Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung
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Sobald Sie Ihrem Versicherer einen kleineren Schaden melden müssen und dieser danach die Regulierung übernimmt, verlieren Sie oftmals gleich mehrere Stufen im System der Schadenfreiheitsklassen. Das heißt, der Versicherungsschutz für Ihr Auto oder Motorrad wird teurer. In diesem Artikel erfahren Sie Wissenswertes über die Einstufung in die SF-Klassen in der Kfz-Versicherung. Lesen Sie, wie Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse berechnen können und was bei einem Unfallschaden wichtig ist.
Schadenfreiheitsklasse berechnen
Möchten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse ermitteln, schauen Sie einfach auf Ihre letzte Beitragsrechnung. Haben Sie Ihre Versicherungsunterlagen nicht zur Hand, gehen Sie wie folgt vor: Berechnen Sie Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse, indem Sie von der Anzahl der Jahre, in denen Sie Ihr Auto unfallfrei versichert haben, ein Jahr abziehen. Auskunft über Ihre aktuelle SF-Klasse erhalten Sie auch telefonisch bei Ihrem Kfz-Versicherer.
Die höchste Schadenfreiheitsklasse ist dabei diejenige mit den niedrigsten Versicherungsbeiträgen. In der SF-Klasse 1 liegen die Kosten für die Prämie bei ca. 100 Prozent, wenn Sie ein Jahr unfallfrei gefahren sind.
Besonders teuer ist der Versicherungsvertrag für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Wer weniger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheins ist und/oder erstmalig einen Pkw oder ein sonstiges Fahrzeug versichert, beginnt mit ca. 200 bis 260 Prozent des Versicherungsbeitrages in der SF-Klasse 0 oder in der SF-Klasse ½.
Die Sondereinstufung Malusklasse M ist die ungünstigste Schadenfreiheitsklasse für Führerscheinneulinge. Sie ist für die Rückstufung von Fahranfängerinnen und Fahranfängern nach einem selbst verschuldeten Unfall vorgesehen.
Schadenfreiheitsklassen-Rechner – ermitteln Sie kostenlos Klasse und Rabatt
Berechnen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse und Ihren SF-Rabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung in nur wenigen Schritten:
Schadenfreiheitsklassen-Rechner
Kfz-HaftpflichtErgebnis – Ihre Schadenfreiheitsklasse
Der prozentuale Betrag, den Sie Ihrem Versicherer zahlen.
Ihr Rabatt für schaden- und unfallfreies Fahren.
Ein Hinweis: Es handelt sich bei den Protzentsätzen um Richtwerte. Ihr persönlicher Rabatt kann je nach Kfz-Versichererer unterschiedlich ausfallen. Auch deshalb lohnt sich ein Vergleich.
Schadenfreiheitsklasse Tabelle
Kfz-Versicherungsunternehmen sehen für besonders umsichtige Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter spezielle Schadenfreiheitsklassen und damit vergünstigte Versicherungsbeiträge vor.
Je mehr Jahre Sie schadenfrei gefahren sind, desto höher sind Ihre Schadenfreiheitsklasse sowie Ihr Rabatt und desto mehr sinkt Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag.
Die Dauer der Fahrpraxis mit Führerscheinbesitz ist weniger ausschlaggebend, wenn Sie selbst noch nie ein Kfz versichert haben. Es gibt jedoch Sonderklassen, so zum Beispiel für Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die erstmalig ein Fahrzeug versichern oder am begleiteten Fahren ab 17 Jahren teilnehmen.
In dieser Tabelle für die Kfz-Haftpflichtversicherung sehen Sie anhand von Richtwerten, wie sich unfallfrei gefahrene Versicherungsjahre auf den Schadenfreiheitsrabatt und den Prozentsatz der Beitragshöhe auswirken. Die von Ihrem Kfz-Versicherer angewendete Rückstufungstabelle nach Unfallschäden entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen.
