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- Dein finanzielles Polster für alle Fälle
- Familienabsicherung im Todesfall
- Klassische Altersvorsorge
Lebensversicherung – finanzielle Absicherung nach Maß
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
- Die klassische Lebensversicherung kombiniert private Altersvorsorge und finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen im eigenen Todesfall.
- Die einmalige Ablaufleistung im Erlebensfall ergibt sich aus den eingezahlten Sparbeiträgen, der garantierten Verzinsung und einer möglichen Überschussbeteiligung.
- Im Todesfall zahlt der Versicherer bereits ab der ersten Beitragszahlung die volle vertraglich vereinbarte Summe an bezugsberechtigte Hinterbliebene aus.
- Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wird der Sparanteil in der Regel mit weniger als einem Prozent verzinst. Die Renditeaussichten sind dadurch begrenzt. Eine ergänzende Altersvorsorge zur Lebensversicherung kann sinnvoll sein.
- CORONA-KRISE: Wer eine Lebensversicherung hat und die Beiträge vorübergehend oder dauerhaft aus- oder herabsetzen möchte, hat mehrere Optionen.
- Vor Vertragsabschluss ist es ratsam, Konditionen und Leistungen unterschiedlicher Lebensversicherungen zu vergleichen. Ein Blick auf die Unternehmensqualität hinsichtlich Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg lohnt ebenfalls. Über Tarifcheck.de können Sie jederzeit ein kostenloses, unverbindliches und individuelles Angebot unseres externen Partners anfordern.
Lebensversicherung Vergleich – welche Formen der Lebensversicherung gibt es?
Die Lebensversicherung wird in drei verschiedenen Grundvarianten angeboten: als Kapitallebensversicherung, als Risikolebensversicherung und als fondsgebundene Lebensversicherung.
Mit allen Versicherungsformen schützen Sie Ihre Hinterbliebenen vor finanziellen Herausforderungen im eigenen Todesfall. Mit der kapitalbildenden und fondsgebundenen Versicherung sorgen Sie zugleich für Ihre private Altersvorsorge. Dieser Text befasst sich primär mit der kapitalbildenden und der fondsgebundenen Lebensversicherung.
Kapitalbildende Lebensversicherung – Todesfallschutz und Altersvorsorge
Die kapitalbildende Lebensversicherung (KLV) stellt eine Kombination aus Absicherung von Hinterbliebenen und eigener Altersvorsorge dar.
In dieser Vertragsform unterscheidet man folglich zwei Versicherungsfälle: den Todesfall und den Erlebensfall.
Erlebt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer das Vertragsende, zahlt die Versicherung das über die Laufzeit angesammelte Kapital an die versicherte Person selbst oder eine andere im Vertrag genannte Person aus. Diese Erlebenssumme ergibt sich aus den eingezahlten Versicherungsbeiträgen, der garantierten Verzinsung und gegebenenfalls aus der Beteiligung an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen.
Im vorzeitigen Todesfall der versicherten Person schüttet der Versicherer eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, die sogenannte Todesfallsumme, an begünstigte Hinterbliebene aus.
Fondsgebundene Lebensversicherung – Hinterbliebenenschutz und risikobehaftete Kapitalanlage
Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet eine Fondsanlage mit einer Risikoversicherung.
Ebenso wie bei der klassischen Lebensversicherung sparen Sie einerseits Geld für den Erlebensfall an und sichern andererseits Hinterbliebene für den Fall des eigenen Ablebens ab. Den Sparanteil investiert die fondsgebundene Versicherung – anders als die Kapitallebensversicherung – nicht in sichere Anleihen, sondern in Investmentfonds.
In welche Fonds Ihre Beiträge investiert werden, hängt vom Anbieter ab. In vielen Tarifen haben Sie die Wahl zwischen Aktien-, Renten- und Immobilienfonds. Bei Vertragsablauf erhalten Sie als versicherte Person üblicherweise den Wert der bis dahin erworbenen Fondsanteile in einer Summe ausbezahlt. Bei manchen Anbietern ist es auch möglich, die Anteile in ein Depot zu übertragen.
Wie hoch die Rendite der fondsgebundenen Lebensversicherung am Ende ausfällt, hängt maßgeblich von der Entwicklung der gewählten Fonds ab. Eine Mindestauszahlung und Garantieverzinsung gibt es nicht. Die Renditechancen sind dabei größer als bei einer klassischen Lebensversicherung, zugleich ist aber auch das Risiko höher: Stehen die Aktien am Ende der Vertragslaufzeit gut, war die Anlage ein Gewinn. Verluste sind hingegen möglich, wenn die Börsenlage sich zum Vertragsende nicht wie spekuliert entwickelt hat.
Risikolebensversicherung – reiner Todesfallschutz
Risikolebensversicherungen (RLV) decken nur das Todesfallrisiko ab, Vermögen wird nicht aufgebaut. Durch den fehlenden Sparanteil ist die Risikoversicherung besonders günstig und insbesondere auch jungen Familien, Firmengründern und Menschen mit familiären Verpflichtungen zu empfehlen.
Die Laufzeit der Risikolebensversicherung ist grundsätzlich begrenzt. Verstirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, erhalten die beim Vertragsabschluss benannten Begünstigten einen vorab festgelegten Geldbetrag im meist sechsstelligen Bereich ausbezahlt. Erlebt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer das Vertragsende, zahlt der Versicherer keine Versicherungssumme aus. Alle eingezahlten Beiträge gehen damit verloren. Die Vertragslaufzeit kann zwischen fünf Jahren und mehreren Dekaden liegen.
Dieser Text befasst sich nicht mit der Risikolebensversicherung
Dieser Text beschäftigt sich nur am Rande mit der Risikolebensversicherung und primär mit kapitalbildenden und fondsgebundenen Lebensversicherungen.
Detaillierte Informationen zur RLV finden Sie hier: Risikolebensversicherung – weiterführende Informationen.
Vor- und Nachteile der verschiedenen Lebensversicherungsarten
Versicherung | Vorteile | Nachteile |
Kapitallebensversicherung |
Garantierte Leistung im Todes- und Erlebensfall, sichere Geldanlage. |
Geringe Renditechancen, relativ hohe Versicherungsbeiträge. |
Fondsgebundene Lebensversicherung |
Garantierte Leistung im Todesfall, fondsabhängige Leistung im Erlebensfall, hohe Renditechancen bei günstiger Börsenlage. |
Verluste bei schlechter Marktlage möglich, keine Garantieverzinsung. |
Risikolebensversicherung |
Garantierte Leistung im Todesfall, geringe Versicherungsbeiträge bei sehr hoher Todesfallleistung. |
Keine Leistung beim Erleben des Vertragsendes. |
Wie funktionieren Lebensversicherungen?
