4.6 / 5 Sternen
Basierend auf 3.173 Bewertungen
- Ein MUSS für alle Hausbesitzer
- Bis zu 65 % pro Jahr sparen
- Optimaler Schutz für Dein Eigentum
Wohngebäudeversicherung – der passende Schutz für Ihre Immobilie
- Die private Wohngebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer unverzichtbar. Sie zahlt bei Schäden an der Immobilie und deren Festinstallationen wie sanitären Anlagen oder Einbauküchen.
- Jedes Haus ist anders, dementsprechend flexibel ist auch die Gebäudeversicherung, die Sie genau auf die Anforderungen der Immobilie zuschneiden könne.
- Sehr gute Tarife gibt es bereits für Beiträge im jährlich niedrigen, dreistelligen Bereich.
- Der externe Wohngebäudeversicherungsrechner auf Tarifcheck.de ist kostenlos, unverbindlich und spart Ihnen viel Zeit. Der Gebäudeversicherungsvergleich zieht viele wichtige Determinanten zur Kalkulation des Tarifs heran, so etwa Standort, Alter, Zustand und Wert der Immobilie, den Umfang bisheriger Sanierungen und die gewünschten Versicherungsbausteine.
- Geben Sie einfach die Eckdaten in den kostenlosen externen Vergleich ein. Dieser ermittelt Ihnen dann sekundenschnell passende Angebote der Versicherungsgesellschaften entsprechend Ihrer Vorgaben. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, können Sie über Tarifcheck.de direkt bei unserem externen Partner einen Antrag stellen, ohne dass Ihnen dadurch Extrakosten entstehen.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Es gibt viele Schadensfälle, die bei einem Gebäude und/oder dessen Dach enorme Kosten verursachen können: Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist zwar keine gesetzliche Pflicht, jedoch für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer ein Muss. Dabei ist es egal, ob Sie das Gebäude selber bewohnen, ob es leer steht, ein Feriendomizil ist oder ob Sie es vermieten. Im Ernstfall zahlt die Versicherung für die Reparatur, Instandsetzungs- oder Wiederaufbaukosten von versicherten Risiken.
Der Versicherungsschutz umfasst je nach Tarif beziehungsweise Zusatzbausteinen beispielweise Schäden aufgrund Sturm, Hagel, Feuer, Überschwemmungen oder Vandalismus. Auch Bruchschäden und Nässeschäden durch defekte Ableitungsrohre oder Leitungswasser sind gängig.
Wohnungseigentümerin oder Eigentümer teilen in der Regel eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung mit Parteien des Hauses, die von allen Beteiligten anteilig gezahlt wird.
Rechtlich ist es nicht möglich, als Einzelperson eine Wohngebäudeversicherung für eine Wohnung abzuschließen. Sind Sie mit den Vertragsdetails nicht einverstanden, stellen Sie dies in den Treffen der Eigentümergemeinschaft oder Gesellschaft zur Diskussion.
Wohngebäudeversicherung Vergleich – wie funktioniert der kostenlose externe Rechner?
Der Wohngebäudeversicherungsvergleich spart Ihnen viel Zeit, ist unverbindlich und kostenfrei. Im Gegensatz zu vielen anderen Online-Rechnern können Sie bei diesem Vergleich auf Wunsch sehr viel mehr Bausteine und Leistungen gezielt auswählen und dadurch den Versicherungsschutz genau auf Ihre Immobilie abstimmen.
Geben Sie einfach die relevanten Eckdaten zu Ihrem Haus in das externe Buchungsformular ein und tragen Sie ein, welche Risiken Sie versichern möchten. Sie erhalten sekundenschnell eine detaillierte Auflistung passender Tarife inklusive aller Kosten. Haben Sie ein gutes Angebot gefunden, können Sie direkt online einen Antrag bei unserem externen Partner stellen – selbstverständlich ebenfalls kostenfrei.
Wohngebäudeversicherung Vergleich – was muss ich beachten?
