


Kfz-Versicherung Vergleich
Das Auto ist bei der Organisation des Alltags für viele Menschen hierzulande essenziell. Der Pkw ist bevorzugtes Fortbewegungsmittel auf Kurztrips und Urlauben. Und für zahlreiche Fahrzeughalter ist das Kfz ein Liebhaberstück, welches sie sorgsam pflegen. Unabhängig davon, zu welchem Typ Sie gehören: Wichtig ist in jedem Fall eine gute Autoversicherung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ein kostenloser Kfz-Versicherung Vergleich lohnt sich selbst dann, wenn Sie bereits einen guten Tarif haben. Durch einen Wechsel Ihrer Autoversicherung sparen Sie im Idealfall nicht nur hunderte Euro jährlich, sondern profitieren sogar von verbesserten Leistungen. Der Grund: Mehr als 200 Anbieter werben um die Gunst der Kundinnen und Kunden. Dauert es noch, bis Ihr Vertrag ausläuft, ist ein Autoversicherungsvergleich dennoch empfehlenswert. Sie erhalten einen guten Marktüberblick und haben in einigen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.
Die Autoversicherung enthält eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie wahlweise eine Kaskoversicherung und/oder weitere Komponenten. Der Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht. Sie leistet bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Fahrerinnen und Fahrer im Straßenverkehr versehentlich bei Dritten verursachen. Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillig und kommen für unterschiedlichste Schäden am eigenen Kraftfahrzeug auf.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Sach- und Personenschäden auf, welche die Fahrerin oder der Fahrer zu verantworten hat; sie deckt keine Schäden am Fahrzeug des Verursachers oder der Verursacherin.
Sie ist Vorschrift, damit geschädigte Dritte bei einem Verkehrsvorfall angemessen entschädigt und versorgt werden, auch wenn die Schadenverursacherin oder der Schadenverursacher kein ausreichendes Privatvermögen haben.
Die Autoversicherer haben dabei unterschiedliche Konditionen und Prämien für einzelne Leistungen. Jedes zugelassene Kfz-Versicherungsunternehmen muss jedoch Haftpflichtversicherungen anbieten, die sich nach den rechtlichen Bestimmungen richten.
So sind bestimmte Schadensdeckung-Mindestsummen gesetzlich vorgegeben. Bei einem zur Personenbeförderung genutzten Fahrzeug – auch mit Anhänger – das insgesamt weniger als elf Plätze hat, liegen diese Mindestsummen in der Regel wie folgt:

Personenschäden

Sachschäden

Vermögensschäden
Die Kfz-Kaskoversicherung
Teil- und Vollkaskoversicherungen decken – je nach Umfang der Kfz-Versicherungspolice – verschiedene, potentielle Schäden am eigenen Auto ab. Je nach Kfz-Versicherer variiert die Kasko dabei in Leistung, Preis und Angebot.
Wann die Teilkaskoversicherung greift
- Glasbruch
- Kabelschäden oder Schäden durch Kurzschluss
- Schäden durch Sturm, Hagel, Fluten oder Blitzschlag
- Schäden durch Brand oder Explosionen
- Diebstahl des Autos oder von Fahrzeugteilen
- Kollisionen mit Haarwild, wenn der Pkw in Bewegung ist
Wichtig ist, sich die Bestimmungen Ihres Kfz-Versicherung Anbieters genau durchzusehen, denn dort wird im Einzelnen definiert, welche durch Tiere verursachte Schäden abgedeckt und welche Autoteile im Einzelnen versichert sind.
Schäden, die im Teilkaskovertrag nicht mitversichert werden, können mit einem Zusatzbeitrag versichert werden – das sind beispielsweise unter Umständen der Ersatz von Sonderausstattungen oder die Versicherung gegen Nager unter der Motorhaube.
Wann die Vollkaskoversicherung greift
- Kollisionsschäden durch Eigenverschulden
- Kollisionsschäden durch nicht zu ermittelnde Verursacher
- Schäden, bei denen der Schuldige Fahrerflucht begangen hat
- Schäden durch zahlungsunfähige oder nicht versicherte Dritte
- Schäden durch Vandalismus
- Schäden durch Tiere, die nicht unter den Teilkaskoschutz fallen
Auch hier gibt es Ausnahmen. Eine Autoversicherung muss etwa im Falle grober Fahrlässigkeit nicht zahlen, dazu gehören Alkoholeinfluss am Steuer, Fahrerflucht der / des Versicherten oder die Nutzung des Pkw, wenn es nicht verkehrstauglich ist.
