Menü überspringen Zu den Einstellungen
GIROKONTO: ING Bank mit 200 € Neukundenbonus

Schadenfreiheitsklasse übertragen

Schadenfreiheitsklasse übertragen Anschauungsbild: Sohn zieht aus dem Elternhaus aus
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Wichtig zu wissen
  • Die Schadenfreiheitsklasse (SF) beeinflusst die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts für unfall- und schadenfreies Fahren und damit die Kosten der Kfz-Versicherung.
  • Die SF-Klasse kann an Verwandte übertragen werden, eine Rückübertragung ist nicht möglich.
  • Die Übernahme der SF-Klasse von Verwandten kann insbesondere jungen Fahrerinnen und Fahrern beim Sparen helfen.
  • Der Inhaber der Schadenfreiheitsklasse verliert mit der Übertragung alle Schadenfreiheitsrabatte.
  • Die Höhe des Rabatts kann sich je nach Versicherer unterscheiden.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Schadenfreiheitsklasse übertragen – so wird's gemacht

Kfz-Versicherungen belohnen schadenfreies Fahren mit einer besseren Schadenfreiheitsklasseje höher die SF-Klasse, desto größer der Schadenfreiheitsrabatt auf den Versicherungsbeitrag und desto günstiger die Autoversicherung.

Voraussetzung ist ein eigener Kfz-Versicherungsvertrag. Insbesondere Fahranfängerinnen und Fahranfänger bleiben deshalb in den ersten Jahren des Führerscheinbesitzes in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse. Sie versichern ihr Auto zunächst meist als Zweitwagen über die Eltern, um die hohe Versicherungsprämie der geringsten SF-Klasse (Klasse SF 0 oder SF ½) zu umgehen. So können sie selbst allerdings keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen.

Im Regelfall können Sie sich die Schadenfreiheitsklasse der Zweitwagenversicherung später übertragen lassen, sobald Sie den Führerschein bereits einige Jahre besitzen.

Welche Versicherungen erlauben die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse hat nur Einfluss auf die Beiträge der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko. In der Teilkasko hingegen gibt es keine SF-Klassen. Das liegt daran, dass nur selbst verursachte Schäden die Schadenfreiheitsklasse beeinflussen, welche durch die Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt werden.

Unter welchen konkreten Bedingungen die SF-Klasse übertragen werden kann, bestimmen die Versicherer selbst. Daher können sich die Voraussetzungen unterscheiden.

Die Berechnung der Schadenfreiheitsklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung erfolgt unabhängig voneinander. Haben Sie beispielsweise lediglich einen Vollkaskoschaden verursacht, wird Ihre SF-Klasse nur in der Vollkasko zurückgestuft, nicht aber in der Kfz-Haftpflicht. Umgekehrt gilt dasselbe Prinzip.

Auf einen Blick: Wer kann die SF-Klasse übernehmen?

Je nach Versicherer kann sich der Kreis der Übertragungsberechtigten unterscheiden. Im Regelfall können die folgenden Personen die Schadenfreiheitsklasse weitergeben oder übernehmen:

  • Kinder und Enkelkinder
  • Adoptiv- oder Stiefkinder
  • Eltern und Großeltern
  • Geschwister
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner
  • Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
  • Angehörige von verstorbenen Versicherten

Angehörige von Verstorbenen können sich die SF-Klasse übertragen lassen, indem sie das versicherte Auto übernehmen und als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer in den laufenden Versicherungsvertrag einsteigen. Dazu benötigt der Versicherer einen schriftlichen Antrag samt Sterbeurkunde.


Schadenfreiheitsrabatt nach Übertragung der SF-Klasse berechnen

Mit unserem kostenlosen Rechner ermitteln Sie mit wenigen Klicks den möglichen Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Schadenfreiheitsklasse.

