


Stromvergleich
Handy, Herd und Licht – ein Haushalt ohne Strom ist heutzutage nicht mehr denkbar. Doch Strom ist nicht gleich Strom – zwischen den Arten der Energieerzeugung und den einzelnen Tarifen der mehr als tausend Stromanbieter liegen Welten. Der kostenlose Strompreisvergleich verschafft Ihnen einen schnellen Überblick. Auf Wunsch können Sie auch gezielt nach Ökostromanbietern suchen.
So funktioniert der kostenfreie und unverbindliche Stromrechner
Geben Sie einfach ein, wo und mit wie vielen Personen Sie in einem Haushalt wohnen und welche Vertragslaufzeit und Tarifkonditionen Sie sich wünschen. Der Stromanbietervergleich liefert Ihnen umgehend, unverbindlich und kostenfrei passende Ergebnisse. Sollten Sie Gewerbekunde sein, wird auch das bei dem Stromvergleich berücksichtigt. Nutzen Sie einfach die Filter des Stromrechners, um beim Vergleich der Stromanbieter passende Voreinstellungen vorzunehmen. Mit dem Energierechner können Sie im Idealfall also sehr viel Geld sparen und einer Preiserhöhung Ihres bisherigen Anbieters entgehen.
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Wann Sie Ihren Stromanbieter wechseln können
Etwa 4,75 Millionen Haushaltskunden wechselten 2018 den Stromanbieter, so die Ergebnisse einer Lieferantenabfrage von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt (veröffentlicht im Monitoringbericht 2019). Informationen dazu, wann genau Sie zu einem günstigen Stromanbieter wechseln können, finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Stromvertrags.
Beim Grundversorger binnen zwei Wochen kündigen
Jeder Ort hat einen Grundversorger, welcher in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Menschen mit Strom beliefert. Bemüht man sich bei einem Umzug nicht selber um einen Stromanbieter, wird man diesem Grundversorger zugeordnet. Auch Kundinnen und Kunden, deren Stromanbieter insolvent ist, werden zunächst dem Grundversorger zugeteilt. So bleiben Sie nicht ohne Strom und können den Stromvergleich bei Bedarf in Ruhe nach dem Umzug durchführen.
Einen derartigen Grundvertrag oder Grundversorgungsvertrag können Sie mit zweiwöchiger Frist kündigen – es sei denn, Sie haben mit Ihrem Grundversorger einen Sondervertrag abgeschlossen und es besteht eine andere Vertragslaufzeit. Die Kündigung kann sich lohnen, denn meist hat der Grundversorger nicht die günstigsten Stromtarife. Mit dem Stromvergleich können Sie sekundenschnell herausfinden, ob Sie bei Ihrem Grundversorger zu viel zahlen.
Stromverträge von privaten Haushalten (Stand 2018)
- Vertrag mit dem Grundversorger: 27 %
- Sondervertrag mit dem Grundversorger: 42 %
- Vertrag mit einem anderen Stromanbieter: 31 %
Quelle: Monitoringbericht 2019 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt
Reguläre Kündigung
Haben Sie einen Sondervertrag mit dem Grundversorger oder einen regulären Vertrag mit einem anderen Stromanbieter, so beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages maximal zwei Jahre, manchmal auch nur ein Jahr. Diese Laufzeit wird auch als Vertrags-Erstlaufzeit bezeichnet und wird beim Stromanbieter Vergleich auf Wunsch berücksichtigt. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie ein reguläres Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist darf nicht mehr als drei Monate vor Ablauf der Laufzeit betragen.
Nehmen Sie Ihr Kündigungsrecht nicht wahr, wird das Vertragsverhältnis stillschweigend um weitere zwölf Monate verlängert. Womöglich haben sich binnen der Vertragslaufzeit Ihre Wünsche und Bedürfnisse geändert. Um diesen Umständen begegnen zu können, lohnt sich ein Stromvergleich.
Durchschnittliche Stromkosten pro kWh bei einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 und 5.000 kWh (Stand April 2019)
- Vertrag mit dem Grundversorger: 31,94 Cent pro kWh
- Sondervertrag mit dem Grundversorger: 30,46 Cent pro kWh
- Vertrag mit einem anderen Stromanbieter: 30,46 Cent pro kWh
Quelle: Monitoringbericht 2019 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt
Wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Stromanbieter "die Vertragsbedingungen einseitig" ändert – das besagt § 41 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Wenn also Ihr Anbieter den Strompreis erhöht, können Sie fristlos kündigen. Nach der Preiserhöhung haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, die Kündigung vorzunehmen. Auch in diesem Fall lohnt sich oft ein Stromvergleich.
