4,9 / 5 Sternen
Basierend auf 3.216 Bewertungen
- 100 % Versorgungssicherheit
- Bis zu 850,00 € im Jahr sparen
- ÖKO-Stromtarife verfügbar
Stromrechner
- Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. kostete Strom im Januar 2026 durchschnittlich 37,3 Cent pro Kilowattstunde inklusive anteilig enthaltenem Grundpreis.
- In Deutschland gibt es jedoch über 1.000 Stromanbieter, die standortabhängig um Neukundinnen und Neukunden konkurrieren.
- So finden Sie Tarife zu einem Arbeitspreis bereits ab rund 25 Cent pro Kilowattstunde oder weniger (Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, Stand: 24. Februar 2026).
- Mit dem kostenlosen und unverbindlichen Stromrechner auf Tarifcheck.de vergleichen Sie die Tarife zahlreicher Anbieter in ihrer Region und können mit einem Stromanbieterwechsel bis zu 850 Euro sparen.
- Ein Vergleich mit dem Stromkostenrechner lohnt sich auch dann, wenn Sie bereits einen günstigen Tarif haben, denn die Anbieter belohnen Neukundinnen und Neukunden für einen Wechsel oft mit attraktiven Konditionen, Boni und Sonderaktionen.
- Versorgungslücken beim Wechsel sind durch die Gesetzgebung ausgeschlossen. Sie stehen also nicht plötzlich ohne Strom da.
Mit dem Stromrechner günstige Anbieter vergleichen
Mit dem Stromrechner auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich Tarife vieler Stromanbieter und berechnen sekundenschnell Ihr persönliches Sparpotenzial. Der Vergleich schlüsselt alle Konditionen, Boni, Kosten und Kundenbewertungen transparent auf. Mit einem Wechsel können Sie je nach Tarif und Wohnort deutlich sparen und Ihre jährlichen Stromkosten um bis zu 850,00 Euro senken.
So einfach funktioniert der Stromrechner:
- Daten eingeben: Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Stromverbrauch in Kilowattstunden in den Tarifrechner ein.
- Nach Wunschkriterien filtern: Vergleichen Sie Stromtarife ganz nach Ihren Wünschen, etwa hinsichtlich der Laufzeit, verfügbarer Boni oder Ökostrom.
- Anbieter wechseln: Beantragen Sie den Wechsel in einen passenden Tarif von einem günstigen Anbieter direkt und ohne zusätzliche Kosten.
Prüfen Sie vor dem Stromanbieterwechsel die Kündigungsfristen Ihres derzeitigen Tarifs und ob Sie möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht haben. Für gewöhnlich übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter. Ist die Kündigungsfrist knapp, kann es sinnvoll sein, auf den Service zu verzichten und die Kündigung beim alten Energieversorger selbst per Einschreiben vorzunehmen.
Der Wechsel geht anschließend reibungslos ohne Unterbrechung der Stromversorgung vonstatten, denn Versorgungslücken werden gemäß § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausgeschlossen.
Stromrechner auch für Gewerbekunden
Sind Sie Gewerbekundin oder Gewerbekunde, können Sie den Stromrechner mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 99.999 Kilowattstunden nutzen. Liegt Ihr Jahresverbrauch darüber, steht Ihnen auf Tarifcheck.de der kostenlose Gewerbestromvergleich unseres Partners getenergy zur Verfügung.
Stromkostenrechner für Ihre Elektrogeräte
Möchten Sie statt des Tarifvergleichs die Stromkosten Ihrer Elektrogeräte berechnen, nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Stromkostenrechner. So funktioniert’s:
- Verbrauch des Geräts in Watt angeben.
- Betriebsstunden pro Tag und Nutzungstage pro Jahr eingeben.
- Arbeitspreis von Ihrem Stromvertrag oder Ihrer Stromrechnung ablesen, in den Rechner eintragen und jährliche Stromkosten des Elektrogerätes ermitteln.
