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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Kfz-Versicherung Vergleich — so finden Sie die passende Autoversicherung
Kfz-Versicherungsvergleich – so einfach ist es
Der externe Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem nutzerfreundlichen Autoversicherungsvergleich ermitteln Sie in nur wenigen Minuten Zeit im Idealfall ein Sparpotenzial von Hunderten Euro der Versicherungssumme. So einfach funktioniert der externe Rechner auf unserem Vergleichsportal:
Neben dem Preis ist bei einer Kfz-Versicherung auch die Leistung enorm wichtig. Entsprechend Ihrer individuellen Wünsche filtern Sie mithilfe des kostenlosen, unverbindlichen Vergleichs unseres externen Partners auf Tarifcheck.de nach Zusatzbausteinen sowie den Wahlleistungen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Dabei gilt: Leistungsstarke Versicherungstarife finden Sie bereits zu moderaten Preisen, die teuerste Autoversicherung ist nicht immer die beste.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Sachschäden und Personenschäden zuständig, die Kfz-Versicherte mit dem Fahrzeug bei einem Unfall oder Ähnlichem versehentlich bei Dritten verursachen. Sie leistet im Gegensatz zur Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung nicht für Schäden am eigenen Kfz.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen variieren die Leistungen und Preise für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Gewährleistung für bestimmte Deckungs-Mindestsummen sind für alle Kfz-Versicherungsunternehmen und Direktversicherer Vorschrift. Bei Kfz zur Personenbeförderung, auch mit Anhänger, die bis zu zehn Plätze haben, greifen folgende Mindestdeckungssummen:
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Die Kaskoversicherungen
Je nach Umfang der Kfz-Versicherungspolice decken Teil- und Vollkaskoversicherungen verschiedene, potenzielle Schäden am eigenen Auto ab. Die Kasko variiert dabei je nach Kfz-Versicherer in Preis, Leistung und Angebot.
Leistungen der Teilkaskoversicherung
Die einzelnen Teilkaskoleistungen im Schadenfall variieren je nach Versicherer. Relevant ist beispielsweise, welche Schadensregulierungen in welcher Höhe der Tarif bei Schäden durch Tiere und an bestimmten Autoteilen vorsieht. In der Regel können nicht versicherte Sonderausstattungen und Ähnliches gegen einen Aufpreis versichert werden.
Leistungen der Vollkaskoversicherung
Die Leistungen der Vollkasko variieren ebenfalls je nach Versicherer. Einige Autoversicherungen definieren ein Kfz beispielsweise für ein Jahr als neuwertig, andere nur für wenige Monate und dies hat Einfluss auf die Neuwertentschädigung im Schadensfall. Prüfen Sie also die Tarifdetails.
Nicht zuständig ist die Vollkaskoversicherung, wenn das Kfz zum Schadenszeitpunkt nicht verkehrstauglich war, die Fahrerin oder der Fahrer Fahrerflucht begangen hat oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.
Diebstahlschutz für Ihren Oldtimer
Hier finden Sie 8 Diebstahlschutzmöglichkeiten für Ihr Kfz.
Vollkasko und Teilkasko im Vergleich
Welche Kfz-Kaskovariante für Sie persönlich am sinnvollsten ist, ist pauschal nicht zu sagen. Alter, Modell und Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs spielen dabei eine Rolle. Weiter hängt dies von Ihrem Schadenfreiheitsrabatt, der Höhe der gewünschten Schadensdeckung und dem gewünschten Komfort sowie Ihren finanziellen Möglichkeiten ab.
Wenn Ihr Auto besonders neu ist, einen hohen Listenpreis hat oder über einen Kredit finanziert ist, sollten Sie definitiv den Abschluss einer Vollkaskoversicherung in Erwägung ziehen. Ist Letzteres der Fall, dann würde im Fall eines Totalschadens der Kredit je nach Tarif und vereinbarter Leistung mithilfe einer Vollkaskoversicherung abgelöst werden.
Da viele von der Vollkasko abgedeckte Schäden durch umsichtiges Fahren vermieden werden können, werden Ihnen schadenfrei gefahrene Jahre im Vollkaskomodus angerechnet. Auf die von der Teilkaskoversicherung abgedeckten Schäden, wie zum Beispiel Wildwechsel oder Unwetter, haben Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter keinen Einfluss, daher wird der Schadenfreiheitsrabatt im Gegensatz zur Vollkasko dort nicht berücksichtigt.
