Auto anmelden – was brauche ich?

Auto anmelden - Anschauungsbild: Kfz Nummernschild wird montiert

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Was kostet es, ein Auto anzumelden?

Ob Fahrzeugzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung oder Umschreibung: Ihr Auto melden Sie in der Regel persönlich bei der zuständigen Zulassungsbehörde an Ihrem Erstwohnsitz an. Machen Sie am besten vorab einen Termin; dadurch vermeiden Sie etwaige Wartezeiten. In manchen Fällen gibt es zudem die Option der Online-Anmeldung.

Die Kosten für die Zulassungsbescheinigung variieren je nach Fahrzeug und Umständen, sind jedoch in allen Zulassungsstellen gleich. Hier finden Sie einen Überblick über die Richtwerte.

Posten Kosten in Euro
Zulassung Auto Zwischen 18 und 28 Euro, abhängig davon, ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwagen, Anmeldung mit neuem Halter innerhalb eines Zulassungsbezirks handelt oder nicht.
Zulassung eines importierten Autos Variieren, in der Regel bis zu 100 Euro
Kennzeichen 20 bis 40 Euro
Ggf. Reservierung Wunschkennzeichen Etwa 11 Euro
Ggf. Kurzzeit-, Saison- oder H-Kennzeichen, rotes Kennzeichen Von 10 bis 100 Euro
Ggf. Umweltplakette Etwa 5 Euro
Kfz-Versicherung Variieren
Kfz-Steuer bzw. SEPA-Einziehungsmandat Variieren

Kann ich mein Kfz auch online anmelden?

Möglich ist dies, wenn:

  • diese Option an Ihrem Wohnort verfügbar ist (das ist noch nicht in allen Zulassungsstellen der Fall, Stand 2021),
  • es sich nicht um ein Saisonkennzeichen handelt,
  • die Erstzulassung Ihres Autos nach dem 1. Januar 2015 erfolgt ist (die für alle Autos benötigte Zulassungsbescheinigung trägt ab diesem Datum einen verdeckten Sicherheitscode, der für die Online-Anmeldung benötigt wird),
  • Ihr Kfz-Kennzeichen über Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes verfügt (sobald diese bei der Online-Anmeldung freigelegt werden, darf das Kfz nicht mehr auf der Straße bewegt werden,
  • Sie einen neuen Personalausweis (nPA) mit aktivierter eID-Onlinefunktion haben und Ihren sechsstelligen Pin kennen,
  • und sich zusätzlich online mit dem zum Perso gehörigen Kartenlesegerät oder der sogenannten AusweisApp2 ausweisen können.

Die Online-Zulassung eines Autos ist aufgrund von Sachbearbeitungsgebühren und Versand der Zulassungsbescheinigung in der Regel ein wenig teurer als die direkte Anmeldung. Kosten variieren dabei je nach zuständiger Ausstellungsbehörde. Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt einen Überblick über die Anforderungen der Online-Anmeldung.


Auto anmelden – wie funktioniert das mit der Vollmacht?

Sie können eine volljährige Person dazu bevollmächtigen, das Auto in Ihrem Namen anzumelden. Neben den relevanten Unterlagen inklusive Ihres eigenen Ausweises benötigen Sie ein Vollmachtschreiben, das die von Ihnen betraute Person namentlich nennt. Auch die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich bei der Behörde anhand eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses sowie einer Meldebestätigung mit Adressnachweis ausweisen.

In unserem Ratgeber zur Vollmacht bei der Anmeldung von Kfz finden Sie kostenlose Vorlagen sowie weitere Informationen.


Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung meines Pkw?

Das hängt zum Beispiel davon ab, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Hier finden Sie die jeweils notwendigen Dokumente für die Anmeldung Ihres Autos:

Gebrauchtwagen Neuwagen Firmenwagen Kfz aus dem Ausland
Ausweis Ausweis Ausweis Ausweis
Zulassungsbescheinigung Teil II Zulassungsbescheinigung Teil II Zulassungsbescheinigung Teil II Zulassungsbescheinigung Teil II
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Zulassungsbescheinigung Teil I Auszug aus dem Handelsregister Zulassungsbescheinigung Teil I
Nachweis über die Hauptuntersuchung Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
EG-Übereinstimmungserklärung (CoC)

Auto anmelden – Details zu relevanten Dokumenten

  • Ausweis: Sie benötigen immer einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit Meldebescheinigung beziehungsweise einem Nachweis über Ihren Hauptwohnsitz.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II: Die Zulassungsbescheinigung Teil II fungiert als Fahrzeugbrief und muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Das Dokument beweist, dass Sie sich nun im Besitz des Autos befinden. Auch alle vergangenen Halterinnen und Halter sind dort vermerkt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Zulassungsbescheinigung Teil I fungiert seit 2005 als Fahrzeugschein. Es ist Pflicht, diese Fahrzeugpapiere im Auto stets mit sich zu führen. Sie müssen zudem bei der Anmeldung von gebrauchten Autos aus dem In- und Ausland vorgelegt werden.
  • Nachweis über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Eine gültige Kfz-Versicherung beziehungsweise Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei der Anmeldung eines Autos stets notwendig, genauso wie der entsprechende Nachweis der eVB-Nummer.
  • SEPA-Mandat zur Kfz-Steuer: Auch der Beleg über eine Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer durch die Behörden ist bei der Anmeldung eines Autos immer Voraussetzung.
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU): Bei Gebrauchtwagen müssen Sie zudem nachweisen, dass das Auto durch den TÜV derzeit für verkehrstauglich erklärt worden ist.
  • Auszug aus dem Handelsregister: Dieser Beleg ist bei der Autoanmeldung nur für Firmenwagen Vorschrift.
  • EG-Übereinstimmungserklärung (CoC): CoC steht für Certificate of Conformity. Das Zertifikat listet alle relevanten technischen Daten des Fahrzeugs und bestätigt damit, dass das Auto hiesigen Anforderungen entspricht. Es kann zum Beispiel direkt beim Autohersteller angefordert werden.

FAQ – häufige Fragen zur Kfz-Anmeldung

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