Überlegen Sie vorab, wie Ihr Tarif aussehen soll und halten Sie relevante Gebäudedaten zu Baujahr, Vollsanierung etc. bereit.
- Keine Unterversicherung / gleitende Neuwertversicherung: Stellen Sie sicher, dass die Versicherungssumme für die Immobilie auch deren tatsächlichen Verkehrswert oder Marktwert entspricht, damit Sie im Schadenfall keine unnötigen Kosten haben und lassen Sie Ihre Versicherungssumme jedes Jahr entsprechend des gleitenden Neuwertfaktors anpassen.
- Absicherung aller relevanten Risiken: Der Schutz greift im Ernstfall nur bei versicherten Risiken. Wichtig können beispielsweise Leistungen bei Hagel-, Sturm-, Unwetter- und Nässeschäden sein.
- Elementarversicherung ist essentiell: Sogenannte Elementarschäden durch beispielsweise eine Überschwemmung können ungeahnte Ausmaße nehmen. Sichern Sie sich diesbezüglich bestmöglich ab.
Allgemein gilt: Keinesfalls sollte man in den Angaben zur Immobilie bestehende Risikofaktoren verschweigen. Diese sind im Ernstfall meist nachprüfbar und gefährden den Versicherungsschutz.
Achtung
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Änderungen der Wohngebäudeversicherung umgehend mitgeteilt werden. Dazu gehören etwa bauliche Veränderungen oder temporär aufgestellte Baugerüste. Auch Änderungen im Umfeld können in Tarifänderungen resultieren: beispielsweise eine Tankstelle auf dem Nachbargrundstück oder der Bau eines Industriegebiets.
Gebäudeversicherung Kosten – wie setzen sich die Beiträge zusammen?
1. Alter und Bauweise
Neu- oder Altbau, Denkmalschutz oder nicht? Verschiedene Bauweisen bergen verschiedene Risiken. So hat ein hochwertig saniertes Fachwerkhaus unter Denkmalschutz ein höheres Brandrisiko als ein Beton-Neubau und ist oftmals wertvoller.
2. Größe
Je mehr Quadratmeter Fläche eine Immobilie hat, desto höher ist auch das Schadensrisiko. Nebengebäude, Garagen oder Gartenhäuser haben ebenfalls Einfluss auf die Beitragshöhe.
3. Zustand der Immobilie
Wann wurde das Haus zuletzt saniert? In welchem Zustand sind Dach und Dachstuhl, Strom-, Wasser- und / oder Gasleitungen? Gibt es Risiken durch marode Bausubstanz oder Schimmel? Wie wahrscheinlich sind dementsprechend Defekte und Schäden in naher Zukunft, und wie wertvoll ist die Immobilie?
4. Ausstattung der Immobilie
Welche Festinstallationen hat das Gebäude? Wie hoch ist deren Wert? Handelt es sich bei dem Fußboden um Marmor, Parkett, Teppich oder Linoleum? Gibt es teure Einbauküchen, einen Pool oder eine Sauna?
5. Nutzungsart (gewerblich / privat)
Wird das Haus privat oder gewerblich genutzt? Welche Risiken entstehen durch die Art der Nutzung? Wird dort mit gefährlichen Chemikalien hantiert? Was wird in den gewerblich genutzten Räumen gelagert? Besteht dadurch ein erhöhtes Einbruch- oder Schadenrisiko?
6. Geographische Lage / Tarifzonen
Die Lage einer Immobilie birgt unterschiedliche Risiken. Sind Hagel, Sturm, Starkregen und Fluten wahrscheinlich? Besteht Lawinengefahr?
7. Versicherungssumme
Was ist der Wert des Hauses? Wie hoch ist die Deckungssumme? Je teurer diese ist, desto höher werden die Versicherungsbeiträge veranschlagt.
8. Bausteine des Vertrags
Welche Risiken sollen genau versichert werden?
9. Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung senkt die Beiträge, sollte aber genau überlegt werden.
