschaftern und Personal gegen Haftpflichtschadenansprüche Dritter.
- Nicht alle BHV-Tarife sind gleich gut und die teuerste Variante ist nicht unbedingt die beste.
- Im Schnitt kosten Firmenversicherungen zwischen 100,00 und 300,00 Euro pro Vertragsjahr, abhängig ist dies jedoch von zahlreichen Faktoren, darunter sind Unternehmensgröße und Betriebsrisiken.
- Über Tarifcheck.de können Sie kostenfrei und unverbindlich bei unserem externen Partner ein maßgeschneidertes Angebot entsprechend Ihrer Bedürfnisse anfordern.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich – so funktioniert der kostenlose Vergleich
Jede Branche ist mit unterschiedlichen Risiken konfrontiert. Damit im Fall der Fälle möglichst alle Schäden und Gefahren abgesichert sind, benötigen Sie einen Versicherungsschutz entsprechend Ihrer Anforderungen. Dabei ist es gar nicht so einfach zu bestimmen, in welchem Umfang und gegen was genau man sich eigentlich versichern sollte. Der kostenlose und unverbindliche Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich unseres externen Partners unterstützt Sie bei der Suche nach einem leistungsstarken Tarif, der für Ihre Betriebsart geeignet ist.
Mithilfe des externen Betriebshaftpflichtversicherungs-Vergleichs wird ein individuelles Angebot eingeholt, das auf die Bedürfnisse und Ansprüche Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Dafür werden nur wenige Informationen zur Art und Größe des Unternehmens von Ihnen benötigt. Sie selbst entscheiden selbstverständlich, welche Bereiche durch die Versicherung geschützt werden sollen. Eine Fachkraft unseres externen Partnerunternehmens wird sich anschließend zeitnah mit einem passenden Angebot bei Ihnen melden.
Betriebshaftpflichtversicherung Kosten – so setzen sich die Beiträge zusammen
Die Versicherungsbeiträge für Betriebshaftpflichtversicherung (auch BHV genannt) setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Die Versicherungen kalkulieren die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung anhand des zu versichernden Risikos. Das heißt, je größer das individuelle Schadensrisiko eines Betriebs, desto höher sind auch die Beiträge bei den Versicherungsunternehmen.
Für die Beitragsberechnung wird vor allem die Betriebstätigkeit samt Produkten und das damit verbundene Grundrisiko herangezogen. Aber auch die Mitarbeiterzahl, die Höhe der vereinbarten Deckungssumme und eine gegebenenfalls gewählte Selbstbeteiligung beeinflussen die Preisgestaltung.
1. Betriebsart
Die Art Ihrer Tätigkeit beeinflusst die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung erheblich, denn jede Branche ist mit anderen Risiken konfrontiert. Ein Unternehmen in der Baubranche etwa zahlt einen höheren Beitrag als ein reiner Bürobetrieb, weil das Schadensrisiko für die Versicherung des Bauunternehmens deutlich größer ist.
2. Betriebsgröße
Je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und mitversichert sind, umso höher ist das Risiko eines Haftpflichtschadens. Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung steigen daher mit der Beschäftigtenzahl an.
3. Jahresumsatz
Ein kleines Gewerbe mit wenig Umsatz ist weniger risikoreich als ein großes Unternehmen mit hohem Jahresumsatz. Je mehr Kundschaft und Aufträge, desto höher ist das Schadenspotenzial und damit auch die Beitragshöhe.
4. Höhe der Deckungssumme
Für jede versicherte Schadensart vereinbaren Sie mit Ihrer Versicherung eine Deckungssumme. Diese beschreibt den maximalen Betrag, den Ihr Versicherer im Falle eines Schadens zahlt. Dabei gilt: je höher die gewählte Versicherungssumme, desto teurer auch die Beiträge.
5. Höhe der Selbstbeteiligung
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Entscheiden Sie sich dafür, zahlen Sie im Versicherungsfall einen feststehenden Betrag selbst. Im Gegenzug fallen Ihre monatlichen Prämien niedriger aus. Dabei gilt grundsätzlich: je höher der vereinbarte Selbstbehalt, desto niedriger auch Ihr Versicherungsbeitrag.
6. Existenzzeit
Sie haben Ihr Unternehmen vor weniger als einem Jahr gegründet? Einige Versicherungsgesellschaften gewähren Neugründerinnen und -gründer spezielle Rabatte auf die Versicherungsprämie. Die Rabatte sind meistens gestaffelt. Das heißt, im ersten Vertragsjahr erhalten Sie eine Vergünstigung von beispielswiese 40 Prozent, im zweiten Jahr sind es 25 Prozent und im dritten Jahr 10 Prozent.
Tarifcheck.de-Tipp
Sparen Sie nicht am falschen Ende. Es ist außerordentlich wichtig, dass die Betriebshaftpflicht möglichst alle Unternehmensrisiken abdeckt. Andernfalls müssen Sie im Schadensfall, trotz Betriebshaftpflicht, enorme Kosten fürchten. Zahlen Sie deshalb lieber ein paar Euro mehr im Jahr und vermeiden Sie damit Leistungslücken.
Was darf eine Betriebshaftpflichtversicherung kosten?
