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Private Pflegezusatz­versicherung Vergleich

Private Pflegeversicherung: Wichtig zu wissen
  • Die Versorgungslücke zwischen den realen Pflegekosten und der Deckung durch die gesetzliche Pflegeversicherung kann bei weit über Tausend Euro pro Monat liegen.
  • Eine private Pflegezusatzversicherung dient dazu, die gesetzliche Versorgungslücke zu stopfen.
  • Auch mit einer privaten Zusatzversicherung bleiben Ihre Ansprüche bei der gesetzlichen Pflegeversicherung bestehen.
  • Pflegezusatzversicherungen können Sie individuell auf Sie und Ihre Wünsche zuschneiden. Auch können Sie zwischen mehreren Modellen wählen, so etwa der Pflegetagegeldversicherung oder der Pflegekostenversicherung.
  • Es ist deshalb kaum möglich, ad hoc einen idealen Tarif zu finden. Über Tarifcheck.de erhalten Sie bei Bedarf kostenfrei und unverbindlich ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
  • Geben Sie dafür einfach Ihre Eckdaten in die Eingabemaske ein. Ein Experte unseres externen Partner-Services wird Sie zeitnah mit passenden Angeboten kontaktieren und Sie persönlich und unverbindlich beraten.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Wie funktioniert der kostenlose externe Pflegezusatz­versicherungs-Vergleich?

Niemand möchte über Pflegebedürftigkeit und das Altern nachdenken. Den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung schieben deswegen viele Menschen vor sich her. Dabei wird der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung zunehmend wichtiger, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann nur als Teilversicherung verstanden werden, die bei weitem nicht alle Kosten deckt.

Die Fachleute unseres externen Partner-Services beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich. Geben Sie einfach Ihre Ansprüche an den Zusatzschutz sowie Ihre Kontaktdaten in die Buchungsmaske auf Tarifcheck.de ein. Zur Deckung der Pflegelücke erhalten Sie von unserem externen Partner zeitnah passende Angebote entsprechend Ihrer Vorgaben.


Pflegezusatzversicherung Vergleich – welche Modelle gibt es?

Bei dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung haben Sie die Wahl zwischen mehreren Modellen. Bei all diesen Modellen bestehen gegebenenfalls lebenslang Leistungsansprüche. Expertenmeinungen gehen bis dato bezüglich der besten Modell-Option auseinander. Vielfach genutzt wird jedoch die Pflegetagegeldversicherung.

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Pflegetagegeld­versicherung

Tagegeld ist die meistgenutzte Form der Pflegezusatzversicherung. Die oder der Versicherte erhält im Pflegefall für jeden Pflegetag einen festen Geldbetrag, insofern die Pflegebedürftigkeit der Person mittels Gutachten festgestellt wurde.

Der Tagessatz ist unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten, Nachweise über entsprechende Ausgaben für die Pflege sind für das Tagegeld demnach nicht erforderlich. Das Pflegetagegeld steht den Versicherten zur freien Verfügung. Ob die Hilfsbedürftigen den Betrag selbst verwenden oder pflegenden Angehörigen zur Verfügung stellen, ist schließlich ihnen selbst überlassen.

Sie können alle oder aber nur höhere Pflegegrade mit einer Pflegetagegeldversicherung absichern. Das Pflegetagegeld eines unteren Pflegegrads darf den Tagessatz eines darüber liegenden Pflegegrads jedoch nicht übersteigen. Es ist auch möglich, für jeden Pflegegrad dieselbe Summe Tagegeld zu veranschlagen.

Statische und flexible Tarife

In der Pflegetagegeld-Versicherung unterscheidet man statische und flexible Tarife.

  • Beim statischen Modell wird für den Pflegegrad 5 – je nach Tarif auch für Pflegegrad 4 – eine bestimmte Leistung vereinbart. In den übrigen darunterliegenden Pflegegraden erhält man einen vorab vereinbarten Prozentsatz dieser Leistung.
  • Bei dem flexiblen Tarif können Sie die Höhe des Tagesgeldes beziehungsweise den Tagesatz für einzelne Pflegegrade individuell festlegen. Die Leistungen sind nicht prozentual gestaffelt.