Damit das Unternehmen Ihre Sonderkündigung zeitig erhält, ist es ratsam, sie als Einschreiben zu versenden und sich auf die Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht zu berufen.
Kann ich einen anderen Stromanbieter haben als der Vermieter?
Manchmal ist man mit dem Stromversorger des Vermieters nicht zufrieden, weil er einem zu teuer erscheint. Doch nicht immer hat der Vermieter einen Anreiz, einen günstigeren Stromanbieter zu suchen, insbesondere wenn er nicht an den Stromkosten beteiligt ist, weil er nicht vor Ort wohnt. Sie können jedoch selber etwas tun, wenn Ihnen die Nebenkosten zu hoch erscheinen.
- Anbieterwechsel bei eigenem Stromzähler möglich: Haben Sie in Ihrer Wohnung einen eigenen Stromzähler, dann können Sie per Stromvergleich lokale Preise überprüfen und gegebenenfalls zu einem Unternehmen mit einem Tarif Ihrer Wahl wechseln.
- Betriebskostenspiegel-Vergleich bei gemeinschaftlichen Anschlüssen: Hat Ihre Wohnung keinen eigenen Stromzähler, empfiehlt es sich, den lokalen Betriebskostenspiegel einzusehen. Dieser wird von den jeweiligen Städten veröffentlicht und gibt Auskunft über durchschnittliche Stromkosten vor Ort und andere Nebenkosten wie Abwasserentsorgung, Wohngebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung. Ist die eigene Stromrechnung höher als im Ortsdurchschnitt, könnte man verschiedene Stromtarife vergleichen und dem Vermieter günstige Angebote vorlegen.
- Bei Nebenkosten gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip: Das heißt, der Vermieter ist dazu verpflichtet, einen günstigen, jedoch nicht den billigsten, Stromversorger zu wählen. Entscheidet sich der Vermieter für ein besonders teures Unternehmen, muss er die Angemessenheit des Preises nachweisen. "Teuer" und "günstig" sind allerdings nicht genau definiert. Keinesfalls sollte man die Zahlung der Stromrechnung verweigern, da sonst die Kündigung der Wohnung droht. Aus diesem Grund lohnt sich ein Stromanbietervergleich und ein Vorschlag von Alternativen gegenüber dem Vermieter.
Daraus setzt sich der Strompreis zusammen
Nicht nur die Energie selber muss bezahlt werden. Auch Steuern und staatliche Abgaben sind im Preis enthalten. Insgesamt unterscheiden sich dabei die Prozentsätze für einzelne Abgaben von Privatverbrauchern und Gewerbekunden. Stromvergleiche berücksichtigen dabei in der Regel den Gesamtpreis inklusive der Steuern und Abgaben.
Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Strompreises für Privatkunden (Stand April 2019) und greift auf die Daten des Monitoringreports 2019 zurück. Schaut man sich die Zusammensetzung des Strompreises an, wird deutlich, dass mehr als die Hälfte der Kosten aus Steuern und Abgaben zusammengesetzt sind. Diese Abgaben werden in regelmäßigen Abständen angepasst und erhöht.
In den letzten Jahren wurden die Netzentgelte und die EEG-Umlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien erhöht. Im Jahr 2019 sind die Netzentgelte leicht gestiegen, die EEG-Umlage ist konstant geblieben. Insgesamt ist ein weiterer Anstieg der Strompreise für Privatkunden zu verzeichnen. Grund hierfür sind gestiegene Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie eine insgesamt hohe Steuer- und Abgabenlast. Auch in der Zukunft können Privatkunden nicht mit niedrigeren Strompreisen rechnen.
