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Risikolebensversicherung Vergleich
- Die Risikolebensversicherung (RLV) ist eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall.
- Das Leben einer Person (oft der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin der Familie) oder auch von Kreditnehmerinnen oder Kreditnehmern (bei hohen Summen) wird mit einer vorab festgelegten Summe für einen bestimmten Zeitraum versichert. Verstirbt die Person während der Vertragslaufzeit, erhalten die Bezugsberechtigen (oftmals die Familie oder auch Kreditgeber) die Versicherungssumme ausgezahlt. Tritt das versicherte Risiko (der Todesfall) nicht ein, behält die Versicherung die Beiträge ein.
- Tarife der Risikolebensversicherung ist trotz hoher Versicherungssummen im sechsstelligen Bereich bereits ab ein- oder zweistelligen monatlichen Prämien erhältlich.
- Die Versicherungssumme entspricht oftmals dem drei- bis fünffachen Brutto-Einkommen oder der Kreditsumme.
- Der Zeitraum entspricht meist einer bestimmten Lebensphase zwischen 5 und 20 Jahren (beispielsweise der Zeit, bis die Kinder auf eigenen Beinen stehen) oder der Großkreditlaufzeit.
- Zwischen den einzelnen RLV-Versicherern gibt es große Unterschiede. Vor Abschluss lohnt deshalb unbedingt ein Vergleich.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Risikolebensversicherung Vergleich – Formen der Risikolebensversicherung
Klassischer Hinterbliebenenschutz
Beim Hinterbliebenenschutz wird das eigene Leben für einen festgelegten Zeitraum versichert. Im Leistungsfall erhalten die im Vertrag bestimmten Empfängerinnen und Empfänger vom Versicherer eine vorab festgelegte Summe als Todesfallleistung.
Versicherung von zwei Personen
Diese Form der Risikolebensversicherung ist auch als verbundene Version möglich: So können Paare je das Leben der Partnerin oder des Partners versichern – beispielsweise in einer Ehe, einer Lebensgemeinschaft oder auch einer Geschäftsbeziehung. Bei der Absicherung für Paare handelt es sich um eine Summe, die gegebenenfalls nur einmalig ausgeschüttet wird, auch wenn beide Partner gleichzeitig zu Tode kommen.
Restschuldversicherung / Restkreditlebensversicherung
Die Restschuld- oder Restkreditlebensversicherung wird auch abgekürzte oder fallende Risikolebensversicherung genannt: Der Versicherungszeitraum entspricht dem Abzahlungszeitraum eines Kredits, und die Versicherungssumme dem noch ausstehenden Kreditbetrag. Je geringer der Kredit wird, desto geringer wird die Versicherungssumme, und damit fallen auch die zu zahlenden Leistungen sprich die Versicherungsbeiträge.
Ziel ist, Angehörigen im Fall des eigenen Ablebens die Schuldenfalle zu ersparen. Einige Kreditinstitute und Baufinanzierer bestehen sogar auf den Abschluss einer Restschuldversicherung. Die Deckungssumme geht gegebenenfalls direkt an das Kreditinstitut, etwaige Überschüsse stehen den Erben zu. Zuweilen lohnt statt der Restschuldversicherung die klassische Risikolebensversicherung. Kommt es im Ernstfall zur Auszahlung, können Hinterbliebene dann sowohl den Kredit abbezahlen und haben oftmals noch genug Geld übrig, die eigene Lebenssituation abzusichern.
Keine Wartezeiten
Ihre Hinterbliebenen erhalten auch dann die volle Versicherungssumme als Absicherung, wenn der unerwartete Leistungsfall bereits nach kurzer Versicherungsdauer eintritt.
Vor- und Nachteile der Versicherungsarten
1. Risikolebensversicherung allgemein
Vorteile
- Die Beiträge sind auch bei hohen Versicherungssummen gering.
- Sie sind weitaus günstiger als kapitalbildende Versicherungen.
- Sie sichert Hinterbliebene finanziell ab.
- Selbst wenn der Leistungsfall nach der ersten Beitragszahlung eintritt, besteht Anspruch auf die volle Deckungssumme.
- Die Auszahlung erfolgt ohne lange Wartezeit.
- Junge Familien ohne großes Einkommen können Angehörige mit geringem finanziellen Aufwand absichern.