Einzelne Autoversicherer machen Unterschiede in der Bewertung des Wagens als neuwertig – auf eine Neuwertentschädigung statt der Zahlung des Wiederbeschaffungswerts haben Sie so bei manchen Unternehmen nur wenige Monate, bei anderen mehr als ein Jahr Anspruch.
Vollkasko und Teilkasko im Vergleich
Pauschal ist nicht zu sagen, welche Kfz-Kaskovariante sich für Sie persönlich lohnt. Abhängig ist dies unter anderem von Modell, Alter und Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, Ihrem Schadenfreiheitsrabatt, der Höhe von gewünschter Schadensdeckung und Komfort sowie Ihren finanziellen Möglichkeiten. In Erwägung ziehen sollten Sie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, wenn Ihr Auto besonders neu ist oder einen hohen Listenpreis hat. Auch wenn der Wagen über einen Kredit finanziert wird, würde im Fall eines Totalschadens der Kredit mithilfe einer Vollkaskoversicherung unter Umständen abgelöst werden.
Wenn Sie viele Jahre schadenfrei gefahren sind, wird Ihnen dies im Vollkaskomodus angerechnet – denn viele von der Vollkasko abgedeckte Schäden können durch umsichtiges Fahren vermieden werden. Bei einer Teilkaskoversicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht berücksichtigt, da Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter auf die dort abgedeckten Schäden keinen Einfluss haben – z. B. auf Wildwechsel oder Unwetter.
Im Vergleich zur Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung relativ günstig, was vor allem an dem geringeren Leistungsniveau liegt. Oft ist sie nur unwesentlich teurer als die Kfz-Haftpflichtversicherung für sich genommen. Die Beitragshöhe richtet sich bei der Teilkaskoversicherung nach unterschiedlichen Faktoren, allen voran der Typklasse des Fahrzeuges und an welchem Ort das Fahrzeug zugelassen ist (Regionalklasse). Generell empfiehlt sich der Versicherungsvergleich beider Kaskovarianten, denn je nach Versicherer und Ihren Umständen – wie beispielsweise einem guten Schadenfreiheitsrabatt – kann die Kfz-Vollkaskoversicherung verhältnismäßig günstiger sein als die Teilkasko.
Allgemein ist bei beiden Kaskovarianten eine Selbstbeteiligung anzuraten, denn dadurch wird Ihre Kfz-Versicherung wesentlich preiswerter, und nicht alle Unternehmen bieten Kaskoversicherungen ohne Eigenbeteiligung an. Ist zudem ein potentieller Schaden bereits durch Ihre Selbstbeteiligung abgegolten, dann ändert sich auch Ihre SF-Klasse nicht.
Vollkasko vs. Teilkasko
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Wichtig bei der Beitragsberechnung ist nicht nur der gewünschte Versicherungsumfang und Komfort, sondern auch zahlreiche andere Kriterien, zum Beispiel wo, wer, wie oft, welches Fahrzeug fährt, wie lange schon unfallfrei gefahren wurde oder wo der Wagen geparkt wird. Die einzelnen Anbieter bewerten diese Kriterien dabei unterschiedlich – dementsprechend gibt es gravierende Unterschiede bei der Tarifkalkulation und damit auch bei den individuellen Preisen einzelner Versicherungen. Besondere Bedeutung hat aber in jedem Fall der Schadenfreiheitsrabatt.
1 Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
Einen sehr großen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat der Schadenfreiheitsrabatt. Dabei gilt: Je länger die oder der Versicherte schadenfrei Auto fährt, desto höher ist die SF-Klasse und desto günstiger sind Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung greift der SF-Rabatt nicht, weil die dort abgedeckten Schäden meist nicht durch gutes Fahrverhalten beeinflusst werden können – so etwa Sturmschäden.
Mussten Sie innerhalb der letzten Jahre beispielsweise nur Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, ändert sich nur die SF-Klasse für die Vollkaskoversicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Sie dann in der Regel nicht zurückgestuft. Es gibt dabei für Autoversicherung Anbieter keine einheitliche SF-Klassentabelle. Jedes Unternehmen ordnet den einzelnen Klassen unterschiedlich hohe Beitragssätze zu.
