- Über 330 Tarife im Vergleich
- 100 % kostenlos & sicher
4.6 / 5 Sternen
Basierend auf 3.175 Bewertungen
- 1-Klick Kündigungsservice
- Über 330 Tarife im Vergleich
- Bis zu 850,00 € sparen
Kfz-Versicherung Vergleich — so finden Sie die passende Autoversicherung
- Ein Kfz-Versicherungswechsel birgt ein jährliches Sparpotenzial von bis zu 850,00 €.
- Mehr als 80 Anbieter konkurrieren um die Gunst der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter.
- Zum Jahreswechsel ändern sich die Kfz-Versicherungsbeiträge, daher haben Autofahrerinnen und Autofahrer zwischen Oktober und dem 30. November ein Kündigungsrecht.
- Mithilfe eines kostenlosen, unverbindlichen Kfz-Versicherungsvergleichs ermitteln Sie minutenschnell das Sparpotenzial.
- Der Wechsel der Autoversicherung funktioniert schnell und unkompliziert.
- Die für die An-, Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs benötigte eVB-Nummer wird von Ihrem neuen Versicherer automatisch übermittelt.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Kfz-Versicherungsvergleich – so einfach ist es
Der externe Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem nutzerfreundlichen Autoversicherungsvergleich ermitteln Sie in nur wenigen Minuten Zeit im Idealfall ein Sparpotenzial von Hunderten Euro der Versicherungssumme. So einfach funktioniert der externe Rechner auf unserem Vergleichsportal:
- Geben Sie Ihre Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugschein ein. Dazu gehören Automarke und Modell, Kraftstoffart und Erstzulassung.
- Mithilfe des externen Vergleichs auf Tarifcheck.de erhalten Sie Schritt für Schritt hilfreiche Spartipps für individuell passenden Service trotz hoher Deckungssummen. Das hilft Ihnen dabei herauszufinden, welcher Versicherungsschutz für Sie persönlich am sinnvollsten ist.
- Vergleichen Sie die Ergebnisse und schauen Sie, wie viel Sie bei einem Wechsel sparen können.
- Prüfen Sie, ob Sie bei Ihrem aktuellen Anbieter von Ihrem regulären Kündigungsrecht Gebrauch machen können oder ob Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
- Möchten Sie die Beantragung des Wechsels direkt online über Tarifcheck.de vornehmen, entstehen Ihnen durch diesen Service unserer externen Partner keinerlei Zusatzkosten.
Neben dem Preis ist bei einer Kfz-Versicherung auch die Leistung enorm wichtig. Entsprechend Ihrer individuellen Wünsche filtern Sie mithilfe des kostenlosen, unverbindlichen Vergleichs unseres externen Partners auf Tarifcheck.de nach Zusatzbausteinen sowie den Wahlleistungen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Dabei gilt: Leistungsstarke Versicherungstarife finden Sie bereits zu moderaten Preisen, die teuerste Autoversicherung ist nicht immer die beste.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Sachschäden und Personenschäden zuständig, die Kfz-Versicherte mit dem Fahrzeug bei einem Unfall oder Ähnlichem versehentlich bei Dritten verursachen. Sie leistet im Gegensatz zur Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung nicht für Schäden am eigenen Kfz.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen variieren die Leistungen und Preise für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Gewährleistung für bestimmte Deckungs-Mindestsummen sind für alle Kfz-Versicherungsunternehmen und Direktversicherer Vorschrift. Bei Kfz zur Personenbeförderung, auch mit Anhänger, die bis zu zehn Plätze haben, greifen folgende Mindestdeckungssummen:
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Die Kaskoversicherungen
Je nach Umfang der Kfz-Versicherungspolice decken Teil- und Vollkaskoversicherungen verschiedene, potenzielle Schäden am eigenen Auto ab. Die Kasko variiert dabei je nach Kfz-Versicherer in Preis, Leistung und Angebot.
Leistungen der Teilkaskoversicherung
- Regulierung von Schäden durch Unwetter (z. B. Sturm, Blitze oder Fluten),
- Schäden durch Feuer oder Explosionen,
- Autodiebstahl oder Diebstahl von Autoteilen,
- Schäden durch Kollisionen mit Haarwild, wenn das Auto in Bewegung ist,
- Kabel- und Kurzschlussschäden,
- Glasbruch.
