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Private Krankenversicherung Vergleich

Private Krankenversicherung: Wichtig zu wissen
  • Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen (GKV) können Sie bei privaten Krankenversicherungen (PKV) die Leistungspakete flexibel und individuell auf Ihre Ansprüche zuschneiden.
  • Zu möglichen Vorteilen der PKV gehören tarifabhängig beispielsweise freie Arzt- und Krankenhauswahl, eine bessere Unterbringung in Krankenhäusern, umfassendere Diagnostik und Vorsorge oder die Erstattung von Heilpraktikerkosten.
  • Einmal vereinbarte PKV-Leistungen dürfen nach Vertragsabschluss nicht gekürzt werden.
  • Die Voraussetzung für einen Wechsel zur PKV: Sie werden verbeamtet, sind selbstständig oder freiberuflich tätig oder haben ein Jahresgehalt von mehr als 69.300 € brutto im Jahr 2024.
  • Wenn Sie gesetzlich versichert bleiben möchten oder müssen, ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung oft eine sinnvolle Alternative.
  • Ein Vergleich verschiedener Optionen hilft Ihnen dabei, die richtigen Weichen bei der Wahl Ihrer Versicherung zu stellen. Auf Wunsch können Sie sich über Tarifcheck.de ein kostenloses, unverbindliches Angebot unserer externen Partner erstellen lassen, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Was leisten private Krankenversicherungen?

Die Leistungen in den jeweiligen Tarifen der privaten Krankenversicherungen variieren in Struktur und Preis. Eine Entscheidung für diese private Form der Gesundheitsvorsorge ist in der Regel eine Entscheidung von Dauer.

Es ist deshalb wichtig, sich vorab genau zu überlegen, welche Ansprüche Sie an Ihre Krankenversicherung haben und welche Leistungen Sie heute und im Alter benötigen.

Nachträgliche Anpassungen möglich, aber mit Auflagen

Auch nach dem PKV-Beitritt können Leistungen nachträglich angepasst werden, allerdings können PKV-Versicherer dann eine Gesundheitsprüfung verlangen und etwaige Zusatzleistungen verweigern, wenn bereits Vorerkrankungen bestehen. Es ist daher ratsam, schon beim Eintritt in die PKV einen Tarif mit allen Leistungen zu wählen, die für Sie als Privatversicherte oder Privatversicherter in kommenden Jahrzehnten wichtig werden könnten.

Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen dürfen im Nachhinein seitens einer privaten Krankenversicherung nicht gekürzt werden.


Was sind die Vorteile von privaten Krankenversicherungen?

Ambulant*

  • Freie Arztwahl und Facharztwahl
  • Oft schnelle Terminvergabe und kürzere Wartezeiten, auch bei Fachärzten
  • Volle Erstattung verordneter Medikamente, Impfungen und Hilfsmittel
  • Erstattung von ärztlich verordneten Heilbädern, Massagen, Inhalationen, Wärme- oder Lichtbehandlungen
  • Erstattung von Heilpraktikerleistungen
  • Umfassende Vorsorge
  • Umfassende Leistungen für Kieferorthopädie und Zahnersatz
  • Leistungen für Seh- und Gehilfen, Hör- und Sprechgeräte

Stationär*

  • Freie Wahl des Krankenhauses
  • Bessere Unterbringung im Krankenhaus – oft auch Einzelzimmer
  • Volle Erstattung verordneter Medikamente, Impfungen und Hilfsmittel
  • Anspruch auf Betreuung durch Chefärzte
  • Keine Zuzahlung bei stationärer Behandlung

Allgemein*

  • Leistungen im europäischen und nichteuropäischen Ausland und Kostenübernahme eines Krankenrücktransports
  • Option der Beitragsrückerstattung, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden
  • Anpassung des Leistungspakets an die Bedürfnisse der oder des Versicherten
*PKV-Leistungen variieren je nach Tarif und Anbieter.

