- Ein Kfz-Versicherungswechsel birgt ein Sparpotenzial von bis zu 850,00 Euro pro Jahr, denn mehr als 200 Anbieter konkurrieren um die Gunst der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter.
- Zwischen Oktober und dem 30. November haben Autofahrer ein Kündigungsrecht, da sich zum Jahreswechsel die Kfz-Versicherungsbeiträge ändern.
- Mithilfe eines kostenlosen, unverbindlichen Kfz-Versicherungsvergleich ermitteln Sie minutenschnell das Sparpotenzial.
- Der Wechsel der Autoversicherung funktioniert schnell und unkompliziert.
Bei einer Kfz-Versicherung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Leistung enorm wichtig. Mithilfe des kostenlosen, unverbindlichen Vergleichs auf Tarifcheck.de filtern Sie die Wahlleistungen der Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung sowie andere Zusatzbausteine entsprechend Ihrer individuellen Wünsche. Dabei gilt: Die teuerste Autoversicherung ist nicht unbedingt die beste. Es gibt zahlreiche leistungsstarke Tarife zu moderaten Preisen.
Kfz-Versicherung
Inhaltsverzeichnis
- Kfz-Versicherung Vergleich – so einfach ist es
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung
- Die Kfz-Kaskoversicherungen
- Vollkasko und Teilkasko im Vergleich
- Das beeinflusst die Höhe Ihrer Kfz-Versicherungsbeiträge
- Kfz-Versicherung berechnen – weitere Faktoren
- Das leistet ein Autoschutzbrief
- Rabattschutz und Rabattretter bei der Autoversicherung
- Günstige Kfz-Versicherung entsprechend Ihrer Bedürfnisse
- Kfz-Versicherung – nützliche Ratgeber zum Downloaden
- FAQ – häufige Fragen zur Kfz-Versicherung
Kfz-Versicherung Vergleich – so einfach ist es
Der kostenlose, unverbindliche Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de kostet Sie nur wenige Minuten Zeit und birgt im Idealfall ein Sparpotenzial von Hunderten Euro der Versicherungssumme. Der Autoversicherungsvergleich ist auf Nutzerfreundlichkeit optimiert. So einfach funktioniert der Rechner:
- Sie benötigen lediglich Ihre Fahrzeugdaten inklusive Automarke und Modell, Kraftstoffart und Erstzulassung. Diese finden Sie auf Ihrem Fahrzeugschein.
- Überlegen Sie, welcher Versicherungsschutz für Sie persönlich Sinn macht. Bei dem Vergleich auf Tarifcheck.de erhalten Sie Schritt für Schritt hilfreiche Spartipps für individuell passenden Service trotz hoher Deckungssummen.
- Vergleichen Sie die Ergebnisse und schauen Sie, wie viel Sie bei einem Wechsel sparen können.
- Prüfen Sie Ihr reguläres Kündigungsrecht und Sonderkündigungsrecht bei Ihrem aktuellen Anbieter und beantragen Sie direkt über Tarifcheck.de den Wechsel der Autoversicherung, ohne dass Ihnen dadurch Zusatzkosten entstehen.

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Sach- und Personenschäden zuständig, die Kfz-Versicherte mit dem Fahrzeug versehentlich bei Dritten verursachen. Sie leistet nicht für Schäden am eigenen Kfz.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen variieren die Leistungen und Preise für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Gewährleistung für bestimmte Deckungs-Mindestsummen sind beispielsweise für alle Kfz-Versicherungsunternehmen Vorschrift. Bei Kfz zur Personenbeförderung, auch mit Anhänger, die bis zu zehn Plätze haben, greifen folgende Mindestdeckungssummen:

Personenschäden

Sachschäden

Vermögensschäden
Die Kfz-Kaskoversicherungen
Teil- und Vollkaskoversicherungen decken – je nach Umfang der Kfz-Versicherungspolice – verschiedene, potentielle Schäden am eigenen Auto ab. Je nach Kfz-Versicherer variiert die Kasko dabei in Leistung, Preis und Angebot.
Wann die Teilkaskoversicherung greift
- Glasbruch
- Kabelschäden oder Schäden durch Kurzschluss
- Schäden durch Sturm, Hagel, Fluten oder Blitzschlag
- Schäden durch Brand oder Explosionen
- Diebstahl des Autos oder von Fahrzeugteilen
- Kollisionen mit Haarwild, wenn der Pkw in Bewegung ist
Wichtig ist, sich die Bestimmungen Ihres Kfz-Versicherung Anbieters genau durchzusehen, denn dort wird im Einzelnen definiert, welche durch Tiere verursachte Schäden abgedeckt und welche Autoteile im Einzelnen versichert sind.
