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Motorradversicherung
- Teure Tarife sind nicht immer die besten, diverse günstige Angebote bieten leistungsstarken Schutz.
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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Motorradversicherung Vergleich – wie funktioniert der kostenlose Rechner?
Wer sich auf dem Motorrad den Wind um die Nase wehen lässt, weiß, was Freiheit ist. Um das Gefühl richtig auszukosten, braucht man nicht nur eine sichere Motorradausrüstung, sondern auch die passende Kraftradversicherung.
Der kostenlose und unverbindliche externe Motorradversicherungsvergleich auf Tarifcheck.de listet Ihnen umgehend passende Ergebnisse und leitet Sie mit vielen Spartipps durch die Eingabemaske.
So finden Sie eine passende Motorrad-Versicherung:
- Fahrzeuginformationen und Nutzerkreis: Geben Sie Details zu der Art des Zweirads und Hubraums (Baujahr, Fahrzeugtyp wie Leichtkraftrad etc.) sowie Fahrerinnen und Fahrer (Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und/oder weitere Personen) ein.
- Gewünschter Versicherungsschutz: Benötigen Sie nur eine Kfz-Haftpflicht- oder auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung?
- Tarife und Beiträge vergleichen: Sie erhalten umgehend eine Auflistung verfügbarer Tarife inklusive aller relevanter Details. Wichtig beim Vergleich sind dabei nicht nur die Kosten, sondern auch der Leistungsumfang.
- Über Tarifcheck.de kostenlos Antrag bei externem Partner stellen: Haben Sie einen passenden Motorradversicherungstarif gefunden, können Sie direkt online über Tarifcheck.de einen Antrag bei unserem externen Partner stellen, ohne dass Ihnen das zusätzliche Kosten verursacht.
Günstige Motorradversicherung nach eigenen Vorstellungen
Teure Tarife sind nicht unbedingt die besten, eine günstige Motorradversicherung kann zuweilen sogar leistungsstärker sein.
Achten Sie beim Vergleich auf die Versicherungsdetails: Welchen Service umfasst der Tarif? Welche Tierbisse sichert die Teilkasko ab? In welchem Umfang leistet die Vollkasko beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art? Wie ist es um Mallorca-Police, Rechtschutz, Kabelschäden durch Tierbisse, Schäden durch Glasbruch, Diebstahl & Co. bestellt? Es gibt viele günstige Tarife der Motorradversicherung, deren Preis-Leistungs-Verhältnis sich durchaus sehen lassen kann.
Was leistet eine Motorradhaftpflichtversicherung?
Genau wie die Autohaftpflichtversicherung ist die Motorradhaftpflichtversicherung für Fahrzeughalterinnen und Halter gesetzliche Pflicht. Die Kfz-Haftpflicht begleicht im Ernstfall Forderungen dritter Verkehrsteilnehmerinnen und Nehmer. Im Detail kommt die Kraftradversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf – und zwar in Höhe der jeweils vereinbarten Deckungssumme von Millionen Euro.
Diese Deckungssummen müssen entsprechend des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
(Pflichtversicherungsgesetz) rund um die Uhr mindestens folgende Höhen haben:
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Die Haftpflichtversicherung dient also dazu, dritten Verkehrsteilnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen und angemessen zu versorgen. Übersteigt ein Schaden die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, muss er aus eigener Tasche beglichen werden. Bei den Deckungssummen sollte man deshalb nicht sparen.
Schäden am eigenen Motorrad zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Dafür ist die Motorrad-Kaskoversicherung zuständig; bei Fremdverschulden leistet die Versicherung der gegnerischen Partei.
Motorradhaftpflichtversicherung und Schadenfreiheitsklasse
Je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto günstiger ist Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Dieser Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) wirkt sich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus.
Kurz: Ein sicherer Fahrstil wird belohnt.
Müssen Sie Ihre Motorradhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, werden Sie in der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft. Ihre SF-Klasse in der Vollkaskoversicherung verändert sich nicht, solange Sie die Vollkaskoversicherung nicht benötigen.
Was leisten Teil- und Vollkaskoversicherungen für Motorräder?
Kaskoversicherungen sind freiwillig, aber sinnvoll. Insbesondere dann, wenn der Wert des eigenen Kraftrads hoch ist. Hier finden Sie eine Übersicht über Standardleistungen dieses Zusatzschutzes; sie decken sich mit denen der Autoversicherung.
Leistungen der Motorrad-Teilkasko
Je nach Anbieter variieren einzelne Tarifbausteine. Achten Sie beim Motorradversicherungsvergleich darauf, alle individuellen Bedürfnisse abzudecken. Nicht immer sind Sonderzubehör und die komplette Ausstattung versichert, diese kann man separat versichern.