10. Vorschäden
Unter Umständen fließen vorherige Schadensregulierungen in die Höhe der Prämie ein.
11. Laufzeit
Binden Sie sich für mehr als ein Jahr, sinkt der Gesamtversicherungsbetrag bei einigen Anbietern um einige Prozentpunkte.
12. Zahlungsmodi
Zahlen Sie den Beitrag in Jahresraten statt in kürzeren Abständen, ist der Beitrag bei einigen Versicherungen etwas günstiger.
Was ist der Wert 1914 zur Berechnung des gleitenden Neuwerts?
Der Wert Ihrer Immobilie bleibt nicht konstant und ist abhängig von Lage, Bauweise und/oder Sanierungsgrad.
Viele Hausbesitzerinnen oder Besitzer berechnen zur eigenen Absicherung den Gebäudewert zu jedem 1. Januar neu. Parallel werden dabei Versicherungssumme und Beitragszahlungen angepasst. Man nennt diese jährlich durchgeführte und gängige Berechnung gleitende Neuwertversicherung
.
Zur Ermittlung des gleitenden Neuwerts nutzt man den Wert 1914
: Diesen finden Sie im Gebäudeversicherungsdokument. Falls nicht, kann er neu berechnet werden.
Der Hintergrund: Im Jahr 1914 waren die Baupreise stabil. Man berechnet deswegen, wie viel eine Immobilie 1914 wert gewesen wäre. Die dafür genutzte Währung ist die ebenfalls stabile Goldmark. Vom Ausgangspunkt 1914 kalkuliert man den heutigen Gebäudewert. Der Wert 1914 ist somit ein fiktiver Rechenwert, der eine einheitliche Basis zur Berechnung eines Immobilienwerts oder einer Versicherungssumme schafft.
Der Wert 1914 erschließt sich aus dem gleitenden Neuwertfaktor (auch Anpassungsfaktor oder Prämienfaktor). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) berechnet diesen alljährlich neu. Dieser Wert wird nur GDV-Mitgliedsversicherungsunternehmen mitgeteilt und ist nicht verbindlich. Ein allgemeingültiger gleitender Neuwertfaktor existiert nicht. Die Prämienkalkulation variiert deshalb bei einzelnen Wohngebäudeversicherern.
Formel zur Berechnung des gleitenden Neuwerts
Die Formel zur Berechnung des gleitenden Neuwerts lautet: Wert 1914 = Neubauwert in Euro / Baupreisindex
Der Baupreisindex für Wohngebäude sowie der Tariflohnindex für Baugewerbe werden jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht.
Wohngebäudeversicherung – welche Vertragsbausteine gibt es?
Bei der privaten Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine sogenannte verbundene Sachversicherung, Das heißt, dass die Prämien für einzelne Risiken in verschiedenen Policen gesondert berechnet werden. Entsprechend Ihrer Wünsche sind deshalb bei dem Versicherungsschutz zahlreiche Kombinationen möglich. Im Folgenden finden Sie mögliche Bausteine:
1. Allgefahrenversicherung
Sie beinhaltet alle versicherbaren Risiken, die nicht explizit ausgeklammert werden.
2. Elementarschutz
Dazu gehören je nach Versicherung verschiedene Gefahren durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Schneedruck und Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Seebeben und Erdsenkung, Kälte, Hitze oder Frost. In der letzten Zeit haben Extremwetterlagen und Elementargefahren zugenommen. Man sollte sich deshalb gegen möglichst viele Elementarschäden absichern. Je nach Versicherung und Lage der Immobilie werden einige Versicherer jedoch einige Naturgefahren nur in bedingtem Maße versichern oder ausklammern.
3. Feuerschutz
Dieser Baustein sollte Vertragsbestandteil sein, da Feuer leicht einen Totalschaden anrichten kann.
4. Leitungswasser
Nässeschäden durch Leitungswasser können im Ernstfall viel kosten. Sie sollten diesen Schutz deshalb nicht ausklammern.