- Begünstigte können während der Vertragslaufzeit geändert werden (wird niemand als begünstigte Person gelistet, fällt die Summe an die Erben).
- Begünstigte können auch Geschäftspartner, Vereine oder Unternehmen sein.
- Beitragszahlende und Versicherte müssen nicht identisch sein.
- Die Beiträge für die Risikolebensversicherung können in der Regel bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuer abgesetzt werden, wenn Versicherte und Beitragszahlende identisch sind.
- Die Versicherung ist generell auch im Ausland gültig.
Nachteile
- Bei vorzeitiger Kündigung erhalten Sie keine oder nur eine geringe Rückzahlung.
- Es ist keine kapitalbildende Versicherung.
- Nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung oder Teilauszahlung der Beiträge.
- Die Versicherungssumme fällt unter Umständen unter die Erbschaftssteuer, wenn nicht das eigene Leben versichert wurde.
- Wie bei anderen privaten Versicherungen besteht im Kriegsfall und in Krisengebieten kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz.
2. Verbundene Risikolebensversicherung
Vorteile
- Die Beiträge sind noch geringer als beim klassischen Hinterbliebenenschutz.
- Eine verbundene Risikolebensversicherung ist auch zwischen Geschäftspartnern möglich.
- Wird nicht das eigene Leben versichert, dann fällt im Leistungsfall keine Erbschaftssteuer an.
Nachteile
- Die Deckungssumme wird gegebenenfalls nur einmal gezahlt, auch wenn das Paar zeitgleich das Leben verliert.
3. Restschuldlebensversicherung
Vorteile
- Die Beiträge sinken je nach Tarif parallel zur Kredittilgung, denn dadurch sinkt auch die Deckungssumme.
- Wird der Kredit vorzeitig getilgt, kann man unter Umständen die Vertragslaufzeit verkürzen und Restbeträge zurückerhalten – denn in diesem Fall gibt es kein versichertes Risiko mehr.
Nachteile
- Die Deckungssumme geht im Leistungsfall direkt an den Kreditgeber. Allenfalls etwaige Überschüsse stehen Hinterbliebenen zu.
- Wird die Versicherung als Teil des Kredits abgeschlossen, ist sie meist unverhältnismäßig teuer. Je nach Vertrag und Klauseln ist die klassische RLV zuweilen geeigneter.
Der richtige Zeitpunkt – wann eine Risikolebensversicherung Sinn macht
Eine Risikolebensversicherung ist insbesondere an bestimmten Lebensabschnitten empfehlenswert, so etwa bei Heirat oder Familiengründung, bei der Kreditaufnahme und allgemein, wenn Ihre Familie auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen ist.
Wenn Ihre Kinder erfolgreich im Berufsleben stehen, Ihr Eigenheim abgezahlt ist, und Sie ein finanzielles Polster angelegt haben, sind andere Formen der Vorsorge oder Lebensversicherung wahrscheinlich naheliegender als dieser Basisschutz. Gerade deswegen ist ein Merkmal der Risikolebensversicherung der Schutz während eines bestimmten Zeitraums und nicht auf Lebenszeit.
Wer sollte eine Risikolebensversicherung abschließen?
Ob eine Risikolebensversicherung (RLV) für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt von Ihren aktuellen Lebensumständen ab. Wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen auf Sie zutreffen, ist es empfehlenswert, über die Hinterbliebenenabsicherung nachzudenken:
Sie sind die hauptverdienende Person
Sie haben Kinder,
die noch nicht auf eigenen
Beinen stehen
Sie möchten
Ihre Angehörigen
versorgt wissen
Sie haben
einen teuren Kredit
abzubezahlen
Eine Risikolebensversicherung beziehungsweise Risikoleben dient dem Schutz der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall. Insbesondere, wenn Sie die oder der Hauptverdienende Ihrer Familie sind und/oder Ihre Kinder Ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben, kann eine solche Versicherung unter Umständen die Existenzsicherung für Hinterbliebene bedeuten. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer die langfristig hohe Baufinanzierungen oder Immobilienkredite abzahlen müssen, können so zudem im Fall des eigenen Ablebens das Schuldenrisiko für Angehörige minimieren.
