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Motorradversicherung

Motorrad­versicherung: Wichtig zu wissen
  • Teure Tarife sind nicht immer die besten, diverse günstige Angebote bieten leistungsstarken Schutz.
  • Durch einen Wechsel Ihrer Motorradversicherung sparen Sie im Idealfall mehrere hundert Euro jährlich.
  • Der externe Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de ist unverbindlich, kostenfrei und ermittelt sekundenschnell passende Motorradversicherungs­angebote entsprechend Ihrer Vorgaben.
  • Bei Bedarf können Sie ohne Zusatzkosten einen Motorradversicherungsvertrag über unsere angeschlossenen Vermittler abschließen und bis zu 75 Prozent sparen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Motorradversicherung Vergleich – wie funktioniert der kostenlose Rechner?

Wer sich auf dem Motorrad den Wind um die Nase wehen lässt, weiß, was Freiheit ist. Um das Gefühl richtig auszukosten, braucht man nicht nur eine sichere Motorradausrüstung, sondern auch die passende Kraftradversicherung.

Der kostenlose und unverbindliche externe Motorradversicherungsvergleich auf Tarifcheck.de listet Ihnen umgehend passende Ergebnisse und leitet Sie mit vielen Spartipps durch die Eingabemaske.

So finden Sie eine passende Motorrad-Versicherung:

  • Fahrzeuginformationen und Nutzerkreis: Geben Sie Details zu der Art des Zweirads und Hubraums (Baujahr, Fahrzeugtyp wie Leichtkraftrad etc.) sowie Fahrerinnen und Fahrer (Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und/oder weitere Personen) ein.
  • Gewünschter Versicherungsschutz: Benötigen Sie nur eine Kfz-Haftpflicht- oder auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung?
  • Tarife und Beiträge vergleichen: Sie erhalten umgehend eine Auflistung verfügbarer Tarife inklusive aller relevanter Details. Wichtig beim Vergleich sind dabei nicht nur die Kosten, sondern auch der Leistungsumfang.
  • Über Tarifcheck.de kostenlos Antrag bei externem Partner stellen: Haben Sie einen passenden Motorradversicherungstarif gefunden, können Sie direkt online über Tarifcheck.de einen Antrag bei unserem externen Partner stellen, ohne dass Ihnen das zusätzliche Kosten verursacht.

Günstige Motorrad­versicherung nach eigenen Vorstellungen

Teure Tarife sind nicht unbedingt die besten, eine günstige Motorradversicherung kann zuweilen sogar leistungsstärker sein.

Achten Sie beim Vergleich auf die Versicherungsdetails: Welchen Service umfasst der Tarif? Welche Tierbisse sichert die Teilkasko ab? In welchem Umfang leistet die Vollkasko beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art? Wie ist es um Mallorca-Police, Rechtschutz, Kabelschäden durch Tierbisse, Schäden durch Glasbruch, Diebstahl & Co. bestellt? Es gibt viele günstige Tarife der Motorradversicherung, deren Preis-Leistungs-Verhältnis sich durchaus sehen lassen kann.


Was leistet eine Motorradhaftpflicht­versicherung?

Genau wie die Autohaftpflichtversicherung ist die Motorradhaftpflicht­versicherung für Fahrzeughalterinnen und Halter gesetzliche Pflicht. Die Kfz-Haftpflicht begleicht im Ernstfall Forderungen dritter Verkehrsteilnehmerinnen und Nehmer. Im Detail kommt die Kraftradversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf – und zwar in Höhe der jeweils vereinbarten Deckungssumme von Millionen Euro.

Diese Deckungssummen müssen entsprechend des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) rund um die Uhr mindestens folgende Höhen haben:

Kfz Personenschäden

Personenschäden

Icon Motorrad Sachschäden - 1,12 Mio. €

Sachschäden

Kfz Vermögensschäden

Vermögensschäden

Die Haftpflichtversicherung dient also dazu, dritten Verkehrsteilnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen und angemessen zu versorgen. Übersteigt ein Schaden die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, muss er aus eigener Tasche beglichen werden. Bei den Deckungssummen sollte man deshalb nicht sparen.

Schäden am eigenen Motorrad zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Dafür ist die Motorrad-Kaskoversicherung zuständig; bei Fremdverschulden leistet die Versicherung der gegnerischen Partei.


Was leisten Teil- und Vollkaskoversicherungen für Motorräder?

