4.8 / 5 Sternen
Basierend auf 3.187 Bewertungen
- Fahrraddiebstahl absichern
- Bis zu 75 % pro Jahr sparen
- Für Mieter & Eigentümer sinnvoll
Hausratversicherung Vergleich
- Die private Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung, ein Abschluss ist jedoch äußerst ratsam. Im Ernstfall schützt die Police Versicherte womöglich vor dem finanziellen Ruin.
- Die Hausratversicherung leistet bei nicht selbst verschuldeten Schäden an der eigenen Einrichtung – zum Beispiel bei Bränden, Stürmen oder Rohrbruch, bei Einbruch, Vandalismus oder Raub.
- Eine gute Hausratversicherung ist für weniger als hundert Euro pro Jahr zu haben. Die Beitragshöhe hängt von der gewählten Versicherungssumme ab – also dem Maximalbetrag, der im Schadenfall gezahlt wird. Er sollte so hoch sein, dass er die Verluste deckt.
- Auch der Wechsel einer Hausratversicherung lohnt sich in vielen Fällen: Neue Tarife sind oftmals umfangreicher als Altverträge.
- Der externe Hausratversicherungsvergleich auf Tarifcheck.de ist unverbindlich, kostenfrei und listet Ihnen binnen Sekunden übersichtlich passende Angebote auf. Auf Wunsch können Sie gezielt nach Zusatzbausteinen suchen. Haben Sie eine Hausratversicherung entsprechend Ihrer Vorstellungen gefunden, können Sie über unsere Webseite ohne Mehrkosten einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Leistungen – was versichert die Hausratversicherung?
Nach einem Rohrbruch sind Elektrogeräte, Sofagarnitur und Teppiche nicht mehr zu retten? Einbrecher haben sich an Ihrem Hab und Gut vergriffen? Oder noch schlimmer: Nach einem Brand wurden Ihr gesamter Hausrat und alle Einrichtungsgegenstände zerstört? In diesen Fällen greift eine Hausratversicherung bis zu den vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Versichert ist das gesamte bewegliche Inventar eines Haushalts, das durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Rohr- und Frostschäden, durch Einbruch, Vandalismus und Raub beschädigt, zerstört oder entwendet werden. Auch Bargeld ist oft bis zu einem gewissen Betrag mitversichert.
Die Hausratversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert beziehungsweise den Neuwert von komplett zerstörten oder entwendeten Wertsachen, die Reparaturkosten von beschädigten Gegenständen sowie eine für noch eingeschränkt nutzbare Dinge.
Zum versicherten Inventar gehören:
- Möbel, Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände (Sessel, Bilder oder Leuchten)
- Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Geschirr oder Toaster)
- elektronische Geräte (Fernseher, Spielekonsole, Smartphone oder Tablet)
- Musikinstrumente und Zubehör (Klavier, Cello oder Gitarrenverstärker)
- Spielzeug, Bücher, DVDs, CDs, Schallplatten
- Schmuck, Geld, Antiquitäten, Wertpapiere und andere Wertgegenstände
- Bekleidung, Schuhe und Accessoires (Handtaschen und Manschettenknöpfe)
- Werkzeuge, Gartengeräte und Fahrräder aus Keller, Dachboden und Garage
Die Hausratversicherung leistet:
- den Wiederbeschaffungswert oder Neuwert für zerstörte oder entwendete Dinge
- die Reparaturkosten von beschädigten Dingen
- eine Wertminderung für noch eingeschränkt funktionsfähige Dinge
Zu den versicherten Risiken gehören:
- Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag
- Schäden durch Hagel und Sturm
- Schäden durch Leitungswasser, defekte Rohre und Frost
- Schäden durch Diebstahl und Raub
- Schäden durch Vandalismus
Andere Risiken, wie etwa Schäden durch Überspannung oder Naturkatastrophen können über Sonderbausteine versichert werden.
Zu den versicherten Orten gehören:
- Ihr Zuhause (Haus oder Wohnung)
- abschließbare Keller, Dachböden, Garagen, Hobbyräume
- Nebengebäude auf dem Grundstück
- nahe gelegene, privat genutzte Garagen
- Gemeinschaftsräume (zum Beispiel ein Waschkeller)
Separat abgesichert werden müssen Räume, die beruflich genutzt werden und Dinge, die sich dauerhaft in Ihrem Ferienhaus befinden.
Was kostet eine Hausratversicherung?
Gute Tarife der Hausratversicherung sind bereits für weniger als hundert Euro pro Jahr erhältlich. Die Beitragszahlungen hängen primär von der Höhe der Versicherungssumme ab. Diese Summe ist der Maximalbetrag, der im Schadenfall ausgeschüttet wird und sollte folglich so hoch sein, dass im Schadensfall der Verlust des gesamten Inventars, aller Möbel, Wertsachen und Wertgegenstände dadurch gedeckt werden können. Andernfalls spricht man von einer Unterversicherung.
Obwohl die Leistungen verschiedener Hausratversicherungen ähnlich sind, gibt es gravierende Preisunterschiede, wie Untersuchungen von test.de belegen. Auch deshalb lohnt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter.