Die einzelnen Teilkaskoleistungen im Schadenfall variieren je nach Versicherer. Relevant ist beispielsweise, welche Schadensregulierungen in welcher Höhe der Tarif bei Schäden durch Tiere und an bestimmten Autoteilen vorsieht. In der Regel können nicht versicherte Sonderausstattungen und Ähnliches gegen einen Aufpreis versichert werden.
Leistungen der Vollkaskoversicherung
- Regulierung von Vandalismusschäden,
- Schäden durch Tiere, die nicht von der Teilkasko gedeckt werden,
- selbstverschuldete Schäden aufgrund von Kollisionen,
- Kollisionsschäden durch unbekannte Dritte,
- Schäden durch fahrerflüchtige Verursacherinnen und Verursacher,
- Schäden durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte.
Die Leistungen der Vollkasko variieren ebenfalls je nach Versicherer. Einige Autoversicherungen definieren ein Kfz beispielsweise für ein Jahr als neuwertig, andere nur für wenige Monate und dies hat Einfluss auf die Neuwertentschädigung im Schadensfall. Prüfen Sie also die Tarifdetails.
Nicht zuständig ist die Vollkaskoversicherung, wenn das Kfz zum Schadenszeitpunkt nicht verkehrstauglich war, die Fahrerin oder der Fahrer Fahrerflucht begangen hat oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.
Diebstahlschutz für Ihren Oldtimer
Hier finden Sie 8 Diebstahlschutzmöglichkeiten für Ihr Kfz.
Vollkasko und Teilkasko im Vergleich
Welche Kfz-Kaskovariante für Sie persönlich am sinnvollsten ist, ist pauschal nicht zu sagen. Alter, Modell und Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs spielen dabei eine Rolle. Weiter hängt dies von Ihrem Schadenfreiheitsrabatt, der Höhe der gewünschten Schadensdeckung und dem gewünschten Komfort sowie Ihren finanziellen Möglichkeiten ab.
Wenn Ihr Auto besonders neu ist, einen hohen Listenpreis hat oder über einen Kredit finanziert ist, sollten Sie definitiv den Abschluss einer Vollkaskoversicherung in Erwägung ziehen. Ist Letzteres der Fall, dann würde im Fall eines Totalschadens der Kredit je nach Tarif und vereinbarter Leistung mithilfe einer Vollkaskoversicherung abgelöst werden.
Da viele von der Vollkasko abgedeckte Schäden durch umsichtiges Fahren vermieden werden können, werden Ihnen schadenfrei gefahrene Jahre im Vollkaskomodus angerechnet. Auf die von der Teilkaskoversicherung abgedeckten Schäden, wie zum Beispiel Wildwechsel oder Unwetter, haben Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter keinen Einfluss, daher wird der Schadenfreiheitsrabatt im Gegensatz zur Vollkasko dort nicht berücksichtigt.
Aufgrund des geringeren Leistungsniveaus ist der Schadenservice der Teilkaskoversicherung im Vergleich zur Vollkaskoversicherung relativ günstig und nur unwesentlich teurer als die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Je nach Versicherer und Ihren Umständen, beispielsweise einem guten Schadenfreiheitsrabatt, kann die Kfz-Vollkaskoversicherung nur unwesentlich teurer sein als die Teilkasko. Ein Versicherungsvergleich beider Kaskovarianten ist daher empfehlenswert.
Wesentlich preiswerter wird die Kfz-Versicherung, wenn Sie sich bei beiden Kaskovarianten für eine Eigenbeteiligung entscheiden. Einige Unternehmen bieten gar keine Kaskoversicherungen ohne Selbstbeteiligung an. Ein Schaden oder Unfall, der bereits durch die Selbstbeteiligung abgegolten ist, hat dann keine Auswirkung auf den Rabatt Ihrer SF-Klasse.