Kaskoversicherungen sind freiwillig, aber sinnvoll. Insbesondere dann, wenn der Wert des eigenen Kraftrads hoch ist. Hier finden Sie eine Übersicht über Standardleistungen dieses Zusatzschutzes; sie decken sich mit denen der Autoversicherung.

Leistungen der Motorrad-Teilkasko

Je nach Anbieter variieren einzelne Tarifbausteine. Achten Sie beim Motorradversicherungsvergleich darauf, alle individuellen Bedürfnisse abzudecken. Nicht immer sind Sonderzubehör und die komplette Ausstattung versichert, diese kann man separat versichern.

Schäden durch Tiere sind in der Regel nur gedeckt, sofern sich Ihr Motorrad zum Schadenzeitpunkt in Bewegung befand und wenn es sich um gesetzlich definiertes Haarwild handelt. Auch Folgeschäden durch Marder unter der Motorhaube zählen in der Regel nicht zum Teilkaskoschutz. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber.

  • Kurzschlussdefekte, Kabeldefekte, Kabelschäden durch Tierbisse
  • Hagel, Sturm, Flut, Blitzschlag
  • Explosionen und Brand
  • Motorraddiebstahl (oder Teile davon)
  • Zusammenstöße mit Haarwild, wenn das Motorrad in Bewegung ist
  • Glasbruch (Windschild, Blinker etc.)
Wildunfall

Leistungen der Motorrad-Vollkasko

Nicht alle Versicherer sind gleich gut und das Preis-Leistungs-Verhältnis variiert. Beispielsweise gibt es Unterschiede bezüglich der Bewertung eines Kraftrades als neu. Bei einigen gilt sie für einige Monate bei anderen ein Jahr.

In Ausnahmefällen muss eine Vollkaskoversicherung nicht leisten, etwa wenn die oder der Vollkaskoversicherte zum Schadenzeitpunkt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand oder ein berechtigter Vorwurf grober Fahrlässigkeit besteht. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber:

  • allen Teilkaskoschäden
  • Schäden, bei denen Täter unbekannt sind oder Fahrerflucht begangen haben
  • durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte
  • Vandalismus
  • durch Tiere, die nicht unter den Teilkaskoschutz fallen
Vollkasko fürs Motorrad

Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen übernehmen keine Abschleppkosten. Diese Leistungen bietet ein Schutzbrief. Auch hier gibt es zwischen Anbietern Qualitätsunterschiede.

Kaskoversicherungen und Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen SF-Rabatt, dort abgedeckte Schäden unterliegen nicht dem Fahrverhalten, sondern externen Einflüssen. In der Vollkaskoversicherung wenden Kfz-Versicherer den SF-Rabatt an, da dortige Vorfälle oft beeinflussbar sind.

Haben Sie eine gute SF-Klasse, ist Vollkaskoversicherung deshalb vielleicht preisgünstiger als eine Teilkaskoversicherung. Es lohnt sich, mit den Einstellungen des Motorradversicherungsvergleichs zu experimentieren, um Potenziale aufzudecken. Gerade bei einer anstehenden Beitragserhöhung ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Nutzen Sie den Service der Vollkaskoversicherung, werden Sie in der SF-Klasse zurückgestuft. Die SF-Klasse der Haftpflichtversicherung bleibt davon unberührt, sofern Sie sie nicht ebenfalls benötigt haben.

Schutz fürs Motorrad – Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkasko im Vergleich

Service Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Personenschäden bei Dritten Ja Nein Nein
Sachschäden bei Dritten Ja Nein Nein
Vermögensschäden bei Dritten Ja Nein Nein
Kurzschluss / Kabeldefekte am eigenen Kfz / Kabelschäden durch Tierbisse Nein Ja Ja
Diebstahl von Kfz oder Teilen Nein Ja (Sonderausstattungen müssen evtl. separat versichert werden) Ja (Sonderausstattungen müssen evtl. separat versichert werden)
Explosions- und Brandschäden am eigenen Kfz Nein Ja Ja
Schäden am eigenen Kfz durch Hagel, Sturm, Flut, Blitzschlag Nein Ja Ja
Glasbruch am eigenen Kfz (Windschild, Scheinwerfer etc.) Nein Ja Ja
Schäden am eigenen Kfz aufgrund von Zusammenstößen mit Haarwild während der Fahrt Nein Ja Ja
Schäden am eigenen Kfz aufgrund von Zusammenstößen mit anderen Tieren während der Fahrt Nein Nein Meist ja
Schäden am eigenen Kfz, bei denen Täter nicht bekannt oder fahrerflüchtig sind Nein Nein Ja
Schäden am eigenen Kfz durch zahlungsunfähige Dritte Nein Nein Ja
Schäden am eigenen Kfz durch Vandalismus Nein Nein Ja
Abschleppkosten für eigenes Kfz Nein Meist nicht Meist nicht
Beeinflusst eine Schadenregulierung die Schadenfreiheitsklasse? Ja Nein Ja

