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Schadenfreiheitsklasse übertragen: So funktioniert’s

Schadenfreiheitsklasse übertragen Anschauungsbild: Sohn zieht aus dem Elternhaus aus

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Wichtig zu wissen

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


  • Die Schadenfreiheitsklasse (SF) beeinflusst die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts für unfall- und schadenfreies Fahren und damit die Kosten der Kfz-Versicherung.
  • Die SF-Klasse kann an Verwandte übertragen werden, eine Rückübertragung ist nicht möglich.
  • Der Inhaber der Schadenfreiheitsklasse verliert mit der Übertragung alle Schadenfreiheitsrabatte.
  • Die Höhe des Rabatts kann sich je nach Versicherer unterscheiden.

Schadenfreiheitsklasse übertragen – so wird's gemacht

Kfz-Versicherungen belohnen schadenfreies Fahren mit einer besseren Schadenfreiheitsklasseje höher die SF-Klasse, desto größer der Schadenfreiheitsrabatt auf den Versicherungsbeitrag. Voraussetzung ist ein eigener Kfz-Versicherungsvertrag.

Insbesondere Fahranfängerinnen und Fahranfänger bleiben deshalb in den ersten Jahren des Führerscheinbesitzes in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse. Der Grund: Sie versichern ihr Auto zunächst meist über die Eltern, um die hohe Versicherungsprämie der geringsten SF-Klasse (Klasse null oder einhalb) zu umgehen. So können sie selbst allerdings keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen.

Es kann sich deshalb für Fahranfänger und -anfängerinnen lohnen, die Schadenfreiheitsklasse von einer / einem Verwandten übertragen zu lassen und zu übernehmen.


SF-Klasse übertragen – wann lohnt es sich?

Wer unfallfrei fährt, wird von den Kfz-Versicherern in eine hohe Schadenfreiheitsklasse gestuft. Diese Einstufung in eine bessere SF-Klasse erfolgt jedes Jahr. Je nach Kfz-Versicherungsvertrag bleibt die SF-Klasse durch einen optionalen Rabattschutz auch bei kleinen Schäden erhalten. Dank des Schadenfreiheitsrabatts sinken mit jeder höheren Schadenfreiheitsklasse die Versicherungsbeiträge.

Es kann sich also lohnen, die Schadenfreiheitsklasse von einer verwandten Person auf Fahranfängerinnen und Anfänger zu übertragen – beispielsweise von Großeltern, wenn diese kein Auto mehr fahren oder wenn ein Zweitwagen nicht mehr von den Eltern genutzt wird. In diesen Fällen könnte die SF-Klasse für das Fahrzeug von der neuen Versicherungsnehmerin oder dem neuen Versicherungsnehmer (zum Beispiel Kind oder Enkelkind) übernommen werden.

Auch kann die Schadenfreiheitsklasse im Todesfall der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers innerhalb der Familie übertragen werden, wenn das Fahrzeug zum Beispiel den Enkeln oder der Ehepartnerin vererbt und die Sterbeurkunde vorgelegt wird. In der Regel haben Sie nach einem Todesfall 12 Monate Zeit, um die SF-Klasse zu übertragen.


Voraussetzungen für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Für die Übernahme oder Weitergabe der Schadenfreiheitsklasse gelten folgende Voraussetzungen:

  • Verwandtschaftsverhältnis: SF-Klassen sind nur an Familienmitglieder übertragbar. Dazu zählen für gewöhnlich Kinder und Enkelkinder, Gattinnen und Gatten, Eltern und Großeltern. Einige Versicherer gestatten zudem die Weitergabe an unverheiratete Lebenspartnerinnen und -partner sowie nicht leibliche Kinder.
  • Führerscheinbesitz: Die Empfängerin oder der Empfänger benötigt für die Übernahme der SF-Klasse einen Führerschein. Dabei werden die schadenfreien Jahre angerechnet, die der Dauer des Führerscheinbesitzes entsprechen. Wer den Führerschein zum Beispiel fünf Jahre besitzt, kann maximal fünf schadenfreie Jahre übernehmen.
  • Regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs: Manche Autoversicherungen setzen voraus, dass die Empfängerin oder der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse im Vorfeld regelmäßig mit dem Auto gefahren ist. Mitunter müssen sie als Hauptfahrerinnen beziehungsweise -fahrer registriert gewesen sein.
  • Rückstufung der SF-Klasse der vorherigen Inhaberinnen und Besitzer: Wird die Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person übertragen, wird die Klasse der bisherigen Inhaberin oder des bisherigen Inhabers zurückgestuft. Dadurch entfällt auch der bisher aufgebaute Schadenfreiheitsrabatt. Dieser Prozess kann nicht rückgängig gemacht werden.
  • Bei Carsharing Nutzungszeiten erfassen: Einige Versicherungen erlauben es, die während Carsharing gewonnene Fahrpraxis anrechnen zu lassen, wenn ein eigenes Fahrzeug versichert werden soll. Dazu ist die Bestätigung der Nutzungszeiten der Carsharing-Unternehmen notwendig.