5. Glasversicherung
Mit dieser Klausel wird die Außenverglasung eines Hauses abgesichert.
6. Überspannungsschäden
Nimmt Ihre Heizung als Folge eines Blitzschlages Schaden, springt die Wohngebäudeversicherung mit diesem Baustein ein.
7. Mehrkosten als Folge behördlicher Auflagen
Reicht die Versicherungssumme nicht aus, weil behördliche Auflagen – wie beispielsweise bei einem denkmalgeschützten Gebäude – besonders teure Reparaturmaßnahmen fordern, kann man diese Mehrkosten mit diesem Baustein in einem gewissen Rahmen mitversichern.
8. Mitversicherung grober Fahrlässigkeit
Reicht die Versicherungssumme nicht aus, weil behördliche Auflagen – wie beispielsweise bei einem denkmalgeschützten Gebäude – besonders teure Reparaturmaßnahmen fordern, kann man diese Mehrkosten mit diesem Baustein in einem gewissen Rahmen mitversichern.
9. Gebäudebeschädigung durch Einbruch
Im Zweifelsfall benötigt man nach einem Einbruch eine neue Haustür, muss Gebäudeteile reparieren oder austauschen. Dieser Baustein bietet entsprechenden Schutz.
10. Mitversicherung von Zubehör und Grundstücksbestandteilen
Auch an Carport und Garage, an Gartenschuppen, Gewächshaus, Außenpools oder Grundstücksbeleuchtung können Schäden entstehen. Einzelne Anbieter versichern diese in je unterschiedlichem Maße.
11. Feuer-Nutzwärmeschäden
Gerät beispielsweise die Kleidung im Wäschetrockner in Brand, sind etwaige (Folge-)Schäden abgesichert.
12. Gasleitungen im Haus
Auch Gasleitungen bergen versicherbares Risikopotenzial.
13. Wasserverlust durch Rohrbruch
Steigt eine Wasserrechnung durch einen Rohrbruch stark an, übernimmt die Versicherung dafür die Kosten.
14. Beseitigung einer Rohrverstopfung
Derartig entstehende Kosten können mit einem Zusatzbaustein abgedeckt werden.
15. Rückstau durch Elementarschäden
Dieser Baustein ist meist nur wählbar, wenn Sie ein funktionsfähiges Rückstauventil haben. Bei Starkregen kann es dennoch beispielsweise zu überfluteten Kellern kommen.
16. Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre
Rohre auf dem Grundstück, die nicht der eigenen Immobilienversorgung dienen, sowie Rohre außerhalb des Grundstücks zur Versorgung des eigenen Wohngebäudes mit Leitungswasser können über verschiedene Bausteine mitversichert werden.
17. Ableitungsrohre
Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes oder zugehörige Rohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks können Sie absichern.
18. Photovoltaikversicherung
Wird Ihre Photovoltaikanlage durch einen direkten oder indirekten Blitzschlag oder einen Kurzschluss beschädigt, kommt die Versicherung für dadurch entstehende Kosten auf.
19. Anprall von Landfahrzeugen
Fährt ein Kfz in Ihr Gebäude, springt die Versicherung mit diesem Baustein ein.
20. Graffiti / Vandalismus
Beschädigen Unbekannte Ihre Immobilie, werden die Kosten für die Beseitigung oder Reparatur übernommen.
21. Aufräumung, Abbruch, Bewegung und Schutz
Dazu gehört beispielsweise die Kostenübernahme des Abtransports von Schutt nach Bränden oder einem verheerenden Sturm.
22. Beseitigung umgestürzter Bäume
Mit dieser Klausel werden die Kosten für die Entfernung von umgestürzten Bäumen übernommen.
23. Dekontamination des Erdreichs
Muss nach einem Schaden der Erdboden gereinigt oder entsorgt werden, übernimmt die Versicherung dafür mit diesem Bestandteil die Kosten.
