Schadenfreiheitsklasse übertragen
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Schadenfreiheitsklasse übertragen – so wird's gemacht
Kfz-Versicherungen belohnen schadenfreies Fahren mit einer besseren Schadenfreiheitsklasse – je höher die SF-Klasse, desto größer der Schadenfreiheitsrabatt auf den Versicherungsbeitrag und desto günstiger die Autoversicherung.
Voraussetzung ist ein eigener Kfz-Versicherungsvertrag. Insbesondere Fahranfängerinnen und Fahranfänger bleiben deshalb in den ersten Jahren des Führerscheinbesitzes in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse. Sie versichern ihr Auto zunächst meist als Zweitwagen über die Eltern, um die hohe Versicherungsprämie der geringsten SF-Klasse (Klasse SF 0 oder SF ½) zu umgehen. So können sie selbst allerdings keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen.
Im Regelfall können Sie sich die Schadenfreiheitsklasse der Zweitwagenversicherung später übertragen lassen, sobald Sie den Führerschein bereits einige Jahre besitzen.
Welche Versicherungen erlauben die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse hat nur Einfluss auf die Beiträge der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko. In der Teilkasko hingegen gibt es keine SF-Klassen. Das liegt daran, dass nur selbst verursachte Schäden die Schadenfreiheitsklasse beeinflussen, welche durch die Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt werden.
Unter welchen konkreten Bedingungen die SF-Klasse übertragen werden kann, bestimmen die Versicherer selbst. Daher können sich die Voraussetzungen unterscheiden.
Die Berechnung der Schadenfreiheitsklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung erfolgt unabhängig voneinander. Haben Sie beispielsweise lediglich einen Vollkaskoschaden verursacht, wird Ihre SF-Klasse nur in der Vollkasko zurückgestuft, nicht aber in der Kfz-Haftpflicht. Umgekehrt gilt dasselbe Prinzip.
Auf einen Blick: Wer kann die SF-Klasse übernehmen?
Je nach Versicherer kann sich der Kreis der Übertragungsberechtigten unterscheiden. Im Regelfall können die folgenden Personen die Schadenfreiheitsklasse weitergeben oder übernehmen:
Angehörige von Verstorbenen können sich die SF-Klasse übertragen lassen, indem sie das versicherte Auto übernehmen und als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer in den laufenden Versicherungsvertrag einsteigen. Dazu benötigt der Versicherer einen schriftlichen Antrag samt Sterbeurkunde.
Schadenfreiheitsrabatt nach Übertragung der SF-Klasse berechnen
Mit unserem kostenlosen Rechner ermitteln Sie mit wenigen Klicks den möglichen Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Schadenfreiheitsklasse.
Schadenfreiheitsklassen-Rechner
Kfz-HaftpflichtErgebnis – Ihre Schadenfreiheitsklasse
Der prozentuale Betrag, den Sie Ihrem Versicherer zahlen.
Ihr Rabatt für schaden- und unfallfreies Fahren.
Voraussetzungen für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse
Für die Übernahme oder Weitergabe der Schadenfreiheitsklasse gelten folgende Voraussetzungen:
Übernahme der SF-Klasse nur für Jahre des Führerscheinbesitzes
Die Schadenfreiheitsklasse wird nur anteilig für die Jahre übertragen, in welchen die neue Inhaberin oder der neue Inhaber der SF-Klasse im Besitz eines Führerscheins war.
Auch erfolgt dabei keine exakte Rabattübertragung. Denn jeder Kfz-Versicherer bestimmt selbst, welchen Schadenfreiheitsrabatt er für die jeweilige SF-Klasse gewährt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Schadenfreiheitsklasse übertragen
- Erfragen Sie bei Ihrem Versicherer, ob die SF-Klasse auf die gewünschte Person übertragbar ist. Dies kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.
- Prüfen Sie, ob sich die Übertragung lohnt. Betrachten Sie dazu, wie viele Jahre seit dem Führerscheinerwerb der potenziellen Empfängerin oder des potenziellen Empfängers vergangen sind. Dies ergibt die Anzahl der übertragbaren, schadenfreien Jahre.
- Vergleichen Sie die Tarife der Versicherungsgesellschaften, um günstige Konditionen zu erhalten. Mithilfe des externen Rechners auf Tarifcheck.de können Sie mit wenigen Klicks Leistungen verschiedener Kfz-Versicherungen vergleichen.
- Beauftragen Sie die Versicherung mit der Übertragung, sobald Sie den passenden Tarif für die Autoversicherung gefunden haben. Dazu können Sie in der Regel ein Formular anfordern. Hier müssen Sie Daten zum Fahrzeug, zur Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sowie den fahrenden Personen angeben. Dafür benötigen Sie meist den Fahrzeugbrief und den bestehenden Versicherungsvertrag sowie eine Verzichtserklärung der bisherigen Inhaberin oder des bisherigen Inhabers der SF-Klasse.
Beachten Sie, dass die bisherige Inhaberin oder der bisherige Inhaber die Schadenfreiheitsklasse und damit den Schadenfreiheitsrabatt sowie eventuelle Sondereinstufungen (z. B. für Zweitwagen) verliert. Eine Rückübertragung ist grundsätzlich nicht möglich.
Übersicht: Welche Dokumente benötige ich für die Übertragung?
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Weitergabe oder Übernahme der Schadenfreiheitsklasse:
Welche Fristen muss ich einhalten?
Wie lange dauert die Übertragung?
Die Dauer der Übertragung variiert je nach Autoversicherer. Meist vergehen von der Antragstellung bis zur Anrechnung der schadenfreien Jahre auf Ihre Schadenfreiheitsklasse mehrere Wochen. Mitunter erhalten Sie die neue SF-Klasse mit einer Neuberechnung Ihrer Versicherungsprämie bereits früher.