Einfluss auf die Prämienkalkulation und den Jahresbeitrag dieser Sachversicherung haben auch regulierte Vorschäden, die Vertragslaufzeit, eine etwaige Selbstbeteiligung, der Versicherungsort, der Zustand des Domizils und etwaige Sicherheitsinstallationen wie Safes oder Alarmanlagen.
Hausratversicherung Vergleich – wie wählt man eine passende Versicherung aus?
Der kostenlose, unverbindliche und externe Vergleich auf Tarifcheck.de kostet Sie nur wenige Minuten und fragt essenzielle Gegebenheiten rund um Ihren Hausrat gut verständlich ab.
So funktioniert der Vergleich:
- Geben Sie Details zu Ihrem Wohnort, Anzahl der Wohnfläche sowie dem Gebäude an (dadurch kann das Risiko eines Schadensfalls einfach kalkuliert werden).
- Geben Sie an, welche Bausteine die Sachversicherung beinhalten soll, beispielsweise eine Fahrradversicherung oder Glasversicherung für Glasbruch.
- Auf Wunsch können Sie weitere Filter anwenden, beispielsweise die Erstattung von Kosten für Diebstahl aus dem Kfz.
- Sie erhalten sofort eine übersichtliche Auflistung passender Tarife mit den jeweiligen Entschädigungsgrenzen. Dort gelistet wird detailliert, welche Kosten für welche Wertsachen je nach Schadenfall erstattet werden, also welche Deckung für beispielsweise Wertsachen und Bargeld bei Brand oder Diebstahl gilt.
- Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie über Tarifcheck.de hürdenfrei einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Den Hausrat richtig versichern und sich vor finanzieller Not schützen
Hausratschäden durch Wohnungseinbruchdiebstahl
Laut Informationen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden im Jahr 2023 95.000 Hausratschadensfälle durch Einbrüche bearbeitet. Die Hausratversicherung leistet bei Einbruchdiebstahl, die Absicherung von Hausrat in Kfz können Sie über Zusatzbausteine absichern.
Hausratschäden durch Extremwetterlagen, Feuer, Flut und Sturm
Der GDV warnt zudem aufgrund des Klimawandels von einer Zunahme von Hausratschäden durch Extremwetterlagen. 2021 sei so in puncto Versicherungsschäden das bisher das teuerste Naturgefahrenjahr
(Stand September 2022). Hausratschäden durch Überschwemmungen oder Starkregen können Versicherte über den Baustein des erweiterten Naturgefahrenschutz (Elementarschadenversicherung)
absichern; in neueren Hausratversicherungstarifen ist er zuweilen bereits inklusive.
Der GDV beobachtete 2021 zusätzlich einen Anstieg an Blitz- und Überspannungsschäden (insgesamt 210.000 Schäden an Häusern und Hausrat). Passende Bausteine der Hausratversicherung können in diesen Fällen von existenzieller Bedeutung sein.
Was ist beim Abschluss einer Hausratversicherung wichtig?
Mehr als hundert Unternehmen bieten Hausratversicherungstarife an. Inhaltlich sind sie sich oft ähnlich, aber bezüglich der Preise gibt es große Unterschiede. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie deshalb unbedingt einen Anbietervergleich machen. Das Sparpotenzial beträgt mehrere hundert Euro pro Jahr.
Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, dass Sie damit im Ernstfall alle Verluste decken können. Experten empfehlen eine Summe von mindestens 500 Euro bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche . Es handelt sich dabei um einen Richtwert der Anbieter. Wurde dieser Wert eingehalten, geht der Hausratversicherer davon aus, dass es sich nicht um eine Unterversicherung handelt und ersetzt Ihnen den vollen Schaden. Haben Sie aber beispielsweise nur 300 Euro pro Quadratmeter versichert (bei 50 Quadratmeter beispielsweise 15.000 Euro, wird Ihnen Ihr Versicherer eine Beschädigung nur zu 50 Prozent ersetzen.
Natürlich ist das Inventar in verschiedenen Behausungen unterschiedlich wertvoll. Es ist deshalb vorab ratsam, eine Auflistung aller Gegenstände zu machen, um den Wert des eigenen Hausrats genau benennen zu können. Haben Sie Ihre 50m2-Wohnung mit 700 Euro pro Quadratmeter versichert und der Totalschaden beträgt 50.000 Euro, liegt die Entschädigungsgrenze höchstens in Höhe der Versicherungssumme von 35.000 Euro.
Besitzen Sie kostbare Antiquitäten, Gemälde oder andere Schätze, müssen diese unter Umständen mit einem Sonderbaustein separat versichert werden, auch müssen Sie dann den Wert dieser Gegenstände durch Gutachten belegen können.
Haben Sie Ihren Besitz mit einer ausreichend hohen Deckungssumme abgesichert, wird Ihr Versicherer nicht prüfen, ob es sich um eine Unterversicherung handelt und ersetzt den Schaden im vollen Umfang der Deckungssumme. Es handelt sich dann um die Gewährung von einem sogenannten Unterversicherungsverzicht der Hausratversicherung.