Beispielrechnung: Ein Versicherungsnehmer ist zehn Jahre schadenfrei gefahren und gehört SF-Klasse 10 an. Versicherung A würde ihm noch 40 % der Grundprämie für je die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung berechnen. Versicherung B hingegen berechnet ihm für beide Versicherungen je 36 %.
Die Schadenfreiheitsklasse hat insgesamt also weitaus höhere Auswirkungen auf die Tarifbildung, als etwa die Regionalklasse. Ein Kfz-versicherung Vergleich ist dementsprechend empfehlenswert und kann Ihnen sehr viel Geld sparen. Ihre eigene, aktuelle Schadenfreiheitsklasse für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung – und gegebenenfalls Ihre Vollkaskoversicherung – finden Sie auf Ihrer aktuellen Beitragsrechnung oder bei Ihrem Auroversicherer im Online-Portal.
Hatten Sie innerhalb der letzten sieben Jahre eine Kfz-Versicherung, können Sie Ihre dortige Schadenfreiheitsklasse mit zu einem anderen Versicherer nehmen. Hatten Sie keine eigene Kfz-Versicherung, können Sie bei einigen Unternehmen Schadenfreiheitsrabatte von Dritten übernehmen, beispielsweise von Ihren Eltern. Diese Übertragung ist allerdings nicht rückgängig zu machen.
Da insbesondere Fahranfängerinnen und Fahranfänger hohe Kfz-Versicherungsbeiträge zahlen, lohnt es sich unter Umständen, deren Autos als Zweitwagen von beispielsweise den Eltern zu versichern. Dabei steigen allerdings auch die Prämien für die Eltern. Besondere Familientarife einiger Kfz-Versicherungsunternehmen können ebenfalls eine Alternative sein.
Sollten Sie ein Saisonkennzeichen haben, müssen Sie beachten, dass Sie nach einem schadenfreien Jahr bei der Kasko und Kfz-Haftpflichtversicherung nur in eine bessere SF-Klasse eingestuft werden, wenn dieses mindestens sechs Monate davon gültig ist.
2 Die Typklasse
In Deutschland sind etwa 30.000 verschiedene Fahrzeugmodelle zugelassen (Stand 2019). Um Beitragshöhen zu ermitteln, werden sie in Typklassen eingestuft. Veröffentlicht wird diese Einstufung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Typklassen geben Auskunft darüber, wie viele Schäden und Unfälle ein bestimmter Wagentyp hatte. Berücksichtigt werden dabei nur die Schäden, die den Kfz-Versicherungsunternehmen gemeldet worden sind, beziehungsweise die, für die eine Autoversicherung aufgekommen ist. Allgemein gilt: je weniger Schäden, desto niedriger die Typklasse, desto niedriger die Versicherungsprämie.
Es gibt dabei unterschiedliche Typklassen für je die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, da verschiedenartige Schäden relevant sind. Das Typklassenverzeichnis des GDV erscheint je im Spätsommer bzw. Herbst eines Jahres. Hat sich die Typklasse Ihres Autos geändert, wird dies bei bestehenden Kfz-Versicherungsverträgen meist zum Jahreswechsel in die Tarifkalkulation eingebunden. Die Berücksichtigung der Typklassen ist dabei für Versicherungsanbieter keine gesetzliche Pflicht. Sie werden aber fast ausnahmslos bei der Tarifbildung zu Rate gezogen.
3 Die Regionalklasse
Die Bundesrepublik hat 413 Zulassungsbezirke für Kfz-Fahrzeuge (Stand 2019), die in Regionalklassen eingeteilt werden. Der GDV veröffentlicht einmal jährlich die neue Regionalklasseneinstufung. Bei dieser Unterteilung ist das Kriterium die Schadensbilanz der im Bezirk gemeldeten Autos – beziehungsweise die Schadensbilanz der im Bezirk gemeldeten Kfz-Versicherten – im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Berücksichtigt werden dabei nur Unfall- und Autoschäden, die Kfz-Versicherungen gemeldet worden sind, beziehungsweise für die Kfz-Versicherungen aufgekommen sind. Zulassungsbezirke, die ähnliche Schadensbilanzen haben, gehören einer Regionalklasse an.
Es gibt für Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung unterschiedliche Klassen, da unterschiedliche Kriterien wichtig sind: Bei der Teilkaskoversicherung sind Sturm- und Hagelschäden relevant, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensansprüche von Dritten.