Zusammensetzung des durchschnittlichen Strompreises 2019 bei einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 und 5.000 kWh | |
---|---|
Beschaffung, Vertrieb, Marge | 7,61 Eurocent pro kWh |
Nettonetzentgelt | 6,89 Eurocent pro kWh |
Messung, Messstellenbetrieb | 0,33 Eurocent pro kWh |
Stromsteuer | 2,05 Eurocent pro kWh |
Umsatzsteuer | 4,93 Eurocent pro kWh |
EEG-Umlage | 6,41 Eurocent pro kWh |
Sonstige Umlagen | 1,02 Eurocent pro kWh |
Konzessionsabgabe | 1,62 Eurocent pro kWh |
Preis insgesamt | 30,85 Eurocent pro kWh |
Quelle: "Monitoringbericht 2019" von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt |
Stromlieferanten
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Gängig sind Verträge, in denen alle Bestandteile des Strompreises bereits berücksichtigt werden – also die Kosten für Strom, Abgaben und Steuern sowie die Nutzung des Stromnetzes. Diese Art des Vertrags nennt man auch einen All-Inklusive-Vertrag.
Alternativ kann man einen Vertrag abschließen, bei dem die Netzentgelte nicht berücksichtigt werden, wenn etwa Stromlieferant und Netzanbieter nicht identisch sind. Man vereinbart also mit einem Stromanbieter einen Stromliefervertrag und zahlt alle Kosten und Abgaben für den elektrischen Strom. In diesem Fall muss mit dem Netzanbieter ein Zusatzvertrag vereinbart werden, nämlich einen Netznutzungsvertrag, damit man das Stromnetz für die Übertragung nutzen darf. Selbst wenn Netzanbieter und Stromlieferant nicht identisch sind, ist Ihr Vertrag häufig ein All-Inklusive-Vertrag, da die Stromlieferanten ein entsprechendes Nutzungsentgelt an den Netzbetreiber zahlen. Der Vorteil des All-Inklusiv-Vertrages: Sie brauchen sich nicht selbst um die Belieferung mit dem Strom über das Stromnetz zu kümmern.
Unterschiedliche Stromtarife
Auch beim Stromtarif können Sie unter mehreren Varianten wählen. Wie beispielsweise bei etwa Kfz-Versicherungen oder Krediten nehmen dabei Online-Verträge einen immer größeren Raum ein. Bei Online-Tarifen werden Anmeldung, Stromzählermeldungen und Abschlagsrechnungen über das Internet abgewickelt. Rechnungen werden nur per E-Mail und nicht per Post geschickt. Rechnungen werden in der Regel durch Zahlungsweise per Einzugsermächtigung oder Zahlungsweise per Überweisung beglichen.
Tarife mit Preisgarantie: Wählen Sie diese Variante, können Sie sich gegen steigende Strompreise absichern. Der Stromanbieter verpflichtet sich, während eines bestimmten Zeitraums – meist einem Jahr – die Strompreise konstant zu halten. Die Preisgarantie umfasst dabei alle Bestandteile des Strompreises. Dem Preistarif steht die Preisfixierung gegenüber: Bei der Preisfixierung sind Erhöhungen aufgrund von Steuern und Abgaben möglich. Ein Tarif mit Preisgarantie ist dementsprechend empfehlenswerter als ein Tarif mit Preisfixierung.
Bei kWh-Pakettarifen kaufen Sie über einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Energiemenge. Verbrauchen Sie weniger, dann erhalten Sie kein Geld zurück, verbrauchen Sie mehr, zahlen Sie dafür mehr als den regulären Preis. Empfehlenswert ist ein derartiger Pakettarif nur, wenn Sie Ihren eigenen Stromverbrauch sehr genau berechnen können.
Bei Tarifen mit Mehr- / Minderbrauchsaufschlag werden Strommindest- verbrauchsgrenzen und Stromhöchstverbrauchsgrenzen definiert. Liegt der tatsächliche Verbrauch außerhalb dieser Grenzen, muss man Preisaufschläge zahlen.
Auch dieser Stromtarif lohnt sich nur, wenn Sie einen sehr guten Überblick über die Energiewirtschaft Ihres Haushalts haben.
Wählen Sie einen Ökostromtarif, dann erhalten Sie Ihren Strom aus erneuerbaren Energien beziehungsweise aus Kraft-Wärme-Kopplung. Alternativ kann ein Ökostromtarifanbieter den CO2-Ausstoß auch durch bestimmte Klimaschutzprojekte ausgleichen. , dann entfällt aber die Belieferung mit klimafreundlichen Ökostrom für den Kunden. Der Lieferant produziert dann zwar keinen Ökostrom und die Belieferung mit klimafreundlichem Ökostrom ist nicht gegeben, jedoch investiert der Stromanbieter in Umweltschutzprojekte wie beispielsweise Aufforstung. Diese Form des Ökostromtarifs nennt man auch Klimatarif. In den Voreinstellungen des Vergleichs können Sie entsprechende Anbieter filtern.
