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Wie hoch soll Ihre monatliche Pflegerente sein?

Wählen Sie den monatlichen Betrag, der Ihnen im Falle der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt werden soll.

Private Pflegezusatz­versicherung

Pflegezusatz­versicherung: Wichtig zu wissen
  • Die Versorgungslücke zwischen den realen Pflegekosten und der Deckung durch die gesetzliche Pflegeversicherung kann bei mehr als 2.000 € monatlich liegen.
  • Eine private Pflegezusatzversicherung dient dazu, die gesetzliche Versorgungslücke zu stopfen.
  • Auch mit einer privaten Zusatzversicherung bleiben Ihre Ansprüche bei der gesetzlichen Pflegeversicherung bestehen.
  • Pflegezusatzversicherungen können Sie individuell auf Sie und Ihre Wünsche zuschneiden. Auch können Sie zwischen mehreren Modellen wählen, so etwa der Pflegetagegeldversicherung oder der Pflegekostenversicherung.
  • Es ist deshalb kaum möglich, ad hoc einen idealen Tarif zu finden. Über Tarifcheck.de erhalten Sie bei Bedarf kostenfrei und unverbindlich ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
  • Geben Sie dafür einfach Ihre Eckdaten in die Eingabemaske ein. Ein Experte unseres externen Partner-Services wird Sie zeitnah mit passenden Angeboten kontaktieren und Sie persönlich und unverbindlich beraten.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Wie funktioniert der kostenlose externe Pflegezusatz­versicherungs-Vergleich?

Niemand möchte über Pflegebedürftigkeit und das Altern nachdenken. Den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung schieben deswegen viele Menschen vor sich her. Dabei wird der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung zunehmend wichtiger, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann nur als Teilversicherung verstanden werden, die bei weitem nicht alle Kosten deckt.

Die Fachleute unseres externen Partner-Services beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich. Geben Sie einfach Ihre Ansprüche an den Zusatzschutz sowie Ihre Kontaktdaten in die Buchungsmaske auf Tarifcheck.de ein. Zur Deckung der Pflegelücke erhalten Sie von unserem externen Partner zeitnah passende Angebote entsprechend Ihrer Vorgaben.


Pflegezusatzversicherung Vergleich – welche Modelle gibt es?

Bei dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung haben Sie die Wahl zwischen mehreren Modellen. Bei all diesen Modellen bestehen gegebenenfalls lebenslang Leistungsansprüche. Expertenmeinungen gehen bis dato bezüglich der besten Modell-Option auseinander. Vielfach genutzt wird jedoch die Pflegetagegeldversicherung.

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Pflegetagegeld­versicherung

Tagegeld ist die meistgenutzte Form der Pflegezusatzversicherung. Die oder der Versicherte erhält im Pflegefall für jeden Pflegetag einen festen Geldbetrag, insofern die Pflegebedürftigkeit der Person mittels Gutachten festgestellt wurde. Der Tagessatz ist unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten, Nachweise über entsprechende Ausgaben für die Pflege sind für das Tagegeld demnach nicht erforderlich. Das Pflegetagegeld steht den Versicherten zur freien Verfügung. Ob die Hilfsbedürftigen den Betrag selbst verwenden oder pflegenden Angehörigen zur Verfügung stellen, ist schließlich ihnen selbst überlassen.

Sie können alle oder aber nur höhere Pflegegrade mit einer Pflegetagegeldversicherung absichern. Das Pflegetagegeld eines unteren Pflegegrads darf den Tagessatz eines darüber liegenden Pflegegrads jedoch nicht übersteigen. Es ist auch möglich, für jeden Pflegegrad dieselbe Summe Tagegeld zu veranschlagen.

In der Pflegetagegeldversicherung unterscheidet man statische und flexible Tarife. Beim statischen Modell wird für den Pflegegrad 5 – je nach Tarif auch für Pflegegrad 4 – eine bestimmte Leistung vereinbart. In den übrigen darunterliegenden Pflegegraden erhält man einen vorab vereinbarten Prozentsatz dieser Leistung. Bei dem flexiblen Tarif können Sie die Höhe des Tagesgeldes beziehungsweise den Tagesatz für einzelne Pflegegrade individuell festlegen. Die Leistungen sind nicht prozentual gestaffelt.

Beinahe alle Tarife der Pflegetagegeldversicherung bieten die Möglichkeit, Tagegelder nach Vertragsabschluss zu erhöhen und dadurch Kostensteigerungen anzupassen. Grundsätzlich werden die Tagegelder alle drei Jahre automatisch erhöht, je nach Tarif um zehn Prozent oder anhand statistisch ermittelter Werte. Die Erhöhung ist jedoch nicht verpflichtend, Sie können also auch Widerspruch einlegen. Ihnen steht außerdem keine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit bevor.