24. Rückreisekosten aus dem Urlaub
Befinden Sie sich im Ausland, wenn Sie von einem Schaden an Ihrem Haus erfahren, der Ihre unverzügliche Anwesenheit erfordert, können Sie sich die Rückreisekosten mit diesem Baustein in der Regel ersetzen lassen.
25. Hotelkosten
Sollte die Immobilie aufgrund eines Schadens unbewohnbar sein, übernimmt die Versicherung mit diesem Zusatzbaustein die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel.
Wann kann ich die Wohngebäudeversicherung kündigen oder wechseln?
Allgemein gilt: Kündigen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines anderen Anbieters haben. Keinesfalls sollten Sie eine Versicherungslücke riskieren, denn im Ernstfall erhalten Sie dann keinen Schadenausgleich.
Besteht Ihre Versicherung bereits für mehrere Jahrzehnte, so kann es sein, dass dort noch Risiken versichert werden, die nach heutigem Stand gar nicht mehr oder nur noch mit sehr hohen Risikozuschlägen versichert werden. So werden beispielsweise in alten DDR-Verträgen, die nach der Wende von westdeutschen Gebäudeversicherungen übernommen wurden, immer noch Grundwasserschäden versichert. Dieses Risiko wird bei Versicherungsgrundtücken heute ausgeschlossen. Bevor Sie Ihre Versicherung kündigen, vergleichen Sie also Ihren alten Tarif mit derzeitigen Angeboten.
Umgekehrt können Sie bei einem Wechsel jedoch auch mehrere hundert Euro sparen, denn laut test.de bieten gerade neuere Tarife oftmals trotz guter Leistungen und Zusatzbausteine großes Sparpotenzial.
Auch für Wohngebäudeversicherungen gelten Kündigungsfristen entsprechend des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Diese liegt bei drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres – es sei denn, Sie haben eine mehrjährige Laufzeit vereinbart, die noch nicht verstrichen ist. Details dazu finden Sie in Ihrem Vertrag. Die Kündigung sollte in jedem Fall per Einschreiben erfolgen, damit Sie einen Beleg über die fristgerechte Kündigung haben.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie direkt nach dem Kauf eines Hauses und nach einer Beitragserhöhung, wenn Sie keine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen haben. Entsprechend Abschnitt B, § 15 der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) können zudem sowohl der Versicherer als auch Sie als Kundin oder Kunde nach einem Schadenfall kündigen. Das diesbezügliche Sonderkündigungsrecht gilt für vier Wochen, nachdem die Schadenregulierung abgeschlossen worden ist.
Ihr Anbieter hat zudem oftmals ein Kündigungsrecht, wenn er binnen eines Jahres mindestens zwei Schäden für Sie reguliert hat.
Achtung
Haben Sie noch eine laufende Baufinanzierung oder einen Kredit abzubezahlen, so benötigen Sie bei der privaten Wohngebäudeversicherungskündigung eine Einverständniserklärung des Kreditinstituts und eventuell auch die Kopie des Grundbuchauszugs. Diese Dokumente müssen dem alten Versicherer einen Monat vor dem Kündigungstermin vorliegen.
FAQ – häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was muss ich bei denkmalgeschützten Gebäuden beachten?
Besitzen Sie eine denkmalgeschützte Immobilie, müssen Sie das der Wohngebäudeversicherung vor Vertragsabschluss mitteilen. Das ist wichtig, da bei der Kalkulation der Versicherungssumme noch weitere Kriterien eine Rolle spielen als nur der Wert 1914. Eine Unterversicherung kann insbesondere bei denkmalgeschützten Häusern schlimme finanzielle Konsequenzen haben. Bei der Reparatur oder Sanierung unterliegen Sie gewissen Auflagen, die in der Umsetzung meist sehr teuer sind. Vergewissern Sie sich also, dass die von der Versicherung errechnete Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Wert Ihrer denkmalgeschützten Immobilie entspricht.
