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Hausratversicherung: Wichtig zu wissen
  • Die private Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung, ein Abschluss ist jedoch äußerst ratsam. Im Ernstfall schützt die Police Versicherte womöglich vor dem finanziellen Ruin.
  • Die Hausratversicherung leistet bei nicht selbst verschuldeten Schäden an der eigenen Einrichtung – zum Beispiel bei Bränden, Stürmen oder Rohrbruch, bei Einbruch, Vandalismus oder Raub.
  • Eine gute Hausratversicherung ist für weniger als hundert Euro pro Jahr zu haben. Die Beitragshöhe hängt von der gewählten Versicherungssumme ab – also dem Maximalbetrag, der im Schadenfall gezahlt wird. Er sollte so hoch sein, dass er die Verluste deckt.
  • Auch der Wechsel einer Hausratversicherung lohnt sich in vielen Fällen: Neue Tarife sind oftmals umfangreicher als Altverträge.
  • Der externe Hausratversicherungsvergleich auf Tarifcheck.de ist unverbindlich, kostenfrei und listet Ihnen binnen Sekunden übersichtlich passende Angebote auf. Auf Wunsch können Sie gezielt nach Zusatzbausteinen suchen. Haben Sie eine Hausratversicherung entsprechend Ihrer Vorstellungen gefunden, können Sie über unsere Webseite ohne Mehrkosten einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Leistungen – was sichert die Hausratversicherung ab?

Nach einem Rohrbruch sind Stereoanlage und Sofagarnitur nicht mehr zu retten? Einbrecher haben sich an Ihrem Hab und Gut vergriffen? Oder noch schlimmer: Nach einem Brand wurde Ihr gesamter Hausrat zerstört? In diesen Fällen greift eine Hausratversicherung.

Versichert ist das gesamte bewegliche Inventar eines Haushalts, das durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Rohr- und Frostschäden, durch Einbruch, Vandalismus und Raub beschädigt, zerstört oder entwendet werden. Die Hausratversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert beziehungsweise den Neuwert von komplett zerstörten oder entwendeten Dingen, die Reparaturkosten von beschädigten Gegenständen sowie eine Wertminderung für noch eingeschränkt nutzbare Dinge.

Zum versicherten Inventar gehören:

  • Möbel, Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände (Sessel, Bilder oder Leuchten)
  • Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Geschirr oder Toaster)
  • elektronische Geräte (Fernseher, Spielekonsole, Smartphone oder Tablet)
  • Musikinstrumente und Zubehör (Klavier, Cello oder Gitarrenverstärker)
  • Spielzeug, Bücher, DVDs, CDs, Schallplatten
  • Schmuck, Geld, Antiquitäten, Wertpapiere und andere Wertgegenstände
  • Bekleidung, Schuhe und Accessoires (Handtaschen und Manschettenknöpfe)
  • Werkzeuge, Gartengeräte und Fahrräder aus Keller, Dachboden und Garage

Die Hausratversicherung leistet:

  • den Wiederbeschaffungswert oder Neuwert für zerstörte oder entwendete Dinge
  • die Reparaturkosten von beschädigten Dingen
  • eine Wertminderung für noch eingeschränkt funktionsfähige Dinge

Zu den versicherten Risiken gehören:

  • Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag
  • Schäden durch Hagel und Sturm
  • Schäden durch Leitungswasser, defekte Rohre und Frost
  • Schäden durch Diebstahl und Raub
  • Schäden durch Vandalismus

Andere Risiken, wie etwa Schäden durch Überspannung oder Naturkatastrophen können über Sonderbausteine versichert werden.

Zu den versicherten Orten gehören:

  • Ihr Zuhause (Haus oder Wohnung)
  • abschließbare Keller, Dachböden, Garagen, Hobbyräume
  • Nebengebäude auf dem Grundstück
  • nahe gelegene, privat genutzte Garagen
  • Gemeinschaftsräume (zum Beispiel ein Waschkeller)

Separat abgesichert werden müssen Räume, die beruflich genutzt werden und Dinge, die sich dauerhaft in Ihrem Ferienhaus befinden.


Wer braucht eine Hausratversicherung?