Die Regionalstatistik wird einmal jährlich erstellt und berücksichtigt jeweils die Schadenfälle der letzten fünf Jahre. Regionalklassen sind wie die Typklassen für die Tarifkalkulation seitens der Kfz-Versicherer nicht verbindlich. In der Regel werden neue Regionalklassen-Einstufungen bei neuen Verträgen sofort und bei bestehenden zum Jahreswechsel berücksichtigt.
Andere Faktoren bei der Berechnung Ihrer Kfz-Versicherungsbeiträge
Neben SF-, Typ- und Regionalklasse sind weitere Elemente bei der Berechnung Ihres Tarifs relevant, ändern sich dabei die diesbezüglichen Umstände der Versicherten, sollte dies der Autoversicherung umgehend mitgeteilt werden, ansonsten muss mit Vertragsstrafen und Beitragserhöhungen gerechnet werden. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
Mit dem Autoschutzbrief sicher unterwegs
Mit einem Autoschutzbrief erhalten Sie bei Pannen, Unfällen oder im Krankheitsfall Hilfestellung – sowohl in der Bundesrepublik als auch im europäischen Ausland. Dazu gehören etwa Ersatzteilversand, Abschlepp-, Mietwagen- und Übernachtungskosten oder der Krankenrücktransport. Der Schutzbrief gilt also für das Fahrzeug und die Insassen in gleichem Maße.
Der Autoschutzbrief ist eine Zusatzversicherung, die Sie bei Ihrem Kfz-Versicherungsunternehmen für verhältnismäßig geringe Mehrkosten anfordern können. Bei einigen Kfz-Versicherern können Sie den Autoschutzbrief nur in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, bei anderen Unternehmen reicht die Kfz-Haftpflichtversicherung. Müssen Sie den Schutzbrief in Anspruch nehmen, informieren Sie Ihre Versicherung, die dann die notwendige Assistenz in die Wege leitet – im Ausland sind dabei die Vertragspartner Ihres Anbieters in der Regel schnell hilfeleistend zur Stelle.
Insbesondere für Vielfahrerinnen und Vielfahrer lohnt sich dabei der Autoschutzbrief. Auch wenn Sie mit Ihrem Wagen ins europäische Ausland fahren, ist er hilfreich, da einige Leistungen – wie der Krankenrücktransport oder der Ersatzteilversand – speziell auf Vorfälle im Ausland zugeschnitten sind.
Ebenfalls hilfreich ist der Zusatzschutz durch die Mitgliedschaft in Verkehrsclubs wie dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V. (ADAC). Der Kostenfaktor für den Schutz durch ADAC & Co. ist gering und je nach Vertrag sind Sie auch im Ausland geschützt.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist ein freiwilliger Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung. Je nach Anbieter übernimmt das Unternehmen dabei bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten für Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und / oder Zeugengelder. Rechtsschutzversicherungen können nicht nur bezüglich Ihres Wagens, sondern auch für andere Lebensbereiche abgeschlossen werden – dann aber natürlich nicht im Rahmen Ihrer Autoversicherung. Allgemein sind bei einer Rechtsschutzversicherung dabei Einzelversicherungen oder auch Kombinationen verschiedener Lebensbereiche möglich.
Ob und was für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Auch hier gilt, dass verschiedene Kfz-Versicherung Anbieter für den Rechtsschutz unterschiedliche Tarife und Leistungen anbieten.
Rabattschutz und Rabattretter bei der Autoversicherung
Viele Unternehmen bieten als Zusatz-Baustein der Kfz-Versicherung den Rabattschutz an. Haben Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer eine bestimmte SF-Klasse erreicht – der nach Anbieter variiert – können sie sich gegen Rückstufungen im Schadenfall versichern. Je nach Tarif ist eine bestimmte Anzahl von Schäden pro Jahr rückstufungsfrei, die SF-Klasse verbessert sich also trotz eines Schadenfalls wie im Schadenfreiheitsfall.
Möchten Nutzerinnen und Nutzer des Rabattschutzes die Kfz-Versicherung wechseln, müssen sie beachten, dass der angerechnete Rabattschutz meist nicht gilt. Ist die vorherige Autoversicherung für Schäden aufgekommen, aber hat die Versicherte oder den Versicherten aufgrund des Rabattschutzes nicht zurückgestuft, so wird die neue Versicherung diese Rückstufung höchstwahrscheinlich vornehmen.
