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- Sofortschutz ohne Wartezeit
- Schutz gegen Diebstahl u.v.m.
- Tarife ab 4,50 € im Monat sichern
E-Bike-Versicherung
- Die freiwillige E-Bike-Versicherung leistet tarifabhängig bei Diebstahl, Vandalismus, Verschleiß und Defekten des E-Bikes, Fahrrads sowie einzelner Teile und bietet einen weitaus umfassenderen Schutz als eine Hausratversicherung.
- Gute E-Bike-Versicherungen sind bereits im höheren zweistelligen Eurobereich zu haben.
- Für zulassungspflichtige E-Bikes und Pedelecs schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Motorrad- beziehungsweise Mopedversicherung vor.
- Mithilfe des kostenlosen, unverbindlichen Vergleichs für E-Bike-Versicherungen unseres externen Partners können Sie auf Tarifcheck.de sekundenschnell und unverbindlich passende Tarife für Ihr E-Bike, Pedelec oder Fahrrad ermitteln.
- Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, können Sie über unsere Webseite einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen und schützen damit die finanzielle Investition in Ihr E-Bike, Fahrrad oder Pedelec.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
E-Bike-Versicherung Vergleich – warum ist eine E-Bike-Versicherung wichtig?
Ein E-Bike kostet im Schnitt weit über 2.000 Euro, also genauso viel wie mancher Gebrauchtwagen. Bei einer derartigen Investition schmerzen Schäden, Vandalismus oder Diebstahl besonders. Die private E-Bike-Versicherung setzt dort an und versichert Sie gegen finanzielle Verluste.
Der Schutz der E-Bike-Versicherung ist freiwillig, aber dennoch in vielen Fällen sinnvoll. Eine E-Bike-Versicherung ist leistungsstärker als eine Mitversicherung des E-Bikes bei einer Hausratversicherung. Gute E-Bike-Versicherungstarife gibt es bereits für unter 100 Euro jährlich.
Auch besonders teure nicht elektronische Fahrräder können Sie über die E-Bike-Versicherung gegen Schäden verschiedener Art absichern.
Ist Ihr E-Bike zulassungspflichtig, benötigen Sie eine Mopedversicherung
Eine E-Bike-Versicherung können Sie mit einem zulassungspflichtigen Bike oder Pedelec nicht abschließen.
Ist Ihr E-Bike beziehungsweise Pedelec oder S-Pedelec mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder 45 km/h zulassungspflichtig, verlangt der Gesetzgeber den Abschluss einer Moped- beziehungsweise Motorradversicherung. Diese ist wie die Kfz-Versicherung in den vorgeschriebenen Bestandteil der Haftpflichtversicherung und die freiwilligen Komponenten Teilkasko- und Vollkaskoschutz unterteilt.
Welche Leistungen umfasst eine E-Bike-Versicherung?
Die Leistungen der E-Bike-Versicherung beziehungsweise Fahrradversicherung variieren je nach Tarif und Versicherer. Die Leistungen sind dabei unabhängig vom Standort des E-Bikes, Pedelecs oder Fahrrades zum Schadenszeitpunkt. Hausratversicherungen definieren in diesem Punkt hingegen eindeutige Beschränkungen.
Leistungen der E-Bike-Versicherung – alle Tarife
Dieser Schutz greift bei jedem Tarif:
- Leistungen bei Diebstahl des E-Bikes,
- Leistungen bei Teilediebstahl (zum Beispiel Akku, Reifen, Sattel).
Leistungen der E-Bike-Versicherung – mit Schutzbrief
Das leisten Tarife mit Schutzbrief, je nach Versicherer kann es Abweichungen geben:
- Pannenhilfe und Abschleppdienst,
- Bereitstellung eines Mietrades,
- Weiterfahrt mit Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Übernachtungskosten für den Notfall.