Aufgrund der vielen individuellen Faktoren, möglichen Haftungsrisiken und Schadenersatzforderungen variiert der Leistungsumfang der BHV und damit natürlich auch der Versicherungsbeitrag. Entsprechend von Erfahrungswerten ist die Absicherung jedoch bereits für unter 10,00 Euro monatlich zu haben. Im Schnitt kostet die Firmenhaftpflicht zwischen 100,00 Euro und 300,00 Euro pro Versicherungsjahr. Schauen Sie vor Unterzeichnung einer Firmenhaftpflicht dabei nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, damit Sie im Schadenfall richtig versichert sind.
Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen sollte
Die private Betriebshaftpflichtversicherung wird auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder Gewerbeversicherung bezeichnet. Gesetzlich vorgeschrieben ist die BHV nicht. Da die Schadensersatzansprüche Dritter jedoch schnell enorme Summen erreichen und im Ernstfall sogar existenzbedrohend sein können, ist der Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung beinahe unumgänglich. Schließlich lassen sich Risiken und Gefahren im Berufsalltag und in Betriebsstätten trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich vermeiden.
Schadensersatzpflicht
Das deutsche Gesetz verpflichtet jede Person und jedes Unternehmen, verschuldete Schäden zu ersetzen. Dabei gibt es keine Entschädigungsgrenze.
Haben Sie keine Betriebshaftpflicht abgeschlossen, haften Sie im Ernstfall mit Ihrem gesamten Geschäfts- oder sogar Privatvermögen – selbst, wenn Sie keinerlei Schuld trifft oder Sie zum Schadenszeitpunkt abwesend waren.
Als Unternehmerin oder Unternehmer haften Sie in den meisten Fällen auch für das ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Betriebshaftpflicht eignet sich für Unternehmen und Gewerbe aller Formen, Branchen und Größenordnungen. Dazu gehören zum Beispiel Büro-, Handwerks- und IT-Betriebe. Aber auch für Freiberuflerinnen und Freiberufler und Subunternehmen ist die Versicherung grundsätzlich sinnvoll. Die Betriebshaftpflicht ist im Grunde genommen für alle Unternehmen, Subunternehmen und Berufsgruppen wichtig, die durch ihre Geschäftstätigkeit und/oder Produkte Sach- oder Personenschäden verursachen können.
Einige Betriebe benötigen statt oder ergänzend zur Betriebshaftpflicht eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, die auch berufsspezifische Vermögensschäden absichert. Diese Versicherung ist für bestimmte Berufe verpflichtend, unter anderem für Ärztinnen und Ärzte oder Anwältinnen und Anwälte.
Wer in der Betriebshaftpflicht versichert ist
Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert das gesamte Personal eines Unternehmens vor Haftungsforderungen ab. Dazu gehören:
- Sie als Inhaberin oder Inhaber der Firma,
- das Unternehmen als juristische Person,
- alle Teilhaberinnen und Teilhaber sowie Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- und natürlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise Betriebsangehörige.
Welche Schäden die betriebliche Haftpflichtversicherung abdeckt
Personenschäden
Ein Personenschaden liegt dann vor, wenn eine Person verletzt, vergiftet oder getötet wird.
Ein Beispiel: In Ihrem Warengeschäft kippt ein ungenügend gesichertes Regal um und verletzt dabei einen Ihrer Kunden. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt sämtliche Folgekosten, etwa Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Im Ernstfall kommt die Versicherung auch für lebenslange Rentenzahlungen auf.
Sachschäden
Sachschäden beziehen sich auf das gesamte Eigentum von Personen oder Institutionen. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sie eine Sache Dritter ohne Vorsatz beschädigen, zerstören oder verlieren.
Ein Beispiel: In Ihrem Bauunternehmen sichert einer Ihrer Dachdeckerinnen oder Dachdecker den Arbeitsplatz nicht ordnungsgemäß ab, ein Auto wird daraufhin durch herabfallenden Schutt beschädigt. Die Reparaturkosten begleicht Ihre Betriebshaftpflichtversicherung.
Achtung
Für gemietete, gepachtete oder geliehene Gegenstände besteht im Schadenfall unter Umständen kein Versicherungsschutz. Mietsachschäden sind bei Firmenversicherern in der Regel nur dann versichert, wenn sie explizit im Vertrag aufgeführt sind.
Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden)
Die Betriebshaftpflicht übernimmt mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch unbeabsichtigte Vermögensfolgeschäden. Mit dem Term Vermögensfolgeschäden sind finanzielle Haftpflichtschäden gemeint, die aus vorangegangen Personen- oder Sachschäden resultieren. Reine Vermögensschäden hingegen, die aus fehlerhaften Dienstleistungen hervorgehen, sind meistens nicht versichert.
Ein Beispiel: Eine selbstständig tätige Kundin ist zu Besuch und stolpert dabei über ein freiliegendes Kabel. Sie verletzt sich so stark, dass sie für mehrere Wochen nicht arbeiten kann. In der Folge muss Ihr Unternehmen nicht nur für den Personenschaden, sondern auch für den Verdienstausfall der Selbstständigen aufkommen. Beide Schäden sind für gewöhnlich in der betrieblichen Haftpflicht versichert.
Zusatzbausteine in der Betriebshaftpflichtversicherung
Der individuelle, bedarfsgerechte Versicherungsschutz eines Unternehmens ist außerordentlich wichtig. Ein kleiner Malerbetrieb braucht nun mal eine andere Absicherung als ein großes Industrieunternehmen. Damit jeder Betrieb samt Betriebsangehörigen im Falle eines Schadens oder Fehlers optimal abgesichert ist, bieten Versicherungsanbieter der Firmenhaftpflicht diverse Zusatzleistungen an. Einige Zusatzbausteine sind je nach Tarif und Anbieter automatisch Bestandteil der Police und automatisch mitversichert, bei anderen Anbietern müssen diese Haftpflichtrisiken explizit hinzubestellt werden.