Tierschäden – den richtigen Kfz-Versicherungsschutz wählen
Die Teilkaskoversicherung kommt nur für Schäden auf, wenn das Kfz bei einem Zusammenstoß mit Wild in Bewegung war. Die meisten Teilkaskoversicherungen zahlen nur dann, wenn es zu einer Kollision mit sogenanntem Haarwild
kam. Gemäß der Definition des § 2 des Bundesjagdgesetzes zählen Rehe, Elche, Wildschweine, Wildkatzen, Feldhasen und Füchse zum Haarwild – die einzelnen Bundesländer können zudem weitere Tierarten unter das Jagdrecht stellen. Federwild wie Möwen oder Wildgänse zählen nicht dazu. Kein Schutz besteht in der Teilkasko zudem oftmals bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren wie Kühen, Pferden oder Katzen.
Ein Schadenfall beziehungsweise eine Kollision muss zudem nachweisbar sein. Hilfreich ist eine detaillierte Wildschadenbescheinigung der Polizei oder von Jagdpächterinnen und Jagdpächtern, insbesondere, wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen oder -geflogen ist.
Tierschäden durch Nager unter der Motorhaube
Einige Tiere knabbern unter der Motorhaube die Wagenverkabelung an. Nager wie Stein- und Baummarder zählen zum Haarwild. Kosten für unbrauchbare Kabel werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung erstattet. Nicht sichergestellt ist der Schadensanspruch bei ernsthaften Folgeschäden – etwa am Motor. Ähnlich unklar ist die Lage bei Kabelschäden durch Ratten oder Katzen. Gutachterinnen und Gutachter für Kaskoschäden können anhand von Fell- und Duftspuren die Tierart bestimmen.
Prüfen Sie also im Idealfall vor Versicherungsabschluss genau, was einzelne Kaskopolicen bezüglich Schäden durch Tiere abdecken.
Das beeinflusst die Höhe Ihrer Autoversicherungsbeiträge
Viele Faktoren haben Einfluss auf die Tarifkalkulation und die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge. Besonders relevant bei der Prämienkalkulation und der Berechnung der Kfz-Versicherung ist neben dem Leistungsumfang die Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer. Auch Typklassen und Regionalklassen spielen je eine große Rolle bei der Beitragskalkulation, Beitragserhöhungen und -senkungen. Gleiches gilt für Punkte in Flensburg. Außerdem ist relevant, ob Sie einen Erst- oder Zweitwagen versichern. Wenn Sie sich für eine Werkstattbindung entscheiden, kann sich dies zu Ihren Gunsten auf die Prämie auswirken.
Die einzelnen Auto- und Direktversicherer bewerten einzelne Kriterien unterschiedlich. Folglich variieren die Leistungen und Preise. Ein Autoversicherungsvergleich ist deshalb umso sinnvoller.
Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
Besondere Bedeutung bei der Beitragsberechnung hat der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Je länger die oder der Versicherte ohne eine Schadenmeldung ein Kfz versichert, desto besser ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und desto günstiger sind die Tarife der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung wird der SF-Rabatt nicht angerechnet. Der Grund: Auf Teilkaskoschäden haben die Versicherten in der Regel keinen Einfluss.
Die Verbesserung der SF-Klassen erfolgt dabei automatisch am Ende des Versicherungsjahres, sofern kein Schaden reguliert worden ist. Ist die Kfz-Versicherung hingegen für einen Schaden aufgekommen, dann erfolgt eine Herabstufung der SF-Klasse.
Eine Ausnahme: Saisonkennzeichen müssen mindestens sechs Monate pro Jahr ausgestellt worden sein.
Es gibt dabei keine einheitliche SF-Kostentabelle für alle Versicherer, diese berechnen die Höhe des Rabatts nach eigenem Ermessen.
Ein Beispiel: Eine Versicherte hat über zehn Jahre keinen Schaden gemeldet und hat die SF-Klasse 10. Versicherung A kalkuliert für den Tarif 40 Prozent der Grundprämie für je Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Versicherung B hingegen für beide Arten von Schutz je 36 Prozent.