Motorradversicherung – was ist beim Abschluss wichtig?

Zwischen einzelnen Motorrad-Versicherungen gibt es große Qualitäts- und Preisunterschiede. Im Idealfall haben Sie beim Vergleich schon eine Vorstellung, welche Tarifbausteine Sie sich wünschen. Nutzen Sie Ihr Kraftrad ganzjährig oder reicht ein Saisonkennzeichen? Auch die Art des Motorrads kann eine Rolle spielen: Handelt es sich um ein Motorrad als Zweitfahrzeug, einen Leichtkraftroller oder ein schweres Kraftrad? Benötigen Sie einen Schutzbrief oder eine Kaskoversicherung? Wichtig beim Versicherungsvergleich ist auch Folgendes:

Höhe der Deckungssumme

Zusammenstöße können teuer werden. Auch ohne Personenschaden können Kosten schnell in die Millionen Euro gehen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist essenziell. Im Idealfall liegt sie im zweistelligen Millionenbereich.

Vollkaskoversicherung bei Kreditfinanzierung

Ist Ihr Kraftrad noch nicht abbezahlt, sollten Sie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung erwägen. Sie übernimmt bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs die Kreditkosten.

Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit

Kleine Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können große Folgen haben – bei Handynutzung am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen können Motorradversicherer im Schadenfall Leistungen verweigern.

Mit der Klausel Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit können Sie sich dagegen absichern. Auch mit dieser Klausel wird der Versicherer allerdings keine Zahlungen erbringen, wenn Versicherte zum Schadenzeitpunkt oder Unfall unter Drogen- und Alkoholeinfluss standen.


Motorradversicherung – Beiträge berechnen

Viele Faktoren bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags – die meisten ähneln denen der Autoversicherung. Zentral ist der Schadenfreiheitsrabatt. Im Unterschied zur Autoversicherung ist die Typklasse nicht relevant.

Hier finden Sie eine Auflistung wichtiger Determinanten für die Berechnung der Versicherungsprämie:


Wann lohnt ein Wechsel der Kraftradversicherung?

In Deutschland gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5,1 Millionen Krafträder (Stand: Oktober 2024).Dementsprechend groß ist die Auswahl an Versicherern für Sie als Motorradfahrerin oder Motorradfahrer. Einzelne Unternehmen unterscheiden sich bezüglich dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Vergleichen Sie Motorradversicherungsanbieter, können Sie binnen Sekunden herausfinden, ob Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer zu viel zahlen und gegebenenfalls wechseln.

Kündigen Sie erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines anderen Anbieters haben. Zwar sind Unternehmen verpflichtet, Ihnen ein Haftpflichtversicherungsangebot zu machen, das gilt jedoch nicht für Kaskotarife. Zudem müssen Sie darauf achten, dass Sie zum Zeitpunkt des Wechsels gerade ein Kündigungsrecht haben.


Wie sind die Kündigungsfristen bei der Motorradversicherung?

Folgendes ist bei der Kündigung der Motorradversicherung zu beachten:

Reguläre oder ordentliche Kündigung

Wie bei der Autoversicherung können Sie Ihre Motorradversicherung stets regulär zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Entsprechende Fristen finden Sie in Ihrem Vertrag.

Sonderkündigung oder außerordentliche Kündigung

Zuweilen können Sie von einem einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses haben Sie in folgenden Fällen:

  • Preiserhöhung trotz gleichbleibender Leistungen (Ausnahmen: Regionalklassenänderung aufgrund eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk, SF-Rückstufung nach Schäden). Sie müssen die Beitragserhöhung nicht zwingend hinnehmen.
  • Ihr Anbieter senkt die Prämie nicht proportional zu der sich verbessernden SF-Klasse.
  • Nach der Regulierung eines Schadens haben sowohl Sie selbst als auch das Versicherungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht.