SF-Klasse | Bedingung | Schadenfreiheitsrabatt | Beitragssatz |
SF 31 – SF 35 | 31 bis 35 Jahre unfallfrei | ca. 75 - 73 % | ca. 25 - 23 % |
SF 26 – SF 30 | 26 bis 30 Jahre unfallfrei | ca. 73 - 75 % | ca. 27 - 25 % |
SF 16 – SF 25 | 16 bis 25 Jahre unfallfrei | ca. 67 - 72 % | ca. 33 - 28 % |
SF 9 – SF 15 | 9 bis 15 Jahre unfallfrei | ca. 60 - 66 % | ca. 40 - 34 % |
SF 5 – SF 8 | 5 bis 8 Jahre unfallfrei | ca. 55 - 59 % | ca. 45 - 41 % |
SF 4 | 4 Jahre unfallfrei | ca. 53 % | ca. 47 % |
SF 3 | 3 Jahre unfallfrei | ca. 48 % | ca. 52 % |
SF 2 | 2 Jahre unfallfrei | ca. 40 % | ca. 60 % |
SF 1 | 1 Jahre unfallfrei | ca. 0 % | ca. 100 % |
SF ½ | Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die erstmalig ein Fahrzeug versichern und mehr als drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind | Risikoaufschlag über 100 Prozent | ca. 100 bis 140 % |
SFS | Nach Rückstufung aus SF-Klasse 1 | Risikoaufschlag | ca. 150 bis 175 % |
SF 0 | Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die erstmalig ein Fahrzeug versichern und weniger als drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind oder am begleiteten Fahren ab 17 Jahren teilnehmen | Risikoaufschlag | ca. 200 bis 260 % |
Malusklasse M | Fahranfängerinnen und Fahranfänger aus den SF-Klassen 0 oder ½ nach einem selbst verschuldeten Unfall | Risikoaufschlag | ca. 240 bis 280 % |
Quellen: Check24.de, Tarifcheck.de
Je höher Ihre Schadenfreiheitsklasse ist, desto höher ist auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt, den Ihre Kfz-Versicherung auf den zu zahlenden Grundbetrag anrechnet.
Fahren Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer in den ersten vier Jahren nach Vertragsabschluss unfall- und schadenfrei, hat dies eine besonders starke Auswirkung auf die Berechnung des Beitragssatzes. Die Kfz-Versicherung wird nach diesem Zeitraum deutlich günstiger. Die Voraussetzung ist, dass Sie nicht an einem selbst verschuldeten Unfall beteiligt waren und Ihrem Versicherer einen entsprechenden Schadensfall gemeldet haben.
Gut zu wissen: Schadenfreiheitsklasse und Saisonkennzeichen
Fahren Sie ein Kfz mit Saisonkennzeichen, gilt Folgendes: Sie steigen nach einem schadenfreien Jahr nur dann in eine bessere SF-Klasse auf, wenn Ihr Fahrzeug für mindestens sechs Monate pro Jahr zugelassen ist.
Wie werden die Schadenfreiheitsklassen festgelegt?
Der Verband der Fahrzeugversicherer gibt jedes Jahr bestimmte Empfehlungen für die Gestaltung von Schadenfreiheitsklassen heraus. Die dort angegebenen Prozentsätze sind nicht bindend. Die in Deutschland tätigen Kfz-Versicherungen haben deshalb unterschiedliche Kritierien bei der Einbindung in die Beitragsrechnung. Sind Sie beispielsweise zehn Jahre schadenfrei kfz-versichert gewesen, so wird Versicherung A die Beiträge möglicherweise um 40 Prozent senken, Versicherung B vielleicht nur um 37 Prozent.
