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Mallorca-Police – Kfz-Haftpflicht für Mietwagen im Ausland

Mallorca-Police Anschauungsbild: Mietwagen an der Abholstation
Mallorca-Police: Wichtig zu wissen
  • Im Ausland gelten im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung häufig niedrigere Deckungssummen als in Deutschland.
  • Ausländische Mietwagenversicherungen übernehmen im Schadenfall oft nur einen Teil der Kosten.
  • Die Mallorca-Police hebt den Versicherungsschutz von Mietfahrzeugen im Ausland mindestens auf das Niveau der gesetzlichen deutschen Mindestdeckungssummen.
  • Als Zusatzversicherung der Kfz-Haftpflicht deckt sie bei selbst verschuldeten Unfällen Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners ab, nicht aber am eigenen Leihwagen.
  • Die Mallorca-Police verdankt ihren umgangssprachlichen Namen der bei Urlaubern beliebten spanischen Insel. Sie greift jedoch nicht nur auf Mallorca oder den Balearen, sondern für gewöhnlich auch bei Reisen innerhalb der EU-Staaten und den Grenzen des europäischen Kontinents.
  • Die offizielle Bezeichnung lautet Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist eine ergänzende Zusatzversicherung für Haftpflichtschäden, die – je nach Versicherungsvertrag – mit Mietautos im EU-Ausland oder innerhalb der geografischen Grenzen Europas entstehen.

Weil Deckungssummen der Versicherungen ausländischer Mietwagenanbieter oft deutlich unterhalb deutschen Niveaus liegen, schließt die Mallorca-Police diese Versicherungslücke. Sie hebt die Versicherungssumme auf den deutschen Mindeststandard oder auf das höhere Niveau der Kfz-Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrzeugs an. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sollen so vor hohen Kosten durch selbst verursachte Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden bewahrt werden.

Die Mallorca-Police ist mitunter fester Bestandteil von Kfz-Versicherungsverträgen. Alternativ wird sie als optionaler Zusatzschutz angeboten. Auch private Haftpflichtversicherungen bieten den Baustein der Mallorca-Police an.


Versicherungs­leistungen einer Mallorca-Police

Bei einem Unfall mit einem Mietwagen im Ausland übernimmt das Versicherungsunternehmen bei abgeschlossener Mallorca-Police die Differenz zwischen dem entstandenen Schaden und der Deckungssumme der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietwagenanbieters. So sind Sie als Unfallverursacherin oder Unfallverursacher vor hohen Kosten geschützt.

Die Zusatzversicherung für den Mietwagenschutz kommt außerdem für etwaige Folgekosten auf – beispielsweise bezüglich Transport und medizinischer Versorgung der geschädigten Personen, Reparaturarbeiten an Fahrzeugen oder Gebäuden.

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Wie hoch die maximale Versicherungssumme der Mallorca-Police ausfällt, ist abhängig von dem Versicherungsunternehmen und/oder dem gewählten Tarif. Für die Höhe der Deckung gilt für gewöhnlich eine der folgenden Varianten:

1. Gesetzlicher Haftpflichtschutz Die Mallorca-Police sichert die für deutsche Kfz-Haftpflichtverträge geltenden Mindestversicherungssummen zu. Diese liegen bei:

  • Personenschäden: Werden Unfallgegner verletzt oder kommen diese infolge des Unfalls zu Tode, übernimmt die Versicherung eine maximale Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro pro Person.
  • Sachschäden: Der Versicherer zahlt bis zu 1,3 Millionen Euro für Schäden am gegnerischen Fahrzeug, an Gebäuden, Leitplanken, Zäunen und weiteren Gegenständen.
  • Vermögensschäden: Finanzielle Folgeschäden des Unfalls sind mit 50.000 Euro versichert. Dazu zählt etwa der Nutzungsausfall durch die Beschädigung von Dienstfahrzeugen oder die Arbeitsunfähigkeit verletzter Unfallgegner.

2. Absicherungshöhe wie bei eigenem Fahrzeug: Je nach Anbieter kann die Deckungssumme der Mallorca-Police die gesetzliche Mindestabsicherung übersteigen. In diesen Fällen gelten in der Regel die gleichen Konditionen wie für die Versicherung des eigenen Pkw.

In welchen Ländern greift der Versicherungsschutz?