Vergleich privater Krankenversicherungen – wie finde ich passende PKV-Tarife?

Kostenfrei, übersichtlich und eine Hilfestellung bei Ihrer Entscheidung – mit einem private Krankenversicherung Vergleich finden Sie unter den vielen Angeboten und Tarifen passende Leistungspakete entsprechend Ihrer Lebensumstände und Wünsche.

Private Krankenversicherungen sind wirtschaftliche Unternehmen. Sie stehen miteinander in Konkurrenz und haben nicht wie die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Vorgaben zu Leistung und Tarifbildung zu erfüllen. Dementsprechend unterscheiden sich die Angebote einzelner Versicherungen. Einige PKV-Unternehmen bieten beispielsweise besondere Leistungspakete für Familien oder Studenten und Studentinnen.

Nicht alle Tarife sind gleich gut – insbesondere langfristig betrachtet. Bei der Privatversicherung kommt es auf die Leistungen an: Je mehr Sie schon frühzeitig in Ihren PKV-Tarif einbinden, desto mehr Vorteile haben Sie im Alter – auch im Falle später diagnostizierter, ernsthafter Erkrankungen. Einige sehr günstige PKV-Tarife sind mit Vorsicht zu genießen, manche sind dabei nicht einmal deckungsgleich mit denen der GKV. So beinhalten beispielsweise nicht alle billigen Angebote bestimmter Anbieter die Erstattung von Therapiekosten oder Heilkuren, die etwa von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.

PKV für Menschen mit Vorerkrankungen

Auch für Menschen mit heilkostenintensiven Erkrankungen lohnt sich ein PKV-Vergleich, da die einzelnen Krankenversicherer in diesen Fällen unterschiedliche Beiträge und Risikozuschläge errechnen. Wichtig ist auch der Blick auf Zusatzbausteine wie Krankentagegeld, das nicht bei allen Tarifen der Privatversicherung inklusive ist.


Private Krankenversicherung Kosten – wie errechnen sich die Beiträge einer PKV?

Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen werden die monatlichen Beiträge der PKV nicht prozentual anhand des monatlichen Gehalts berechnet, sondern anhand der persönlichen Voraussetzungen der Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen bei Versicherungsbeginn. Neue Mitglieder in der privaten Krankenversicherung werden von Versicherungsexperten entsprechend ihres Alters und Gesundheitszustandes eingestuft. Dabei gilt: Je jünger und gesünder Sie sind, desto niedriger fallen in der Regel Ihre monatlichen Prämien aus.

Private Krankenversicherungen operieren nach dem Alterungsrückstellungs-Modell, das vermeiden soll, dass sich Beiträge für Privatversicherte mit zunehmendem Alter entsprechend der meist verstärkten Leistungsinanspruchnahme unproportioniert erhöhen. Die Beiträge werden geglättet, indem bereits jüngere Versicherungsnehmer höhere Beträge zahlen, damit Prämien auch über einen langen Zeitraum konstant bleiben.

Beitragserhebungen werden maßgeblich durch die Vorschriften des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes (VAG) reguliert. Werden Beiträge erhöht, werden die Altersrückstellungen angerechnet. Eine Erhöhung der PKV-Beiträge oder Minderung der Leistung allein auf Basis des Älterwerdens der oder des Versicherten ist rechtlich nicht möglich.


Lohnt sich ein Wechsel der privaten Krankenversicherung?

Wann sich ein PKV-Wechsel lohnt

Berücksichtigen Sie neben der monatlichen Beitragshöhe auch den Leistungsumfang, damit sich eine Tarifoptimierung langfristig rentiert. Um Ihren individuellen Bedürfnissen auch in Zukunft gerecht zu werden, sollte der neue, günstigere Tarif eine vergleichbare Absicherung bieten. Dies ist meist jedoch nicht der Fall.