SF-Klasse übertragen – wann lohnt es sich?
Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse kann dann sinnvoll sein, wenn die bisherige Inhaberin oder der Inhaber der SF-Klasse diese nicht mehr benötigt. Dies kann etwa in den folgenden Situationen der Fall sein:
In diesen Fällen kann die SF-Klasse für das Fahrzeug von der neuen Versicherungsnehmerin oder dem neuen Versicherungsnehmer – zum Beispiel dem Kind oder Enkelkind – übernommen werden.
Für Fahranfänger lohnt sich die Übertragung der Prozente meist nicht
Fahranfängerinnen und Fahranfänger haben ihren Führerschein in der Regel erst kürzlich erworben. Da sie sich die SF-Klasse nur für die Dauer des Führerscheinbesitzes anrechnen lässt, lohnt sich die Übertragung in den ersten Jahren nach Führerscheinerwerb meist nicht. Denn der oder die Verwandte, die ihre Schadenfreiheitsklasse weitergibt, verliert den gesamten Schadenfreiheitsrabatt.
Alternativ können Führerscheinneulinge ihr Auto etwa von den Eltern als Zweitwagen versichern lassen. Diese erhalten eine bessere SF-Klasse, die sich günstig auf den Versicherungsbeitrag auswirkt.
Schließen Sie nach einigen Jahren der Fahrpraxis eine eigene Kfz-Versicherung ab, können Sie sich die Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens übertragen lassen – häufig ohne Nachteil. Die Eltern verlieren dann nämlich nur den Rabatt aus der separaten Zweitwagenversicherung, nicht aber die SF-Klasse des Erstwagens.
Schadenfreiheitsklasse von Dienstwagen übernehmen
Fahrerinnen und Fahrer von Dienstwagen bauen während der Nutzung des Firmenfahrzeugs keine höhere SF-Klasse auf. Diewi Autoversicherung wird dabei vom Arbeitgeber abgeschlossen. Bei einem Jobwechsel kann der Schadenfreiheitsrabatt nicht weiter genutzt werden.
Die Schadenfreiheitsklasse eines Firmenwagens ist für gewöhnlich nicht übertragbar. Sie können dennoch unter Umständen vorsorgen, indem Sie mit dem Arbeitgeber und der Versicherung die Mitnahme der SF-Klasse vereinbaren, sobald Sie mit der Nutzung des Dienstwagens beginnen.
Haben Sie vor dem Firmenfahrzeug ein eigenes Auto genutzt, können Sie den Schadenfreiheitsrabatt der privaten Kfz-Versicherung vorerst ruhen lassen und später erneut nutzen, sobald Sie wieder ein eigenes Fahrzeug fahren.
Sonderfall: Sie können die Schadenfreiheitsklasse Ihrer privaten Autoversicherung auf den Firmenwagen übertragen. Allerdings erfolgt dann auch im Falle eines selbst verursachten Unfalls mit dem Dienstwagen eine Rückstufung Ihrer privaten SF-Klasse.
SF-Klasse bei Versicherungswechsel mitnehmen
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist nicht an bestimmte Anbieter gebunden. In der Regel können Sie die übernommene SF-Klasse bei einem Wechsel der Versicherung mitnehmen. Dennoch ist es ratsam, sich die Übernahme von der Versicherungsgesellschaft bestätigen zu lassen.
Bedenken Sie dabei, dass die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse nicht gleichbedeutend ist mit einer Rabattübertragung. Die Kfz-Versicherer bestimmen die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts für jede Klasse selbst und auch versicherungsspezifische Sondereinstufungen können verloren gehen.
Günstige Kfz-Versicherung nach Übertragung der Schadenfreiheitsklasse finden
Um Geld zu sparen, lohnt sich ein Vergleich der Konditionen verschiedener Versicherer. Auf Tarifcheck.de können Sie mithilfe des externen Kfz-Versicherungsvergleichs unserer externen Partner in wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich Ihr individuelles Sparpotenzial ermitteln.
So funktioniert’s:
- Angaben zum Fahrzeug und den Versicherten machen.
- Schadenfreiheitsklasse nach der Übertragung angeben.
- Tarife vergleichen und günstige Autoversicherung finden.
Achten Sie auf eine mögliche Neueinstufung der SF-Klasse
Bitte beachten Sie bei der Angabe der SF-Klasse, dass diese sich zum Beginn eines jeden Versicherungsjahres ändert. Nach einem schadenfreien Jahr gelangen Sie in eine höhere Klasse. Haben Sie einen Schaden verursacht, der nicht durch einen Rabattschutz abgedeckt ist, erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere Klasse.
Zudem ist der Rabattschutz in der Regel nicht übertragbar. Nach einem vom bisherigen Versicherer regulierten Schaden stuft der neue Anbieter sie möglicherweise in eine niedrigere SF-Klasse ein. Der Vergleichsrechner fragt daher Ihren Schadenverlauf ab, um Ihnen ein zuverlässiges Ergebnis zu liefern.
FAQ – häufige Fragen zur Übertragung der SF-Klasse
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Worin unterscheiden sich SF-Klasse und Schadenfreiheitsrabatt?
2. Wie lange kann ich Schadenfreiheitsklassen übertragen?
3. Ist die SF-Klasse der Autoversicherung auf Motorräder übertragbar?
4. Kann ich die Schadenfreiheitsklasse auch auf meinen Partner übertragen, wenn wir nicht verheiratet sind?
5. Was passiert, wenn ich nach der Übertragung einen Unfall habe?
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