Schadenfreiheitsklassen werden bei einem Wechsel der Autoversicherung übertragen, sofern Sie innerhalb der letzten sieben Jahre eine Kfz-Versicherung hatten. Sie verlieren Ihren SF-Rabatt also nicht. Auch ist es möglich, SF-Rabatte auf Dritte zu überschreiben, beispielsweise auf die eigenen Kinder. Dieser Prozess kann jedoch nicht rückgängig gemacht werden.
Die Typklasse
Die verschiedenen Fahrzeugmodelle in Deutschland werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr neu in Typklassen eingestuft, was Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge für die Kfz-Versicherung hat. Je höher die Typklasse ist, also je mehr Schäden für einen bestimmten Fahrzeugtyp verzeichnet und von Versicherungen reguliert worden sind, desto höher sind auch die Beiträge für diesen Autotyp.
Die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung haben dabei je unterschiedliche Typklassen, weil verschiedenartige Schäden reguliert werden. Der GDV veröffentlicht das Typklassenverzeichnis in der Regel im späten Sommer oder Herbst. Ändern sich eine oder mehrere Typklassen eines bestimmten Modells, berücksichtigen die Kfz-Versicherer dies bei der Prämienbildung zum Jahreswechsel. Die Berücksichtigung der Typklassen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber gängige Praxis.
Die Regionalklasse
Insgesamt gibt es in Deutschland 413 Zulassungsbezirke für Kfz, die je in Regionalklassen eingestuft werden. Maßgebend bei der Berechnung ist die Schadensbilanz der Autos beziehungsweise Kfz-Versicherten innerhalb der jeweiligen Zulassungsbezirke. Genau wie die Typklassen wird diese vom GDV einmal jährlich berechnet und in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht. Die Kalkulation basiert dabei auf der Schadensbilanz der letzten fünf Jahre.
Auch bei den Regionalklassen wird zwischen Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden, da unterschiedliche Arten von Schäden bedeutsam sind. In der Regel ziehen Autoversicherer die Regionalklassen bei der Prämienbildung auf eigenen Wunsch hin zu Rate und passen die Tarife gegebenenfalls zum Jahreswechsel an.
Rabattschutz und Rabattretter bei der Kfz-Versicherung
Mit einem Rabattschutz, den viele Kfz-Versicherungen als Zusatzbaustein anbieten, können Sie sich im Schadenfall gegen Rückstufungen versichern, wenn Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer eine bestimmte SF-Klasse erreicht haben. Im Schadenfall verbessert sich die SF-Klasse trotzdem, sofern Sie eine bestimmte Anzahl von Schäden pro Jahr nicht überschreiten, so wie es im Schadenfreiheitsfall geschehen würde.
Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung sollten Nutzerinnen und Nutzer beachten, dass der angerechnete Rabattschutz beim neuen Versicherer meist nicht mehr gilt. Dieser wird höchstwahrscheinlich eine Rückstufung vornehmen, wenn die vorherige Autoversicherung für die Versicherte oder den Versicherten für einen Schaden aufgekommen ist, jedoch aufgrund des Rabattschutzes keine Rückstufung vorgenommen hat.
Wenn Sie bereits viele Jahre schadenfrei gefahren sind, bieten einige Kfz-Versicherungen einen Rabattretter an. Dieser sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall nur geringfügig oder sogar gar nicht zurückgestuft werden – auch ohne Beitragszuschläge. Die Policen der einzelnen Versicherer sind bezüglich Rabattschutz und Rabattretter sehr unterschiedlich. Ein Autoversicherungsvergleich kann daher sinnvoll sein.
Günstige Autoversicherung entsprechend Ihrer Bedürfnisse
Die Ansprüche an eine Kfz-Versicherung variieren mit dem eigenen Kfz, dem Fahrerkreis und der Nutzung. Für einen hochwertigen Neuwagen sollten Sie beispielsweise die Reparatur von Kaskoschäden, Vandalismus und Kurzschluss mit einer höheren Deckungssumme versichern. Fahren Sie nur wenige Kilometer pro Jahr, wirkt sich dies beitragssenkend aus. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger kann es Sinn ergeben, sich die Rabatte von Eltern & Co. überschreiben zu lassen.