Die Versicherer entscheiden selbst, in welchen Ländern sie einen zusätzlichen Mietwagenschutz für Haftpflichtschäden anbieten. Die exakten Versicherungsleistungen finden Sie in den Vertragsunterlagen.

  • Für gewöhnlich sind Reisen mit Leihfahrzeugen in Gebieten versichert, die zum Geltungsbereich der EU zählen.
  • Mitunter ist der Zusatzschutz auch in weiteren Ländern innerhalb der geografischen Grenzen Europas gültig.
  • Je nach Vertrag greift die Mallorca-Police auch in einigen außereuropäischen Staaten wie den USA.

Reisen Sie häufig mit einem gemieteten Auto durch bestimmte Länder, lohnt es sich, vor Abschluss des Kfz-Versicherungsvertrags die Konditionen und Leistungen von Versicherungen im jeweiligen Urlaubsland zu vergleichen.

Die Leistungen der Mallorca-Klausel auf einen Blick

Die Leistungen der Mallorca-Police können sich je nach Vertrag unterscheiden. Meist sind folgende Risiken versichert:

Leistung Mallorca-Police
Versichertes Risiko Selbst verursachte Haftpflichtschäden mit Mietwagen im Ausland
Mindestdeckung für Personenschäden 7,5 Millionen Euro pro Person
Mindestdeckung für Sachschäden 1,3 Millionen Euro
Mindestdeckung für Vermögensschäden 50.000 Euro
Geltungsbereich

Je nach Vertrag:

  • in allen Gebieten der EU
  • innerhalb der geografischen Grenzen Europas
  • in bestimmten außereuropäischen Ländern

Was passiert im Schadenfall mit meiner SF-Klasse?

In der Regel haben Unfälle mit Mietwagen im Ausland keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Bei einer Schadenmeldung für über die Mallorca-Police abgewickelte Schäden brauchen Sie sich über eine Herabstufung also meist keine Gedanken zu machen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Einzelne Versicherer stufen Ihre SF-Klasse möglicherweise zurück, wenn Sie die Mallorca-Police in Anspruch nehmen. Prüfen Sie daher zur Sicherheit Ihre Vertragsunterlagen.


Was kostet eine Mallorca-Police?

Die Kosten für die Mallorca-Police variieren je nach Tarif und Versicherungsunternehmen. Für gewöhnlich berechnen die Anbieter für die Zusatzhaftpflichtversicherung zwischen rund 8 und 15 Euro im Jahr.

Die folgenden Beispiele zeigen Kosten für die Kfz-Versicherung mit und ohne Mallorca-Police:

Versicherung Kfz-Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Mit Mallorca-Police jährlich ab 179,76 €, Tarif: inshared Kfz-Versicherung jährlich ab 319,80 €, Tarif: inshared Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung jährlich ab ab 450,26 €, Tarif: BavariaDirekt Komfort M online mit Werkstattbindung
Ohne Mallorca-Police jährlich ab 189,00 €, Tarif: Europa Basis jährlich ab 312,49 €, Tarif: Europa Basis Spar-Kasko jährlich ab 441,25 €, Tarif: BavariaDirekt Komfort S online mit Werkstattbindung

Die Tarifangaben basieren auf folgenden Daten: Fahrzeug: VW Golf 1.0 TSI mit 110 PS, Erstzulassung: 1. Oktober 2022, Versicherungsbeginn: 1. Juni 2026, Nutzung: Nur privat - inklusive Arbeitsweg, jährliche Fahrleistung: 9.000 Kilometer, nächtlicher Stellplatz: abschließbarer Parkplatz, Fahrer des Autos: männlich, 40 Jahre alt,wohnt in Hamburg, ledig, nur Versicherungsnehmer, SF-Klasse der Kfz-Haftpflicht: SF 20, SF-Klasse der Vollkasko: SF 20, Selbstbeteiligung Teilkasko: 150 Euro, Selbstbeteiligung Vollkasko: 500 Euro, Werkstattwahl durch Versicherer.

Quelle: Externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, abgerufen am: 13. Mai 2026


Wann ist eine Mallorca-Police sinnvoll?

Der Abschluss einer Mallorca-Police kann dann sinnvoll sein, wenn Sie mit einem Leihfahrzeug im Ausland unterwegs sind und Ihr bestehender Kfz-Versicherungsvertrag keine entsprechende Zusatzdeckung beinhaltet. Meist kann die Mallorca-Police auch nachträglich abgeschlossen werden, sofern eine Reise ins Ausland absehbar ist.