Es ist also bei einem Vergleich der Kfz-Versicherung sinnvoll:
Haben bei Ihrem derzeitigen Versicherer nach einem selbstverschuldeten Schadenfall einen Rabattschutz beziehungsweise Rabattretter genutzt, achten Sie beim Versicherungsvergleich auf dessen Auswirkung auf die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Beim Versicherungswechsel kann der neue Anbieter die Übernahme der SF-Klasse aus der Vorversicherung ablehnen. Haben Sie keinen selbstverschuldeten Unfallschaden gemeldet, sind diese Sonderklassen bei der Übertragung der SF-Klassen zu einem anderen Anbieter nicht relevant.
Schadenfreiheitsklasse Rückstufung – wie viele Klassen falle ich nach einem Unfall zurück?
Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Versicherung gestalten die Versicherungsunternehmen wie folgt: Versicherte werden für umsichtiges Fahren mit günstigeren Tarifen belohnt. Bei unachtsamem Fahren mit Schadensfolgen kostet der Vertrag für das Auto oder Motorrad höhere Beiträge.
Der Aufstieg in eine günstige SF-Klasse (immer nur eine Stufe) dauert im Gegensatz zur schnellen Rückstufung nach Unfall oder Schadensmeldung (Rückstufung um mehrere Klassen) sehr lange. Wenn Sie Ihrem Versicherer Grund für eine Belohnung geben, erfolgt diese durch eine Prämienvergünstigung schrittweise, die Rückstufung fällt im gegenteiligen Fall umso heftiger aus. Es kann daher sinnvoll sein, kleinere Schäden wie Kratzer oder eine beschädigte Rückleuchte eines anderen Fahrzeuges selbst zu bezahlen. Sind die Kosten für die Reparatur also überschaubar, macht es zuweilen Sinn, diese nicht durch die Kfz-Haftpflicht regulieren zu lassen.
Beiträge und Rabatte: Folgende Punkte sind wichtig
Das System der Kfz-Versicherer soll möglichst gerechte Beiträge für Autofahrerinnen und Autofahrer garantieren: Besteht ein höheres Risiko der Schadensverursachung, zahlen Versicherte höhere Beiträge. Dazu gehören etwa Fahranfängerinnen und Fahranfänger mit frischem Führerschein oder Individuen, die beim Fahren besonders häufig Schäden verursachen. Die Kfz-Versicherer orientieren sich dabei an einer Rückstufungstabelle, die Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter in den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages einsehen können.
In der Regel prüfen die Kfz-Versicherer am Ende des Jahres, ob Sie einen Schaden gemeldet haben und ob der Schadensfall reguliert worden ist. Kann Ihnen ein unfall- und schadenfreies Jahr auf die Versicherungsprämie angerechnet werden, erfolgt die Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse.
Haben Sie in Ihren Versicherungsbedingungen einen Rabattretter oder einen Rabattschutz vereinbart, ist es möglich, dass auch nach dem Fahren mit Schadenfolge keine Rückstufung erfolgt. Einige Versicherer bieten zudem eine Rückkauf-Option an. Zahlen Sie die regulierte Schadensumme innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes an die Versicherungsgesellschaft zurück, machen also einen Schadenrückkauf
, können Sie eine Rückstufung vermeiden.
Rabattretter und Rabattschutz als Zusatzbaustein in der Kfz-Versicherung
Ein selbst verschuldeter Verkehrsunfall muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten in Ihren Tarifen einen Rabattschutz oder sogenannte Rabattretter als Zusatzbausteine an. Mit diesem Extra können Sie sich gegen eine Rückstufung versichern, auch wenn Sie im Versicherungsjahr nicht schadenfrei gefahren sind.
Sind Sie bereits viele Jahre mit Führerscheinbesitz unfallfrei versichert und können aufgrund Ihrer Versicherungsbedingungen einen Rabattretter in Anspruch nehmen, dann werden Sie auch im Falle eines Unfalls nur geringfügig oder gar nicht zurückgestuft. Die Versicherungsbeiträge erhöhen sich dann also meist nicht.