Schäden durch Tiere sind in der Regel nur gedeckt, sofern sich Ihr Motorrad zum Schadenzeitpunkt in Bewegung befand und wenn es sich um gesetzlich definiertes Haarwild handelt. Auch Folgeschäden durch Marder unter der Motorhaube zählen in der Regel nicht zum Teilkaskoschutz. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber.
- Kurzschlussdefekte, Kabeldefekte, Kabelschäden durch Tierbisse
- Hagel, Sturm, Flut, Blitzschlag
- Explosionen und Brand
- Motorraddiebstahl (oder Teile davon)
- Zusammenstöße mit Haarwild, wenn das Motorrad in Bewegung ist
- Glasbruch (Windschild, Blinker etc.)
Leistungen der Motorrad-Vollkasko
Nicht alle Versicherer sind gleich gut und das Preis-Leistungs-Verhältnis variiert. Beispielsweise gibt es Unterschiede bezüglich der Bewertung eines Kraftrades als neu. Bei einigen gilt sie für einige Monate bei anderen ein Jahr.
In Ausnahmefällen muss eine Vollkaskoversicherung nicht leisten, etwa wenn die oder der Vollkaskoversicherte zum Schadenzeitpunkt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand oder ein berechtigter Vorwurf grober Fahrlässigkeit besteht. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber:
- allen Teilkaskoschäden
- Schäden, bei denen Täter unbekannt sind oder Fahrerflucht begangen haben
- durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte
- Vandalismus
- durch Tiere, die nicht unter den Teilkaskoschutz fallen
Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen übernehmen keine Abschleppkosten. Diese Leistungen bietet ein Schutzbrief. Auch hier gibt es zwischen Anbietern Qualitätsunterschiede.
Kaskoversicherungen und Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen SF-Rabatt, dort abgedeckte Schäden unterliegen nicht dem Fahrverhalten, sondern externen Einflüssen. In der Vollkaskoversicherung wenden Kfz-Versicherer den SF-Rabatt an, da dortige Vorfälle oft beeinflussbar sind.
Haben Sie eine gute SF-Klasse, ist Vollkaskoversicherung deshalb vielleicht preisgünstiger als eine Teilkaskoversicherung. Es lohnt sich, mit den Einstellungen des Motorradversicherungsvergleichs zu experimentieren, um Potenziale aufzudecken. Gerade bei einer anstehenden Beitragserhöhung ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Nutzen Sie den Service der Vollkaskoversicherung, werden Sie in der SF-Klasse zurückgestuft. Die SF-Klasse der Haftpflichtversicherung bleibt davon unberührt, sofern Sie sie nicht ebenfalls benötigt haben.
Schutz fürs Motorrad – Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkasko im Vergleich
Service | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
Personenschäden bei Dritten | Ja | Nein | Nein |
Sachschäden bei Dritten | Ja | Nein | Nein |
Vermögensschäden bei Dritten | Ja | Nein | Nein |
Kurzschluss / Kabeldefekte am eigenen Kfz / Kabelschäden durch Tierbisse | Nein | Ja | Ja |
Diebstahl von Kfz oder Teilen | Nein | Ja (Sonderausstattungen müssen evtl. separat versichert werden) | Ja (Sonderausstattungen müssen evtl. separat versichert werden) |
Explosions- und Brandschäden am eigenen Kfz | Nein | Ja | Ja |
Schäden am eigenen Kfz durch Hagel, Sturm, Flut, Blitzschlag | Nein | Ja | Ja |
Glasbruch am eigenen Kfz (Windschild, Scheinwerfer etc.) | Nein | Ja | Ja |
Schäden am eigenen Kfz aufgrund von Zusammenstößen mit Haarwild während der Fahrt | Nein | Ja | Ja |
Schäden am eigenen Kfz aufgrund von Zusammenstößen mit anderen Tieren während der Fahrt | Nein | Nein | Meist ja |
Schäden am eigenen Kfz, bei denen Täter nicht bekannt oder fahrerflüchtig sind | Nein | Nein | Ja |
Schäden am eigenen Kfz durch zahlungsunfähige Dritte | Nein | Nein | Ja |
Schäden am eigenen Kfz durch Vandalismus | Nein | Nein | Ja |
Abschleppkosten für eigenes Kfz | Nein | Meist nicht | Meist nicht |
Beeinflusst eine Schadenregulierung die Schadenfreiheitsklasse? | Ja | Nein | Ja |
Motorradversicherung – was ist beim Abschluss wichtig?