Generell wichtig bei einer Kündigung: Sowohl die reguläre als auch die Sonderkündigung sollte stets schriftlich und per Einschreiben erfolgen, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben. Als Datum der Kündigung gilt nicht das Versanddatum, sondern das Eingangsdatum.


Motorradversicherung und Saisonkennzeichen – beitragsfreie Ruheversicherung außerhalb der Saison

Viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer nutzen ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über. Im Winter ist es auf dem Bike kalt, die Unfallgefahr ist vergleichsweise höher und Winterreifen kosten Geld. Steht Ihr Kraftrad Monate ungenutzt in der Garage, lohnt sich vielleicht ein Saisonkennzeichen.

Ein Saisonkennzeichen verringert die Versicherungsbeiträge für Ihr Kraftrad und die Kfz-Steuer sinkt. Fahren dürfen Sie nur in Monaten, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat (beispielsweise vom 1. März bis 30. September). Während der übrigen Monate ruht die Versicherung mit Saisonkennzeichen. Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken. Das Bike sollte auf einem Privatgrundstück stehen, im Idealfall ist es nicht der Witterung ausgesetzt.

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat auch während dieser Ruhezeit Gültigkeit, sofern Sie das Fahrzeug nicht komplett abgemeldet haben. Wird dann beispielsweise das Motorrad aus der Garage gestohlen, haben Sie Anrecht auf Kaskoleistungen.

Ihr Saisonkennzeichen muss pro Jahr mindestens sechs Monate gültig sein, damit Sie am Ende des schadenfreien Versicherungsjahres in eine bessere SF-Klasse gestuft werden. Im Gegensatz zur Autoversicherung unterscheiden einige Motorradversicherer zwischen Wintersaison und Sommersaison mit je festgelegten Zeitspannen und unterschiedlichen Rahmenbedingungen.


Was bietet der Motorradschutzbrief?

Schutzbriefe sind freiwillige Zusatzbausteine der Kfz-Versicherungen und auch über Automobil- und Motorradclubs erhältlich. Der umfassende Schutz ist bereits für niedrige zweistellige Beträge pro Jahr erhältlich. Versichert sind Fahrzeug sowie alle Fahrerinnen, Fahrer und Mitfahrer und Mitfahrerinnen.

Der Service beinhaltet je nach Anbieter beispielsweise Hilfestellung bei Pannen, Unfällen und im Krankheitsfall – im Inland wie in diversen weiteren Ländern. Einige Leistungen, etwa Ersatzteilversand oder Krankenrücktransport sind auf Auslandsaufenthalte zugeschnitten. Im Gegensatz zu Kaskoversicherungen ist ein Abschleppdienst inklusive. Insgesamt gibt es zwischen einzelnen Schutzbriefen Leistungsunterschiede.


Brauche ich für mein Motorrad eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Sie, wenn die Schuldfrage eines Schadens nicht eindeutig ist. Sie ist als Zusatzbaustein der Motorradversicherung oder separate Versicherung erhältlich. Schließen Sie sie über einen Zusatzbaustein ab, wird der Rechtsschutzversicherer Sie nicht bei Streitigkeiten mit der Motorradversicherung selbst vertreten. Schließen Sie sie separat ab, können Sie auch gegenüber der Kraftradversicherung Ihr Recht einfordern.


Wie hoch ist die Kfz-Steuer fürs Motorrad?

Im Gegensatz zu Haltern von Autos und Lkw kommen Motorradbesitzer und -besitzerinnen bei der Kfz-Steuer gut weg. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurde seit den 1950ern nicht geändert. Der jährliche Satz beträgt pro angefangenen 25 Kubikzentimeter Hubraum (ccm) 1,84 Euro. Fahren Sie ein Zweirad mit weniger als 125 ccm, zahlen Sie gar keine Kfz-Steuer. Bei Saisonkennzeichen wird die Steuer nur für die Monate angerechnet, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat.

Eins ist seit dem 1. Januar 2016 neu: Neue Zweiräder mit über 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bekommen nur dann eine Typgenehmigung, wenn sie die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen, ABS oder ein Kombi-Bremssystem haben. Alte Krafträder müssen nicht nachgerüstet werden.