Begünstigung von Freunden oder Einrichtungen
Begünstigen können Sie jede Person: Elternteile, Partnerin oder Partner, Angehörige, Freundinnen, Freunde und sogar Vereine oder andere Einrichtungen. Benennen Sie keine bestimmte Person im Vertrag, erhalten im Todesfall die gesetzlichen Erbinnen und Erben die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Wie hoch die Deckungssumme sein muss, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab.
Bei einer Restschuldversicherung richtet sich die Deckungssumme etwa nach der Kredithöhe. Viele Kalkulationen gehen bei der Versicherungssumme für den klassischen Hinterbliebenenschutz von einem drei- bis fünffachen Bruttojahresgehalt aus. Allerdings kann das Jahreseinkommen höchstens als Richtwert verstanden werden, denn der Bedarf der Todesfallsumme ist von Fall zu Fall anders.
Auch sollte bedacht werden, dass auf die Versicherungssumme gegebenenfalls Erbschaftssteuer anfällt. Diese kann umgangen werden, wenn man eine verbundene Risikolebensversicherung abschließt und statt des eigenen Leben das der Partnerin oder des Partners versichert.
Entscheiden Sie sich für eine Risikolebensversicherung mit klassischem Hinterbliebenenschutz, könnten folgende Überlegungen eine Rolle spielen
- Wie viel benötigt meine Familie monatlich an Lebens- und Wohnkosten?
- Wie lange dauert es, bis mein Nachwuchs eigenes Geld verdient?
- Welche Kosten fallen bezüglich Unterhalt und Ausbildung an?
- Habe ich weitere finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten?
- Habe ich laufende Kredite über hohe Beträge?
- Muss ein Betrag für Beerdigungskosten berücksichtigt werden (Stichpunkt: Sterbegeldversicherung)?
Welche Vertragslaufzeit ist empfehlenswert?
Die Vertragslaufzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem das Leben einer Person versichert ist und in welchem man Risikolebensversicherungsbeiträge zahlt. Je länger diese Laufzeit, desto höher sind die Beträge, denn je mehr Jahre verstreichen, desto höher ist auch das Versicherungsrisiko.
Endet die Vertragslaufzeit ohne den Tod der oder des Versicherten, besteht kein Anspruch mehr auf Leistung (die vereinbarte Deckungssumme). Nur in den wenigsten Fällen wird ehemalig Versicherten dann ein Teil der Beiträge ausgeschüttet, denn es handelt sich nicht um eine kapitalbildende Versicherung. Gerade deswegen sind die Tarife jedoch sehr viel günstiger als bei anderen privaten Versicherungen – trotz sehr hoher Deckungssummen.
Möglich ist ein Risikolebensversicherung mit einer Laufzeit von wenigen Jahren bis hin zu mehreren Jahrzehnten. Für junge Familien etwa macht ein Hinterbliebenenschutz in vielen Fällen so lange Sinn, bis die Kinder ihre Ausbildung oder ihr Studium beendet haben und eigenes Geld verdienen.
Schließen Sie hingegen eine Restkreditlebens- oder Restschuldversicherung ab, dann sollte die Vertragslaufzeit dem Kreditrückzahlungszeitraum entsprechen – oder zumindest dem Zeitraum, in dem der Kredit noch so hoch ist, dass er für Angehörige ein finanzielles Risiko darstellen kann.
Denken Sie über eine gegenseitige Risikolebensversicherung unter Geschäftspartnern nach, dann sollte die Vertragslaufzeit so gewählt werden, dass etwaige Unternehmer- oder Existenzgründerkredite durch die Vertragslaufzeit abgedeckt sind. Auch sollte stets die Solvenz der Firma garantiert werden.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Alter bei Versicherungsbeginn
Gesundheitszustand
Risikoreicher Beruf
Höhe der Gebühren
Versicherungsart
Laufzeit der Versicherung
Einer der Vorteile der Risikolebensversicherung sind die verhältnismäßig günstigen Beiträge auch bei sehr hohen Deckungssummen. Einige Anbieter unterscheiden dabei zwischen Nettobeiträgen und Bruttobeiträgen. Bei dem Nettobeitrag handelt es sich um den aktuellen Zahlbeitrag. Dieser ist nicht garantiert und kann steigen, wenn es der Versicherung wirtschaftlich schlecht geht. Die Nettobeiträge können dann ansteigen, bis der vertraglich festgelegte Bruttobeitrag erreicht ist. Achten Sie beim Abschluss einer Risikolebensversicherung deshalb darauf, dass die Differenz zwischen Nettobeitrag und Bruttobeitrag nicht zu hoch ist.