Leistungen der E-Bike-Versicherung – Vollkaskoversicherung
Dieser Schutz ist Teil von Vollkaskotarifen, einzelne Leistungen können dabei variieren:
- Leistungen bei Vandalismus am E-Bike,
- Leistungen für das E-Bike bei Unfall- und Sturzschäden,
- Leistungen bei unsachgemäßer Handhabung, die das E-Bike beschädigen,
- Leistungen bei Konstruktionsfehlern, Materialfehlern oder Produktionsfehlern sofern diese nicht durch die Garantie des Herstellers gedeckt werden,
- Leistungen bei Teileverschleiß,
- Leistungen bei Blitzschlag, Brand und Explosion,
- Leistungen bei Feuchtigkeit,
- Leistungen bei elektronischen Schäden.
Je nach dem Alter des E-Bikes und seiner Teile können die erbrachten Leistungen im Schadenfall sinken. Achten Sie bei einem Vergleich der E-Bike-Versicherung also auch unbedingt darauf, wie hoch der Schadensersatz bei Verlust des Zweirads oder einzelner Teile ausfällt.
Bei welchen Schäden leistet die E-Bike-Versicherung nicht?
Die E-Bike-Versicherung ist keine Haftpflichtversicherung. Das heißt, sie leistet nicht, wenn aufgrund der E-Bike-Nutzung Dritte oder deren Eigentum zu Schaden kommen.
Haftpflichtversicherung für nicht zulassungspflichtige E-Bikes und Pedelecs
Zuständig bei nicht zulassungspflichtigen E-Bikes und auch Fahrrädern ist die reguläre private Haftpflichtversicherung. Achten Sie darauf, dass etwaige durch E-Bike-Gebrauch verursachte Schäden Teil Ihres Versicherungsbestandteils sind, andernfalls müssen Sie im Schadenfall unter Umständen selber tief in die Tasche greifen.
Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige E-Bikes und Pedelecs
Entsteht aufgrund der Nutzung eines zulassungspflichtigen E-Bikes ein Haftpflichtschaden, ist die Motorrad- beziehungsweise Mopedversicherung zuständig. Diese ist gesetzliche Pflicht.
E-Bike-Versicherung ersetzt nicht die Unfallversicherung
Wer bei einem Unfall mit dem eigenen E-Bike dauerhaft zu gesundheitlichem Schaden kommt, der erhält von der E-Bike-Versicherung dafür keine Leistungen. Zuständig wäre in diesem Fall eine private Unfallversicherung, die tarifabhängig auch Unfälle durch die Nutzung von E-Bikes deckt.
E-Bike-Versicherung bei paralleler Hausratversicherung
Haben Sie Ihr E-Bike auch über eine Hausratversicherung geschützt, zahlt die E-Bike-Versicherung im Schadensfall in der Regel erst dann, wenn die Regulierung durch die Hausratversicherung abgeschlossen ist. Tarifabhängig gleicht die E-Bike-Versicherung anschließend die verbleibenden finanziellen Einbußen aus.
Was unterscheidet die E-Bike-Versicherung von der Hausratversicherung?
Die E-Bike-Versicherung ist weitaus umfangreicher als die Hausratversicherung. Im Rahmen der Hausratversicherung werden in der Regel nur Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück reguliert. Bei einigen Tarifen der Hausratversicherung ist auch Diebstahl außerhalb des eigenen Grundstücks mitversichert.
Schäden durch Unfälle, falsche Handhabung, Teileverschleiß oder Konstruktionsfehler fallen beispielsweise nicht unter den Schutz der Hausratversicherung.
Was kostet eine E-Bike-Versicherung im Durchschnitt?
Eine gute und umfangreiche E-Bike-Versicherung können Sie bereits für unter 100 Euro pro Jahr abschließen. Abhängig ist der Preis natürlich von mehreren Faktoren. Dabei gilt: Der teuerste E-Bike-Versicherer hat nicht unbedingt die besten Tarife. Machen Sie vor Abschluss einer Versicherung also unbedingt einen kostenlosen Vergleich.
Wie setzen sich die Beiträge der E-Bike-Versicherung zusammen?
Die Beitragshöhe für die E-Bike-Versicherung ist beispielsweise abhängig vom Alter, Wert und Zustand des E-Bikes oder Pedelecs. Auch der Versicherungsumfang und der Wohnort spielen eine Rolle. Da die E-Bike-Versicherung generell eher zu den günstigeren Versicherungsprodukten gehört, machen einzelne Punkte oft nur wenige Euro aus.