Als Wohnfläche zählen alle Räume Ihrer Unterkunft entsprechend des Miet- oder Bauvertrags.
Besonders wertvolle Gegenstände, Bargeld, Wertpapiere und Ähnliches sind in der Regel nur mit 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert (bei einer Versicherungssumme von 35.000 Euro erhalten Sie für zerstörte oder entwendete Wertgegenstände folglich insgesamt nur maximal 7.000 Euro). Erweitern Sie deshalb bei Bedarf derartige Schätze über einen Sonderbaustein.
Liste der Wertsachen, die im Basistarif nur mit 20 Prozent der Versicherungssumme geschützt sind:
- Schmuck, Perlen, Edelsteine, Dinge aus Edelmetallen (Gold, Weißgold, Silber, Platin)
- Wertpapiere, Sparbücher, Bargeld und Urkunden
- Kunst wie Skulpturen, Gemälde, Zeichnungen
- Antiquitäten (außer Möbeln)
- handgeknüpfte Teppiche, Wandbehänge
Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, wird der Tarif zwar etwas günstiger, allerdings müssen Sie diese Summe im Ernstfall dann selbst erbringen. Haben Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 800 Euro vereinbart und der Schaden beträgt 700 Euro, leistet der Versicherer nicht. Beträgt der Schaden 1.000 Euro, erhalten Sie bei einer Selbstbeteiligung von 800 Euro nur 200 Euro.
Je nach Art des Schadens besteht für bestimmten Hausrat Grenzen bezüglich der geleisteten Geldsumme.
Wird beispielsweise der Schmuck nicht im Safe aufbewahrt, kann es sein, dass die Versicherungssumme bei einem Diebstahl niedriger ausfällt, als wenn der Schmuck möglichst diebstahlsicher verstaut worden ist. Prüfen Sie deshalb unbedingt auch die Vertragsdetails zu den Entschädigungsgrenzen.
Standardtarife decken nicht notwendigerweise alle Risiken ab, die eine Versicherung wunschweise beinhalten soll. Fahrraddiebstahl auf der Straße muss beispielsweise als Extra-Baustein versichert werden. Auch kaputte Fensterscheiben sind nicht automatischer Vertragsbestandteil. Haben Sie beispielsweise ein häusliches Arbeitszimmer, muss dessen Inventar gesondert abgesichert werden. Mithilfe des kostenlosen Vergleichs können Sie die gewünschten Extras bequem und zeitsparend auswählen.
Welche Zusatzbausteine gibt es bei Hausratversicherungen?
Je nach individueller Situation können verschiedene Zusatzbausteine für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer von Bedeutung sein. Sie sind in der Regel keine Bestandteile des Regeltarifs. Im Folgenden werden einige wichtige aufgelistet:
Dieser Zusatz ist empfehlenswert, denn es gilt beispielsweise schon als grob fahrlässig, wenn Einbrecher über ein gekipptes Fenster eindringen. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherungsschutz gefährdet.
Der Regeltarif beinhaltet keine Schäden durch Regenwasser, Fluten, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsche oder Erdbeben. Möglich ist dies je nach Anbieter mit diesem Baustein.
Gehen elektronische Geräte durch einen Blitzschlag kaputt, wird Ihr Wert nur mit diesem Zusatz ersetzt. Der Blitzeinschlag im Regeltarif deckt nur Brandfolgeschäden.
Falls Sie von zuhause aus beruflich tätig sind, muss dafür notwendiges Material und Werkzeug separat versichert werden – insbesondere dann, wenn Sie einen Raum komplett oder größtenteils als Arbeitszimmer nutzen. Achten Sie bei Ihrem Anbieter unbedingt auch darauf, in welcher Höhe Gegenstände aus dem häuslichen Arbeitszimmer versichert werden.
Schutz für Ihr Fahrrad gilt im Regeltarif nur, wenn sich das Gefährt innerhalb des Gebäudes befunden hat. Mit dieser Zusatzklausel oder einer extra Fahrradversicherung können Sie es auch gegen Diebstahl auf der Straße absichern. Wichtig ist, dass der Vertrag keine Nachtzeitklausel beinhaltet, denn dann ist das Fahrrad in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht geschützt.
Mit diesem Baustein können Sie auch Eigentum versichern, dass sich in Ihrem Auto befindet, aber Vorsicht: Nicht immer gelten die Leistungen auch für gestohlene Elektronikgeräte wie Notebooks et cetera.
Besitzen Sie noch weitere Immobilien im In- oder Ausland, die Sie selbst bewohnen oder vermieten, müssen Sie dortigen Hausrat separat versichern. Einige Anbieter bieten auch hierfür Zusatzbausteine an.
