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Auslandskrankenversicherung – Gesundheitsschutz auf Reisen
- Eine private Auslandskrankenversicherung sichert unvorhersehbare Kosten nach Erkrankungen oder Unfällen im Ausland ab – etwa für ambulante und stationäre Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und medizinisch notwendige Krankentransporte.
- Je nach Tarifumfang gilt die Krankenversicherung in verschiedensten Ländern aller Kontinente.
- Tarifabhängig gilt der Schutz auch bei Corona-Erkrankungen.
- Die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung ist je nach Anbieter auf zwei oder drei Monate innerhalb eines Versicherungsjahres begrenzt. Für längere Auslandsaufenthalte gibt es spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherungen mit einer Versicherungsdauer von bis zu fünf Jahren.
- Leistungsumfang und Dauer des Versicherungsschutzes variieren je nach Tarif und Anbieter. Gute Tarife gibt es bereits im niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Jahr.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Auslandskrankenversicherung Vergleich – welche Leistungen gibt es?
Die Frage, ob Sie für Ihre Urlaubsreise oder vorübergehende Aufenthalte im Ausland eine Auslandskrankenversicherung benötigen, haben Sie sich sicher schon gestellt. Machen Sie auf Tarifcheck.de einen kostenlosen und unverbindlichen externen Vergleich von Reiseversicherungen und finden Sie bei Bedarf über unseren externen Partner einen passenden und günstigen Krankenschutz fürs Ausland.
Eine Auslandskrankenversicherung gibt Ihnen den Status einer Privatpatientin beziehungsweise eines Privatpatienten. Sie erhalten für die Inanspruchnahme einer Leistung am Urlaubsort eine Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen. Die Erstattung der Behandlungskosten können Sie anschließend beantragen. Wird auf einer Fernreise eine kostenintensive Behandlung oder gar ein Rücktransport notwendig, dann werden die Kosten je nach Tarif umgehend vom Reisekrankenversicherer beglichen.
Generell können Sie Reiseversicherungen je nach Bedarf entweder nur für eine einzige Reise in ein bestimmtes Land oder für mehrere nicht definierte Urlaube innerhalb des Versicherungsjahres abschließen. Letztere Option ist oftmals langfristig sinnvoll.
Auslandskrankenversicherung – Leistungen
Die Leistungen im Reiseland können folgenden Schutz beinhalten:
- ambulante Behandlungen nach Erkrankung oder Unfall,
- stationäre Behandlungen nach Erkrankung oder Unfall,
- Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus,
- Kostenübernahmeerklärung im Leistungsfall,
- Kontaktherstellung zwischen behandelnden Ärzten,
- zahnärztliche Behandlungen (schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen und Reparaturen von Zahnersatz),
- medizinisch notwendige Krankentransporte im Ausland,
- medizinisch notwendige Krankenrücktransporte nach Deutschland,
- im Todesfall Bestattung vor Ort oder Rücktransport
Auslandskrankenversicherung in Zeiten von Corona
Viele Reisekrankenversicherungen decken auch Kosten für eine Corona-Infektion im Ausland ab. Bei diesen Versichererern und Tarifen gibt es also keine Einschränkungen im Falle einer Erkrankung an COVID-19.
Einige Versicherer schließen allerdings Epidemien oder Pandemien vom Versicherungsschutz aus. Bei Aufenthalten in Gebieten, für die Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt bestehen, kann es je nach Anbieter ebenfalls zu Einschränkungen oder Ausschlüssen von Leistungen kommen. Prüfen Sie deshalb unbedingt Ihre Vertragsunterlagen. In den Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters finden Sie alle Informationen zu versicherten Leistungen und Leistungsausschlüssen.
Auslandskrankenversicherung Langzeit – wie lange gilt der Schutz?
Auslandskrankenversicherungen können Sie für einen bestimmten Urlaub oder Auslandaufenthalt abschließen oder direkt für ein ganzes Jahr. Wichtig bei Auslandskrankenversicherungen auf Langzeit ist dabei:
- Kündigen Sie Ihre Auslandsversicherung nicht entsprechend der Fristen am Ende des Versicherungsjahres, dann wird der Vertrag in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert.
- In der Regel ist der Auslandsreiseschutz auf bis zu maximal drei Monate pro Versicherungsjahr begrenzt; es spielt dabei keine Rolle, ob Sie mehrere kürzere Reisen in verschiedene Länder unternehmen oder eine lange an ein Reiseziel. Details zur Länge und zum Umfang Ihrer Auslandskrankenversicherung finden Sie in Ihrem Vertrag.
- Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob der Schutz in all denen von Ihnen bevorzugten Reiseländern gültig ist.
Auslandskrankenversicherung Kosten – ab 20 Euro pro Jahr
Auslandskrankenschutz ist im Verhältnis zu anderen Versicherungen sehr günstig. Auch gute Tarife kosten Sie pro Jahr oft nur einen niedrigen zweistelligen Bereich. In der Regel ist es günstiger, die Reiseversicherung nicht nur für einen einzigen Urlaub, sondern gleich für Auslandsaufenthalte allgemein abzuschließen. Es ist dabei ratsam, verschiedene Anbieter zu vergleichen, denn zwischen den einzelnen Tarifen gibt es gravierende Unterschiede bezüglich Leistungen und Preisen.
Auslandskrankenversicherung online vergleichen und abschließen
Die Auslandskrankenversicherung gehört zu den günstigen und weniger komplexen Versicherungen. Machen Sie online einen Auslandskrankenversicherungsvergleich verschaffen Sie sich minutenschnell einen schnellen Überblick über die Angebote am Markt. Haben Sie über Tarifcheck.de einen passenden Tarif gefunden, können Sie über unsere Webseite direkt online einen Vertragsabschluss beantragen, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Auslandskrankenversicherung EU – Reiseschutz innerhalb der Europäischen Union
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen innerhalb der Europäischen Union bei akuten Krankheiten und Unfällen diverse Leistungen, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen müssen. Allerdings wird die Erstattung auf die Höchstgrenze der in Deutschland geltenden Abrechnungssätze begrenzt. In manchen europäischen Ländern sind die Kosten im Gesundheitswesen jedoch höher als in Deutschland. Ohne eine wirksame Auslandskrankenversicherung würden Sie einen Teil der notwendigen Aufwendungen dann gegebenenfalls selbst bezahlen müssen. Achten Sie also auf eine entsprechende Krankenversicherung vor der Buchung einer Reise in ein bestimmtes Gebiet.
Auch für privat Krankenversicherte kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Zwar gewährleistet die private Krankenversicherung innerhalb der EU tarifabhängig zuweilen guten Versicherungsschutz, jedoch ist der Krankenrücktransport zurück nach Deutschland nicht immer abgedeckt. In diesen Fällen müssten Sie für Reisen innerhalb der EU keinen Sondertarif buchen, um den Schutz Ihrer Krankenversicherung zu genießen. Reisen Sie jedoch ins weitere Ausland oder möchten gar eine Weltreise unternehmen, ist eine zusätzliche Versicherung sinnvoll. Informieren Sie sich bei Bedarf besser im Vorfeld darüber, was genau die private Krankenversicherung in Ihrem Reiseland gegebenenfalls für Leistungen erbringt und ob es Einschränkungen gibt.
Oft reicht die Wetterumstellung oder ungewohnte Nahrungszubereitung im Urlaubsland aus, um ein Unwohlsein hervorzurufen, das eine ärztliche Behandlung erfordert. Wenn Sie durch den rechtzeitigen Abschluss einer Auslandskrankenversicherung vorgesorgt haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Sie ersetzt Ihnen tarifabhängig bis zu 100 Prozent der Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen, für eine notwendige Zahnbehandlung, Zahnfüllung sowie die Kosten für benötigte Medikamente und Verbandsmittel. Bei einer alleinigen Absicherung durch die Krankenkasse fällt hingegen womöglich eine höhere Selbstbeteiligung an. Um die ideale Krankenversicherung zu finden, lohnt sich deshalb ein Vergleich verschiedener Sondertarife.
Auslandskrankenversicherung bei Aufenthalten außerhalb der EU
Planen Sie eine Reise auf andere Kontinente oder einen Urlaub außerhalb der EU, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung besonders wichtig – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Gesetzliche Kassen erbringen Teilleistungen nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen, welche beispielsweise mit EU-Mitgliedsstaaten und einigen weiteren Staaten wie Island bestehen. Auch bei privaten Krankenversicherern gibt es in der Regel Einschränkungen. Abhängig von Ihrem Reiseziel achten Sie bei der Wahl einer Reisekrankenversicherung deshalb unbedingt darauf, in welchen Ländern der Schutz für welchen Zeitraum und unter welchen Umständen besteht.