Stromkostenrechner
Stromkosten selbst berechnen
Möchten Sie den Verbrauch eines bestimmten Elektrogerätes genau berechnen, etwa um Stromfresser zu identifizieren, hilft eine einfache Formel:
- Jährlicher Stromverbrauch in Kilowattstunden = Verbrauch in Watt x Anzahl der täglichen Betriebsstunden x Zahl der Betriebstage pro Jahr / 1.000
Um zu ermitteln, welche jährlichen Stromkosten das jeweilige Gerät verursacht, nutzen Sie die folgende Rechnung:
- Jährliche Stromkosten des Elektrogerätes = Arbeitspreis in Euro x Jahresverbrauch des Gerätes in Kilowattstunden
Beispiel für einen dauerhaft betriebenen Kühlschrank mit einem stündlichen Verbrauch von 20 Watt bei einem Arbeitspreis von 30 Cent pro Kilowattstunde:
- 20 Watt x 24 Stunden x 365 Tage = 175.200 Wh / 1.000 = 175,2 Kilowattstunden Jahresverbrauch
- 175,2 Kilowattstunden x 0,30 € pro Kilowattstunde = 52,56 € jährliche Stromkosten
Was ist beim Vergleich der Tarife mit dem Stromrechner wichtig?
Der Strompreisrechner schlüsselt Ihnen alle wichtigen Konditionen und Leistungen der Stromanbieter transparent auf. Die folgenden Kriterien sind dabei häufig besonders wichtig.
Arbeitspreis und Grundpreis
Der Strompreis und folglich auch der monatliche Abschlag werden primär aus zwei Komponenten gebildet: dem Arbeits- und dem Grundpreis.
- Arbeitspreis: Der Arbeitspreis wird für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom berechnet. Je mehr Sie verbrauchen, desto höher fallen die Gesamtkosten aus. Daher ist ein möglichst niedriger Arbeitspreis besonders relevant, wenn Sie einen hohen Strombedarf haben. Im Preis enthalten sind unter anderem die Beschaffungs- und Vertriebskosten, Steuern, Umlagen, Netzentgelte und weitere Abgaben, die der Stromanbieter auf die Haushalte umlegt.
- Grundpreis: Beim Grundpreis handelt es sich um eine Grundgebühr des Anbieters für die Bereitstellung des Stromanschlusses sowie verschiedene Service-Leistungen, etwa das Erstellen der Rechnung. Ihr Stromverbrauch hat keinen Einfluss auf diese. Verbrauchen Sie nur wenig Strom, kann es daher trotz höheren Arbeitspreises ratsam sein, einen Tarif mit einem niedrigen Grundpreis zu wählen.
Preisgarantie, Preisfixierung oder Paketpreis?
Es kann sich lohnen, mit dem Stromrechner auch Tarife mit Preisgarantie zu vergleichen, um Strompreiserhöhungen zu vermeiden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, mit dem Stromrechner gezielt nach Tarifen mit Paketpreisen oder Preisfixierung zu suchen.
- Preisgarantie: Mit einer Preisgarantie sichert der Stromversorger Ihnen einen festen Strompreis für eine bestimmte Dauer zu – unabhängig von Preiserhöhungen an der Strombörse. Diese sollte idealerweise die gesamte Mindestvertragslaufzeit abdecken. Eine volle Preisgarantie deckt alle Stromkostenbestandteile ab. Eine Ausnahme: etwaige nach Vertragsabschluss neu eingeführte Abgaben und Umlagen. Eine Nettopreisgarantie hingegen umfasst den Nettopreis, nicht aber die Mehrwertsteuer sowie die Strom- und Gassteuer.
- Preisfixierung: Die Preisfixierung sichert ebenfalls einige Kostenbestandteile gegen Strompreiserhöhungen ab, mit Ausnahme von Steuern, staatlichen Abgaben und Umlagen. Die Laufzeit der Preisfixierung beträgt häufig ein Jahr; anschließend wird meist eine Preiserhöhung vorgenommen.
- Paketpreise: kWh-Pakete sind nur dann eine Option, wenn Sie Ihren Stromverbrauch sehr genau kennen. Sie kaufen bei Paketpreisen eine feste Energiemenge zu einem günstigeren Preis. Nicht genutzte Mengen der Pakettarife verfallen, ein erhöhter Verbrauch wird Ihnen in der Regel zu einem höheren als dem ortsüblichen Preis in Rechnung gestellt.
Ökostrom- und Klimaschutztarife
Ökostrom wird aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt, etwa aus Wind- und Sonnenenergie oder durch Kraft-Wärme-Kopplung. Dieser grüne Strom muss nicht unbedingt teurer sein. Mittlerweile gibt es zahlreiche Stromanbieter für Ökostrom mit Angeboten, die günstiger sind als herkömmliche Tarife. Laut Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt wählten bereits 2024 rund 60 Prozent der deutschen Haushalte einen Ökostromtarif.