Mithilfe des kostenlosen Rechners unseres externen Partners finden Sie einen passenden Tarif mit einem Schadenservice entsprechend Ihrer Vorstellungen und können minutenschnell ausloten, wie hoch Ihr individuelles Sparpotenzial ist. Günstige Beiträge müssen dabei nicht unbedingt weniger Leistung bedeuten. Der Markt ist groß und die Kfz-Versicherer bieten neuen Kundinnen und Kunden attraktive Angebote und Rabatte mit hunderten Euro Sparpotenzial trotz gutem Versicherungsschutz. Regelmäßige Vergleiche lohnen sich also.
Spartipp: Kfz-Versicherung steuerlich absetzen
Je nach Höhe Ihres Einkommens kann es sich für Sie als steuerpflichtige Fahrzeughalterin oder steuerpflichtigen Fahrzeughalter lohnen, die Beiträge für die Kfz-Versicherung anteilig in der Steuererklärung abzusetzen. In unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung in der Steuererklärung finden Sie Tipps und Informationen.
Kfz-Versicherungen im Vergleich
Der günstigste und teuerste Tarif in der Übersicht
- Fahrzeug: Smart Fortwo 0.9 Coupe
- HSN/TSN: 1313 / EGF
- Zulassungsort: 80636 München
- Erstzulassung: 09.09.2019
- Finanzierung: Barkauf
- Nutzung: nur privat
- Stellplatz: Einzelgarage
- Jahreskilometer: 12.000
- Zahlweise: jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 1.000 € / 150 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF 2 / SF 1/2
- Halter: Versicherungsnehmerin
- Wohnort: 80636 München
- Familienstand: ledig
- Kinder: keine
- Geburtstag: 01.01.2005
- Berufsgruppe: Auszubildende
- Führerschein seit: 01.02.2023
Sparpotenzial ansehen
Stand: 26.09.2024 Quelle: Tarifcheck.de
- Fahrzeug: VW Golf VII 1.4 TSI
- HSN/TSN: 0603 / BPG
- Zulassungsort: Lüneburg
- Erstzulassung: 09.09.2014
- Finanzierung: Barkauf
- Nutzung: nur privat
- Stellplatz: Einzelgarage
- Jahreskilometer: 12.000
- Zahlweise: jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko SB 500 € inkl. Teilkasko mit SB 150 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF 7 / SF 12
- Halter: Versicherungsnehmer
- Wohnort: 21335 Lüneburg
- Familienstand: ledig
- Kinder: keine
- Geburtstag: 01.01.1989
- Berufsgruppe: Angestellter
- Führerschein seit: 01.02.2007
Sparpotenzial ansehen
Stand: 26.09.2024 Quelle: Tarifcheck.de
- Fahrzeug: VW Sharan 1.4 TSI
- HSN/TSN: 0603 / ATO
- Zulassungsort: Dortmund
- Erstzulassung: 09.09.2017
- Finanzierung: Barkauf
- Nutzung: nur privat
- Stellplatz: Einzelgarage
- Jahreskilometer: 12.000
- Zahlweise: jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 500 € / 150 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF 12 / SF 17
- Halter: Versicherungsnehmer
- Wohnort: 44135 Dortmund
- Familienstand: verheiratet
- Kinder: 2
- Geburtstag: 01.01.1972
- Berufsgruppe: Angestellter
- Führerschein seit: 01.02.2007
Sparpotenzial ansehen
Stand: 26.09.2024 Quelle: Tarifcheck.de
Nützliche Ratgeber zum Downloaden
FAQ – häufige Fragen zur Autoversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was sind Regional- und Typklassen?
Regional- und Typklassen werden jedes Jahr vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) herausgegeben.
Die über 400 Zulassungsbezirke der Bundesrepublik werden in Regionalklassen aufgeteilt. Je nachdem, wie die den Kfz-Versicherungen gemeldete Schadensbilanz in einem Bezirk ausgefallen ist, gelten für die Kfz-Haftpflicht- und die Kaskoversicherungen verschiedene Regionalklassen, die entweder in der Schadensbilanz unter, im oder über dem Durschnitt liegen. Berücksichtigt werden dabei etwa auch Straßenverhältnisse und Witterungsbedingungen der einzelnen Bezirke.