Versicherungssummen im sechsstelligen Bereich sind etwa schon möglich, wenn die Beiträge bei oder unter 100 Euro jährlich liegen. Jedenfalls, wenn Sie gesund und risikoarm leben. Im Nachteil sind Genießer und Abenteurer. Für sie liegen die Beiträge der Hinterbliebenenabsicherung etwas höher: Einen Risikozuschlag gibt es so für Raucher, Menschen mit risikoreichen Berufen oder Hobbys wie Fallschirmspringen, Tauchen oder Reiten. Kurz: Risikoarme Nichtraucherinnen und Nichtraucher, Menschen ohne Vorerkrankungen und mit einem guten Gesundheitszustand können sich günstiger absichern.
Wichtig für die Tarifkalkulation sind natürlich insbesondere die gewählte Versicherungssumme und die Vertragslaufzeit. Die Beitragszahlung kann je nach Vertrag einmalig, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich vorgenommen werden. Wenn Sie die Prämien jährlich zahlen, erhalten Sie Rabatte, der zu zahlende Beitrag wird im Vergleich also günstiger.
Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2012 darf das Geschlecht bei der Prämienkalkulation keine Rolle mehr spielen, da dies der EU-Gleichstellungsrichtlinie widerspricht. Vorab war die Risikolebensversicherung für Frauen oft günstiger, da diese in Deutschland eine statistisch höhere Lebenserwartung haben als Männer.
Risikolebensversicherung Vergleich – worauf muss ich beim Abschluss achten?
Die Wahl der richtigen Risikolebensversicherung braucht Zeit. Schon vorab muss genau überlegt werden, welcher Versicherungsschutz für wie lange und in welcher Höhe benötigt wird. Einzelne Vertragsklauseln sind von großer Bedeutung. Die obligatorischen Gesundheitsfragen (Fragen nach Vorerkrankungen und allgemeinem Gesundheitszustand) werden von den einzelnen Versicherern bei der Prämienkalkulation unterschiedlich ausgewertet. Vor der Unterzeichnung eines Vertrags lohnt es sich deshalb unbedingt, einzelne Angebote zu vergleichen und zu prüfen.
Wie hoch ist die ausgeschüttete Summe im Verhältnis zu den monatlichen Beiträgen? Wann genau zahlt die Versicherung? Klammert die Police einzelne Todesarten oder Ursachen aus? Vermeiden Sie Klauseln bezüglich Karenzzeiten – also Verzögerungen, bei denen auch im Leistungsfall die Summe erst nach einer festgelegten Zeit ausgeschüttet wird.
Können Sie die Versicherungssumme und die Beiträge bei Inflation oder sich ändernden Lebensumständen – etwa der Geburt eines Kindes – auf die neuen Bedürfnisse anpassen? Ist dies ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich?
Kann die Risikolebensversicherung binnen der ersten zehn Vertragsjahre ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt werden? Dies wäre beispielsweise sinnvoll, wenn sich Ihr Einkommen enorm erhöht.
Bleibt der Versicherungsschutz zumindest teilweise bestehen, wenn man aufgrund einer finanziellen Notlage kurzfristig keine Beiträge zahlen kann?
Wenn in einem Jahr weniger Leistungsfälle eintreten, als von der Versicherung angenommen, entstehen Überschüsse. Versicherte können an diesen Überschüssen beteiligt werden: Entweder die Prämien sinken (Beitragsverrechnung) oder die Deckungssumme erhöht sich (Todesfallbonus). Je nachdem, welche Art der Risikolebensversicherung Sie abschließen, eignet sich eine andere Art der Beteiligung. Dabei ist zu beachten, dass bei der Variante des Todesfallbonus bei Überschüssen umgekehrt eventuell auch die Versicherungssumme sinken kann.
In jedem Fall sollte der Fragebogen sorgsam auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Bei Unstimmigkeiten ist die Rechtmäßigkeit des Vertrags gefährdet, und im schlimmsten Fall verfällt der Leistungsanspruch.
Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen schleichen sich leicht ein, denn häufig wird detailliert nach Arztbesuchen und Behandlungen der letzten Jahre gefragt. Kaum einer hat dabei die eigene Krankenakte lückenlos im Kopf und kennt die Fachausdrücke für einzelne Diagnosen.