1. Umweltschäden
In Deutschland haften Sie nicht nur für Schäden an Personen oder Sachgegenständen, sondern auch für Schäden an der Umwelt. Im Allgemeinen spricht man von einem Umweltschaden, wenn sich schädliche Stoffe über Luft, Boden oder Wasser ausbreiten. Schon kleine Mengen Öl, Gas oder anderer Schadstoffe, die unbeabsichtigt in Grundwasser, Boden oder Luft gelangen, können beträchtliche Schäden verursachen. Die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten deswegen bereits eine Umwelt-Basisversicherung.
Bestimmte Betriebe, die beispielsweise mit umweltgefährdenden Stoffen umgehen, benötigen jedoch häufig eine separate Umweltschadensversicherung. Beachten Sie auch immer, ob der Schutz nur bei Schädigungen auf eigenen, oder auch auf fremden Grundstücken gültig ist. Lesen Sie die Vertragsbedingungen deswegen genau und fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrem Versicherer nach.
2. Produktschäden
Schäden, die durch ein fehlerhaftes oder falsch geliefertes Produkt Ihrer Firma verursacht werden, nennt man Produkthaftungsschäden. Dies kann ein Personen-, Sach- oder auch Vermögensfolgeschaden sein. Bei einer Vielzahl an Tarifen sind Produktschäden bereits Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung – allerdings nur zum Teil. Denn die in einer Betriebshaftpflicht integrierte Produkthaftpflicht kommt im Regelfall nur für Schäden auf, die einer dritten Person durch ein bereits fertiggestelltes Produkt zugefügt werden. Unternehmen, deren Produkte durch andere Betriebe noch weiterverarbeitet werden, benötigen gegebenenfalls eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung als Zusatzbaustein oder separaten Versicherungsschutz.
3. Mietsachschäden
In der Betriebshaftpflicht sind Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen zunächst ausgeschlossen. Da Schäden an gemieteten Sachen jedoch genauso schnell passieren wie an eigenen Gegenständen, sind Mietsachschäden heutzutage bei den meisten Versicherungen integriert. Beschädigte Wände, Türen oder Böden einer gemieteten Büroimmobilie sind so durch die Betriebshaftpflicht generell abgedeckt. Ein gemietetes Auto hingegen kann über diese Klausel nicht mitversichert werden. Dafür benötigt Ihr Unternehmen eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung.
4. 'Echte' Vermögensschäden
Eine private Betriebshaftpflichtversicherung sichert in aller Regel nur sogenannte 'unechte' Vermögensschäden ab. Damit gemeint sind finanzielle Schäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren und nicht direkt durch das fehlerhafte Handeln eines Unternehmens verursacht werden. Doch gerade bei Berufen, bei denen es auf die richtige Beratung oder Behandlung ankommt, können schon kleine Fehler einen großen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Solche Berufsgruppen sollten darauf achten, dass sie eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflicht in ihre Betriebshaftpflicht integrieren. Es sei denn, für Ihren Beruf ist ohnehin eine Berufshaftpflichtversicherung verbindlich. Diese versichert nämlich nicht nur Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, sondern in aller Regel auch echte Vermögensschäden.
5. Allmählichkeitsschäden
Nicht jeder Schaden ist sofort ersichtlich. Schäden, die über einen längeren Zeitraum entstehen, etwa durch Feuchtigkeit oder Dämpfe, nennt man Allmählichkeitsschäden. Gerade Selbstständige im Handwerk sehen sich häufig mit solchen Haftpflichtschäden konfrontiert. Ein entsprechender Schutz ist darum sehr wichtig. Doch insbesondere bei älteren Verträgen sind Allmählichkeitsschäden oft nicht versichert. Prüfen Sie darum, ob gewerbliche Allmählichkeitsschäden in den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung mit aufgeführt sind. Ist dies nicht Fall, können Sie Allmählichkeitsschäden bei den meisten Anbietern gegen Aufpreis mitversichern oder aber Sie wechseln Ihren Tarif.
6. Schlüsselverlustschäden
Der Verlust eines oder mehrerer Schlüssel ist immer ärgerlich und oftmals mit hohen Kosten verbunden. Besonders, wenn ganze Schließanlagen inklusive aller dazugehörigen Schlüssel und Codekarten ausgetauscht oder neu programmiert werden müssen, schnellen die Beträge in die Höhe. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass der Verlust fremder Schlüssel in Ihrer Betriebshaftpflicht miteingeschlossen ist. Bei fremden Dienstschlüsseln handelt es sich um Schlüssel zu Kundenwohnungen oder zum eigenen Betrieb, wenn die Räumlichkeiten gemietet sind. Private Schlüssel hingegen sind ebenso wenig mitversichert wie Autoschlüssel, Schließfachschlüssel oder dergleichen.
7. Bearbeitungsschäden oder Tätigkeitsschäden
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden als Schäden an fremden Gegenständen definiert, die infolge einer gewollten betrieblichen Bearbeitung, Reparatur, Beförderung oder Prüfung dieser Sachen entstanden sind. Es kann beispielsweise passieren, dass ein Elektriker die Tür eines zu reparierenden Geschirrspülers verbeult. Diese muss folglich ausgetauscht werden. Die Kosten dafür übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung nur, wenn Bearbeitungs- beziehungsweise Tätigkeitsschäden im Versicherungsschutz enthalten sind.
