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- Ein Muss für Vermieter
- Schutz vor Schäden und Gefahren
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Vergleich
- Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist auch unter den Bezeichnungen Gebäudehaftpflichtversicherung oder Grundstückshaftpflichtversicherung bekannt.
- Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer vor Kosten von Fehlern in der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht, die Schäden an Personen oder Objekten zur Folge haben.
- Der Versicherungsschutz umfasst Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die eine Schadensersatzpflicht in Millionenhöhe nach sich ziehen können. Wer keine entsprechende Versicherung hat, muss diese Kosten im Ernstfall aus eigener Tasche zahlen.
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen abhängig von der Bausumme meist zusätzlich eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung.
- Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist auch für Wohnungseigentümergemeinschaften sinnvoll.
- Bei vermieteten oder verpachteten Immobilien hingegen können Haus- oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer im Schadensfall mit ihrem gesamten Vermögen haftbar gemacht werden.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – einige Schadenbeispiele
Wenn Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen, so ist Ihre private Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zuständig für Schäden, die anderen durch Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück zugefügt wurden. Die Haftpflicht deckt sowohl Vermögensschäden als auch Sach- und Personenschäden ab.
Es gibt zudem noch weitere Schadenarten, wie zum Beispiel Allmählichkeits- und Abwasserschäden. Doch was genau sind eigentlich solche Schäden, die durch eine Immobilie oder ein Grundstück verursacht werden können?
Hier finden Sie ein paar Schadenbeispiele, in denen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Regel zum Tragen kommt.
- Personenschaden: Eine Nachbarin rutscht im Winter bei ihrem Morgenspaziergang auf dem ungestreuten Gehweg vor Ihrem Hauseingang aus und verletzt sich am Fuß.
- Sachschaden: Durch einen Sturm lockert sich ein Dachziegel Ihres Hauses und beschädigt beim Herunterfallen ein geparktes Fahrzeug.
- Vermögensschaden: Da das Licht vor der Haustür seit einigen Wochen kaputt ist, übersieht der Postbote eine Stufe und stolpert so ungünstig, dass er sich das Bein bricht. Der komplizierte Bruch muss operiert werden und der Postzusteller kann mehrere Wochen nicht arbeiten, sodass er neben der Verletzung (Personenschaden) noch zusätzliche finanzielle Einbußen (Vermögensschaden) hat.
- Allmählichkeitsschaden: Eine undichte Wasserleitung tropft leicht und unregelmäßig und verursacht nach einigen Jahren einen Wasserschaden in der Nachbarwohnung unter der Eigentumswohnung.
- Abwasserschaden: Ein verstopftes Abflussrohr hält dem Druck nicht mehr stand, spült das Abwasser zurück in die Wohnräume sowie den Hausflur des Mehrpersonenhauses. Gesundheitliche Schäden und schwere Sachschäden an Inventar und Mauerwerk können die Folge sein.
Wichtig: Die Gebäudehaftpflichtversicherung deckt keine Eigenschäden
Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist nur dann zuständig, wenn Dritte oder deren Eigentum zu Schaden kommen.
Entsteht Ihnen als Besitzerin oder Besitzer der Immobilie ein Schaden am Haus, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Werden Sie selber durch Mängel an der Ihnen gehörenden und von Ihnen bewohnten Immobilie verletzt, könnte beispielsweise eine private Unfallversicherung Leistungen erbringen.
Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Vergleich
Ein entscheidender Bestandteil der Vertragskonditionen ist die abgedeckte Versicherungssumme. Zahlreiche Anbieter haben verschiedene Tarife im Portfolio, bei denen sich lediglich die Höhe der maximal erstattbaren Schadensumme unterscheidet. Empfohlen wird ein Mindestbetrag von 5 Millionen Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, doch in der höchsten Tarifklasse sind auch Versicherungssummen von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer sollten zudem darauf achten, dass kleinere Baumaßnahmen und Umbauarbeiten im Umfang von bis zu 100.000 Euro mitversichert sind. Auch in diesem Punkt können sich die verschiedenen Tarife unterscheiden und abweichende Bausummen abdecken. Für größere Bauvorhaben ist es jedoch notwendig, zusätzlich zur Grundstückshaftpflicht noch eine Haftpflichtversicherung für Bauherren abzuschließen.
Die Leistungsspektren der Versicherungen unterscheiden sich außerdem hinsichtlich der mitversicherten Schadenfälle und Personen. Für Immobilien- oder Grundbesitzerinnen und -besitzer ist es üblich, dass Personen-, Sach- und Vermögensschäden von der Grundstückshaftpflicht abgedeckt sind, doch auch Abwasser- und Allmählichkeitsschäden sollten nicht außer Acht gelassen werden. Letztere meinen Schaden, die durch das allmähliche Einwirken von bestimmten Temperaturen, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen entstehen.
Wichtig ist zudem, dass auch solche Personen mitversichert sind, die in Form von Reinigung oder Betreuung Ihrer Immobilie maßgeblich für das Einhalten der Instandhaltungspflicht verantwortlich sind. Hierunter verstehen die meisten Grundbesitzerhaftpflichten typischerweise Hausmeisterinnen und Hausmeister, Putzkräfte sowie Gärtnerinnen und Gärtner.