Vorrangig ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen günstigeren Tarif benötigen, wechseln zuweilen in sogenannte Sozialtarife. Die Leistungen des Standard- bzw. Basistarifs sind mit denen der GKV vergleichbar.

Allen langjährig privat Krankenversicherten, die vor dem 1. Oktober 2009 einen Vertrag abgeschlossen haben, seit mindestens zehn Jahren einer PKV angehören und mindestens 65 Jahre alt sind, steht der Standardtarif offen. Wer nach dem 31. Dezember 2008 erstmals einer privaten Krankenversicherung beigetreten ist und das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann in den vergleichbaren Basistarif wechseln.

In Ausnahmefällen, wie dem Bezug oder der Beantragung von Rente bzw. Pension, kann man bereits in früheren Lebensjahren in einen Sozialtarif wechseln. In der Regel sind die Standard- und Basistarife jedoch teurer als vergleichbare Angebote der gesetzlichen Krankenkassen. Der Höchstbetrag lag 2022 laut Bundesministerium für Gesundheit bei etwa 769 Euro monatlich. 2023 sind Anpassungen zu erwarten.

Die Risiken eines Tarifwechsels

Meist können Sie innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif wechseln. Sollte der neue Vertrag höhere Leistungen bieten, müssen Sie sich hinsichtlich dieser Mehrleistungen internen Gesundheitsfragen stellen. Bei Feststellung eines erhöhten Risikos aufgrund bestimmter Krankheiten oder Vorerkrankungen können die Versicherer Risikozuschläge erheben oder bestimmte Leistungen ausschließen.

Wer sich für einen Sozialtarif entscheidet, sollte sicher sein, dass die Leistungen dauerhaft den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen. Möchten Sie zurück in Ihren alten Tarif mit besseren Leistungen, so ist eine erneute Gesundheitsprüfung fällig und Ihr alter Tarif wird höchstwahrscheinlich teurer, da Sie entsprechend Ihres derzeitigen Alters eingestuft werden.

  • Prüfen Sie das Kosten-Leistungs-Verhältnis des neuen Tarifs.
  • Umfasst Ihr neuer Tarif Mehrleistungen, ist eine erneute Gesundheitsprüfung fällig und Sie müssen mit Mehrkosten rechnen.
  • Haben Sie die Leistungen zugunsten eines günstigeren Tarifs aufgegeben und möchten nach einer Pause doch zurück in Ihren alten Tarif, wird auch Ihr alter Tarif teurer werden. Sie werden dann entsprechend Ihres aktuellen Alters und der erneuten Gesundheitsprüfung eingestuft.
PKV-Leitfaden
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Wie sind die Kündigungsfristen bei privaten Krankenversicherungen?

Sie können Ihre private Krankenversicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten regulär kündigen. Bei einer Erhöhung Ihrer Versicherungsbeiträge haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses besteht für zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung.

Vergleichen Sie vor Abschluss eines neuen Vertrages sorgfältig das Leistungsangebot der einzelnen Versicherungsgesellschaften. Prüfen Sie, ob eine Tarifoptimierung innerhalb der gegenwärtigen Versicherungsgesellschaft genügt oder gar ein Anbieterwechsel sinnvoll ist.


Ab wann und für wen lohnt sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung?

Ob der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt von Ihren Lebensumständen ab. Wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen auf Sie zutreffen, ist es empfehlenswert, darüber nachzudenken. Sie sind:

PKV Icon Beamte

Beamtin oder
Beamter

PKV Icon Gutverdiener

Gutverdienerin oder
Gutverdiener

PKV Icon Junge Menschen

Jung, gesund und
alleinstehend

PKV Icon Student

Studentin oder
Student

Insbesondere für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter beziehungsweise Beamtinnen und Beamte ist der Eintritt in die private Krankenversicherung naheliegend: Derart Beschäftigte sind beihilfeberechtigt, das heißt, der Arbeitgeber übernimmt für sie und ihre nicht berufstätige Familienangehörigen über die Beihilfe zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der PKV-Heilkosten. Dementsprechend zahlen privat krankenversicherte Beamtinnen und Beamte für sich und ihre Familie nur eine Restkostenversicherung oder Teilversicherung. Bleiben Verbeamtete freiwillig in der GKV, erhalten sie vom Arbeitgeber keinen Krankenversicherungszuschuss, lediglich der Pflegeversicherungssatz wird anteilig übernommen. Das Gleiche gilt für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Berufsrichterinnen und Berufsrichter, Soldatinnen und Soldaten und deren Familienangehörige.

Für alleinstehende, kinderlose Gutverdienerinnen und Gutverdiener kann der Beitritt zur PKV ebenfalls eine lohnenswerte Alternative sein – unabhängig davon, ob sie Angestellte sind oder freiberuflich arbeiten: Der monatliche PKV-Beitrag wird entsprechend des vereinbarten Leistungspakets erhoben, er ist gehaltsunabhängig – im Gegensatz zu dem der gesetzlichen Krankenversicherungen. Im Unterschied zur GKV können privat versicherte Mitglieder ihre Angehörigen nicht kostenfrei mitversichern. Eine Familienversicherung gibt es also nicht; einige private Anbieter bieten allerdings verschiedenartig gestaltete Familientarife an. Auch durch einen Selbstbehalt können die Kosten der PKV verringert werden.

Halten Sie sich viel im Ausland auf, könnte ein Wechsel für Sie relevant sein: PKV-Mitglieder haben außerhalb des Heimatlandes je nach Tarif meist guten Versicherungsschutz. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen variiert der Schutz im Ausland abhängig von Urlaubsland und der Art der Gesundheitsleistung; schlimmstenfalls besteht kein Anrecht auf Behandlung, insbesondere außerhalb der Europäischen Union.

Für Studentinnen und Studenten gibt es ebenfalls besondere PKV-Tarife. Diese fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus, sind aber meist günstiger als reguläre Tarife privater Versicherungsunternehmen. Ob sich der Wechsel lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden.

Ein Wechsel zur PKV ist für Sie in der Regel kostenfrei und dann möglich, wenn bei Ihnen keine Versicherungspflicht in einer GKV besteht, weil Sie verbeamtet, selbstständig oder freiberuflich beschäftigt sind. Auch für Freiberuflerinnen, Freiberufler und Selbstständige gilt dabei: Die Höhe der Privatversicherung ist unabhängig vom Gehalt.

Liegt Ihr Jahreseinkommen 2024 bei mehr als 69.300 Euro brutto, können Sie ebenfalls einer PKV beitreten – auch als Angestellte oder Angestellter. Studentinnen und Studenten können sich für die Dauer ihres Studiums privat versichern, wenn sie dies innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn beantragen oder mindestens 30 Jahre alt sind.

Ist ein Wechsel zur PKV für Sie ausgeschlossen, können Sie bei Bedarf eine private Zusatzversicherung abschließen, um so Sonderleistungen privater Krankenversicherungen zu erhalten – etwa für Pflegekosten, zahnärztliche Behandlungen oder Versorgungsschutz im Ausland. Auch bei diesen Modellen können Sie durch eine Selbstbeteiligung Kosten senken.

Wie lange sind die Wartezeiten bei der PKV?

Wartezeiten sind festgelegte Zeitspannen zu Beginn des Versicherungsverhältnisses, in denen noch kein Anspruch auf Leistungen besteht. Private Krankenversicherer wollen so verhindern, dass gleich zu Vertragsbeginn kostenintensive Heilmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

  • Die allgemeine Wartezeit in der PKV beträgt drei Monate – haben Sie binnen dieser Zeit einen Unfall, werden entsprechende Leistungen von der PKV übernommen.
  • Eine besondere Wartezeit gilt für Leistungen wie zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen, Psychotherapie oder Entbindungen. Diese Spanne ist in der Regel mit acht Monaten bemessen.