Das Funktionsprinzip der klassischen Lebensversicherung ist im Grunde genommen immer gleich: Sie schließen einen Vertrag Ihrer Wahl ab und zahlen über viele Jahre regelmäßig Beiträge in die Versicherung ein. Im Leistungsfall schüttet die Versicherung eine vertraglich vereinbarte Summe aus – im Erlebensfall an Sie selbst, im Todesfall an begünstigte Hinterbliebene.
Vergleich verschiedener Angebote
Überlegen Sie sich, welche Anforderungen Sie an Ihre Lebensversicherung haben, wie viel Geld Sie langfristig investieren möchten und können und wann Sie sich die Lebensversicherung ausschütten lassen möchten. Ziehen Sie Vergleiche und lassen Sie sich kostenlose und unverbindliche Angebote erstellen, denn die die einzelnen Lebensversicherer haben unterschiedliche Konditionen und unterscheiden sich bezüglich individueller Leistungen und Vertragspunkte. Lassen Sie sich gut beraten, damit Sie und Ihre Lieben bestmöglich abgesichert sind.
Vertragsabschluss
Haben Sie ein passendes Angebot bei einem Versicherungsanbieter Ihrer Wahl gefunden, folgt der Vertragsabschluss. Im Zuge dessen vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer sämtliche Vertragsdetails, darunter zum Beispiel die Vertragslaufzeit, also den jeweiligen Zeitpunkt für den Beginn und das Ende der Lebensversicherung. Sie wählen überdies eine Versicherungssumme für den Todes- und Erlebensfall und bestimmen zudem, wen Sie für den Todesfall absichern möchten – das können zum Beispiel Ihre Partnerin oder Ihr Partner, Ihre Kinder oder auch andere Personen sein.
Beitragszahlung
Während der vertraglich festgelegten Laufzeit zahlen Sie in der Regel monatlich oder jährlich Beiträge in Ihre Lebensversicherung ein. Haben Sie sich beim Vertragsabschluss für eine Dynamik entschieden, steigt der Versicherungsbeitrag in regelmäßigen Abständen an.
Einen Teil der eingezahlten Prämien zieht der Versicherer als Abschluss- und Verwaltungskosten ab, ein weiter Teil fließt in die Absicherung des Todesfallrisikos und den Großteil der Prämien legt der Versicherungsanbieter für Sie an. Auf diesen Sparanteil erhalten Sie eine garantierte Verzinsung in Höhe von aktuell 0,9 Prozent (Stand: 2020).
Die Beitragshöhe ist in der Regel so kalkuliert, dass die Summe aller eingezahlten Prämien am Vertragsende die Versicherungssumme erreicht.
Auszahlung der Versicherungssumme im Leistungsfall
Im Versicherungsfall zahlt die Lebensversicherung einen vertraglich vereinbarten Betrag, die sogenannte Versicherungssumme, an Sie selbst oder eine andere im Vertrag genannte Person aus. Bei der Kapitallebensversicherung unterscheidet man zwei mögliche Leistungsfälle: den Todesfall und den Erlebensfall.
- Leistungen im Erlebensfall: Erlebt die versicherte Person den Vertragsablauf, zahlt die Versicherung das über die Laufzeit angesammelte Kapital in der Regel an den Versicherungsnehmer beziehungsweise die Versicherungsnehmerin aus. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus den eingezahlten Beiträgen, den garantierten Zinsen und gegebenenfalls aus der Überschussbeteiligung, also dem Anteil an Gewinnen, die der Versicherer im Laufe der Vertragslaufzeit erwirtschaftet hat.
- Leistungen im Todesfall: Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt der Lebensversicherer den Bezugsberechtigten die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme aus. Die Höhe der Versicherungssumme bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert; Hinterbliebene erhalten in der Regel ab der ersten Beitragszahlung die volle Summe. Der einmalig ausgezahlte Geldbetrag steht den Begünstigten frei zur Verfügung. Angehörige können damit zum Beispiel die Beerdigungskosten begleichen, offene Kredite tilgen oder die Ausbildung der Kinder finanzieren.
Wie berechnet sich der Beitrag der Lebensversicherung?
Die Kosten für eine Lebensversicherung fallen ganz unterschiedlich aus. Das liegt daran, dass die Lebensversicherer jede persönliche Situation individuell prüfen.
Verschiedene Faktoren beeinflussen dabei die Versicherungsprämie, darunter Vertragsbestandteile wie Vertragslaufzeit und Versicherungssumme. Darüber hinaus wird auch das individuelle Todesfallrisiko bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Im Rahmen einer Gesundheitsprüfung ermittelt der Versicherer den Gesundheitszustand sowie riskante Berufe und Hobbys der Versicherungsnehmerin beziehungsweise des Versicherungsnehmers.
Einflussfaktoren auf den Beitrag einer Lebensversicherung
Vertragslaufzeit
Je länger die vereinbarte Laufzeit, desto höher der monatliche Versicherungsbeitrag.
Höhe der Versicherungssumme
Je höher die vereinbarte Versicherungssumme für den Todes- und Erlebensfall, desto höher auch die zu zahlende Versicherungsprämie.
Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn
Für junge und vollkommen gesunde Menschen ist eine Lebensversicherung am günstigsten. Das liegt daran, dass das Risiko, vor Vertragsende zu versterben, für den Versicherer sehr gering ist. Wer hingegen raucht, stark übergewichtig ist oder an bedeutenden Vorerkrankungen leidet, zahlt für gewöhnlich Risikozuschläge. In schwerwiegenden Fällen kann es sogar zur Vertragsablehnung kommen.
Berufliche Risiken
Wer sich im Beruf regelmäßig besonderen Gefahren aussetzt, zahlt oft einen Mehrbeitrag. Zu den risikoreichen Berufsgruppen gehören anbieterabhängig unter anderem Polizistinnen und Polizisten, Dachdeckerinnen und Dachdecker sowie Pilotinnen und Piloten.
Gefährliche Hobbys
Nicht alle Versicherer schätzen Hobbys gleichermaßen riskant ein. Fallschirmspringen, Bergsteigen, Tiefseetauchen oder Autorennsport zählen beispielsweise bei fast allen Versicherungsanbietern zu den gefährlichen Freizeitbeschäftigungen, für die Risikozuschläge anfallen.
Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten
Um das Todesfallrisiko einer versicherten Person zu bestimmen, stellt die Versicherung bei Antragstellung Fragen zum jeweiligen Gesundheitszustand, zum Lebensstil sowie zu Beruf und Hobbys.
Es ist dabei sehr wichtig, dass Sie die Fragen gründlich beantworten. Schleichen sich Fehler ein, besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz und der Versicherer kann die Leistungen im Versicherungsfall verringern oder gar verweigern.
