Kfz-Versicherung Steuererklärung – so funktioniert es
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Kfz-Versicherung Steuererklärung – was ist zu beachten?
In Deutschland ist es möglich, das zu versteuernde Einkommen zu verringern, indem Sie die Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung für das zurückliegende Steuerjahr in der Steuererklärung angeben. Die Absetzbarkeit der verschiedenen Versicherungsbestandteile ist abhängig von Ihrem Berufsstatus.
Grundsätzlich müssen Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen, um die Versicherungsbeiträge absetzen zu können. Entscheidend ist, dass Sie sowohl Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer als auch Halterin oder Halter des betreffenden Fahrzeugs sind. Zahlen Sie als Elternteil beispielsweise die Kfz-Versicherung für den Pkw Ihres Kindes, so können Sie diese nicht in Ihrer Steuerklärung angeben. Besitzen Sie hingegen mehrere Fahrzeuge, so kann theoretisch auch mehr als eine Kfz-Versicherung steuerlich geltend gemacht werden. Oft ist die erlaubte Höchstgrenze allerdings bereits mit dem ersten Fahrzeug erreicht, sodass sich der Mehraufwand nicht durch weitere Steuervorteile auszahlen würde.
Tipp: Steuern durch Absetzen beruflicher Fahrtkosten sparen
Nutzen Sie Ihr Auto auf dem Weg von und zur Arbeit, können Sie einen Teil der diesbezüglichen Fahrtkosten steuerlich absetzen und gegebenenfalls auch einen anteiligen Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen, sofern Sie die Höchstgrenze der sogenannten Vorsorgeaufwendungen bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft haben.
Berufsgruppe | Absetzbarkeit |
Angestellte, Rentnerinnen und Rentner, Beamtinnen und Beamte | Kfz-Haftpflichtversicherung |
Selbstständige | Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung (bei hauptsächlich beruflicher Nutzung des Fahrzeugs) |
Kfz-Versicherung Steuererklärung – wo eintragen?
Angestellte, die ihr Kfz privat nutzen
Sind Sie Angestellter oder Angestellte und nutzen Ihr Auto ausschließlich privat, gehören die Beiträge der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand -> sonstige Vorsorgeaufwendungen -> Zeile 50 Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen
.
Private Nutzung: Kfz-Versicherung als Vorsorgeaufwendung absetzen
Die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung liegt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro. Auch andere private Versicherungen können als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, so etwa die Unfallversicherung oder die Haftpflichtversicherung.
Abhängig davon, was Sie in Ihrer Steuererklärung deklarieren, kann es deshalb sein, dass Sie den geltenden Höchstbetrag bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft haben.
Angestellte, die ihr Kfz beruflich nutzen
Gehören Sie zu den Angestellten, die Ihr Kfz beruflich nutzen, dann gehören die Kosten für die Autoversicherung in die Anlage N -> Werbungskosten -> Zeile 45 Weitere Werbungskosten
.
Kfz-Versicherung in der Steuererklärung von Selbstständigen
Berufliche Nutzung des Autos nach Prozent | Ort im Steuerformular |
50 bis 100 Prozent | Anlage EÜR -> Betriebsausgaben -> Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten -> Zeile 59 Steuern, Versicherungen und Maut (Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung) |
10 bis 50 Prozent: Sie können sich entscheiden, ob Ihr Fahrzeug zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört. |
Für Betriebsvermögen: Die Versicherungsbeiträge zählen wie bei vollständig beruflicher Nutzung zu den Betriebsausgaben (Anlage EÜR -> Zeile 59: Haftpflicht- und Kaskoversicherung). Für Privatvermögen: Die Versicherungsbeiträge zählen wie bei der Privatnutzung von Angestellten zu den Sonderausgaben (Anlage Vorsorgeaufwand -> Zeile 50: nur Haftpflichtversicherung). |
Weniger als 10 Prozent: | Das Fahrzeug gehört zum Privatvermögen, somit zählen die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben (Anlage Vorsorgeaufwand -> Zeile 50: nur Haftpflichtversicherung). |
Das Finanzamt benötigt sowohl einen Beleg über die angefallenen Versicherungsbeiträge als auch einen Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs oder einer Rechnung. Das Onlineportal ELSTER gibt konkrete Vorgaben, welche Belege und Quittungen laut Gesetz verlangt werden.