Wird Ihr Hausrat im Urlaub zerstört oder wird gestohlen, können Sie ihn mit diesem Baustein absichern. Allerdings gilt der Schutz nur, wenn sich Ihr Hab und Gut maximal drei Monate außerhalb der eigenen vier Wände befindet und es Ihnen selbst oder einem Mitglied Ihres Haushalts gehört. Zu beachten ist auch, dass viele Anbieter die Zahlungen auf einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme beschränken (beispielsweise auf 10 Prozent der Deckungssumme) und zusätzlich eine Maximalsumme festlegen, die bei Verlust auf Reisen ausgeschüttet wird.
Wenn Sie aufgrund eines Vorfalls während Ihrer Abwesenheit umgehend die Rückreise aus dem Urlaub antreten müssen, übernimmt Ihr Versicherer mit diesem Bestandteil die Kosten.
Ist Ihr Heim aufgrund eines Schadens (beispielsweise durch Leitungswasser) nicht bewohnbar, erstattet die Versicherung mit diesem Zusatz für einen gewissen Zeitraum die Hotelunterbringungskosten.
Fensterscheiben und Verglasungen am Inventar müssen separat über den Baustein der Glasversicherung versichert werden.
Ist nicht ein Feuer, sondern nur Hitzeeinwirkung – wie etwa bei einem heißen Bügeleisen – die Schadenursache, sind Sie mit dieser Klausel abgedeckt.
Auch derartige Wasseraustritte sind meist nicht automatisch Teil des Vertrags und können zusätzlich abgesichert werden.
Präventionsmaßnahmen – damit die Hausratversicherung im Ernstfall zahlt
Damit die Hausratversicherung im Ernstfall zahlt, müssen Sie den Schaden nachweisen können. Ein Schadenbeispiel: Wurde Ihnen beispielsweise bei einem Einbruchdiebstahl eine teure Uhr entwendet, müssen Sie belegen können, dass Sie diesen Wertgegenstand wirklich besessen haben und wieviel er wert gewesen ist.
Sinnvoll ist deshalb, präventiv eine Liste von allen Wertgegenständen im Haushalt anzufertigen und den Wert von Möbeln, Elektrogeräten, Schmuck und Co. durch Kauf- und Reparaturbelege, Quittungen, Garantiescheine, Gutachten und Fotos zu dokumentieren.
Damit diese Liste des Hausrats bei einem Feuer nicht zerstört wird oder Dieben in die Hände fällt, sollten Sie sie digital sowie außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahren – etwa bei Angehörigen, Freunden oder in einem Bankschließfach. Besonders wertvolle Gegenstände sollten besonders gesichert werden – etwa in Safes oder durch Alarmanlagen.
Damit Ihnen im Ernstfall keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, sollten Sie Einbrüchen, Bränden und Wasserschäden soweit möglich vorbeugen. Verschließen Sie in Abwesenheit und nachts Haus-, Keller-, Balkon- und Garagentüren sowie Fenster und Luken. Hilfreich sind zudem Sicherheitsketten an Türen, Alarmanlagen und – je nach Art Ihres Heims – Bewegungsmelder an Gebäude oder Garten. Sinnvoll sind auch Brandmelder oder die ausreichende Beheizung im Winter, um Feuchtigkeit und Rohrschäden durch Frost zu vermeiden.
Wie melde ich meiner Hausratversicherung einen Schaden?
Damit die Hausratversicherung die Leistungen zu Ihrer Zufriedenheit erbringt, gilt es einiges zu beachten. Wichtig ist, dass Sie den Schaden möglichst gering halten – natürlich nur, ohne dabei persönliche Risiken einzugehen. Informieren Sie bei einem Brand beispielsweise umgehend die Feuerwehr.
Haben Sie einen Leitungswasserschaden, wischen Sie das ausgetretene Wasser so gut wie möglich auf, um Folgeschäden an Hausrat und Boden zu vermeiden – natürlich aber nur, wenn keine Gefahr eines Stromschlags besteht.
Nach einem Einbruch sollten Sie kaputte Scheiben und Türen abdichten, um Folgeschäden durch Sturm zu vermeiden. Bei einem Diebstahl sollten Sie zudem umgehend die Polizei informieren – auch damit Sie den Einbruch bei der Versicherung nachweisen können.
Achtung: Wurden Schlüssel gestohlen, sollten Sie alle betroffenen Schlösser umgehend austauschen.
Informieren Sie anschließend sofort Ihren Hausratversicherer. Sie haben dazu in der Regel zwar maximal eine Woche Zeit, dennoch ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme wichtig, insbesondere auch, da sich die Versicherer oftmals einen Gutachter entsenden, der den Schaden begutachtet. Dies sollte geschehen, bevor Sie selbst mit den Aufräumarbeiten beginnen.
Tarifcheck.de-Tipp
Verwischen Sie keine Einbruchspuren und nehmen Sie keine Aufräumarbeiten vor, bevor die Polizei alles untersucht hat, Sie Bilder und Fotos gemacht haben und sich bei Ihrer Hausratversicherung vergewissert haben, dass diese keinen Gutachter entsenden wollen.