Die Reisekrankenversicherung ist nicht nur für Touristinnen und Touristen ein bedeutsamer Krankenschutz, sondern beispielsweise auch für Geschäftsreisende mit regelmäßigen Auslandsaufenthalten oder Studentinnen und Studenten auf Semesterfahrten. Erkundigen Sie sich in diesem Fall am besten mithilfe eines Vergleichs über passende Tarife, die den jeweilig benötigten Auslandskrankenschutz beinhalten.
Auslandskrankenversicherung USA – Sonderfall Amerika
Insbesondere bei Reisen in die USA ist eine gute Auslandskrankenversicherung essenziell, damit Sie im Ernstfall nicht auf Arzt- und Krankenhausrechnungen sitzen bleiben. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen in den USA keinerlei Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen.
Die medizinsche Versorgung ist in den USA besonders teuer. Selbst einfache Behandlungen können schnell eine vierstellige Summe oder mehr kosten.
Bei Reisen nach Nordamerika achten Sie deshalb darauf, dass der medizinisch notwendige Einsatz eines Rettungshubschraubers bei Ihrer Auslandskrankenversicherung inklusive ist. Auch ein kostenloser Krankenrücktransport nach Deutschland sowie im schlimmsten Falle Bergungskosten sollte zum Schutz gehören.
Auslandkrankenversicherung für die USA teurer als für andere Länder
Weil die medizinische Versorgung in den USA besonders teuer ist, sind Auslandskrankenversichrungen für die USA einige Euro teurer als Auslandskrankenversicherungen für andere Länder der Welt. Aufgrund der hohen Gesundheitskosten in den USA ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung vor Reiseantritt umso wichtiger.
Planen Sie keine Reise in die USA und schließen eine Auslandskrankenversicherung über ein Jahr ab, können Sie durch das Ausklammern der USA als Reiseland einige Euro sparen.
Abschluss einer Auslandskrankenversicherung – das ist wichtig
Der Leistungskatalog sollte vorsehen, dass Ihre Auslandskrankenversicherung dem Leistungsträger im Ausland gegenüber eine Kostenübernahmeerklärung abgibt. Sie haben dadurch die Sicherheit, dass alle medizinisch notwendigen Leistungen erbracht werden, ohne dass Sie die Rechnung im Voraus bezahlen müssen. Welche Leistungen Ihr Sondertarif abdecken soll, können Sie mithilfe des Vergleichs auf Tarifcheck.de im Vorfeld bestimmen.
Wichtig: Die Reiseversicherung verliert bei dauerhaften Auslandsaufenthalten ihre Gültigkeit.
Die Auslandsreisekrankenversicherung hat nur dann Gültigkeit, wenn Sie hierzulande gemeldet sind. Verlagern Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes Land, müssen Sie sich vor Ort absichern. Zudem ist der Auslandskrankenschutz meist auf eine gewisse Reisedauer begrenzt. Abhängig vom jeweiligen Versicherer hat der Vertrag nur Gültigkeit, wenn die Reisedauer innerhalb eines Versicherungsjahrs beispielsweise maximal drei Monate beträgt.
Planen Sie eine längere Reise, benötigen Sie eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung für Langzeitreisende sind Sie in der Regel 365 Tage oder gar bis zu fünf Jahre versichert.
Achten Sie darauf, dass Ihre Auslandskrankenversicherung für einen genügend langen Zeitraum gilt. Unvorhergesehene Ereignisse können zu einer verspäteten Rückreise führen. Grundbestandteil jeder Auslandskrankenversicherung sollte auch ein kostenloser Krankenrücktransport nach Deutschland sein, wenn sich dieser als medizinisch notwendig erweisen sollte.
Überprüfen Sie bestenfalls vor Ihrer Reise ins Ausland, ob und in welchem Umfang Sie Ihren Versicherungsschutz verlängern können und welche Zusatzleistungen Sie gegebenenfalls noch brauchen. Auch hierbei kann der Vergleich verschiedener Versicherungen und Tarife sinnvoll sein.
Auslandskrankenversicherung kommt nur für unvorhersehbare Kosten auf
Grundsätzlich gilt: Alle medizinisch notwendigen und vorhersehbaren Behandlungen dürfen nicht bewusst in den Zeitraum eines Auslandsaufenthalts verschoben werden.