Das Finanzamt kann zudem nachträglich weitere Unterlagen und Nachweise zur Einsicht anfordern, beispielsweise ein Fahrtenbuch, in dem berufliche und private Fahrten dokumentiert worden sind.
Dies hängt maßgeblich von Ihrem Einkommen ab: Womöglich ist Ihr Höchstbetrag an sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) bereits durch andere Versicherungen wie eine Pflegeversicherung und/oder Unfallversicherung ausgeschöpft. In diesem Fall profitieren Sie durch die Angabe der Kfz-Versicherung von keiner weiteren steuerlichen Entlastung.
Nutzen Sie Ihr Kfz für den Weg von und zur Arbeit, können Sie die Kosten anteilig in der Steuererklärung absetzen.
Fahrtkostenpauschale und Sonderausgaben
Sie können die Fahrten von und zur Betriebsstätte im Rahmen der sogenannten Entfernungspauschale absetzen. Diese verspricht Ihnen einen steuerlichen Vorteil von 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag und deckt die gesamten Fahrtkosten ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist somit bereits enthalten und kann nicht noch einmal gesondert abgesetzt werden.
Sie haben allerdings die Möglichkeit, den kompletten Beitrag für die Haftpflichtversicherung zusätzlich zur Entfernungspauschale wie bei der Privatnutzung als Sonderausgaben einzutragen (Anlage Vorsorgeaufwand -> Zeile 50).
Ein Beispiel: Sie arbeiten Vollzeit in einem Betrieb, der 20 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt liegt. Ihre Entfernungspauschale beträgt somit 20 (Kilometer) x 205 (Arbeitstage pro Jahr) x 0,30 (Euro) = 1.230 Euro.
Tatsächliche Fahrtkosten und Werbekosten
Der absetzbare Höchstbetrag der Fahrtkosten liegt bei 4.500 Euro pro Person und wird oft nicht vollständig ausgeschöpft. Wenn Ihnen die pauschale Abrechnung der im beruflichen Rahmen zurückgelegten Kilometer also zu ungenau ist, dann können Sie auch Ihre tatsächlich angefallenen Fahrtkosten angeben.
Sie benötigen dafür lediglich einen Nachweis über die entsprechenden Strecken, welche Sie beruflich mit Ihrem Fahrzeug gefahren sind. Am einfachsten funktioniert das mithilfe eines Fahrtenbuchs.
Neben der Angabe von tatsächlichen Fahrtkosten haben Sie die Möglichkeit, den anteiligen Beitrag für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich als Werbungskosten anzugeben (Anlage N -> Zeile 45).
Ein Beispiel: Sie haben im vergangenen Steuerjahr 3.000 von insgesamt 10.000 Kilometern beruflich zurückgelegt. Somit können Sie 30 Prozent des Beitrags für die Haftpflichtversicherung als Werbungskosten eintragen.
Ein wichtiger Hinweis
Falls Sie bereits von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber angefallene Fahrtkosten erstattet bekommen, können Sie diese nicht zusätzlich noch steuerlich geltend machen.
FAQ – häufige Fragen zur Kfz-Versicherung in der Steuererklärung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Kann der Kfz-Schutzbrief von der Steuer abgesetzt werden?
2. Welche Höchstgrenze gilt für Ehepaare bei den Sonderausgaben?
3. Gibt es bei den Werbungskosten eine festgelegte Höchstgrenze?
4. Kann die Kfz-Versicherung nachträglich steuerlich geltend gemacht werden?
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