Zwischen einzelnen Motorrad-Versicherungen gibt es große Qualitäts- und Preisunterschiede. Im Idealfall haben Sie beim Vergleich schon eine Vorstellung, welche Tarifbausteine Sie sich wünschen. Nutzen Sie Ihr Kraftrad ganzjährig oder reicht ein Saisonkennzeichen? Auch die Art des Motorrads kann eine Rolle spielen: Handelt es sich um ein Motorrad als Zweitfahrzeug, einen Leichtkraftroller oder ein schweres Kraftrad? Benötigen Sie einen Schutzbrief oder eine Kaskoversicherung? Wichtig beim Versicherungsvergleich ist auch Folgendes:
Höhe der Deckungssumme
Zusammenstöße können teuer werden. Auch ohne Personenschaden können Kosten schnell in die Millionen Euro gehen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist essenziell. Im Idealfall liegt sie im zweistelligen Millionenbereich.
Vollkaskoversicherung bei Kreditfinanzierung
Ist Ihr Kraftrad noch nicht abbezahlt, sollten Sie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung erwägen. Sie übernimmt bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs die Kreditkosten.
Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
Kleine Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können große Folgen haben – bei Handynutzung am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen können Motorradversicherer im Schadenfall Leistungen verweigern.
Mit der Klausel Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
können Sie sich dagegen absichern. Auch mit dieser Klausel wird der Versicherer allerdings keine Zahlungen erbringen, wenn Versicherte zum Schadenzeitpunkt oder Unfall unter Drogen- und Alkoholeinfluss standen.
Motorradversicherung – Beiträge berechnen
Viele Faktoren bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags – die meisten ähneln denen der Autoversicherung. Zentral ist der Schadenfreiheitsrabatt. Im Unterschied zur Autoversicherung ist die Typklasse nicht relevant.
Hier finden Sie eine Auflistung wichtiger Determinanten für die Berechnung der Versicherungsprämie:
1. Schadenfreiheitsrabatt
Je länger sie unfallfrei gefahren sind, desto besser ist Ihre Schadenfreiheitsklasse. Und diese bringt saftige Preiserlasse bei allen Anbietern – auch hier unterscheiden sich jedoch einzelne Unternehmen. Denn ob Sie bei zehn schadenfreien Jahren 45 Prozent der Beiträge zahlen müssen oder 50 Prozent, hängt vom Anbieter ab.
Der SF-Rabatt wird bei der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung gewährt. Bei der Teilkasko kommt er nicht zum Tragen. Da Fahranfängerinnen und Fahranfänger keinen SF-Rabatt haben, ist die Versicherung für junge oder unerfahrene Verkehrsteilnehmer und -nehmerinnen dementsprechend teurer. Sparen kann man, wenn man Motorrad als Zweitfahrzeug über die Versicherung von beispielsweise Eltern anmeldet oder diese einem den eigenen SF-Rabatt übertragen. Letzteres ist allerdings nicht rückgängig zu machen; Eltern können den angesparten SF-Rabatt dann nicht mehr für sich selbst nutzen. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger eignet sich übrigens zu Anfang oft ein Leichtkraftroller.
Die Schadenfreiheitsklassen bei der Autoversicherung und der Motorradversicherung sind nicht gleichzusetzen. SF-Rabatte von Motorradfahrern können jedoch bei der Versicherung eines Pkw angerechnet werden und umgekehrt.
Eine SF-Klasse bei Motorrädern wird Ihnen zudem nur angerechnet, wenn Ihr Kraftrad bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Leistung erfüllt und es sich nicht um ein Leichtkraftrad handelt.
2. Elementarschutz
Diese Versicherung beinhaltet alle Risiken, die nicht explizit ausgeklammert werden.
3. Regionalklasse
In Deutschland gibt es mehr als 400 Zulassungsbezirke. Aus welchem Bezirk eine Motorradfahrerin oder ein Motorradfahrer stammt, können Sie anhand der ersten Buchstaben des Nummernschilds erkennen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) errechnet jedes Jahr neu, wie viele Schäden die jeweils in einem Bezirk gemeldeten Kraftfahrzeughalterinnen und -halter Kfz-Versicherungen gemeldet haben. Berücksichtigt werden dabei Unfälle, Kaskoleistungen bei Sturm oder Hagel, die Häufigkeit von Kfz-Diebstählen sowie der Ausbau der Straßeninfrastruktur.
Dementsprechend gibt es je verschiedene Regionalklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkasko und Vollkasko. Je weniger Vorfälle ein Bezirk vermeldet, desto besser die Einstufung in der Regionalklasse. Versicherungsunternehmen sind nicht dazu verpflichtet, Regionalklassen bei der Prämienkalkulation zu berücksichtigen, in der Praxis scheinen sie jedoch Einfluss zu haben.
4. Selbstbeteiligung
Üblich ist diese in den Kaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung liegt sie oftmals bei 150 Euro, in der Vollkasko bei 300 Euro. Entscheidet man sich dafür, wird der Tarif günstiger, bei einigen Anbietern ist sie Vorbedingung für die Verfügbarkeit der Kaskopolice.
