Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung
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Sobald Sie Ihrem Versicherer einen kleineren Schaden melden müssen und dieser danach die Regulierung übernimmt, verlieren Sie oftmals gleich mehrere Stufen im System der Schadenfreiheitsklassen. In diesem Artikel erfahren Sie Wissenswertes über die Einstufung in die SF-Klassen in der Kfz-Versicherung und wie Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse berechnen können.
Schadenfreiheitsklasse berechnen
Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse ermitteln möchten, entnehmen Sie diese einfach Ihrer letzten Beitragsrechnung. Haben Sie Ihre Versicherungsunterlagen nicht zur Hand, können Sie Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse berechnen, indem Sie von der Anzahl der Jahre, in denen Sie Ihr Auto unfallfrei versichert haben, ein Jahr abziehen.
Auskunft über Ihre aktuelle SF-Klasse erhalten Sie auch telefonisch bei Ihrem Kfz-Versicherer.
Die höchste Schadenfreiheitsklasse ist dabei diejenige mit den niedrigsten Versicherungsbeiträgen. In der SF-Klasse 1 liegt die Prämie bei ca. 100 Prozent, wenn Sie ein Jahr unfallfrei gefahren sind. Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die weniger als drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und/oder erstmalig ein Fahrzeug versichern, beginnen mit ca. 200 bis 260 Prozent des Versicherungsbeitrages. Die Malusklasse M ist die ungünstigste Schadenfreiheitsklasse, sie ist für die Rückstufung von Fahranfängerinnen und Fahranfängern nach einem selbst verschuldeten Unfall vorgesehen, die zuvor in der SF-Klasse 0 oder in der SF-Klasse ½ eingestuft waren.
Schadenfreiheitsklasse Tabelle
Kfz-Versicherungsunternehmen sehen für besonders umsichtige Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter spezielle Schadenfreiheitsklassen und damit vergünstigte Versicherungsbeiträge vor. Je mehr Jahre Sie schadenfrei gefahren sind, desto höher ist Ihre Schadenfreiheitsklasse und desto mehr sinkt Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag. Die Dauer der Fahrpraxis ist nicht ausschlaggebend, jedoch gibt es Sonderklassen, so zum Beispiel für Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die erstmalig ein Fahrzeug versichern oder am begleiteten Fahren ab 17 Jahren teilnehmen.
In dieser Tabelle sehen Sie anhand von Richtwerten, wie sich unfallfrei gefahrene Versicherungsjahre auf den Schadenfreiheitsrabatt und die Beitragshöhe auswirken. Die von Ihrem Kfz-Versicherer angewendete Rückstufungstabelle entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen.
SF-Klasse | Bedingung | Schadenfreiheitsrabatt | Beitragssatz |
SF 31 – SF 35 | 31 bis 35 Jahre unfallfrei | ca. 80 % | ca. 20 % |
SF 26 – SF 30 | 26 bis 30 Jahre unfallfrei | ca. 75 % | ca. 25 % |
SF 16 – SF 25 | 16 bis 25 Jahre unfallfrei | ca. 65 % | ca. 35 % |
SF 9 – SF 15 | 9 bis 15 Jahre unfallfrei | ca. 60 % | ca. 40 % |
SF 5 – SF 8 | 5 bis 8 Jahre unfallfrei | ca. 50 % | ca. 50 % |
SF 4 | 4 Jahre unfallfrei | ca. 40 % | ca. 60 % |
SF 3 | 3 Jahre unfallfrei | ca. 30 % | ca. 70 % |
SF 2 | 2 Jahre unfallfrei | ca. 15 % | ca. 85 % |
SF 1 | 1 Jahre unfallfrei | ca. 0 % | ca. 100 % |
SF ½ | Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die erstmalig ein Fahrzeug versichern und mehr als drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind | Risikoaufschlag über 100 Prozent | ca. 100 bis 140 % |
SFS | Nach Rückstufung aus SF-Klasse 1 | Risikoaufschlag | ca. 150 bis 175 % |
SF 0 | Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die erstmalig ein Fahrzeug versichern und weniger als drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind oder am begleiteten Fahren ab 17 Jahren teilnehmen | Risikoaufschlag | ca. 200 bis 260 % |
Malusklasse M | Fahranfängerinnen und Fahranfänger aus den SF-Klassen 0 oder ½ nach einem selbst verschuldeten Unfall | Risikoaufschlag | ca. 240 bis 280 % |
Je höher Ihre Schadenfreiheitsklasse ist, desto höher ist auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt, den Ihre Kfz-Versicherung auf den zu zahlenden Grundbetrag anrechnet. Fahren Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer in den ersten vier Jahren nach Vertragsabschluss unfall- und schadenfrei, hat dies eine besonders starke Auswirkung auf den Beitragssatz. Die Kfz-Versicherung wird nach diesem Zeitraum deutlich günstiger, wenn Sie nicht an einem selbst verschuldeten Unfall beteiligt sind.