Ähnliches gilt für die Typklassen – jedes Pkw-Modell wird entsprechend der Schäden, die den Versicherungen gemeldet worden sind, einer Typklasse zugeordnet. Kfz-Versicherer nutzen Autotypen und Wohnorte von Kfz-Versicherten nach eigenem Ermessen bei der Tarifkalkulation und nehmen entsprechende Änderungen meist zum Jahreswechsel vor. In diesem Fall haben Versicherte bis zum 30.11. ein Kündigungsrecht und können sich bei Bedarf einen neuen Autoversicherungsanbieter suchen.
2. Welche Fristen gelten für den Wechsel der Kfz-Versicherung?
Die reguläre Frist für den Wechsel der Kfz-Versicherung endet einen Monat vor Ende des Vertragsjahres. Im Oktober und November spricht man zudem von der Autoversicherungswechselsaison, denn zum Jahreswechsel passen die Kfz-Versicherungen die Beiträge an. Aufgrund dieser Änderung haben Sie ein Kündigungsrecht. Die Frist für die Kündigung und den Wechsel der Autoversicherung läuft in diesen Fällen am 30. November aus.
3. Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht haben Sie in folgenden Fällen:
- Beitragserhöhung bei gleichbleibenden Leistungen: Sie können den Anbieter wechseln, wenn Ihre Versicherung während der Vertragslaufzeit bei gleichbleibenden Leistungen die Beiträge erhöht. Es gibt dabei auch sogenannte verdeckte Beitragserhöhungen, wenn Sie etwa in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wurden, aber dennoch keine entsprechende Beitragsvergünstigung erhalten haben.
- Verkauf, Wechsel oder Abmeldung des Kfz: Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, wechseln oder abmelden, ist das Vertragsverhältnis ebenfalls beendet, beziehungsweise können Sie im Bedarfsfall die Kfz-Versicherung wechseln.
- Regulierung eines Schadens: Auch nachdem Ihre Versicherung für Sie einen Schaden reguliert hat, können Sie zu einem anderen Kfz-Versicherungsunternehmen wechseln – in diesem Fall ist das jedoch abhängig von der Art des Schadens und der Auswirkung auf Ihre SF-Klasse nicht immer ratsam.
Im Voraus gezahlte Beiträge erhalten Sie bei einer Sonderkündigung natürlich zurückerstattet.
4. Wo finde ich eine Musterkündigung für meine Kfz-Versicherung?
Das Kündigungsschreiben zur Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung muss bestimmten Anforderungen entsprechen. Unsere kostenlose Musterkündigung erfüllt sowohl die Bestimmungen für eine reguläre Kündigung als auch die für eine Sonderkündigung.
Kostenloses PDF: Musterkündigung Kfz-Versicherung
5. Wie teuer ist die Kfz-Versicherung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger?
Fahranfängerinnen und Fahranfänger zahlen für die Versicherung in der Regel die höchsten Beiträge, doch Sparmöglichkeiten gibt es trotzdem. Wer gerade erst den Führerschein gemacht hat, steigt meist mit Schadensfreiheitsklasse Null und bis zu 100 Prozent Beitragsleistung in die Autoversicherung ein. Bereits nach ein bis zwei Jahren ohne gemeldete Schäden sinkt der Betrag erheblich.
Eine klassische Methode für hohes Sparpotenzial besteht darin, das Auto zunächst als Zweitwagen der Eltern anzumelden. Eine weitere Variante ist die Überschreibung der Schadensfreiheitsklasse von Eltern oder Großeltern auf die Fahranfängerin oder den Fahranfänger. Allerdings verlieren Eltern beziehungsweise Großeltern dabei Ihren eigenen Rabatt.
Eine weitere Spar-Alternative ist der Kauf des richtigen Pkw: Die Versicherung von klassischen Anfänger-Kfz ist oft verhältnismäßig teuer. Der Grund: Diese Autos haben aufgrund vermehrter Schadenmeldungen häufig keine gute Typklasse. Die Typklassen für einzelne Fahrzeugmodelle können Sie auf der Webseite des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) einsehen.