Schadenfreiheitsklassen-Rechner

Kfz-Haftpflicht
Kennen Sie Ihre SF-Klasse?
War der Unfall selbst verschuldet?
Ist Ihre Fahrerlaubnis älter als drei Jahre?

Ergebnis – Ihre Schadenfreiheitsklasse

SF-Klasse

Beitragssatz

Der prozentuale Betrag, den Sie Ihrem Versicherer zahlen.

0 %
Schadenfreiheitsrabatt

Ihr Rabatt für schaden- und unfallfreies Fahren.

0 %
Die genannten Werte dienen als Orientierung und können je nach Versicherungsanbieter variieren. In der untenstehenden Tabelle finden Sie Details zu den SF-Klassen. Quellen: Check24.de, Tarifcheck.de

Voraussetzungen für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Für die Übernahme oder Weitergabe der Schadenfreiheitsklasse gelten folgende Voraussetzungen:

  • Verwandtschaftsverhältnis: In der Regel sind SF-Klassen nur an Familienmitglieder übertragbar. Einige Versicherer gestatten zudem die Weitergabe an unverheiratete Lebenspartnerinnen und -partner sowie nicht leibliche Kinder.
  • Führerscheinbesitz: Die Empfängerin oder der Empfänger benötigt für die Übernahme der SF-Klasse einen Führerschein.
  • Regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs: Manche Autoversicherungen setzen voraus, dass die Empfängerin oder der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse im Vorfeld regelmäßig mit dem Auto gefahren ist. Mitunter müssen sie als Hauptfahrerinnen oder -fahrer registriert gewesen sein.
  • Rückstufung der SF-Klasse der vorherigen Inhaberinnen und Besitzer: Wird die Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person übertragen, wird die Klasse der bisherigen Inhaberin oder des bisherigen Inhabers zurückgestuft. Dadurch entfällt auch der bisher aufgebaute Schadenfreiheitsrabatt. Eine Rückübertragung ist nicht möglich.
  • Bei Carsharing Nutzungszeiten erfassen: Einige Versicherungen erlauben es, die während Carsharing gewonnene Fahrpraxis anrechnen zu lassen, wenn ein eigenes Fahrzeug versichert werden soll. Dazu ist die Bestätigung der Nutzungszeiten der Carsharing-Unternehmen notwendig.
  • Ein Haushalt: Einige Versicherer erlauben die Übertragung nur, wenn die Inhaberin oder der Inhaber und die Empfängerin oder der Empfänger der SF-Klasse in derselben häuslichen Gemeinschaft leben.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Schadenfreiheitsklasse übertragen

  1. Erfragen Sie bei Ihrem Versicherer, ob die SF-Klasse auf die gewünschte Person übertragbar ist. Dies kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.
  2. Prüfen Sie, ob sich die Übertragung lohnt. Betrachten Sie dazu, wie viele Jahre seit dem Führerscheinerwerb der potenziellen Empfängerin oder des potenziellen Empfängers vergangen sind. Dies ergibt die Anzahl der übertragbaren, schadenfreien Jahre.
  3. Vergleichen Sie die Tarife der Versicherungsgesellschaften, um günstige Konditionen zu erhalten. Mithilfe des externen Rechners auf Tarifcheck.de können Sie mit wenigen Klicks Leistungen verschiedener Kfz-Versicherungen vergleichen.
  4. Beauftragen Sie die Versicherung mit der Übertragung, sobald Sie den passenden Tarif für die Autoversicherung gefunden haben. Dazu können Sie in der Regel ein Formular anfordern. Hier müssen Sie Daten zum Fahrzeug, zur Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sowie den fahrenden Personen angeben. Dafür benötigen Sie meist den Fahrzeugbrief und den bestehenden Versicherungsvertrag sowie eine Verzichtserklärung der bisherigen Inhaberin oder des bisherigen Inhabers der SF-Klasse.