Prüfen Sie vor Reiseantritt die Klauseln Ihres Versicherungsvertrags, um sicherzugehen, dass die Versicherung in Ihrem Zielland greift. Auch können Sie sich im Vorfeld über die gesetzliche Mindestsicherung bei Haftpflichtschäden im jeweiligen Land erkundigen und abwägen, ob eine Mallorca-Police nötig ist – in manchen Ländern gelten zum Beispiel auch höhere Mindestversicherungssummen als in Deutschland.

Beispiele für Deckungssummen der Kfz-Haftpflicht im Ausland

Die folgende Aufstellung zeigt Beispiele für Länder mit einer niedrigen Mindestsicherung bei Haftpflichtschäden am Kfz. Prüfen Sie vor jeder Reise ins Ausland die dort geltenden Regelungen und ob eine Mallorca-Police für Sie sinnvoll ist, auch wenn Ihr Zielland nicht in der Tabelle aufgeführt ist.

Länder mit geringer Mindestabsicherung

Land Personenschaden pro Person Sachschaden pro Unfall
Bulgarien 5.112.919 Euro BGN (entspricht 5.327.900 Euro) 1.022.584 Euro
Griechenland 1.220.000 Euro 1.220.000 Euro
Italien 5.000.000 Euro für alle Geschädigten 1.000.000 Euro
Serbien 1.000.000 Euro für alle Geschädigten 200.000 Euro
Tschechien 1.353.128 Euro 1.353.128 Euro

Quelle: Council of Bureaux (COB), Stand: November 2025

Länder mit hoher Mindestabsicherung

Land Personenschaden pro Person Sachschaden pro Unfall
Dänemark 16.210.930 3.215.391
Frankreich unbegrenzt 1.220.000 Euro
Finnland unbegrenzt 5.000.000 Euro
Luxemburg unbegrenzt unbegrenzt
Spanien 70.000.000 Euro für alle Geschädigten 15.000.000 Euro

Quelle: Kfz-Serviceportal.de, Stand: Mai 2026

Fallbeispiel für die Ersparnis mit einer Mallorca-Deckung im Schadensfall

Die durch das EU-Recht geregelten Mindestdeckungssummen liegen mit 1,12 Millionen Euro für Sach- und 6,07 Millionen Euro für Personenschäden unterhalb der deutschen Mindestabsicherung. In Nicht-EU-Ländern liegen die Deckungssummen mitunter deutlich darunter. Diese genügen nicht immer für die vollständige Deckung der Kosten.

Kommt es etwa in Tschechien zu einem selbst verschuldeten Unfall, beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden knapp 1,5 Millionen Euro pro Person (Stand: 05/2026). Wenn Sie dort mit einem tschechischen Mietwagen einen Personenschaden von beispielsweise 3 Millionen Euro verursachen, müssen Sie ohne Mallorca-Police selbst für die Differenz von mehr als 1,5 Millionen Euro aufkommen.


Mallorca-Police abschließen

Die Mallorca-Police kann in der Regel als Zusatzversicherung für Ihren bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. In den Tarifen einiger Versicherer ist sie fester Bestandteil der Versicherungsleistung der Kfz-Haftpflicht.

Falls Sie ins Ausland fahren möchten und nicht wissen, ob Sie eine Mallorca-Police abgeschlossen haben, sehen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach oder kontaktieren Sie Ihre Versicherung.

Das sind die möglichen Szenarien:

  • Die Mallorca-Police ist bereits Teil der Kfz-Versicherung: In diesem Fall informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter, ob die Mallorca-Police auch in dem Reiseland Ihrer Wahl greift.
  • Sie können die Mallorca-Police bei Ihrer Kfz-Versicherung über einen Zusatzbaustein erwerben: Meist steigt dadurch die Versicherungsprämie. Machen Sie bei Bedarf einen Anbietervergleich und wechseln Sie zu einem geeigneten Versicherer. Wichtig dabei ist die Beachtung der Kündigungsfristen.
  • Sie schließen die Mallorca-Police über eine private Haftpflichtversicherung ab oder im Rahmen einer Reiseversicherung: Das ist beispielsweise dann eine Option, falls Sie im Inland keine Autoversicherung haben oder für Ihre Reise akut eine Mallorca-Police brauchen.

FAQ – häufige Fragen zur Mallorca-Police

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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