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Kfz-Versicherung Steuererklärung – so funktioniert es

Kfz-Versicherung Steuererklärung - Anschauungsbild: Autoschlüssel, Geld und Taschenrechner auf dem Tisch
Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben: Wichtig zu wissen
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich Ihre Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Teil- oder Vollkaskoversicherung anteilig vom Finanzamt erstatten lassen.
  • Wo in der Steuererklärung Sie die Beiträge der Kfz-Versicherung eintragen können, hängt von Ihrem Berufsstatus ab.
  • Entscheidend ist auch, ob Sie das Fahrzeug privat oder beruflich nutzen. Eventuell kann die Erstellung eines Fahrtenbuchs sinnvoll sein.
  • Haben Sie einen gewissen Höchstbetrag bereits überschritten, bringt die Angabe der Kfz-Versicherung keinen steuerlichen Vorteil mehr.
  • Nutzen Sie Ihr Auto für den Weg zur Arbeit, können Sie jedoch womöglich in der Steuererklärung Ihre Fahrtkosten absetzen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Kfz-Versicherung Steuererklärung – was ist zu beachten?

In Deutschland ist es möglich, das zu versteuernde Einkommen zu verringern, indem Sie die Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung für das zurückliegende Steuerjahr in der Steuererklärung angeben. Die Absetzbarkeit der verschiedenen Versicherungsbestandteile ist abhängig von Ihrem Berufsstatus.


Wer ist dazu berechtigt, die Kfz-Versicherung von der Steuer abzusetzen?

Grundsätzlich müssen Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen, um die Versicherungsbeiträge absetzen zu können. Entscheidend ist, dass Sie sowohl Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer als auch Halterin oder Halter des betreffenden Fahrzeugs sind. Zahlen Sie als Elternteil beispielsweise die Kfz-Versicherung für den Pkw Ihres Kindes, so können Sie diese nicht in Ihrer Steuerklärung angeben. Besitzen Sie hingegen mehrere Fahrzeuge, so kann theoretisch auch mehr als eine Kfz-Versicherung steuerlich geltend gemacht werden. Oft ist die erlaubte Höchstgrenze allerdings bereits mit dem ersten Fahrzeug erreicht, sodass sich der Mehraufwand nicht durch weitere Steuervorteile auszahlen würde.


Welche Teile der Autoversicherung kann ich steuerlich absetzen?
Berufsgruppe Absetzbarkeit
Angestellte, Rentnerinnen und Rentner, Beamtinnen und Beamte Kfz-Haftpflichtversicherung
Selbstständige Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung (bei hauptsächlich beruflicher Nutzung des Fahrzeugs)

Kfz-Versicherung Steuererklärung – wo eintragen?

Angestellte, die ihr Kfz privat nutzen

Sind Sie Angestellter oder Angestellte und nutzen Ihr Auto ausschließlich privat, gehören die Beiträge der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand -> sonstige Vorsorgeaufwendungen -> Zeile 50 Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen.

Angestellte, die ihr Kfz beruflich nutzen

Gehören Sie zu den Angestellten, die Ihr Kfz beruflich nutzen, dann gehören die Kosten für die Autoversicherung in die Anlage N -> Werbungskosten -> Zeile 45 Weitere Werbungskosten.

Kfz-Versicherung in der Steuererklärung von Selbstständigen

Berufliche Nutzung des Autos nach Prozent Ort im Steuerformular
50 bis 100 Prozent Anlage EÜR -> Betriebsausgaben -> Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten -> Zeile 59 Steuern, Versicherungen und Maut (Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung)
10 bis 50 Prozent: Sie können sich entscheiden, ob Ihr Fahrzeug zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört. Für Betriebsvermögen: Die Versicherungsbeiträge zählen wie bei vollständig beruflicher Nutzung zu den Betriebsausgaben (Anlage EÜR -> Zeile 59: Haftpflicht- und Kaskoversicherung).
Für Privatvermögen: Die Versicherungsbeiträge zählen wie bei der Privatnutzung von Angestellten zu den Sonderausgaben (Anlage Vorsorgeaufwand -> Zeile 50: nur Haftpflichtversicherung).
Weniger als 10 Prozent: Das Fahrzeug gehört zum Privatvermögen, somit zählen die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben (Anlage Vorsorgeaufwand -> Zeile 50: nur Haftpflichtversicherung).