Woraus setzt sich der Beitrag der Lebensversicherung zusammen?
Die Beitragszahlungen für eine Kapitallebensversicherung setzen sich immer aus drei Bestandteilen zusammen: dem Sparanteil, dem Risikoanteil und dem Kostenanteil.
Sparanteil
Der Sparanteil wird von der Versicherungsgesellschaft verzinslich angelegt, um Kapital für Ihre Altersvorsorge anzusparen. Der verzinste Sparanteil bildet demnach den Gegenwert der Versicherung, auch Deckungskapital genannt. Zum Vertragsende erreicht der Sparanteil idealerweise die geplante Versicherungssumme, die der Versicherer im Erlebensfall auszahlt.
Risikoanteil
Den Risikoanteil nutzen die Versicherer, um vorzeitig eintretende Versicherungsfälle finanziell abzudecken. Der Anteil gleicht also den Differenzbetrag zwischen dem vorhandenen Deckungskapital und der garantierten Todesfallsumme aus. Die Höhe des Risikoanteils verringert sich entsprechend mit zunehmender Vertragsdauer, da durch die eingezahlten Beiträge auch das verwendbare Deckungskapital steigt.
Die Höhe des Risikoanteils ermitteln die Lebensversicherer anhand der statistischen Wahrscheinlichkeit des Ablebens der versicherten Person vor Ablauf der Versicherungsdauer. Wer zur Risikogruppe gehört, zahlt für gewöhnlich einen Risikozuschlag.
Kostenanteil
Der Kostenanteil deckt laufende Kosten für die Vertragsverwaltung sowie einmalige Abschlusskosten wie etwa Vermittlerprovisionen ab.
Garantieverzinsung gilt nur für den Sparanteil
Die Lebensversicherer verzinsen ausschließlich den Sparanteil mit dem Garantiezins. Dieser liegt seit 2017 bei 0,9 Prozent (Stand: 2020). Für Lebensversicherungen, die vor 2017 abgeschlossen wurden, gilt über die gesamte Laufzeit der bei Vertragsabschluss bestehende Garantiezins.
Ist die Lebensversicherung eine geeignete Altersvorsorge?
Die Kapitallebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Private Vorsorge ist heutzutage außerordentlich wichtig, da die gesetzliche Rente für gewöhnlich deutlich unter dem Einkommen liegt, das Ihnen während Ihrer Erwerbstätigkeit als Gehalt zur Verfügung steht. Mit der privaten Vorsorge können Sie Ihre persönliche Versorgungslücke minimieren und im Alter Ihren heutigen Lebensstandard sichern.
Wenn Sie eine Lebensversicherung als kapitalbildenden Vertrag abschließen, bietet die Versicherung garantierte Leistungen im Alter. Nach Vertragsende erhalten Sie als versicherte Person eine einmalige Kapitalauszahlung. Je nach vereinbarter Höhe, Verwendung und Lebensdauer können Sie mit dem Geld – zumindest für eine bestimmte Zeit – die Versorgungslücke reduzieren, die durch die geringe staatliche Rente entsteht.
Private Vorsorge: Kombination mehrerer Vorsorgeprodukte
Die Bedeutung der kapitalbildenden Lebensversicherung hat sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Die KLV gilt zwar weiterhin als sehr sicheres Versicherungsprodukt, ist jedoch heutzutage verhältnismäßig teuer. Das gilt insbesondere für Neuverträge. Hauptursache hierfür sind die seit Jahren niedrigen Zinsen, die Lebensversicherer auf den Sparanteil gewähren und die Renditeaussichten deutlich verringern. In der Folge fallen auch die Überschüsse oft gering aus. Hinzukommt, dass die Gewinne aus der Ablaufleistung von Verträgen der privaten Altersvorsorge ab 2005 steuerpflichtig sind.
Die fondsgebundene Variante der kapitalbildenden Lebensversicherungen verspricht zwar höhere Renditechancen als die KLV, ist gleichzeitig aber auch mit einem größeren Verlustrisiko verbunden.
Das Hauptaugenmerk bei der KLV liegt dabei auf dem Kapitalaufbau; der Todesfallschutz für Hinterbliebene spielt in der Regel eine untergeordnete Rolle, sodass die Todesfallsumme unter Umständen nicht genügt, um die Liebsten im Ernstfall ausreichend abzusichern. Für wen der Hinterbliebenenschutz im Fokus steht, ist mit einer Risikolebensversicherung für gewöhnlich besser beraten. Die RLV setzt ausschließlich auf den Todesfallschutz und ist dadurch kostengünstiger als der Klassiker.
Private Vorsorge ist wichtig. Die KLV alleine reicht jedoch nicht aus, um damit das Alter zu gestalten. Wer eine KLV abschließt, sollte diese also mit anderen Produkten kombinieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise eine private Rentenversicherung. Sie leistet anders als die KLV keine einmalige Kapitalauszahlung, sondern zahlt Versicherten eine lebenslange monatliche Rente. Ohne die Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr gehen jedoch alle eingezahlten Beiträge verloren, sollte der Versicherungsnehmer beziehungsweise die Versicherungsnehmerin vor Rentenbeginn versterben.
Lassen Sie sich deshalb zu verschiedenen Alternativen für eine langfristige Vermögensbildung und ein sicheres Polster für Ihre Altersvorsorge beraten.
Für wen ist der Abschluss einer Lebensversicherung sinnvoll?
Die klassische Lebensversicherung kommt für Menschen infrage, die ihre private Altersvorsorge mit dem Todesfallschutz für Hinterbliebene kombinieren möchten. Ob jemand die Police tatsächlich benötigt, hängt ganz von der individuellen Lebenssituation ab.
Da die Lebensversicherung neben dem Sparplan immer auch eine Todesfallabsicherung umfasst, ist die Police im Prinzip nur für Personen geeignet, welche für die finanzielle Versorgung von Familienmitgliedern oder anderen Angehörigen zuständig sind. Wer keine Angehörigen hat, die nach dem Tod auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, benötigt in der Regel auch keine Lebensversicherung.
Für wen eignet sich der Abschluss einer LV?
Familien mit Kindern
Für Familien mit Kindern ist der Tod eines Elternteils oft nicht nur emotional belastend, sondern für finanziell abhängige Familienmitglieder meist auch mit enormen Einkommensverlusten verbunden. Mit der Todesfallleistung aus der Lebensversicherung können Familienmitglieder im Ernstfall den Verdienstausfall ausgleichen oder zumindest verringern. Gleichzeitig sparen Versicherte mit der Kapitallebensversicherung Vermögen fürs Alter an. Wer die Versicherung jedoch hauptsächlich als Todesfallschutz für Hinterbliebene nutzt und anderweitig fürs Alter vorsorgt, setzt besser auf die kostengünstigere Risikolebensversicherung.