Schäden im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage sind bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Regel mitversichert.
Passiver Rechtsschutz der Gebäudehaftpflicht
Neben der Haftung im Schadenfall beeinhaltet die Versicherung zusätzlich in der Regel einen passiven Rechtsschutz: Die Hausbesitzerhaftpflicht prüft zunächst, ob es sich womöglich um eine unberechtigte Zahlungsaufforderung handelt und übernimmt im Zweifel die Kosten einer Gerichtsverhandlung. So sind Sie als Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer auf der sicheren Seite und nehmen Ihre Haftpflicht nicht für unrechtmäßige Forderungen in Anspruch.
In diesem Zusammenhang wird oftmals auch der Begriff Regressverzicht
verwendet: Wenn die Gebäudehaftpflichtversicherung die Kosten für einen Schaden übernimmt, so wird sie im Nachhinein versuchen, sich einen Teil der Summe zurückzuholen – und zwar von denjenigen, die den Schaden zu verantworten haben. Dieser Vorgang wird als Regress
bezeichnet.
Es ist üblich, dass in der Police einer Grundstückshaftpflicht der Satz Regressverzicht gegenüber Familienangehörigen
zu finden ist. Falls die Mieterin oder der Mieter also der Familie des Hausbesitzers angehört und beispielsweise vergisst, wegen der kaputten Lampe an der Haustür Bescheid zu sagen, dann wird die Grundbesitzerhaftpflicht nach einem Schadenfall nicht auf diese Person zukommen und Entschädigungszahlungen verlangen.
Die anfallenden Kosten sind für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer selbstverständlich oft ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Tarif.
Der Versicherungsbeitrag einer Grundbesitzerhaftpflicht setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: der Art des Gebäudes, der Grundstücksgröße sowie dem Bruttojahresmietwert aller Räume. Dieser Bruttojahresmietwert besteht aus den jährlichen Mieteinnahmen inklusive der anfallenden Nebenkosten, während die Heizkosten an dieser Stelle nicht berücksichtigt werden.
Kostenüberblick der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Stand 2022)
Art des Grundbesitzes | Jährliche Versicherungsbeiträge |
Unbebautes Grundstück | ab 20 Euro |
Einfamilienhaus | ab 30 Euro |
Zweifamilienhaus oder größere Gebäude | ab 40 Euro |
Ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht umlagefähig?
Ja, Sie können alle Kosten, die im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht entstehen, als Nebenkosten auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Allerdings sind die Beiträge nur dann umlagefähig, wenn im Mietvertrag alle Bestandteile der Nebenkosten einzeln aufgeführt werden. Eine verallgemeinernde Aussage wie Die Mieterin oder der Mieter trägt alle Versicherungskosten
ist nicht zulässig.
FAQ – häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Muss auch bei verpachteten Immobilien eine Gebäudehaftpflicht abgeschlossen werden?
Wenn Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer beziehungsweise Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihr Eigentum verpachten, so ist eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung genauso sinnvoll wie beim Vermieten. Auch in diesem Fall kann der Versicherungsbeitrag vollständig auf die Pächterinnen und Pächter umgelegt werden.
2. Mir gehört nur eine Wohnung in einem Gebäudekomplex. Sollte ich trotzdem eine Hausbesitzerhaftpflicht abschließen?
Auch für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, die oder der einer Eigentümergemeinschaft angehören, ist eine Grundbesitzerhaftpflicht essenziell. Üblicherweise wird in solchen Fällen ein Versicherungsvertrag für die komplette Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossen, sodass die Kosten unter den Mitgliedern verteilt oder auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können.
3. Sind Gefälligkeitsschäden in einer Hausbesitzerhaftpflicht mitversichert?
Eine gesonderte Erwähnung von sogenannten Gefälligkeitsschäden ist in der Police einer Grundstückshaftpflicht üblicherweise nicht zu finden. Falls es bei einer derartigen unentgeltlichen Hilfeleistung zu Schäden kommt, so sind diese im Idealfall durch die Privathaftpflichtversicherung der verantwortlichen Person abgedeckt.
4. Sind Schäden am Gebäude selbst von der Grundstückshaftpflicht abgedeckt?
Nein. Um Ihr Haus gegen einen Schaden abzusichern, der beispielsweise durch Feuer, Blitzeinschlag, Sturm oder Hagel verursacht wurde, benötigen Sie zusätzlich zur Grundstückshaftpflicht eine Wohngebäudeversicherung.
5. Kann ich die Instandhaltungspflicht an Mieter und Pächter meines Eigentums übertragen?
Nur in geringem Maße: Personen, die das Haus oder Grundstück nutzen, können vertraglich dazu verpflichtet werden, kleinere Instandhaltungsmaßnahmen selbst durchzuführen, beispielsweise die regelmäßige Räumung des Gehwegs im Winter.
Diese Regelung befreit Sie als Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer nicht von Ihrer Haftung, falls jemand Drittes durch das Haus zu Schaden kommt.
Nur mit dem Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.