Jeder Haushalt, der sich nicht eigenständig für einen Stromversorger entscheidet, wird automatisch einem Grundversorger zugeordnet und hat dann einen Grundversorgungstarif oder Grundtarif. Der Grundversorger ist der Netzanbieter, der je vor Ort die meisten Stromkunden hat. Nicht immer ist der Grundversorger auch der günstigste Anbieter. Vielfach lohnt sich der Wechsel über einen Stromvergleich, denn einen Grundversorgungstarif kann man binnen zwei Wochen kündigen. Wählen Sie einen Stromtarif bei einem Anbieter Ihrer Wahl und ist dieser nicht der Grundversorger, dann haben Sie einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung.
Der Stromvergleich listet Ihnen einzelne Tarife dabei entsprechend Ihrer Angaben auf und klammert einzelne Tarifarten auf Wunsch aus. Bei vielen Tarifen gibt es nach Vertragsabschluss einen Neukundenbonus bzw. Sofortbonus.
Der durchschnittliche Preis für eine Kilowattstunde
Der Strompreis für eine Kilowattstunde ist also in den letzten Jahren gestiegen. In der Bundesrepublik betrug er im April 2019 erstmals über 30 Cent pro Kilowattstunde – inklusive Steuern und Abgaben (30,85 c/kWh). Das berechneten Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur im Monitoringreport. Diese Strompreisangabe ist allerdings nur ein Richtwert. Zwischen den einzelnen Anbietern und den verschiedenen Arten der Stromversorgung liegen große Preisunterschiede. Ein Stromvergleich mit mit einem Online-Rechner lohnt sich also.
Wattstunden und Kilowattstunden
Der Strom wird meist in Kilowattstunden (kWh) gemessen und in dieser Einheit von Strom- oder Wärmezählern abgelesen und erfasst. Die Kilowattstunde ist das Tausendfache einer Wattstunde (Wh). Eine Wattstunde bezeichnet dabei die Energie, die ein technisches Gerät binnen einer Stunde benötigt.
Auf vielen Ihrer elektronischen Geräte finden Sie Angaben über deren individuellen Wattverbrauch pro Stunde. Die Energieklasse gibt zudem Auskunft über die Energieeffizienz von Elektrogeräten. Besonders stromsparend sind dabei nur die Geräte der Klassen A+ bis A+++.
Beispiele: Produktangaben zum Wattverbrauch
Laptop: Benötigt ein Laptop pro Stunde durchschnittlich 25 Watt, so könnten Sie ihn mit einer Kilowattstunde 40 Stunden lang nutzen.
Herd: Benötigt Ihr Herd 4.000 Watt, dann können Sie ihn mit einer Kilowattstunde 15 Minuten lang betreiben.
Wattverbrauch elektronischer Geräte
- Technische Geräte haben Angaben zur benötigten Wattzahl.
- Mit dieser Wattzahl können sie eine Stunde operieren.
- Die Energieklasse eines Geräts klassifiziert die Energieeffizienz.
- Stromsparend sind die Energieeffizienzklassen A+++, A++ und A+.
Der durchschnittliche Stromverbrauch pro Jahr
Für die meisten Alltagsaktivitäten benötigt man Strom, vom morgendlichen Kaffeekochen bis hin zur Beleuchtung des Zuhauses am Abend. Doch wie viel kommt dabei zusammen? Angaben darüber finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Dort ist verzeichnet, wie viel Sie verbraucht haben.
Richtwerte besagen, dass man in einem Single-Haushalt jährlich rund 2.000 kWh verbraucht. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegen die Werte bei 3.500 kWh, bei einem Vier-Personen-Haushalt bei 5.000 kWh und einer Großfamilie bei 8.000 kWh pro Jahr. Allerdings besteht bei diesen Richtwerten noch Einsparpotential.
Stromverbrauch in der BRD
Als das bevölkerungsreichste Land Europas hat Deutschland einen hohen Nettostromverbrauch, der nach vorläufigen Zahlen der Bundesagentur für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Jahr 2018 rund 556,5 Mrd. kWh betrug und damit gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil geblieben ist (2017: 555,8 Mrd. kWh). Vergleiche mit anderen Ländern sind schwierig, da Fläche, Bevölkerung, Industrie und Handel sich in den einzelnen Staaten prozentual unterscheiden. Weltweit lag Deutschland entsprechend einer Statista-Studie 2013 auf Platz 6 der Staaten, die am meisten Strom verbrauchen (Platz 1: China, Platz 2: USA, Platz 3: Russland, Platz 4: Japan, Platz 5: Indien).