Beachten Sie, dass die bisherige Inhaberin oder der bisherige Inhaber die Schadenfreiheitsklasse und damit den Schadenfreiheitsrabatt sowie eventuelle Sondereinstufungen (z. B. für Zweitwagen) verliert. Eine Rückübertragung ist grundsätzlich nicht möglich.

Antragsformular Rabattübertragung
Downloaden Sie kostenlos unsere Mustervorlage
PDF downloaden

Übersicht: Welche Dokumente benötige ich für die Übertragung?

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Weitergabe oder Übernahme der Schadenfreiheitsklasse:

  • Fahrzeugdaten
  • Vertragsdaten der aktuellen Inhaberin oder des Inhabers
  • Kopie des Führerscheins der Empfängerin oder des Empfängers
  • Verzichtserklärung der derzeitigen Versicherungs­nehmerin oder des Versicherungsnehmers
  • Erklärung der persönlichen Beziehung oder des Verwandtschaftsverhältnisses beider Parteien
  • Ort und Datum
  • Unterschrift der Inhaberin oder des Inhabers
  • Unterschrift der Empfängerin oder des Empfängers

Welche Fristen muss ich einhalten?

  • Bei einer laufenden Kfz-Versicherung ist die Übertragung der SF-Klasse in der Regel jederzeit möglich.
  • Nach Vertragsende können Sie die Schadenfreiheitsklasse je nach Versicherer sechs Monate bis zehn Jahre lang übertragen.
  • Erfolgte eine zeitweise Stilllegung oder Abmeldung des Fahrzeugs, gewähren die meisten Versicherungen eine Frist von sieben bis zehn Jahren. War das Auto zu lange abgemeldet, verfällt die SF-Klasse jedoch bei einigen Anbietern.
  • Nach einem Todesfall kann die Schadenfreiheitsklasse der oder des Verstorbenen in der Regel 12 Monate lang von Angehörigen übernommen werden.

SF-Klasse übertragen – wann lohnt es sich?

Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse kann dann sinnvoll sein, wenn die bisherige Inhaberin oder der Inhaber der SF-Klasse diese nicht mehr benötigt. Dies kann etwa in den folgenden Situationen der Fall sein:

  • Der Führerschein wird aus Krankheits- oder Altersgründen abgegeben oder das Auto wird nicht mehr gefahren.
  • Der Zweitwagen wird an das Kind abgegeben, verkauft oder abgemeldet.
  • Der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin ist verstorben und die Angehörigen übernehmen das Fahrzeug.

In diesen Fällen kann die SF-Klasse für das Fahrzeug von der neuen Versicherungsnehmerin oder dem neuen Versicherungsnehmer – zum Beispiel dem Kind oder Enkelkind – übernommen werden.

Für Fahranfänger lohnt sich die Übertragung der Prozente meist nicht

Fahranfängerinnen und Fahranfänger haben ihren Führerschein in der Regel erst kürzlich erworben. Da sie sich die SF-Klasse nur für die Dauer des Führerscheinbesitzes anrechnen lässt, lohnt sich die Übertragung in den ersten Jahren nach Führerscheinerwerb meist nicht. Denn der oder die Verwandte, die ihre Schadenfreiheitsklasse weitergibt, verliert den gesamten Schadenfreiheitsrabatt.

Alternativ können Führerscheinneulinge ihr Auto etwa von den Eltern als Zweitwagen versichern lassen. Diese erhalten eine bessere SF-Klasse, die sich günstig auf den Versicherungsbeitrag auswirkt.

Schließen Sie nach einigen Jahren der Fahrpraxis eine eigene Kfz-Versicherung ab, können Sie sich die Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens übertragen lassen – häufig ohne Nachteil. Die Eltern verlieren dann nämlich nur den Rabatt aus der separaten Zweitwagenversicherung, nicht aber die SF-Klasse des Erstwagens.


