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  • Geld-zurück-Tarife sichern
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Schnellere Terminfindung
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Welche Zusatzleistungen
sind Ihnen wichtig?
Chefarzt Privatärztliche Behandlung

Eine privatärztliche Behandlung ist nur im Rahmen der privaten Krankenversicherung möglich.

Ihnen steht ein größerer Leistungsumfang durch Spezialisten zur Verfügung. Dazu gehört unter anderem die freie Arztwahl (ambulant und im Krankenhaus) oder die Unterbringung in 1- oder 2-Bett-Zimmern.

Alternative Heilmethoden Alternative Heilmethoden

Ärzte und Heilpraktiker bieten eine große Anzahl an alternativen Heilmethoden an.

Dazu gehören unter anderem homöopathische Behandlungen oder chinesische Medizin sowie der Einsatz von Massagen. Je nach Tarif übernimmt die Private Krankenversicherung die Behandlungskosten.

Zahnbehandung Zahn­behandlung

Die Zahnbehandlung umfasst alle regulären Behandlungen, die ein Zahnarzt durchführt.

Je nach Tarif erstattet eine private Krankenversicherung 75-100 Prozent der Behandlungskosten.

Heilpraktiker Heilpraktiker

Je nach Tarif übernimmt die Private Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker.

Zahnersatz Zahnersatz

Der Zahnersatz umfasst Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen.

Je nach Tarif erstattet die Private Krankenversicherung in der Regel 40-80 Prozent der anfallenden Behandlungskosten.

PKV Vergleich Sehhilfen

Die Zusatzleistung Sehhilfe umfasst Brillen und Kontaktlinsen.

Je nach Tarif erstattet die Private Krankenversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen. Brillengestelle werden mit einem Betrag bis zu 100 Euro bezuschusst.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Beihilfe statt Arbeitgeberzuschuss

50 bis 80 Prozent für aktive Beamtinnen und Beamte

Im Krankheitsfall unterliegt der Dienstherr einer Fürsorgepflicht: Beamtinnen und Beamte erhalten für Krankheit, Pflege und Geburten finanzielle Unterstützung in Form von Beihilfe. Auf Grundlage der Bundesbeihilfeverordnung erstattet der Dienstherr etwa 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten.

Zu beachten ist, dass das Beihilferecht nicht bundeseinheitlich geregelt ist: Jedes Bundesland regelt die Beihilfe nach eigenen Vorschriften. Beamtinnen und Beamte müssen dennoch immer einen Teil der Kosten selbst tragen und diesen durch Eigenvorsorge absichern, beispielweise durch eine private Krankenversicherung (PKV).

Individueller Versicherungsschutz in Ergänzung zur Beihilfe

Um im Krankheitsfall nicht auf einem hohen Teil der anfallenden Kosten sitzenzubleiben, sollten Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter unbedingt eine private Krankenversicherung abschließen.

Die PKV bietet eine Vielzahl an ergänzenden Tarifen, welche auf die Krankenfürsorge von Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehörigen zugeschnitten sind. Gemeinsam mit der Beihilfe decken die beihilfekonformen Tarife der privaten Krankenversicherung 100 Prozent der Krankheitskosten ab.

Gewünschte Zusatzleistungen wie etwa im zahnmedizinischen Bereich sind durch Beihilfeergänzungstarife versicherbar.

Sobald Sie als Beamtenanwärterin/­Beamtenanwärter oder als Beamtin/Beamter Beihilfe erhalten, können Sie in die PKV wechseln.


Private Absicherung für Angehörige

Unter bestimmten Bedingungen haben neben Ehegatten auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder von Beamtinnen und Beamten einen Anspruch auf Beihilfe und eine Mitgliedschaft in der PKV.

Dazu zählen Angehörige mit geringem Einkommen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind. Durch die höheren Beihilfesätze für Angehörige zahlen diese geringere Beiträge für die PKV.


Flexible PKV-Tarife für Beamtinnen und Beamte

Der Umfang der Beihilfe orientiert sich an der jeweiligen Lebenssituation einer beihilfeberechtigten Person. Durch die Geburt von Kindern oder nach der Pensionierung einer Beamtin beziehungsweise eines Beamten erhöht sich der Beihilfesatz.

Aufgrund der höheren Beihilfe fallen geringere Beiträge für die private Krankenversicherung an. Sollten andererseits Leistungen der Beihilfe gestrichen werden, können Versicherte die entstandene Leistungslücke durch eine entsprechend höhere Absicherung in der PKV abdecken.


Gesundheitsprüfung in der PKV

Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet die Beiträge nach dem Einkommen des jeweiligen Mitglieds. In der privaten Krankenversicherung hingegen orientieren sich die Beiträge an dem Alter und Gesundheitszustand der Versicherten sowie dem Leistungsumfang des gewählten Tarifs.

Für den Antrag einer privaten Krankenversicherung müssen Sie im Zuge einer Gesundheitsprüfung Vorerkrankungen sowie medizinische Behandlungen angeben. Die Gesundheitsfragen sollten in jedem Fall gewissenhaft und möglichst vollständig beantwortet werden – andernfalls droht die Kürzung oder sogar Streichung der versicherten Leistungen.

Die an der Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung beteiligten Versicherungsunternehmen garantieren eine Aufnahme trotz Vorerkrankungen und/oder einer Behinderung, insofern der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beamteneinstellung erfolgt.


Variierende Leistungen je nach Tarif und Anbieter – der Vergleich lohnt sich

Überlegen Sie sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung, in welchem Umfang Sie versichert sein möchten. Die vielzähligen Anbieter bieten individuelle Tarife für Beamtinnen und Beamte, die auf jede Lebenssituation und den jeweiligen Berufsstatus zugeschnitten sind.

Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter können kostengünstige Tarife wählen, während Personen mit einem bereits erteilten Beamtenstatus häufig auf einen Tarif mit umfassenderen Leistungen zurückgreifen. Vergleichen Sie die Tarife und Leistungen der diversen Versicherer und entscheiden Sie sich für den PKV-Tarif, der zu Ihren Ansprüchen passt.

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