8. Drohnen
Neue Technologien erfordern modernen Versicherungsschutz. Drohnen zum Beispiel gewinnen nicht nur in der Freizeit, sondern auch im gewerblichen Bereich zunehmend an Bedeutung. Doch je mehr Flugkörper aufsteigen, desto größer ist auch die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen. Die Versicherung von Drohnen ist deswegen seit Oktober 2017 Pflicht, 2021 wurde der Gesetzestext erweitert. Viele Versicherungen bieten die Drohnenversicherung als preiswerten Zusatzbaustein an.
9. Erfüllungsschäden
Die betriebliche Haftpflichtversicherung leistet für gewöhnlich nicht bei Erfüllungsschäden. Dabei handelt es sich um Schäden, die daraus resultieren, dass Ihr Unternehmen vertraglich zugesagte Leistungen nicht erfüllt. Stellt beispielsweise Ihre Agentur die Webseite für einen Onlineshop nicht oder nicht rechtzeitig fertig und der Auftraggeber erleidet dadurch Umsatzeinbußen, ist das in aller Regel kein Fall für die Betriebshaftpflicht. Jeder Betrieb ist für die Erfüllung seiner Verträge selbst verantwortlich und muss für die Wiedergutmachung oder den Ersatz selbst geradestehen. Einige Betriebshaftpflichtversicherungen jedoch bieten den Schutz von Erfüllungsschäden als Zusatzleistung an.
Was die Deckungssumme in der Betriebshaftpflicht leistet
Die Betriebshaftpflicht versichert sämtliche Schäden mit einer sogenannten Deckungssumme, auch Versicherungssumme oder Sublimit genannt. Diese vertraglich vereinbarte Summe bestimmt den Höchstbetrag, den eine Versicherung im Schadensfall zahlt.
Über die konkrete Höhe der Deckungssumme können nur schwer allgemeingültige Aussagen gemacht werden. Je nach Art und Größe des Betriebs und den individuellen Haftungsrisiken sind unterschiedlich hohe Summen empfehlenswert. Die Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden liegt bei vielen Versicherern automatisch bei drei Millionen Euro, kann auf Wunsch aber erhöht werden. Umfasst Ihr Versicherungsschutz weitere Haftpflichtschäden, beispielsweise Mietsach- oder Umweltschäden, sind diese in der Regel mit einer separaten Summe versichert.
Es ist sehr wichtig, dass Sie die Versicherungssumme der BHV an das Betriebsrisiko Ihres Unternehmens anpassen. Schließlich haften Sie für schuldhaft verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe. Liegen die Schadensersatzansprüche über der mit dem Firmenversicherer vereinbarten Deckungssumme, müssen Sie die Differenz selber zahlen. Es ist deshalb ratsam, für wenige Euro mehr im Jahr eine sehr viel höhere Versicherungssumme auszuwählen.
Passiver Rechtsschutz in der Betriebshaftpflichtversicherung
Die private Betriebshaftpflicht schützt Sie nicht nur vor finanziellen Herausforderungen im Schadensfall, sondern wehrt auch unberechtigte oder unangemessene Forderungen und Schadenersatzansprüche gerichtlich gegen Sie ab.
Ereignet sich ein Schaden und verlangt die geschädigte Person Schadensersatz von Ihnen, dann prüft die Versicherung zunächst, ob die gegen Ihr Unternehmen gerichteten Schadenersatzansprüche überhaupt berechtigt sind. Ist der Anspruch begründet, reguliert Ihre Betriebshaftpflicht den entstandenen Schaden und übernimmt sämtliche Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Haben Sie oder Ihre Angestellten den Schaden nicht schuldhaft verursacht, weist Ihre Haftpflicht die Schadensersatzforderungen von Unberechtigten ab und verweigert die Zahlung. Die geschädigte Person kann folgend gegen Sie als Verursacherin oder Verursacher klagen. In dem Fall führt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung den Prozess und übernimmt jegliche Aufwendungen für den Rechtsstreit, darunter Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Im Rahmen einer solchen Schadenabwehr überprüft die Rechtsabteilung Ihrer Haftpflicht auch überzogene Regressforderungen und mindert diese gegebenenfalls.
In welchen Fällen die betriebliche Haftpflichtversicherung nicht leistet
Die private Betriebshaftpflichtversicherung deckt sämtliche Schäden ab, die Sie selbst oder Ihre Angestellten unbeabsichtigt an Dritten oder deren Eigentum verursachen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, bei denen die betriebliche Haftpflicht nicht leistet:
Vorsatz
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versicherbar. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Handwerker ein defektes Teil im Haus des Kunden verbaut, von dem der Handwerksbetrieb wusste, dass es defekt ist. Bei solchen Schäden leistet die Betriebshaftpflichtversicherung nicht. Grobe Fahrlässigkeit hingegen ist bei den meisten Versicherungen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versicherer kürzen die Leistung jedoch häufig, wenn der Haftpflichtschaden durch grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Eigenschäden
Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet nur bei Haftpflichtschäden an Dritten oder deren Eigentum. Eigenschäden sind generell nicht versichert. Ein Eigenschaden liegt beispielsweise vor, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter das Inventar in den eigenen Büroräumen oder der Betriebsstätte schädigt. Gleiches gilt für Schäden, die Sie selbst, eine Angestellte oder ein Angestellter während der Ausübung der Geschäftstätigkeit erleiden. In diesen Fällen greift die Betriebshaftpflicht nicht.