Laut BDEW waren private Verbraucherinnen und Verbraucher in der BRD 2017 für ein Viertel des Stromverbrauchs verantwortlich (24,3 %), die Industrie mit 46,9 % für fast die Hälfte. Auf Handel, Gewerbe und Dienstleistungen fallen 26,6 % und auf Verkehr 2,2 %.
Bruttoinlandstromverbrauch in Mrd. kWh / Terrawattstunden – inklusive Netzverlust und Eigenverbrauch
Jahr | 1990 | 1995 | 2000 | 2005 | 2010 | 2014 | 2016 | 2017 | 2018 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Verbrauch in Mrd. kWh | 550,7 | 541,6 | 579,6 | 614,1 | 615,4 | 578,5 | 597,0 | 598,8 | 594,9 |
Quellen: AG Energiebilanzen e.V. (AGEB) Jahresbericht 2017; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) |
Energiequellen in Deutschland – Kernkraft, Kohle, Erdgas, fossile Energieträger und erneuerbare Energien
Kundinnen und Kunden in der BRD beziehen ihren Strom aus verschiedenen Quellen. Prozentual dominieren dabei immer noch Kohleerzeugung und Kernkraftenergie, doch umweltschonendere Alternativen kommt durch die Bedrohung des Klimawandels immer mehr Bedeutung zu. Wurde vor 1995 nicht einmal 5 % des Stroms durch erneuerbare Energien erzeugt, so waren es 2017 bereits 33,3 % (Stand: Februar 2018) – allerdings fließt beispielsweise auch die Stromerzeugung durch Biomasse in die Berechnung mit ein.
Bruttostromerzeugung in der BRD nach Jahr und Energieträgern in Prozent
Jahr | 1990 | 1995 | 2000 | 2005 | 2010 | 2014 | 2016 | 2017 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Fossile Energieträger | ||||||||
Braunkohle | 31,1 | 26,6 | 25,7 | 24,8 | 23,0 | 25,4 | 23,0 | 22,5 |
Kernenergie | 27,7 | 28,7 | 29,5 | 26,2 | 22,2 | 15,8 | 13,0 | 11,7 |
Steinkohle | 25,6 | 27,4 | 24,8 | 21,5 | 18,5 | 17,8 | 17,3 | 14,1 |
Erdgas | 6,5 | 7,7 | 8,5 | 11,7 | 14,1 | 9,5 | 12,5 | 13,2 |
Mineralölprodukte | 2,0 | 1,7 | 1,0 | 1,9 | 1,4 | 1,0 | 0,9 | 0,9 |
Anteil fossiler Energien insgesamt | 92,9 | 92,1 | 89,5 | 86,1 | 79,2 | 69,5 | 66,7 | 62,5 |
Erneuerbare Energien | ||||||||
Windkraft | k.A. | 0,3 | 1,6 | 4,4 | 6,0 | 9,1 | 12,1 | 16,3 |
Wasserkraft | 3,6 | 4,0 | 4,3 | 3,1 | 3,3 | 3,3 | 3,2 | 3,1 |
Biomasse | k.A. | 0,1 | 0,3 | 1,8 | 4,7 | 7,0 | 6,9 | 6,9 |
Solarenergie | k.A. | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 1,8 | 5,7 | 5,9 | 6,1 |
Hausmüll | k.A. | 0,3 | 0,3 | 0,5 | 0,7 | 1,0 | 0,9 | 0,9 |
Anteil erneuerbarer Energien insgesamt | k.A. | 4,7 | 6,5 | 10,0 | 16,5 | 26,1 | 29,0 | 33,3 |
Sonstige Energiegewinnung | 3,5 | 3,2 | 3,9 | 3,9 | 4,2 | 4,3 | 4,3 | 4,2 |
Quellen: AG Energiebilanzen e.V. (AGEB) Jahresbericht 2017, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) |
Deutschland: Stromexport und Import
Deutschland gehört zu den wichtigsten Stromerzeugern Europas. Das heißt aber nicht automatisch, dass die Energie in Ihrer Steckdose auch aus der BRD stammt. Je nach Standort und Art der gewählten Energiequelle kann der Strom auch aus anderen Ländern importiert worden sein. Umgekehrt exportiert Deutschland zudem Strom in die Nachbarländer – etwa nach Österreich, Dänemark, in die Tschechische Republik oder nach Polen.