Fahren Sie bereits viele Jahre schadenfrei, so bieten einige Kfz-Versicherungen zuweilen – manchmal auch ohne Beitragszuschläge – einen Rabattretter an. Das heißt, im Schadenfall werden Sie nur geringfügig oder sogar gar nicht zurückgestuft. Bezüglich Rabattschutz und Rabattretter haben einzelne Versicherer sehr unterschiedliche Policen. Ein Autoversicherungsvergleich ist also sinnvoll.
Knabbernde Marder und flinke Rehe
Die Vollkaskoversicherung zahlt für fast alle, durch Tiere verursachten Schäden. In einer Teilkaskoversicherung ist das nicht der Fall. Sie haben Recht auf Schadenanspruch, wenn Ihr Fahrzeug bei einem Zusammenstoß mit Wild in Bewegung war. Aber Wild ist nicht gleich Wild: Viele Teilkaskoversicherungen decken einzig Kollisionen mit sogenanntem ‚Haarwild‘ entsprechend der Definition von § 2 des Bundesjagdgesetzes. Zum Haarwild zählen Rehe, Elche, Wildschweine, Wildkatzen, Feldhasen oder Füchse – die einzelnen Bundesländer können zudem weitere Tierarten unter das Jagdrecht stellen.
Kühe, Pferde oder Hauskatzen fallen hingegen unter die Kategorie der domestizierten Haus- und Nutztiere – bei einer Kollision zahlt die Teilkaskoversicherung also meist nicht. Auch bei Kollisionen mit Federwild wie Möwen oder Wildgänsen haben Sie gegenüber der Teilkaskoversicherung oftmals keine Ansprüche.
Wenn Entschädigungsanspruch besteht, müssen Versicherte dies zudem nachweisen können. Rennt beispielsweise ein Hirsch nach einem Wagenzusammenstoß davon, sollte man sich umgehend an die Polizei oder einen zuständigen Jagdpächter wenden – diese können eine Wildschadenbestätigung ausstellen. Idealerweise werden zu diesem Zeitpunkt auch bereits detailliert das Tier und der Unfallhergang geschildert – denn es kann sein, dass Gutachter im Nachhinein die Angaben und damit den Schadensanspruch von Versicherten überprüfen.
Auch Nager verursachen oft Schäden. Stein- und Baummarder werden dabei als Haarwild definiert. Während ein Marder jedoch Ihre Wagenverkabelung anknabbert, steht Ihr Wagen meist still. Die Kosten für unbrauchbare Kabel werden zwar in der Regel von der Teilkaskoversicherung erstattet, nicht sichergestellt ist jedoch der Schadensanspruch bei ernsthaften Folgeschäden – etwa am Motor. Und auch andere Nager machen es sich zuweilen unter der Motorhaube bequem, beispielsweise Ratten oder sogar Katzen. Gutachter können meist anhand von Fell- und Duftspuren genau bestimmen, um welches Tier es sich handelt. Für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ist es also sinnvoll zu prüfen, was genau einzelne Kaskopolicen abdecken – hinsichtlich Kollisionsschäden und auch in Bezug auf verschiedene durch Tiere verursachte Schäden, wenn das Fahrzeug still steht.
Autoversicherung innerhalb der Vertragslaufzeit wechseln
Sie können Ihre Kfz-Versicherung regulär je am Jahresende zur Hauptfälligkeit kündigen, wenn Sie Ihrem Versicherer das Kündigungsschreiben bis zum 30. November vorlegen. Das Gleiche gilt bei Beitragserhöhungen aufgrund sich ändernder Regional- und Typklassen.
Darüber hinaus haben Sie in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht:
- Ihre Versicherung erhöht bei gleichbleibenden Leistungen die Beiträge.
- Ihre Versicherung erhebt eine 'verdeckte Beitragserhöhung' – beispielsweise wurden Sie in eine bessere SF-Klasse eingestuft, ohne dass Ihre Beiträge gesunken sind.
- Generell haben Sie nach einem Schadenfall die Möglichkeit zu wechseln, unabhängig davon, ob Ihre Autoversicherung den Schaden zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt hat oder nicht.
- Haben Sie Ihren alten Pkw abgemeldet oder verkauft, ist damit automatisch das Kfz-Versicherungsverhältnis beendet. Melden Sie ein anderes Auto an, können Sie dieses auch bei einem anderen Unternehmen versichern.
Die Sonderkündigung muss binnen eines Monats nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall erfolgen. Haben Sie Ihre Versicherungsprämie bereits bis zur Hauptfälligkeit gezahlt und möchten von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wird Ihnen der Betrag für noch ausstehende Monate zurückerstattet.