Selbstständige und freiberuflich Tätige
Viele Selbstständige und freiberuflich Tätige haben nur geringe oder sogar gar keine Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine eigenverantwortliche Vorsorge fürs Rentenalter ist deshalb besonders wichtig. Wenn eine selbstständig oder freiberuflich tätige Person zusätzlich Hauptverdiener beziehungsweise Hauptverdienerin einer Lebensgemeinschaft oder Familie ist, bildet die Kaitallebensversicherung eine mögliche Absicherungsvariante.
Wie ist die steuerliche Behandlung der Lebensversicherung?
Ist das Vertragsende erreicht, kommt unweigerlich die Frage auf, wie viel Steuern auf das angesparte Kapital anfallen. Die Frage stellt sich auch dann, wenn Sie Ihre Police vorzeitig kündigen oder verkaufen möchten.
Lange war es so, dass die Gewinne aus Lebensversicherungen komplett steuerfrei waren. Das änderte sich 2005, zumindest für Neuverträge. Ob Sie den Ertrag aus Ihrer Police versteuern müssen, hängt also in erster Linie davon ab, wann Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Weitere wichtige Kriterien sind die Vertragslaufzeit und das Lebensalter bei der Kapitalauszahlung.
Besteuerung bei Altverträgen
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben, sind die Erträge aus Ihrer Lebensversicherung in der Regel steuerfrei – vorausgesetzt, Ihre Lebensversicherung erfüllt folgende Bedingungen:
- Die Versicherungsgesellschaft hat den Vertrag bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt.
- Der Kapitalbetrag wird einmalig in voller Summe ausgezahlt.
- Die Laufzeit Ihres Vertrages beträgt mindestens zwölf Jahre.
- Sie haben mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt.
- Die eingezahlten Beiträge machen mindestens 60 Prozent der Todesfallsumme aus.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, fließt die Ablaufleistung ohne Abzüge auf Ihr Konto. Gleiches gilt für den Rückkaufswert im Falle einer Kündigung sowie den Verkaufserlös, wenn Sie Ihren Vertrag an einen spezialisierten Ankäufer veräußert haben.
Besteuerung bei Neuverträgen
Haben Sie eine Lebensversicherung nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen oder planen einen Abschluss, ist der Ertrag aus Ihrer Versicherung steuerpflichtig. Steuern fallen aber nicht auf den kompletten Auszahlungsbetrag an, sondern nur auf den Gewinn aus der Lebensversicherung. Diesen sogenannten Unterschiedsbetrag errechnen Sie ganz einfach, indem Sie vom Auszahlungsbetrag Ihre über die gesamte Laufzeit eingezahlten Beiträge abziehen.
Der Ertrag aus einer Lebensversicherung zählt zu den Kapitaleinkünften. Auf Gewinne dieser Kategorie fällt generell eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Hinzukommen ein Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Haben Sie für den Erlebensfall nicht sich selbst, sondern Dritte als bezugsberechtige Person benannt, so unterliegt die Versicherungssumme bei Auszahlung der Schenkungssteuer. Ablaufleistungen bis zur Höhe der jeweiligen Freigrenze sind jedoch steuerfrei.
Unter diesen Bedingungen ist nur der halbe Ertrag steuerpflichtig
In manchen Fällen müssen Sie nur die Hälfte der Gewinnausschüttung versteuern. Das gilt dann, wenn Ihr Vertrag ausläuft oder Sie diesen kündigen und die sogenannte 12/60- oder 12/62-Regel erfüllt ist:
- Der Vertrag hatte eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren.
- Sie bekommen Ihr Geld erst im Alter von 60 Jahren ausgezahlt, bei Verträgen ab 2012 nach Vollendung des 62. Lebensjahres.
Auf den halben steuerpflichtigen Ertrag zahlen Sie statt der Abgeltungssteuer Ihren persönlichen Einkommenssteuersatz.
Steuerliche Behandlung im Todesfall
Erhalten vertraglich begünstigte Hinterbliebene eine Todesfallleistung ausgezahlt, ist die Summe grundsätzlich steuerfrei. Hat die versicherte, verstorbene Person keine Bezugsberechtigten benannt, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass für gesetzliche Erbinnen und Erben. In dem Fall fällt eine Erbschaftssteuer an, sofern der Auszahlungsbetrag über den vorgesehenen Freibeträgen liegt.
Kann ich die Lebensversicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?
Wer die Beiträge für die Lebensversicherung aufgrund der Corona-Krise oder aus anderen Gründen nicht mehr bedienen kann oder möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Welche Variante für Sie die Beste ist, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Es ist wenig sinnvoll, sich für die Fortführung einer Lebensversicherung zu verschulden. Eine Kündigung des Vertrages geht jedoch häufig mit Verlusten einher und sollte deshalb nur dann erfolgen, wenn es keine andere sinnvolle Alternative gibt. Je nachdem, ob Sie die Versicherungsbeiträge langfristig oder nur vorübergehend aussetzen möchten, stehen Ihnen jedoch Alternativen zur Kündigung zur Verfügung. Alle Varianten bieten sowohl Vor- als auch Nachteile.
Beitragszahlungen der Lebensversicherung vorübergehend aussetzen
Häufig besteht ein finanzieller Engpass nur vorübergehend, so etwa infolge der Corona-Pandemie. In solchen Fällen haben Versicherte die Möglichkeit, ihre Versicherungsbeiträge für einen begrenzten Zeitraum zu unterbrechen. Folgende Optionen sind dabei möglich:
1. Beiträge stunden
Zahlreiche Versicherer bieten an, die Versicherungsbeiträge für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren zu stunden. In dieser Zeit müssen Sie zwar keine Prämien zahlen, nach Ablauf der Frist sind aber alle aufgeschobenen Prämien fällig.
Der Vorteil dieser Variante ist, dass der Versicherungsschutz während des Zeitraums bestehen bleibt. Die Verzinsung der eingezahlten Beiträge läuft ebenfalls weiter, wodurch sich der Auszahlungsbetrag im Erlebensfall nicht verringert.
Die Stundung der Beiträge ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die finanzielle Notlage nur kurzweilig ist. Versicherte sollten unbedingt sicherstellen, dass sie am Ende der Frist alle aufgeschobenen Beiträge auf einen Schlag nachzahlen können.
Die Vorteile: Der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Todes- und Erlebensfallsumme bleiben unverändert.
Der Nachteil: Alle aufgeschobenen Beiträge sind nach der Zahlungspause auf einen Schlag fällig.
