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- Absicherung im Alter
- Lebenslange Rentenzahlung
- Finanzieller Schutz für Selbstständige
Rürup-Rente Vergleich
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Die besonderen Merkmale der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge mit besonderen Privilegien und Auflagen. Sie besteht aus Eigenkapital und Steuervergünstigungen und wird ab dem Pensionsalter als monatliche Rente ausgeschüttet.
Die Bundesregierung führte die Basisrente 2005 als Pendant zur Riester-Rente ein. Der Name Rürup-Rente geht auf den Entwickler des Altersvorsorgemodells zurück, den Ökonomen Bert Rürup. Die Rente richtet sich primär an sozialversicherungsbefreite Selbstständige, die weder durch die betriebliche Altersvorsorge noch die Riester-Rente Kapital für das Alter aufbauen können. Aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können das Rürup-Modell nutzen. Eine sinnvolle Alternative ist sie insbesondere für Gutverdienerinnen und Gutverdiener, da diese die Beiträge im Erwerbsalter steuerlich absetzen können.
Sparphase
Die Rente wird aus Eigenkapital, Steuervergünstigungen und Zinsen gebildet.
Auszahlungsphase
Kapital, Zinsen und Überschüsse werden frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahrs als monatliche Rente auf Lebenszeit ausgeschüttet und müssen entsprechend des Renteneintrittsjahrs versteuert werden. Ab 2040 wird die Rente voll besteuert werden.
Zielgruppe: Selbstständige und Freiberufler
Konzipiert wurde sie primär für Selbstständige und Freiberufliche ohne gesetzliche Rentenansprüche und/oder Riester-Renten-Berechtigung. Aber auch Angestellte, Beamtinnen, Beamte und andere in Deutschland gemeldete Individuen können Basisrentenverträge abschließen.
Besonderheiten
Das Kapital dieser Basisvorsorge kann nicht verkauft, vererbt oder übertragen werden. Es besteht kein Kapitalwahlrecht, das heißt, Verbraucherinnen und Verbraucher können sich die Rente nicht als Einmalbetrag auszahlen lassen.
Sparphase – die Förderung bei der Rürup-Rente
Die staatliche Förderung besteht aus Steuervorteilen: Ein Großteil des eingezahlten Kapitals kann man als Sonderabzüge steuerlich geltend machen. Jedes Jahr wird der Prozentsatz des steuerlich absetzbaren Betrags angehoben, bis er 2025 bei 100 % liegen wird.
Jahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Höchstbetrag Singles | 24.305 Euro | Die Höchstbeträge sind identisch mit denen der knappschaftlichen Rentenversicherung. Sie werden von der knappschaftlichen Rentenversicherung regelmäßig angepasst. | |||||
Höchstbetrag Verheiratete | 48.610 Euro | ||||||
Mindestbetrag Singles | Variiert mit Versicherer | ||||||
Mindestbetrag Verheiratete | Variiert mit Versicherer | ||||||
Prozentsatz des steuerlich absetzbaren Betrags | 88 % | 90 % | 92 % | 94 % | 96 % | 98 % | 100 % |
Steuerlich absetzbare Basisrentenbeiträge für 2019 (für Alleinstehende)
Sind Sie alleinstehend, können Sie 2019 maximal 24.305 Euro in den Rürup-Rentenversicherungsvertrag einzahlen. Auf 88 % dieser Geldsumme müssen Sie keine Steuern zahlen – also auf 21.388,40 Euro. 2020 werden 90 % der Höchstsumme steuerfrei sein, 2025 der gesamte Maximalbetrag. Zahlen Sie allerdings noch weitere Rentenbeträge in berufsständische Versorgungswerke oder die gesetzliche Rentenkasse ein, werden diese Summen von dem jährlichen Höchstbetrag abgezogen. Sind Sie also alleinstehend und zahlen 6.000 Euro in die gesetzliche Rentenkasse ein, können Sie noch 18.305 Euro in den Basisrentenvertrag einzahlen (24.305 Euro - 6.000 Euro = 18.305 Euro). Davon sind 15.388,40 Euro steuerlich absetzbar (21.388,40 Euro - 6.000 Euro = 15.388,40 Euro).
Beschreibung | Betrag |
Höchstbetrag | 24.305 Euro |
Steuerfrei sind 88 % | 24.305 Euro : 100 x 88 % = 21.388,40 Euro |
Steuerlich absetzbarer Betrag für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder berufsständische Versorgungswerke einzahlen | 21.388,40 Euro |
Steuerlich absetzbarer Betrag für Angestellte, die 2019 insgesamt 6.000 Euro in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen | 21.388,40 Euro - 6.000 Euro = 15.388,40 Euro |
Je nach persönlicher Präferenz können Sie das Kapital als Einmalbetrag oder in regelmäßigen Abständen einzahlen.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung: Damit Sie die Förderung in Anspruch nehmen können, muss Ihr Basisrentenversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert worden sein, eine entsprechende Nummer besitzen und vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beglaubigt worden sein. Nur dann wird der Sonderausgabenabzug der Basisrentenbeiträge vom Finanzamt in der Steuererklärung anerkannt.
Voraussetzungen – wer einen Rürup-Rentenvertrag abschließen kann
Allgemein gilt: Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger, der hierzulande gemeldet ist und Steuern zahlt, kann einen Basisrentenvertrag abschließen. Jedoch muss je nach individueller Situation entschieden werden, ob dieser sich lohnt oder eine andere Form der Altersvorsorge oder privaten Rentenversicherung sinnvoller ist.
Entwickelt wurde das Rürup-Rentenmodell primär für Selbstständige und Freiberufliche, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und dementsprechend keine gesetzlichen Rentenansprüche haben und / oder auch keinen Riester-Rentenvertrag abschließen können. Die Basisrente können Sie jedoch auch als Angestellte oder Angestellter abschließen, Sie müssen dann aber natürlich weiterhin Ihre Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Für wen sich ein Basisrentenvertrag lohnt – Gutverdienerinnen und Gutverdiener
Ein Rürup-Rentenvertrag kann sich lohnen, wenn Sie gut verdienen, dementsprechend viel Steuern zahlen und hohe Einnahmen langfristig wahrscheinlich sind. Der Grund: Der Vertrag ist unkündbar, Beitragszahlungen sollten bis zum Pensionsbeginn erfolgen, zur Not kann man die Versicherung allenfalls ruhen lassen. Wer nur knapp über dem Grundfreibetrag liegt oder nicht den vollen Steuersatz zahlt, profitiert von den Steuererleichterungen hingegen weniger.
Da die Rentenzahlungen lebenslang erfolgen, könnte sich die Basisrente auch für Gutverdienende lohnen, die den Großteil ihres Berufslebens bereits hinter sich haben; das gilt laut Bund der Versicherten (BdV) auch für Beamtinnen und Beamte. Es wäre dann der Fall, wenn der Steuersatz Ihrer Altersrente niedriger ist als der Steuersatz während des Berufslebens – unabhängig davon, ob Sie angestellt, selbstständig oder verbeamtet sind.
Sofortrente für Rentnerinnen und Rentner
Nach Informationen des Bunds der Versicherten (BdV) lohnt sich ein Basisrentenvertrag auch für Senioren, wenn diese beispielsweise das Kapital aus einer Erbschaft oder einer Kapitallebensversicherung in einen Sofortrentenvertrag investieren und bei der Einzahlung Steuern sparen können.
Unterschiede zu anderen Rentenmodellen
Die Rürup-Rente wird staatlich gefördert. Im Gegensatz zu anderen Modellen können Sie bei dieser Basisvorsorge jedes Jahr hohe Beitragssummen steuerlich absetzen. Im Unterschied zu anderen privaten Rentenversicherungen und der staatlich geförderten Riester-Rente haben Sie kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, Sie können sich Ihren Rentenbetrag nicht als Einmalzahlung auszahlen lassen, sondern haben einzig Anrecht auf eine lebenslange Rente.
Im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen haben Sie vor Vollendung des 62. Lebensjahrs keine Rentenansprüche (bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, vor Vollendung des 60. Lebensjahrs). Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich, eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ebensowenig. Sie können den Vertrag unter bestimmten Umständen zwar ruhen lassen, auch dann erhalten Sie aber die Rentenzahlung erst nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahrs – und der veranschlagte Rentenbetrag verringert sich durch die fehlenden Beitragszahlungen.
Im Gegensatz zu rein privaten Rentenversicherungen ist das Kapital der Rürup-Rente "nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar". Das besagt § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Über kostenpflichtige Zusatzbausteine (Todesfallleistung und Hinterbliebenenschutz) können Sie allerdings die Ehepartnerin, den Ehepartner oder den Nachwuchs als Erben einsetzen – Kindern steht das Kapital aus Basisrentenverträgen jedoch nur zu, solange sie noch Kindergeld beziehen.
Im Fall von Arbeitslosigkeit hat das bereits angesparte Kapital keinen Einfluss auf den Bezug von ALG II und wird nicht als Vermögen angerechnet. In der Ansparphase ist es zudem eingeschränkt pfändungssicher. Keine Pfändungssicherheit besteht, wenn nicht alle Punkte von § 851c der Zivilprozessordnung (ZPO) erfüllt worden sind. In der Auszahlungsphase können die über den Pfändungsfreigrenzen liegenden Beträge gepfändet werden.
Auszahlungsphase – Versteuerung der Rente im Alter
Entsprechend neuer Gesetzeserlasse müssen auch Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben. Der zu besteuernde Anteil der Alterseinnahmen steigt dabei jährlich an, bis er 2040 bei 100 % liegen wird.
Jahr | Zu versteuernder Anteil der Rente | Jahr | Zu versteuernder Anteil der Rente |
2019 | 78 % | 2030 | 90 % |
2020 | 80 % | 2031 | 91 % |
2021 | 81 % | 2032 | 92 % |
2022 | 82 % | 2033 | 93 % |
2023 | 83 % | 2034 | 94 % |
2024 | 84 % | 2035 | 95 % |
2025 | 85 % | 2036 | 96 % |
2026 | 86 % | 2037 | 97 % |
2027 | 87 % | 2038 | 98 % |
2028 | 88 % | 2039 | 99 % |
2029 | 89 % | 2040 | 100 % |
Von diesen Summen werden Grundfreibetrag und etwaige zusätzliche Steuerfreibeträge abgezogen.
Rechenbeispiel für 2019
- Monatliches Bruttoeinkommen 1.500 Euro = 500 Euro Basisrente + 500 Euro staatliche Rente + 500 Euro sonstige Einnahmen
- 1.500 Euro x 12 Monate = 18.000 Euro Jahreseinkommen.
- 78 % von 18.000 Euro = 14.040 Euro zu versteuerndes Einkommen.
- 14.040 Euro - 9.168 Euro (Grundfreibetrag 2019) = 4.872 Euro zu versteuerndes Einkommen.
Doch es wird noch komplizierter: Ab dem zweiten Jahr des Ruhestandes gilt ein dauerhaft geltender Rentenfreibetrag, der sich aus Ihrem ersten Rentenjahr ergibt.
Treten Sie beispielsweise 2022 in den Ruhestand und beziehen ein Jahresbruttoeinkommen von 24.000 Euro (monatlich 2.000 Euro), müssen Sie 82 % davon versteuern. Das wären laut Rechner 19.680 Euro. Steuerfrei sind also 4.320 Euro. Dieser Rentenfreibetrag gilt auch in der Zukunft – Sie müssen also im Jahr 2023 nicht 83 % Steuern auf Ihr monatliches Einkommen von 2.000 Euro zahlen, sondern weiterhin 82 %. Erhöht sich die Rente allerdings, wird der Rentenfreibetrag nicht neu berechnet. Sondern diese zusätzlichen Einnahmen werden voll besteuert. Maßgeblich für die Berechnung der Rente ist dabei stets das Bruttoeinkommen vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Die Besteuerung im Rentenalter ist meist etwas geringer als noch während des Berufslebens.
Verschiedene Modelle der Rürup-Rente
Wie auch bei der Riester-Rente können Sie zwischen klassischen Rentenversicherungen und fondsbasierten Tarifen wählen. Möglich ist sowohl die aufgeschobene Rente, als auch eine Sofortrente.
1. Klassische Basisrentenversicherung
Bei dieser Variante wird Ihre Kapitaleinlage mit derzeit 1,25 % verzinst, gegebenenfalls kommen Zinsen aus Überschüssen der Versicherungsgesellschaften hinzu. Es ist deshalb möglich, den Mindestbetrag der später ausgeschütteten, monatlichen Rente bereits bei Vertragsabschluss genau zu berechnen. Die klassische Rürup-Rentenversicherung eignet sich insbesondere für sicherheitsorientierte Sparer, die keine Risiken eingehen möchten. Aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus sind die Erträge allerdings überschaubar.
2. Die fondsgebundene Basisrentenversicherung
Bei diesem Modell wird Ihr Geld in Investmentfonds angelegt – je nach Vertrag und Anbieter können Sie die Fonds dabei selbst wählen oder sie werden für Sie gemanagt. Am Ende der Einzahlphase wird das gesparte Kapital für den Zeitraum des Rentenbezugs in eine klassische Rentenversicherung umgewandelt, die monatlichen Auszahlungen erfolgen lebenslang. Die fondsgebundene Basisrentenversicherung verheißt weitaus höhere Erträge als die klassische Variante – ist allerdings weitaus risikoreicher und birgt Verlustpotential.
Der Gewinn richtet sich nach der Performance der Fonds. Haben Sie keine Beitragsgarantie abgeschlossen, erhalten Sie schlimmstenfalls nicht einmal Ihre volle Kapitaleinlage abzüglich Vertragskosten zurück. Die Vertragsabschlusskosten sind in der Regel etwas höher als bei der klassischen Variante, da Fonds aufwendiger sind. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist auch bei anderen Altersvorsorgeprodukten eine Option. Experten raten jedoch dazu, erst einen fondsbasierten Vertrag zu vereinbaren, wenn bereits mindestens ein klassisches Rentenversicherungsprodukt vorhanden ist. Generell besteht die Tendenz dazu, in mindestens zwei Altersvorsorgeprodukte zu investieren, da sie – je nach Vertrag, Beitragshöhe und Alter bei Vertragsabschluss – oft nur in monatlichen Renten im mittleren dreistelligen oder hohen zweistelligen Bereich resultieren.
3. Rürup-Fondssparpläne
Diese Variante wird nur von wenigen Unternehmen angeboten. Der Fondssparplan der Einzahlphase wird zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt. Diese 'Zwitterstellung' von Fondssparplan einerseits und Rentenversicherung andererseits verteuert laut Bund der Versicherten (BdV) das Produkt und mindert die Renditechancen.
4. Sofortrente
Wie auch bei anderen Vorsorgemodellen können Sie auch bei der Rürup-Rente eine Sofortrente vereinbaren. Zahlen Sie im Alter von 65 Jahren beispielsweise 20.000 Euro ein, sind davon 17.600 Euro von der Steuer absetzbar (Stand 2019) – gegebenenfalls abzüglich der Beiträge für die gesetzliche und betriebliche Rentenversicherung. Ihre Einmalzahlung wird dann angelegt, verzinst und in eine sofort beziehbare Rente umgewandelt, die Sie lebenslang erhalten und die wahrscheinlich im monatlich zweistelligen Bereich liegen wird.
5. Aufgeschobene Rente
In den meisten Fällen handelt es sich allerdings um eine aufgeschobene Rente. Das heißt, Sie zahlen während des Berufslebens regelmäßig in Ihre Rentenversicherung ein – je nach individuellen Präferenzen und Versicherungsgesellschaft monatlich, vierteljährlich oder jährlich und erhalten im Alter eine monatliche Rente ausgezahlt.
Relevante Vertragsbestandteile der Rürup-Rente
Auch wenn die Rürup-Rente staatlich gefördert wird, sind die Versicherungsanbieter privat. Sie unterscheiden sich bezüglich Qualität, Leistungen und Preisen. Auch einzelne Bausteine sind je nach individueller Situation enorm wichtig.
1. Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Nur wenn der Versicherungsanbieter dieses Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorweisen kann, eine Zertifizierungsnummer besitzt und vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beglaubigt worden ist, erhalten Sie auch die staatliche Förderung. Er darf deshalb in Ihrem Basisrentenvertrag keinesfalls fehlen. Selbst wenn der Tarif dieses Zertifikat trägt, heißt es jedoch noch nicht automatisch, dass er für Sie persönlich geeignet ist. Wichtig sind auch zahlreiche andere Determinanten.
2. Kosten des Basisrentenvertrags
Beim Abschluss der privaten Vorsorge fallen Abschlusskosten an, die von Ihrem Kapital abgezogen werden. Je nach Anbieter und Basisrentenmodell unterscheiden sich diese Kosten – insbesondere bei teuren Tarifen können sie Ihre Rentenerträge wesentlich mindern. Vergleichen Sie darum unbedingt die Preise einzelner Anbieter.
3. Hinterbliebenenschutz & Todesfallschutz
Die Basisrente ist nicht an Hinterbliebene vererbbar. Mit diesem Baustein kann man absichern, dass die Ehepartnerin oder der Ehepartner im eigenen Todesfall während der Ansparphase eine lebenslange Rentenzahlung aus den bisher entrichteten Beiträgen erhält. Das gleiche gilt für den Nachwuchs – die Rentenzahlung erfolgt jedoch nur für den Zeitraum, in dem die Kinder kindergeldpflichtig sind.
Der Vertrag wird durch diesen Zusatzschutz natürlich teurer, die Rente kleiner. Der Bund der Versicherten rät dazu, für den Ernstfall eventuell lieber eine Risikolebensversicherung abzuschließen, um Hinterbliebene effektiv absichern – oder auf Wunsch auch andere Bezugspersonen, wie Partnerinnen, Partner, Verwandte, Freunde oder Geschäftspartner.
4. Rentengarantiezeit
Auch während der Auszahlungsphase kann man für die Lieben bei einigen Anbietern finanziell vorsorgen. Im Zeitraum dieser Rentengarantiezeit können Ehepartnerin, Ehepartner, sowie kindergeldberechtigter Nachwuchs abgesichert werden. Vereinbart man beispielsweise eine Garantiezeit von zehn Jahren und verstirbt drei Jahre nach Rentenbeginn, erhält die Gattin / der Gatte oder die kindergeldberechtigten Kinder noch für sieben Jahre die Hinterbliebenenrente. Mit diesem Baustein steigen Vertragskosten und die Rente wird kleiner. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt deshalb, zur Absicherung von jeglichen Vertrauenspersonen eine Risikolebensversicherung abzuschließen.
5. Flexibler Vertrag
Mit diesem Vertragsbestandteil können Sie Ihre Beiträge im vereinbarten Maße flexibel gestalten, also mal mehr einzahlen, mal weniger. Insbesondere wenn Sie selbstständig tätig sind und Ihre Einnahmen mit der Auftragslage schwanken, könnte dieser Baustein bedeutsam sein. Nicht alle Versicherungen bieten ihn an.
6. Garantierte Mindestrente
Bei klassischen Basisrentenverträgen kann die Mindestrente berechnet werden. Lassen Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss eine genaue und verbindliche Aufstellung und Verlaufstabelle darüber geben, wie hoch die monatliche Altersvorsorge in der Auszahlungsphase mindestens sein wird.
7. Beitragsgarantie bei Fondsverträgen
Lassen Sie sich bei Fondsverträgen eine Garantie darüber geben, dass bei schlechter Performance der Fonds Ihre gesamte Kapitaleinlage – abzüglich der Vertragskosten – zur Kalkulation der Rentenbeträge herangezogen wird. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre eingezahlten Summen gesichert sind.
8. Überschussbeteiligung
Versicherungen erwirtschaften aus dem Geld der Kundinnen und Kunden meist Überschüsse. Ihr Anbieter sollte Sie an den Überschüssen beteiligen und dies auch vertraglich festlegen. Vorab hilft es, sich zu erkundigen, welche Unternehmen als solide gelten und stabile Finanzierungspläne aufweisen können.
9. Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Sie können eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzbaustein der Basisrente abschließen. Der Bund der Versicherten (BdV) rät allerdings davon ab. Der Grund: eine große Knebelwirkung durch die Kopplung der Produkte. Auch die Basisrente mit BU-Zusatz können Sie nicht kündigen. Sinnvoller ist laut BdV, die Vorsorge separat abzuschließen, um bei finanziellen Engpässen im Idealfall zumindest die BU-Beiträge weiter zahlen zu können. Zudem müssten reguläre Berufsunfähigkeitsrenten geringer versteuert werden als BU-Renten aus Basisrentenverträgen. Möchten Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte kombinieren, sollen sie laut BdV die BU mit einer Risikolebensversicherung koppeln, da dies zuweilen sogar günstiger ist als eine eigenständige BU.
10. Kombination mit einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung
Möglich ist auch, im Rahmen der Rürup-Rente eine eigenständige BU-Versicherung beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Auch hiervon rät der BdV ab. Im Unterschied zur regulären BU werden die BU-Beiträge der Basisrentenversicherung im Leistungsfall bis zum Lebensende gezahlt und nicht nur bis zum Eintritt ins Rentenalter. Dadurch steigen bei dieser Basisrentenvariante auch die Beiträge, und die Absicherung wird unverhältnismäßig teuer.
Achtung
Die staatliche Förderung erhalten Sie nur, wenn nicht mehr als 49 % der Beiträge in Zusatzbausteine fließen. In anderen Worten: 51 % des Geldes muss direkt der Altersvorsorge und Kapitalbildung zugutekommen, sonst erhalten Sie keine Steuererleichterungen.
Die Höhe der monatlichen Basisrente im Alter
Wie hoch Ihre Rürup-Rente in der Auszahlungsphase sein wird, hängt von vielen Faktoren ab: Beispielsweise der Höhe der eingezahlten Beträge und dem Zeitraum, über den Sie die Zahlungen vorgenommen haben. Wichtig ist auch, wann Sie in den Ruhestand gehen, da die Besteuerung der Altersrente jedes Jahr prozentual steigt. Schließlich ist die Höhe der Rente auch von der Art der Rürup-Rente abhängig: Ist es eine klassische Rentenversicherung oder eine Fondsvariante? Bei dem klassischen Modell sollten Sie darauf bestehen, dass Ihnen vor Vertragsabschluss eine verbindliche Berechnung der garantierten Mindestrente vorgelegt wird. Fondsbasierte Tarife sind weitaus risikoreicher, bergen ein höheres Verlustrisiko, aber auch größere Gewinnchancen. Prognosen zur Rentenhöhe sind hier schwieriger.
Meist liegt das monatliche Einkommen aus Basisrentenverträgen zwischen dem höheren mittleren dreistelligen und hohen zweistelligen Bereich. Je nach Ihren anderen Investitionen wird ein einziger privater Altersvorsorgevertrag nicht ausreichen, um Ihnen ein würdiges und sorgenfreies Rentenalter zu bescheren – selbst in Kombination mit der staatlichen Rente.
Achtung
Liegt man im Alter trotz privater und gesetzlicher Altersvorsorge und / oder sonstigem Einkommen unter dem staatlichen Grundsicherungsniveau, wird das bestehende Vermögen auf die Grundsicherung angerechnet. Das heißt, man erhält dann nicht die Grundsicherung plus die eigens angesparten Beträge, sondern das bestehende Einkommen wird so aufgestockt, dass man genau den Grundsicherungsbetrag erhält.
Wechsel des Basisrenten-Anbieters
Ein Wechsel des Rürup-Rentenanbieters sollte wohl überlegt sein, nicht immer hat man das Recht dazu. Nur wenn die Wechseloption vertraglich festgelegt wurde, können Sie das Unternehmen wechseln. Selbst wenn die theoretische Möglichkeit besteht, übernehmen in der Praxis nicht alle Versicherer wechselwillige Kundinnen und Kunden. Wechselt man den Anbieter, müssen die Vertragsabschlusskosten zudem im vollen Umfang doppelt gezahlt werden.
Kündigung der Basisrente
Eine vorzeitige Kündigung der Rürup-Rente ist nicht möglich, eine vorzeitige Auszahlung ist ausgeschlossen. Auch deshalb will der Vertragsabschluss wohl überlegt sein. Die einzige Ausnahme: Binnen 30 Tagen nachdem Ihnen der Versicherungsschein vorgelegt wurde, können Sie den Vertrag widerrufen. Das besagt § 152 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Möglichkeit mehr, den Basisrentenvertrag frühzeitig zu beenden.
Den Rürup-Rentenvertrag ruhen lassen
Die vorzeitige Kündigung des Basisrentenvertrags und die vorzeitige Auszahlung des Kapitals sind ausgeschlossen. Auch ein Wechsel ist nur in seltenen Fällen möglich und kaum zu empfehlen. Bei finanziellen Engpässen ist jedoch in der Regel eine Aussetzung der Beiträge möglich. Oft können Beiträge auch nachgezahlt werden, damit sich die garantierte Mindestrente nicht verringert. Ob dies im vollen Maße sinnvoll ist, hängt wiederum davon ab, wie viel Sie steuerlich absetzen können.
Möglich ist meist auch das generelle Ruhenlassen des Basisrentenvertrags, sofern die bisher bezahlten Beiträge mindestens die Vertragskosten decken. Ruht der Vertrag, verringert sich auch die ausgezahlte Rente.
Basisrente im Ausland
Der Abschluss eines Basisrentenvertrags macht nur dann Sinn, wenn Sie im Inland Steuern abführen müssen, da Sie sonst nicht von der Förderung profitieren können. Die Rürup-Altersvorsorge selbst können Sie nach Vollendung des 62. Lebensjahrs jedoch auch im Ausland beziehen. Haben Sie noch einen Wohnsitz im Inland, ändert sich an der Besteuerung nichts.
Ob Sie im Ausland Steuern abführen müssen, hängt davon ab, in welchem Land Sie sich aufhalten, wie die dortige Gesetzgebung ist und ob ein sogenanntes "Doppelbesteuerungsabkommen" besteht. Deutschland hat dieses beispielsweise für Spanien und andere Staaten, dadurch wird vermieden, dass Sie doppelt besteuert werden.
FAQ zur Rürup-Rente
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was ist die Basisrente oder Rürup-Rente?
Die Basisrente – nach ihrem Entwickler Bert Rürup auch Rürup-Rente genannt – ist eine private Vorsorge, die über Steuererleichterungen staatlich gefördert wird und mit besonderen Auflagen verbunden ist. Das 2005 eingeführte Rentenmodell ist das Pendant der staatlich geförderten, privaten Riester-Rente.
2. Worin unterscheidet sich die Basisrente von anderen Vorsorgemodellen?
Im Gegensatz zu anderen privaten Altersvorsorgeprodukten profitieren Sie während der Sparphase von hohen Steuererleichterungen. 2017 können Sie beispielsweise bis zu 19.624,08 Euro an Beitragszahlungen steuerlich absetzen – diese Summen werden regelmäßig angepasst.
Im Unterschied zu anderen Rentenmodellen haben Sie kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, Sie können die Rente nicht als Einmalbetrag ausgezahlt bekommen, sondern nur als monatliche, lebenslange Rente. Die Rente erhalten Sie frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahrs (bei Verträgen, die bis 2012 abgeschlossen wurden, ab dem 60. Lebensjahr). Ein früherer Rürup-Rentenbezug oder eine Kündigung des Basisrentenvertrags ist nicht möglich. Entsprechend § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Rürup-Rente 'nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar'. Über kostenpflichtige Zusatzbausteine kann man allerdings Ehepartnerinnen oder Ehepartner, sowie kindergeldberechtigte Kinder als Erben einsetzen.
Man kann den Vertrag zwar nicht kündigen, jedoch in der Regel bei Bedarf ruhen lassen, sobald die Vertragsabschlusskosten gedeckt worden sind. Im Falle von Arbeitslosigkeit wird das angesparte Basisrentenkapital nicht als Vermögen gerechnet und hat keinen Einfluss auf etwaige ALG II- oder Hartz IV-Ansprüche. Zudem ist das Kapital in der Ansparphase bedingt pfändungsgeschützt – nämlich dann, wenn alle Punkte von § 851c der Zivilprozessordnung (ZPO) erfüllt worden sind. In der Auszahlphase können die Gelder gepfändet werden, die über den Pfändungsfreigrenzen liegen.
3. Welche Steuervorteile bietet die Basisrente?
Die staatliche Förderung der Rürup-Rente besteht aus großen Steuererleichterungen während der Sparphase. 2019 können Sie maximal 24.305 Euro einzahlen, davon können Sie 88 % absetzen (21.388,40 Euro).
Die Summen sind identisch mit den Höchstbeträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung und werden regelmäßig angepasst. Zahlen Sie gleichzeitig in die gesetzliche Rentenversicherung oder in berufsständische Versorgungwerke ein, werden diese Beträge abgezogen – sowohl von dem jährlichen Maximalbetrag, als auch von dem steuerlich absetzbaren Betrag.Zahlen Sie beispielsweise 6.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein, können Sie im Jahr 2019 maximal 18.305 Euro in den Basisrentenvertrag einzahlen, davon können Sie 15.388,40 Euro von der Steuer absetzen.
Zu beachten ist, dass die Basisrente im Alter versteuert wird, wenn Ihre Einnahmen eine gewisse Grenze überschreiten.
4. Wie viel Geld muss ich in den Basisrentenvertrag einzahlen?
Das ist weitestgehend Ihnen überlassen. Einzelne Anbieter haben unterschiedliche Mindestgrenzen. Die Obergrenze liegt derzeit für Singles bei 24.305 Euro jährlich (Stand 2019), für Verheiratete gilt die doppelte Summe. Je nach persönlichen Vorlieben können Sie das Geld in regelmäßigen Abständen oder einmal pro Jahr einzahlen. Haben Sie einen flexiblen Vertrag vereinbart, können Sie die Beiträge auch passend zu Ihrer Finanzlage variieren.
5. Für wen lohnt sich ein Rürup-Rentenvertrag?
Die Basisrente lohnt sich, wenn Sie als Gutverdienerin oder Gutverdiener durch die Beitragszahlungen Steuern sparen können und im Rentenalter niedrigere Steuerleistungen erbringen müssen, als während Ihres Berufslebens.
Insbesondere wenn Ihre Pension bereits naht und Ihre Einnahmen stabil sind, können Sie mit dem richtigen Angebot viel sparen, da Ihr Steuersatz im Alter erwartungsgemäß niedriger liegen wird als noch während Ihres Berufslebens.
Haben Sie noch viele Berufsjahre vor sich, sollten Sie auch langfristig höhere Einnahmen erwarten, denn die Basisrente kann weder gekündigt, noch vorzeitig ausgezahlt werden.
Auch wenn Sie im Rentenalter oder kurz vor dem Rentenalter eine Erbschaft gemacht haben oder eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen, könnte die Rürup-Rente eine Alternative sein, wenn Sie eine beispielsweise eine höhere Summe in einen Einmalbetrag investieren, der dann angelegt und in eine lebenslange Sofortrente umgewandelt wird.
6. Ab wann kann ich die Leistungen der Basisrente beziehen?
Die Leistungen können frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahrs bezogen werden (bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen sind, ab dem 60. Lebensjahr). Es ist aber auch ein späterer Auszahlbeginn möglich. Die Basisrente kann nicht als Einmalbetrag ausgeschüttet werden, sondern nur als monatliche Rente auf Lebenszeit.
7. Wie viel bringt die Basisrente im Alter?
Das kann man pauschal nicht sagen, sondern hängt davon ab, wie hoch Ihre Zahlungen sind, wie lange Sie diese vornehmen und ob Sie ein klassisches oder ein fondsbasiertes Produkt gewählt haben. Relevant ist auch Ihr Steuersatz im Alter, der je nach Renteneintrittsjahr, Höhe des Einkommens und Familienstand variiert. In der Regel beträgt der Auszahlungsbetrag zwischen hohen zweistelligen bis hin zu mittel bis hohen dreistelligen Beträgen.
8. Wird die Basisrente im Alter besteuert?
Entsprechend der Gesetzgebung müssen mittlerweile auch Rentnerinnen und Rentner eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Die Rürup-Rente wird dabei komplett als Einkommen angerechnet. Der Prozentsatz des zu versteuernden Alterseinkommens für neu verrentete Individuen steigt zudem prozentual jedes Jahr. 2040 wird er bei 100 % liegen. Wie auch bei Berufstätigen gilt der Grundfreibetrag (2019 liegt dieser bei 9.168 Euro) und möglicherweise noch weitere Steuerfreibeträge. Der Einkommensteuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens, ist allerdings meist etwas niedriger als noch während des Berufslebens. Genauere Berechnungen finden Sie in unserem Ratgeber.
Von Ihrem Alterseinkommen müssen Sie zudem generell natürlich noch Krankenversicherungsbeiträge und Sozialabgaben abführen.
9. Kann ich die Basisrente auch als Sofortrente beziehen?
Ja, das ist möglich, wenn Sie das 62. Lebensjahr bereits vollendet haben. Das lohnt sich beispielsweise dann, wenn Sie eine Erbschaft oder die Erlöse einer Lebensversicherung erhalten und durch einen Basisrenten-Einmalbetrag Steuern sparen können. Zahlen Sie den derzeitigen Höchstbetrag von 24.305 Euro ein, können Sie davon 21.388,40 Euro steuerlich absetzen (Stand 2019). Ihr Kapital wird dann angelegt und Sie erhalten auf Lebenszeit eine monatliche Rente, die wahrscheinlich im höheren zweistelligen Bereich liegen wird.
10. Welche Rürup-Rentenmodelle gibt es?
Sie können einen klassischen Basisrentenvertrag oder einen fondsgebundenen Vertrag abschließen. Neben der aufgeschobenen Rente können Sie zudem eine Sofortrente vereinbaren, sofern Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben.
Bei der klassischen Variante für sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger werden Ihre Beiträge mit derzeit 0,9 % verzinst (Stand 2019). Hinzu kommen die Überschüsse der Versicherer. Auf dieser Basis kann schon bei Vertragsabschluss eine garantierte Mindestrente berechnet werden – auf eine entsprechende Verlaufstabelle sollten Sie bestehen.
Bei der fondsbasierten Rürup-Rente wird Ihr Geld in Investmentfonds angelegt. Je nach Versicherer und Vertrag können Sie diese selber wählen. Diese Variante birgt höhere Risiken, aber auch höhere Gewinnspannen. Wie hoch Ihre Rente ausfällt, hängt von der Performance der Fonds ab. Generell ist dieser Vertrag teurer als die klassische Versicherung, da der Verwaltungsaufwand höher ist. Falls Sie sich dafür entscheiden, sollten Sie definitiv eine Beitragsgarantie vereinbaren. Nur damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kapitaleinlage selbst im Fall schlechter Fondsperformance gesichert ist.
Eine weniger verbreitete Variante ist der Rürup-Fondssparplan. Er besteht aus einem Fondssparplan während der Einzahlphase, der dann bei Rentenbeginn in eine Versicherung umgewandelt wird. Dadurch, dass es sich praktisch gesehen um zwei Verträge handelt, verteuert sich auch der Vertrag und die Renditechancen sinken.
Ihre Rürup-Altersvorsorge erhalten Sie frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs. Die Auszahlung erfolgt bei der Basisrente stets nur in Form einer monatlichen, lebenslangen Rente – andere Auszahlungsmodi sind keine Option.
11. Was muss ich beim Basisrentenvertragsabschluss beachten?
Einzelne Versicherungsanbieter unterscheiden sich bezüglich, Leistungen, Preisen und insbesondere auch Qualität. Das allerwichtigste Kriterium des Vertrags ist das Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Beglaubigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Nur dann haben Sie Anspruch auf die staatliche Förderung. Wichtig ist auch, dass mindestens 51 % der Beiträge in die Altersvorsorge fließen und nur maximal 49 % in Zusatzbausteine, andernfalls verfällt der Anspruch auf Steuervorteile.
Auch andere Vertragsbestandteile entscheiden darüber, ob sich der Abschluss für Sie lohnt. Wichtig sind natürlich die Abschlusskosten, die von Ihrem eingezahlten Kapital abgezogen werden. Vergleichen Sie unbedingt einzelne Basisrentenanbieter, denn je teurer der Vertrag, desto niedriger Ihre Rürup-Rente. Bei klassischen Verträgen sollten Sie auf eine verbindliche Aussage bezüglich der garantierten Mindestrente bestehen, bei Fondsverträgen auf eine Beitragsgarantie. Mit letzterer wird sichergestellt, dass Sie auch bei schlechter Performance der Fonds zumindest Ihre Beiträge abzüglich der Vertragskosten ausgezahlt bekommen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Sie auch Ihr eingezahltes Kapital (anteilig) verlieren. Die Versicherer sollten Ihnen zudem schriftlich zusichern, dass sie Sie an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligen.
Erwarten Sie in kommenden Jahren Schwankungen bezüglich des Ihnen zu Verfügung stehenden Kapitals, können Sie mit einer Flexibilitätsklausel vereinbaren, dass Sie die Beitragszahlungen entsprechend anpassen können.
Das Kapital aus dem Basisrentenvertrag ist nicht vererbbar. Über teure Zusatzklauseln (Todesfallschutz und Hinterbliebenenrente während der Einzahlphase, Rentengarantiezeit während der Auszahlphase) können Sie allerdings Ihre Ehepartnerin, Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder absichern – Kinder sind auch mit Zusatzbaustein nur erbberechtigt, wenn sie noch kindergeldpflichtig sind.
12. Welche Kombinationen mit anderen Produkten sind möglich?
Sie können die Basisrente auch in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder zusammen mit einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Von beiden Varianten rät der Bund der Versicherten (BdV) jedoch ab. Der Grund: Auch in diesen Kombinationen sind Rürup-Rentenverträge unkündbar. Haben Sie eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung außerhalb eines Basisrentenvertrags abgeschlossen, haben Sie im Idealfall bei Zahlungsschwierigkeiten noch so viel Kapital, dass Sie zumindest die BU weiterhin zahlen können. haben Sie jedoch eine gekoppelte BU, dann sinken bei finanziellen Engpässen sowohl der BU-Rentenbetrag als auch die Rürup-Altersvorsorge. Haben Sie die BU als eigenständige Komponente des Basisrentenvertrags abgeschlossen, so sind BU-Rentenleistungen auf Lebenszeit ausgelegt und nicht, wie bei regulären Verträgen, nur bis zum Eintritt ins Rentenalter, dadurch verteuert sich auch der Vertrag unverhältnismäßig. BU-Renten, die nicht aus Rürup-Verträgen stammen, werden zudem in der Auszahlphase geringer versteuert.
13. Kann ich die Basisrente vererben?
Generell ist die Rente nicht vererbbar. Stirbt man noch während der Ansparphase, erhält die Versicherung das eingezahlte Kapital, verstirbt man ein Jahr nach Beginn der Auszahlphase, fällt die verbleibende Summe ebenfalls an das Versicherungsunternehmen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Über kostenpflichtige Zusatzbausteine kann man die Gattin, den Gatten oder kindergeldpflichtigen Nachwuchs absichern. Lebenspartnerinnen und Partner ohne Trauschein, Verwandte und/oder Freunde sind trotz Zusatzbausteinen niemals erbberechtigt.
Während der Einzahlphase kann man über den Hinterbliebenenschutz oder Todesfallleistungen die Ehepartnerin, den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder als Erben einsetzen. Diese erhalten im Ernstfall dann eine monatliche Rente, bestehend aus dem bisher angesparten Kapital. Bei Partnern wird diese lebenslang ausgeschüttet, bei Kindern nur, solange sie kindergeldpflichtig sind.
Während der Auszahlphase kann man eine Rentengarantiezeit vereinbaren: Hat man diese beispielsweise für einen Zeitraum von zehn Jahren vereinbart und stirbt nach drei Jahren Rentenbezug, erhält der eingesetzte Erbe die Rente noch für sieben Jahre ausgezahlt.
Der Bund der Versicherten (BdV) kommentiert, dass derartige Bausteine sehr teuer sind und die Rente schmälern. Sie empfehlen stattdessen eine Risikolebensversicherung, diese ist trotz hoher Leistungen sehr viel günstiger, zudem können auch sonstige Angehörige, Freunde oder Geschäftspartner als Begünstigte eingesetzt werden.
14. Kann ich den Basisrentenanbieter wechseln?
Theoretisch ja, allerdings ist dies in der Praxis nicht bei allen Anbietern möglich. Zudem ist es mit hohen Kosten verbunden, da Sie dann die Vertragsabschlussgebühren komplett doppelt zahlen müssen, und das schmälert Ihre Altersvorsorge.
15. Kann ich den Rürup-Rentenvertrag kündigen?
Nein, der Vertrag ist unkündbar und besteht bis zum Eintritt ins Rentenalter. Auch deshalb sollte man sich den Abschluss gut überlegen. Es gibt nur eine Ausnahme: Binnen 30 Tagen nach Vertragsabschluss und Erhalt aller Dokumente kann man den Vertrag widerrufen.
16. Kann man bei finanziellen Engpässen Beitragszahlungen aussetzen?
Das ist in der Regel möglich. In vielen Fällen können Sie die Zahlungen auch nachträglich einreichen. Ob sich das steuerlich lohnt, muss dann im Einzelfall geprüft werden. Zu beachten ist auch, dass sich bei der Aussetzung der Beiträge die erwartete Mindestrente verringern wird.
17. Kann man den Basisrentenvertrag ruhen lassen?
Da der Vertrag unkündbar ist, können Sie ihn in der Regel auch ruhen lassen, sobald Ihre bisherigen Beitragszahlungen die Vertragskosten decken. Die Kapitalanlage wird dann weiterhin verzinst, die Rente neu berechnet und im Alter als geringere monatliche Rente ausgeschüttet.
18. Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?
Sobald Sie in Deutschland keine Steuern mehr zahlen, profitieren Sie auch nicht mehr von der staatlichen Förderung. Planen Sie während Ihres Berufslebens längere Auslandsaufenthalte, lohnt sich für Sie deshalb wahrscheinlich in vielen Fällen eine andere Form der Vorsorge.
19. Was, wenn ich meinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte?
Die Basisrente wird Ihnen im Alter auch ins Ausland überwiesen. Haben Sie noch einen Wohnsitz im Inland, ändert sich an der Besteuerung wahrscheinlich nichts. Ob Sie auch im Ausland Steuern abführen müssen, hängt davon ab, in welchem Staat Sie sich niederlassen und ob dieses Land ein Abkommen mit Deutschland hat, dass Doppelbesteuern verhindern soll.