Welche Belege brauche ich für die Steuererklärung?

Das Finanzamt benötigt sowohl einen Beleg über die angefallenen Versicherungsbeiträge als auch einen Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs oder einer Rechnung. Das Onlineportal ELSTER gibt konkrete Vorgaben, welche Belege und Quittungen laut Gesetz verlangt werden.

Das Finanzamt kann zudem nachträglich weitere Unterlagen und Nachweise zur Einsicht anfordern, beispielsweise ein Fahrtenbuch, in dem berufliche und private Fahrten dokumentiert worden sind.


Lohnt es sich, die Autoversicherung steuerlich abzusetzen?

Dies hängt maßgeblich von Ihrem Einkommen ab: Womöglich ist Ihr Höchstbetrag an sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) bereits durch andere Versicherungen wie eine Pflegeversicherung und/oder Unfallversicherung ausgeschöpft. In diesem Fall profitieren Sie durch die Angabe der Kfz-Versicherung von keiner weiteren steuerlichen Entlastung.


Kann ich Fahrtkosten von der Steuer absetzen?

Nutzen Sie Ihr Kfz für den Weg von und zur Arbeit, können Sie die Kosten anteilig in der Steuererklärung absetzen.

Fahrtkostenpauschale und Sonderausgaben

Sie können die Fahrten von und zur Betriebsstätte im Rahmen der sogenannten Entfernungspauschale absetzen. Diese verspricht Ihnen einen steuerlichen Vorteil von 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag und deckt die gesamten Fahrtkosten ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist somit bereits enthalten und kann nicht noch einmal gesondert abgesetzt werden.

Sie haben allerdings die Möglichkeit, den kompletten Beitrag für die Haftpflichtversicherung zusätzlich zur Entfernungspauschale wie bei der Privatnutzung als Sonderausgaben einzutragen (Anlage Vorsorgeaufwand -> Zeile 50).

Ein Beispiel: Sie arbeiten Vollzeit in einem Betrieb, der 20 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt liegt. Ihre Entfernungspauschale beträgt somit 20 (Kilometer) x 205 (Arbeitstage pro Jahr) x 0,30 (Euro) = 1.230 Euro.

Tatsächliche Fahrtkosten und Werbekosten

Der absetzbare Höchstbetrag der Fahrtkosten liegt bei 4.500 Euro pro Person und wird oft nicht vollständig ausgeschöpft. Wenn Ihnen die pauschale Abrechnung der im beruflichen Rahmen zurückgelegten Kilometer also zu ungenau ist, dann können Sie auch Ihre tatsächlich angefallenen Fahrtkosten angeben.

Sie benötigen dafür lediglich einen Nachweis über die entsprechenden Strecken, welche Sie beruflich mit Ihrem Fahrzeug gefahren sind. Am einfachsten funktioniert das mithilfe eines Fahrtenbuchs.

Neben der Angabe von tatsächlichen Fahrtkosten haben Sie die Möglichkeit, den anteiligen Beitrag für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich als Werbungskosten anzugeben (Anlage N -> Zeile 45).

Ein Beispiel: Sie haben im vergangenen Steuerjahr 3.000 von insgesamt 10.000 Kilometern beruflich zurückgelegt. Somit können Sie 30 Prozent des Beitrags für die Haftpflichtversicherung als Werbungskosten eintragen.


FAQ – häufige Fragen zur Kfz-Versicherung in der Steuererklärung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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