Übersteigt ein Vollkaskoschaden die Selbstbeteiligung nicht, dann werden Sie in der SF-Klasse auch nicht zurückgestuft, müssen aber komplett selbst für die Reparaturkosten aufkommen.
5. Eingeschränkter Nutzerkreis
Je weniger Personen das Fahrzeug nutzen, desto günstiger wirkt sich dies auf die Beitragszahlung aus. Können diese Personen namentlich benannt werden, hat das ebenfalls positive Auswirkungen. Besonders preiswert ist es, wenn nur eine Person das Bike nutzt.
6. Nutzungsart
Nutzen Sie Ihr Motorrad auch gewerblich, hat das Auswirkungen auf die Prämienkalkulation, der Arbeitsweg zählt dabei zur privaten Nutzung.
7. Fahrleistung
Je weniger Sie das Motorrad benutzen, desto geringer die Unfallgefahr. Die jährliche Kilometerleistung hat deshalb Einfluss auf die Beitragshöhe.
8. Werkstattbindung
Nutzen Sie Partnerwerkstätten des Anbieters, wird der Tarif günstiger. Sie entscheiden, ob das für Sie eine Option ist oder ob Sie sich lieber an Mechanikerinnen und Mechaniker Ihres Vertrauens wenden.
9. Diebstahl- und Witterungsschutz
Ist Ihr Kraftrad sicher geparkt und hat Diebstahlschutz, hat das positive Auswirkungen auf die Beitragskalkulation: Dazu gehört das Abstellen auf einem Privatgrundstück, in einer Garage oder an einem witterungsgeschützten Ort, sowie die Nutzung von Alarmanlagen, Wegfahrsperren und/oder Bremsscheibenschlösser mit Alarm.
10. Persönliche Lebensumstände
Verheiratete und Personen, die in einer eheähnlichen Partnerschaft leben, sind statistisch betrachtet besonders umsichtige Fahrerinnen und Fahrer und erhalten oft Rabatte. Das gleiche gilt für Individuen, die im selbstgenutzten Wohneigentum wohnen. Einige Berufsgruppen erhalten ebenfalls Preisvergünstigungen (beispielsweise Beschäftigte im öffentlichen Dienst).
11. Vorversicherung
Langjährige Treue gegenüber dem einstigen Versicherer wirkt sich beim neuen Anbieter oft positiv auf den Beitrag aus. Der Grund: Womöglich bleiben Sie auch Ihrem neuen Anbieter langfristig treu.
12. Zahlweise
Zahlen Sie den Jahresbeitrag als Einmalbetrag – statt beispielsweise vierteljährlich – gewähren manche Versicherungen bis zu 20 Prozent Rabatt.
13. Motorradausstattung
Typklassen wie bei Autos gibt es bei der Kraftradversicherung zwar nicht, trotzdem kann das Modell Einfluss auf die Prämienkalkulation haben. So wird eine Kawasaki Ninja H2, eine Harley-Davidson Fat Boy Special oder Bimota Tesi 3/D höher gelistet als eine Kreidler CR 125 Caferacer; dementsprechend wird auch die Kaskoversicherung wohl höher ausfallen.
Hat Ihr Kraftrad ABS, gilt es als sicherer im Straßenverkehr, da Sie einen kürzeren Bremsweg haben und trotz Vollbremsung das Lenkrad bedienen können. Aufgrund der geminderten Unfallgefahr vergünstigt sich oftmals der Tarif.
Wann lohnt ein Wechsel der Kraftradversicherung?
In Deutschland gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5,1 Millionen Krafträder (Stand: Oktober 2024).Dementsprechend groß ist die Auswahl an Versicherern für Sie als Motorradfahrerin oder Motorradfahrer. Einzelne Unternehmen unterscheiden sich bezüglich dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Vergleichen Sie Motorradversicherungsanbieter, können Sie binnen Sekunden herausfinden, ob Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer zu viel zahlen und gegebenenfalls wechseln.
Kündigen Sie erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines anderen Anbieters haben. Zwar sind Unternehmen verpflichtet, Ihnen ein Haftpflichtversicherungsangebot zu machen, das gilt jedoch nicht für Kaskotarife. Zudem müssen Sie darauf achten, dass Sie zum Zeitpunkt des Wechsels gerade ein Kündigungsrecht haben.
Wie sind die Kündigungsfristen bei der Motorradversicherung?
Folgendes ist bei der Kündigung der Motorradversicherung zu beachten:
Reguläre oder ordentliche Kündigung
Wie bei der Autoversicherung können Sie Ihre Motorradversicherung stets regulär zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Entsprechende Fristen finden Sie in Ihrem Vertrag.