Wie werden die Schadenfreiheitsklassen festgelegt?
Der Verband der Fahrzeugversicherer gibt jedes Jahr bestimmte Empfehlungen für die Gestaltung von Schadenfreiheitsklassen heraus. Die dort angegebenen Prozentsätze sind nicht bindend und werden daher unterschiedlich von den in Deutschland tätigen Kfz-Versicherungen angewendet. Sind Sie beispielsweise zehn Jahre schadenfrei kfz-versichert gewesen, so wird Versicherung A die Prämie möglicherweise um 40 % senken, Versicherung B vielleicht nur um 37 %.
Daher ist es sinnvoll, bei einem Vergleich der Kfz-Versicherung nicht nur Ihre Schadenfreiheitsklasse zu kennen und diese bei der Entscheidung für einen Versicherungswechsel zu berücksichtigen, sondern auch zu ermitteln, welchen Versicherungsbeitrag Ihr neuer Anbieter für Ihre SF-Klasse festlegt.
Gleiches gilt, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer nach einem selbst verschuldeten Unfall einen Rabattschutz in Anspruch genommen oder von einem Rabattretter profitiert haben. Beides kann Auswirkung auf die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse bei Ihrem neuen Versicherer haben, der die Übernahme der SF-Klasse aus der Vorversicherung ablehnen kann.
Schadenfreiheitsklasse Rückstufung – wie viele Klassen falle ich nach einem Unfall zurück?
Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Versicherung sind von den Versicherungsunternehmen derart gestaltet, dass sie Versicherte belohnen und bestrafen, um eine Beitragsgerechtigkeit zu bewirken.
Der Aufstieg in eine günstige SF-Klasse (immer nur eine Stufe) dauert im Gegensatz zur schnellen Rückstufung nach Unfall oder Schadensmeldung (Rückstufung um mehrere Klassen) sehr lange. Wenn Sie Ihrem Versicherer Grund für eine Belohnung geben, erfolgt diese durch eine Prämienvergünstigung schrittweise, die Bestrafung fällt im gegenteiligen Fall umso heftiger aus. Es kann daher sinnvoll sein, kleinere Schäden wie Kratzer oder eine beschädigte Rückleuchte eines anderen Fahrzeuges selbst zu bezahlen und nicht durch die Kfz-Haftpflicht regulieren zu lassen, wenn die Kosten für die Reparatur überschaubar sind.
Kfz-Versicherer möchten so eine relative Beitragsgerechtigkeit erreichen. Die Aufstellung gerechter Beiträge bedeutet hierbei, dass Versicherte, deren Risiko für eine Schadensverursachung steigt, entsprechend höhere Prämien zahlen müssen – so etwa Fahranfängerinnen und Fahranfänger oder Individuen, die besonders häufig Schäden verursachen. Dabei orientieren sich die Kfz-Versicherer an einer Rückstufungstabelle, die Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter in den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages einsehen können.
In der Regel prüfen die Kfz-Versicherer am Ende des Jahres, ob Sie einen Schaden gemeldet haben und dieser reguliert wurde oder ob Ihnen ein unfall- und schadenfreies Jahr auf die Versicherungsprämie angerechnet werden kann und die Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse erfolgt.