2. Bezahlung aus Überschüssen
Sofern die Versicherung schon seit längerer Zeit läuft, besteht häufig die Möglichkeit, Beiträge vorübergehend aus den angesammelten Überschüssen zu bezahlen – zumindest so lange, bis die Überschüsse aus der Gewinnbeteiligung verbraucht sind.
Der Versicherungsschutz besteht in dieser Zeit weiter und Sie müssen die Beiträge später nicht nachzahlen. Sie sollten jedoch beachten, dass die ursprünglich prognostizierte Leistung nach Vertragsende möglicherweise deutlich niedriger ausfällt, da die Überschüsse bereits für die Beitragszahlungen verwendet wurden.
Die Vorteile: Der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Es wird keine Nachzahlung fällig.
Die Nachteile: Diese Vorgehensweise ist nur für ältere Verträge geeignet. Die Ablaufleistung verringert sich möglicherweise deutlich.
3. Prämien aussetzen
Möchten Sie Ihren Vertrag vorübergehend beitragsfrei stellen, dann ist die Lebensversicherung für diese Zeit stillgelegt. Das heißt konkret: Für den vereinbarten Zeitraum fallen keine Beiträge an, gleichzeitig entfällt jedoch auch der Versicherungsschutz von Zusatzleistungen wie etwa einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da Sie in der Zeit der Stilllegung keine Beiträge in die Lebensversicherung einzahlen, verringert sich die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall zahlt die Versicherung also weniger Geld aus. In der beitragsfreien Zeit fallen außerdem weiterhin Verwaltungskosten für Ihre Police an, die das angesparte Vermögen verringern.
Der Anbieter fordert zudem häufig eine Mindestversicherungssumme, die Sie bis zur Freistellung der Beiträge angespart haben müssen.
Der Vorteil: Sie können Beiträge ohne Nachzahlung und ohne Verwendung von Überschüssen aussetzen.
Die Nachteile: In der Beitragspause besteht kein Versicherungsschutz für abgeschlossene Zusatzleistungen. Im Todes- und Erlebensfall werden die Leistungen reduziert. Viele Anbieter setzen eine Mindestversicherungssumme voraus. Nicht alle Versicherer bieten eine vorübergehende Beitragsfreistellung an.
Den monatlichen Beitrag der Lebenversicherung senken
Um die regelmäßig fälligen Versicherungsprämien zu reduzieren, stehen Ihnen je nach Anbieter drei wesentliche Optionen zur Auswahl:
1. Versicherungssumme herabsetzen
Entscheiden Sie sich während der Vertragslaufzeit für das Herabsetzen der Versicherungssumme, sinken gleichzeitig die zu zahlenden Beiträge. Allerdings verringern sich dadurch die ursprünglich vereinbarten Ablauf- und Todesfallleistungen.
2. Sparanteil aussetzen
Manche Versicherungsanbieter bieten die Möglichkeit, nur den Sparanteil der Versicherungsprämien auszusetzen. Da der Sparanteil für gewöhnlich den Großteil der Beiträge ausmacht, reduziert sich die Prämie dadurch deutlich. Damit fließt zwar kein Kapital mehr in die Altersvorsorge, der Todesfallschutz bleibt jedoch in vereinbarter Höhe bestehen.
3. Dynamik ausschließen
Wer sich beim Vertragsabschluss für regelmäßig steigende Beiträge entschieden hat, kann diese Dynamik einfrieren. Das bedeutet: Der Versicherungsbeitrag steigt nicht weiter, sondern bleibt für den Rest der Vertragslaufzeit oder bis zur Wiedereinführung der Dynamik auf aktueller Höhe.
Beiträge der Lebensversicherung dauerhaft freistellen
Falls Sie in Ihre Lebensversicherung überhaupt nicht mehr einzahlen möchten, haben Sie neben der Kündigung drei weitere Möglichkeiten: die Police dauerhaft beitragsfrei stellen, verkaufen oder beleihen. Die Kündigung einer Lebensversicherung sollte jedoch immer gut überlegt sein. Die vorzeitige Beendigung des Vertrags geht für gewöhnlich mit erheblichen finanziellen Einbußen einher.
1. Lebensversicherung kündigen
Sie haben jederzeit einen Anspruch darauf, Ihre Lebensversicherung vor dem regulären Ablauf unter Wahrung der Kündigungsfrist zu beenden. Die endgültige Kündigung einer Lebensversicherung lohnt sich jedoch nur selten.
Bei lang bestehenden, gut verzinsten und steuerlich begünstigten Verträgen mit kurzer Restlaufzeit ist es grundsätzlich ratsam, die Versicherung bis zum Schluss laufen zu lassen.
Aber auch die Beendigung sehr junger Verträge ist meist wenig rentabel; denn kündigen Sie Ihren Vertrag, erhalten Sie nur den sogenannten Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung. Der Rückkaufswert ergibt sich bei Neuverträgen aus den verzinsten Sparbeiträgen, die sie im Laufe der Jahre geleistet haben – Abschluss- und Risikokosten bleiben unberücksichtigt. Diese Kosten werden üblicherweise in den ersten Vertragsjahren beglichen. Der Wert einer Lebensversicherung unterschreitet deshalb lange Zeit die Summe an Beiträgen, die Sie eingezahlt haben.
Der Vorteil: Nach der Kündigung fallen keine Versicherungskosten mehr an.
Die Nachteile: Der Rückkaufswert ist oft niedriger als die Summe an eingezahlten Beiträgen. Überschüsse für die Restlaufzeit und der Schlussbonus entfallen.
2. Beiträge der Lebensversicherung freistellen
Jede versicherte Person hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, ihre Lebensversicherung ohne Prämienzahlung fortzuführen. Einige Versicherungsanbieter setzen jedoch ein bestimmtes Mindestguthaben voraus. Ist die Summe nicht erreicht, kann es passieren, dass der Versicherer den Vertrag stattdessen beendet und der Kundin beziehungsweise dem Kunden den Rückkaufswert auszahlt.
Mit der Beitragsfreistellung verändert sich der Vertrag erheblich. Weil Versicherte weniger Geld einzahlen, als ursprünglich geplant, verringert sich die Auszahlung im Erlebens- und Todesfall deutlich. Oft fallen zusätzlich eine einmalige Stornogebühr sowie laufende Verwaltungskosten an. Der möglicherweise vereinbarte Zusatzschutz für Berufsunfähigkeit oder bei Unfalltod fällt weg oder die Leistungen sinken.
Der Vorteil: Die Prämienzahlungen sind bis zum Vertragsende eingestellt.