Mit dem Baustein 'Mehrkosten als Folge behördlicher Auflagen / Wiederherstellungsbeschränkungen' kann man Mehrkosten, die über die Versicherungssumme hinausgehen, bis zu einem gewissen Maße mitversichern.
2. Wie melde ich einen Wohngebäudeschaden?
Im Schadenfall sollten Sie umgehend mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten. Teilen Sie dem Unternehmen mit, welcher Schaden, wie, wann und unter welchen Umständen entstanden ist und ob es Zeugen gibt. Lassen Sie sich den Namen des Sachbearbeiters sowie eine Schadenbearbeitungsnummer geben und halten Sie die Gebäudeversicherung auf dem Laufenden.
Machen Sie Fotos von dem Schaden und reichen Sie diese zusammen mit anderen relevanten Dokumenten bei Ihrer Versicherung ein – behalten Sie zu Ihrer Absicherung stets eine Kopie aller Unterlagen.
Sie sind dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten – wenn das für Sie ohne Gefahren möglich ist. So wird niemand verlangen, dass Sie ein brennendes Haus betreten; bei einem Rohrbruch sollten Sie allerdings den Wasserhaupthahn abstellen und Wasser soweit möglich aus den Wohnräumen entfernen, wenn dabei nicht die Gefahr besteht, dass Sie dabei einen elektrischen Schock erleiden könnten.
Handelt es sich um einen großen Schaden, entsendet der Versicherer in der Regel einen Gutachter. Auch deshalb ist es wichtig, dass Sie den Schaden oder beschädigte Dinge und Gebäudeteile erst entsorgen, wenn der Versicherer den Schaden reguliert hat.
Unter Umständen müssen bei gewissen Ereignissen natürlich sofort Feuerwehr und/oder Polizei alarmiert werden – etwa bei einem Brand oder einem Einbruch. Je nach Schaden könnten zudem auch andere Versicherungen zuständig sein – so etwa die Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung.
3. Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?
Abgesichert sind nur die vertraglich vereinbarten Risiken. Einige Unternehmen schließen einige Risiken – oft abhängig vom Standort der Immobilie – generell aus. Auch deshalb lohnt sich ein Vergleich verschiedener Wohngebäudeversicherungen.
Allgemein wird kein Anbieter im Fall der vorsätzlichen Schadenverursachung durch Versicherte leisten. Auch Grundwasserrisiken werden in der Regel heutzutage nicht mehr versichert.
4. Kann die Wohngebäudeversicherung den Vertrag kündigen?
Nach einem regulierten Schadenfall kann das Unternehmen binnen vier Wochen nach der Regulierung kündigen. Auch wenn binnen eines Jahres mehr als zwei Schadenleistungen erfolgt sind, hat die Versicherung vielfach ein Kündigungsrecht.
Haben Sie die Immobilie neu erworben, übernehmen Sie automatisch die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch binnen vier Wochen nach der Änderung des Grundbucheintrags kündigen – ebenso wie Sie selbst.
5. Was muss ich beachten, wenn meine Immobilie noch kreditfinanziert ist?
Sind noch Kredite oder Baufinanzierungen offen, hat auch das Kreditinstitut bei einem Wechsel oder einer Kündigung der Wohngebäudeversicherung ein Mitspracherecht.
Die schriftliche Einverständniserklärung muss dem Versicherer einen Monat vor der Kündigung vorliegen. Zuweilen wird zusätzlich eine Kopie des Grundbuchauszugs gefordert.
6. Wohngebäudeversicherung – was muss ich beim Kauf einer Immobilie beachten?
Kaufen Sie ein Gebäude, wird die Wohngebäudeversicherung der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers automatisch auf Sie übertragen. Und zwar ab dem Tag des geänderten Grundbucheintrags. Wichtig ist, dass Sie die Gebäudeversicherung binnen vier Wochen nach dem Wechsel direkt informieren. Versäumen Sie das, dann muss die Wohngebäudeversicherung nach Ablauf dieser Frist im Schadenfall keine Leistungen erbringen. Binnen dieser ersten vier Wochen haben zudem sowohl Sie als auch die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Ihre Kündigung muss dabei nicht nur schriftlich und per Einschreiben erfolgen, sondern auch eine Kopie des Grundbucheintrags beinhalten.