Einige Versicherungsgesellschaften nehmen nur alle zwei, drei oder fünf Jahre eine neue Einstufung vor, Informationen dazu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Wie viele SF-Klassen Sie nach einem Unfall zurückfallen, hängt von Ihrem Tarif und der Anzahl der gemeldeten Schäden ab. Ein Blick in die Rückstufungstabelle verrät, was Ihr Kfz-Versicherer im Falle eines Unfalls vorsieht.
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung nach einem Schadensfall führt nicht dazu, dass Sie Ihre derzeitige SF-Klasse behalten können. Haben Sie in Ihren Versicherungsbedingungen einen Rabattretter oder einen Rabattschutz vereinbart, ist es möglich, dass keine Rückstufung erfolgt. Einige Versicherer bieten zudem eine Rückkauf-Option an. Zahlen Sie die regulierte Schadensumme innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes an die Versicherungsgesellschaft zurück, können Sie eine Rückstufung vermeiden.
Rabattretter und Rabattschutz als Zusatzbaustein in der Kfz-Versicherung
Ein selbst verschuldeter Verkehrsunfall muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten in Ihren Tarifen einen Rabattschutz oder sogenannte Rabattretter als Zusatzbausteine an, mit denen Sie sich gegen eine Rückstufung versichern können, auch wenn Sie im Versicherungsjahr nicht schadenfrei gefahren sind.
Sind Sie bereits viele Jahre unfallfrei versichert und können Sie aufgrund ihrer Versicherungsbedingungen einen Rabattretter in Anspruch nehmen, dann werden Sie auch im Falle eines Unfalls nur geringfügig oder gar nicht zurückgestuft, ohne dass sich die Versicherungsbeiträge erhöhen.
Sollten Sie sich nach einem Kfz-Versicherungsvergleich dazu entscheiden, das Versicherungsunternehmen zu wechseln, gilt der angerechnete Rabattschutz meist nicht mehr, und der neue Versicherer stuft Sie in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein, wenn die vorherige Autoversicherung einen Schaden für Sie reguliert hat. Dies sollten Sie bei einem Vergleich der Beitragssätze vor dem Wechsel berücksichtigen.
Schadenfreiheitsklasse für Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung
Ihre Schadenfreiheitsklasse wird sowohl bei der Prämienbildung der Kfz-Haftpflicht als auch der Vollkaskoversicherung berücksichtigt, wenn Sie einen oder mehrere Schäden bei Ihrem Versicherer melden. Die SF-Klassen werden für die Vollkasko- und die Kfz-Haftpflichtversicherung unabhängig voneinander berechnet.
Bei der Teilkaskoversicherung hat die Schadenfreiheitsklasse keine Relevanz, da dortige Schäden – etwa durch Hagel – meist nicht durch das individuelle Fahrverhalten entstehen. Meldet eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer einen Vollkaskoschaden wie zum Beispiel einen Autodiebstahl, so kann sie oder er in der SF-Klasse der Vollkaskoversicherung zurückgestuft werden, nicht aber in der SF-Klasse der Kfz-Haftpflichtversicherung, denn diese musste für keinen Schaden aufkommen.
Schadenfreiheitsklasse bei Zweitwagen und Leasingfahrzeugen
Wenn Sie einen Zweitwagen versichern möchten, hat dieser nicht automatisch die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie das erste Auto, jedoch bieten die meisten Versicherer Zweitwagentarife oder eine Sondereinstufung an. Nutzen Sie vorübergehend ein Leasing- oder Firmenfahrzeug, bieten Versicherer oftmals die Einstufung in Ihre alte Schadenfreiheitsklasse an, wenn ein gewisser Zeitraum nicht überschritten wurde. Bei einigen Kfz-Versicherern verfällt die Schadenfreiheitsklasse bereits nach sieben Jahren, andere gewähren Ihnen eine Vertragspause von zehn Jahren.
Fahranfängerinnen und Fahranfänger werden von den meisten Versicherungen in der SF-Klasse 0 eingestuft. Versichern jedoch die Eltern das vom Nachwuchs genutzte Kfz als Zweitwagen, besteht bei einigen Anbietern die Möglichkeit, in einer höheren Schadenfreiheitsklasse zu beginnen und bereits zu Beginn von einem kleinen Schadenfreiheitsrabatt zu profitieren.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Schadenfreiheitsklasse
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.