Der Reisekrankenschutz sichert nur akute und unvorhersehbare Krankheitskosten während einer Reise ab. Die Planung einer intensiven, kostenaufwendigen Sanierung der Zähne im Ausland zum Beispiel fällt nicht in den Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung und muss von den Versicherten selbst getragen werden.
Krankenschutz im Ausland für Paare und Familien
Die Auslandsreisekrankenversicherung gibt es nicht nur für Einzelpersonen. Zahlreiche Anbieter haben spezielle Tarife für Paare, Familien oder Gruppen im Portfolio.
Den Reiseschutz im Familientarif gibt es meist zu einem nur unwesentlich höheren Preis gegenüber der Einzelprämie. Paare sowie Eltern und Kinder sind hierbei gleichwertig versichert. Am Versicherungsschutz ändert sich in aller Regel auch dann nichts, wenn Eltern und versicherte Kinder getrennt verreisen. Oft lohnt es sich also, Paare und Familien zusammen zu versichern, anstatt für jedes Familienmitglied eine gesonderte Versicherung abzuschließen.
Unser Tipp: Achten Sie bei der Wahl Ihres Familientarifs auf die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Anbieter
Je nach Versicherer und Tarif unterscheidet sich die Definition einer Familie. Während die einen Anbieter ein Verwandtschaftsverhältnis und einen gemeinsamen Wohnsitz voraussetzen, gilt die Familienprämie bei anderen Versicherern unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und Wohnverhältnis. Das maximal versicherbare Alter der Kinder variiert ebenfalls.
Notfall-Service-Rufnummer – schnelle Hilfe im Schadenfall
Für den Fall, dass Sie im Ausland medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, stellen generell alle Versicherungsanbieter eine Notfall-Hotline zur Verfügung. Die Notrufzentralen sind in der Regel rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar, um Sie bei gesundheitlichen Fragen und Notfällen zu beraten
Die Notrufzentrale Ihres Versicherers unterstützt Sie zum Beispiel bei der Suche nach einem geeigneten Arzt oder Krankenhaus und vermittelt Ihnen bei Bedarf einen medizinischen Dolmetscher-Service, der Ihnen die ärztliche Diagnose übersetzt und erklärt. Falls nötig, organisiert Ihre Versicherung auch einen Krankenrücktransport.
Über die Notrufnummer haben Sie zudem die Möglichkeit, sich die Kostenübernahme der Krankenkosten durch Ihren Versicherer garantieren zu lassen. Es ist hierbei immer empfehlenswert, die Kostenübernahmeerklärung zusätzlich schriftlich per E-Mail oder Fax anzufordern.
Am besten speichern Sie die Notrufnummer bereits vor Ihrer Abreise auf Ihrem Smartphone ab, damit Sie im Schadenfall schnellstmöglich Hilfe erhalten.
Auslandskrankenversicherung versus Reiseversicherung – das sind die Unterschiede
Auf dem Versicherungsmarkt finden Sie sowohl Auslandskrankenversicherungen als auch Reiseversicherungen. Doch worin genau unterscheiden sich die Versicherungsprodukte?
Eine Reiseversicherung ist der Oberbegriff für Versicherungen, die Risiken vor oder während einer Reise absichern. Jede Art von Reiseversicherung schützt vor einem anderen Risiko. Die Auslandskrankenversicherung zum Beispiel ist eine Reiseversicherung, welche Versicherte speziell vor unvorhersehbaren Krankheitskosten im Ausland schützt.
Weitere typische Reiseversicherungen sind die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseabbruchversicherung, die Reiseunfallversicherung und die Reisegepäckversicherung. Die Produkte gibt es häufig zusammen im Rundum-sorglos-Paket. Bei einigen Anbietern haben Sie sogar die Möglichkeit, sich Ihre Reiseversicherung individuell zusammenzustellen. So können Sie selbst abwägen, welcher Reiseschutz für Ihre geplante Auslandsreise nützlich ist.
FAQ – häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Die Auslandskrankenversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die unvorhersehbare Krankheitskosten im Ausland absichert, die gesetzliche oder private Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernehmen. Wenn Sie im Ausland erkranken oder einen Unfall erleiden und daraufhin medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, erstattet Ihre Versicherung die daraus resultierenden Kosten im vereinbarten Umfang.