Seit 2020 gelten auch für Motorräder die Bestimmungen der Abgasnorm Euro 5. Mit H-Kennzeichen für Oldtimer beträgt der jährliche Eingangssteuersatz 46,02 Euro. Das lohnt sich, wenn das Motorrad mehr als 600 ccm auf die Räder bringt.

Sonderfall Quad oder ATV

  • Der Name Quad stammt aus dem Latein quattuor (vier) und quadruplex (vierfach). Das Fahrzeug wird auch als All Terrain Vehicle (ATV) bezeichnet.
  • Tendenzen gibt es bei folgenden Kriterien:
  • Quads bis 50 ccm müssen Sie nicht zulassen, benötigen aber ein Versicherungskennzeichen. Desweiteren gibt es vier Kategorien von zulassungspflichtigen Quads, unter Umständen benötigen Sie sogar eine Pkw-Erlaubnis.
  • Generell besteht Helmpflicht, wenn keine Gurte verwendet werden.
  • Im Quad in Deutschland müssen Sie Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten mit sich führen.

Sonderfall Trike

  • Der Begriff Trike stammt aus dem Englischen, ist eine Abkürzung von Tricycle (Dreirad) und hat zwei Hinterräder. Man unterscheidet zwischen Chopper-Trikes und Offroad-Trikes.
  • Seit dem 19. Januar 2013 benötigt man je nach Leistung und Hubraum des Trikes einen Motorradführerschein. Wurde der Führerschein B oder 3 vor diesem Datum gemacht, reicht dieser für die Bedienung jeglicher Trikes samt Anhänger.

Exkurs: Definitionen – Mofa, Mokick, Moped, Motorrad, Motorroller

Die Gemeinsamkeiten:

  • Alle haben einen Motor,
  • es handelt sich je um Krafträder, sie können deswegen theoretisch auch als Motorrad bezeichnet werden.
  • Im Ausland weichen Definitionen und Bezeichnungen einzelner Krafträder von den hier aufgeführten ab.

Exkurs: Motorradführerscheine – verschiedene Klassen

Seit 2013 gelten in Deutschland neue Bestimmungen für den Erwerb eines Führerscheins.

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann man mit 15 Jahren für einsitzige Kleinkrafträder mit Tempo 25 km/h erwerben. Den Führerschein Klasse AM kann man mit 16 Jahren machen. Der Führerschein Klasse A1 gilt für Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) Leistung und ab einem Alter von 16 Jahren. Seit dem 19. März 2013 darf man Maschinen fahren, die das Tempo 80 km/h überschreiten, ehe man den 18. Geburtstag feiert.

Der Führerschein Klasse A2 gilt ab dem 18. Lebensjahr für kleine Motorräder, die maximal 35 kW (48 PS), sowie ein Leistung-zu-Leermasse-Verhältnis von höchstens 0,2 kW/kg haben. Nach zwei Jahren mit Führerscheinklasse A2 können Sie die praktische Prüfung zur Führerscheinklasse A machen. Damit dürfen Sie alle Krafträder fahren. Möchten Sie direkt den Führerschein der Klasse A machen, ist ein Mindestalter von 24 Jahren Voraussetzung. Dreirädrige Krafträder der Klasse A dürfen erst ab dem 21. Lebensjahr gefahren werden.


Exkurs: Historienkennzeichen – Motorräder als Oldtimer

Wenn Sie Ihr Kraftrad als Oldtimer anmelden beziehungsweise zulassen möchten, muss Ihr Fahrzeug gewisse Voraussetzungen entsprechend § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Damit Ihr Kfz als sogenanntes historisches Kulturgut gilt, muss es mindestens 30 Jahre alt sein, in einem guten Originalzustand oder originalgetreu restauriert worden sein. Alle Voraussetzungen werden von einem Gutachter beziehungsweise einer Gutachterin überprüft.

Vorteile bietet ein Historienkennzeichen (H-Kennzeichen) insbesondere für Motorräder ab 600 ccm, die ganzjährig zugelassen sind, da die Eingangssteuersätze für Oldtimer-Motorräder bei 46 Euro liegen. Trotz der Einstufung als Oldtimer können Sie Ihr Kraftrad wie ein reguläres Fahrzeug nutzen – bei Bedarf auch gewerblich. Darüber hinaus haben Sie auch in ausgewiesenen Umweltzonen freie Fahrt.


FAQ – häufige Fragen zur Motorradversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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