Beinahe alle Tarife der Pflegetagegeld-Versicherung bieten die Möglichkeit, Tagegelder nach Vertragsabschluss zu erhöhen und dadurch Kostensteigerungen anzupassen. Grundsätzlich werden die Tagegelder alle drei Jahre automatisch erhöht, je nach Tarif um zehn Prozent oder anhand statistisch ermittelter Werte. Die Erhöhung ist jedoch nicht verpflichtend, Sie können also auch Widerspruch einlegen. Ihnen steht außerdem keine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit bevor.

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Pflegekosten­versicherung

Die Pflegekostenversicherung übernimmt die durch Ärztinnen und Ärzte nachgewiesenen Kosten bei Rechnungsvorlage – oft jedoch nicht in voller Höhe. Meist werden entweder die Kosten der gesetzlicher Pflegeleistungen um einen gewissen Prozentsatz aufgestockt oder bis zu einer gewissen Höhe übernommen.

Auch wenn Pflegekosten erstattet werden, bedeutet dies bei einem stationären Aufenthalt nicht notwendigerweise Kostenübernahme für Verpflegung und Unterbringung. Bei Vertragsabschluss werden Leistungen der Pflegekostenversicherung genau festgelegt, die Kostenübernahme gilt nur dafür. Werden einzelne Leistungen durch Versicherungsnehmerinnen oder Versicherungsnehmer aufgrund des Krankheitsbildes nicht genutzt, verfallen sie.

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Pflegerenten­versicherung

Abhängig von Pflegegrad und gewähltem Tarif erhalten Pflegebedürftige mittels der Pflegerentenversicherung eine monatliche Rente, über die sie frei verfügen können. Sie können also frei entscheiden, ob das Geld für häusliche Pflege oder andere Dinge genutzt werden soll.

Diese Police ist verhältnismäßig teurer als etwa die Pflegetagegeldversicherung jedoch flexibler in der Auszahlung. Auch müssen die Beiträge der Pflegerentenversicherung in der Regel nicht weiter gezahlt werden, sobald der Leistungsfall eintritt.

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Pflegerenten-Risikoversicherung

Diese Form der Vorsorge ähnelt der Pflegerentenversicherung. Auch hier wird eine vorab vereinbarte Rente ausgeschüttet, der volle Betrag wird allerdings erst ab Pflegegrad 4 gezahlt. Bei einzelnen Versicherern ist im Falle der Berufsunfähigkeit auch eine Beitragsbefreiung bei fortdauerndem Leistungsanspruch möglich.


Wie werden meine monatlichen Beträge berechnet?

Allgemein gilt: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind die Beiträge der Pflegezusatzversicherung. Auch für ältere Menschen gibt es empfehlenswerte Tarife, die im Ernstfall der Armut vorbeugen.

Das Geschlecht darf seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg seit dem 21. Dezember 2012 keinen Einfluss mehr auf die Tarifkalkulation haben. Denn das widerspricht laut EuGH der EU-Gleichstellungsrichtlinie. Vorab mussten Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung häufig höhere Beiträge entrichten als Männer.

Da es sich um eine private Pflegezusatzversicherung handelt, sind die Beiträge unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Relevant für die Bestimmungen sind:

  • Das individuell gewählte Leistungspaket.
  • Das Alter bei Versicherungsbeitritt: Viele Versicherungen haben Vorgaben bezüglich des minimalen und maximalen Eintrittsalters: Dieses beginnt häufig bei 30 Jahren und endet – je nach gewähltem Modell – bei zwischen 50 oder 75 Jahren.
  • Der Gesundheitszustand bei Versicherungsbeitritt: Der Gesundheitszustand einer Antragstellerin oder eines Antragstellers wird in der Regel anhand eines Fragebogens erhoben – die Fragen variieren je nach Anbieter.

Was ist beim Abschluss einer Pflegezusatz­versicherung wichtig?

Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert, sofern kein ausreichend großes Vermögen vorhanden ist, um etwaige Pflegekosten mehrere Jahre oder Jahrzehnte zu tragen. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch in Qualität, Leistung und Preis. Es ist daher sinnvoll, verschiedene Optionen der Vorsorge zu vergleichen und die Vertragspunkte genauer zu prüfen.

Überlegen Sie sich vorher genau, welche Kriterien Ihnen bei der Absicherung persönlich wichtig sind und welche Betragshöhe von etwa Pflegezusatzrente oder Tagesgeld gegebenenfalls notwendig wären, um die Versorgungslücke zu decken.