In jüngster Zeit sind dabei die Ausfuhrmengen so hoch wie nie. Dies liegt laut Experten auch daran, dass die Strompreise an der Börse durch die Mehrerzeugung an erneuerbaren Energien gesunken sind. Dementsprechend ist es für Nachbarländer wie beispielsweise die Niederlande zuweilen günstiger, den Strom aus der BRD zu beziehen, anstatt ihn in eigenen Anlagen zu produzieren.
Trotz dieser Bilanz ist Deutschland auch weiterhin Stromimporteur. Im Winter beispielsweise benötigt die BRD zuweilen sogenannte "Kaltreserven" aus dem Ausland, um die Stromversorgung allerorts aufrechtzuerhalten. Hintergrund ist die im Winter abnehmende Stromerzeugung durch Solarenergie.
Stromexport und Stromimport der BRD in Mrd. kWh – inklusive Netzverlust und Eigenverbrauch
Jahr | 1990 | 1995 | 2000 | 2005 | 2010 | 2014 |
---|---|---|---|---|---|---|
Stromimport | 31,9 | 39,7 | 45,1 | 53,4 | 42,2 | 38,9 |
Stromexport | 31,1 | 34,9 | 42,1 | 61,9 | 59,9 | 74,4 |
Quellen: Statistisches Bundesamt; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie; BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.; Statistik der Kohlenwirtschaft e.V.; Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW); AG Energiebilanzen e.V. |
Energiemix – die Herkunft Ihres Stroms
Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, auf Stromrechnungen, Rechnungsanlagen und Werbematerial genau anzugeben, woher ihre Energie kommt. Entsprechend § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss genau aufgelistet werden, wieviel Prozent bei individuellen Tarifen aus je welcher Quelle stammt, und wo dieser Prozentsatz im Bundesdurchschnitt liegt.
Strom, der an der Börse oder nicht in der Europäischen Union gekauft worden ist, muss dabei gekennzeichnet werden. Auch muss für jeden Energiemix verzeichnet werden, welche Umweltfolgen bezüglich CO2-Ausstoß und etwaigem radioaktiven Abfall entstehen. Diese Auswirkungen müssen ins Verhältnis zum Bundesdurchschnitt gesetzt werden.
Strom sparen und Anbieterwechsel – mit geringem Aufwand die Stromkosten senken
Bei einem Stromanbieterwechsel können Sie im Idealfall mehrere hundert Euro sparen. Auch durch einen Neukundenbonus oder Sofortbonus können Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich bis zu mehrere hundert Euro sparen.
Machen Sie einen Stromvergleich und wechseln Sie das Unternehmen, bieten Ihnen viele Stromanbieter im ersten Jahr diesen Bonus an. Er wird direkt von den Stromkosten abgezogen und mit Ihrem Stromtarif verrechnet. Mit dem Stromrechner können Sie einzelne Tarife und Boni sekundenschnell, kostenfrei und ohne großen Aufwand vergleichen.
Nicht nur der Anbieter- und Tarifwechsel, auch die effiziente Energienutzung hilft beim Sparen. Dadurch schont man gleichzeitig den Geldbeutel und die Umwelt.
Entsprechend Berechnungen des Umweltbundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher eines EU-Durchschnitthaushalts pro Jahr rund 1.000 kWh sparen. Geht man von einem kWh-Preis von 30,85 Cent aus, so wären das 308,50 € jährlich.

Umgerechnet auf die durchschnittliche CO2-Emission von 550 Gramm CO2 pro kWh können Sie so 550 Kilogramm CO2-Ausstoß jährlich vermeiden. Der CO2-Ausstoß pro kWh ist dabei ein Mittelwert. Erneuerbare Energien setzen pro kWh meist CO2-Emissionen im zweistelligen Grammbereich frei. Kohlekraftwerke hingegen haben teilweise sogar einen CO2-Ausstoß im vierstelligen Grammbereich.
Im eigenen Haushalt Strom sparen
Den jährlichen Energieverbrauch eines Geräts berechnen
Wieviel Strom verbrauchen Sie pro Jahr für Ihren PC, Kühlschrank oder Föhn? Mit einer einfachen Formel können Sie dies ganz einfach berechnen – und damit auch die Kosten und den CO2-Ausstoß, den ein Gerät verursacht.