Dieser Klassiker unter den privaten Sachversicherungen ist zwar keine Pflicht, hat aber für viele Menschen hierzulande große Bedeutung. Am 1. Januar 2018 hatten etwa drei Viertel aller inländischen Haushalte eine Hausratversicherung – so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Laut Statista-Umfragen planten im selben Jahr rund 0,93 Millionen Personen in Deutschland eine solche Versicherung neu abzuschließen oder ihre Haushaltsversicherung aufzustocken. 2022 lebten laut Statista-Erhebung etwa 51,4 Millionen deutschsprachige Personen ab 14 Jahren in einem Haushalt mit Hausratversicherung.

Es lohnt sich also, über den Abschluss nachzudenken. Den ideellen Wert des eigenen Hab und Guts kann sie zwar nicht ersetzen, aber besteht die Gewissheit, dass Brand, Diebstahl oder Totalschaden nicht auch noch finanzielle Not zur Folge haben.

Der Abschluss einer Hausratversicherung könnte nicht nur sinnvoll sein, wenn sich besonders teure Wertgegenstände im Haus befinden, sondern insbesondere auch dann, wenn man über keine großen, finanziellen Rücklagen verfügt. Gerade dann kann der Verlust oder Raub von Einrichtungs- und Funktionsgegenständen, wichtigen Arbeitsgeräten, Möbeln oder dem Smartphone ein großes Loch in das Budget reißen.


Was kostet eine Hausratversicherung?

Gute Tarife der Hausratversicherung sind bereits für weniger als hundert Euro pro Jahr erhältlich. Die Beitragszahlungen hängen primär von der Höhe der Versicherungssumme ab. Diese Summe ist der Maximalbetrag, der im Schadenfall ausgeschüttet wird und sollte folglich so hoch sein, dass der Verlust des gesamten Inventars und aller Wertgegenstände dadurch gedeckt werden können. Obwohl die Leistungen verschiedener Hausratversicherungen ähnlich sind, gibt es gravierende Preisunterschiede, wie Untersuchungen von test.de belegen. Auch deshalb lohnt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter.

Einfluss auf die Prämienkalkulation und den Jahresbeitrag haben auch regulierte Vorschäden, die Vertragslaufzeit, eine etwaige Selbstbeteiligung, der Versicherungsort, der Zustand des Domizils und etwaige Sicherheitsinstallationen wie Safes oder Alarmanlagen.


Was ist beim Abschluss einer Hausratversicherung wichtig?


Welche Zusatzbausteine gibt es bei Hausratversicherungen?

Je nach individueller Situation können verschiedene Zusatzbausteine für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer von Bedeutung sein. Sie sind in der Regel keine Bestandteile des Regeltarifs. Im Folgenden werden einige wichtige aufgelistet:


Exkurs: Präventionsmaßnahmen – damit die Hausratversicherung im Ernstfall zahlt

Damit die Hausratversicherung im Ernstfall zahlt, müssen Sie den Schaden nachweisen können. Ein Schadenbeispiel: Wurde Ihnen beispielsweise bei einem Einbruchdiebstahl eine teure Uhr entwendet, müssen Sie belegen können, dass Sie diesen Wertgegenstand wirklich besessen haben und wieviel er wert gewesen ist.

Sinnvoll ist deshalb, präventiv eine Liste von allen Wertgegenständen im Haushalt anzufertigen und den Wert von Möbeln, Elektrogeräten, Schmuck und Co. durch Kauf- und Reparaturbelege, Quittungen, Garantiescheine, Gutachten und Fotos zu dokumentieren.

Damit diese Liste des Hausrats bei einem Feuer nicht zerstört wird oder Dieben in die Hände fällt, sollten Sie sie außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahren – etwa bei Angehörigen, Freunden oder in einem Bankschließfach. Besonders wertvolle Gegenstände sollten besonders gesichert werden – etwa in Safes oder durch Alarmanlagen.

Damit Ihnen im Ernstfall keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, sollten Sie Einbrüchen, Bränden und Wasserschäden soweit möglich vorbeugen. Verschließen Sie in Abwesenheit und nachts Haus-, Keller-, Balkon- und Garagentüren sowie Fenster und Luken. Hilfreich sind zudem Sicherheitsketten an Türen, Alarmanlagen und – je nach Art Ihres Heims – Bewegungsmelder an Gebäude oder Garten. Sinnvoll sind auch Brandmelder oder die ausreichende Beheizung im Winter, um Feuchtigkeit und Rohrschäden durch Frost zu vermeiden.