Aufgrund des geringeren Leistungsniveaus ist der Schadenservice der Teilkaskoversicherung im Vergleich zur Vollkaskoversicherung relativ günstig und nur unwesentlich teurer als die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Je nach Versicherer und Ihren Umständen, beispielsweise einem guten Schadenfreiheitsrabatt, kann die Kfz-Vollkaskoversicherung nur unwesentlich teurer sein als die Teilkasko. Ein Versicherungsvergleich beider Kaskovarianten ist daher empfehlenswert.
Wesentlich preiswerter wird die Kfz-Versicherung, wenn Sie sich bei beiden Kaskovarianten für eine Eigenbeteiligung entscheiden. Einige Unternehmen bieten gar keine Kaskoversicherungen ohne Selbstbeteiligung an. Ein Schaden oder Unfall, der bereits durch die Selbstbeteiligung abgegolten ist, hat dann keine Auswirkung auf den Rabatt Ihrer SF-Klasse.
Tierschäden – den richtigen Kfz-Versicherungsschutz wählen
Die Teilkaskoversicherung kommt nur für Schäden auf, wenn das Kfz bei einem Zusammenstoß mit Wild in Bewegung war. Die meisten Teilkaskoversicherungen zahlen nur dann, wenn es zu einer Kollision mit sogenanntem Haarwild
kam. Gemäß der Definition des § 2 des Bundesjagdgesetzes zählen Rehe, Elche, Wildschweine, Wildkatzen, Feldhasen und Füchse zum Haarwild – die einzelnen Bundesländer können zudem weitere Tierarten unter das Jagdrecht stellen. Federwild wie Möwen oder Wildgänse zählen nicht dazu. Kein Schutz besteht in der Teilkasko zudem oftmals bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren wie Kühen, Pferden oder Katzen.
Ein Schadenfall beziehungsweise eine Kollision muss zudem nachweisbar sein. Hilfreich ist eine detaillierte Wildschadenbescheinigung der Polizei oder von Jagdpächterinnen und Jagdpächtern, insbesondere, wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen oder -geflogen ist.
Tierschäden durch Nager unter der Motorhaube
Einige Tiere knabbern unter der Motorhaube die Wagenverkabelung an. Nager wie Stein- und Baummarder zählen zum Haarwild. Kosten für unbrauchbare Kabel werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung erstattet. Nicht sichergestellt ist der Schadensanspruch bei ernsthaften Folgeschäden – etwa am Motor. Ähnlich unklar ist die Lage bei Kabelschäden durch Ratten oder Katzen. Gutachterinnen und Gutachter für Kaskoschäden können anhand von Fell- und Duftspuren die Tierart bestimmen.
Prüfen Sie also im Idealfall vor Versicherungsabschluss genau, was einzelne Kaskopolicen bezüglich Schäden durch Tiere abdecken.
Das beeinflusst die Höhe Ihrer Autoversicherungsbeiträge
Viele Faktoren haben Einfluss auf die Tarifkalkulation und die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge. Besonders relevant bei der Prämienkalkulation und der Berechnung der Kfz-Versicherung ist neben dem Leistungsumfang die Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer. Auch Typklassen und Regionalklassen spielen je eine große Rolle bei der Beitragskalkulation, Beitragserhöhungen und -senkungen. Gleiches gilt für Punkte in Flensburg. Außerdem ist relevant, ob Sie einen Erst- oder Zweitwagen versichern. Wenn Sie sich für eine Werkstattbindung entscheiden, kann sich dies zu Ihren Gunsten auf die Prämie auswirken.
Die einzelnen Auto- und Direktversicherer bewerten einzelne Kriterien unterschiedlich. Folglich variieren die Leistungen und Preise. Ein Autoversicherungsvergleich ist deshalb umso sinnvoller.
Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
Besondere Bedeutung bei der Beitragsberechnung hat der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Je länger die oder der Versicherte ohne eine Schadenmeldung ein Kfz versichert, desto besser ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und desto günstiger sind die Tarife der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung wird der SF-Rabatt nicht angerechnet. Der Grund: Auf Teilkaskoschäden haben die Versicherten in der Regel keinen Einfluss.
Die Verbesserung der SF-Klassen erfolgt dabei automatisch am Ende des Versicherungsjahres, sofern kein Schaden reguliert worden ist. Ist die Kfz-Versicherung hingegen für einen Schaden aufgekommen, dann erfolgt eine Herabstufung der SF-Klasse.
Eine Ausnahme: Saisonkennzeichen müssen mindestens sechs Monate pro Jahr ausgestellt worden sein.
Es gibt dabei keine einheitliche SF-Kostentabelle für alle Versicherer, diese berechnen die Höhe des Rabatts nach eigenem Ermessen.
Ein Beispiel: Eine Versicherte hat über zehn Jahre keinen Schaden gemeldet und hat die SF-Klasse 10. Versicherung A kalkuliert für den Tarif 40 Prozent der Grundprämie für je Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Versicherung B hingegen für beide Arten von Schutz je 36 Prozent.