Kostenlose Autoversicherungsvergleiche helfen zudem dabei, günstige und umfangreiche Tarife für Fahranfängerinnen und Fahranfänger zu ermitteln, denn auch hier gilt: Es gibt bei den einzelnen Kfz-Versicherern wesentliche Unterschiede und der teuerste Tarif ist nicht unbedingt der beste.
6. Wie und wann können Schadenfreiheitsklassen übertragen werden?
Die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten sollte gut überlegt werden. Der Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Darüber hinaus ist die Übertragung nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Abgabe nur an nahe Verwandte (Großeltern, Eltern, Geschwister, (Ehe-) Partnerinnen und Partner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder).
- Abgebende Person verliert alle SF-Klassen und deren Rabatte.
- Empfängerinnen und Empfänger müssen zuvor regelmäßig mit dem Fahrzeug der Abgebenden gefahren sein.
- Die Höhe der SF-Klassen darf die Jahre des Führerscheinbesitzes nicht überschreiten. Ein Beispiel: Ein Elternteil hat die SF-Klasse 20. Der Nachwuchs will die SF-Klassen übernehmen, hat aber erst seit sieben Jahren einen Führerschein. Er erhält auch mit einer Übertragung des Rabatts nur die SF-Klasse 7. Der Elternteil verliert damit seine gesamte SF-Klasse und müsste neu beginnen.
Nutzen Sie für die Übertragung der SF-Klassen unser Formular: Hier kostenlos downloaden
Achtung: Manche Versicherer akzeptieren nur ihre eigenen Rabattübertragungsformulare.
Hinweis: Eine Übertragung der SF-Klasse nach den obigen Bedingungen ist nach einem Todesfall ebenfalls möglich. Dies kann bis zu zwölf Monate nach dem Tod der Inhaberin beziehungsweise des Inhabers und der Einreichung der Sterbeurkunde erfolgen.
7. Welche Kfz-Versicherungsleistungen sind wichtig?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist essenziell. Je nach Ihren persönlichen Gegebenheiten sind Erweiterungen sinnvoll. Hier finden Sie einen Überblick über zentrale Bausteine:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie ist gesetzliche Pflicht und leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie im Straßenverehr versehentlich bei Dritten verursachen. Sie schützt Sie zudem auch rechtlich vor unberechtigten Anforderungen von Dritten.
- Kfz-Teilkaskoversicherung: Sie ist freiwillig, kostet in der Regel einen geringen Mehrbetrag pro Jahr und tritt bei diversen Schäden an Ihrem eigenen Pkw in Kraft. Darunter sind Diebstahl des Autos oder von Fahrzeugteilen; Glasbruch; Schäden durch Sturm, Hagel, Fluten oder Blitzschlag; Schäden durch Brand oder Explosionen und Zusammenstöße mit Haarwild, wenn der Pkw in Bewegung ist (zum Beispiel Wildschweine, nicht aber Wildkatzen). Einzelne Anbieter haben jedoch unterschiedlich umfangreiche Leistungen – teils unabhängig vom Preis.
- Kfz-Vollkaskoversicherung: Sie ist freiwillig und leistet bei Ihrem eigenen Auto in Fällen von Kollisionsschäden durch Eigenverschulden oder nicht zu ermittelnde Verursacherinnen und Verursacher, bei Fahrerflucht der oder des Schuldigen oder zahlungsunfähigen oder nicht zu ermittelnden Verursachern; bei Tierschäden, welche die Teilkasko nicht zahlt sowie bei Schäden durch Vandalismus. Der Schutz ist ratsam, wenn Ihr Kfz über einen Autokredit erworben oder geleast wurde, da die Vollkasko im Falle des Wagenverlusts die Kosten übernimmt. Auch hier gilt: Nicht alle Vollkaskotarife sind gleichgut.
- Autoschutzbrief: Dieser Zusatzbaustein ist für wenig Mehrkosten erhältlich – bei einigen Anbietern erhalten Sie ihn nur, wenn Sie eine der freiwilligen Kaskoversicherungen abgeschlossen haben. Der Schutzbrief gewährt dem Pkw samt allen Insassen bei Unfällen, Pannen und im Krankheitsfall im Inland und europäischen Ausland Hilfestellung. Je nach Tarif umfasst er den Krankenrücktransport, Übernachtungskosten, Ersatzteilversand, Mietwagen- und Abschleppkosten.