Relevant bei einer Pflegezusatzversicherung sind folgende Vertragspunkte:

Statische und flexible Tarife im Vergleich

Bei vielen Anbietern haben Sie die Wahl zwischen statischen und flexiblen Tarifen:

  • Statischer Tarif: Beim statischen Modell wird für Pflegegrad 5 (tarifabhängig auch schon für Pflegegrad 4) eine bestimmte Leistung vereinbart. In den Graden darunter erhalten Versicherte einen vorab vereinbarten Prozentsatz dieser Leistung.
  • Flexibler Tarif: Bei dem flexiblen Tarif können Leistungen für einzelne Pflegegrade entsprechend eigener Ansprüche individuell verhandelt werden. Sie sind nicht prozentual gestaffelt.
Statische und flexible Tarife: Beispiele
Pflegegrad Statischer Tarif Pflegegrad Flexibler Tarif
Pflegegrad 5 1.500 € Pflegegrad 5 Vereinbarung von 1.500 €
Pflegegrad 4 90 % von 1.500 € = 1.350 € Pflegegrad 4 Vereinbarung von 1.500 €
Pflegegrad 3 60 % von 1.500 € = 900 € Pflegegrad 3 Vereinbarung von 1.200 €
Pflegegrad 2 30 % von 1.500 € = 450 € Pflegegrad 2 Vereinbarung von 450 €
Pflegegrad 1 10 % von 1.500 € = 150 € Pflegegrad 1 Vereinbarung von 450 €

Die meisten Pflegebedürftigen werden Pflegegrad 1 bis 3 zugeordnet. Um im Pflegefall für diese Grade angemessen versorgt zu sein, muss beim statischen Tarif für Pflegegrad 5, vereinzelt für Pflegegrad 4, eine hohe Summe veranschlagt werden. Der monatliche Beitrag wird folglich sehr teuer. Die Wahl eines flexiblen Tarifs ist dementsprechend empfehlenswert.

Private Pflegeversicherung in Kombination mit anderen Versicherungen

Auch wenn Sie bereits Verträge über eine Riester-Rente, Rürup-Rente oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, lohnt sich der Beitritt zu einer privaten Pflegeversicherung – denn schlimmstenfalls können die Beitragskosten für andere private Versicherungen im Falle der Pflegebedürftigkeit nicht mehr aufgebracht werden.

Sinnvoll ist in jedem Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um im chronischen Krankheitsfall die entsprechende Rente in Anspruch zu nehmen. Allerdings muss bedacht werden, dass die Berufsunfähigkeitsrente gegebenenfalls nur bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt wird, die Pflegekosten müssen aber auch darüber hinaus monatlich erbracht werden.


Gesundheitsprüfung – was muss ich beachten?

Vor Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung müssen Sie in der Regel einen Fragebogen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Es empfiehlt sich, die Angaben sorgfältig zu überprüfen. Der Grund: Sind diese nicht korrekt und vollständig, so kann die Versicherung die Leistung beziehungsweise Auszahlung im Ernstfall verweigern. Das ist auch dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit nichts mit einer falsch beantworteten Frage zu tun hat.

Die Fragebögen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Einige Unternehmen fragen gezielt, ob bestimmte physische und psychische Krankheiten und/oder Vorfälle vorliegen oder in der Vergangenheit vorlagen. Andere Versicherungen fragen allgemein nach Krankenhausaufenthalten und Kuren, Krankheiten, Unfällen, Behandlungen und Untersuchungen vergangener Jahre.

Fehler in der Beantwortung der Fragen können sich schnell einschleichen. Kaum jemand hat seine eigene Krankengeschichte lückenlos im Kopf und kann spontan einzelne Diagnosen im Fachjargon wiedergeben. Es ist ratsam, Ärztinnen, Ärzte oder Kassen zu konsultieren, um herauszufinden, was genau in den eigenen Krankenakten vermerkt ist und sich gegebenenfalls beim Ausfüllen helfen zu lassen.


Die Pflegrade im Überblick

Anfang 2017 haben die fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen abgelöst. Beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie angeben, ab welchem Pflegegrad Sie Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten.

Der Pflegegrad bezeichnet, in welchem Umfang eine Person Hilfestellung benötigt. Das entsprechende Gutachten erstellt:

  • für gesetzlich Versicherte der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK),
  • für privat Versicherte ist das Unternehmen MEDICPROOF zuständig.