Anleitung – Schadenfreiheitsklasse übertragen

  1. Erfragen Sie bei Ihrem Versicherer, ob die SF-Klasse auf die gewünschte Person übertragbar ist. Dies kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.
  2. Prüfen Sie, ob sich die Übertragung lohnt. Betrachten Sie dazu, wie viele Jahre die potenzielle Empfängerin oder der potenzielle Empfänger bereits einen Führerschein besitzt. Dies ergibt die Anzahl der übertragbaren schadenfreien Jahre.
  3. Vergleichen Sie die Tarife der Versicherungsgesellschaften, um die besten Konditionen zu erhalten. Mithilfe des externen Rechners auf Tarifcheck.de können Sie mit wenigen Klicks die Leistungen der Kfz-Versicherungen vergleichen. Beachten Sie, dass es SF-Klassen nur für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen gibt, nicht aber im Bereich der Teilkasko. Das liegt daran, dass nur selbst verursachte Schäden die Schadenfreiheitsklasse beeinflussen, welche durch die Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt werden.
  4. Beauftragen Sie die Versicherung mit der Übertragung, sobald Sie den richtigen Tarif für die Autoversicherung gefunden haben. Dazu können Sie in der Regel ein Formular anfordern. Hier müssen Sie Daten zum Fahrzeug, Versicherungsnehmerin beziehungsweise - nehmer sowie der fahrenden Personen angeben. Dafür benötigen Sie meist den Fahrzeugbrief und den bestehenden Versicherungsvertrag.

Achtung: Beachten Sie, dass die bisherige Inhaberin oder der bisherige Inhaber die Schadenfreiheitsklasse und damit den Schadenfreiheitsrabatt sowie eventuelle Sondereinstufungen (z. B. für Zweitwagen) verliert. Eine Rückübertragung ist grundsätzlich nicht möglich.

Antragsformular Rabattübertragung
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Schadenfreiheitsklasse von Dienstwagen übernehmen

Fahrerinnen und Fahrer von Dienstwagen bauen während der Nutzung des Firmenfahrzeugs keine höhere SF-Klasse auf. Hier wird die Autoversicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen – bei einem Jobwechsel kann der Schadenfreiheitsrabatt nicht weiter genutzt werden.

Die Schadenfreiheitsklasse eines Firmenwagens ist für gewöhnlich nicht übertragbar. Dennoch können Sie unter Umständen vorsorgen, indem Sie mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef und der Versicherung die Mitnahme der SF-Klasse vereinbaren, sobald Sie mit der Nutzung des Dienstwagens beginnen.

Haben Sie vor dem Firmenfahrzeug ein eigenes Auto genutzt, können Sie den Schadenfreiheitsrabatt der privaten Kfz-Versicherung vorerst ruhen lassen und später erneut nutzen, sobald Sie wieder ein eigenes Fahrzeug fahren. Auch können Sie die Schadenfreiheitsklasse Ihrer privaten Autoversicherung auf den Firmenwagen übertragen. Allerdings erfolgt dann auch im Falle eines selbst verursachten Unfalls mit dem Dienstwagen eine Rückstufung Ihrer privaten SF-Klasse.


SF-Klasse bei Versicherungswechsel mitnehmen

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist nicht an bestimmte Anbieter gebunden. In der Regel können Sie die übernommene SF-Klasse bei einem Versicherungswechsel mitnehmen. Dennoch ist es ratsam, sich die Übernahme der SF-Klasse von der Versicherungsgesellschaft bestätigen zu lassen.

Aber Vorsicht: Die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse ist nicht gleichbedeutend mit einer Rabattübertragung. Die Kfz-Versicherer bestimmen die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts für jede Klasse selbst und auch versicherungsspezifische Sondereinstufungen können verloren gehen.

Um Geld zu sparen, lohnt sich deshalb ein Vergleich der Konditionen verschiedener Versicherer. Auf Tarifcheck.de können Sie mithilfe des externen Kfz-Versicherungsvergleichs unserer externen Partner in wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich Ihr individuelles Sparpotenzial ermitteln.

Bitte beachten Sie bei der Angabe der SF-Klasse, dass diese sich zum Beginn eines jeden Versicherungsjahres ändert. Nach einem schadenfreien Jahr gelangen Sie in eine höhere Klasse. Haben Sie einen Schaden verursacht, der nicht durch einen Rabattschutz abgedeckt ist, erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere Klasse.


FAQ – häufige Fragen zur Übertragung der SF-Klasse

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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