Die Nachteile: Die fehlenden Beiträge reduzieren die Versicherungsleistung erheblich. Stornogebühren und laufende Verwaltungskosten schmälern die Ablauf- und Todesfallleistung zusätzlich. Gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen fallen weg oder verringern sich. Eine Mindestlaufzeit und/oder ein Mindestguthaben sind in der Regel erforderlich.
3. Lebensversicherung verkaufen
Als Alternative zur Kündigung können Sie Ihre Versicherung auf dem Zweitmarkt verkaufen. Der Ankäufer führt Ihre Police anschließend weiter.
Die Aufkäufer sind insbesondere an attraktiven Lebensversicherungen mit gutem Garantiezins, hohem Rückkaufswert und längerer Restlaufzeit interessiert. Bietet Ihre Versicherung wenig Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg, kann es schwierig werden, einen Ankäufer zu finden.
Für den Verkauf spricht, dass der Verkaufserlös für gewöhnlich über dem Rückkaufswert liegt – in der Regel zwei bis vier Prozent. Manchmal bleibt sogar der Todesfallschutz für Hinterbliebene bestehen – wenn auch nicht in voller Summe.
Wie seriös die Versicherungsankäufer und ihre Angebote sind, lässt sich jedoch nur schwer einschätzen. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen deshalb sorgfältig und holen Sie sich bei Bedarf die Meinung unabhängiger Expertinnen und Experten ein. Empfehlungen geben beispielsweise die Verbraucherzentralen.
Der Vorteil: Der Kaufpreis liegt in der Regel zwei bis vier Prozent über dem Rückkaufswert.
Die Nachteile: Unter Umständen ist es schwierig, einen Aufkäufer zu finden. Die Seriosität der Kaufangebote ist als Laie oder Laiin nur schwer zu beurteilen.
4. Lebensversicherung beleihen
Versicherte, die plötzlich und kurzfristig Geld benötigen, können auf ihre Lebensversicherung ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das heißt konkret: Sie bekommen maximal den Rückkaufswert Ihrer Versicherung ausgeschüttet und zahlen die geliehene Summe spätestens zum Vertragsende wieder zurück. Das Darlehen wird dabei üblicherweise mit der Versicherungssumme verrechnet.
Über die Laufzeit hinweg zahlen Sie anders als bei einem Ratenkredit für gewöhnlich keinen Tilgungsanteil; Zinsen auf den gesamten Kreditbetrag werden jedoch fällig. Die Zinsen auf ein Policendarlehen überschreiten in der Regel deutlich den Zinssatz, den Sie auf Ihre ersparte Summe bekommen. Unter dem Strich bedeutet das Darlehen also einen Verlust, der umso größer wird, je länger der Kredit läuft.
Die Lebensversicherung läuft während der Beleihung weiter. Sie zahlen weiterhin Beiträge – es sei denn, Sie stellen den Vertrag beitragsfrei. Solange Sie weiter einzahlen, bleibt auch der Todesfallschutz erhalten – allerdings nur eingeschränkt: Solange das Darlehen läuft und nicht komplett getilgt wurde, reduziert sich die Todesfallleistung entsprechend des Kreditbetrags.
Die Beleihung ist im Regelfall nur für kurzfristige Geldengpässe geeignet, da der Kreditbetrag am Ende in vollem Umfang fällig wird. Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie die Darlehenssumme am Laufzeitende in vollem Umfang zurückzahlen können. Bei Zahlungsunfähigkeit darf der Kreditgeber die Lebensversicherung als Sicherheit verwerten.
Die Vorteile: Das Policendarlehen überbrückt kurzfristige finanzielle Engpässe. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Seit 2016 findet bei Antragstellung zwar eine SCHUFA-Abfrage statt, das Darlehen selbst wird jedoch nicht bei der SCHUFA erfasst.
Die Nachteile: Die fälligen Zinsen liegen in der Regel über dem Garantiezins, den Sie auf Ihr angespartes Kapital erhalten. Der Todesfallschutz reduziert sich um die noch nicht getilgte Kreditsumme.
Wichtig
Ob Kündigung, Beitragsfreistellung oder Beitragsreduzierung – jede Option hat Vor- und Nachteile. Es ist deshalb unbedingt empfehlenswert, sich über die einzelnen Möglichkeiten genauestens zu informieren und gut beraten zu lassen, damit der Eingriff in den Versicherungsvertrag keine beträchtlichen Einbußen mit sich bringt.
Zusatzbausteine zur Lebensversicherung – was sind die Optionen?
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz aus der Lebensversicherung mit zusätzlichen Leistungen zu ergänzen. Ein Vorteil liegt darin, dass Verwaltungsgebühren und Abschlusskosten nur für einen Vertrag entstehen. Versicherte durchlaufen außerdem nur eine Gesundheitsprüfung für beide Policen.
Als Ergänzung zur privaten Lebensversicherung stehen generell zwei Zusatzversicherungen zur Verfügung: die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und die Unfall-Zusatzversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzbaustein
Lebensversicherungen werden besonders häufig in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) angeboten. Die Funktion der BUZ liegt wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) darin, einen möglichen Lohnausfall infolge einer Krankheit, eines Kraftverfalls oder eines Unfalls auszugleichen.
Je nach Tarif und Anbieter umfasst die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung unterschiedliche Leistungen. Bei Berufsunfähigkeit stellt Sie zum Beispiel sicher, dass die Hauptpolice – also die Lebensversicherung – beitragsfrei fortgeführt werden kann. Alternativ können Versicherte für den Leistungsfall die Zahlung einer monatlichen Rente vereinbaren – etwa für die Dauer der Berufsunfähigkeit oder bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.
Unfallversicherung als Zusatzbaustein
Der Einschluss einer Unfall-Zusatzversicherung in die Lebensversicherung garantiert die Auszahlung einer Zusatzversicherungssumme, falls die versicherte Person während der Vertragslaufzeit an den Folgen eines Unfalls verstirbt. Hinterbliebene erhalten hierbei für gewöhnlich die doppelte Todesfallsumme aus der Lebensversicherung.
Lohnen sich die Zusatzbausteine?
Ob Berufsunfähigkeits- oder Unfalltod-Zusatzversicherung – die kombinierte Absicherung ist nur bedingt zu empfehlen. Die Leistungen für eine Zusatzversicherung sind häufig nicht so gut wie bei einer Einzelversicherung der Unfallversicherung und/oder die Prämien deutlich höher.
Die Verträge sind zudem recht unflexibel. Bei Zahlungsschwierigkeiten besteht in der Regel kein Schutz für die Zusatzversicherung. Wer die Lebensversicherung kündigt, verliert also auch den Zusatzschutz. Versicherte müssen dann unter Umständen eine neue Versicherung abschließen und durchlaufen dabei – meist in deutlich höherem Alter – eine erneute Gesundheitsprüfung, was schlechtere Konditionen bewirken könnte.