Schadenfreiheitsklassen werden bei einem Wechsel der Autoversicherung übertragen, sofern Sie innerhalb der letzten sieben Jahre eine Kfz-Versicherung hatten. Sie verlieren Ihren SF-Rabatt also nicht. Auch ist es möglich, SF-Rabatte auf Dritte zu überschreiben, beispielsweise auf die eigenen Kinder. Dieser Prozess kann jedoch nicht rückgängig gemacht werden.
Die Typklasse
Die verschiedenen Fahrzeugmodelle in Deutschland werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr neu in Typklassen eingestuft, was Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge für die Kfz-Versicherung hat. Je höher die Typklasse ist, also je mehr Schäden für einen bestimmten Fahrzeugtyp verzeichnet und von Versicherungen reguliert worden sind, desto höher sind auch die Beiträge für diesen Autotyp.
Die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung haben dabei je unterschiedliche Typklassen, weil verschiedenartige Schäden reguliert werden. Der GDV veröffentlicht das Typklassenverzeichnis in der Regel im späten Sommer oder Herbst. Ändern sich eine oder mehrere Typklassen eines bestimmten Modells, berücksichtigen die Kfz-Versicherer dies bei der Prämienbildung zum Jahreswechsel. Die Berücksichtigung der Typklassen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber gängige Praxis.
Die Regionalklasse
Insgesamt gibt es in Deutschland 413 Zulassungsbezirke für Kfz, die je in Regionalklassen eingestuft werden. Maßgebend bei der Berechnung ist die Schadensbilanz der Autos beziehungsweise Kfz-Versicherten innerhalb der jeweiligen Zulassungsbezirke. Genau wie die Typklassen wird diese vom GDV einmal jährlich berechnet und in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht. Die Kalkulation basiert dabei auf der Schadensbilanz der letzten fünf Jahre.
Auch bei den Regionalklassen wird zwischen Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden, da unterschiedliche Arten von Schäden bedeutsam sind. In der Regel ziehen Autoversicherer die Regionalklassen bei der Prämienbildung auf eigenen Wunsch hin zu Rate und passen die Tarife gegebenenfalls zum Jahreswechsel an.
Rabattschutz und Rabattretter bei der Kfz-Versicherung
Mit einem Rabattschutz, den viele Kfz-Versicherungen als Zusatzbaustein anbieten, können Sie sich im Schadenfall gegen Rückstufungen versichern, wenn Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer eine bestimmte SF-Klasse erreicht haben. Im Schadenfall verbessert sich die SF-Klasse trotzdem, sofern Sie eine bestimmte Anzahl von Schäden pro Jahr nicht überschreiten, so wie es im Schadenfreiheitsfall geschehen würde.
Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung sollten Nutzerinnen und Nutzer beachten, dass der angerechnete Rabattschutz beim neuen Versicherer meist nicht mehr gilt. Dieser wird höchstwahrscheinlich eine Rückstufung vornehmen, wenn die vorherige Autoversicherung für die Versicherte oder den Versicherten für einen Schaden aufgekommen ist, jedoch aufgrund des Rabattschutzes keine Rückstufung vorgenommen hat.
Wenn Sie bereits viele Jahre schadenfrei gefahren sind, bieten einige Kfz-Versicherungen einen Rabattretter an. Dieser sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall nur geringfügig oder sogar gar nicht zurückgestuft werden – auch ohne Beitragszuschläge. Die Policen der einzelnen Versicherer sind bezüglich Rabattschutz und Rabattretter sehr unterschiedlich. Ein Autoversicherungsvergleich kann daher sinnvoll sein.
Günstige Autoversicherung entsprechend Ihrer Bedürfnisse
Die Ansprüche an eine Kfz-Versicherung variieren mit dem eigenen Kfz, dem Fahrerkreis und der Nutzung. Für einen hochwertigen Neuwagen sollten Sie beispielsweise die Reparatur von Kaskoschäden, Vandalismus und Kurzschluss mit einer höheren Deckungssumme versichern. Fahren Sie nur wenige Kilometer pro Jahr, wirkt sich dies beitragssenkend aus. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger kann es Sinn ergeben, sich die Rabatte von Eltern & Co. überschreiben zu lassen.
Mithilfe des kostenlosen Rechners unseres externen Partners finden Sie einen passenden Tarif mit einem Schadenservice entsprechend Ihrer Vorstellungen und können minutenschnell ausloten, wie hoch Ihr individuelles Sparpotenzial ist. Günstige Beiträge müssen dabei nicht unbedingt weniger Leistung bedeuten. Der Markt ist groß und die Kfz-Versicherer bieten neuen Kundinnen und Kunden attraktive Angebote und Rabatte mit hunderten Euro Sparpotenzial trotz gutem Versicherungsschutz. Regelmäßige Vergleiche lohnen sich also.