Mit einer Inhaltsversicherung können Sie das bewegliche Firmeninventar absichern. Auch bei der Inhaltsversicherung gibt es in der Regel jedoch Einschränkungen bezüglich Eigenschäden.
Echte Vermögensschäden
Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht umfasst in aller Regel Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Ein reiner Vermögensschaden ohne einen vorangegangen Sach- oder Personenschaden ist dagegen nicht versichert. Entsteht einer dritten Person durch fehlerhaftes Handeln Ihres Unternehmens ein direkter finanzieller Schaden, geht die Versicherung also nicht als Vermögenschadenhaftpflicht in Leistung. Das gilt auch für den Verlust sowie die Veränderung von elektronischen Daten.
In der IT-Branche etwa ist es deshalb sehr wichtig, dass Sie sich gegen Vermögensschäden absichern. Entweder Sie schließen eine Betriebshaftpflicht speziell für Unternehmen der Soft- und Hardwarebranche ab oder Sie ergänzen Ihre konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Berufshaftpflicht oder auch Vermögensschadenhaftpflicht.
Haftpflichtschäden während der Freizeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet nur bei Schäden im Rahmen Ihres Berufslebens. Haftpflichtschäden, die während Ihrer Freizeit entstehen, werden hingegen nicht von der BHV, sondern von einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Wann sich ein Wechsel der Betriebshaftpflicht lohnt
Ein Betriebshaftpflicht-Vergleich lohnt sich nicht nur für Neukundinnen und -kunden. Selbst wenn Sie bereits im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung sind, kann sich ein Vergleich und anschließender Wechsel lohnen. Die Angebote der Versicherungsanbieter unterscheiden sich oft gewaltig in Preis, Leistung und Qualität. Neuere Tarife sind zudem oft weitaus besser als Altverträge.
Bei einem gut überlegten Wechsel kommt es nicht nur auf die Reduzierung von Betriebskosten an. Es ist sehr wichtig, dass der Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist. Andernfalls drohen im Falle eines Schadens trotz Betriebshaftpflicht erhebliche finanzielle Einbußen. Ein kostenloser und unverbindlicher Betriebshaftpflichtversicherung-Vergleich dauert nur wenige Minuten und bewahrt Sie im Ernstfall vor einem finanziellen Fiasko.
Tarifcheck.de-Tipp
Ein Wechsel der Betriebshaftpflichtversicherung lohnt sich gleich doppelt – denn in der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten. Sobald Sie die Versicherung abgeschlossen haben, greift im Schadenfall der Versicherungsschutz.
Laufzeit und Kündigung der Betriebshaftpflichtversicherung
Sie sind mit Ihrem aktuellen Versicherungsvertrag unzufrieden, haben ein günstigeres Angebot gefunden oder benötigen Ihren Versicherungsschutz nicht mehr? Es gibt diverse gute Gründe, Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zu kündigen und gegebenenfalls zu einem anderen Firmenversicherer wechseln. Hierbei sind Sie an bestimmte Laufzeiten und Fristen gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie aber auch Rechte, die einen Vertragsausstieg erleichtern.
Versicherungsdauer und ordentliche Kündigung bei der Betriebshaftpflichtversicherung
Sofern beim Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart, beträgt die Laufzeit einer Betriebshaftpflichtversicherung ein Jahr. Für diesen Zeitraum sind Sie an Ihre Police gebunden. Bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit können Sie Ihren Vertrag ordentlich kündigen. Reichen Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung ein, verlängert sich Ihre Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
Außerordentliches Kündigungsrecht bei der Betriebshaftpflichtversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, Sie können Ihre Versicherung – unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit – innerhalb eines Monats kündigen.
- Schadensfall: Ein Recht auf Sonderkündigung besteht immer im Schadensfall – unabhängig davon, ob Ihr Versicherer Schadensersatz geleistet hat oder nicht. Nach Abschluss der Bearbeitung eines Schadens haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer vier Wochen Zeit, Ihren Vertrag zu kündigen. Gleiches gilt für Ihren Versicherer: auch dieser kann Ihnen nach einem Haftpflichtschaden außerordentlich kündigen.
- Beitragserhöhung: Sie können auch dann von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn Ihre Versicherung den Beitrag erhöht, ohne den Leistungsumfang entsprechend auszubauen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung.
- Betriebsaufgabe: Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist vereinzelt auch bei der Aufgabe eines Betriebs möglich. Haben Sie Ihr Gewerbe eingestellt und abgemeldet, endet oftmals auch die Betriebshaftpflichtversicherung zu diesem Zeitpunkt. Voraussetzung ist der Eingang der Abmeldebescheinigung beim Versicherer innerhalb eines Monats nach Betriebsaufgabe.
Tarifcheck.de-Tipp
Ganz gleich, aus welchem Grund Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung beenden möchten – wir empfehlen Ihnen, die Kündigung stets in Schriftform und mit Nachweis zu versenden, um im Zweifelsfall einen verbindlichen Beleg vorlegen zu können. Am besten verschicken Sie die Kündigung per Einschreiben und bitten im Zuge dessen auch immer um eine Kündigungsbestätigung.
Worauf beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu achten ist
Ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren
Zwar empfehlen Versicherungsexpertinnen und -experten für Personenschäden eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro sowie für Sach- und Vermögensfolgeschäden ein Sublimit von jeweils mindestens 500.000 Euro, doch geht von jeder Branche ein unterschiedlich hohes Schadensrisiko aus. Sie sollten die Versicherungssumme deshalb unbedingt an das individuelle Betriebsrisiko anpassen.