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Pflegekosten­versicherung

Die Pflegekostenversicherung übernimmt die durch Ärztinnen und Ärzte nachgewiesenen Kosten bei Rechnungsvorlage – oft jedoch nicht in voller Höhe. Meist werden entweder die Kosten der gesetzlicher Pflegeleistungen um einen gewissen Prozentsatz aufgestockt oder bis zu einer gewissen Höhe übernommen. Auch wenn Pflegekosten erstattet werden, bedeutet dies bei einem stationären Aufenthalt nicht notwendigerweise Kostenübernahme für Verpflegung und Unterbringung. Bei Vertragsabschluss werden Leistungen der Pflegekostenversicherung genau festgelegt, die Kostenübernahme gilt nur dafür. Werden einzelne Leistungen durch Versicherungsnehmerinnen oder Versicherungsnehmer aufgrund des Krankheitsbildes nicht genutzt, verfallen sie.

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Pflegerenten­versicherung

Abhängig von Pflegegrad und gewähltem Tarif erhalten Pflegebedürftige mittels der Pflegerentenversicherung eine monatliche Rente, über die sie frei verfügen können. Sie können also frei entscheiden, ob das Geld für häusliche Pflege oder andere Dinge genutzt werden soll. Diese Police ist verhältnismäßig teurer als etwa die Pflegetagegeldversicherung jedoch flexibler in der Auszahlung. Auch müssen die Beiträge der Pflegerentenversicherung in der Regel nicht weiter gezahlt werden, sobald der Leistungsfall eintritt.

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Pflegerenten-Risikoversicherung

Diese Form der Vorsorge ähnelt der Pflegerentenversicherung, auch hier wird eine vorab vereinbarte Rente ausgeschüttet, der volle Betrag wird allerdings erst ab Pflegegrad 4 gezahlt. Bei einzelnen Versicherern ist im Falle der Berufsunfähigkeit auch eine Beitragsbefreiung bei fortdauerndem Leistungsanspruch möglich.


Wie werden meine monatlichen Beträge berechnet?

Allgemein gilt: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind die Beiträge der Pflegezusatzversicherung. Auch für ältere Menschen gibt es empfehlenswerte Tarife, die im Ernstfall der Armut vorbeugen. Das Geschlecht darf seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg seit dem 21. Dezember 2012 keinen Einfluss mehr auf die Tarifkalkulation haben. Denn das widerspricht laut EuGH der EU-Gleichstellungsrichtlinie. Vorab mussten Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung häufig höhere Beiträge entrichten als Männer.

Da es sich um eine private Pflegezusatzversicherung handelt, sind die Beiträge unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Relevant für die Bestimmungen sind:

  • Das individuell gewählte Leistungspaket.
  • Das Alter bei Versicherungsbeitritt: Viele Versicherungen haben Vorgaben bezüglich des minimalen und maximalen Eintrittsalters: Dieses beginnt häufig bei 30 Jahren und endet – je nach gewähltem Modell – bei zwischen 50 oder 75 Jahren.
  • Der Gesundheitszustand bei Versicherungsbeitritt: Der Gesundheitszustand einer Antragstellerin oder eines Antragstellers wird in der Regel anhand eines Fragebogens erhoben – die Fragen variieren je nach Anbieter.

Worauf muss ich beim Abschluss einer Pflegezusatz­versicherung achten?

Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert, sofern man nicht über ein ausreichend großes Vermögen verfügt, um etwaige Pflegekosten mehrere Jahre oder Jahrzehnte zu tragen. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch in Qualität, Leistung und Preis. Es ist daher sinnvoll, verschiedene Optionen der Vorsorge zu vergleichen und die Vertragspunkte genauer zu prüfen.

Auch sollten Sie sich vorher genau überlegen, welche Kriterien Ihnen bei der Absicherung persönlich wichtig sind und welche Betragshöhe von etwa Pflegezusatzrente oder Tagesgeld gegebenenfalls notwendig wären, um die Versorgungslücke zu decken.