Schäden, die im Teilkaskovertrag nicht mitversichert werden, können mit einem Zusatzbeitrag versichert werden – das sind beispielsweise unter Umständen der Ersatz von Sonderausstattungen oder die Versicherung gegen Nager unter der Motorhaube.
Wann die Vollkaskoversicherung greift
- Kollisionsschäden durch Eigenverschulden
- Kollisionsschäden durch nicht zu ermittelnde Verursacher
- Schäden, bei denen der Schuldige Fahrerflucht begangen hat
- Schäden durch zahlungsunfähige oder nicht versicherte Dritte
- Schäden durch Vandalismus
- Schäden durch Tiere, die nicht unter den Teilkaskoschutz fallen
Auch hier gibt es Ausnahmen. Eine Autoversicherung muss etwa im Falle grober Fahrlässigkeit nicht zahlen, dazu gehören Alkoholeinfluss am Steuer, Fahrerflucht der / des Versicherten oder die Nutzung des Pkw, wenn es nicht verkehrstauglich ist.
Einzelne Autoversicherer machen Unterschiede in der Bewertung des Wagens als neuwertig – auf eine Neuwertentschädigung statt der Zahlung des Wiederbeschaffungswerts haben Sie so bei manchen Unternehmen nur wenige Monate, bei anderen mehr als ein Jahr Anspruch.
Diebstahlschutz für Ihren Oldtimer
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Vollkasko und Teilkasko im Vergleich
Pauschal ist nicht zu sagen, welche Kfz-Kaskovariante sich für Sie persönlich lohnt. Abhängig ist dies unter anderem von Modell, Alter und Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, Ihrem Schadenfreiheitsrabatt, der Höhe von gewünschter Schadensdeckung und Komfort sowie Ihren finanziellen Möglichkeiten. In Erwägung ziehen sollten Sie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, wenn Ihr Auto besonders neu ist oder einen hohen Listenpreis hat. Auch wenn der Wagen über einen Kredit finanziert wird, würde im Fall eines Totalschadens der Kredit mithilfe einer Vollkaskoversicherung unter Umständen abgelöst werden.
Wenn Sie viele Jahre schadenfrei gefahren sind, wird Ihnen dies im Vollkaskomodus angerechnet – denn viele von der Vollkasko abgedeckte Schäden können durch umsichtiges Fahren vermieden werden. Bei einer Teilkaskoversicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht berücksichtigt, da Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter auf die dort abgedeckten Schäden keinen Einfluss haben – z. B. auf Wildwechsel oder Unwetter.
Im Vergleich zur Vollkaskoversicherung ist der Schadenservice Teilkaskoversicherung relativ günstig, was vor allem an dem geringeren Leistungsniveau liegt. Oft ist sie nur unwesentlich teurer als die Kfz-Haftpflichtversicherung für sich genommen. Die Beitragshöhe richtet sich bei der Teilkaskoversicherung nach unterschiedlichen Faktoren, allen voran der Typklasse des Fahrzeuges und an welchem Ort das Fahrzeug zugelassen ist (Regionalklasse). Generell empfiehlt sich der Versicherungsvergleich beider Kaskovarianten, denn je nach Versicherer und Ihren Umständen – wie beispielsweise einem guten Schadenfreiheitsrabatt – kann die Kfz-Vollkaskoversicherung verhältnismäßig günstiger sein als die Teilkasko.
Allgemein ist bei beiden Kaskovarianten eine Selbstbeteiligung anzuraten, denn dadurch wird Ihre Kfz-Versicherung wesentlich preiswerter, und nicht alle Unternehmen bieten Kaskoversicherungen ohne Eigenbeteiligung an. Ist zudem ein potentieller Schaden bereits durch Ihre Selbstbeteiligung abgegolten, dann ändert sich auch der Rabatt Ihrer SF-Klasse nicht.
Tierschäden – den richtigen Kfz-Versicherungsschutz wählen
Die Vollkaskoversicherung zahlt für fast alle, durch Tiere verursachten Schäden und Zusammenstöße. Die Teilkaskoversicherung zahlt nur, wenn das Kfz bei einem Zusammenstoß mit Wild in Bewegung war. Viele Teilkaskoversicherungen decken dabei einzig Kollisionen mit sogenanntem 'Haarwild' entsprechend der Definition von § 2 des Bundesjagdgesetzes ab. Zum Haarwild zählen Rehe, Elche, Wildschweine, Wildkatzen, Feldhasen oder Füchse – die einzelnen Bundesländer können zudem weitere Tierarten unter das Jagdrecht stellen. Federwild wie Möwen oder Wildgänse zählen nicht dazu. Kein Schutz besteht in der Teilkasko zudem oftmals bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren wie Kühen, Pferden oder Katzen.