Wählen Sie lieber eine höhere Deckungssumme und geben Sie dafür wenige Euro mehr im Jahr aus. Andernfalls tragen Sie alle Schadenskosten selbst, die über die Deckungssumme hinausgehen. In Einzelfällen ist es möglich, die Versicherungssumme für größere Aufträge projektgebunden aufzustocken.
Betriebliche Tätigkeit möglichst genau beschreiben
Eine auf Ihre Branche zugeschnittene Betriebshaftpflichtversicherung ist außerordentlich wichtig. Andernfalls drohen Leistungslücken, die im Ernstfall hohe finanzielle Belastungen zur Folge haben können. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beim Versicherungsvergleich möglichst genau beschreiben. Nur so können Versicherungskaufleute den bestmöglichen Tarif für Ihr Unternehmen finden.
Selbstbeteiligung an finanzielle Möglichkeiten anpassen
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie Ihre Versicherungsprämien senken. Im Gegenzug tragen Sie im Schadensfall einen vertraglich vereinbarten Betrag selbst. Sie sollten dabei unbedingt beachten, dass Sie alle Schäden bis zu der gewählten Summe selbst begleichen müssen. Ihre Versicherung springt erst ein, wenn der Betrag erreicht ist. Das bedeutet, dass Sie vor allem kleinere Schäden oft ganz allein tragen müssen. Es ist folglich sehr wichtig, dass Sie die Höhe der Selbstbeteiligung an Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten anpassen.
Versicherungsvertrag genau prüfen
Bevor Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie den Vertragsbedingungen große Aufmerksamkeit schenken. Verträge beinhalten nicht selten Klauseln, die bestimmte Leistungen ausschließen. Spezielle Schäden wie Tätigkeitsschäden oder Mietsachschäden gehören nicht immer zum Schutz einer Betriebshaftpflicht, können für Ihr Unternehmen aber von großer Bedeutung sein. Prüfen Sie auch den Geltungsbereich Ihrer Versicherung. Häufig sind nur Geschäftstätigkeiten im EU-Ausland eingeschlossen, betriebliche Arbeiten außerhalb Europas sind dann nicht versichert.
Bindungsfristen beachten
Die Vertragslänge einer Betriebshaftpflichtversicherung beträgt in der Regel ein Kalenderjahr. Für diesen Zeitraum sind Sie an Ihre Versicherung gebunden. Es gibt aber auch Tarife mit Bindungsfristen von bis zu drei Jahren. Diese Tarife sind zwar oft etwas günstiger. Sie sollten allerdings beachten, dass Sie Ihre Versicherung innerhalb der Vertragslaufzeit nicht ordentlich kündigen können. Es sei denn, Ihr Versicherer erhöht die Beiträge oder bearbeitet einen Schaden – in diesen Fällen haben Sie ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Auch bei Abmeldung eines Gewerbes erlischt die Bindungsfrist für gewöhnlich.
Anbieter und Tarife vergleichen
Besonders empfehlenswert ist der Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife, denn diese unterscheiden sich bezüglich Qualität, Preisen, Leistungen und Zusatzbausteinen. Je nachdem, welche Risiken Ihr Betrieb aufweist, sind unterschiedliche Vertragsdetails wichtig. Haben Sie womöglich Ihre Büroräume gemietet, ist die Mitversicherung von Mietsachschäden unverzichtbar. Handwerkliche Betriebe wiederum sollten darauf achten, dass Allmählichkeitsschäden im Versicherungsschutz enthalten sind. Der kostenlose und unverbindliche Vergleich unseres externen Partners unterstützt Sie auf der Suche nach einer Betriebshaftpflichtversicherung, die den Anforderungen Ihres Betriebs entspricht.
Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht klingen zwar sehr ähnlich und überschneiden sich auch teilweise in ihren Leistungen – doch es gibt auch Unterschiede.
Zunächst einmal springen beide Haftpflichtversicherungen für Schadensersatzansprüche ein, die Sie während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit schuldhaft verursacht haben. Bei beiden Versicherungen sind sowohl Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Unternehmens als auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor begründeten Haftungsforderungen geschützt. Dabei kommt die betriebliche Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie alle daraus resultierenden Vermögensschäden auf. Echte Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Angestellten direkt durch fehlerhafte Dienstleistungen verursachen, übernimmt die Betriebshaftpflicht allerdings nicht. Anders in der Berufshaftpflichtversicherung: Diese umfasst meistens eine Vermögensschadenhaftpflicht und reguliert somit auch rein finanzielle Schäden, die beispielsweise durch falsche Beratung entstanden sind.
Die private Betriebshaftpflicht ist zwar für alle Unternehmen, Selbstständigen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler empfehlenswert, der Abschluss erfolgt allerdings immer auf freiwilliger Basis. Die berufliche Haftpflichtversicherung hingegen ist für einige Berufsgruppen vom Gesetzgeber oder von der eigenen Berufskammer vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte oder auch Berufstätige in der Steuerberatung oder Architektur. Aber auch für Selbstständige und freiberuflich Tätige in der Unternehmensberatung, Physiotherapie oder Informationstechnik ist die Berufshaftpflichtversicherung durchaus sinnvoll. Denn all diese Berufe in Fällen von falscher Beratung, Planung oder Behandlung besonders oft mit Haftungsansprüchen Dritter konfrontiert.