1. Art, Wert, Alter und Zustand des E-Bikes
Handelt es sich um ein E-Bike bzw. Pedelec oder ein Fahrrad ohne Elektroantrieb? Wie hoch war der Kaufpreis des zu versichernden E-Bikes beziehungsweise Fahrrads, wie alt und in welchem Zustand ist es bei Versicherungsabschluss? Je wertvoller und neuer das Rad und seine Teile, desto höher die Versicherungssumme und desto mehr kostet die E-Bike-Versicherung.
2. Vorschäden und Versicherungen
Hatten Sie in den letzten fünf Jahren eine E-Bike-Versicherung und musste diese bereits Schäden regulieren? Je weniger Schäden reguliert worden sind, desto günstiger ist die E-Bike-Versicherung. Haben Sie das Rad parallel mit einer Hausratversicherung versichert, dann wirkt sich dies günstig auf die Beitragsbildung aus.
3. Art der Nutzung
Nutzen Sie das E-Bike nur privat und nicht beruflich, wirkt sich dies positiv auf den Versicherungsbeitrag aus.
4. Der Wohnort
In einigen Gegenden Deutschlands ist das Risiko für beispielsweise Diebstahl höher als in anderen Teilen der BRD. Auch Ihr Wohnort hat deshalb Einfluss auf die Preisbildung.
5. Der Umfang des Tarifs
Je umfangreicher der Schutz, desto mehr kostet die Versicherung.
6. Laufzeit und Zahlungsmodi (jährlich oder in kürzeren Abständen)
Zahlen Sie den gesamten Betrag der E-Bike-Versicherung für ein Jahr im Voraus, gibt es meist Rabatte. Das gleiche gilt, wenn Sie sich länger als zwölf Monate an einen E-Bike-Versicherer binden.
Wie melde ich der E-Bike-Versicherung einen Schaden?
Generell gilt: Dokumentieren Sie den Schaden umgehend durch Fotos und auch Videos und notieren Sie gegebenenfalls die Kontaktdaten von etwaigen Zeugen. Handelt es sich um Diebstahl, Teilediebstahl und Vandalismus, melden Sie den Schaden der Polizei und lassen Sie sich für die Versicherung eine Bestätigung der Anzeige sowie das Aktenkennzeichen geben. Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Schaden.
Die einzelnen E-Bike-Versicherer haben je unterschiedliche Formulare zur Schadenmeldung online und/oder können zusätzlich telefonisch erreicht werden. Entsprechende Informationen finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen und auch auf der Webseite des jeweiligen Versicherers.
Diese Informationen benötigen E-Bike-Versicherer im Schadenfall
Im Detail kann die Abfrage bei den einzelnen Anbietern variieren:
- Ihre Kontaktdaten,
- Ihr Versicherungskennzeichen,
- Angaben zu Ihrem E-Bike oder Fahrrad (Hersteller, Rahmennummer, Kaufvertrag, Kostenbeleg über das Sicherheitsschloss etc.),
- Angaben zum Schaden, zu dessen Hergang sowie etwaigen Beteiligten – inklusive Fotomaterial und sonstiger relevanter Dokumente,
- Ihre Bankverbindung für die Überweisung der Entschädigung.
Ihr Versicherer wird die Sachlage prüfen und den Ihnen zustehenden Geldbetrag anschließend zeitnah auf Ihr Konto überweisen. Notieren Sie sich zu Ihrer eigenen Absicherung den Namen Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihres Sachbearbeiters und behalten Sie Kopien von allen Dokumenten rund um den Schaden.
Was sind die Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?
Die rechtlichen Definitionen von E-Bike, Pedelec und S-Pedelec können in den einzelnen Staaten voneinander abweichen und das kann sich wiederum auf die Vorgaben für Versicherungsschutz in anderen Ländern auswirken. In Deutschland gelten folgende Definitionen.
E-Bike – Definition
Es gibt verschiedene Arten von E-Bikes beziehungsweise Elektrofahrrädern und folglich auch verschiedene Definitionen.