Sonderkündigung oder außerordentliche Kündigung
Zuweilen können Sie von einem einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses haben Sie in folgenden Fällen:
- Preiserhöhung trotz gleichbleibender Leistungen (Ausnahmen: Regionalklassenänderung aufgrund eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk, SF-Rückstufung nach Schäden). Sie müssen die Beitragserhöhung nicht zwingend hinnehmen.
- Ihr Anbieter senkt die Prämie nicht proportional zu der sich verbessernden SF-Klasse.
- Nach der Regulierung eines Schadens haben sowohl Sie selbst als auch das Versicherungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht.
Beitragskalkulation – wird die Versicherung wirklich günstiger?
Nicht immer sinkt die Versicherungsprämie proportional zur verbesserten SF-Klasse. Mit dieser einfachen Rechnung finden Sie heraus, ob der Betrag angemessen gesunken ist. Test.de empfiehlt die Formel Preis mal 100 geteilt durch den Rabattsatz
.
Ein Beispiel:
2024 betrug der Beitragssatz 280 Euro und der SF-Rabatt 50 Prozent.
Die Rechnung: 280 x 100 : 50 = 560 Euro Grundbeitrag
2025 beträgt der Beitragssatz 265 Euro und der SF-Rabatt 45 Prozent.
Die Rechnung: 265 x 100 : 45 = 588 Euro Grundbeitrag
Obwohl die Prämie gesunken ist, ist der Grundbetrag entsprechend der Berechnung der Schadenfreiheitsklasse höher als im Vorjahr (588,89 Euro - 560 Euro = 28,89 Euro). In diesem Fall hätten Sie ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
Generell wichtig bei einer Kündigung: Sowohl die reguläre als auch die Sonderkündigung sollte stets schriftlich und per Einschreiben erfolgen, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben. Als Datum der Kündigung gilt nicht das Versanddatum, sondern das Eingangsdatum.
Motorradversicherung und Saisonkennzeichen – beitragsfreie Ruheversicherung außerhalb der Saison
Viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer nutzen ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über. Im Winter ist es auf dem Bike kalt, die Unfallgefahr ist vergleichsweise höher und Winterreifen kosten Geld. Steht Ihr Kraftrad Monate ungenutzt in der Garage, lohnt sich vielleicht ein Saisonkennzeichen.
Ein Saisonkennzeichen verringert die Versicherungsbeiträge für Ihr Kraftrad und die Kfz-Steuer sinkt. Fahren dürfen Sie nur in Monaten, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat (beispielsweise vom 1. März bis 30. September). Während der übrigen Monate ruht die Versicherung mit Saisonkennzeichen. Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken. Das Bike sollte auf einem Privatgrundstück stehen, im Idealfall ist es nicht der Witterung ausgesetzt.
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat auch während dieser Ruhezeit Gültigkeit, sofern Sie das Fahrzeug nicht komplett abgemeldet haben. Wird dann beispielsweise das Motorrad aus der Garage gestohlen, haben Sie Anrecht auf Kaskoleistungen.
Ihr Saisonkennzeichen muss pro Jahr mindestens sechs Monate gültig sein, damit Sie am Ende des schadenfreien Versicherungsjahres in eine bessere SF-Klasse gestuft werden. Im Gegensatz zur Autoversicherung unterscheiden einige Motorradversicherer zwischen Wintersaison und Sommersaison mit je festgelegten Zeitspannen und unterschiedlichen Rahmenbedingungen.
Was bietet der Motorradschutzbrief?
Schutzbriefe sind freiwillige Zusatzbausteine der Kfz-Versicherungen und auch über Automobil- und Motorradclubs erhältlich. Der umfassende Schutz ist bereits für niedrige zweistellige Beträge pro Jahr erhältlich. Versichert sind Fahrzeug sowie alle Fahrerinnen, Fahrer und Mitfahrer und Mitfahrerinnen.
Der Service beinhaltet je nach Anbieter beispielsweise Hilfestellung bei Pannen, Unfällen und im Krankheitsfall – im Inland wie in diversen weiteren Ländern. Einige Leistungen, etwa Ersatzteilversand oder Krankenrücktransport sind auf Auslandsaufenthalte zugeschnitten. Im Gegensatz zu Kaskoversicherungen ist ein Abschleppdienst inklusive. Insgesamt gibt es zwischen einzelnen Schutzbriefen Leistungsunterschiede.
Brauche ich für mein Motorrad eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Sie, wenn die Schuldfrage eines Schadens nicht eindeutig ist. Sie ist als Zusatzbaustein der Motorradversicherung oder separate Versicherung erhältlich. Schließen Sie sie über einen Zusatzbaustein ab, wird der Rechtsschutzversicherer Sie nicht bei Streitigkeiten mit der Motorradversicherung selbst vertreten. Schließen Sie sie separat ab, können Sie auch gegenüber der Kraftradversicherung Ihr Recht einfordern.