Wie melde ich meiner Hausratversicherung einen Schaden?

Damit die Hausratversicherung die Leistungen zu Ihrer Zufriedenheit erbringt, gilt es einiges zu beachten. Wichtig ist, dass Sie den Schaden möglichst gering halten – natürlich nur, ohne dabei persönliche Risiken einzugehen. Informieren Sie bei einem Brand beispielsweise umgehend die Feuerwehr.

Haben Sie einen Leitungswasserschaden, wischen Sie das ausgetretene Wasser so gut wie möglich auf, um Folgeschäden an Hausrat und Boden zu vermeiden – natürlich aber nur, wenn keine Gefahr eines Stromschlags besteht.

Nach einem Einbruch sollten Sie kaputte Scheiben und Türen abdichten, um Folgeschäden durch Sturm zu vermeiden. Bei einem Diebstahl sollten Sie zudem umgehend die Polizei informieren – auch damit Sie den Einbruch bei der Versicherung nachweisen können.

Achtung: Wurden Schlüssel gestohlen, sollten Sie alle betroffenen Schlösser umgehend austauschen.

Informieren Sie anschließend sofort Ihren Hausratversicherer. Sie haben dazu in der Regel zwar maximal eine Woche Zeit, dennoch ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme wichtig, insbesondere auch, da sich die Versicherer oftmals einen Gutachter entsenden, der den Schaden begutachtet. Dies sollte geschehen, bevor Sie selbst mit den Aufräumarbeiten beginnen.

Der erste unverzügliche Kontakt mit der Hausratversicherung

Sinnvoll ist eine erste, umgehende Kontaktaufnahme. Schildern Sie den Vorfall möglichst detailliert, fragen Sie den Sachbearbeiter, welche Dokumente er von Ihnen benötigt und lassen Sie sich eine Sachbearbeitungsnummer sowie den Namen Ihres Gesprächspartners geben.

Die detaillierte Schadenmeldung

In einem zweiten Schritt sollten Sie dem Versicherer alle wichtigen Dokumente und Informationen bezüglich des Schadens zukommen lassen. Die Übermittlung sollte schriftlich und per Einschreiben erfolgen, damit Sie bei Bedarf einen Dokumentationsbeleg haben.

So dokumentieren Sie den Schaden

  • Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen. Bitten Sie Freunde, Freundinnen oder Nachbarn beziehungsweise Nachbarinnen, sich den Schaden anzusehen, damit diese ihn bezeugen können.
  • Machen Sie Fotos oder Videos von allen Schäden.
  • Lassen Sie sich gegebenenfalls eine Kopie des Polizeireports geben.
  • Machen Sie eine Bestandsaufnahme von allen Schäden. Listen Sie alle beschädigten, zerstörten und / oder entwendeten Gegenstände mit dem entstandenen finanziellen Einbußen auf. Dokumentieren Sie den Wert der Gegenstände durch Kaufbelege.
  • Im Fall eines Diebstahls sollten Sie gestohlene Gegenstände der Polizei zu Protokoll geben.
  • Ein Einbruch muss nachgewiesen werden können. Dokumentieren Sie deshalb auch kaputte Schlösser, Fenster oder Türen durch Fotos und Videos.
  • Behalten Sie selbst stets eine Kopie aller Dokumente, damit Sie bei Bedarf auch selbst noch den Nachweis über das Schadenausmaß erbringen können.
  • Findet sich im Nachhinein ein als gestohlen gemeldeter Gegenstand wider Erwarten an, informieren Sie Ihre Versicherung umgehend, um Vorwürfe des Betrugs zu vermeiden.

Achtung bei gestohlenen Smartphones, Kreditkarten und Co: Lassen Sie die Konten und Handys umgehend sperren, um Missbrauch Ihrer Daten und Dinge zu vermeiden.

Die Aufräumarbeiten

Bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen, vergewissern Sie sich, dass Sie alle Schäden durch Bilder und Videos erfasst haben und dass die Hausratversicherung sich den Schaden nicht persönlich ansehen möchte.

Lassen Sie es sich schriftlich geben, falls Ihr Versicherer auf ein Gutachten verzichtet. Falls ein Gutachter entsendet wird, bestehen Sie auf einen baldigen, verbindlichen Termin. Seien Sie persönlich zur Stelle, um den Gutachter herumzuführen und widersprüchliche Aussagen im Nachhinein zu vermeiden.

