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Grüne Karte in der KFZ Versicherung

Die Grüne Karte

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Die Grüne Karte erleichtert die Abwicklung von Unfällen im Ausland

Die Grüne Versicherungskarte für das Ausland wurde im Jahr 1949 eingeführt, um im internationalen Straßenverkehr einen Nachweis des Versicherungsschutzes zu dokumentieren. Sie ist für Kfz-Versicherte kostenlos.

Dieses vorwiegend in europäischen Ländern und Mittelmeeranrainerstaaten praktizierte System der Grünen Karte erstreckt sich mittlerweile auf 47 Staaten. Die Grüne Karte in der Autoversicherung ermöglicht allen Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrzeugfahrern vor allem an nationalen Landesgrenzen unkomplizierte Auslandsreisen. Ohne Grüne Karte müssten Fahrzeughalter(innen) an Grenzen eine vorgeschriebene Versicherungsdeckung erwerben. Sind Sie Kfz-versichert, können Sie die Grüne Karte bei Ihrem Versicherungsanbieter kostenlos anfordern.

Die Grüne Karte in der Kfz-Versicherung zeigt auf der Rückseite eine Übersicht der Büros, die für die Bearbeitung der Schadensfälle zuständig sind.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt seit 1974 das Kennzeichenabkommen. Das Abkommen hat zur Folge, dass das Kennzeichen am Fahrzeug als Versicherungsnachweis ausreichend ist. In den meisten Ländern bestehen ohnehin Kfz-Pflichtversicherungen. In Deutschland muss bereits bei der Zulassung des Fahrzeuges ein Haftpflichtversicherungsschutz nachgewiesen werden. Dennoch erleichtert die Grüne Karte bei einem Unfall den Austausch von Daten und verkürzt die Aufnahme des Unfallgeschehens.

In einigen Ländern Europas ist die Grüne Karte nicht mehr erforderlich, in anderen jedoch zwingend vorgeschrieben. Vor einer Auslandsfahrt ist es ratsam, sich bei unbekannten Versicherungsangelegenheiten mit seinem Versicherer abzustimmen.

Dies gilt insbesondere bei Reisen in die Türkei. Auf der Grünen Versicherungskarte muss ausdrücklich das Landeskennzeichen TR vermerkt sein. Der Versicherungsschutz bezieht sich im asiatischen Teil der Türkei nur auf den Bereich Kfz-Haftpflichtversicherung. In anderen Ländern wird die Grüne Karte nicht anerkannt. Hier muss in jedem Fall an der Grenze die Haftpflichtdeckung erworben werden. Ein Deutsches Büro Grüne Karte in Hamburg ist Versicherten dann behilflich, wenn es eine ausländische Haftpflichtversicherung oder einen Fahrzeughalter zu ermitteln gilt oder wenn polizeiliche Ermittlungsakten beschafft werden müssen. Dies kostet allerdings eine Gebühr.

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