Sonderfall Fahrraddiebstahl
Wurde Ihr Fahrrad entwendet, müssen Sie einen Polizeireport vorlegen. Wichtig ist, dass Sie Informationen zu Hersteller, Modell und der Rahmennummer Ihres Rades vorweisen können. Wird das Fahrrad außerhalb der eigenen vier Wände gestohlen, besteht in der Regel nur dann Anspruch auf Schadenersatz, sofern Sie das Rad über einen Zusatzbaustein mitversichert haben. Für hochwertige Elektrofahrräder lohnt sich in vielen Fällen der Abschluss einer E-Bike-Versicherung.
Kann ich meine Hausratversicherung wechseln?
Selbstverständlich können Sie Ihre Hausratversicherung auch wechseln, sofern Sie dabei die regulären oder außerordentlichen Kündigungsfristen beachten.
Machen Sie jedoch vorher unbedingt einen Anbietervergleich, um sicherzustellen, dass sich der Wechsel auch rentiert. Damit Sie zu keinem Zeitpunkt ohne Schutz dastehen, sollte der Wechsel so koordiniert werden, dass keine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz entsteht, damit Sie nicht etwa auf einem Schaden sitzenbleiben.
Wie sind die Kündigungsfristen bei Hausratversicherungen?
Reguläres Kündigungsrecht bei der Hausratversicherung
Die regulären Kündigungsfristen betragen bis zu drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Machen Sie davon keinen Gebrauch, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Haben Sie vertraglich eine Mindestlaufzeit von mehreren Jahren (beispielsweise drei Jahren) vereinbart, können Sie nicht schon nach einem Jahr, sondern erst zum Ende dieser Laufzeit ordentlich kündigen. Anschließend verlängert sich die Laufzeit dann automatisch um zwölf Monate, wenn Sie von Ihrem fristgemäßen Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.
Sonderkündigungsrecht bei der Hausratversicherung
Ein maximal vierwöchiges Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihr Anbieter die Versicherungsbeiträge trotz gleichbleibender Leistungen erhöht oder wenn Ihr Hausratversicherer nach einem Umzug die Versicherungssumme anhebt.
Auch nach der Regulierung eines Schadenfalls können Sie binnen vier Wochen außerordentlich kündigen, unabhängig davon, ob die Regulierung zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen ist oder nicht. Auch die Versicherung hat nach der Regulierung allerdings ein Sonderkündigungsrecht.
Wichtig
(Sonder-)Kündigungen sollten stets schriftlich und per Einschreiben erfolgen, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben.
Hausratversicherung – was ist bei einem Umzug wichtig?
Sobald sich Ihre Umzugspläne konkretisieren, teilen Sie dies Ihrer Hausratversicherung mit. Während der Umzugsphase besteht sowohl in Ihrer alten Wohnung, als auch in Ihrem neuen Daheim Versicherungsschutz. Der Schutz für die alte Wohnung ist für maximal zwei Monate nach dem Umzug gültig.
Unter Umständen muss bei einem Umzug auch die Versicherungssumme neu kalkuliert werden – etwa wenn sich Ihr Hausstand verkleinert oder vergrößert. Auch dies sollten Sie mit Ihrem Versicherer besprechen. Erhöht Ihr Anbieter nach einem Umzug die Deckungssumme, haben Sie bei Bedarf ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt die Hausratversicherung im Ausland und in Abwesenheit?
Längere Auslandsaufenthalte
Fahren Sie in Urlaub, besteht auch in Ihrer Abwesenheit Schutz, sofern Sie Fenster und Türen ordentlich verschlossen haben und Ihr Zuhause in einem angemessenen Zustand hinterlassen haben.
Planen Sie allerdings, länger als 60 Tage zu verreisen, sollten Sie Ihren Hausratversicherer darüber in Kenntnis setzen, damit dieser im Ernstfall auch leistet. In der Regel verlangt die Versicherung für diesen Zeitraum einen Tarifaufschlag.
Ferienwohnung und Zweitwohnsitz
Besitzen Sie im In- oder Ausland ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung oder einen Zweitwohnsitz, können Sie das dortige Inventar über Zusatzbausteine absichern. Ein Bestandteil des regulären Tarifs ist dieser Schutz jedoch in der Regel nicht.
Möchten Sie Ihr Eigentum auch im Urlaub gegen Schäden versichern, greift ebenfalls ein Zusatzbaustein: die sogenannte Außenversicherung. Oftmals sind einzelne Gegenstände außerhalb Ihres Heims jedoch nur anteilig und bis zu einer gewissen Höhe versichert.
FAQ – häufige Fragen zur Hausratversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Wann leistet die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen bei Brand, Sturm, Leitungswasserschäden und Einbruch den finanziellen Wert von beschädigtem, zerstörtem oder entwendetem Hausrat bis hin zur Neuwertentschädigung.
2. Welche Gegenstände sind bei einer Hausratversicherung abgesichert?
Versichert ist das gesamte Inventar Ihres Haushalts, dazu gehören Möbel, Einrichtungsgegenstände und Dekorationsartikel, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Bekleidung, Schuhe, Accessoires, Musikinstrumente, Spielzeug, Bücher, CDs & Co., Schmuck, Wertpapiere, Antiquitäten, Geld und andere Wertgegenstände. Auch im Keller, Dachboden oder Garage gelagerte Gartengeräte, Werkzeuge und Fahrräder zählen dazu.