Welche Versicherung für Sie persönlich infrage kommt, hängt immer vom Einzelfall ab. In manchen Fällen ist der Abschluss beider Versicherungen sinnvoll. Damit Sie gegen sämtliche Schäden abgesichert sind, erhalten Sie Betriebs- und Berufshaftpflicht oftmals im Versicherungspaket. Ganz egal, welche Risiken Ihr Geschäft birgt – es lohnt sich zweifellos, verschiedene Anbieter und Tarife miteinander zu vergleichen. So können Sie schnell und einfach ein Versicherungsangebot nach Ihrem Bedarf ermitteln.
Tarifcheck.de-Tipp
Die Berufshaftpflichtversicherung ist zwar für bestimmte Berufsgruppen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Tarifwahl obliegt der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer aber selbst. Weil sich Anbieter und Tarife hinsichtlich Qualität, Beitragshöhe und Leistungen oft stark unterscheiden, sollten Sie unbedingt einen Vergleich machen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
FAQ zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was genau versichert die Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflicht versichert das betriebliche Haftpflichtrisiko im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit. Das bedeutet, die Versicherung sichert Sie gegen unbeabsichtigte Schäden ab, die Sie oder Ihre Angestellten an Dritten oder deren Eigentum verursachen. Darunter fallen Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Im Falle eines Schadens überprüft der Versicherer die Ansprüche Dritter. Sind diese aus Sicht des Versicherers unberechtigt und Dritte verklagen Sie auf Schadensersatz, dann übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung sämtliche Kosten für den Rechtsstreit.
2. Warum sollte ich einen Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich durchführen?
Auf der einen Seite unterscheiden sich Anbieter und Tarife einer Betriebshaftpflichtversicherung teilweise enorm in Preisen, Leistungen und Qualität. Andererseits hat jeder Betrieb einen anderen Versicherungsbedarf. So bieten immer mehr Versicherungsunternehmen individuell zugeschnittene Angebote für Geschäftskundinnen und -kunden, die speziell auf eine Branche und deren Risiken abgestimmt sind. Manchmal sind auch Kombi-Tarife sinnvoll, damit Ihr Unternehmen in allen Bereichen gut versichert ist. Es ist also gar nicht so einfach, die optimale Versicherungslösung zu finden. Abhilfe schafft der externe Betriebshaftpflicht-Vergleich auf über Tarifcheck.de. Versicherungsexpertinnen und -experten unseres externen Partners unterstützten Sie auf der Suche nach einem passenden Tarif für Ihren Betrieb und kontaktieren Sie anschließend mit einem passenden Angebot – selbstverständlich kostenfrei und völlig unverbindlich.
3. Wie funktioniert der kostenlose externe Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de?
Mithilfe des externen Betriebshaftpflicht-Vergleich finden Sie schnell und unkompliziert einen geeigneten Versicherungsschutz für Ihren Betrieb. Geben Sie einfach an, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie mitversichern wollen und füllen Sie anschließend das übersichtliche Buchungsformular aus. Falls gewünscht, werden auch andere, möglicherweise wichtige Versicherungen für Ihre Tätigkeit verglichen, zum Beispiel die Vermögenshaftpflicht oder die Gebäudeversicherung. Anhand Ihrer Angaben suchen Fachleute unseres externen Partners einen Tarif aus, der optimal auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Ihr kostenloses, unverbindliches Angebot erhalten Sie anschließend zeitnah zugestellt.
4. Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die private Betriebshaftpflichtversicherung eignet sich für Unternehmen und Gewerbe aller Formen, Branchen und Größenordnungen. Diese ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Betriebshaftpflicht ist dabei für ein Unternehmen im Grunde genommen genauso wichtig wie die private Haftpflichtversicherung für eine Privatperson.
Ohne entsprechende Absicherung gehen Sie als selbstständig oder freiberuflich tätige Person ein großes finanzielles Risiko ein. Denn laut Gesetz haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Sie versehentlich bei Dritten oder deren Eigentum verursachen. Dabei werden Sie nicht nur für Ihr eigenes Handeln in Haftung genommen, sondern ebenso für das Ihrer Angestellten. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen allerdings keine Extraversicherung. Die Betriebshaftpflicht versichert das gesamte Personal Ihres Betriebs.
5. Wie wichtig ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Betriebshaftpflichtversicherung ist essenziell, da die Inhaber im Schadenfall sonst selbst für sämtliche Kosten aufkommen müssen.
6. Worauf sollte ich beim Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung achten?
Wichtig ist in jedem Fall der Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife, denn diese unterscheiden sich bezüglich Beitragshöhe, Leistungsumfang und Zusatzbausteinen. Je nach individuellem Betriebsrisiko sind dabei verschiedene Vertragsdetails relevant. Für einen umfassenden Versicherungsschutz ist es also sehr wichtig, dass Sie Ihre betriebliche Tätigkeit möglichst genau beschreiben. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie für jede Schadensart eine ausreichend hohe Deckungssumme vereinbaren. Im Ernstfall müssen Sie eine Differenz zwischen Versicherungssumme und realen Kosten selber tragen. Entscheiden Sie sich für eine Selbstbeteiligung, sollten Sie die Höhe des Selbstbehalts an die wirtschaftlichen Möglichkeiten Ihres Betriebs anpassen. Andernfalls drohen im Versicherungsfall hohe Zahlungen, die Ihr Geschäft womöglich finanziell belasten.
7. Welche Schäden reguliert die Betriebshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht kommt für Personen- und Sachschäden an Dritten auf, die aufgrund oder im Rahmen der Geschäftstätigkeit verursacht werden. Die meisten Versicherer leisten auch bei unechten Vermögensschäden, die aus einem vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden hervorgehen.