Ein Schadenfall beziehungsweise eine Kollision muss zudem nachweisbar sein. Hilfreich ist eine detaillierte Wildschadenbescheinigung der Polizei oder eines Jagdpächters, insbesondere, wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen oder -geflogen ist.
Einige Tier knabbern unter der Motorhaube die Wagenverkabelung an. Nager wie Stein- und Baummarder zählen zum Haarwild. Kosten für unbrauchbare Kabel werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung erstattet, nicht sichergestellt ist der Schadensanspruch bei ernsthaften Folgeschäden – etwa am Motor. Ähnlich unklar ist die Lage bei Kabelschäden durch Ratten oder Katzen. Gutachter/innen für Kaskoschäden können anhand von Fell- und Duftspuren die Tierart bestimmen.
Prüfen Sie also im Idealfall vor Versicherungsabschluss genau, was einzelne Kaskopolicen bezüglich Schäden durch Tieren abdecken.
Das beeinflusst die Höhe Ihrer Kfz-Versicherungsbeiträge
Viele Faktoren haben Einfluss auf die Tarifkalkulation und die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge. Besonders relevant bei der Prämienkalkulation ist neben dem Leistungsumfang jedoch stets die Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers. Auch Typklassen und Regionalklassen spielen je eine große Rolle.
Die einzelnen Autoversicherer bewerten einzelne Kriterien unterschiedlich. Folglich variieren bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften Leistungen und Preise. Ein Autoversicherungsvergleich ist deshalb umso sinnvoller.
Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
Einen sehr großen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat der Schadenfreiheitsrabatt. Dabei gilt: Je länger die oder der Versicherte schadenfrei Auto fährt, desto höher ist die SF-Klasse und desto günstiger sind Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung greift der SF-Rabatt nicht, weil die dort abgedeckten Schäden meist nicht durch gutes Fahrverhalten beeinflusst werden können – so etwa Sturmschäden.
Mussten Sie innerhalb der letzten Jahre beispielsweise nur Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, ändert sich nur die SF-Klasse für die Vollkaskoversicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Sie dann in der Regel nicht zurückgestuft. Es gibt dabei für Autoversicherung Anbieter keine einheitliche SF-Klassentabelle. Jedes Unternehmen ordnet den einzelnen Klassen unterschiedlich hohe Beitragssätze zu.
Beispielrechnung: Ein Versicherungsnehmer ist zehn Jahre schadenfrei gefahren und gehört SF-Klasse 10 an. Versicherung A würde ihm noch 40 % der Grundprämie für je die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung berechnen. Versicherung B hingegen berechnet ihm für beide Versicherungen je 36 %.
Die Schadenfreiheitsklasse hat insgesamt also weitaus höhere Auswirkungen auf die Tarifbildung, als etwa die Regionalklasse. Ein Kfz-versicherung Vergleich ist dementsprechend empfehlenswert und kann Ihnen sehr viel Geld sparen. Ihre eigene, aktuelle Schadenfreiheitsklasse für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung – und gegebenenfalls Ihre Vollkaskoversicherung – finden Sie auf Ihrer aktuellen Beitragsrechnung oder bei Ihrem Auroversicherer im Online-Portal.
Hatten Sie innerhalb der letzten sieben Jahre eine Kfz-Versicherung, können Sie Ihre dortige Schadenfreiheitsklasse mit zu einem anderen Versicherer nehmen. Hatten Sie keine eigene Kfz-Versicherung, können Sie bei einigen Unternehmen Schadenfreiheitsrabatte von Dritten übernehmen, beispielsweise von Ihren Eltern. Diese Übertragung ist allerdings nicht rückgängig zu machen.
Da insbesondere Fahranfängerinnen und Fahranfänger hohe Kfz-Versicherungsbeiträge zahlen, lohnt es sich unter Umständen, deren Autos als Zweitwagen von beispielsweise den Eltern zu versichern. Dabei steigen allerdings auch die Prämien für die Eltern. Besondere Familientarife einiger Kfz-Versicherungsunternehmen können ebenfalls eine Alternative sein.
Sollten Sie ein Saisonkennzeichen haben, müssen Sie beachten, dass Sie nach einem schadenfreien Jahr bei der Kasko und Kfz-Haftpflichtversicherung nur in eine bessere SF-Klasse eingestuft werden, wenn dieses mindestens sechs Monate davon gültig ist.