Es ist ratsam, sich bei der Krankenversicherung, Ärztinnen oder Ärzten darüber zu informieren, was genau in den eigenen Akten vermerkt ist. Manchmal können auch medizinische Fachkräfte beim Ausfüllen des Fragebogens behilflich sein.
Die Risikolebensversicherung mit Zusatzbausteinen
Die Risikolebensversicherung gibt es auch mit Zusatzleistungen. Absichern können Sie beispielsweise die folgenden Risiken:
RLV in Kombination mit einer Unfallzusatzversicherung
Bei dieser Kombination erhöht sich die Versicherungssumme bis um das Doppelte, wenn der Leistungsfall durch einen Unfall herbeigeführt wurde. Dementsprechend höher sind aber auch die Beiträge. Dieser Zusatzbaustein könnte sinnvoll sein, wenn die oder der Versicherte risikoreiche Hobbys oder einen risikoreichen Beruf hat und / oder und viel mit einem Kfz unterwegs ist.
RLV in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bei dieser Kombination wird im Falle der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Beiträge für die Risikolebensversicherung werden im Fall der Berufsunfähigkeit von der Zusatzversicherung ebenfalls übernommen. Mit dem Zusatzbaustein der Berufsunfähigkeitsversicherung verteuern sich die Beiträge zur Risikolebensversicherung. Auch müssen die Klauseln akribisch geprüft werden, denn es gibt teils diverse Ausschlüsse, die eine Auszahlung verhindern können.
Ein allgemeiner Vorteil dieser Kombinationsverträge ist, dass sie in der Regel billiger sind, als zwei einzelne Versicherungen. Allerdings ist es schwierig, online aussagekräftige Vergleiche durchzuführen. Wird die Risikolebensversicherung gekündigt, erlöschen auch die Ansprüche auf die Zusatzbausteine. Der Berufsunfähigkeitszusatz- und/oder der Unfallzusatzversicherungsschutz fallen also weg. Je nach den persönlichen Gegebenheiten ist es sinnvoll, einzelne Versicherungen abzuschließen.
Umwandlung der Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Leistungsfall, tritt dieser nicht ein, besteht kein Leistungsanspruch. Die Risikolebensversicherung ist so keine kapitalbildende Versicherung, die der Altersvorsorge dient. Dies ist bei der Kapitallebensversicherung anders, hier wird auch gezielt Geld für die Altersvorsorge angelegt.
Ändern sich Ihre persönlichen Lebensumstände, können Sie Ihre Risikolebensversicherung in den ersten zehn Vertragsjahren in der Regel auch in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln – und zwar ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Das wäre beispielsweise eine Option, wenn Ihr Einkommen sich seit Vertragsabschluss beträchtlich erhöht hat.
Risikolebensversicherung und Steuern
Die Beiträge für die Risikolebensversicherung können bis zu einer bestimmten Höhe als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgeschrieben werden. Tritt der Leistungsfall ein, muss jedoch unter Umständen eine Erbschaftssteuer entrichtet werden.
Leistungsfall – Szenario 1
Die Versicherung wurde nicht auf das eigene Leben abgeschlossen, sondern auf das einer Partnerin oder eines Partners (Beispiel verbundene Variante): Die beitragszahlende Person erhält die Versicherungssumme.
Leistungsfall – Szenario 2
Das eigene Leben wurde versichert, und die Erben sind Ehe- und / oder Lebenspartner. In diesen Fällen müssen Partnerin oder Partner nur für Beträge über 500.000 Euro Erbschaftssteuer gezahlt werden; bei eigenen Kindern liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro (Stand: 2024).
Leistungsfall – Szenario 3
Das eigene Leben wurde versichert, und die Erben sind keine Verwandten. In diesem Fall beträgt der Freibetrag nur 20.000 Euro – ein Betrag darüber muss mit mindestens 30 Prozent versteuert werden (Stand: 2024).
Erbschaftssteuer und Risikolebensversicherung
Für Erbschaften gelten drei Steuerklassen, die Einordnung erfolgt entsprechend des Verwandtschaftsverhältnisses. Für jede Steuerklasse gelten dabei andere Freibeträge – Lebenspartnerinnen und Lebenspartner haben einen vielfach höheren Freibetrag als Geschwister.