FAQ – häufige Fragen zur Lebensversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was leistet eine Kapitallebensversicherung?
Die Leistung der Lebensversicherung besteht in der Kombination aus Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge. Beim Erleben des Vertragsendes zahlt die Versicherung eine einmalige Kapitalsumme an die versicherte Person oder eine andere vertraglich benannte Person aus. Stirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, erhalten begünstigte Hinterbliebene eine Todesfallleistung.
2. Wie funktioniert der externe Vergleich von Lebensversicherungen über Tarifcheck.de?
Auf der Suche nach einer geeigneten Lebensversicherung assistieren wir Ihnen gerne. Füllen Sie dafür einfach das Formular mit Ihren Kontaktdaten und wichtigsten Vertragswünschen aus. Expertinnen und Experten unseres externen Partner-Services erarbeiten anschließend für Sie kostenfrei und unverbindlich ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
3. Welche Laufzeit ist für die Lebensversicherung empfehlenswert?
Die Laufzeit einer kapitalbildenden Lebensversicherung endet im Idealfall mit Beginn des Rentenalters. Da es sich bei der Kapitallebensversicherung im Kern um ein Sparprodukt handelt, beträgt die Laufzeit üblicherweise zwischen 15 und 30 Jahren. Experten raten zu einer Mindestlaufzeit der Versicherung von zwölf Jahre. Die Gründe hierfür sind vor allem steuerliche Vorteile.
4. Welche Versicherungssummen sind für den Erlebensfall sowie den Todesfall ratsam?
Auf die Frage nach der geeigneten Höhe einer Versicherungssumme gibt es keine pauschale Antwort. Welche Ablauf- und Todesfallleistung empfehlenswert sind, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab.
Die Ablaufleistung im Erlebensfall schließt im Idealfall die Lücke zwischen dem gegenwärtig zur Verfügung stehenden Einkommen und der voraussichtlichen Rente. Beachten Sie hierbei, dass bei Neuverträgen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, grundsätzlich Steuern auf die einmalig ausgezahlte Kapitalsumme anfallen.
Angehörige sollten mit der Todesfallsumme über einen möglichst langen Zeitraum finanziell abgesichert sein oder zumindest so lange, bis die Ausbildung der Kinder beendet ist oder laufende Kredite getilgt sind. Für die Berechnung sind also ganz unterschiedliche Faktoren relevant – darunter zum Beispiel Ihr eigenes Einkommen und das Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners, die Höhe laufender Kredite sowie Waisen, Witwen- und Witwerrenten.
5. Kann mich ein Lebensversicherer ablehnen?
Wer unter schweren Vorerkrankungen wie etwa einer Lungenembolie oder chronischem Nierenversagen leidet, muss unter Umständen mit einer Ablehnung vom Lebensversicherer rechnen. Die Ursache liegt darin, dass das Risiko für den Versicherer, eine frühzeitige Todesfallleistung erbringen zu müssen, sehr hoch ist.
Welche Risiken versicherbar sind, welche Risikozuschläge möglicherweise anfallen und bei welchen Erkrankungen Sie mit einer Absage rechnen müssen, unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter. Ein Vergleich mehrerer Versicherer lohnt sich daher.
6. Wie werden die Beiträge berechnet?
Die Beiträge für die Lebensversicherung richten sich nach der Vertragslaufzeit und der Höhe der Versicherungssumme. Darüber hinaus nehmen das Alter bei Versicherungsabschluss, der Gesundheitszustand und individuelle Risiken durch Berufe oder Hobbys Einfluss auf die Beitragshöhe. Dabei gilt: Je geringer das Risiko für den Versicherer, eine vorzeitige Todesfallleistung erbringen zu müssen, desto günstiger die Versicherungsprämie.
7. Was versteht man unter dynamischen Lebensversicherungen?
Durch den Einschluss einer Dynamik steigen die Versicherungsbeiträge regelmäßig. Der Versicherer hebt die Beiträge dabei in der Regel jährlich um einen bestimmten Prozentsatz an. Durch die Erhöhung der Prämien steigt auch gleichzeitig die Versicherungsleistung.
Neben der Beitragsdynamik gibt es auch eine Leistungsdynamik. Die prozentuale Erhöhung orientiert sich dabei an der Versicherungssumme. Die Versicherungsprämien steigen hierbei ebenfalls an, allerdings meist deutlich stärker als bei einer reinen Beitragsdynamik.
Die Dynamik ist im Rahmen der Lebensversicherung sehr umstritten: Denn jede Anhebung der Beiträge und Leistungen hat eine Vertragsänderung zur Folge. Daraus ergeben sich Jahr für Jahr zusätzliche Abschlusskosten, die sich wiederum negativ auf den Kapitalaufbau auswirken.
Versicherte sollten weiterhin unbedingt sicherstellen, dass sie sich die regelmäßig steigenden Kosten leisten können. Wer die Dynamik eines Tages einstellen möchte, kann die Versicherungsprämie einfrieren. Die Beiträge steigen folglich nicht weiter, sondern bleiben für den Rest der Vertragslaufzeit oder bis zur Wiedereinführung der Dynamik auf aktueller Höhe.
8. Wer erhält die Leistung im eigenen Todesfall?
Der Versicherer zahlt die vereinbarte Todesfallleistung an bezugsberechtige Hinterbliebene aus. Die Bezugsberechtigten, auch Begünstigte genannt, bestimmen Sie selbst beim Vertragsabschluss. In der Regel handelt es sich dabei um Familienmitglieder. Sie können jedoch auch andere vertraue Personen absichern, so zum Beispiel Freundinnen und Freunde oder Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner. Sogar Vereine und andere Einrichtungen sind zuweilen als Begünstigte zugelassen.
Sie können sowohl eine einzelne Person als auch mehrere Personen absichern. Erteilen Sie mehreren Personen das Bezugsrecht, sollten Sie die jeweiligen Anteile an der Todesfallsumme vertraglich festhalten.
Benennen Sie keine bestimmte Person im Versicherungsvertrag, erhalten im Todesfall die gesetzlichen Erbinnen und Erben die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Beachten Sie jedoch, dass hierbei möglicherweise eine Erbschaftssteuer anfällt.
9. Geht die Lebensversicherung auch bei Suizid in Leistung?
Gemäß Paragraf 161 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zahlt die Lebensversicherung auch bei Selbsttötung – vorausgesetzt, der Versicherungsvertrag lief bis zum Todeszeitpunkt mindestens drei Jahre. Wenn die Tat der versicherten Person jedoch aus einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit resultiert, leistet die Versicherung auch schon vor Ablauf der drei Jahre.
Ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, erhalten Hinterbliebene laut Gesetz zumindest den Rückkaufswert der Police einschließlich der Überschussanteile.