Die Typklasse
In Deutschland sind etwa 30.000 verschiedene Fahrzeugmodelle zugelassen (Stand 2019). Um Beitragshöhen zu ermitteln, werden sie in Typklassen eingestuft. Veröffentlicht wird diese Einstufung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Typklassen geben Auskunft darüber, wie viele Schäden und Unfälle ein bestimmter Wagentyp hatte. Berücksichtigt werden dabei nur die Schäden, die den Kfz-Versicherungsunternehmen gemeldet worden sind, beziehungsweise die, für die eine Autoversicherung aufgekommen ist. Allgemein gilt: je weniger Schäden, desto niedriger die Typklasse, desto niedriger die Versicherungsprämie.
Es gibt dabei unterschiedliche Typklassen für je die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, da verschiedenartige Schäden relevant sind. Das Typklassenverzeichnis des GDV erscheint je im Spätsommer bzw. Herbst eines Jahres. Hat sich die Typklasse Ihres Autos geändert, wird dies bei bestehenden Kfz-Versicherungsverträgen meist zum Jahreswechsel in die Tarifkalkulation eingebunden. Die Berücksichtigung der Typklassen ist dabei für Versicherungsanbieter keine gesetzliche Pflicht. Sie werden aber fast ausnahmslos bei der Tarifbildung zu Rate gezogen.
Die Regionalklasse
Die Bundesrepublik hat 413 Zulassungsbezirke für Kfz-Fahrzeuge (Stand 2019), die in Regionalklassen eingeteilt werden. Der GDV veröffentlicht einmal jährlich die neue Regionalklasseneinstufung. Bei dieser Unterteilung ist das Kriterium die Schadensbilanz der im Bezirk gemeldeten Autos – beziehungsweise die Schadensbilanz der im Bezirk gemeldeten Kfz-Versicherten – im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Berücksichtigt werden dabei nur Unfall- und Autoschäden, die Kfz-Versicherungen gemeldet worden sind, beziehungsweise für die Kfz-Versicherungen aufgekommen sind. Zulassungsbezirke, die ähnliche Schadensbilanzen haben, gehören einer Regionalklasse an.
Es gibt für Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung unterschiedliche Klassen, da unterschiedliche Kriterien wichtig sind: Bei der Teilkaskoversicherung sind Sturm- und Hagelschäden relevant, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensansprüche von Dritten.
Die Regionalstatistik wird einmal jährlich erstellt und berücksichtigt jeweils die Schadenfälle der letzten fünf Jahre. Regionalklassen sind wie die Typklassen für die Tarifkalkulation seitens der Kfz-Versicherer nicht verbindlich. In der Regel werden neue Regionalklassen-Einstufungen bei neuen Verträgen sofort und bei bestehenden zum Jahreswechsel berücksichtigt.
Kfz-Versicherung berechnen – weitere Faktoren
Neben SF-, Typ- und Regionalklasse gibt es zahlreiche weitere wichtige Faktoren bei der Kalkulation der Kfz-Versicherungsbeiträge. Zur Vermeidung von Vertragsstrafen teilen Sie Ihrem Autoversicherer zügig mit, falls sich einer dieser Umstände ändert.
Die Regionalklasse
Die Bundesrepublik hat 413 Zulassungsbezirke für Kfz-Fahrzeuge (Stand 2019), die in Regionalklassen eingeteilt werden. Der GDV veröffentlicht einmal jährlich die neue Regionalklasseneinstufung. Bei dieser Unterteilung ist das Kriterium die Schadensbilanz der im Bezirk gemeldeten Autos – beziehungsweise die Schadensbilanz der im Bezirk gemeldeten Kfz-Versicherten – im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Berücksichtigt werden dabei nur Unfall- und Autoschäden, die Kfz-Versicherungen gemeldet worden sind, beziehungsweise für die Kfz-Versicherungen aufgekommen sind. Zulassungsbezirke, die ähnliche Schadensbilanzen haben, gehören einer Regionalklasse an.
Es gibt für Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung unterschiedliche Klassen, da unterschiedliche Kriterien wichtig sind: Bei der Teilkaskoversicherung sind Sturm- und Hagelschäden relevant, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensansprüche von Dritten.
Die Regionalstatistik wird einmal jährlich erstellt und berücksichtigt jeweils die Schadenfälle der letzten fünf Jahre. Regionalklassen sind wie die Typklassen für die Tarifkalkulation seitens der Kfz-Versicherer nicht verbindlich. In der Regel werden neue Regionalklassen-Einstufungen bei neuen Verträgen sofort und bei bestehenden zum Jahreswechsel berücksichtigt.