Auch die Steuersätze der einzelnen Klassen unterscheiden sich. Sie alle steigen prozentual mit dem Wert der Erbschaft. Allgemein sind die Sätze für nahestehende Verwandte niedriger.
Wechsel oder Kündigung der Risikolebensversicherung
Kündigen Sie Ihre Risikolebensversicherung, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Prämien, auch der Versicherungsschutz fällt komplett weg. Haben Sie mit der Risikoversicherung zugleich eine oder mehrere Zusatzversicherungen abgeschlossen, besteht auch für diese kein Versicherungsschutz mehr. Eine Kündigung will deshalb wohlüberlegt sein.
Grund | Beschreibung |
Finanzieller Engpass |
Bestehen Probleme, die Versicherungsbeiträge zu erbringen, kann man bei der Versicherung in vielen Fällen eine kurzfristige Beitragsfreistellung beantragen. Zwar wird dann auch die Deckungssumme herabgesetzt, aber zumindest besteht weiterhin Versicherungsschutz. Steht man bereits kurz vor der Vervollständigung der Vertragslaufzeit, kann man in manchen Fällen die Beiträge auch komplett aussetzen, man hat dann für den verbleibenden Zeitraum verminderten Versicherungsschutz. |
Wechsel zu einer anderen Risikolebensversicherung |
Es ist generell möglich, die Risikolebensversicherung zu wechseln, allerdings sollte man bedenken, dass die neue Versicherung eine weitere Gesundheitsprüfung verlangen wird; auch steigen die Einstiegsbeiträge mit zunehmendem Alter. Möchten Sie dennoch wechseln, empfiehlt es sich, mit der Kündigung zu warten, bis Sie von einem anderen Unternehmen angenommen wurden. Nur auf diese Weise bleibt der Verssicherungsschutz auch bei einem Wechsel dauerhaft bestehen. |
Kündigungsfristen allgemein |
Die Mindestlaufzeit eines Risikolebensversicherungsvertrags beträgt oft ein Jahr. Je nach der von Ihnen gewählten Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) haben Sie anschließend meist bei jeder Beitragsfälligkeit die Möglichkeit der Kündigung. Generell kann die Versicherung dazu zum Ende eines jeden Vertragsjahres mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden – also beispielsweise vor dem 30. November, wenn ein Vertragsjahr mit dem Jahreswechsel endet. |
Außerordentliches Kündigungsrecht | Dieses besteht, wenn die Versicherung eine Vertragsänderung ankündigt und diesbezüglich den Beitrag um mehr als 10 Prozent anhebt oder den Versicherungsschutz minimiert, das heißt einen vorher nicht bezeichneten Umstand nun ausklammert. |
Kündigung seitens des Versicherers | Das Versicherungsunternehmen kann kündigen, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden – schon zwei Wochen nach der ersten verpassten Zahlung kann eine diesbezügliche Mahnung versendet werden. Auch wenn sich herausstellt, dass im Gesundheitsfragebogen unvollständige oder falsche Angaben gemacht wurden, kann der Anbieter das Versicherungsverhältnis kündigen. |
FAQ – häufige Fragen zur Risikolebensversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall: Das Leben wird für einen festgelegten Zeitraum versichert. Tritt in diesem Zeitraum der Leistungsfall ein, erhalten vorab bestimmte Angehörige oder die Erben eine im vornherein bestimmte Deckungssumme.
2. Was ist das Besondere bei der Risikolebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung ist keine kapitalbildende Versicherung. Sie zahlt nur, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Andernfalls bestehen keine Leistungsansprüche, und nur selten werden Beitrage zurückgegeben.
Aus diesem Grund ist die Risikolebensversicherung sehr preiswert. Auch wenn man eine Deckungssumme im dreistelligen Bereich vereinbaret, kann die jährliche Versicherungsprämie nur im zweistelligen Bereich liegen. Im Leistungsfall wird die Versicherungsprämie dabei in voller Höhe an die Angehörigen ausgezahlt, selbst wenn der Leistungsfall schon einen Monat nach Vertragsabschluss eintritt und erst ein Beitrag gezahlt worden ist.