3. Welche Risiken werden mit einer Hausratversicherung abgedeckt?
Zu den Standardtarifen gehören die Risiken von Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Schäden durch Leitungswasser, defekte Rohre und Frost, Diebstahl, Raub und Vandalismus. Über Zusatzbausteine können auch noch weitere Risiken, wie Elementarschäden oder Überspannung abgedeckt werden.
4. Wie teuer ist die Hausratversicherung?
Eine gute Hausratversicherung bekommt man bereits ab unter 100 Euro jährlich. Einzelne Anbieter haben trotz ähnlicher Leistungen stark variierende Preise, auch deshalb lohnt sich ein Vergleich.
5. Wie setzten sich die Beiträge der Hausratversicherung zusammen?
Wichtigstes Merkmal ist die Höhe der Versicherungssumme, die sich nach der Größe der Wohnfläche und natürlich dem Wert der Einrichtung richtet. Der Richtwert liegt bei mindestens 600 Euro bis 700 Euro pro Quadratmeter.
Auch die Tarifwahl ist relevant. Andere Faktoren haben ebenfalls (geringeren) Einfluss auf den Preis. So etwa die Vertragslaufzeit, etwaige regulierte Vorschäden, eine potentielle Selbstbeteiligung, sowie die Lage und der Zustand der Unterkunft.
6. Wie funktioniert der kostenlose externe Vergleich auf Tarifcheck.de?
Der kostenlose, unverbindliche Vergleich unseres externen Partners auf Tarifcheck.de gibt Ihnen binnen Sekunden einen Überblick über verschiedene Angebote, Tarife und Preise. Geben Sie einfach die Eckdaten Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses in den externen Rechner ein und wählen Sie auf Wunsch weitere Zusatzbausteine aus.
Der Online-Rechner listet Ihnen verschiedene Optionen entsprechend Ihrer Vorgaben und beinhaltet die wichtigen Informationen zu Vertragsdetails und Versicherungsunternehmen. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, können Sie über unsere Webseite direkt einen Vertrag bei unserem Partner abschließen, ohne dass Ihnen dadurch Zusatzkosten entstehen.
7. Wer sollte eine Hausratversicherung abschließen?
Diese Sachversicherung ist freiwillig. Entsprechend Statista-Umfragen haben jedoch fast drei Viertel der inländischen Haushalte eine Hausratversicherung, mehr als ein Drittel der Bevölkerung hält es für die wichtigste Versicherung. Sinnvoll ist sie nicht nur, wenn Sie besonders wertvolle Dinge besitzen, sondern auch, wenn der Verlust einiger Geräte ein großes Loch in Ihr Budget reißen würde. Auch nach einem Totalschaden – etwa durch ein Feuer – ist man mit einer Hausratversicherung abgesichert und steht nicht vor dem finanziellen Ruin.
8. Was muss ich beim Abschluss einer Hausratversicherung beachten?
Bei einzelnen Anbietern gibt es große Preisunterschiede. Vor der Wahl eines Unternehmens sollte man deshalb unbedingt verschiedene Optionen vergleichen. Essentiell ist die Höhe der Deckungssumme, sie sollte so hoch sein, dass Sie bei einem Totalschaden den finanziellen Wert Ihres Hausrats bekommen, mindestens aber bei 500 Euro bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen. Wichtig ist die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts. Entsteht dann ein Schaden, wird dieser im vollen Umfang und nicht nur anteilig erstattet.
Besonders wertvolle Gegenstände und Wertsachen sollten ausreichend versichert werden – eventuell auch über Zusatzbausteine. Achten Sie bei Ihrem Wahltarif auf die Entschädigungsgrenzen für bestimmte Gegenstände, je nach Art des Schadens wird für bestimmte Dinge – wie etwa teuren Schmuck – nur ein gewisser Prozentsatz der Versicherungssumme ausgeschüttet, insbesondere wenn dieser nicht besonders gesichert worden ist – beispielsweise durch Safes oder Alarmanlagen.
Auch bestimmte Zusatzbausteine können je nach Ihrer individuellen Situation große Bedeutung haben. So beispielsweise die Absicherung von Gegenständen und Arbeitsgeräten des häuslichen Arbeitszimmers oder die von Fahrraddiebstahl außerhalb der eigenen vier Wände.
9. Welche Zusatzbausteine gibt es?
Eine Vielzahl von Risiken und Gegenständen können separat abgesichert werden. Relevant könnten beispielsweise die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit oder Glasbruch, von Elementarschäden (wie Flut, Schneedruck oder Lawinen) oder Überspannungsschäden durch Blitzschlag sein. Nutzen Sie einen Wohnraum überwiegend oder häufig als Arbeitszimmer, müssen dortige Gegenstände ebenfalls separat versichert werden. Möchten Sie Fahrraddiebstahl von der Straße mitversichern, benötigen Sie ebenfalls einen Zusatz – dabei sollten Sie darauf achten, dass keine Nachtzeitklausel angewendet wird, denn dann gilt der Schutz nur zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends. Auch Leistungen bei Diebstahl von Hausrat aus dem Auto müssen separat vereinbart werden. Dabei zu beachten sind auch die genauen Summen für jeweiligen Hausrat, nicht immer gelten diese auch für Tablets und ähnliche Dinge.