Spartipp: Kfz-Versicherung steuerlich absetzen
Je nach Höhe Ihres Einkommens kann es sich für Sie als steuerpflichtige Fahrzeughalterin oder steuerpflichtigen Fahrzeughalter lohnen, die Beiträge für die Kfz-Versicherung anteilig in der Steuererklärung abzusetzen. In unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung in der Steuererklärung finden Sie Tipps und Informationen.
Kfz-Versicherungen im Vergleich
Der günstigste und teuerste Tarif in der Übersicht
- Fahrzeug: Smart Fortwo 0.9 Coupe
- HSN/TSN: 1313 / EGF
- Zulassungsort: 80333 München
- Erstzulassung: 02.05.2020
- Finanzierung: Barkauf
- Nutzung: Nur privat
- Stellplatz: Straße - öffentlich
- Jahreskilometer: 6.000
- Zahlweise: Jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 500 € / 150 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF 3 / SF 3
- Halter: Versicherungsnehmerin
- Wohnort: 80333 München
- Familienstand: Ledig
- Kinder: keine
- Geburtstag: 01.09.1998
- Berufsgruppe: Angestellte
- Führerschein seit: 01.10.2016
Sparpotenzial ansehen
Anbieter: Badische Versicherungen
Tarif: Basis mit Schadenservice Plus
Anbieter: Nürnberger
Tarif: Premium WerkstattPlus
Stand: 10.2022 Quelle: Tarifcheck.de
- Fahrzeug: VW Golf VII 1.4 TSI
- HSN/TSN: 0603 / BPG
- Zulassungsort: Lüneburg
- Erstzulassung: 01.08.2017
- Finanzierung: Leasing
- Nutzung: Nur privat
- Stellplatz: Einzelgarage
- Jahreskilometer: 20.000
- Zahlweise: Jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 500 € / 150 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF5 / SF5
- Halter: Versicherungsnehmer
- Wohnort: 21335 Lüneburg
- Familienstand: Verheiratet
- Kinder: 2
- Geburtstag: 10.07.1986
- Berufsgruppe: Angestellter ÖD
- Führerschein seit: 25.09.2004
Sparpotenzial ansehen
Anbieter: wefox
Tarif: Comfort
Anbieter: Bavaria Direkt
Tarif: Komfort L online
Stand: 10.2022 Quelle: Tarifcheck.de
- Fahrzeug: VW Sharan 1.4 TSI
- HSN/TSN: 0603 / ATP
- Zulassungsort: Dortmund
- Erstzulassung: 01.06.2018
- Finanzierung: Kredit
- Nutzung: Nur privat
- Stellplatz: Carport
- Jahreskilometer: 18.000
- Zahlweise: Jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 500 € / 150 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF8 / SF8
- Halter: Versicherungsnehmer
- Wohnort: 44135 Dortmund
- Familienstand: Verheiratet
- Kinder: 1
- Geburtstag: 25.03.1970
- Berufsgruppe: Selbständiger
- Führerschein seit: 15.07.1990
Sparpotenzial ansehen
Anbieter: wefox
Tarif: Compact
Anbieter: Bavaria Direkt
Tarif: Komfort L online mit Werkstattbindung
Stand: 10.2022 Quelle: Tarifcheck.de
Nützliche Ratgeber zum Downloaden
FAQ – häufige Fragen zur Autoversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was sind Regional- und Typklassen?
2. Welche Fristen gelten für den Wechsel der Kfz-Versicherung?
3. Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
4. Wo finde ich eine Musterkündigung für meine Kfz-Versicherung?
5. Wie teuer ist die Kfz-Versicherung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger?
6. Wie und wann können Schadenfreiheitsklassen übertragen werden?
7. Welche Kfz-Versicherungsleistungen sind wichtig?
8. Gilt die Kaskoversicherung auch für Sonderausstattungen?
9. Bin ich mit meiner Autoversicherung auch im Ausland abgesichert?
10. Was ist ein Saisonkennzeichen und wozu ist es gut?
11. Bekomme ich trotz negativer SCHUFA-Akte eine Kfz-Versicherung?
Passenden Tarif finden und sparen: So wechseln Sie in nur 3 Schritten über Tarifcheck.de Ihre Autoversicherung.
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Alles zur eVB-NummerErmitteln Sie mithilfe des kostenlosen Kfz-Steuer-Rechners, wie viel Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug fällig wird.
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