Motorrad und Unfallversicherung
Motorradfahren macht Spaß, birgt jedoch Risiken. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist deshalb eine Überlegung wert. Diese schüttet Ihnen im Ernstfall eine vorab vereinbarte Summe aus, damit man trotz etwaiger Einkommensverluste nicht vor dem Nichts steht. Eine Unfallversicherung ist nicht nur für den Bereich der Verkehrsunfälle erhältlich, sondern kann bei Bedarf auch andere Risiken abdecken.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer fürs Motorrad?
Im Gegensatz zu Haltern von Autos und Lkw kommen Motorradbesitzer und -besitzerinnen bei der Kfz-Steuer gut weg. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurde seit den 1950ern nicht geändert. Der jährliche Satz beträgt pro angefangenen 25 Kubikzentimeter Hubraum (ccm) 1,84 Euro. Fahren Sie ein Zweirad mit weniger als 125 ccm, zahlen Sie gar keine Kfz-Steuer. Bei Saisonkennzeichen wird die Steuer nur für die Monate angerechnet, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat.
Eins ist seit dem 1. Januar 2016 neu: Neue Zweiräder mit über 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bekommen nur dann eine Typgenehmigung, wenn sie die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen, ABS oder ein Kombi-Bremssystem haben. Alte Krafträder müssen nicht nachgerüstet werden.
Seit 2020 gelten auch für Motorräder die Bestimmungen der Abgasnorm Euro 5. Mit H-Kennzeichen für Oldtimer beträgt der jährliche Eingangssteuersatz 46,02 Euro. Das lohnt sich, wenn das Motorrad mehr als 600 ccm auf die Räder bringt.
Sonderfall Quad oder ATV
- Der Name Quad stammt aus dem Latein quattuor (vier) und quadruplex (vierfach). Das Fahrzeug wird auch als All Terrain Vehicle (ATV) bezeichnet.
- Tendenzen gibt es bei folgenden Kriterien:
- Quads bis 50 ccm müssen Sie nicht zulassen, benötigen aber ein Versicherungskennzeichen. Desweiteren gibt es vier Kategorien von zulassungspflichtigen Quads, unter Umständen benötigen Sie sogar eine Pkw-Erlaubnis.
- Generell besteht Helmpflicht, wenn keine Gurte verwendet werden.
- Im Quad in Deutschland müssen Sie Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten mit sich führen.
Sonderfall Trike
- Der Begriff Trike stammt aus dem Englischen, ist eine Abkürzung von Tricycle (Dreirad) und hat zwei Hinterräder. Man unterscheidet zwischen Chopper-Trikes und Offroad-Trikes.
- Seit dem 19. Januar 2013 benötigt man je nach Leistung und Hubraum des Trikes einen Motorradführerschein. Wurde der Führerschein B oder 3 vor diesem Datum gemacht, reicht dieser für die Bedienung jeglicher Trikes samt Anhänger.
Exkurs: Definitionen – Mofa, Mokick, Moped, Motorrad, Motorroller
Die Gemeinsamkeiten:
- Alle haben einen Motor,
- es handelt sich je um Krafträder, sie können deswegen theoretisch auch als Motorrad bezeichnet werden.
- Im Ausland weichen Definitionen und Bezeichnungen einzelner Krafträder von den hier aufgeführten ab.
1. Mofa (Kleinkraftrad)
Die Abkürzung steht für Motorfahrrad. Es hat folglich eine Pedale, die man bedienen kann, wenn der Motor nicht funktioniert. Nach gängiger Definition ist es ein einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor und einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h und 50 ccm (auch Elektrobikes können Mofas sein, dürfen aber ohne Zulassung nur 20 km/h schnell sein).
Im Ausland können Definitionen variieren – beispielsweise in der Schweiz.
Zum Fahren des Mofas auf öffentlichen Straßen benötigt man ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Zudem besteht Helmpflicht, es sei denn, es handelt es sich um ein Leichtmofa mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h.
2. Das Moped (Kleinkraftrad)
Die Abkürzung steht für Motorrad und Pedale. Das Leichtkraftrad hat ein bis zwei Sitze, 50 ccm Hubraum und fährt maximal 40 km/h.
Mopedhalter und -halterinnen benötigen eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und einen Helm.
3. Mopeds und Mofas aus DDR-Produktion
Für diese Bikes gilt folgende Ausnahme: Sie dürfen maximal 60 km/h schnell sein, sofern sie vor dem 1. März 1992 versichert waren.