3. Arten der Risikolebensversicherung – welche Möglichkeiten gibt es?
Man unterscheidet bei der Risikolebensversicherung drei Varianten:
- Die erste ist der klassische Hinterbliebenenschutz. Dabei wird das eigene Leben mit einer bestimmten Summe für einen bestimmten Zeitraum versichert. Im Leistungsfall wird die Summe an vertraglich bestimmte Empfängerinnen oder Empfänger ausgezahlt.
- Als zweite Variante ist dies auch als verbundene Version möglich: Ein Paar (lebenspartnerschaftlich, ehelich, geschäftlich) versichert einander. Die Beiträge sind niedriger, die Deckungssumme wird nur einmalig ausgezahlt, auch wenn das Paar gleichzeitig ums Leben kommt. Bei dieser Variante fallen keine Erbschaftssteuern an.
- Die dritte Variante ist die Restschuldversicherung oder Restkreditlebensversicherung. Sie wird auch abgekürzte oder fallende Risikolebensversicherung genannt. Der Versicherungszeitraum richtet sich nach der Kreditlaufzeit, die Versicherungssumme entspricht dem noch ausstehenden Kreditbetrag. Mit dem Tilgungsanteil sinken Versicherungssumme und monatliche Beiträge. Im Leistungsfall wird die Deckungssumme direkt an den Kreditgeber gezahlt.
4. Für wen lohnt sich eine Risikolebensversicherung?
Insbesondere für junge Familien mit Kindern lohnt sich eine derartige Versicherung, denn sie ist meist auch bei geringem Einkommen bezahlbar und bietet gleichzeitig hohe Deckungssummen. Ebenfalls sinnvoll ist der Hinterbliebenenschutz für Familien mit einer Hauptverdienerin oder einem Hauptverdiener oder für Personen, deren Nachwuchs noch nicht im Berufsleben steht.
Auch wer gerade einen langfristigen, teuren Kredit aufgenommen hat, kann so seine Familie im Ernstfall vor einem finanziellen Fiasko bewahren.
5. Wie lange sollte die Vertragslaufzeit sein?
Die Vertragslaufzeit ist der Zeitraum, während dem das eigene Leben mit einer Deckungssumme versichert ist, und während dem Beiträge gezahlt werden. Nur während dieses Zeitraums besteht Leistungsanspruch. Je nach den persönlichen Gegebenheiten sollte die Vertragslaufzeit so gewählt werden, dass Angehörige gegebenenfalls finanziell abgesichert sind.
Bei einer Restschuldenlebensversicherung richtet sich der Zeitraum demnach nach der Kreditlaufzeit. Beim Hinterbliebenenschutz sollte der Schutz beispielsweise so lange andauern, bis die Nachkommen ihre Ausbildung abgeschlossen haben und auf eigenen Beinen stehen.
6. Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Die Deckungssumme ist der Betrag, der im Leistungsfall als Geldbetrag ausgezahlt wird. Wie hoch diese Summe sein soll, muss im Einzelfall entschieden werden. Viele Berechnungen gehen von einem Betrag aus, der drei- bis fünfmal so hoch ist, wie das eigene Bruttojahresgehalt. Diese Angabe kann jedoch allenfalls als Mark zur Orientierung verstanden werden.
Im Einzelfall sollte so kalkuliert werden, dass Angehörige über einen längeren Zeitraum finanziell abgesichert sind und für die Ausbildung der Kinder vorgesorgt wird. Handelt es sich um eine Restschuld- oder Restkreditlebensversicherung, dann richtet sich die Deckungssumme automatisch nach der Kredithöhe und sinkt proportional mit der Kredittilgung.
7. Wie werden die Beiträge berechnet?
Die Beiträge richten sich nach der Art der gewünschten Risikolebensversicherung, nach der Vertragslaufzeit und der Höhe der Deckungssumme. Außerdem relevant sind das Alter bei Versicherungsabschluss, der Gesundheitszustand und individuelle Risiken durch Hobbies (wie Reiten oder Klettern) oder Berufe (wie die von Dachdeckerinnen und Dachdeckern).
8. Bekomme ich Geld zurück, wenn während des Versicherungszeitraums kein Leistungsfall eingetreten ist?
Nein, in der Regel behält die Versicherung Ihre Prämien dann ein. Genau aus diesem Grund sind aber auch die Tarife für eine Risikolebensversicherung sehr günstig, selbst wenn die Deckungssumme sehr hoch angelegt ist.