Vergewissern Sie sich vorab, ob Sie nicht Anspruch auf Erstattung der Aufräumkosten haben – beispielsweise auf die Trocknung der Wände bei einem Leitungswasserschaden. Falls dies der Fall ist, müssen Sie Rechnungen vorweisen können – falls Sie, Ihre Familie oder Freunde selbst aufräumen, verfällt der Anspruch oftmals.

Klären Sie deshalb vorab mit Ihrer Versicherung, in welcher Höhe welche Aufräumarbeiten übernommen werden.

Sonderfall Fahrraddiebstahl

Wurde Ihr Fahrrad entwendet, müssen Sie einen Polizeireport vorlegen. Wichtig ist, dass Sie Informationen zu Hersteller, Modell und der Rahmennummer Ihres Rades vorweisen können. Wird das Fahrrad außerhalb der eigenen vier Wände gestohlen, besteht in der Regel nur dann Anspruch auf Schadenersatz, sofern Sie das Rad über einen Zusatzbaustein mitversichert haben. Für hochwertige Elektrofahrräder lohnt sich in vielen Fällen der Abschluss einer E-Bike-Versicherung.


Kann ich meine Hausratversicherung wechseln?

Selbstverständlich können Sie Ihre Hausratversicherung auch wechseln, sofern Sie dabei die regulären oder außerordentlichen Kündigungsfristen beachten. Vorab sollten Sie jedoch unbedingt einen Anbietervergleich machen, um sicherzustellen, dass sich der Wechsel auch rentiert. Damit Sie zu keinem Zeitpunkt ohne Schutz dastehen, sollte der Wechsel so koordiniert werden, dass keine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz entsteht, damit Sie nicht etwa auf einem Schaden sitzenbleiben.


Wie sind die Kündigungsfristen bei Hausratversicherungen?

Reguläres Kündigungsrecht bei der Hausratversicherung

Die regulären Kündigungsfristen betragen bis zu drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Machen Sie davon keinen Gebrauch, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Haben Sie vertraglich eine Mindestlaufzeit von mehreren Jahren (beispielsweise drei Jahren) vereinbart, können Sie nicht schon nach einem Jahr, sondern erst zum Ende dieser Laufzeit ordentlich kündigen. Anschließend verlängert sich die Laufzeit dann automatisch um zwölf Monate, wenn Sie von Ihrem fristgemäßen Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.

Sonderkündigungsrecht bei der Hausratversicherung

Ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihr Anbieter die Versicherungsbeiträge trotz gleichbleibender Leistungen erhöht oder wenn Ihr Hausratversicherer nach einem Umzug die Versicherungssumme anhebt.

Auch nach der Regulierung eines Schadenfalls können Sie binnen vier Wochen außerordentlich kündigen, unabhängig davon, ob die Regulierung zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen ist oder nicht. Auch die Versicherung hat nach der Regulierung allerdings ein Sonderkündigungsrecht.


Hausratversicherung – was ist bei einem Umzug wichtig?

Sobald sich Ihre Umzugspläne konkretisieren, sollten Sie dies Ihrer Hausratversicherung mitteilen. Während der Umzugsphase besteht sowohl in Ihrer alten Wohnung, als auch in Ihrem neuen Daheim Versicherungsschutz. Der Schutz für die alte Wohnung ist für maximal zwei Monate nach dem Umzug gültig.

Unter Umständen muss bei einem Umzug auch die Versicherungssumme neu kalkuliert werden – etwa wenn sich Ihr Hausstand verkleinert oder vergrößert. Auch dies sollten Sie mit Ihrem Versicherer besprechen. Erhöht Ihr Anbieter nach einem Umzug die Deckungssumme, haben Sie bei Bedarf ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.


Gilt die Hausratversicherung im Ausland und in Abwesenheit?

Längere Auslandsaufenthalte

Fahren Sie in Urlaub, besteht auch in Ihrer Abwesenheit Schutz, sofern Sie Fenster und Türen ordentlich verschlossen haben und Ihr Zuhause in einem angemessenen Zustand hinterlassen haben.

Planen Sie allerdings, länger als 60 Tage zu verreisen, sollten Sie Ihren Hausratversicherer darüber in Kenntnis setzen, damit dieser im Ernstfall auch leistet. In der Regel verlangt die Versicherung für diesen Zeitraum einen Tarifaufschlag.