Mit der Pflegereform 2017 wurde zudem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Aufgrund dieser Erneuerung erhalten alle Pflegebedürftigen erstmals gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Grad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Seit dem 1. Januar 2017 können Antragsstellerinnen und Antragssteller den ersten Pflegegrad beantragen. Mit diesem haben geringfügig Hilfsbedürftige erstmals Anspruch auf bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen. Insbesondere der Verbleib in der häuslichen Umgebung soll sichergestellt werden. Es besteht in der Regel kein Anrecht auf Kurzzeitpflege, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Grad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Bei Grad 2 werden Personen ohne und Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden. Zur Personengruppe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz gehören Individuen mit eingeschränktem Bewegungsapparat oder Menschen, die unter den Folgen eines Schlaganfalls leiden; sie sind oft auf umfassende Hilfe bei den Alltagsverrichtungen angewiesen. Leistungen für Demenzerkrankte im Anfangsstadium zielen darauf ab, sie bei der Bewältigung des Alltags psychosozial zu unterstützen und sie dort zu integrieren.

Grad 3 – schwere Beeinträchtigung

Er richtet sich an Hilfsbedürftige mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz: Liegen motorische Beeinträchtigungen vor, wird mehrmals täglich Unterstützung benötigt. Der Personengruppe mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden vor allem Menschen mit Demenzerkrankung oder geistiger Behinderung zugeordnet. Hilfeleistungen umfassen beispielsweise psychosoziale Unterstützung und Ermutigung bei der Durchführung ihrer Grundpflege.

Grad 4 – schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 4 werden meist Personen zugeordnet, die kognitiv eingeschränkt sind oder bewegungsunfähig sind. Dazu gehören beispielsweise Demenzerkrankte im fortgeschrittenen Stadium, die ihren Tag nicht mehr selbstständig strukturieren können und ständige Betreuung benötigen. Auch etwa Querschnittsgelähmte gehören dazu, da sie bei der Grundpflege umfassende Assistenz benötigen.

Grad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Pflegeanforderungen

Der Grad 5 ist für Individuen gedacht, die sowohl in ihren kognitiven Fähigkeiten als auch in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind. Hilfeleistungen sollen die vollständige und dauerhafte Unterstützung bei der Grundpflege gewährleisten – tagsüber wie nachts.

6 NBA-Kriterien: Den Grad der Selbstständigkeit ermitteln

Der Grad an Selbstständigkeit der Antragsstellerinnen und Antragssteller wird anhand des Begutachtungsassessments (NBA) ermittelt. Dieses Punktesystem umfasst sechs Lebensbereiche. Je geringer die Selbstständigkeit der oder des Hilfebedürftigen, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält die Person.

Das sind die Kriterien des NBA:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung,
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte,
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.
Automatische Überführung von Pflegestufen zu Pflegegraden

Die Überführung von den Pflegestufen in die fünf Pflegegrade erfolgte automatisch. Bereits versicherte Personen mussten demnach keinen neuen Antrag stellen, sondern wurden von ihrer Pflegekasse über den neu zugeteilten Pflegegrad informiert.

Bisherige Leistungsbezieher genossen außerdem Bestandsschutz. Durch die Einstufung in einen der Pflegegrade wurden Pflegebedürftige daher nicht schlechter gestellt, sondern erhielten mindestens dieselben Leistungen wie bisher. Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht über die Umstufung.

Pflegegrade bei ausschließlich körperlichen Einschränkungen
In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017
Pflegestufe I Pflegegrad 2
Pflegestufe II Pflegegrad 3
Pflegestufe III Pflegegrad 4
Pflegestufe III (Härtefall) Pflegegrad 5

Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Regel "+1".

Pflegegrade bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 3
Pflegestufe II Pflegegrad 4
Pflegestufe III Pflegegrad 5

Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt die Regel "+2".

Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn der Alltag aufgrund geistiger und psychischer Beeinträchtigungen nicht mehr eigenständig zu bewältigen ist.


Was leistet die staatliche Pflege?

Die folgenden Leistungen stehen allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 zu (Stand: Januar 2025).