Allgemein gilt: Um zu allen Zeiten Versicherungsschutz zu haben, kündigen Sie die bisherige private Krankenversicherung erst, wenn Sie von einem anderen Unternehmen angenommen wurden!


Wie funktionieren Kostenabrechnung und Beitragsrückerstattung in der PKV?

Kostenabrechnung

PKV-Mitglieder können Allgemeinmedizinerinnen und Fachärzte frei wählen und bekommen von diesen die Rechnungen direkt zugeschickt. Die Rechnungen beziehungsweise Zahlungsbelege legt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung vor – ebenso wie die Belege über eingelöste Rezepte. Die PKV erstattet anschließend die Kosten – je nach Tarif im vollen Umfang. Handelt es sich bei der Heilleistung um einen Krankenhausaufenthalt, werden anfallende Rechnungen in der Regel direkt von der PKV beglichen.

Beitragsrückerstattung

Bei privaten Versicherungsunternehmen gibt es die Option der Beitragsrückerstattung, falls in einem gewissen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Das heißt, Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer bekommen gegebenenfalls einen Teil der eingezahlten PKV-Prämien zurück. Es kann sich also lohnen, einzelne, besonders günstige Heilkosten selber zu tragen, sofern der Rückerstattungsbetrag für den bemessenen Zeitraum höher ist als die Rechnungen selbst.

Selbstbehalt variiert mit Tarif

Je nach Tarif ist bei bestimmten medizinischen Leistungen der PKV ein Selbstbehalt vorgesehen. Im Gegenzug fällt der monatliche Versicherungsbeitrag geringer aus. Es gibt bei den Versicherern verschiedene Modelle zur Berechnung des Selbstbehalts: Sie können entweder einen Fixbetrag oder eine bausteinabhängige Selbstbeteiligung zahlen. Als dritte Option für einen Selbstbehalt steht die Zahlung eines prozentualen Anteils zur Auswahl.


Private Krankenversicherung – wie funktioniert die Beitragszahlung im Angestelltenverhältnis?

In einem Angestelltenverhältnis ohne Beihilfeberechtigung zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen die Hälfte der Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der dem der GKV entspricht. An der Pflegeversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber auch. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein hohes Gehalt beziehen, ergeben sich dadurch Vorteile, denn die private Versicherungsprämie richtet sich auch bei steigendem Gehalt nicht nach der Höhe des Einkommens.

Gesetzlich Versicherten hingegen wird stets ein proportional gleichbleibender Prozentsatz des Gehalts abgezogen und an die GKV überführt – unabhängig davon, wie hoch dieses Gehalt ist. Seit dem 1. Januar 2015 liegt dieser Prozentsatz bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts - Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen davon je 7,3 Prozent. Hinzu kommt seit 2015 außerdem ein von den Kassen erhobener, einkommensabhängiger Zusatzbetrag, 2024 liegt dessen Höhe bei durchschnittlich über 1,6 Prozent.

PKV und private Pflege-Pflichtversicherung

Sind Sie privat krankenversichert, gehören Sie der privaten Pflege-Pflichtversicherung an. Sind Sie angestellt, übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten. Der Beitrag wird anhand der persönlichen Gegebenheiten bei Versicherungsbeginn bestimmt – je älter ein neues Mitglied ist, desto höher ist dementsprechend auch der Betrag. Allerdings gibt es hier andere gesetzliche Bestimmungen als bei der Berechnung der monatlichen privaten Krankenkassenbeiträge: Bereits pflegebedürftige Individuen dürfen nicht ausgeschlossen werden, und Kinder müssen beitragsfrei mitversichert werden.

Die private Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 eingeführt. In der Beitragserhebung gibt es Unterschiede zwischen Personen, die seit und erst nach diesem Datum einer privaten Pflegeversicherung angehören.