- Sonderausstattungen: Zieren teure Extras Ihr Kfz (z. B. besondere Musikanlagen oder bestimmte Hightech-Assistenzsysteme), ist es sinnvoll, diese ebenso zu versichern. Schauen Sie bei Bedarf genau, in welcher Höhe Ihre Wunschversicherung auch die Extras in Ihrem Auto gegen welche Schäden versichert.
- Über einen Zusatzbaustein werden bei manchen Anbietern und Direktversicherern zumindest in Teilen Schäden mitversichert, die aufgrund von Fahrlässigkeit entstanden sind. Abhängig ist das dabei auch von den Umständen.
8. Gilt die Kaskoversicherung auch für Sonderausstattungen?
Nicht notwendigerweise. Schließen Sie eine Teilkaskoversicherung ab, so definiert die Kfz-Versicherung in der Präambel detailliert, welche Autoteile versichert sind. Das Gleiche gilt für die Vollkaskoversicherung. Nicht versicherte Autoteile können Sie zu gesonderten Beträgen mitversichern.
9. Bin ich mit meiner Autoversicherung auch im Ausland abgesichert?
Wenn Sie ins europäische Ausland fahren, empfiehlt es sich, bei Ihrer Versicherung einen Autoschutzbrief anzufordern, der Versicherungsleistungen für den Wagen und seine Insassen bietet. Auch für Vielfahrerinnen und Vielfahrer lohnt sich dieser Zusatzbaustein Ihrer Kfz-Versicherung, der in der Regel – je nach Versicherer – nur verhältnismäßig wenige Mehrkosten verursacht.
10. Was ist ein Saisonkennzeichen und wozu ist es gut?
Mit einem Saisonkennzeichen dürfen Sie nur für einen genau definierten Zeitraum fahren, nicht aber das ganze Jahr über. Kfz-Versicherung und Kfz-Steuern fallen nur für diesen Zeitraum oder diese Saison an, nicht aber für den Rest des Jahres. Möchten Sie nach Ablauf von einem Jahr in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, muss das Saisonkennzeichen mindestens sechs Monate pro Jahr gültig sein.
11. Bekomme ich trotz negativer SCHUFA-Akte eine Kfz-Versicherung?
Ja, der Abschluss einer Autoversicherung ist trotz negativem SCHUFA-Eintrag möglich. Der Grund: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht. Da die Kfz-Versicherer jedoch stets eine SCHUFA-Auskunft einholen, wird in diesen Fällen oftmals kein Vertrag über Teil- und Vollkaskoversicherungen gewährt, denn diese Tarifbestandteile werden nicht vom Gesetzgeber gefordert. Das gilt auch für andere Extras wie den Autoschutzbrief oder die Mallorca-Police.
Je nach Kfz-Versicherung ist trotz einer negativen SCHUFA-Auskunft eine monatliche Zahlweise der Beiträge möglich. Bei einer jährlichen Beitragszahlung sind die Tarife jedoch in der Regel günstiger.
Passenden Tarif finden und sparen: So wechseln Sie in nur 3 Schritten über Tarifcheck.de Ihre Autoversicherung.
Kfz-Versicherung wechselnSo kündigen Sie Ihre Autoversicherung sicher und fristgerecht – kostenlose Musterkündigung zum Download inklusive.
Kfz-Versicherung kündigenSchadenfreiheitsklassen auf den Punkt gebracht. Verschaffen Sie sich einen kostenlosen Überblick.
Alles zu SchadenfreiheitsklassenTipps, Infos, Antrag & Co.: So erhalten Sie schnell eine eVB-Nummer für Ihr Fahrzeug.
eVB-Nummer beantragenErmitteln Sie mithilfe des kostenlosen Kfz-Steuer-Rechners, wie viel Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug fällig wird.
Kfz-Steuer berechnenNutzen Sie unseren kostenlosen Rechner und schauen Sie, ob sie aktuell ein Sonderkündigungsrecht haben.
Sonderkündigungsrecht prüfen