Manchmal ist man sich gar nicht bewusst, wie viel Strom ein einzelnes Gerät im Laufe eines Jahres frisst und welche Kosten dadurch entstehen können. Ein gutes Beispiel dafür ist der dauerhaft betriebene Gefrierschrank (Beispielrechnung in der Grafik).
Die Formel lautet: Watt x h/Tag x 365 Tage = jährlicher Stromverbrauch. Geht man davon aus, dass der Gefrierschrank 150 Watt verbraucht und rund um die Uhr Strom benötigt, wäre die Rechnung wie folgt: 150 Watt x 24 h/Tag x 365 Tage = 1.314 kWh.
Diesen Jahresverbrauch von 1.314 kWh multipliziert man mit dem Strompreis. Beträgt dieser 31,94 Cent pro kWh, kostet der Gefrierschrank 419,05 € an Energie (1.312 kWh x 31,94 Cent = 386,84 €). Liegt der CO2-Ausstoß durchschnittlich bei 550 g pro kWh, verursacht das Gerät jedes Jahr 722,7 kg CO2 (550 g x 1314 kWh = 722,7 kg).
Klimapolitik – Energieeinsparverordnung und EU-Richtlinien
Erderwärmung und CO2-Ausstoß sind internationale Themen, die insbesondere auch für die Stromindustrie eine große Bedeutung haben. Zwischen 1990 und 2020 sollen die CO2-Emissionen der BRD um 40 % verringert werden. Es ist mehr als fraglich, ob dieses Ziel eingehalten werden kann. Nicht nur Gesetze der Bundesregierung, auch EU-Richtlinien sollen dabei helfen, Stromverbrauch und CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Entsprechend der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bundesregierung muss bei Immobilienanzeigen so zum Beispiel Auskunft über die Energieeffizienz eines Objekts gegeben werden. Der entsprechende Energieausweis definiert unter anderem auch die Energieeffizienz mittels einer Skala: Die Effizienzklassen reichen dabei von A+ (sehr gut) bis H (schlecht).
2016 trat zudem die "Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent" des EnEV in Kraft. Neue Immobilien müssen folglich so gebaut werden, dass der Energieverbrauch möglichst niedrig liegt. Auch EU-Richtlinien befassen sich mit dem Thema: Ab 2021 müssen alle Immobilien als "Niedrigstenergiegebäude" gebaut werden, neu gebaute Behörden müssen bereits 2019 diese Vorgabe erfüllen. Der Standard des Niedriegstenergiegebäude entspricht dabei der Effizienzklasse A+ oder A des Energieausweises.
Klimabewusstsein in der BRD
Das Klimabewusstsein zu. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher in der BRD nutzen Strom aus erneuerbaren Energien oder eigener Produktion – etwa aus einer Solaranlage auf dem Dach. Eine Statista-Studie fragte im September 2018 danach, wie wichtig der Bevölkerung "die Nutzung und der Ausbau Erneuerbarer Energien" sind. 93 % der Befragten halten das Thema für "sehr oder außerordentlich wichtig" (72 %) oder "wichtig" (21%).
Eingeschränkter Wettbewerb und komplexer Strommarkt
Im europäischen Vergleich erzeugt und verbraucht Deutschland verhältnismäßig am meisten Strom. In Deutschland gibt es mehr als 1.000 Stromversorger, die die Energie von verschiedenen Netzanbietern beziehen und die unterschiedlichsten Stromtarife anbieten.
Jeder Ort hat dabei einen Netzanbieter beziehungsweise Grundversorger, der in diesem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder Gas versorgt. Sucht man sich bei einem Umzug nicht selber einen Stromanbieter oder wird der eigene Stromversorger insolvent, wird man automatisch diesem Grundversorger zugeordnet.
Diese Grundversorger sind häufig anteilig oder komplett im Besitz der öffentlichen Hand in Form von kommunalen oder Stadtwerken.
Die Grundversorger haben vor Ort häufig eine Monopolstellung, deswegen werden die von ihnen erhobenen Gebühren staatlich kontrolliert. Nicht immer ist der Grundversorger auch der günstigste Stromanbieter. Hat man bei ihm einen Vertrag, kann man jedoch binnen zwei Wochen zu einem Anbieter und Tarif der eigenen Wahl wechseln.