2. Welche Leistungen deckt die Reisekrankenversicherung ab?
Der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung variiert je nach Tarif und Anbieter. Folgende Leistungen kann der Krankenschutz im Reiseland beinhalten: ambulante Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, stationäre Aufenthalte im Krankenhaus, schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen und Reparaturen von Zahnersatz, Kostenübernahmeerklärung im Leistungsfall, Arznei-, Verbands- und Heilmittel, Kontaktherstellung zwischen behandelnden Ärztinnen und Ärzten, medizinisch notwendige Krankentransporte im Ausland und zurück nach Deutschland sowie die Überführung im Todesfall.
3. Gibt es bei der Auslandskrankenversicherung eine Höchstleistungsgrenze?
Die maximalen Leistungsgrenzen in der Reisekrankenversicherung variieren je nach Leistung sowie Tarif und Anbieter. Die meisten Versicherungen erstatten ambulante und stationäre Behandlungskosten in unbegrenzter Höhe.
Für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnersatz sowie ärztlich verordnete Hilfs- und Heilmittel gibt es häufig eine Betragsgrenze je Versicherungsjahr. Gleiches gilt in der Regel für Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Alle in Anspruch genommenen Leistungen, die über die vertraglich genannte Erstattungsgrenze hinausgehen, zahlen Versicherte selbst.
Weitere Kosten, die eventuell für Sie anfallen können, beziehen sich auf einen möglichen Selbstbehalt. Die Höhe der Selbstbeteiligung im Versicherungsfall vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer beim Vertragsabschluss.
4. In welchen Ländern besteht der Reisekrankenschutz?
Generell können Sie Reisekrankenversicherungen je nach Bedarf entweder nur für eine einzige Reise in ein bestimmtes Land oder für mehrere, nicht definierte Urlaube innerhalb des Versicherungsjahres abschließen. Letztere Option ist oftmals langfristig sinnvoll.
Einige Tarife schließen bestimmte Reiseziele vom Versicherungsschutz aus, darunter zum Beispiel Kanada oder die USA. Das liegt vor allem daran, dass die Gesundheitskosten in diesen Ländern besonders hoch ausfallen. Für Versicherungen, die auch in Kanada und in der USA Gültigkeit besitzen, erheben die meisten Anbieter entsprechende Aufschläge auf die Versicherungsprämie.
5. Für welche Reisen lohnt sich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung?
Sinnvoll ist die Auslandskrankenversicherung insbesondere dann, wenn die Reise in ein Land führt, das nicht zur Europäischen Union gehört und mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Denn die hiesigen gesetzlichen Krankenkassen kommen in diesen Ländern grundsätzlich für keinerlei Krankenkosten auf – beispielsweise in China, Thailand oder in den USA.
Auch in EU-Mitgliedsstaaten oder Ländern, mit denen ein solches Abkommen besteht, werden nicht alle Leistungen notwendigerweise übernommen. Medizinisch notwendige Rücktransporte, im Gastland übliche Zuzahlungen und Behandlungen durch private Leistungserbringer deckt die gesetzliche Krankenversicherung für gewöhnlich nicht ab.
6. Wer kann sich mit einer Auslandskrankenversicherung versichern?
Versichern können sich Personen mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Als Einzelperson können Sie den Auslandskrankenschutz entweder für sich selbst oder alternativ für eine andere Person abschließen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung gibt es auch für Paare, Familien oder Gruppen. Der Familientarif ist oft günstiger, als wenn Sie jede Person einzeln versichern. Der Versicherungsschutz gilt dabei auch, wenn die versicherten Personen getrennt verreisen.
7. Gibt es günstige Auslandsreisekrankenversicherungen für Studentinnen und Studenten?
Ja, es gibt spezielle Reiseversicherungen für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler. Oft gelten die vergünstigten Sondertarife auch für Au Pairs, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Word and Travel-Programmen. Das Höchstalter ist dabei in der Regel auf 35 Jahre begrenzt.
8. Wie werden die Beiträge berechnet?
Die Prämie für die Reisekrankenversicherung wird je nach gewähltem Versicherer und Tarif durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Entscheidend sind mitunter das Alter der Versicherten, das Reiseziel sowie die Anzahl und Dauer der Reisen.
Reisende im fortgeschrittenen Alter zahlen häufig höhere Beiträge als junge Versicherte. Als Grund führen die Versicherungsanbieter auf, dass das Risiko, eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes zu erleiden, mit zunehmendem Alter deutlich steige.