  • Entlastungsbeitrag: Erstmals erhalten alle Hilfsbedürftigen einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Diese Geldleistung dient beispielsweise der Erstattung von Betreuungsangeboten oder der Entlastung pflegender Angehörigen.
  • Pflegehilfsmittel: Alle Versicherten erhalten monatlich 42 Euro für Pflegehilfsmittel wie Betteinlagen oder Einmalhandschuhe.
  • Digitale Pflegeanwendungen: Für technische Pflegehilfsmittel wie elektronische Notrufinstallationen besteht unabhängig vom Pflegegrad Anspruch von maximal 53 Euro pro Monat.
  • Zuschüsse für Umbauten: Pflegebedürftige haben Anspruch auf bis zu 4.180 Euro für den barrierefreien Umbau der Wohnung. Der Zuschuss gilt pro umbaurelevante Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, liegt die Maximalförderung bei 16.720 Euro pro Maßnahme.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Pro pflegebedürftiger Person erbringt der Staat Leistungen für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr für eine kurzfristige Arbeitsverhinderung. Die Leistungen variieren je nach Einkommen und Arbeitssituation, dürfen jedoch nicht höher liegen als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
    Anspruch besteht zudem nur, sofern keine anderweitigen Krankengelder ausgeschüttet werden.
  • Wohngruppenzuschlag: Wohnt die pflegebedürftige Person in einer Pflege-WG entsprechend der Definition der Regierung, besteht unabhängig vom Pflegegrad monatlich Anspruch auf 224 Euro.
    Bei der Gründung einer Pflege-WG gibt es zudem Möglichkeiten einer Anschubsfinanzierung von maximal 2.613 Euro pro Bewohnerin beziehungsweise Bewohner bei einer maximalen Finanzierung von 10.452 Euro pro Wohngruppe.
  • Zuschüsse für Pflegepersonen in der Pflegezeit: In der Krankenversicherung erhalten pflegende Personen während der Pflegezeit monatlich einen Zuschuss bis zu 183,33 Euro. In der Pflegeversicherung liegen die Zuschüsse bei bis zu 38,48 Euro pro Monat.

Diese Leistungen erhalten Pflegebedürftige ab Grad 2 (Stand: Januar 2025).

Staatliche Pflegeleistungen 2025
Pflegegrad Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 / / 131 € 131 €
Pflegegrad 2 347 € 796 € 131 € 805 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € 131 € 1.319 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € 131 € 1.855 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € 131 € 2.096 €

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Stand: Januar 2025)


Wie viel kostet die Pflege pro Monat?

Die Pflegekosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Insbesondere bei der vollstationären Pflege, also bei der dauerhaften Betreuung in einem Pflegeheim gibt es große regionale Unterschiede. So kann das Heimentgelt in einem Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen monatlich um mehr als 1.000 € teurer sein als beispielsweise eine Pflegeunterkunft in Sachsen-Anhalt. Insgesamt muss man fallabhängig mit mehreren Tausend Euro pro Monat rechnen.

Die Pflegedienste berechnen einzelne Leistungen gesondert. So sind etwa die Zubereitung warmer Speisen oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme meist einzelne Posten, für die je nach Pflegedienst unterschiedlich hohe Kosten anfallen – zusätzlich zu der Hausbesuchspauschale oder Heimpauschale. Je nach Pflegebedarf und der Auswahl an regionalen Pflegediensten variieren so auch innerhalb einer Pflegegrades die Pflegekosten.

Die Betreuung durch Angehörige ist kostengünstiger als die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes oder die stationäre Pflege. Oft ist sie bei finanziellen Engpässen der einzige Ausweg. Doch nicht nur für die zu betreuende Person stellt dieses Abhängigkeitsverhältnis oft eine starke Belastung dar, auch Angehörige stehen unter dem Druck, Familie, Beruf und Pflege zu vereinbaren.


Wie groß sind die Versorgungslücken bei der sozialen Pflegeversicherung?

Trotz der Pflegereform reichen die Hilfeleistungen der sozialen Pflegeversicherungen nicht aus, um im Ernstfall alle Pflegekosten zu decken. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen verweist so auf eine Untersuchung von Stiftung Warentest. Laut dieser liegt die geschätzte Versorgungslücke im Jahr 2023 bei bis zu 2.600 Euro pro Monat.

Abhängig ist dies laut der Verbraucherzentrale / Stiftung Warentest maßgeblich vom Pflegegrad, sowie davon, ob es sich um ambulante oder stationäre Pflege handelt. Die durchschnittliche Lücke liegt dabei bei 1.150 Euro pro Monat. Die Tabelle zeigt einen Überblick.