Schadensfall in der Kfz-Versicherung
Nach einem Schadensfall unterliegen Kfz-Versicherte besonderen Pflichten, die sich in der Anzeigepflicht, der Aufklärungs- und der Schadenminderungspflicht äußern.
- Die Anzeigepflicht verlangt, dass jedes Schadenereignis, welches einen Leistungsfall für die Versicherungsgesellschaft nach sich zieht, dieser innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden muss.
- Die Aufklärungspflicht verlangt von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern, dass sie bei der Klärung von Fragen zu den Umständen des Unfallherganges wahrheitsgemäß und vollständig mitwirken müssen. Ein Unfallort darf erst verlassen werden, wenn alle notwendigen Feststellungen getroffen wurden. Dem Versicherer sind eventuelle Ermittlungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bekannt zu geben.
- Die Schadenminderungspflicht verlangt im Falle eines einer Kfz-Versicherung gemeldeten Schadens, dass Versicherte für eine Schadensminderung und weitere Unfallabwendung (Unfallstelle sichern) sorgen, sofern dies das eigene Leben nicht gefährdet.
Schadenmeldung mit Unfallprotokoll als Beweis
Wenn es zu einem Autounfall gekommen ist, muss zuerst die Unfallstelle abgesichert werden. Leisten Sie bei einem Unfall mit Verletzten Erste Hilfe und rufen Sie Polizei und Rettungskräfte.
Bei Verletzten, hohem Sachschaden, Einigungsproblemen und bei Unfallflucht sollten die Einsatzkräfte in jedem Fall an die Unfallstelle gerufen werden. Lediglich sogenannte Bagatellschäden bedürfen keiner polizeilichen Unfallaufnahme. Ihr Versicherer reguliert diese kleinen Schäden auf der Grundlage Ihrer Angaben (eigene Beweise sichern) sowie derer eines eventuell Geschädigten. Ihr Versicherer verfügt für derartige Fälle über besondere, vorgedruckte Unfallprotokolle, welche nach der Erstellung von den beteiligten Parteien unterschrieben werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, bitten Sie die Polizei zur Aufnahme des Unfallgeschehens. Selbst wenn der Unfallgegner von Ihnen ein Schuldanerkenntnis verlangt, geben Sie dies nicht ohne Abstimmung mit Ihrem Versicherer ab. Von der gegnerischen Unfallpartei können Sie dieses zu Ihrem Vorteil verlangen. Nach dem Schadensfall informieren Sie umgehend Ihren Fahrzeugversicherer und die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners beziehungsweise Unfallverursachers.
Sind Sie der Schadensverursacher, bedeutet jede Regulierung durch den Versicherer, dass im nächsten Beitragsjahr die Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt. Sie können prüfen, ob es sinnvoll ist, den Schaden selbst zu übernehmen und dadurch einer Rückstufung zu entgehen. Ohne Schadensmeldung gelangen Sie zudem in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse. Werden gegen Unfallbeteiligte bestimmte Ansprüche (gerichtlich oder außergerichtlich) geltend gemacht, müssen diese sie umgehend innerhalb einer Woche deren Versicherer melden.
Behalten Sie eine Kopie aller Schadensunterlagen
Generell ist es ratsam, den Schaden durch eigene Fotos und Aufnahmen zu dokumentieren, sich gegebenenfalls die Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen zu notieren und stets eine Kopie aller Schadensunterlagen zu behalten.
Nützliche Ratgeber für die Autoversicherung zum Download
Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Der Abschluss einer Kfz-Versicherung ist in Deutschland aus gutem Grund Pflicht: Die Kosten eines Unfallschadens übersteigen schnell die finanziellen Möglichkeiten des Verursachers.
Wechsel in drei Schritten
Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist nur mit wenig Aufwand verbunden – und birgt ein Sparpotenzial von bis zu 850,00 €. Unser Ratgeber zeigt Ihnen, wie es geht.
Übersicht der Leistungsmerkmale
Was genau deckt die Kfz-Versicherung ab? Und auf welche Klauseln sollte man achten? In unserem Ratgeber finden Sie einige wichtige Punkte der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen.
Ratgeber zur Kündigung
Unter welchen Umständen kann man die Autoversicherung kündigen? Was muss das Kündigungsschreiben beinhalten? Der Tarifcheck.de-Ratgeber bietet Hilfestellung.
Filial- oder Direktversicherer
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