Entscheiden Sie sich nach einem Kfz-Versicherungsvergleich dazu, das Versicherungsunternehmen zu wechseln, wird der angerechnete Rabattschutz meist nicht übertragen. Der neue Versicherer wird Sie in der Regel in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse einstufen, wenn die vorherige Autoversicherung einen Schaden für Sie reguliert hat. Berücksichtigen Sie dies vor dem Wechsel und dem Vergleich der Beitragssätze.
Schadenfreiheitsklasse für Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung
Ihre Schadenfreiheitsklasse wird sowohl bei der Prämienbildung der Kfz-Haftpflicht als auch der Vollkaskoversicherung berücksichtigt
Die SF-Klassen werden für die Vollkasko- und die Kfz-Haftpflichtversicherung unabhängig voneinander berechnet. Verursachen Sie beim Fahren beispielsweise lediglich einen Vollkaskoschaden, werden Sie nur in der SF-Klasse für die Vollkasko herabgestuft. Der SF-Rabatt der Haftpflicht bleibt gleich.
Für den Beitrag der Teilkaskoversicherung hat die Schadenfreiheitsklasse keine Relevanz, da dortige Schäden – etwa durch Hagel – in der Regel nicht durch das individuelle Fahrverhalten entstehen.
Meldet eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer einen Teilkaskoschaden wie zum Beispiel einen Autodiebstahl, so wird sie oder er in der SF-Klasse nicht zurückgestuft und der Beitrag bleibt gleich. Ein oder mehrere Schäden in der Teilkasko haben zudem keinen Einfluss auf die SF-Klasse der Kfz-Haftpflichtversicherung, denn diese musste für keinen Schaden aufkommen.
Schadenfreiheitsklasse bei Zweitwagen und Leasingfahrzeugen
Wenn Sie einen Zweitwagen versichern möchten, werden dafür nicht automatisch die Schadenfreiheitsklassen des ersten Autos übertragen. Die meisten Versicherer bieten jedoch eine Zweitwagenversicherung oder eine Sondereinstufung an. Machen Sie für Ihr Zweitfahrzeug einen Kfz-Versicherungsvergleich, achten Sie also auch auf die Zweitwagenregelung des Anbieters und schauen auf etwaige Sonderklassen.
Fahren Sie vorübergehend ein Leasing- oder Firmenfahrzeug, gewähren Versicherer oftmals die Einstufung in Ihre alte Schadenfreiheitsklasse. Die Voraussetzung ist, dass ein gewisser Zeitraum nicht überschritten wurde. Bei einigen Kfz-Versicherern verfällt die Schadenfreiheitsklasse bereits nach sieben Jahren, andere garantieren Ihnen die Übertragung der Klassen auch nach einer Vertragspause von zehn Jahren.
Fahranfängerinnen und Fahranfänger werden von den meisten Versicherungen in der SF-Klasse 0 eingestuft. Versichern jedoch die Eltern das vom Nachwuchs genutzte Kfz als Zweitwagen, besteht bei einigen Anbietern die Möglichkeit, in einer höheren Schadenfreiheitsklasse zu beginnen. Mit dem Zweitfahrzeug profitieren Fahrerinnen und Fahrer dann bereits zu Beginn von einem kleinen Schadenfreiheitsrabatt.
SF-Rabatt an Verwandte übertragen
Autofahrer und -fahrerinnen mit einer guten SF-Klasse können ihren Rabatt an Angehörige übertragen. Mehr über die Voraussetzungen für die Weitergabe der SF-Klassen erfahren Sie hier: Schadenfreiheitsklasse übertragen.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Schadenfreiheitsklasse
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich?
2. Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse?
3. Wie viele Schadenfreiheitsklassen gibt es?
4. Kann ich meine SF-Klasse nach einem Unfall behalten, wenn ich die Versicherung wechsle?
5. Werde ich nach jedem Unfall oder Schaden in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft?
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