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Nicht zulassungspflichtige E-Bikes: Laut dem
Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung
sind nicht zulassungspflichtige E-Bikes dadurch gekennzeichnet, dass der Hilfsmotor eine maximale Unterstützung von 250 Watt hat. Die elektromotorische Leistung verringert sich bei der manuellen Nutzung der Pedalen und zunehmender Geschwindigkeit und wird unterbrochen, sobald 25 km/h erreicht wird und/oder wenn der manuelle Pedalantrieb aufhört. Diese Art von E-Bikes fallen deshalb nicht unter die Definition Kraftfahrzeuge (Kfz). - Zulassungspflichtige E-Bikes: Ist die die Wattleistung höher als 250 Watt und/oder das E-Bike erreicht mithilfe des Motors eine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h, dann handelt es sich um ein zulassungspflichtiges E-Bike. Dieses wird als Kfz klassifiziert. Halter benötigen eine Betriebs- und Fahrerlaubnis sowie eine Kfz-Versicherung. Das Tragen eines Helms ist gesetzliche Pflicht. Radwege dürfen mit zulassungspflichtigen E-Bikes nicht genutzt werden.
Zulassungspflichtige E-Bikes werden weiter in drei Kategorien unterteilt:
- Mofa: E-Bikes, die eine Schnelligkeit zwischen 25 km/h und 45 km/h erreichen, sind rechtlich gesehen Mofas.
- Mofa und E-Bike: E-Bikes mit einem Sitzplatz, die gänzlich ohne Pedalantrieb auskommen und sich bei 25 km/h ausschalten, sind sowohl Mofas als auch E-Bikes.
- Leichtmofa und E-Bike: E-Bikes mit einem Sitzplatz, die gänzlich ohne Pedalantrieb auskommen und sich bereits bei 20 km/h ausschalten, sind gleichzeitig Leichtmofas und E-Bikes. Bei der Bedienung von Leichtmofas gilt keine Helmpflicht, empfehlenswert ist ein Schutzhelm natürlich trotzdem.
Pedelec – Definition
Der Begriff Pedelec ist eine Abkürzung von pedal electric cycle
und beschreibt damit ein Fahrrad, dessen Pedalbetrieb durch einen elektronischen Hilfsmotor unterstützt wird. Pedelec wird also oft als Synonym für E-Bike genutzt. Ein Pedelec ist entsprechend hiesiger Definitionen ein nicht-zulassungspflichtiges E-Bike.
S-Pedelec – Definition
Ein S-Pedelec ist entsprechend hiesiger Definitionen ein zulassungspflichtiges E-Bike, das eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen kann.
Welche Fahrradschlösser eignen sich für E-Bikes?
Bei dem Fahrradschloss für ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike sollten Sie nicht sparen. Bei dem externen E-Bike-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de wird der Kaufpreis des Fahrradschlosses sogar als Teil des Werts des E-Bikes bewertet. Bewahren Sie deshalb auch die Kaufbelege über die Schlösser unbedingt auf.
Es empfiehlt sich, das Rad mindestens mit einem, wenn nicht mit zwei Schlössern zu sichern. Dabei sollte das Rad laut Webseiteninformationen der Polizei an einem festen Gegenstand vertaut werden, damit es nicht weggetragen werden kann. Die Polizei verweist auf hochwertige Bügel- oder Panzerkabelschlösser
mit effektiven Schließsystemen und empfiehlt die Nutzung von Modellen mit VdS-Gütesiegel, welches von der VdS Schadenverhütung GmbH verliehen wird. Auch Fahrradschlösser mit einer positiven Einstufung durch die Stiftung Warentest seien empfehlenswert.
E-Bike-Versicherungsschutz durch richtiges Schloss gewährleisten
Damit die E-Bike-Versicherung bei Diebstahl und Teilediebstahl zahlt, ist es wichtig, dass Sie Ihr Zweirad sachgemäß gesichert haben. Das integrierte Rahmenschloss an sich gilt bei vielen Versicherern nicht als ausreichender Diebstahlschutz. Die meisten Versicherer fordern, dass das E-Bike oder Fahrrad an einem festen Gegenstand wie einem Laternenpfahl angeschlossen wird und auch auf dem eigenen Grundstück sowie auf Fahrradträgern mit einem entsprechenden Schloss gesichert wird.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur E-Bike-Versicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Wie funktioniert der kostenlose externe E-Bike-Vergleich auf Tarifcheck.de?