Relevant bei einer Pflegezusatzversicherung sind folgende Vertragspunkte:


Statische und flexible Tarife im Vergleich

Bei vielen Anbietern haben Sie die Wahl zwischen statischen und flexiblen Tarifen

Statischer Tarif Flexibler Tarif
Beim statischen Modell wird für Pflegegrad 5 (tarifabhängig auch schon für Pflegegrad 4) eine bestimmte Leistung vereinbart. In den Graden darunter erhalten Versicherte einen vorab vereinbarten Prozentsatz dieser Leistung. Bei dem flexiblen Tarif können Leistungen für einzelne Pflegegrade entsprechend eigener Ansprüche individuell verhandelt werden. Sie sind nicht prozentual gestaffelt.
Pflegegrad Statischer Tarif Pflegegrad Flexibler Tarif
Pflegegrad 5 1.500 € Pflegegrad 5 Vereinbarung von 1.500 €
Pflegegrad 4 75 % von 1.500 € = 1.125 € Pflegegrad 4 Vereinbarung von 1.500 €
Pflegegrad 3 50 % von 1.500 € = 750 € Pflegegrad 3 Vereinbarung von 1.200 €
Pflegegrad 2 25 % von 1.500 € = 375 € Pflegegrad 2 Vereinbarung von 450 €
Pflegegrad 1 10 % von 1.500 € = 150 € Pflegegrad 1 Vereinbarung von 450 €

Die meisten Pflegebedürftigen werden Pflegegrad 1 bis 3 zugeordnet. Um im Pflegefall für diese Grade angemessen versorgt zu sein, muss beim statischen Tarif für Pflegegrad 5, vereinzelt für Pflegegrad 4, eine hohe Summe veranschlagt werden. Der monatliche Beitrag wird folglich sehr teuer. Die Wahl eines flexiblen Tarifs ist dementsprechend empfehlenswert.


Genaue Angaben bei der Gesundheitsprüfung – was muss ich beachten?

Vor Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung müssen Sie in der Regel einen Fragebogen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Es empfiehlt sich, die Angaben sorgfältig zu überprüfen, denn sind diese nicht korrekt und vollständig, so kann die Versicherung die Leistung beziehungsweise Auszahlung im Ernstfall verweigern – auch wenn die Pflegebedürftigkeit nichts mit einer falsch beantworteten Frage zu tun hat.

Die Fragebögen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Einige Unternehmen fragen gezielt, ob bestimmte physische und psychische Krankheiten und/oder Vorfälle vorliegen oder in der Vergangenheit vorlagen. Andere Versicherungen fragen allgemein nach Krankenhausaufenthalten und Kuren, Krankheiten, Unfällen, Behandlungen und Untersuchungen vergangener Jahre.

Fehler in der Beantwortung der Fragen können sich schnell einschleichen, denn kaum jemand hat seine eigene Krankengeschichte lückenlos im Kopf und kann spontan einzelne Diagnosen im Fachjargon wiedergeben. Es empfiehlt sich, Ärztinnen, Ärzte oder Kassen zu konsultieren, um herauszufinden, was genau in den eigenen Krankenakten vermerkt ist und sich gegebenenfalls beim Ausfüllen helfen zu lassen.


Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Pflegezusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind auf dem Markt äußerst selten beziehungsweise für bestimmte Modelle der privaten Pflegevorsorge nicht erhältlich. Der Grund: Mittels des Fragebogens werden etwaige Vorerkrankungen und von potentiellen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern ermittelt. Wie auch bei anderen privaten Versicherungen können Leistungen ausgeklammert werden, die in Zukunft aufgrund von Vorerkrankungen wahrscheinlich werden. Die Gesundheitsprüfung ist für Versicherungsgesellschaften also eine wichtige Basis für individuelle Vertragsdetails.

Mithilfe der Gesundheitsprüfung wird folglich festgelegt, wann Versicherte im Ernstfall welche Ansprüche bezüglich Pflegekostenversicherungen, Pflegerentenversicherungen, Tagegeld et cetera haben. Auch die Kosten der Pflegezusatzversicherung werden anteilig anhand der Gesundheitsfragen ermittelt.

Eine Ausnahme ist die staatlich geförderte Pflegeversicherung Pflege-Bahr. Der Vorteil: Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen keine Gesundheitsfragen beantworten. Die Versicherung ist deshalb auch für Menschen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen erhältlich. Die Nachteile: Pflege-Bahr deckt die Pflegelücke in der Regel zu kleineren Anteilen als andere Formen privater Pflegevorsorge. Zudem sind steigende Beiträge für alle Pflege-Bahr-Versicherten wahrscheinlich, sobald die Pflegebedürftigkeit unter den Beitragszahlerinnen und Zahlern zunimmt und Pflege-Bahr höhere Pflegeausgaben verzeichnet.

Insgesamt gilt: Die Gesundheitsfragen unterscheiden sich bei den einzelnen Anbietern, auch die jeweiligen Bewertungskriterien Ihrer Antworten variieren. Die einzelnen Pflegezusatzversicherer unterscheiden sich zudem bezüglich Leistungen und Beitragshöhe. Vergleichen Sie deshalb verschiedene Anbieter der privaten Pflegevorsorge und lassen Sie sich unverbindliche und kostenfreie Angebote erstellen, um individuell passende Tarife zu finden.