8. Wann zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?
Die Ausschlüsse einer Betriebshaftpflicht variieren je nach Tarif und Anbieter. Sie können jedoch davon ausgehen, dass Ihre Versicherung die Leistung verweigert, wenn ein Schaden mit Vorsatz herbeigeführt wurde. Grob fahrlässig entstandene Schäden wiederum gehören grundsätzlich zum Versicherungsschutz, können aber eine Kürzung der Leistung bewirken.
Die Betriebshaftpflichtversicherung reguliert außerdem nur Schäden an Dritten oder deren Eigentum. Für Eigenschäden an mitversicherten Angestellten oder eigentümlichem Büroinventar etwa kommt die gewerbliche Haftpflicht nicht auf. Die Police greift generell auch nicht bei echten Vermögensschäden. Damit gemeint sind unmittelbare finanzielle Schäden, die Dritte durch schuldhaftes Verhalten Ihres Betriebs erleiden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind bisweilen auch Mietsachschäden, Allmählichkeitsschäden, Umweltschäden oder dergleichen. Die meisten dieser Ausschlüsse können Sie jedoch für gewöhnlich gegen Aufpreis mitversichern. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrem Versicherer nach.
9. Was passiert, wenn der Schaden höher ist als die vereinbarte Deckungssumme?
In diesem Fall tragen Sie die Differenz selbst. Es ist deshalb ratsam, für nur wenige Euro mehr im Jahr eine sehr viel höhere Versicherungssumme zu wählen.
10. Sind private Risiken bei der Betriebshaftpflicht mitversichert?
Nein, die Betriebshaftpflichtversichert gilt in der Regel nur für das Geschäftsleben. Private Risiken müssen Sie in einer privaten Haftpflichtversicherung separat versichern.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist eine Privathaftpflicht für Unternehmerinnen und Unternehmer miteingeschlossen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, weil der private Teil oft nur absolute Basisleistungen bietet. Auch erhöhen bereits kleine, private Schadensfälle die Schadensquote Ihres Betriebs. Bedenken Sie hierbei, dass Ihr Versicherer Ihnen nach jedem Schaden kündigen kann. Zudem erfahren Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglicherweise von privaten Haftungsthemen, wenn beispielsweise die Buchhaltung sämtliche Versicherungsangelegenheiten bearbeitet. Besser ist es also immer, Privathaftpflicht und Betriebshaftpflicht getrennt abzuschließen.
11. Wann lohnt sich ein Wechsel der Betriebshaftpflichtversicherung?
Nicht nur, wenn Sie mit Ihrem aktuellen Vertrag unzufrieden sind, sollten Sie einen Wechsel Ihrer Betriebshaftpflicht erwägen. Insbesondere dann, wenn Ihre Versicherung schon länger besteht, kann sich ein Wechsel lohnen. Neue Tarife bieten oftmals bessere Konditionen als Altverträge – und das bei gleichbleibender Leistung. Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz ausbauen, erhalten Sie oft bessere Leistungen für den gleichen Versicherungsbeitrag. Ein Wechsel lohnt sich allemal, insbesondere, weil bei einer Haftpflichtversicherung keine Wartezeiten anfallen.
Möchten Sie ihre aktuelle Versicherung wechseln, müssen Sie Ihren alten Vertrag fristgerecht kündigen.
12. Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten in der Betriebshaftpflicht?
Falls beim Abschluss nichts anderes vereinbart, beträgt die Laufzeit einer betrieblichen Haftpflichtversicherung zwölf Monate. Für diese Zeit sind Sie an Ihren Vertrag gebunden.
Wünschen Sie keine Vertragsverlängerung, müssen Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung fristgerecht kündigen. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung Ihrer Betriebshaftpflicht beträgt generell drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Versäumen Sie die Frist, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr.
Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung schriftlich zu formulieren und per Einschreiben zu verschicken, damit Sie die Fristeinhaltung gegebenenfalls nachweisen können. Details zu den Kündigungsfristen Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung finden Sie in Ihrem Vertrag.
13. Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ein vierwöchiges Recht auf Sonderkündigung besteht stets im Schadensfall – unabhängig davon, ob der Schaden reguliert wurde oder nicht. Das Sonderkündigungsrecht betrifft dabei beide Parteien. Sowohl Sie als auch Ihr Versicherer können die außerordentliche Kündigung aussprechen.
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne den Leistungsumfang entsprechend anzupassen, können Sie Ihre Versicherung ebenfalls innerhalb eines Monats kündigen.
Einige Versicherungen akzeptieren auch dann eine außerordentliche Kündigung, wenn Sie Ihren Betrieb einstellen und abmelden. Voraussetzung ist der Eingang der Abmeldebescheinigung beim Versicherer innerhalb eines Monats nach Betriebsaufgabe.
14. Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Das kann man pauschal nicht sagen. Abhängig ist dies von Größe, Art und Wert des Unternehmens, von dem Umfang des Versicherungsschutzes und den Zusatzbausteinen sowie etwaigen bereits beglichenen Schäden. Zudem unterscheiden sich die einzelnen Firmenversicherer bezüglich Preisen und Leistungen. Dabei gilt: Die teuersten Tarife sind nicht notwendigerweise die besten. Auch deshalb lohnt es sich, die Vertragsbedingungen verschiedener Anbieter genau unter die Lupe zu nehmen.