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Zweitwagen richtig versichern

So versichern Sie Ihren Zweitwagen - Anschauungsbild: Paar liegt entspannt im Auto
Zweitwagen versichern: Wichtig zu wissen
  • Für die jeweiligen Autos gelten unterschiedliche Versicherungsbedingungen.
  • Es handelt sich stets um zwei separate Kfz-Versicherungsverträge, auch wenn beide Autos bei einem Anbieter versichert werden.
  • Sie können z. B. ein Auto nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung absichern, das andere zusätzlich mit einer Vollkaskoversicherung.
  • Die SF-Klasse des Erstwagens hat eventuell Einfluss auf den Zweitwagen-Tarif, wenn Sie erstmals ein zweites Kfz zulassen.
  • Melden Sie einen selbst verschuldeten Schaden, hat das keine Auswirkungen auf die Versicherungskonditionen des anderen Kfz.
  • Sie müssen für beide Autos je den vollen Kfz-Steuersatz zahlen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Versicherung für Zweitwagen?

Eine Zweitwagenversicherung dient zur Absicherung eines Autos, das Sie zusätzlich zu Ihrem Erstwagen versichern möchten. Dabei müssen Sie das Fahrzeug nicht zwingend selbst nutzen. Sie können den Versicherungsschutz auch für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner sowie für Ihre Kinder abschließen.

Insbesondere in letzterem Fall kann die Zweitwagenversicherung eine günstige Option sein. Fahranfängerinnen und Fahranfänger zahlen aufgrund des höheren Unfallrisikos mehr für die Kfz-Versicherung. Mithilfe einer Versicherung des Autos über die Eltern können Führerscheinneulinge von einer besseren Schadenfreiheitsklasse profitieren und am Beitrag sparen.

Kann ich einen Zweitwagen bei einer anderen Versicherung versichern?

Sie müssen Ihren Erst- und Zweitwagen nicht bei demselben Anbieter versichern. Häufig kann es jedoch sinnvoll sein, Ihr Zweitfahrzeug und Ihren Erstwagen bei einem Versicherer abzusichern: Viele Autoversicherungen bieten eine Zweitwagenregelung an. Dann erhält Ihr Zweitwagen oft eine Einstufung in die gleiche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wie Ihr Erstwagen.

Versichern Sie das zweite Fahrzeug bei einer anderen Versicherungsgesellschaft, entfällt mitunter die günstige Zweitwageneinstufung. In diesem Fall stufen einige Versicherer Sie mit einem zusätzlichen Fahrzeug automatisch in die niedrige SF-Klasse 1/2 ein.


Checkliste: Voraussetzungen für eine günstige Zweitwagenversicherung

Die Kosten für die Versicherung eines Zweitwagens variieren je nach Anbieter und Tarif. Mit den folgenden Kriterien können Sie den Beitrag positiv beeinflussen und sparen:

  • Halter des Erstfahrzeugs: Sind beide Autos auf dieselbe Person zugelassen, wird die Versicherung zuweilen günstiger.
  • Fahrzeughalter ist Versicherungsnehmer: Ist die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs gleichzeitig auch Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sinkt die Prämie.
  • Fahrerkreis: Die Versicherung ist günstiger, wenn nur wenige Personen das Auto fahren und diese den Führerschein bereits für einige Jahre besitzen. Für Personen unter 25 Jahren können aufgrund der geringen Fahrpraxis Zuschläge anfallen.
  • SF-Klasse des Erstwagens: Eine hohe Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs kann sich positiv auf die Zweitwageneinstufung auswirken. Bedingung ist zumeist, dass der Erstwagen eine Einstufung oberhalb der SF-Klasse 0 hat.
  • Versicherung beim selben Versicherer: Viele Versicherungen gewähren eine günstige Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens nur dann, wenn beide Fahrzeuge bei demselben Anbieter versichert sind.
  • Jährliche Fahrleistung: Schätzen Sie die jährliche Kilometerleistung realistisch ein. Je niedriger diese ausfällt, desto geringer ist der Versicherungsbeitrag.

Vergleich der Anbieter: Welche Versicherung bietet günstige Konditionen für Zweitwagen?

Die Wahl des Autoversicherers beeinflusst die Höhe der Prämie ebenfalls. Mit dem externen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie schnell eine passende Zweitwagenversicherung und können jährlich bis zu hunderte Euro sparen.

So funktioniert's:

  1. Daten zu Fahrzeug, Vorversicherung und Fahrerkreis nennen.
  2. Weiteres auf Sie oder ein Familienmitglied versichertes Auto, Versicherung des Erstwagens und SF-Klasse angeben.
  3. Tarife vergleichen und Wechsel zur günstigen Versicherung direkt online beantragen – ohne Mehrkosten.

SF-Klasse: Wie wird ein Zweitwagen in der Versicherung eingestuft?

In welche Schadenfreiheitsklasse die Versicherer Ihren Zweitwagen einstufen, variiert je nach Anbieter. Die Standard-Einstufung von Zweitwagen erfolgt in der SF-Klasse ½. Der Beitragssatz liegt dann je nach Tarif zwischen 100 und 140 Prozent.

Manche Versicherer gewähren auch Sondereinstufungen, etwa in die SF-Klasse 2 oder Klasse des Erstwagens. Welche Einstufung Sie erhalten können, hängt auch davon ab, wie Sie das Zweitfahrzeug versichern und ob es sich um Ihre erste Zweitwagenversicherung handelt.

Sie versichern erstmalig einen Zweitwagen

Legen Sie sich erstmals einen Zweitwagen zu, haben Sie bei der Kfz-Versicherung verschiedene Optionen, die sich auf die Schadenfreiheitsklasse auswirken:

Zweitfahrzeug bei der Kfz-Versicherung des Erstwagens versichern Einige Anbieter stufen das Zweitfahrzeug entsprechend der Zweitwagenregelung in die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie den Erstwagen ein. Durch diese Sondereinstufung wird die Haltung des Zweitwagens relativ günstig.

Andere Versicherer bewerten den Beitragssatz des Zweitwagens mit der SF-Klasse 1⁄2 – unabhängig davon, welchen SF-Rabatt Sie bei Ihrem Erstfahrzeug haben. Dadurch werden die Kosten für die Zweitwagenversicherung teurer.
Zweitwagen bei einer anderen Autoversicherung anmelden Sie können Ihren Zweitwagen bei einem anderen Anbieter versichern.

Haben Sie eine gute SF-Klasse und möchten Ihren Zweitwagen günstig versichern, ist es wichtig, dass der neue Versicherer diese SF-Klasse auch für das Zweitauto anerkennt.

Das tun jedoch nicht alle Anbieter. Einige Versicherer stufen Sie mit einem zusätzlichen Fahrzeug automatisch in die SF-Klasse 1/2 ein.
Zweitwagen und Erstwagen bei neuer Kfz-Versicherung anmelden Haben Sie derzeit ein Kündigungsrecht für die Kfz-Versicherung Ihres Erstwagens, können Sie selbstverständlich auch für beide Autos eine neue Kfz-Versicherung suchen.

Auch in diesem Fall sollten Sie darauf achten, welche SF-Klasse für den Zweitwagen gilt. Ist der SF-Rabatt für Ihr Hauptauto günstig, sollten Sie einen Tarif wählen, bei dem der Rabatt bei der Prämie auch für das Zweit-Kfz gilt.

Sie hatten früher schon mal ein Zweitauto

Haben Sie früher bereits einen Zweitwagen versichert, gelten für die SF-Klasse die gleichen Bedingungen wie für die Einstufung Ihres Erstwagens:

In den vergangenen sieben Jahren bereits einen Zweitwagen versichert Entscheidend ist die SF-Klasse des Zweitautos zum Zeitpunkt der Abmeldung. Diese gilt erneut, wenn Sie nach einer Pause wieder ein Zweit-Kfz anmelden und versichern.
Vor mehr als sieben Jahren einen Zweitwagen versichert Die SF-Klasse des damaligen Kfz ist ungültig. Der Zweitwagen erhält die SF-Klasse 1/2 – es sei denn, Sie wählen einen Anbieter, der die SF-Klasse des Erstfahrzeugs für das zweite Kfz übernimmt.

Zweitwagen ist bereits länger auf Sie zugelassen

Ist der Zweitwagen bereits für einen längeren Zeitraum auf Sie zugelassen und versichert, haben Sie für diesen schon eine SF-Klasse.

Sie können den Kfz-Versicherungsanbieter Ihres Zweitautos dann nur wechseln, wenn Sie ein reguläres oder außerordentliches Kündigungsrecht haben. Die derzeitige Schadenfreiheitsklasse wird in diesem Fall vom neuen Anbieter übernommen.

Haben Sie für beide Autos zeitgleich ein Kündigungsrecht, können Sie für beide Kfz eine gemeinsame, neue Autoversicherung suchen. Auch die SF-Klasse des Erstwagens wird bei einem Wechsel vom neuen Anbieter übernommen.


Über die Eltern: Zweitwagen für Fahranfänger versichern

Aufgrund der geringen Fahrerfahrung und des höheren Unfallrisikos zahlen Fahranfängerinnen und Fahranfänger – insbesondere Personen unter 25 Jahre – einen Risikoaufschlag auf die Beiträge der Kfz-Versicherung. Zusätzlich starten sie in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse 0.

Eltern schließen deshalb häufig den Vertrag ab und versichern das Auto des Kindes als Zweitwagen. Führerscheinneulinge können dabei auf zwei Arten von der Zweitwagenregelung profitieren:

  • Günstigere Prämien: Die Einstufung des Zweitwagens in die SF-Klasse 1⁄2 oder höher senkt die Prämien. Selbst wenn die SF-Klasse vom Erstwagen der Eltern auf den Zweitwagen übertragen wird, wird für Fahrer unter 25 Jahren ein Zuschlag fällig.
  • Übertragung der SF-Klasse: Das Kind kann sich die Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens übertragen lassen, wenn es selbst ein Auto versichert. Die Übertragung der SF-Klasse ist nur für die Anzahl der Jahre des Führerscheinbesitzes möglich und daher erst nach einigen schadenfreien Jahren sinnvoll. Außerdem verliert der Elternteil die SF-Klasse für die Zweitwagenversicherung unwiderruflich.

Prüfen Sie, ob Ihr Versicherer bessere Konditionen gibt, wenn Halterin oder Halter und Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer dieselbe Person sind. In einem solchen Fall müssen die Eltern das Auto nicht nur versichern, sondern auch zulassen, um günstigere Konditionen zu erhalten.

Spartipp: Sie können die Kosten zusätzlich senken, wenn Sie ein Fahrzeug mit einer günstigen Typklasse wählen. Die Versicherer bewerten die durchschnittliche Schadenshöhe und Schadenshäufigkeit der Fahrzeugmodelle. Bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern beliebte Autos erhalten häufig eine teurere Typklasse

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Der VW-Bus ist ein beliebter Zweitwagen. Für viele Fans gibt es nichts Schöneres als einen Roadtrip. Welche Vorrichtungen helfen gegen Autodiebstahl? Und was sollten Bulli-Fahrer dabeihaben, falls das Kfz streikt? Unser Ratgeber hat Antworten.

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Kann ich die Zweitwagenversicherung von der Steuer absetzen?

Sie können die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Zweitwagens steuerlich geltend machen.

  • Verwenden Sie das Auto ausschließlich privat, geben Sie die Versicherungskosten bei Vorsorgeaufwand an.
  • Selbstständige können die Autoversicherung als Betriebsausgabe absetzen, sofern der Anteil der gewerblichen Nutzung über 50 Prozent liegt.

Ob die Angabe der Zweitwagenversicherung in der Steuererklärung sinnvoll ist, hängt davon ab, welche weiteren Vorsorgeaufwendungen Sie angeben. Hierzu zählen neben der Erstwagenversicherung auch Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen. Diese schöpfen den absetzbaren Höchstbetrag für private Vorsorge­leistungen von 1.900 Euro pro Jahr (2.800 Euro für Selbstständige) zumeist bereits aus (Stand: 2026).


FAQ – häufige Fragen zur Zweitwagenversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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