Was sind Pflegegrade?

Anfang 2017 haben die neuen fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen abgelöst. Beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie angeben, ab welchem Pflegegrad Sie Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten. Der Pflegegrad bezeichnet dabei, im welchem Umfang eine Person Hilfestellung benötigt. Das entsprechende Gutachten erstellt für gesetzlich Versicherte der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), für privat Versicherte ist das Unternehmen MEDICPROOF zuständig.

Die Überführung von den Pflegestufen in die neuen fünf Pflegegrade erfolgt automatisch. Bereits versicherte Personen müssen demnach keinen neuen Antrag stellen, sondern werden von ihrer Pflegekasse über den neu zugeteilten Pflegegrad informiert. Bisherige Leistungsbezieher genießen außerdem Bestandsschutz. Durch die Einstufung in einen der neuen Pflegegrade werden Pflegebedürftige daher nicht schlechter gestellt, sondern erhalten mindestens dieselben Leistungen wie bisher.

Tabellarische Übersicht: Diesen Pflegegrad erhalten Menschen, die vorab einer Pflegestufe zugeordnet wurden

In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017
Pflegestufe I Pflegegrad 2
Pflegestufe II Pflegegrad 3
Pflegestufe III Pflegegrad 4
Pflegestufe III (Härtefall) Pflegegrad 5

Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Regel "+1".

In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 3
Pflegestufe II Pflegegrad 4
Pflegestufe III Pflegegrad 5

Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt die Regel "+2".

Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn der Alltag aufgrund geistiger und psychischer Beeinträchtigungen nicht mehr eigenständig zu bewältigen ist.


Die Pflegegrade im Überblick

Mit der neuen Pflegereform 2017 wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Fünf neue Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Aufgrund dieser Erneuerung erhalten alle Pflegebedürftigen erstmals gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten Menschen erstmals bereits dann Unterstützung von der Pflegekasse, wenn ihre körperlichen oder geistigen Einschränkungen verhältnismäßig gering sind. Sie werden in den Pflegegrad 1 eingestuft.

Bisher wurde der alltägliche Hilfebedarf des Versicherten in Minutenwerten, auf der Grundlage von Zeitorientierungswerten, festgestellt. Zukünftig ist maßgebend, inwieweit jemand tägliche Anforderungen selbstständig bewältigen kann.

NBA: Sechs Kriterien, um den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln

Der Grad an Selbstständigkeit der Antragsstellerinnen und Antragssteller wird anhand des neuen Begutachtungsassessments (NBA) ermittelt. Es handelt sich um ein festgelegtes Punktesystem, deren sechs Kriterien sechs Lebensbereiche umfassen. Je geringer die Selbstständigkeit der oder des Hilfebedürftigen, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält diese Person. Das sind die Kriterien des NBA:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Seit dem 1. Januar 2017 können Antragsstellerinnen und Antragssteller den ersten Pflegegrad beantragen. Mit diesem haben geringfügig Hilfsbedürftige erstmals Anspruch auf bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen. Insbesondere der Verbleib in der häuslichen Umgebung soll mit den Leistungen sichergestellt werden. Personen, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet werden, haben in der Regel kein Anrecht auf Kurzzeitpflege, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Bei Pflegegrad 2 werden Personen ohne und Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden. Zur Personengruppe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz gehören Individuen mit eingeschränktem Bewegungsapparat oder Menschen, die unter den Folgen eines Schlaganfalls leiden; sie sind oft auf umfassende Hilfe bei den Alltagsverrichtungen angewiesen. Leistungen für Demenzerkrankte im Anfangsstadium zielen darauf ab, sie bei der Bewältigung des Alltags psychosozial zu unterstützen und sie dort zu integrieren.

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Der Pflegegrad 3 umfasst Hilfsbedürftige mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz: Liegen motorische Beeinträchtigungen vor, wird mehrmals täglich Unterstützung benötigt. Der Personengruppe mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden vor allem Menschen mit Demenzerkrankung oder geistiger Behinderung zugeordnet. Hilfeleistungen umfassen beispielsweise psychosoziale Unterstützung und Ermutigung bei der Durchführung ihrer Grundpflege.

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4 werden meist Personen zugeordnet, die kognitiv eingeschränkt sind oder bewegungsunfähig sind. Dazu gehören beispielsweise Demenzerkrankte im fortgeschrittenen Stadium, die ihren Tag nicht mehr selbstständig strukturieren können und ständige Betreuung benötigen. Auch etwa Querschnittsgelähmte gehören dazu, da sie bei der Grundpflege umfassende Assistenz benötigen.