Für einen Krankenschutz, der auch in Kanada und in den USA gilt, erheben die meisten Versicherer ebenfalls einen Aufschlag. Das liegt insbesondere daran, dass die ärztlichen Behandlungskosten in diesen Ländern generell deutlich höher ausfallen als in Deutschland.
9. Gilt die Auslandskrankenversicherung auch bei dauerhaften Aufenthalten im Ausland?
Kurz gesagt: nein. Die Auslandsreisekrankenversicherung hat nur dann Gültigkeit, wenn Sie hierzulande gemeldet sind. Verlagern Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Land, müssen Sie sich vor Ort krankenversichern.
Der Reiseschutz ist zudem meist auf eine gewisse Reisedauer begrenzt. Je nach Versicherer hat der Vertrag nur Gültigkeit, wenn die Reisedauer innerhalb eines Versicherungsjahres maximal zwei bis drei Monate beträgt.
Planen Sie eine längere Reise, benötigen Sie eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung für Langzeitreisende sind Sie tarifabhängig für zwölf Monate oder sogar bis zu fünf Jahre versichert.
10. Springt die Reisekrankenversicherung ein, wenn ich meine Reise aus gesundheitlichen Gründen absagen oder abbrechen muss?
Nein, die Auslandskrankenversicherung deckt einzig und allein die Krankheitskosten während Ihrer Auslandsreise ab. Nach Erkrankung oder Unfall im Reiseland erstattet die Versicherung zum Beispiel sämtliche Arzt- und Krankenhauskosten.
Wenn Sie vor Antritt Ihrer Reise erkranken und Ihren geplanten Urlaub deshalb absagen müssen, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Müssen Sie Ihren Urlaub nach Erkrankung oder Unfall außerplanmäßig abbrechen, übernimmt die Reiseabbruchversicherung die Mehrkosten für die Rückreise und den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Leistungen.
11. Kann ich eine Auslandsreisekrankenversicherung auch während meiner Reise abschließen?
Ihren Krankenschutz fürs Ausland sollten Sie am besten immer vor Reisebeginn abschließen. Nur sehr selten ist ein Vertragsabschluss vom Ausland aus möglich. Ein rückwirkender Versicherungsschutz ist in aller Regel nicht gegeben. Wer also während der Auslandsreise erkrankt oder einen Unfall erleidet und erst danach eine Auslandskrankenversicherung abschließt, erhält die Folgekosten grundsätzlich nicht erstattet.
12. Lässt sich der Auslandskrankenschutz mit anderen Reiseversicherungen kombinieren?
Die meisten Versicherungsanbieter haben neben der Auslandskrankenversicherung weitere Reiseversicherungen im Angebot, etwa eine Reiseabbruchversicherung oder Reiseunfallversicherung. Sie haben die Möglichkeit, jede Versicherung je nach Bedarf einzeln abzuschließen. Als Alternative bieten zahlreiche Versicherer Komplettpakete an, mit denen die häufigsten Risiken auf einer Auslandsreise abgesichert sind. Oft sind Reiseversicherungen im Paket günstiger, als wenn Sie jedes Risiko einzeln versichern.
13. Warum ist die Kostenübernahmeerklärung durch eine Auslandskrankenversicherung so wichtig?
Im Leistungsfall werden Sie im Ausland wie eine Privatpatientin beziehungsweise wie ein Privatpatient behandelt. Das bedeutet, dass Sie alle Folgekosten nach Unfall oder Erkrankung zunächst selbst bezahlen und die Rechnung anschließend bei Ihrem Versicherer einreichen.
Bei sehr kostenintensiven Behandlungen ist es jedoch möglicherweise problematisch, die Zahlungen selbst zu leisten, ehe sie erstattet werden. Viele Versicherer bieten daher an, für erstattungsfähige Kosten eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben. Ihre Versicherung kann auf diese Weise direkt mit der behandelnden Klinik abrechnen und Sie müssen im Idealfall nicht in Vorleistung gehen.
14. Wie erreiche ich meine Versicherung nach Erkrankung oder Unfall im Ausland?
Rufen Sie im medizinischen Notfall Ihre Versicherung über die hauseigene Notfall-Hotline an. Die Notrufzentralen sind in der Regel rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Die Rufnummer für Notfälle finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der Webseite Ihres jeweiligen Anbieters.
Das Notfall-Team Ihres Versicherers informiert Sie zum Beispiel über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung, vermittelt bei Sprachbarrieren und organisiert bei Bedarf einen Krankenrücktransport.