4. Mokick (Kleinkraftrad)
Es ähnelt bezüglich Leistung und Vorgaben dem Moped, hat aber Fußrasten statt Pedalen, der Motor wird also per Kick
gestartet.
5. Motorroller (Kleinkraftrad)
Diese Unterart des Motorrads hat Ähnlichkeit zu einem Roller und meist 50 ccm und 500 ccm.
6. Motorrad (Kraftrad)
Bei mehr als 50 ccm Hubraum spricht man nicht mehr von einem Kleinkraftrad, sondern einem Kraftrad oder Motorrad. Zwar zählen auch Leicht- und Kleinkrafträder zu den Motorrädern, gemeint sind allerdings meist Fahrzeuge mit größerem Hubraum und höherer Leistung, für die man spezielle Führerscheinprüfungen ablegen muss.
Exkurs: Motorradführerscheine – verschiedene Klassen
Seit 2013 gelten in Deutschland neue Bestimmungen für den Erwerb eines Führerscheins.
Die Mofa-Prüfbescheinigung kann man mit 15 Jahren für einsitzige Kleinkrafträder mit Tempo 25 km/h erwerben. Den Führerschein Klasse AM kann man mit 16 Jahren machen. Der Führerschein Klasse A1 gilt für Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) Leistung und ab einem Alter von 16 Jahren. Seit dem 19. März 2013 darf man Maschinen fahren, die das Tempo 80 km/h überschreiten, ehe man den 18. Geburtstag feiert.
Der Führerschein Klasse A2 gilt ab dem 18. Lebensjahr für kleine Motorräder, die maximal 35 kW (48 PS), sowie ein Leistung-zu-Leermasse-Verhältnis von höchstens 0,2 kW/kg haben. Nach zwei Jahren mit Führerscheinklasse A2 können Sie die praktische Prüfung zur Führerscheinklasse A machen. Damit dürfen Sie alle Krafträder fahren. Möchten Sie direkt den Führerschein der Klasse A machen, ist ein Mindestalter von 24 Jahren Voraussetzung. Dreirädrige Krafträder der Klasse A dürfen erst ab dem 21. Lebensjahr gefahren werden.
Exkurs: Historienkennzeichen – Motorräder als Oldtimer
Wenn Sie Ihr Kraftrad als Oldtimer anmelden beziehungsweise zulassen möchten, muss Ihr Fahrzeug gewisse Voraussetzungen entsprechend § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Damit Ihr Kfz als sogenanntes historisches Kulturgut
gilt, muss es mindestens 30 Jahre alt sein, in einem guten Originalzustand oder originalgetreu restauriert worden sein. Alle Voraussetzungen werden von einem Gutachter beziehungsweise einer Gutachterin überprüft.
Vorteile bietet ein Historienkennzeichen (H-Kennzeichen) insbesondere für Motorräder ab 600 ccm, die ganzjährig zugelassen sind, da die Eingangssteuersätze für Oldtimer-Motorräder bei 46 Euro liegen. Trotz der Einstufung als Oldtimer können Sie Ihr Kraftrad wie ein reguläres Fahrzeug nutzen – bei Bedarf auch gewerblich. Darüber hinaus haben Sie auch in ausgewiesenen Umweltzonen freie Fahrt.
FAQ – häufige Fragen zur Motorradversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Wie funktioniert der kostenlose, externe Motorradversicherungsvergleich?
Mithilfe des kostenlosen, unverbindlichen Online-Rechners unseres externen Partners können Sie ermitteln, ob Sie für Ihre Motorradversicherung zu viel zahlen. Geben Sie einfach die Eckdaten zu Ihrem Fahrzeug in den Vergleich ein und suchen Sie bei Bedarf gezielt nach Teil- oder Vollkaskoversicherungen.
Relevante Ergebnisse werden mit allen wichtigen Informationen rund um den Tarif angezeigt. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, können Sie über Tarifcheck.de gleich einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen, ohne dass dafür für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
2. Was muss ich beim Abschluss beachten?
Idealerweise haben Sie im Vorfeld eine Vorstellung von gewünschten Leistungen. Zentral ist die Höhe der Deckungssumme im zweistelligen Millionenbereich. Ist diese im Schadenfall nicht ausreichend, muss man den restlichen Betrag selbst aufbringen und dafür zukünftige Einkommen verwenden.
Wichtig ist die Klausel Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
, dann kann die Versicherung den Schutz nicht kürzen, wenn Sie zum Schadenzeitpunkt beispielsweise ein Handy genutzt oder das vorgeschriebene Tempo überschritten haben.
Ist Ihr Kraftrad kreditfinanziert und noch nicht abbezahlt, lohnt sich vielleicht eine Vollkaskoversicherung, denn bei Totalschaden oder Diebstahl übernimmt die Versicherung die Zahlung des Restkredits.