Geben Sie einfach Art, Alter, Wert und Zustandes des zu versichernden Zweirades in die Eingabemaske des kostenlosen externen Vergleichsrechners auf Tarifcheck.de ein. Machen Sie Angaben zur Art der Radnutzung, etwaigen Vorversicherungen und Ihrer Postleitzahl und Sie erhalten umgehend eine unverbindliche Auflistung passender Tarife. Diese können Sie auf Wunsch im Detail miteinander vergleichen.
Haben Sie ein passendes Angebot für Ihr E-Bike, Pedelec oder Fahrrad gefunden, können Sie über Tarifcheck.de sofort einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
2. Welche Formen der E-Bike-Versicherung gibt es?
Eine E-Bike-Versicherung zahlt bei verschiedenartigen Schäden an Ihrem E-Bike, Pedelec oder Fahrrad. Dazu gehören bei jeder Versicherung Leistungen bei Diebstahl oder Teilediebstahl.
Der zusätzliche Vollkaskoschutz beinhaltet Leistungen bei Schäden durch Vandalismus, Blitzschlag, Brand und Explosion. Zudem sind Leistungen bei Verschleiß, Material- und Konstruktionsfehlern, Feuchtigkeit und elektronischen Schäden gängig. Auch Schäden am E-Bike durch Unfälle, Stürze und unsachgemäße Handhabung werden reguliert.
Mit einem Schutzbrief haben Sie je nach Umfang im Ernstfall Anspruch auf Pannenhilfe, Abschleppdienst, die Bereitstellung eines Mietrades oder die Weiterfahrt in anderen Verkehrsmitteln sowie Übernachtungskosten.
3. Was unterscheidet die E-Bike-Versicherung von der Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung leistet über Zusatzbausteine bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus des E-Bikes auf dem eigenen Grundstück sowie manchmal auch unterwegs.
Die E-Bike-Versicherung ist weitaus umfangreicher und reguliert tarifabhängig nicht nur Diebstahl- und Teilediebstahlschäden unterwegs, sondern springt beispielsweise auch bei Verschleiß, Materialfehlern sowie selbst verschuldeten Schäden am Rad ein und leistet umfangreiche Pannenhilfe.
4. Welche Vor- und Nachteile hat eine E-Bike-Versicherung?
E-Bikes, Pedelecs und auch viele Fahrräder sind teuer und begehrte Diebesbeute. Schäden und Raub bedeuten deshalb oft große finanzielle Verluste. Eine E-Bike-Versicherung setzt hier an und reguliert je nach Tarifumfang verschiedene Arten von Schäden.
Die E-Bike-Versicherung ist jedoch kein Ersatz für eine private Haftpflichtversicherung, welche vor Schadenansprüchen durch Dritte schützt. Die E-Bike-Versicherung bietet nicht den Schutz einer Unfallversicherung und leistet nicht, wenn Versicherte sich durch den E-Bike-Gebrauch verletzten. Auch mit einer Kfz-Versicherung ist die E-Bike-Versicherung nicht gleichzusetzen.
5. Ist eine E-Bike-Versicherung gesetzliche Pflicht?
Nein, die E-Bike-Versicherung ist freiwillig.
6. Brauche ich für mein E-Bike eine Mopedversicherung?
Das hängt von dem E-Bike oder Pedelec ab. Ist das Zweirad zulassungspflichtig, dann schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Kfz-Versicherung vor. Eine E-Bike-Versicherung können Sie in diesem Fall nicht abschließen.
7. Welche Art von Schäden sind bei E-Bikes besonders häufig?
Laut der Webseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verzeichnete die Polizei 2023 264.062 Fälle von Fahrrad-Diebstahl sowie 28.914 Kraftraddiebstähle, die Orte des Raubs waren oftmals Abstellplätze an Bahnhöfen, Schulen, Bädern, Sport- und Freizeitstätten
. Auch Teilediebstahl spiele eine hohe Rolle.
Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen, schließlich wird nicht jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht.