Zahnzusatz­versicherungen
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  • Privatärztliche Zahnbehandlungen

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatz­versicherung: Wichtig zu wissen
  • Die gesetzliche Krankenversicherung deckt oft nicht alle Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen ab. Die Mehrkosten tragen die Versicherten selbst.
  • Zahnzusatzversicherungen können helfen, diese Versorgungslücke weitestgehend zu schließen und sind ab wenigen Euro pro Monat erhältlich.
  • Die individuellen Leistungen bestimmen Sie selbst. Je nach Tarif werden auch Kosten für optisch schönere Zahnsanierungen gedeckt, zum Beispiel für Inlays oder Keramikfüllungen.
  • Geben Sie einfach Ihre Eckdaten in das Buchungsformular ein. Entsprechend Ihrer Wünsche erarbeiten Fachleute unseres externen Partners für Sie dann einen individuellen, unverbindlichen und kostenlosen Vergleich von verschiedenen Zahnzusatzversicherungen und schicken Ihnen dieses Angebot zu.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Was sind die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung?

Gesunde Zähne tragen zum allgemeinen Wohlbefinden bei. Doch trotz bester Pflege kommt man ohne Zahnärzte nicht aus. Die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur anteilig im Rahmen der Regelversorgung übernommen. Der Eigenanteil für Behandlungen und Zahnersatzmaßnahmen außerhalb der Regelversorgung liegt oft im drei- bis fünfstelligen Euro-Bereich.

Damit man bei der Zahngesundheit trotzdem keine Abstriche machen muss, lohnt sich in vielen Fällen eine Zahnzusatzversicherung. Je nach Tarif und Anbieter der Versicherung können Sie den Leistungsumfang der Zahnzusatztarife individuell bestimmen. Dazu können gehören:

  • kieferorthopädische Leistungen inklusive Zahnspangen,
  • Zahnersatzleistungen,
  • Kostenerstattungen für Implantate, Inlays, Kronen, Füllungen, Verblendungen, Fissurenversiegelung und Knochenaufbau,
  • Leistungen bei Parodontose,
  • generelle Prophylaxe und/oder
  • die professionelle Zahnreinigung (PZR) zur Zahnvorsorge.

Die Zusatzversicherung übernimmt bis zu einem gewissen Prozentsatz anteilig oder vollständig die Kosten für Zahnbehandlungen, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt. Insbesondere werden je nach Tarif Kosten auch für ästhetische Lösungen übernommen, so etwa für Komposit-, Kunststoff- und Keramikfüllungen oder Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie.

Die Prophylaxe als Form des Gesundheitsschutzes ist ebenfalls versicherbar, etwa die professionelle Zahnreinigung oder Fluoridierung, die nicht zu den klassischen Kassenleistungen zählen.

Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen dürfen im Nachhinein von der privaten Zahnversicherung nicht gestrichen werden – es sei denn, vor Vertragsbeginn wurden seitens der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers falsche Angaben bezüglich der Zahngesundheit gemacht.

Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?

Je nach Tarif kann eine Zusatzversicherung höhere Leistungen bieten als die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Dennoch sind mitunter nicht alle Behandlungen versichert oder es bestehen Leistungseinschränkungen. Abhängig vom Vertrag gehören dazu unter anderem:

  • Leistungen, die vertraglich nicht vereinbart oder vom Versicherungsschutz ausgeklammert sind.
  • In den ersten Vertragsjahren können für bestimmte Behandlungen Einschränkungen gelten.
  • Innerhalb der Wartezeit werden mitunter keine Kosten erstattet.
  • Bestehen Zahnlücken, wurde eine Parodontose diagnostiziert oder tragen Sie eine Knirschschiene, gewährt Ihnen nicht jeder Anbieter eine Zahnzusatzversicherung.

Zusätzlich kann sich der Zustand Ihrer Zähne auf die monatlichen Beiträge auswirken. Liegt etwa ein Zahnverlust vor, berechnen die Versicherer in der Regel einen Risikozuschlag.


Zahnzusatzversicherung Vergleich – welche Modelle gibt es?

Vor Vertragsabschluss kann sich ein Vergleich der verschiedenen Zahnzusatzversicherungen lohnen, denn es gibt mitunter große Unterschiede zwischen den Leistungen und Preisen für den Zahnschutz.

Generell gibt es zwei Modelle der Kalkulation:

  1. Zahntarife nach Art der Lebensversicherung
  2. Zahntarife nach Art der Schadenversicherung

Zahntarife nach Art der Lebensversicherung

Bei diesem Modell werden ab Versicherungsbeginn Altersrückstellungen gebildet. Das heißt, Sie zahlen schon in jüngeren Jahren meist einen verhältnismäßig höheren Beitrag, damit dieser auch in späteren Jahren konstant bleibt, obwohl eine höhere Beanspruchung teurer Leistungen dann wahrscheinlich wird, etwa von Zahnersatz oder Zahnprothesen.

Altersrückstellungen können nicht zu einem anderen Zahnversicherer mitgenommen werden. Bei einer Kündigung werden sie zudem nicht ausgezahlt.

Beitragsanpassungen sind trotz Altersrückstellungen möglich – so können die Preise beispielsweise aufgrund von Inflation erhöht werden. Diese allgemeinen Anpassungen des Tarifs sind jedoch nicht altersabhängig.

Zahntarife nach Art der Schadenversicherung

Hier werden keine Altersrückstellungen gebildet. Die Beiträge können dementsprechend mit zunehmendem Alter und Inanspruchnahme der Versicherung steigen. Dies geschieht in der Regel in einer vorab festgelegten Staffelung, deren Höhe Sie bereits bei Vertragsabschluss einsehen können.

Tarife entsprechend der Schadenversicherung sind etwas weiter verbreitet als die nach Art der Lebensversicherung. Daher stehen hier mehr Policen zur Auswahl. Neben der altersabhängigen Beitragserhöhung sind zusätzlich altersunabhängige Beitragsanpassungen möglich.

Basis-, Komfort- und Premiumtarife

Abhängig von Ihren persönlichen Wünschen können Sie für den persönlichen Zahnerhalt verschiedene Zahnzusatzleistungen versichern.

Zusatzversicherungen können beispielsweise Kosten für die Eigenbeteiligung an der GKV-Regelversorgung übernehmen und zusätzlich ästhetische Zahnsanierungen abedecken, etwa bei Parodontose. Dazu zählen mitunter auch umfangreiche Leistungen, so die Nutzung von optisch schöneren Materialien wie Keramikfüllungen.

Auch hochwertiger Zahnersatz kann im Schutz inbegriffen sein, so etwa die teilweise oder vollständige Erstattung von Implantaten beziehungsweise Prothesen für das Gebiss, die nicht zur GKV-Regelversorgung gehören. Premiumtarife leisten je nach Versicherung mitunter zudem für Verblendungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Ergänzungstarife

Ergänzungstarife gelten in Kombination mit anderen Zusatzleistungen privater Krankenversicherungen. Dazu kann beispielsweise ein Einzelzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten gehören.

Derartige Ergänzungstarife bestehen dementsprechend aus bereichsübergreifendem Schutz, sind allerdings meist nicht so umfangreich. Sie decken einzelne Bereiche nicht in gleicher Höhe ab wie spezielle Versicherungen nur für die Zähne. Derartige Kompakttarife sind folglich im Vergleich mehrheitlich günstiger als Zahnzusatzversicherungen mit einem breiten Leistungsumfang.

Erstattungsbeispiele für Zahnersatz und Zahnbehandlungen 2024

ZAHNIMPLANTAT inkl. Kronenversorgung Zahnzusatzversicherung Zahnimplantat

Kosten Zahnimplantat 3.000 €

Krankenkassenzuschuss- 508 €


Eigenanteil ohne Versicherung = 2.492 €


Eigenanteil mit Versicherung = 300 €

VOLLKERAMIKKRONE Zahnzusatzversicherung Vollkeramikkrone

Kosten Keramikkrone 800 €

Krankenkassenzuschuss- 220 €


Eigenanteil ohne Versicherung = 580 €


Eigenanteil mit Versicherung = 80 €

KUNSTSTOFFFÜLLUNG Zahnzusatzversicherung Kunststoff Füllung

Kosten Füllung 100 €

Krankenkassenzuschuss- 60 €


Eigenanteil ohne Versicherung = 40 €


Eigenanteil mit Versicherung = 10 €

PROFESSIONELLE ZAHNREINIGUNG Zahnzusatzversicherung

Kosten Zahn­reinigung 90 €

Krankenkassenzuschuss- 0 €


Eigenanteil ohne Versicherung = 90 €


Eigenanteil mit Versicherung = 9 €

Bei einer Leistung der Zahnzusatzversicherung in Höhe von 90 Prozent und einem Krankenkassenzuschuss ohne Bonusheft.

Quelle: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL) zum 1. Januar 2024, G-ba.de; Check24.de; Tarifcheck.de

Zahnbehandlungen – was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen legen mit der Regelversorgung genau fest, welche zahnärztlichen Leistungen in welchem Umfang getragen werden. Das Prinzip dahinter ist die in § 12 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) festgeschriebene Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Behandlung.

Selbst zweckmäßige zahnärztliche Maßnahmen werden dabei nur zu festgelegten Beträgen übernommen. Oft sind Eigenbeteiligungen beziehungsweise Zuzahlungen von Patientinnen oder Patienten notwendig oder die Kosten werden gar nicht erstattet. Der Fall ist dies beispielsweise bei Fissurenversiegelungen, dem Zahnerhalt bei Parodontose und Zahnersatzleistungen, obwohl es einen Festzuschuss bei Zahnersatz gibt. Ästhetische Aspekte spielen bei der Kostenübernahme durch Krankenkassen generell eine untergeordnete Rolle.

Im Rahmen der Regelversorgung werden daher nur Zähne behandelt, die als erhaltungswürdig eingestuft werden. Andernfalls übernimmt die GKV nur deren Entfernung. In einigen Fällen ist der Zahn jedoch noch zu retten – allerdings nur durch kostspielige Maßnahmen, die privat bezahlt werden müssen oder von einer Zahnversicherung übernommen werden könnten.

Das sind die Zahnleistungen der GKV im Einzelnen:


Wie werden die Beiträge der Zahnzusatzversicherung berechnet?

Maßgebliche Faktoren bei der Berechnung des monatlichen Beitrags sind:

  • das Alter bei Versicherungsbeitritt
  • die gewünschten Leistungen
  • und die Zahngesundheit des Gebisses.

Je jünger Sie bei Versicherungsbeginn sind, desto wahrscheinlicher ist auch ein guter Zustand der Zähne. Liegen bereits Diagnosen vor – beispielsweise bezüglich einer Kieferfehlstellung – dann kann der Zahnzusatzversicherer diesbezügliche Leistungen zu Korrekturen, Zahnspange etc. aus dem Vertrag ausklammern oder die Antragstellerin oder den Antragsteller abweisen.

Allgemein gilt: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind auch die monatlichen Beiträge.

Vor Vertragsabschluss erkundigt sich die private Krankenversicherung in einem Fragebogen über die Gesundheit Ihrer Zähne. Wichtig ist, alle Gesundheitsfragen korrekt und wahrheitsgemäß zu beantworten. Reichen Sie den ersten Erstattungsantrag ein, hat die private Zusatzversicherung das Recht, sich bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zu erkundigen, ob Sie die Gesundheitsfragen zu Ihrer Zahngesundheit korrekt beantwortet haben.

Haben sich Fehler eingeschlichen, ist der Versicherungsschutz auch Jahre später gefährdet, denn dann kann die Versicherungsgesellschaft die Kostenerstattung im Versicherungsfall verweigern.

Ein Hinweis: Nicht immer bietet der teuerste Tarif auch den besten Schutz. Mit einem Vergleich vor Vertragsschluss finden Sie einfach und bequem einen Tarif mit dem passenden Leistungsumfang.


Was ist beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wichtig?

Ab wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Abschluss noch vor Handlungsbedarf: Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind und je gesünder Ihre Zähne, desto günstiger fallen die Monatsbeiträge aus. Es ist daher empfehlenswert, eine Zahnversicherung abzuschließen, bevor notwendige Behandlungen absehbar sind. Abhängig von der individuellen Zahngesundheit ist ein Versicherungsbeitritt in den Lebensjahren zwischen 30 Jahren und Anfang 40 sinnvoll.

Möchten Sie auch Ihren Nachwuchs versichern, so sollten Sie dies tun, bevor etwaige kieferorthopädische Maßnahmen attestiert werden. Andernfalls können die Beiträge steigen oder kieferorthopädische Maßnahmen ganz vom Versicherungsschutz ausgeklammert werden.

Wartezeit einer Zahnzusatzversicherung

Bei der Wartezeit handelt es sich um den Zeitraum, während der Sie bereits Beiträge zahlen, aber noch keinen Anspruch auf Versicherungsschutz haben.

Dies ist bei privaten Krankenversicherungen üblich, je nach Leistung variiert aber der Zeitraum. Bei Zahnbehandlungen beträgt diese Wartezeit in der Regel acht Monate. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Kundinnen und Kunden bereits mit dem Wissen einer bevorstehenden teuren Maßnahme eine Zahnzusatzversicherung abschließen und auf eine Kostenübernahme spekulieren.

Durch die Wartezeiten können zudem die monatlichen Beiträge geringer gehalten werden. Es gibt private Versicherungen, die die Wartezeiten ausklammern oder verkürzen, allerdings sind diese dann meist auch teurer.

Ausnahme Unfall: Wenn der Zahnarztbesuch aufgrund eines Unfalls während der Wartezeit unvermeidlich wird, kann eine Kostenerstattung durch die private Versicherung vielfach schon vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Welchen Sinn hat eine Zahnstaffel?

Möglichst keiner Zahnstaffel zustimmen: Viele Zusatzversicherungen beinhalten eine Zahnstaffel. Das bedeutet, dass Ihnen in den ersten Versicherungs- oder Kalenderjahren im Versicherungsfall nur eine bestimmte Maximalsumme im drei- oder vierstelligen Bereich garantiert wird. Die Höhe dieses Beitrags reicht für die Zahnsanierung oftmals nicht aus.

Überprüfen Sie daher, welchen Schutz ein Tarif im Detail beinhaltet und wie viel Prozent der Behandlung gegebenenfalls erstattet werden. Fast alle Anbieter garantieren in den ersten Jahren nur eine begrenzte Kostenerstattung. Auch deshalb ist ein Abschluss empfehlenswert, solange noch kein Handlungsbedarf besteht.

Kann der Versicherer mich bei zu vielen Behandlungen kündigen?

Wenn möglich, keinem Kündigungsrecht der Versicherer zustimmen: Einige Verträge beinhalten Klauseln, die der Versicherung binnen der ersten drei Jahre ohne Angabe von Gründen ein Kündigungsrecht einräumen. Damit Ihr persönlicher Schutz auch bei intensiver Inanspruchnahme der Versicherung nicht gestrichen werden kann, ist es empfehlenswert, vom gewünschten Anbieter eine schriftliche Bestätigung einzufordern, dass eine derartige Kündigung außer Frage steht.

Was sollte im Vertrag stehen?

Bevor Sie den Vertrag einer Versicherungsgesellschaft unterzeichnen, überprüfen Sie genau die einzelnen Vertragsbedingungen. Je nach Tarif und Anbieter gelten einzelne Leistungen – wie Inlays – nur für eine bestimmte Anzahl Zähne, sind auf eine vereinbarte Summe begrenzt oder werden gar ausgeklammert.

Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie folglich sicher sein, dass Versicherungsbedingungen, Police und Prämie Ihren Vorstellungen entsprechen. Die Zusatzversicherung sollte zudem Behandlungskosten übernehmen, die den maximalen Erstattungssatz der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) aufweisen.

Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, prüfen Sie, dass Versicherungsbedingungen, Police und Prämie Ihren Vorstellungen entsprechen. Die Zusatzversicherung sollte zudem Behandlungskosten übernehmen, die den maximalen Erstattungssatz der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) aufweisen.

Bin ich für Krankenzusatzleistungen an einen Versicherer gebunden?

Nein, das sind Sie nicht. Haben Sie bereits eine Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Anbieter, heißt das nicht, dass Sie auch für Ihre Zähne den gleichen Versicherer nutzen müssen.

Sie können beispielsweise bei Unternehmen A eine Auslandskrankenversicherung abschließen und mit Anbieter B den Schutz für Ihre Zähne vereinbaren. So vergleichen Sie trotz bestehender privater Krankenversicherung geeignete Tarife und Angebote einzelner Zahnzusatzversicherungen.


Zahnzusatzversicherung – wie nehme ich die Leistungen in Anspruch?

Bei der Regelversorgung übernimmt die private Krankenversicherung je nach Tarif vollständig oder bis zu einem gewissen Prozentsatz die Kosten, die keine Kassenleistungen sind und daher nicht getragen werden.

Haben Sie allerdings besondere Wünsche bezüglich der Vorgehensweise und des Materials, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Legen Sie den Heilplan Ihrer GKV vor, damit diese Ihnen vor der Behandlung aufschlüsseln kann, welche Kosten im Einzelnen übernommen werden.
  2. Diese Informationen leiten Sie anschließend schriftlich an Ihren Zahnzusatzversicherer weiter.
  3. Der Versicherer teilt Ihnen anschließend mit, welche Bestandteile der Rechnung in welcher Höhe übernommen werden.

Wie auch bei anderen privaten Krankenversicherungen müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass Sie die Leistungen Ihrer Zusatzpolice auch erhalten: Die Zusatzversicherung überweist den Betrag nicht an den Zahnmediziner, sondern auf Ihr eigenes Konto, nachdem Sie die Rechnung an die Versicherungsgesellschaft geschickt haben. Sie selber müssen den ausstehenden Betrag dann in voller Höhe an den Arzt oder die Ärztin weiterleiten, sofern Sie nicht in Vorleistung gegangen sind.


Wie reduziere ich Zahnbehandlungskosten?

Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Die private Versicherung übernimmt je nach gewähltem Tarif den Anteil, den Sie als Patientin oder Patient für die Regelversorgung zahlen und mitunter auch Kosten für ästhetische Zahnsanierung, die von der GKV nicht übernommen werden.

Das Bonusheft

Können Sie in Ihrem Bonusheft nachweisen, dass Sie regelmäßig zur Kontrolle und Zahnprophylaxe erscheinen, dann verringert sich die Höhe der Eigenbeteiligung an Zahnersatz:

  • Festzuschuss nach fünf Jahren: 60 statt 70 Prozent
  • Festzuschuss nach zehn Jahren: 75 Prozent

Wer Prothesen oder anderen Zahnersatz benötigt, kann mithilfe des Bonushefts also viel Geld sparen. Bei einem lückenlosen Bonusheft gibt es GKV-abhängig auch in anderen Bereichen Vergünstigungen – so etwa bei der professionellen Zahnreinigung. Das Bonusheft sollten Sie gewissenhaft ausfüllen, denn bereits ein fehlender Zahnarztbesuch kann diese Vergünstigungen gefährden.

Der Kosten- und Heilplan

Die Erstellung eines Heilplans ist kostenfrei – auch wenn Sie sich einen zweiten Plan erstellen lassen, um etwaige Posten miteinander abzugleichen. Haben Sie Zweifel bezüglich der Höhe der Preise und/oder der Art der Therapie, lassen Sie sich zum Vergleich einen Plan von einem weiteren Zahnmediziner erstellen.

Ihre GKV kann auf Ihren Wunsch hin einen Gutachter oder eine Gutachterin beauftragen, um den Plan zu prüfen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPF) hilft Ihnen ebenfalls bei der Einschätzung des Heilplans.

Eine weitere Alternative sind die Gesundheitsexperten und -expertinnen der Verbraucherzentralen, die Sie beim Vergleich verschiedener Pläne unterstützen und einschätzen können, ob ein bestimmter Voranschlag oder eine Rechnung überteuert ist.

Ihre GKV kann Ihnen zudem mitteilen, welche zahntechnischen Labore die günstigsten Preise haben.


Für wen ist eine Zahnversicherung sinnvoll?

Ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Tarif und den eigenen Bedürfnissen ab. Eine Zahnversicherung kann helfen, die Kosten für eine Zahnbehandlung zu decken, etwa wenn die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreicht oder eine Zahnsanierung mit Implantaten und Inlays aus Keramik oder Edelmetallen gewünscht ist.

Benötigen Sie eine Zahnzusatzversicherung, ist es ratsam, diese abzuschließen, bevor Mängel an den Zähnen oder Zahnlücken auftreten. Bestehende Zahnprobleme werden vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen.

Sind die Zähne gut erhalten, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch im höheren Alter sinnvoll sein. Wurden vor Vertragsabschluss Behandlungen bezüglich Kronen, Implantaten oder Brücken abgeschlossen, übernehmen einige Anbieter abhängig vom Tarif auch die Kosten für die Sanierung der bereits behandelten Zähne.

Generell gilt: Ein unverbindlicher, kostenloser Vergleich verschiedener Zahnzusatztarife schafft Transparenz, denn die Leistungen der Anbieter und Tarife können sich unterscheiden.


Wie kündige ich meine Zahnzusatzversicherung?

Wie alle Zusatzpolicen können Sie auch die Zahnzusatzversicherung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Diese beträgt in der Regel 12 bis 24 Monate.

Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist Ihres Vertrags, sonst verlängert sich die Laufzeit automatisch. Die Frist zur Kündigung beläuft sich für gewöhnlich auf drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Ist die Laufzeit verstrichen, können Sie im Regelfall innerhalb von drei weiteren Monaten kündigen.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht oder Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn der Versicherer die Leistungen kürzt oder die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen. Entsprechend Paragraph § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Sie dann ein zweimonatiges Kündigungsrecht.

Die Kündigung sollte schriftlich per Einschreiben an die Zahnzusatzversicherung übermittelt werden, damit Sie die fristgerechte Abgabe bei Bedarf nachweisen können.


Kann ich die Zahnzusatzversicherung wechseln?

Ein Wechsel ist selbstverständlich möglich. Achten Sie dabei darauf, dass Ihnen aufgrund zunehmenden Alters und gegebenenfalls abnehmender Zahngesundheit möglichst keine höheren Einstiegsbeiträge beim neuen Anbieter entstehen. Zudem können Sie etwaige gebildete Altersrückstellungen nicht zu einem anderen Anbieter mitnehmen und erhalten sie auch nicht ausgezahlt.

Entschließen Sie sich zu einem Wechsel, dann sollte dieser so koordiniert werden, dass Sie zu allen Zeiten Schutz haben und dabei auch die Wartezeit bei der neuen Zahnzusatzversicherung einberechnet wird. Wechseln Sie innerhalb desselben Versicherungsunternehmens in einen besseren Tarif, dann haben Sie weiterhin Anspruch auf die bisherigen Leistungen. Eine Anrechnung Ihres Alters auf die Betragshöhe sowie Wartezeiten gelten dann nur für den erweiterten Schutz.

Wechseln Sie innerhalb desselben Versicherungsunternehmens in einen besseren Tarif, dann haben Sie weiterhin Anspruch auf die bisherigen Leistungen. Nur für den erweiterten Schutz wird Ihnen bezüglich der Betragshöhe Ihr aktuelles Alter angerechnet, und Sie müssen die Wartezeiten in Kauf nehmen. Mithilfe eines Vergleichs von Zahnzusatzversicherungen können Sie verschiedenste Optionen vergleichen.

Mit einem Vergleich der verschiedenen Zahnzusatzversicherungen erhalten Sie einen transparenten Überblick über Tarifleistungen verschiedener Anbieter sowie passende Angebote und Konditionen.


FAQ – häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.