Damit Ihr Hab und Gut auf Reisen versichert ist, benötigen Sie eine sogenannte Außenversicherung. Besitzen Sie noch weiteres Wohneigentum oder Ferienhäuser, muss deren Inventar ebenfalls gesondert abgesichert werden.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Zusatzbausteine, die Ihnen bei Bedarf auch im externen Vergleichsrechner aufgezeigt werden.
10. Wie melde ich der Hausratversicherung einen Schaden?
Melden Sie Ihrer Versicherung den Schaden so schnell wie möglich. Je nach Fall natürlich erst, wenn beispielsweise nach einem Einbruch die Polizei verständigt wurde oder bei einem Brand die Feuerwehr. Schildern Sie den Fall in einem ersten Gespräch möglichst genau und lassen Sie sich den Namen des zuständigen Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin geben.
In einem zweiten Schritt sollten relevante Daten so schnell wie möglich nachgereicht werden. Dazu gehören Fotos und Bilder des Schadens, die Namen von Zeuginnen und Zeugen, gegebenenfalls der Polizeireport, eine Bestandaufnahme aller zerstörten, gestohlenen oder defekten Gegenstände inklusive Belege über deren Wert (beispielsweise Kaufbelege, Garantie- oder Reparaturscheine). Behalten Sie dabei stets eine Kopie aller Informationen und lassen Sie sich eine Empfangsbestätigung der Dokumente geben – beziehungsweise versenden Sie sie per Einschreiben.
Rechtlich gesehen haben Sie eine Woche Zeit, den Schaden zu melden, es sollte allerdings möglichst noch am gleichen Tag geschehen – und insbesondere auch, bevor Sie gegebenenfalls mit den notwendigen Aufräumarbeiten beginnen, denn oftmals entsendet die Versicherung einen Gutachter zur Schadenevaluierung.
11. Was muss ich beachten, damit die Hausratversicherung im Ernstfall auch zahlt?
Wichtig ist, dass Sie den Schaden erstens belegen können, zweitens möglichst gering halten und drittens Präventionsmaßnahmen treffen, um potentielle Risiken gering zu halten.
Punkt 1: Damit die Hausratversicherung für einen Schaden aufkommt, müssen Sie diesen nachweisen können, genauso wie den Besitz und Wert des Hausrats. Ratsam ist deshalb, präventiv eine Liste aller Wertgegenstände zu erstellen und Fotos, Kauf- und Reparaturbelege, Garantiescheine und Gutachten beizulegen. Diese Aufstellung sollte nicht im eigenen Heim, sondern bei Freunden oder in einem Bankschließfach aufbewahrt werden, damit Sie im Ernstfall nicht zerstört wird oder Dieben in die Hände fällt. Auch der Schaden selbst muss nachweisbar sein. Beginnen Sie Aufräumarbeiten deshalb erst nach Absprache mit Ihrem Versicherer und dokumentieren sie ihn vorab unbedingt durch Fotos und / oder Videos. Wurde bei Ihnen eingebrochen, müssen Einbruchspuren vorhanden sein.
Punkt 2: Sie sind verpflichtet, Schäden möglichst gering zu halten, solange dies für Sie keine Gefährdung bedeutet. So wird beispielsweise keiner erwarten, dass Sie Wertgegenstände aus einem brennenden Raum retten, wohl aber, dass Sie die Feuerwehr alarmieren. Auch sollten Sie ausgetretenes Leitungswasser aufwischen, um Schaden an Böden, Inventar und Wänden zu minimieren, solange dadurch beispielsweise keine Gefahr durch einen elektrischen Schlag entsteht.
Punkt 3: Um Einbruchrisiken zu minimieren, sollten Sie Türen und Fenster in Abwesenheit stets abschließen, um den Zugang zu erschweren. Idealerweise haben Sie auch weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen, beispielsweise Alarmanlagen installiert. Mit Feuer und Hitze (zum Beispiel beim Kochen), Arbeitsgeräten (etwa Schweißgeräten) sollte verantwortungsbewusst umgegangen werden. Im Idealfall haben Sie Rauchmelder und Feuerlöscher im Haushalt. Auch sollte die Wohnung oder das Haus im Winter ausreichend geheizt werden, um Wasser- und Feuchtigkeitsschäden und Frost in den Rohren zu vermeiden. Mit dem Zusatzbaustein von Leistungen bei grober Fahrlässigkeit können Sie sich zusätzlich absichern.
12. Kann ich meine Hausratversicherung auch wechseln?
Das ist selbstverständlich möglich. Vorab sollte jedoch ein Anbietervergleich vorgenommen werden. Haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, müssen die regulären Kündigungsfristen eingehalten werden. Idealerweise werden Kündigung und Neuversicherung so koordiniert, dass dadurch keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht, so dass Sie bei einem größeren oder Totalschaden nicht auf eigene Finanzreserven zurückgreifen müssen oder finanziell in Not geraten.