Schadenfreiheitsklasse von Dienstwagen übernehmen

Fahrerinnen und Fahrer von Dienstwagen bauen während der Nutzung des Firmenfahrzeugs keine höhere SF-Klasse auf. Diewi Autoversicherung wird dabei vom Arbeitgeber abgeschlossen. Bei einem Jobwechsel kann der Schadenfreiheitsrabatt nicht weiter genutzt werden.

Die Schadenfreiheitsklasse eines Firmenwagens ist für gewöhnlich nicht übertragbar. Sie können dennoch unter Umständen vorsorgen, indem Sie mit dem Arbeitgeber und der Versicherung die Mitnahme der SF-Klasse vereinbaren, sobald Sie mit der Nutzung des Dienstwagens beginnen.

Haben Sie vor dem Firmenfahrzeug ein eigenes Auto genutzt, können Sie den Schadenfreiheitsrabatt der privaten Kfz-Versicherung vorerst ruhen lassen und später erneut nutzen, sobald Sie wieder ein eigenes Fahrzeug fahren.

Sonderfall: Sie können die Schadenfreiheitsklasse Ihrer privaten Autoversicherung auf den Firmenwagen übertragen. Allerdings erfolgt dann auch im Falle eines selbst verursachten Unfalls mit dem Dienstwagen eine Rückstufung Ihrer privaten SF-Klasse.


SF-Klasse bei Versicherungswechsel mitnehmen

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist nicht an bestimmte Anbieter gebunden. In der Regel können Sie die übernommene SF-Klasse bei einem Wechsel der Versicherung mitnehmen. Dennoch ist es ratsam, sich die Übernahme von der Versicherungsgesellschaft bestätigen zu lassen.

Bedenken Sie dabei, dass die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse nicht gleichbedeutend ist mit einer Rabattübertragung. Die Kfz-Versicherer bestimmen die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts für jede Klasse selbst und auch versicherungsspezifische Sondereinstufungen können verloren gehen.

Günstige Kfz-Versicherung nach Übertragung der Schadenfreiheitsklasse finden

Um Geld zu sparen, lohnt sich ein Vergleich der Konditionen verschiedener Versicherer. Auf Tarifcheck.de können Sie mithilfe des externen Kfz-Versicherungsvergleichs unserer externen Partner in wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich Ihr individuelles Sparpotenzial ermitteln.

So funktioniert’s:

  1. Angaben zum Fahrzeug und den Versicherten machen.
  2. Schadenfreiheitsklasse nach der Übertragung angeben.
  3. Tarife vergleichen und günstige Autoversicherung finden.

FAQ – häufige Fragen zur Übertragung der SF-Klasse

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

Beliebteste Ratgeber zum Thema Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung wechseln

Passenden Tarif finden und sparen: So wechseln Sie in nur 3 Schritten über Tarifcheck.de Ihre Autoversicherung.

Kfz-Versicherung wechseln
Kfz-Versicherung kündigen

So kündigen Sie Ihre Autoversicherung sicher und fristgerecht – kostenlose Musterkündigung zum Download inklusive.

Kfz-Versicherung kündigen
Schadenfreiheitsklassen

Schadenfreiheitsklassen auf den Punkt gebracht. Verschaffen Sie sich einen kostenlosen Überblick.

Alles zu Schadenfreiheitsklassen
eVB-Nummer beantragen

Tipps, Infos, Antrag & Co.: So erhalten Sie schnell eine eVB-Nummer für Ihr Fahrzeug.

eVB-Nummer beantragen
Kfz-Steuer-Rechner

Ermitteln Sie mithilfe des kostenlosen Kfz-Steuer-Rechners, wie viel Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug fällig wird.

Kfz-Steuer berechnen
Sonder­kündigungs­recht

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner und schauen Sie, ob Sie aktuell ein Sonderkündigungsrecht haben.

Sonder­kündigungs­recht prüfen

Ähnliche Suchbegriffe zum Thema Kfz-Versicherung