Nicht zu verwechseln ist Ökostrom mit einem Klimaschutztarif, bei dem der Stromanbieter den CO2-Ausstoß durch die Investition in Klimaschutzprojekte ausgleicht. Achten Sie daher beim Tarifvergleich mit dem Stromrechner auf entsprechende Gütesiegel, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um einen Ökostromtarif handelt. Dazu gehören etwa das Ok-power-Siegel, das Grüner Strom-Label und verschiedene TÜV-Zertifizierungen.
Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestlaufzeit von Stromverträgen beträgt bis zu 24 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine reguläre Kündigung und damit der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ausgeschlossen. Achten Sie daher im Vergleich auf die Laufzeiten des Tarifs und der möglicherweise gewählten Preisgarantie.
Boni und Prämien
Einige Anbieter gewähren attraktive Prämien und Boni. Neben Sachprämien gehören insbesondere diese Bonusmodelle zu den üblichen Vergünstigungen:
- Neukundenbonus: Dieser Bonus wird meist dann gezahlt, wenn Sie für eine gewisse Zeit – häufig sechs Monate – keinen Vertrag mit dem Stromanbieter hatten. Der Neukundenbonus wird nicht direkt ausgezahlt, sondern mit der Jahresabrechnung zum Ende des ersten Vertragsjahres verrechnet.
- Sofortbonus: Der Sofortbonus hingegen wird für gewöhnlich innerhalb weniger Wochen oder Monate ausgezahlt. Einige Anbieter zahlen diesen Bonus nur dann, wenn zuvor keine Geschäftsbeziehung bestand.
- Wechselbonus: Manche Stromversorger gewähren einen Wechselbonus. Diesen können Sie anbieterabhängig auch dann erhalten, wenn Sie in der Vergangenheit Strom von diesem Anbieter erhalten haben.
Die exakten Auszahlungsbedingungen können sich je nach Stromanbieter unterscheiden, da diese die Konditionen ihrer Boni selbst bestimmen.
Verbrauch im Stromrechner: Wie viel Strom benötige ich?
Sie sind sich nicht sicher, wie viele Kilowattstunden (kWh) Strom Sie jährlich verbrauchen? Den eigenen Stromverbrauch für jeden Monat oder das ganze Jahr können Sie der letzten Jahresabrechnung Ihres derzeitigen Stromanbieters entnehmen. Ein regelmäßiger Blick auf den Stromzähler hilft ebenfalls bei der Überprüfung des eigenen Stromverbrauchs.
Auch können Sie sich an diesen Durchschnittswerten orientieren:
Richtwerte: Stromverbrauch nach Haushaltsgröße
| Haushaltsgröße | Durchschnittlicher Jahresverbrauch |
| 1 Person | 1.500 kWh |
| 2 Personen | 2.500 kWh |
| 3 Personen | 3.500 kWh |
| 4 Personen | 4.250 kWh |
Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de
Jahresverbrauch im Stromrechner realistisch einschätzen
Das Verbrauchsverhalten kann sich mit der Zeit ändern, etwa nach einem Umzug oder der Gründung einer Familie. Um unvorhergesehene Stromkosten zu vermeiden, ist es ratsam, den eigenen Verbrauch realistisch einzuschätzen.
Dabei sind neben der Haushaltsgröße auch die Art des Wohnhauses sowie der Warmwasserbereitung wichtig. Einfamilienhäuser verbrauchen häufig mehr Strom als Haushalte in einer Wohnung. Erfolgt die Bereitung von Warmwasser mithilfe elektrischer Energie, erhöht dies den Verbrauch ebenfalls.
Zur Orientierung finden Sie nachfolgend eine Übersicht mit einer Einteilung möglicher Verbrauchswerte nach diesen Kriterien:
- Niedriger Verbrauch: Ihr Stromverbrauch ist niedriger als der vergleichbarer Durchschnittshaushalte.
- Mittlerer Verbrauch: Ihr Stromverbrauch entspricht etwa dem vergleichbaren Durchschnitt.
- Hoher Verbrauch: Sie verbrauchen mehr Strom als 50 Prozent der Referenzhaushalte. Überschreitet Ihr Verbrauch die angegebenen Werte, beziehen Sie sogar mehr Strom als 85 Prozent der vergleichbaren Privathaushalte.
| Warmwasser | Haushaltsgröße | Geringer Verbrauch | Mittlerer Verbrauch | Sehr hoher Verbrauch |
| Ohne Strom | 1 Person | bis 900 kWh | bis 1.500 kWh | bis 2.000 kWh oder mehr |
| Ohne Strom | 2 Personen | bis 1.500 kWh | bis 2.400 kWh | bis 3.000 kWh oder mehr |
| Ohne Strom | 3 Personen | bis 1.900 kWh | bis 3.000 kWh | bis 3.700 kWh oder mehr |
| Ohne Strom | 4 Personen | bis 2.000 kWh | bis 3.400 kWh | bis 4.100 kWh oder mehr |
| Ohne Strom | ab 5 Personen | bis 2.400 kWh | bis 4.000 kWh | bis 5.000 kWh oder mehr |
| Mit Strom | 1 Person | bis 1.200 kWh | bis 2.000 kWh | bis 2.700 kWh oder mehr |
| Mit Strom | 2 Personen | bis 2.000 kWh | bis 3.200 kWh | bis 4.000 kWh oder mehr |
| Mit Strom | 3 Personen | bis 2.800 kWh | bis 4.500 kWh | bis 5.500 kWh oder mehr |
| Mit Strom | 4 Personen | bis 3.000 kWh | bis 4.900 kWh | bis 6.000 kWh oder mehr |
| Mit Strom | ab 5 Personen | bis 3.700 kWh | bis 6.500 kWh | bis 8.000 kWh oder mehr |
Quelle: stromspiegel.de, Stand: Mai 2025
| Warmwasser | Haushaltsgröße | Geringer Verbrauch | Mittlerer Verbrauch | Sehr hoher Verbrauch |
| Ohne Strom | 1 Person | bis 1.500 kWh | bis 2.400 kWh | bis 3.000 kWh oder mehr |
| Ohne Strom | 2 Personen | bis 2.200 kWh | bis 3.300 kWh | bis 4.000 kWh oder mehr |
| Ohne Strom | 3 Personen | bis 2.800 kWh | bis 4.000 kWh | bis 5.000 kWh oder mehr |
| Ohne Strom | 4 Personen | bis 3.100 kWh | bis 4.500 kWh | bis 5.600 kWh oder mehr |
| Ohne Strom | ab 5 Personen | bis 3.600 kWh | bis 5.500 kWh | bis 7.000 kWh oder mehr |
| Mit Strom | 1 Person | bis 1.600 kWh | bis 2.900 kWh | bis 4.000 kWh oder mehr |
| Mit Strom | 2 Personen | bis 2.500 kWh | bis 4.000 kWh | bis 5.500 kWh oder mehr |
| Mit Strom | 3 Personen | bis 3.400 kWh | bis 5.100 kWh | bis 7.000 kWh oder mehr |
| Mit Strom | 4 Personen | bis 3.700 kWh | bis 6.000 kWh | bis 7.900 kWh oder mehr |
| Mit Strom | ab 5 Personen | bis 4.600 kWh | bis 7.400 kWh | bis 10.000 kWh oder mehr |
Quelle: stromspiegel.de, Stand: Mai 2025
Kündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht
Vergleichen Sie rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit Stromtarife mit einem Stromvergleichsrechner, damit Sie die Kündigungsfrist einhalten und zu einem günstigeren Anbieter wechseln können.
- Die Kündigungsfrist der Anbieter darf bei neuen Verträgen seit dem 1. März 2022 nur noch einen Monat zum Ende der Erstvertragslaufzeit betragen. Anschließend muss der Vertrag binnen einem Monat zu einem beliebigen Zeitpunkt kündbar sein.
- Bei älteren Verträgen liegt die Kündigungsfrist bis zu drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Nehmen Sie Ihr Kündigungsrecht nicht wahr, wird der Vertrag oftmals automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie zum Beispiel immer dann, wenn Ihr bisheriger Stromanbieter die Vertragsbedingungen einseitig ändert. § 41 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) schützt hier die Rechte der Stromkundinnen und Stromkunden. Erhöht Ihr Stromanbieter zum Beispiel die Preise, können Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen fristlos kündigen.
Zweiwöchige Kündigungsfrist in der Grundversorgung
Haben Sie bisher nicht aktiv den Stromtarif gewechselt, befinden Sie sich zumeist in der Grundversorgung. Beim Grundversorger handelt es sich um den Stromanbieter, der vor Ort die meisten Haushalte beliefert, etwa die örtlichen Stadtwerke.
Verträge in der Grundversorgung sind dabei im Schnitt teurer, das belegt der Monitoringbericht 2025 von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur. Die Kündigungsfrist mit einem Grundversorgungsvertrag beträgt jedoch grundsätzlich nur zwei Wochen.
Der Stromvergleich zeigt Ihnen stets die Preise der örtlichen Grundversorgung an. Sie sehen im Stromkostenrechner also einfach und schnell, ob Sie Ihre Stromkosten durch einen Wechsel senken können.