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Der Pflegegrad 5 ist für Individuen gedacht, die sowohl in ihren kognitiven Fähigkeiten als auch in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind. Hilfeleistungen sollen die vollständige und dauerhafte Unterstützung bei der Grundpflege gewährleisten – tagsüber wie nachts.


Pflegegrade zusammengefasst – was sind die wichtigsten Leistungen?

Leistungen, die allen Pflegebedürftigen zustehen, sprich Pflegegrad 1 bis 5 (Stand 2023)

Leistungen, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten (Stand 2023)


Wie viel kostet die Pflege?

  • Die Pflegekosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Insbesondere bei der vollstationären Pflege, also bei der dauerhaften Betreuung in einem Pflegeheim gibt es große regionale Unterschiede. So kann ein Aufenthalt in einem Pflegeheim in Nordrhein-Westphalen monatlich um mehr als 2.000 € teurer sein als beispielsweise in Sachsen-Anhalt.
  • Die Pflegedienste berechnen einzelne Leistungen gesondert. So sind etwa die 'Zubereitung warmer Speisen' oder 'Hilfe bei der Nahrungsaufnahme' meist einzelne Posten, für die je nach Pflegedienst unterschiedlich hohe Kosten anfallen – zusätzlich zu der Hausbesuchspauschale oder Heimpauschale. Je nach Pflegebedarf und der Auswahl an regionalen Pflegediensten variieren so auch innerhalb einer Pflegegrades die Pflegekosten.
  • Die Betreuung durch Angehörige ist kostengünstiger als die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes oder die stationäre Pflege. Oft ist sie bei finanziellen Engpässen der einzige Ausweg. Doch nicht nur für die zu betreuende Person stellt dieses Abhängigkeitsverhältnis oft eine starke Belastung dar, auch Angehörige stehen unter dem Druck, Familie, Beruf und Pflege zu vereinbaren.

Wie groß sind die Versorgungslücken bei der sozialen Pflegeversicherung?

Trotz der Pflegereform reichen die Hilfeleistungen der sozialen Pflegeversicherungen nicht aus, um im Ernstfall alle Pflegekosten zu decken. Stiftung Warentest (www.test.de, Stand 10/2017) hat berechnet, wie hoch die Versorgungslücke zwischen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und den realen Kosten durchschnittlich ist.

Bei ambulanter Pflege ging test.de vom Einsatz professioneller Dienste aus. Die Werte wurden aus statischen Daten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für gesetzlich Pflegeversicherte hergeleitet und gelten nur als Maßstab. Aufgrund des einheitlichen Eigenanteils in der vollstationären Pflege haben die Versicherten von Pflegegrad 2 bis 5 ein und denselben Betrag zu zahlen, insofern sie in derselben Einrichtung untergebracht sind. Schließlich variieren die Pflegekosten und damit auch die Pflegelücke je nach Bundesland und Unterkunft. Während das durchschnittliche Heimentgelt in Sachsen-Anhalt etwa 2.600 € beträgt, liegen die Pflegeheimkosten in Nordrhein-Westfalen bei ungefähr 4.000 € im Monat.

Pflegegrad Versorgungslücke pro Monat - ambulant Versorgungslücke pro Monat - stationär
Pflegegrad 1 125 € /
Pflegegrad 2 500 € 1.500 €
Pflegegrad 3 1.100 € 1.500 €
Pflegegrad 4 2.200 € 1.500 €
Pflegegrad 5 2.200 € 1.500 €


Was leisten gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung?

Pflegegrad Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 / / 125 € 125 €
Pflegegrad 2 316 € 689 € 125 € 770 €
Pflegegrad 3 545 € 1.298 € 125 € 1.262 €
Pflegegrad 4 728 € 1.612 € 125 € 1.775 €
Pflegegrad 5 901 € 1.995 € 125 € 2.005 €


Pflegezusatzversicherung in Kombination mit anderen Versicherungen

Auch wenn Sie bereits Verträge über eine Riester-Rente, Rürup-Rente oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, lohnt sich der Beitritt zu einer privaten Pflegeversicherung – denn schlimmstenfalls können die Beitragskosten für andere private Versicherungen im Falle der Pflegebedürftigkeit nicht mehr aufgebracht werden.

Sinnvoll ist in jedem Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um im chronischen Krankheitsfall die entsprechende Rente in Anspruch zu nehmen. Allerdings muss bedacht werden, dass die Berufsunfähigkeitsrente gegebenenfalls nur bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt wird, die Pflegekosten müssen aber auch darüber hinaus monatlich erbracht werden.