Geschätzte monatliche Versorgungslücke in der Pflege 2023

Pflegegrad Versorgungslücke ambulant Versorgungslücke stationär
Pflegegrad 1 150 € 1.500 €
Pflegegrad 2 600 € 1.500 €
Pflegegrad 3 1.300 € 1.500 €
Pflegegrad 4 2.600 € 1.500 €
Pflegegrad 5 2.600 € 1.500 €

Quellen: Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale Niedersachsen

Zahl der pflege­bedürftigen Menschen in Deutschland steigt

Seit 2016 ist die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflege-Pflichtversicherung bezogen haben, stark gestiegen.

Seit dem 1. Januar 2017 erhalten zunehmend mehr Menschen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Mit dem neuen Pflegegrad 1 haben geringfügig Hilfsbedürftige erstmals Anspruch auf bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen. Auch die fortlaufend alternde Gesellschaft spielt bei dem Zuwachs an Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern eine Rolle.

Aufgrund des seit 2017 durch das PSG II ausgeweiteten, anspruchsberechtigten Personenkreises und der Alterung der Gesellschaft rechnete man damit, dass 2020 3,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig benötigen würden, 2050 nach Hochrechnungen 5,32 Millionen Personen. Diese Prognosen wurden 2022 bereits nahezu übertroffen.

Anzahl der Leistungsbeziehenden der sozialen Pflegeversicherung oder privaten Pflege-Pflichtversicherung:

  • 2016: 2.749.201 Menschen
  • Juli 2017: 3.103.839 Menschen
  • Dezember 2019: 3.999.755 Menschen
  • 2022: 5,2 Millionen Menschen (4,3 Millionen davon beziehen ambulante Leistungen, 0,9 sind in stationären Einrichtungen)

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Geschäftsstatistik der Pflegekassen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung


Pflege-Bahr – Sondermodell der Pflege

Die private Pflege-Bahr-Zusatzversicherung stellt in jeder Hinsicht einen Sonderfall dar und geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück: Die staatlich bezuschusste Versicherung sollte eigentlich Versorgungslücken der gesetzlichen Absicherung schließen, steht aber vielfach in der Kritik.

Öko-Test beispielsweise urteilte bereits 2015, Pflege-Bahr könne die finanziellen Lücken in keiner Weise schließen, gleichzeitig seien die Tarife zu teuer. Auch bieten nur wenige Versicherungen Tarife für Pflege-Bahr an.

Das sind die Besonderheiten von Pflege-Bahr:

  • Staatliche Bezuschussung: Die Versicherung wird gehaltsunabhängig mit 5 € pro Monat bezuschusst, wenn die Versicherung gewisse Kriterien erfüllt – die meisten privaten Pflegezusatzversicherungen entsprechen diesen Kriterien nicht.
  • Keine Ausschlüsse: Niemand Volljähriges darf von Pflege-Bahr ausgeschlossen werden, wenn Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung oder privaten Pflegepflichtversicherung besteht und noch keine Pflegeversicherungsleistungen bezogen wurden oder werden.
  • Keine Risiko- und Leistungsausschlüsse Es gibt keine Risikoaufschläge und keinen Leistungsausschluss. Dies ist insbesondere für ältere Menschen von Vorteil, die aufgrund von Vorerkrankungen kaum Aussichten haben, in einer privaten Pflegezusatzversicherung aufgenommen zu werden.
  • Lange Wartezeit: Leistungsbezüge können bei Pflege-Bahr erst nach fünf Jahren Wartezeit und Beitragszahlung in Anspruch genommen werden – eine Ausnahme besteht bei Unfällen, dann wird die Wartezeit ausgesetzt.
  • Besonderheiten zur Gesundheitsprüfung: Auch wenn Vorbelastungen wahrscheinlich sind, darf die Versicherung keine Gesundheitsprüfung verlangen, dafür besteht die fünfjährige Wartezeit. Nutzt man Pflege-Bahr mit einem Ergänzungstarif, werden Gesundheitsfragen gestellt, dafür wird aber oft auf die Wartezeit verzichtet.
  • Keine Beitragsbefreiung: Im Gegensatz zu anderen Policen kann im Leistungsfall keine Beitragsbefreiung vereinbart werden. Wurde der Pflege-Bahr in Kombination mit dem Ergänzungstarif abgeschlossen, so ist im Leistungsfall für diesen Ergänzungstarif eine Beitragsbefreiung möglich, der Pflege-Bahrbetrag jedoch läuft weiter.

FAQ – häufige Fragen zur Pflegezusatz­versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.