FAQ – häufige Fragen zum Stromrechner
1. Was ist ein Stromrechner?
Mit einem Stromrechner berechnen Sie entweder den Stromverbrauch einzelner Geräte in Ihrem Haushalt oder Sie ermitteln und vergleichen Tarife von Anbietern in Ihrer Region.
2. Wie funktioniert der Stromkostenrechner auf Tarifcheck.de?
Den Stromrechner auf Tarifcheck.de nutzen Sie kostenfrei und unverbindlich. Geben Sie lediglich Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Stromverbrauch ein. Wählen Sie die für Sie individuell passenden Voreinstellungen zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist oder der gewünschten Abschlagszahlung. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich Tarife mit Boni, Ökostrom, Preisgarantie & Co. anzeigen zu lassen.
3. Ist der Stromwechsel mit Kosten oder Gebühren verbunden?
Nein, der Gesetzgeber verbietet die Berechnung von Gebühren bei einem Anbieterwechsel. Ein Wechsel des Stromtarifs ist immer kostenfrei.
4. Muss ich eine Versorgungslücke befürchten?
Nein. Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, darf keine Versorgungslücke entstehen. Dafür sorgen Gesetze.
5. Muss ich meinen alten Stromvertrag selbst kündigen?
Nein, für gewöhnlich können Sie Ihrem neuen Stromanbieter eine Vollmacht erteilen und mit der Kündigung beauftragen. Das ist dann sinnvoll, wenn der Kündigungszeitraum nicht allzu knapp bemessen ist. Andernfalls kann es ratsam sein, eigenständig zu kündigen. Prüfen Sie, ob Sie ein reguläres Kündigungsrecht haben und teilen Sie Ihrem neuen Stromanbieter Ihre Kundennummer, die Zählernummer sowie den Stromverbrauch des letzten Abrechnungszeitraums mit.
6. Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Stromanbieterwechsel?
Sie können jederzeit mit dem Stromrechner auf Tarifcheck.de nach einem günstigeren Tarif suchen. Ein Tarifvergleich mit einem anschließenden Stromwechsel kann etwa dann sinnvoll sein, wenn:
- Sie zeitnah von Ihrem regulären Kündigungsrecht Gebrauch machen können,
- Ihnen aufgrund einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zusteht,
- Sie dadurch Ihre monatlichen Stromkosten senken können,
- Sie die Art des Stroms wechseln möchten,
- oder beim Vergleich mit dem Stromrechner feststellen, dass günstigere Tarife in Ihrer Region verfügbar sind.
7. Wie kann ich meinen Stromverbrauch reduzieren?
Häufig lässt sich der Stromverbrauch mit einem Austausch von alten Elektrogeräten gegen energieeffiziente Geräte senken. Achten Sie bei der Neuanschaffung auf die vom Hersteller angegebenen Energieeffizienzlabels. Auf Dauer lohnt sich vielleicht eine Investition in meist teurere Geräte der Klassen A und B (früher Energieeffizienzklasse A+++ bis A+), da Sie damit langfristig Stromkosten sparen. In unserem Ratgeber finden Sie weitere Energiespartipps.
8. Kann ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?
Ja, auch als Mieterin oder Mieter können Sie den Stromanbieter wechseln. Dazu benötigen Sie jedoch einen eigenen Stromzähler. Leben Sie in einer Mietwohnung ohne eigenen Stromzähler, erhalten Sie automatisch Strom von demselben Anbieter wie Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter.
9. Wie lange dauert der Stromanbieterwechsel?
Je nach Kündigungsfrist müssen Sie den Anbieterwechsel meist zwischen zwei Wochen und drei Monaten im Voraus beantragen. Anschließend erfolgt der Wechsel zum vereinbarten Stichtag. Eine Unterbrechung der Stromversorgung brauchen Sie dabei nicht zu befürchten, denn sie ist jederzeit per Gesetz sichergestellt.
10. Habe ich beim Online-Stromwechsel ein Widerrufsrecht?
Ja, wenn Sie Ihren Stromvertrag online abgeschlossen haben und mit dem neuen Anbieter nicht zufrieden sind, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das gilt auch für telefonisch vereinbarte Verträge. In einer Filiale des Anbieters gewählte Tarife oder vor Ort gewählte Tarife hingegen können Sie nicht widerrufen.
Energieexperte Raffael Comitz
Raffael ist seit 2022 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Er bereichert unsere Redaktion mit seinem großen Wissensschatz zu den Themen Strom, Gas, Energiesparen sowie nachhaltigem Ressourcenverbrauch. Mehr über unser Team.
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