Pflegeversicherung – Geschichte, Chancen und Grenzen

Die gesetzliche Pflegeversicherung und die Pflegeversicherungspflicht wurden am 1. Januar 1995 als eigenständige Komponente der Sozialversicherung eingeführt. Der Hintergrund ist der demographische Wandel der Gesellschaft, also die Zunahme älterer Menschen bei gleichzeitiger Abnahme der Geburtszahlen. Dementsprechend steigt auch die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen. Gleichzeitig gibt es in den Familien immer weniger Kinder, die diese Pflege dauerhaft übernehmen können. 2017 verzeichnete das Bundesministerium für Gesundheit mehr als 3 Millionen Menschen, die einem Pflegegrad zugeordnet worden sind – Tendenz steigend.

1995: Gesetzlich verordnete Pflegeversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte und Mitglieder privater Krankenversicherungen sind seit der Gesetzeseinführung 1995 automatisch Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehungsweise der privaten Pflegepflichtversicherung.

2013: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Am 4. Januar 2013 trat entsprechend des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes auch die Einführung der staatlich bezuschussten privaten Pflegezusatzversicherung Pflege-Bahr in Kraft. Wer privat Versorgungslücken schließt, sollte so vom Staat belohnt werden.

2015: Pflegestärkungsgesetz I

Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Pflegestärkungsgesetz I, so wurden die Pflegeleistungen angehoben, die Zahl der Betreuungskräfte erhöht und ein Pflegevorsorgefonds geschaffen. Für die Finanzierung wurden die Beiträge für die Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte erhöht.

2017: Pflegestärkungsgesetz II

Mittels des zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Auf dieser Grundlage erhalten ab 2017 alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Insbesondere an Demenz erkrankte Menschen erfahren erstmals gleichberechtigte Berücksichtigung bei der Begutachtung ihrer Pflegebedürftigkeit.

Fünf Pflegegrade ersetzen die drei Pflegestufen. Diese Erneuerung soll sowohl individuelleren Pflege, andererseits stärkere Selbstständigkeit im Alltag der Hilfsbedürftigen gewährleisten. Mit dem neuen Pflegegrad 1 erfahren Pflegebedürftige deutlich frühe Unterstützung als bisher. Die Zahl der Leistungsberechtigen steigt und damit auch die Pflegekosten.

Zur Finanzierung der Pflegereform wurde der monatliche Beitrag der sozialen Pflegepflichtversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Er stieg am 1. Januar 2017 von 2,35 % auf 2,55 % – 23-jährige Menschen ohne Kinder zahlen statt 2,6 % nun 2,8 % des Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeber übernimmt von diesen Beträgen je die Hälfte. Nur in Sachsen zahlen Arbeitgeber weniger als die Hälfte des Betrags. Der Grund: Die anderen Bundesländer haben den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag abgeschafft, um die Pflegeversicherung zu finanzieren, in Sachsen ist der Tag weiterhin ein gesetzlicher Feiertag.

2017: Pflegestärkungsgesetz III

Das dritte Pflegestärkungsgesetz vertritt altersgerechtes Wohnen, sichergestellte Versorgung und stärkere Beratung Pflegebedürftiger sowie ihrer Angehörigen. Kontrollmöglichkeiten werden ausgebaut, um Pflegebetrug noch wirksamer zu verhindern. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hat jeder Recht auf Hilfe zur Pflege, so auch finanziell Bedürftige, dessen Bedarf zukünftig im Rahmen der Sozialhilfe und dem sozialen Entschädigungsrecht abgedeckt wird.

Chancen und Grenzen der neuen Pflegereform

Die wichtigsten Verbesserungen der Pflegestärkegesetze

Die wichtigsten Verbesserungen in der Pflege durch die Anfang 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetze II & III:

  • Durch die neue Definition der Pflegebedürftigkeit werden neben körperlichen auch geistige und seelische Beeinträchtigungen bei der Begutachtung gleichberechtigt berücksichtigt.
  • Die fünf neuen Pflegegrade ermöglichen eine genauere Einstufung der Pflegebedürftigen.
  • Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil.
  • Für alle häuslich betreuten Pflegebedürftigen wurde das Pflegegeld erhöht.
  • Monatlich erhalten Leistungsbeziehende bis zu 40 € für Pflegehilfsmittel.
  • Die Zuschüsse für Umbauten sind höher als zuvor.
  • Für Hilfsmittel, die mittels Gutachten empfohlen wurden, sind keine Anträge mehr nötig.
  • Die Pflegesachleistungen sind höher als zuvor.
  • Die Tages- und Nachtpflege hat sich verbessert.
  • Pro Jahr besteht fallabhängig ein Anspruch für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege.
  • Zur Unterstützung im Alltag wird jeden Monat ein Entlastungsbeitrag von 125 € ausgeschüttet.
  • Pflegende Angehörige haben jedes Jahr Anspruch auf eine Auszeit von bis zu sechs Wochen.
  • Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Lohnersatzleistungen.