  • Besteht eine diesbezügliche Mitgliedschaft ununterbrochen seit dem Einführungstermin, ist der Beitrag auf den Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt; ist die Ehepartnerin oder der Ehepartner geringfügig beschäftigt oder ohne Einkommen, darf der Betrag für beide Partner nicht mehr als 150 Prozent des Höchstbetrags der sozialen Pflegeversicherung betragen.
  • Sind Sie erst später beigetreten, so gibt es für Ehepartnerinnen und Ehepartner keine Vergünstigungen, allerdings darf nach einer fünfjährigen Mitgliedschaft der Beitrag nicht mehr betragen als der Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung.

Gilt meine private Krankenversicherung für die ganze Familie?

Privat Krankenversicherte können Angehörige, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nicht kostenlos mitversichern, es gibt also keine Familienversicherung und für jedes Mitglied fällt ein gesonderter Betrag an. Einige PKV-Unternehmen bieten dabei besondere Familientarife an. Angehörige von Beamten und Beamtinnen erhalten entsprechend der Beihilfeverordnung zudem Heilkostenzuschläge zwischen 50 Prozent und 80 Prozent.

Für Kinder gelten ebenfalls Aufnahmekriterien:

  • Sind Erziehungsberechtigte verbeamtet, kann auch das Kind privat versichert werden.
  • Ist eines der Elternteile privat krankenversichert, kann auch das Kind PKV-Mitglied werden.
  • Ist der besserverdienende Elternteil privat versichert, hat ein Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und sind die Eltern nicht geschieden, kann das Kind privatversichert werden; die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse wäre jedoch kostenpflichtig.
  • Sind die Eltern nicht verheiratet, aber die Umstände sind sonst identisch, kann das Kind entweder bei der PKV oder kostenlos in der Familienversicherung der GKV versichert werden. War der besserverdienende Elternteil drei Monate vor Geburt des Kindes privat versichert, kann dabei auch das Kind ohne Gesundheitsprüfung privat versichert werden. Es muss jedoch binnen zwei Monate nach seiner Geburt bei der PKV angemeldet werden.
  • Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, muss auch das Kind gesetzlich krankenversichert werden.

Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der privaten Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgegeben.

PKV-Leistungen – was ist während der Schwangerschaft wichtig?

Es ist empfehlenswert, sich bereits vor Bestehen einer Schwangerschaft privat zu versichern. Ist eine neue Versicherungsnehmerin schwanger, kann die PKV besondere, im Tarif vereinbarte Leistungen entsprechend der Wartezeiten ausklammern. Dies liegt daran, dass Schwangere in Unterschied zu anderen Versicherungsnehmern besondere ärztliche Betreuung benötigen und im Einzelfall Komplikationen auftreten können.

Die einzelnen PKV haben dabei unterschiedliche Angebote und Richtlinien. Diese sollten im Rahmen eines Vergleichs bei Bedarf genauer unter die Lupe genommen werden. Zu beachten ist auch, dass Sie in dem Zeitraum, in dem Sie gegebenenfalls Elterngeld beziehen, weiterhin PKV-Beiträge abführen müssen.


Was sind die zahnärztlichen Leistungen von privaten Krankenversicherungen?

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen variieren insbesondere im zahnmedizinischen Bereich. In der privaten Krankenversicherung können Sie Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen bei Vertragsabschluss selbst bestimmen und somit an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Private Versicherungsunternehmen erstatten tarifabhängig bei Zahnbehandlungen, kieferorthopädischen Maßnahmen und Zahnersatz bis zu 80 Prozent oder mehr. Dabei wird je nach Versicherungsvertrag auf optisch schöne Lösungen gesetzt und nicht nur auf Funktionalität wie bei der Regelversorgung der GKV.

Gesetzlich und privat krankenversicherte Menschen können zudem zusätzlich eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, um die Kosten von Zahnarztbesuchen zu mindern.