Rabattschutz und Rabattretter bei der Autoversicherung
Viele Unternehmen bieten als Zusatz-Baustein der Kfz-Versicherung den Rabattschutz an. Haben Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer eine bestimmte SF-Klasse erreicht – der nach Anbieter variiert – können sie sich gegen Rückstufungen im Schadenfall versichern. Je nach Tarif ist eine bestimmte Anzahl von Schäden pro Jahr rückstufungsfrei, die SF-Klasse verbessert sich also trotz eines Schadenfalls wie im Schadenfreiheitsfall.
Möchten Nutzerinnen und Nutzer des Rabattschutzes die Kfz-Versicherung wechseln, müssen sie beachten, dass der angerechnete Rabattschutz meist nicht gilt. Ist die vorherige Autoversicherung für Schäden aufgekommen, aber hat die Versicherte oder den Versicherten aufgrund des Rabattschutzes nicht zurückgestuft, so wird die neue Versicherung diese Rückstufung höchstwahrscheinlich vornehmen.
Fahren Sie bereits viele Jahre schadenfrei, so bieten einige Kfz-Versicherungen zuweilen – manchmal auch ohne Beitragszuschläge – einen Rabattretter an. Das heißt, im Schadenfall werden Sie nur geringfügig oder sogar gar nicht zurückgestuft. Bezüglich Rabattschutz und Rabattretter haben einzelne Versicherer sehr unterschiedliche Policen. Ein Autoversicherungsvergleich ist also sinnvoll.
Günstige Kfz-Versicherung entsprechend Ihrer Bedürfnisse
Die Ansprüche an eine Kfz-Versicherung variieren mit dem eigenen Kfz, dem Fahrerkreis und der Nutzung. Ein hochwertiger Neuwagen sollte beispielsweise sicherlich die Reparatur von Kaskoschäden und Vandalismus versichern. Wer im Jahr nur wenig fährt, kann die Beiträge senken, indem an zu fahrenden Kilometern pro Jahr gespart wird. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger kann es Sinn machen, sich die Rabatte von Eltern &camp; Co. überschreiben lassen.
Mithilfe des kostenlosen Rechners finden Sie einen passenden Tarif mit einem Schadenservice entsprechend Ihrer Vorstellungen und können minutenschnell ausloten, wie hoch Ihr individuelles Sparpotenzial ist. Günstige Beiträge müssen dabei nicht unbedingt weniger Leistung bedeuten. Der Markt ist groß und die Kfz-Versicherer bieten neuen Kundinnen und Kunden attraktive Angebote und Rabatte mit hunderten Euro Sparpotenzial trotz gutem Versicherungsschutz. Regelmäßige Vergleiche lohnen sich also.
Hier klicken, um die ganze Infografik anzuschauen Hier klicken, zum vergrößernNoch mehr sparen – die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung
Als steuerpflichtige/r Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter können Sie die Beiträge für die Kfz-Versicherung anteilig in der Steuererklärung absetzen, ob sich dies im Einzelfall lohnt, hängt von der Höhe des Einkommens ab.
Angestellte, Beamtinnen und Beamte, Rentnerinnen und Rentner können Teile der Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen:
- Ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge: Im Rahmen der Sonderausgaben (sonstige Vorsorgeaufwendungen) können Sie pro Jahr maximal 1.900 Euro anrechnen lassen. Auch andere private Versicherungen fallen unter diese Vorsorgeaufwendungen, zum Beispiel die Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung.
- Rein beruflich genutzte Fahrzeuge: In diesem Fall können Sie die Beiträge als Werbekosten verbuchen, die Höhe der absetzbaren Beträge variiert individuell.
- Privat und beruflich genutzte Fahrzeuge: Anteilig können die Kosten als Sonderausgaben und Werbekosten eingetragen werden.
Freiberuflich und selbstständig Tätige können die Autohaftpflicht- und Kaskoversicherungsbeträge von der Steuer absetzen:
- Ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge: Im Rahmen der Sonderausgaben (sonstige Vorsorgeaufwendungen) können Sie pro Jahr maximal 2.800 Euro anrechnen lassen. Auch hier gilt, dass dies der insgesamt absetzbare Betrag für private Versicherungen wie Krankenversicherungen & Co. ist.
- Rein beruflich genutzte Fahrzeuge: Die Beiträge fallen in der Steuererklärung ebenfalls unter Betriebskosten und können komplett abgesetzt werden.