Die Schwachstellen der Pflegestärkungsgesetze

Die Pflegereform erntet jedoch nicht nur Lob, sondern hat neben Vorteilen auch einige Schwachstellen. Im Folgenden werden die tabellarisch aufgeführten Nachteile näher beleuchtet.

Die Schwachstellen und Nachteile der PSG im Überblick

  • Pflegebedürftige des Pflegegrads 2 erhalten weniger Leistungen als zuvor.
  • Der einheitliche Einrichtungseigenanteil (EEE) ist für untere Pflegegrade nachteilig.
  • Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil.
  • Es gibt weiterhin keine Lösung für den Mangel an Pflegepersonal.
  • Laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind Maßnahmen gegen Betrug in der Pflege unzureichend.

Leistungsminderungen für Pflegebedürftige des Pflegegrads 2

Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II haben sich die Leistungen im stationären Bereich für den Pflegegrad 2 verringert (ehemalige Pflegestufe 1). Pflegebedürftige Menschen, die bereits am 31. Dezember 2016 Leistungen bezogen haben, sind aufgrund des Bestandsschutzes nicht davon betroffen. Die Leistungen wurden um etwa 300 € gesenkt, sodass die vollstationäre Versorgung für viele Pflegebedürftige und Angehörige aus finanziellen Gründen oftmals keine Option ist.

Die ambulante Versorgung ist dabei oft nicht ausreichend. Betrug der Anteil der Pflegekassen in der Pflegestufe 1 bei vollstationärer Behandlung noch 1.064 €, umfasst er im Pflegegrad 2 nur noch 770 €. Pflegebedürftige des Pflegegrads 5 wiederum (vorher Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz) erhalten statt 1.612 € nun 2.005 €.

Maßnahmen gegen Betrug in der Pflege nicht sind ausreichend

Das Pflegestärkungsgesetz III bleibt ebenfalls nicht von Kritik verschont: Ein Nachteil: Es gebe beispielsweise noch keine Richtlinien, um Betrügerinnen und Betrügern wirksam zu entgegnen. Dazu müsse man die elektronische Abrechnung verbindlich vorschreiben und einheitliche Patientennummern einführen, kommentiert die Deutsche Stiftung Patientenschutz.

Einheitlicher Einrichtungseigenanteil: steigende Kosten für niedrige Pflegegrade

Durch den Anfang 2017 eingeführten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) tragen alle Heimbewohnerinnen und Heimbewohner dieselben Kosten – unabhängig vom Pflegegrad. Der Eigenanteil wird für jede Einrichtung einzeln festgelegt und ist abhängig vom jeweiligen Bundesland sowie der Struktur der gesamten Bewohnerschaft eines Pflegeheims. Die zu zahlenden Beträge variieren also je nach Standort, Bundesland und Bewohnerschaft. Die Leistung der Pflegekasse ist gleichbleibend.

Die Kosten für Pflegebedürftige aus den niedrigen und hohen Pflegegraden klaffen demzufolge weit auseinander. Versicherte höherer Pflegegrade sparen im Vergleich zum alten System wesentlich, wobei die Kosten für untere Pflegegrade gestiegen sind. Laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz zahlten Hilfsbedürftige der Pflegestufe 1 nach der alten Pflegereform einen Eigenanteil von etwa 470 €, wobei der heutige einheitliche Eigenanteil, abhängig von der jeweiligen Einrichtung, pro Monat etwa 100 € mehr beträgt. Pflegebedürftige des Pflegegrads 4 hingegen sparen im Vergleich zur ehemaligen Pflegestufe 3 etwa 300 € monatlich.

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen nimmt an, dass zunehmend Personen mit hohen Pflegegraden sowie starken Beeinträchtigungen die Pflegeheime aufsuchen werden.

Keine Lösung für Mangel an Pflegepersonal

Auch steht nach wie vor nicht fest, wieviel Pflegepersonal für den hohen Pflegebedarf in Deutschland benötigt wird. Für die Berechnung des tatsächlichen Personalbedarfs innerhalb einer Pflegeeinrichtung soll laut Gesetz bis zum Jahre 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren ermittelt werden.