9. Wird die Risikolebensversicherung auch bei Selbstmord ausgeschüttet?
Bei den einzelnen Versicherern gelten diesbezüglich unterschiedliche Klauseln. Vielfach besteht weder Versicherungsanspruch noch ein Anrecht auf Beitragsrückzahlung.
Wurden Versicherungsbeiträge durch einen Einmalbetrag bereits vollständig abbezahlt, dann wird im Selbstmordfall unter Umständen dieser Einmalbetrag ausgeschüttet.
Abhängig von der bereits verstrichenen Vertragslaufzeit zahlen Versicherungen in seltenen Fällen auch bei Selbstmord.
10. Kann die Versicherungssumme auch an Vereine oder unbestimmte Empfänger übergehen?
Ja, das ist möglich. Versicherte können als Begünstigte auch Vereine oder Organisationen einsetzen. Wird niemand namentlich benannt, dann fällt die Deckungssumme im Leistungsfall an die Erben.
11. Gilt die Risikolebensversicherung auch im Ausland?
Ja, auch im Ausland besteht Versicherungsschutz. Ausnahmen machen viele Anbieter bei Krisen- und Kriegsgebieten, da dort das Versicherungsrisiko höher liegt. Detaillierte Bestimmungen dazu finden sich im jeweiligen Vertrag.
12. Kann ich mit der Risikolebensversicherung auch Zusatzversicherungen abschließen?
Möglich ist etwa die Kombination der Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder einer Unfallzusatzversicherung. Bei der ersten Kombination wird im Falle der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente ausgeschüttet; allerdings verteuern sich dadurch auch die Beträge. Bei der zweiten Variante können sich die Deckungssummen um bis zu 100 Prozent erhöhen, wenn der Leistungsfall aufgrund eines Unfalls eintritt.
Bei Kombinationsverträgen sind die Beitragssätze allgemein günstiger als wenn man die Versicherungen gesondert abschließt, allerdings ist es schwieriger, wegweisende Preis-Leistungs-Vergleiche zu erstellen. Bei einer Kündigung der Risikolebensversicherung oder der Beendigung der Laufzeit erlöschen zudem auch Ansprüche bezüglich der Zusatzbausteine.
13. Was sind kapitalbildende Versicherungen?
Kapitalbildende Versicherungen sind Versicherungen, bei denen durch die Beiträge Rücklagen gebildet werden, beispielsweise für das Alter. Die Risikolebensversicherung zählt nicht dazu, da nur im Leistungsfall Anspruch auf die Deckungs- oder Versicherungssumme besteht. Die Beiträge für die Risikolebensversicherung sind deshalb sehr viel günstiger als bei kapitalbildenden Versicherungen.
Ändern sich nach Vertragsabschluss die persönlichen Lebensumstände, dann kann die Risikolebensversicherung binnen der ersten zehn Jahre meist in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden. Dies ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, allerdings erhöhen sich dann auch die Beiträge.
14. Mein Antrag auf eine Risikolebensversicherung wurde abgelehnt, soll ich es nochmal versuchen?
Ja, allerdings lohnt es sich, die Anfrage anonym zu gestalten, dies wird von vielen Anbietern akzeptiert. Nicht-anonyme Anfragen sind beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) einsehbar. Je mehr Ablehnungen einer Person dort vorliegen, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit, eine passende Versicherung zu finden.
15. Was benötigt die Versicherung im Leistungsfall?
Im Leistungsfall müssen der Versicherung verschiedene Dokumente vorgelegt werden, dazu gehört in der Regel der Versicherungsschein, die amtliche Sterbeurkunde, eine ausführliche amtliche oder ärztliche Bescheinigung über die Todesursache. Diese Unterlagen müssen binnen drei Tagen nach dem Todesfall eingereicht werden.
Haben die Hinterbliebenen nichts von der Risikolebensversicherung gewusst, dann müssen Begünstigte die Versicherung direkt nach der Testamentseröffnung mit den erforderlichen Unterlagen kontaktieren. Andernfalls kann die Versicherung unter Umständen von der Leistungspflicht zurücktreten.
Mit der verbundenen RLV können Paare und Geschäftspartner einander finanziell absichern.
Infos für passgenauen SchutzDie günstige finanzielle Absicherung ist bei Großkrediten und Baufinanzierungen gängig.
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