Sie können dann entweder rückwirkend zum Tag des Grundbucheintrags oder regulär zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Kündigen sollten Sie auch in diesem Fall erst, wenn Sie ein verbindliches Angebot einer anderen Versicherung vorliegen haben. Besteht eine Kreditfinanzierung oder eine Baufinanzierung, hat die Bank auch bei dieser Kündigung ein Mitspracherecht.
7. Gebäudeversicherung – was muss ich beachten, wenn ich eine Immobilie erbe?
Wenn Sie eine Immobilie erben, geht die Wohngebäudeversicherung auf Sie über. Sie haben in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht, sondern nur die Option, den Vertrag durch eine ordentliche Kündigung drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres beziehungsweise der Vertragslaufzeit zu kündigen. In jedem Fall sollten Sie aber die Versicherung binnen vier Wochen nach Antritt der Erbschaft über den Eigentümerwechsel informieren, damit die Versicherung auch nach diesen vier Wochen in jedem Fall für etwaige Schäden aufkommt.
8. Was muss ich beim Verkauf einer versicherten Immobilie beachten?
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, geht Ihre Versicherung automatisch an die Käuferin oder den Käufer über. Sie selbst haben kein Recht, die Versicherung zu kündigen, sollten die Versicherung aber zu Ihrer Absicherung bezüglich des Eigentümerwechsels informieren. Dieser tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Änderung im Grundbuch vorgenommen wird.
Haben Sie bereits die Prämie für die kommenden Monate gezahlt, müssen Sie sich mit der Käuferin oder dem Käufer einigen. Die Wohngebäudeversicherung ist für eine Rückzahlung nicht zuständig.
9. Kann ich in Deutschland ein Wohngebäude versichern, das sich im Ausland befindet?
Nur wenige Anbieter versichern Ferienhäuser oder Immobilien von Bundesbürgern, die sich im Ausland befinden. Das Recht variiert in verschiedenen Staaten, auch bestehen je nach Standort sehr unterschiedliche Risiken – etwa durch Waldbrände, Erdbeben oder Stürme. Für deutsche Versicherer sind derartige Tarife mit sehr viel Aufwand verbunden. Deswegen haben nur wenige Gebäudeversicherungen entsprechende Angebote, und nicht immer sind diese auch umfassend. Sie sollten etwaige Angebote also akribisch untersuchen. Finden Sie in Deutschland keine passenden Tarife, ziehen Sie gegebenenfalls einen Dolmetscher hinzu, der Ihnen einzelne Vertragsdetails genau erklärt.
10. Welche Versicherungen brauche ich als Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer?
Besitzen Sie eine Immobilie, ist eine Wohngebäudeversicherung für Sie unverzichtbar. Auch andere private Versicherungen sollten je nach Art und Nutzung der Immobilie nicht fehlen. Dazu gehört die private Haftpflichtversicherung. Diese leistet im Fall von Schäden, die Sie bei Dritten verursachen. Verschiedene Zusatzbausteine sind dabei explizit auf Immobilienrisiken ausgerichtet. Vermieten Sie Ihr Gebäude, steht Ihr Grundstück leer oder nutzen Sie es gewerblich, benötigen Sie zudem eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die ebenfalls für Schäden aufkommt, die Dritten auf Ihrem Grund und Boden zustoßen. Planen Sie größere An- oder Umbauten oder bebauen eine leere Fläche, schützt Sie die Bauherrenhaftpflicht, wenn Dritten dadurch Schäden entstehen – gerade auf Baustellen besteht eine erhöhte Unfallgefahr.
Eine Hausratversicherung kommt für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl der beweglichen (Wert-)Gegenstände in Ihrem Haus auf. Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen bei einem Streit professionellen Beistand – auch in anderen Lebenssituationen.