Die Ergreifung des Pflegeberufs ist für viele Menschen hierzulande wenig verlockend. Das liegt nicht nur an der Überforderung von vielen Angestellten, die für die Pflege der Individuen nicht ausreichend Zeit zur Verfügung haben. Aktuellen Medienberichten zufolge werden Personalvorgaben allein für eine ausreichende Versorgung in Zukunft aber nicht genügen. Vielmehr muss der Beruf besser gestaltet und angemessener entlohnt werden.


Steigt die Zahl der pflege­bedürftigen Menschen in Deutschland?

Seit 2016 ist die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflege-Pflichtversicherung bezogen haben, stark gestiegen. Die Ursache des enormen Anstiegs ist die Einführung der neuen Pflegereform.

Seit dem 1. Januar 2017 erhalten zunehmend mehr Menschen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Mit dem neuen Pflegegrad 1 haben geringfügig Hilfsbedürftige erstmals Anspruch auf bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen. Aber auch die fortlaufend alternde Gesellschaft spielt bei dem Zuwachs an Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern eine Rolle.

Laut Bundesgesundheitsministerium gab es am 31. Juni 2017 über eine halbe Million Menschen, die Anfang 2017 erstmals Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung bezogen haben. Mehr als 492 Tausend von ihnen werden zuhause versorgt, rund 85 % in den Pflegegraden 1 bis 3.

Menschen mit einem Pflegegrad

Anzahl der Leistungsbeziehenden der sozialen Pflegeversicherung oder privaten Pflege-Pflichtversicherung (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit):

  • 2016: 2.749.201 Menschen
  • Juli 2017: 3.103.839 Menschen
  • Dezember 2019: 3.999.755 Menschen

Aufgrund des seit 2017 durch das PSG II ausgeweiteten, anspruchsberechtigten Personenkreises und der Alterung der Gesellschaft rechnete man damit, dass 2020 3,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig sein werden, im 2050 nach Hochrechnungen sogar 5,32 Millionen Personen.

Die Prognosen für 2020 wurden bereits übertroffen. Am 31. Dezember 2019 gab es in Deutschland laut Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit insgesamt 3.999.755 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung mit einem Pflegegrad. 3.141.471 davon wurden ambulant versorgt, 858.284 stationär.


Was kennzeichnet das Sondermodell Pflege-Bahr?

Die private Pflege-Bahr-Zusatzversicherung stellt in jeder Hinsicht einen Sonderfall dar und geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück: Die staatlich bezuschusste Versicherung sollte eigentlich Versorgungslücken der gesetzlichen Absicherung schließen, steht aber vielfach in der Kritik. Öko-Test beispielsweise urteilte 2015, Pflege-Bahr könne die finanziellen Lücken 'in keiner Weise' schließen, gleichzeitig seien die Tarife zu teuer. Auch bieten nur wenige Versicherungen entsprechende Tarife an.

Das sind die Besonderheiten von Pflege-Bahr:

  • Die Versicherung wird gehaltsunabhängig mit 5 € pro Monat bezuschusst, wenn die Police einen Mindestbeitrag von 180 € pro Jahr hat und die Versicherung gewisse Kriterien erfüllt – die meisten privaten Pflegezusatz­versicherungen entsprechen diesen Kriterien nicht.
  • Niemand Volljähriges darf ausgeschlossen werden, wenn Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung oder privaten Pflegepflicht­versicherung besteht und noch keine Pflegeversicherungs­leistungen bezogen wurden oder werden.
  • Es gibt keine Risikoaufschläge und keinen Leistungsausschluss. Dies ist insbesondere für ältere Menschen von Vorteil, die aufgrund von Vorerkrankungen kaum Aussichten haben, in einer privaten Pflegezusatz­versicherung aufgenommen zu werden.
  • Leistungsbezüge können erst nach fünf Jahren Wartezeit und Beitragszahlung in Anspruch genommen werden – eine Ausnahme besteht bei Unfällen, dann wird die Wartezeit ausgesetzt.
  • Besonderheiten zur Gesundheitsprüfung: Auch wenn Vorbelastungen wahrscheinlich sind, darf die Versicherung keine Gesundheitsprüfung verlangen, dafür besteht die fünfjährige Wartezeit. Nutzt man Pflege-Bahr mit einem Ergänzungstarif, werden Gesundheitsfragen gestellt, dafür wird aber oft auf die Wartezeit verzichtet.
  • Im Gegensatz zu anderen Policen kann im Leistungsfall keine Beitragsbefreiung vereinbart werden. Wurde der Pflege-Bahr in Kombination mit dem Ergänzungstarif abgeschlossen, so ist im Leistungsfall für diesen Ergänzungstarif eine Beitragsbefreiung möglich, der Pflege-Bahrbetrag jedoch läuft weiter.

FAQ – häufige Fragen zur Pflegezusatz­versicherung

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