Was unterscheidet private von gesetzlichen Krankenversicherungen?

PKV GKV
Privatrechtliches Unternehmen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontrolliert durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Länderaufsichtsbehörden Kontrolliert durch die Länder und das Bundesversicherungsamt
Leistungspakete können flexibel auf die individuellen Ansprüche von Versicherungsnehmern zugeschnitten werden. Die Leistungen sind gesetzlich vorgegeben, bei den Leistungsangeboten einzelner Kassen gibt es wenig Variation.
Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen dürfen nachträglich durch den Anbieter nicht gekürzt werden. Leistungsansprüche können durch neue Gesetzgebungen verändert werden.
Die Beitragsbemessung ist gehaltsunabhängig. Sie richtet sich nach dem individuellen Krankheitsrisiko, Alter und Gesundheitszustand der einzelnen Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss, außerdem nach dem gewünschten Leistungsumfang. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens – Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen davon je 7,3 Prozent. Seit 2015 kommt ein einkommensabhängiger Zusatzbetrag dazu, dessen Höhe von den einzelnen GKV bestimmt wird.
Um zu vermeiden, dass die Beiträge mit zunehmenden Alter entsprechend der meist höheren Leistungsinanspruchnahme wachsen, werden die Beträge geglättet. Bereits jüngere Versicherte zahlen höhere Prämien, aus denen sich dann Alterungsrückstellungen ergeben. Die Beitragseinnahmen finanzieren die Ausgaben. Steigende Mehrkosten für Leistungen werden bei der Berücksichtigung der Gehaltshöhe auf alle Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer verteilt. Es handelt sich hierbei also um ein Umlageverfahren.
Beamtinnen und Beamte können Kinder über die Beihilfeverordnung mitversichern – übernommen werden zwischen 50 % und 80 % der Kosten. Kinder können nicht beitragsfrei mitversichert werden. Kinder sind bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei mitversichert.
In bestimmten Fällen können Ehepartnerinnen und Ehepartner über Beihilfe mitversichert werden. Eine beitragsfreie Mitversicherung ist nicht möglich. Ehepartnerinnen und Ehepartner ohne oder mit geringfügigen Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
Leistungen erfolgen entsprechend des Kostenerstattungsprinzips. Rechnungen werden direkt an die Versicherten geschickt. Diese legen die Zahlungs- und Rezeptbelege bei ihrer Versicherung vor und erhalten die entsprechenden Beträge ausgezahlt. Die Wahl des (Fach-)Arztes ist dabei freigestellt. Bei Krankenhausaufenthalten erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt zwischen Krankenversicherung und Krankenhaus. Leistungen erfolgen bei Vorlage der Krankenkassenkarte entsprechend des Sachleistungsprinzips. Je nach Art der medizinischen Versorgung fällt eine Selbstbeteiligung an, bzw. müssen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zuweilen selber die Kosten übernehmen. In Anspruch genommen werden können Ärzte mit Kassenzulassung.
Circa 8,73 Millionen Versicherte im Jahr 2020 (Quelle: Statista.com) Circa 57,62 Millionen Mitglieder plus 16,06 Millionen beitragsfrei Versicherte im Jahr 2022 (Quelle: Statista.com)

Die Verbindung zwischen Arzt, Patient und Versicherung:

Krankenkassensysteme Arzt

Das Ärztepersonal

Krankenkassensysteme Behandlungsleistung

behandelt

Krankenkassensysteme Patient

den Privatpatienten.

Krankenkassensysteme Rechnung

Der Patient zahlt die Rechnung,

Krankenkassensysteme

reicht die Rechnung bei der PKV ein und

Krankenkassensysteme Erstattung gemäß Vertrag

erhält eine vertragsgemäße Kostenerstattung.

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Unser Whitepaper zum Thema 'Gesetzliche und private Krankenversicherungen im Vergleich'
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FAQ – häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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