3. Wann lohnt sich ein Wechsel der Motorradversicherung?
In Deutschland gibt es zahlreiche Anbieter, die sich bezüglich Tarifbausteinen und Preisen unterscheiden. Bei einem Wechsel sparen Sie im Idealfall viel Geld. Möchten Sie herausfinden, ob Sie Ihr Motorrad günstiger versichern können, vergleichen Sie auf unserer Webseite einfach kostenlos und unverbindlich die Angebote unserer externen Partner.
Wechseln Sie jedoch erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines neuen Anbieters haben. Zwar muss der Versicherer Ihnen einen Haftpflichtversicherungsvertrag anbieten, das gilt jedoch nicht für die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
4. Wie sind die Kündigungsfristen?
Die ordentliche Kündigung ist stets vor Ende eines Versicherungsjahrs möglich, die diesbezügliche Frist gilt für einen Monat. Wann genau Sie die Kündigung Ihrer Versicherung vorlegen müssen, steht in Ihrem Vertrag.
Verschicken Sie die Kündigung schriftlich per Einschreiben, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie für je einen Monat, wenn Ihr Versicherer trotz gleichbleibender Leistungen die Beitragszahlungen anhebt, die Beiträge nicht proportional zu einer besseren SF-Klasse senkt oder nach der Regulierung eines Schadens. In letzterem Fall hat auch der Motorradversicherer ein Sonderkündigungsrecht.
5. Gibt es bei der Motorradversicherung Typklassen?
Nein, Typklassen für einzelne Kraftradmodelle wie bei der Autoversicherung gibt es nicht. Von Bedeutung ist jedoch die Zuordnung eines Bikes als Leichtkraftrad oder Kraftrad oder das Vorhandensein von ABS, da dies als sicherer eingestuft wird. bei einer Kaskoversicherung spielt zudem der objektive Wert Ihres Fahrzeugs eine Rolle.
6. Was sind Regionalklassen bei der Motorradversicherung?
Regionalklassen werden jedes Jahr neu ermittelt. Sie sind ein freiwilliges Kriterium bei der Prämienkalkulation, werden aber durch Kfz-Versicherer in der Regel berücksichtigt.
Jeder der mehr als 400 Kfz-Zulassungsbezirke in Deutschland wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) jedes Jahr erneut je einer Regionalklasse im Bereich Motorrad-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko zugeordnet. Kriterien sind die Schäden, die die Fahrzeughalter eines Bezirks den Versicherungen gemeldet haben, die Schadenhäufigkeit durch Diebstahl oder der Zustand der öffentlichen Straßen. Je höher die Regionalklasse, desto schlechter die Bilanz und desto höher unter Umständen die Versicherungsprämie.
7. Was sind Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist nur für einige Tage mit einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) gültig. Es ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn Sie im Inland ein Fahrzeug erwerben, exportieren und dann im Ausland anmelden und versichern.
8. Wie melde ich mein Motorrad als Oldtimer an?
Damit Ihr Kraftrad als Oldtimer eingestuft wird, muss es mindestens 30 Jahre alt sein und entweder in einem guten Originalzustand oder originalgetreu restauriert worden sein. Entsprechend gesetzlicher Vorgaben wird Ihr Motorrad einer kostenpflichtigen Begutachtung unterzogen, um zu ermitteln, ob es sich als Oldtimer qualifiziert. Bei einem positiven Entscheid erhalten Sie ein Historien- oder H-Kennzeichen ausgehändigt.
9. Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Motorräder?
Hat Ihr Kraftrad weniger als 125 ccm Hubraum, müssen Sie gar keine Kfz-Steuer zahlen. Ansonsten beträgt der jährliche Steuersatz pro angefangene 25 ccm je 1,84 Euro.
Hat man ein Saisonkennzeichen, muss man nur für die Monate Steuern zahlen, für die das dieses Kennzeichen gilt. Wird Ihr Motorrad offiziell als Oldtimer anerkannt, müssen Sie pro Jahr 46 Euro Steuern zahlen. Das lohnt sich beispielsweise rein rechnerisch erst dann, wenn Sie eine Maschine mit mindestens 600 ccm Hubraum ganzjährig fahren.
10. Brauche ich für mein Motorrad Winterreifen?
Ja, die Winterreifenpflicht gilt auch für Krafträder. Sie ist umso wichtiger, da Sie der Witterung und den Straßenverhältnissen auf dem Motorrad viel stärker ausgesetzt sind als in einem Auto. Auch im Sommer sollten die Reifen deshalb regelmäßig auf Risse, Schnitte und andere Defekte überprüft werden. Generell sind ausreichender Reifendruck und eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm wichtig.
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