13. Wie sind die Kündigungsfristen bei der Hausratversicherung?
Haben Sie eine Laufzeit von mehreren Jahren vereinbart, können Sie regulär erst zum Ende dieser Laufzeit kündigen, andernfalls wird der Vertrag dann automatisch immer wieder um je ein weiteres Jahr verlängert. Kündigen kann man ansonsten stets vor Ablauf des Jahres, in der Regel beträgt die Frist drei Monate.
Ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihr Anbieter bei gleichbleibenden Leistungen oder nach einem Umzug die Versicherungsbeiträge anhebt. Auch nach der Regulierung eines Schadens können Sie außerordentlich kündigen, die Hausratversicherung hat in diesem Fall das gleiche Recht. (Sonder-)Kündigungen sollten stets schriftlich und per Einschreiben eingereicht werden, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie die Fristen eingehalten haben.
14. Erhalte ich bei einer Sonderkündigung im Voraus geleistete Beiträge zurückerstattet?
Ja, im Voraus gezahlte Beiträge erhalten Sie in diesem Fall zurückerstattet.
15. Muss ich meine Hausratversicherung benachrichtigen, wenn ich umziehe?
Ja, dass sollten Sie in jedem Fall tun. Für eine Übergangsphase von maximal zwei Monaten haben Sie dann in beiden Behausungen (der neuen und der alten) Versicherungsschutz. Zu beachten ist auch, dass bei einem Umzug eventuell die Deckungssumme neu berechnet werden muss, weil sich Ihr Hausstand verkleinert oder vergrößert.
16. Ist das Inventar meiner Ferienwohnung automatisch mitversichert?
Nein. Nennen Sie mehr als eine Wohnung Ihr Eigen, brauchen Sie für jede davon eigenen Schutz. Das Inventar von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im In- und Ausland können Sie dabei oftmals über Zusatzbausteine der Hausratversicherung absichern – unabhängig davon, ob Sie es selbst bewohnen oder zeitweise oder permanent vermieten.
17. Sind auch Gegenstände versichert, die mir im Urlaub gestohlen werden?
Nehmen Sie Ihren Hausrat mit auf Reisen, können Sie ihn dort durch eine sogenannte Außenversicherung absichern. Bei einzelnen Anbietern variiert dabei, in welchem Umfang die Leistungen erfolgen.
18. Ist der Hausrat in meiner Wohnung auch versichert, wenn ich auf Reisen bin?
Ja, auch während Ihrer Abwesenheit ist Ihr Inventar daheim versichert, solange Sie alles in einem angemessenen Zustand hinterlassen, Fenster und Türen richtig abgeschlossen haben. Währt Ihre Abwesenheit länger als 60 Tage, sollten Sie Ihre Hausratversicherung informieren, vielfach wird dann eine Preiserhöhung fällig.
19. Sind auch Gegenstände in meinem Garten und meiner Einfahrt versichert?
Inwiefern auch Gegenstände versichert sind, die sich frei zugänglich auf Ihrem Grundstück befinden, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Informieren Sie sich bei Bedarf, ob diesbezüglich ausreichend Schutz besteht.
20. Wann ist die Hausratversicherung nicht zuständig?
Wird Ihr Kraftfahrzeug aus der Garage entwendet, ist nicht die Hausrat- sondern die Kfz-Kaskoversicherung zuständig. Haben Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, bleiben Sie unter Umständen auf den Unkosten sitzen.
Wird durch Brand, Vandalismus oder Wasser das Gebäude selbst beschädigt, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung. Haben Sie sich von Dritten Gegenstände ausgeliehen, und werden diese von in Ihrem Haushalt gestohlen oder von Ihnen versehentlich beschädigt, ist Ihre Haftpflichtversicherung zuständig.
21. Die Hausratversicherung verweigert die Leistungen, was kann ich dagegen tun?
Wichtig ist, dass Sie die Kommunikation und Ihre Forderungen genau dokumentieren und als Nachweis stets eine Kopie aller Unterlagen behalten. Hilfreich bei Unstimmigkeiten ist eine Rechtsschutzversicherung. Haben Sie keine, können Sie auch den zuständigen Ombudsmann kontaktieren.
In jedem Fall sollten Sie Brand, Wasserschäden und Diebstahl im Rahmen des Möglichen vorbeugen und eine Liste all Ihrer Wertgegenstände anlegen, damit Ihnen im Schadenfall keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann und der Verlust des Hausrats nachvollziehbar ist. Auch sollten Sie eine Unterversicherung vermeiden, damit Sie im Ernstfall auch den vollen Wert Ihres Hausrats erstattet bekommen.
Welche Glasschäden versichert die Hausrat? Was decken Zusatzbausteine ab?
Tipps für passgenauen SchutzWann leistet die Hausratversicherung, wann lohnt eine andere Versicherung?
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