10. Gilt der Todesfallschutz auch im Ausland?
Ja, auch bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland besteht üblicherweise Versicherungsschutz. Ausnahmen machen viele Anbieter bei Todesfällen in Krisen- und Kriegsgebieten, da dort das Todesfallrisiko wesentlich höher ist. Detaillierte Bestimmungen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.
11. Fallen auf die ausgezahlte Versicherungssumme Steuern an?
Ob auf den Auszahlungsbetrag im Erlebensfall Steuern anfallen, hängt maßgeblich davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie die Lebensversicherung abgeschlossen haben.
Liegt der Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005, ist die Ablaufleistung für gewöhnlich steuerfrei. Auf Gewinne aus Policen ab 2005 fällt eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an. Hinzukommen ein Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie nur die Hälfte der Gewinnausschüttung versteuern. Das gilt dann, wenn Ihr Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und Sie bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind beziehungsweise bei Verträgen ab 2012 das 62. Lebensjahr erreicht haben. Auf den halben steuerpflichtigen Ertrag zahlen Sie statt der Abgeltungssteuer Ihren persönlichen Einkommenssteuersatz.
Die Todesfallsumme für begünstigte Hinterbliebene ist grundsätzlich steuerfrei. Hat die versicherte, verstorbene Person keine Bezugsberechtigten benannt, fällt auf den Betrag, der über der Steuerfreigrenze liegt, eine Erbschaftssteuer an.
12. Was kann ich tun, wenn ich die Lebensversicherung nicht mehr bezahlen kann oder möchte?
Falls Sie überlegen, Ihre Lebensversicherung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder geringen Renditechancen zu kündigen, handeln Sie nicht vorschnell. Eine Kündigung lohnt sich nur selten und ist in den meisten Fällen mit Einbußen verbunden.
Statt der Kündigung stehen Ihnen zahlreiche Alternativen zur Verfügung: Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie die Beiträge zum Beispiel stunden oder aussetzen. Das Herabsetzen der Versicherungsprämien ist ebenfalls möglich. Falls Sie in Ihre Lebensversicherung überhaupt nicht mehr einzahlen möchten, haben Sie neben der Kündigung drei weitere Möglichkeiten: die Police bis Vertragsende beitragsfrei zu stellen, zu verkaufen oder zu beleihen.
Alle Varianten sind mit Vor- und Nachteilen verbunden. Welche Option für Sie die Beste ist, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Lassen Sie sich am besten von Versicherungsexpertinnen und Versicherungsexperten beraten.
13. Warum hat sich die Bedeutung der Lebensversicherung gewandelt?
Das hat mehrere Gründe:
1. Die niedrige Zinslage Die gesamte Laufzeit zahlen Versicherte Beiträge in die Versicherung ein, die der Versicherungsanbieter sicher anlegt und garantiert verzinst. Dieser Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, bildet zusammen mit der laufenden Überschussbeteiligung und dem Schlussüberschuss die Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung. Nach Vertragsablauf zahlt der Versicherer die verzinste Kapitalleistung aus. Lange Zeit gab es für den Sparbetrag relativ hohe Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen. Für Versicherte ergaben sich daraus oft rentable Auszahlungssummen zum Ende der Laufzeit. Der Garantiezins fällt jedoch seit der letzten Jahrtausendwende. Betrug die garantierte Verzinsung Ende der 90er noch vier Prozent, liegt der Garantiezins seit 2017 bei nur noch 0,9 Prozent (Stand: 2020). Im Jahr 2021 könnte der Höchstrechnungszins noch weiter fallen. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfahl der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) so, den Zins ab 2021 auf 0,5 Prozent zu senken.
2. Sinkende Überschussbeteiligungen: Für Versicherungsverträge gilt die gesamte Laufzeit über die zum Vertragsabschluss übliche Verzinsung. Auf Altverträge gewähren Lebensversicherer daher oft noch einen Garantiezins von drei oder mehr Prozent. Um ihr Garantieversprechen in Zeiten der aktuellen Niedrigzinsphase zu erfüllen, müssen manche Versicherungsunternehmen auf Rücklagen zurückgreifen, was sich schließlich negativ auf die Gewinnbeteiligung auswirkt. Hinzu kommt, dass Lebensversicherer die Beiträge ihrer Kundinnen und Kunden nur sehr sicher anlegen dürfen. Die Anbieter sind schließlich verpflichtet, die eingezahlten Prämien mit dem vereinbarten Zinssatz als Mindestsumme auszuzahlen. Da sichere Anlagen aber üblicherweise nur wenig Rendite erzielen, fallen auch die Überschüsse häufig gering aus.
3. Versteuerung der Kapitalauszahlung Haben Sie Ihre Lebensversicherung nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, fallen auf den Auszahlungsbetrag im Erlebensfall grundsätzlich Steuern an. Ihre Rendite verringert sich dadurch. Die Steuerpflicht gilt dabei allerdings nur auf den Gewinn aus Ihrer Police und unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie nur die Hälfte der Erträge versteuern. Liegt der Abschluss Ihres Versicherungsvertrages vor 2005, zahlen Sie auf die Kapitalleistung für gewöhnlich keine Steuern.
14. Wobei handelt es sich beim Rückkaufswert einer Lebensversicherung?
Der Rückkaufswert gibt den aktuellen Wert einer Lebensversicherung an. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags schüttet der Versicherer diesen Rückkaufswert an Sie aus.
Wie hoch der Rückkaufswert ausfällt, hängt insbesondere damit zusammen, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben.
Für Verträge, die ab dem Jahr 2008 abgeschlossen wurden, entspricht der Rückkaufswert dem Deckungskapital der Versicherung. Hierbei handelt es sich um den verzinsten Sparanteil der eingezahlten Beiträge sowie die im Laufe der Versicherungsjahre möglicherweise zugeteilten Überschüsse. Gezahlte Prämien für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrags sowie der Risikoanteil für den Todesfallschutz fließen in die Berechnung des Rückkaufswerts nicht mit ein.
Da die Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten fünf Vertragsjahren beglichen werden, fällt der Rückkaufswert anfangs sehr gering aus. Versicherer dürfen im Falle einer Kündigung zusätzlich einen Stornoabschlag auf das Deckungskapital verlangen. Überschüsse für die Restlaufzeit und der Schlussbonus entfallen. Die vorzeitige Beendigung junger Verträge geht dadurch in der Regel mit hohen finanziellen Einbußen einher.
Bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, müssen Versicherte laut Gesetz immer mindestens die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge abzüglich der Verwaltungskosten ausgezahlt bekommen. Abschlusskosten und Stornogebühren dürfen die Versicherer nicht abziehen.