Die Monopolstellung der Netzbetreiber bezieht sich dementsprechend auf Transport und Verteilung. Der Wettbewerb findet hingegen in den Bereichen Energieerzeugung, Handel und Vertrieb statt. Der Energiemarkt ist folglich ein äußerst komplexes Konstrukt mit vielen Beteiligten. Abhängig von Ihrem Wohnort haben Sie so unterschiedlich viele Wechseloptionen, denn der Vertrieb einzelner Stromanbieter ist nicht notwendigerweise bundesweit. Viele Stromvergleiche berücksichtigen dabei auch die Verfügbarkeit von Anbietern vor Ort.
Energiewende durch Atomausstieg und neue Marktspieler
Derzeit gibt es wenige große Netzbetreiber, die den deutschen Strommarkt dominieren und je vor Ort auch Grundversorger sind. Durch den für Ende 2022 vereinbarten Atomausstieg und den zunehmenden Marktanteil an erneuerbaren Energien geht deren Einfluss im Inland allerdings zurück. Insbesondere kleine, lokale Unternehmen bieten Verbrauchern zunehmend attraktive Tarife und Strompreise. So finden sich regional häufig Anbieter, die günstiger sind als die lokalen Grundversorger – und zwar teilweise mehr als 5 Cent pro kWh. Hausbesitzer setzen zudem verstärkt auf die eigene Stromproduktion und eine Solaranlage auf dem Dach.
Einige der großen Netzbetreiber konzentrieren sich mittlerweile mehr und mehr aufs Ausland – Investitionen in Offshore-Windparks in Großbritannien sind beispielsweise günstiger als in der BRD, da die Anlagen in Großbritannien näher an der Küstenlinie errichtet werden können.
Auch der Strombedarf hat sich geändert, denn durch Wind- und Sonnenenergie ist nun zu anderen Tageszeiten besonders viel Strom vorhanden als bei der traditionellen Stromproduktion in Kraftwerken. Insbesondere mittags war der Strom einst teuer, nun ist er durch Solarenergie zu dieser Zeit günstiger. Der Strompreis unterliegt also Schwankungen, und die BRD exportiert mehr Strom ins Ausland als je zuvor – der Strombezug aus Deutschland ist für manche Nachbarländer so günstiger als die Produktion im eigenen Land.
Ausbau des Stromnetzes und Strompreiserhöhungen
Um die Energieversorgung in Zukunft flächendeckend zu garantieren, ist ein Ausbau des Stromnetzes geplant – Windparks etwa sind hierzulande insbesondere im Norden, Osten und auf dem Meer angesiedelt, von wo aus der Strom in das ganze Land verteilt werden muss. Die Entscheidungsträger gehen davon aus, dass bis 2022 – also dem Zeitpunkt des Atomausstiegs Deutschlands – etwa 20 Milliarden Euro in die Infrastruktur des Stromnetzes investiert werden müssen. Das schlägt sich auch auf den Strompreis nieder. Stromkunden finanzieren Betrieb und Ausbau der Stromnetze durch das im Strompreis enthaltene Netznutzungsgeld, das derzeit 25 % des Strompreises ausmacht (Stand Mai 2018).
Doch das ist noch nicht alles, so müssen zum Beispiel auch Technologien her, die erneuerbare Energie für wind- und sonnenarme Tage speichern und bedarfsgerecht abgeben. Bis dato ist die Stromspeicherung noch nicht effizient geglückt, die Energie wird direkt ins Netz eingespeist. Das kann je nach Wetterlage zu Versorgungslücken führen. Derzeit werden diese noch von traditionellen Kraftwerken gefüllt, die eine notwendige Netzfrequenz von 50 Hertz (Hz) aufrechterhalten. So ist der Strompreis in den letzten Jahren um mehrere Cent gestiegen.
Laut einer Statista-Studie lag der Strompreis für Privathaushalte 2009 bei 21,48 Cent. Inzwischen liegt er bei 29,44 Cent (BDEW, Stand Mai 2018). ... Die Daten von 2018 zeigen dabei: Industriekunden zahlen für Strom nur etwas mehr als die Hälfte als private Haushalte: Bei einem Verbrauch zwischen 160.000 und 20 Mio. kWh liegt der Strompreis für Industriekunden bei 17,17 Cent (inklusive Stromsteuer), bei einem Stromverbrauch zwischen 70 Mio. und 150 Mio. kWh sogar nur bei 9,96 Cent.
FAQ zum Stromvergleich
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