Ferienwohnung und Zweitwohnsitz

Besitzen Sie im In- oder Ausland ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung oder einen Zweitwohnsitz, können Sie das dortige Inventar über Zusatzbausteine absichern. Ein Bestandteil des regulären Tarifs ist dieser Schutz jedoch in der Regel nicht.

Möchten Sie Ihr Eigentum auch im Urlaub gegen Schäden versichern, greift ebenfalls ein Zusatzbaustein: die sogenannte Außenversicherung. Oftmals sind einzelne Gegenstände außerhalb Ihres Heims jedoch nur anteilig und bis zu einer gewissen Höhe versichert.


Wann ist die Hausratversicherung nicht zuständig?

Nicht immer ist die Hausratversicherung zuständig. In manchen Fällen greifen andere Versicherungen:

  • Werden Kraftfahrzeuge wie Autos, Motorräder, Mofas oder Kleinbusse aus der Garage entwendet, leistet die Teilkaskoversicherung. Diese ist nicht automatisch Teil der Kfz-Versicherung, sondern ein freiwilliger Zusatzbaustein. In den meisten Fällen wird die Autoversicherung dadurch nur unwesentlich teurer.
  • Wird versehentlich das Eigentum Dritter beschädigt, zerstört oder entwendet, ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Eventuell zahlt die Hausratversicherung für zerstörte oder entwendete geliehene Gegenstände, die sich zum Schadenzeitpunkt nachweislich in Ihrem Haushalt befunden haben.
  • Die Gebäudeversicherung zahlt, wenn nicht das Inventar eines Haushalts, sondern der Gebäudekern aufgrund von Feuer, Sturm oder Leitungswasser beschädigt wurde oder unbewohnbar geworden ist. Mit Zusatzbausteinen können auch Gebäudeschäden durch Einbrecher versichert werden.
  • Macht man versehentlich eigenes Inventar kaputt, lässt beispielsweise eine teure Vase fallen, ist keine Versicherung zuständig, denn weder handelt es sich um externe Ursachen, noch hat man versehentlich das Eigentum Dritter beschädigt.

Exkurs: Brandprävention in den eigenen vier Wänden

Eine häufige Brandursache sind Überspannungs- und Überhitzungsschäden an elektronischen Geräten und Anlagen. Elektrische Installationen sollte man deswegen dem Fachmann überlassen. Steckdosen sollten regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Wichtig ist, einzelne Steckdosen nicht zu überlasten, etwa durch zu viele Steckdosenleisten und Geräte. Geräte mit hohem Stromverbrauch – wie zum Beispiel Klimaanlagen – sollten keinesfalls mit Verlängerungskabeln kombiniert werden, da sie dafür nicht ausgelegt sind. Dadurch vermeiden Sie Überhitzung der Kabel und Geräte. Auch der Verzicht auf die dauerhafte Stand-by-Funktion verschiedener Geräte mindert das Risiko der Überhitzung. Glühbirnen sollten zudem keine höhere Wattzahl haben, als auf den Leuchten vorgegeben. Insgesamt lohnt sich die Nutzung von qualitätsgeprüften Steckdosenleisten mit dem GS-Zeichen.

Brennbares Material wie Bücher, Plastik oder Bekleidung sollte stets einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zu Geräten haben, die sich beim Gebrauch erhitzen – so etwa zu Leuchten oder Heizgeräten. Auch sollte die Lüftung von elektronischen Geräten – wie etwa einem Notebook – nicht blockiert werden und nie auf brennbaren Unterlagen deponiert werden.

Auch beim Kochen, Grillen, Rauchen, der Nutzung von Räucherstäbchen und Kerzen ist natürlich Vorsicht geboten. Nie sollte man etwaige Feuer- und Hitzequellen unbeobachtet lassen. Beim Heimwerken – wie etwa Schweißen, Schleifen und Arbeiten mit Chemikalien – ist der ausreichende Abstand zu elektronischen Kabeln und anderen brennbaren Materialien essentiell.

Rauchmelder als Frühwarnsysteme können nachweislich Leben retten. Hilfreiche Baumaßnahmen sind Brand- und Rauchschutztüren. Im Haushalt nicht fehlen sollten natürlich auch Löschdecken und Feuerlöscher.


FAQ – häufige Fragen zur Hausratversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.