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Kfz-Versicherung wechseln

Kfz-Versicherung wechseln: Wichtig zu wissen
  • Mit dem Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung können Sie pro Jahr bis zu 850,00 € sparen.
  • Von Anfang Oktober bis zum 30. November wechseln viele Fahrzeughalter in eine günstigere Autoversicherung.
  • Hohe Beiträge bedeuten nicht zwingend besseren Schutz. Ein Vergleich kann sich daher lohnen.
  • Mithilfe des externen kostenlosen, unverbindlichen Kfz-Versicherungsvergleichs auf Tarifcheck.de ermitteln Sie in wenigen Minuten Ihr persönliches Sparpotenzial.
  • Haben Sie über Tarifcheck.de einen Tarif gefunden, der Ihren Ansprüchen entspricht, können Sie den Wechsel bequem über unsere Webseite veranlassen. Für Sie entstehen selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Kfz-Versicherung wechseln – wie finde ich einen günstigen Tarif?

Die Kfz-Versicherung zu wechseln, ist einfach: Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich Tarife verschiedener Anbieter und beantragen mit wenigen Klicks Ihre neue Autoversicherung – ohne Mehrkosten. Dabei können Sie bis zu 850,00 Euro im Jahr sparen.

So funktioniert’s:

  1. Fahrzeugdaten, Fahrerkreis und Fahrzeugnutzung angeben.
  2. Versicherungsumfang wählen, Tarife vergleichen und Sparpotenzial ermitteln.
  3. Passenden Autoversicherungstarif finden und direkt den Wechsel beantragen.

Über Tarifcheck.de können Sie Ihren Wechsel zum neuen Kfz-Versicherer direkt beauftragen, ohne dass Ihnen dadurch Zusatzkosten entstehen. Auf Wunsch übernimmt der neue Anbieter oft auch die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Autoversicherer.

Nummer 1 Angaben machen Die Grafik zeigt den ersten Schritt für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Dazu gehören Angaben zu Fahrzeug, Fahrer und gewünschten Leistungen bei einem Kfz-Versicherungsvergleich. Machen Sie Angaben zu Fahrzeug- und Fahrer­daten sowie Wunsch­leistungen.
Nummer 2 Vergleichen Die Grafik zeigt den zweiten Schritt für den Wechsel der Kfz-Versicherung: den Vergleich der Tarifergebnisse und die Ermittlung des persönlichen Sparpotenzials. Vergleichen Sie die Ergebnisse im Tarifrechner und ermitteln Sie Ihr Sparpotenzial.
Nummer 3 Wechseln Die Grafik zeigt den Wechsel der Kfz-Versicherung: Die Prüfung des aktuellen Kündigungsrechts und sowie bei Bedarf die Beantragung des Tarifwechsels online. Prüfen Sie Ihr derzeitiges Kündigungsrecht und wechseln Sie bei Bedarf direkt online.

Kündigung und Fristen: Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Fristen zur Kündigung beziehungsweise zum Wechsel des Kfz-Versicherungsvertrags. Sie können Ihre Autoversicherung in den folgenden Fällen wechseln:

  • regulär zum Vertragsende,
  • bei einer Beitragserhöhung ohne Anpassung des Leistungsumfangs,
  • wenn die Prämie nicht proportional zur Schadenfreiheitsklasse gesenkt wird (verdeckte Beitragserhöhung),
  • nach einer Schadensregulierung durch den Versicherer.

Je nach Kündigungsgrund können unterschiedliche Kündigungsfristen gelten. Kündigen Sie nicht fristgerecht, verlängert sich die Laufzeit Ihres Tarifs in der Regel um ein weiteres Jahr. Die exakten Laufzeiten und Fristen finden Sie in den Unterlagen Ihres Versicherungsvertrages.

Grund des Wechsels Frist
Wechsel zum Vertragsablauf
  • Stichtag 30. November bei Vertragsende zum 31. Dezember
  • einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei unterjähriger Kündigung
  • als Kündigungsdatum zählt der Zeitpunkt des Eingangs beim Versicherer
Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung oder verdeckt
  • Kündigungsfrist von einem Monat
  • Fristbeginn ist das Datum der Mitteilung über die Erhöhung
  • Wechsel erfolgt zum Datum der Beitragsanpassung
Regulierter Schaden
  • sofortiger Wechsel möglich
  • Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen
  • Fristbeginn ist der Abschluss der Schadensregulierung

Stichtag 30. November: Reguläres Kündigungsrecht

Normalerweise haben Verträge in der Kfz-Versicherung eine Laufzeit von zwölf Monaten beziehungsweise einem Kalenderjahr und enden am 31. Dezember eines jeden Jahres.

Damit Sie Ihr reguläres Kündigungsrecht in Anspruch nehmen können, muss die Kündigung dem Versicherer spätestens einen Monat vor Jahresende vorliegen. Der Stichtag für die fristgemäße Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres und der damit letztmögliche Kündigungstermin ist der 30. November.

In der zweiten Jahreshälfte beginnt daher die „Wechselsaison“. Autobesitzerinnen und Autobesitzer werden dann von den unterschiedlichsten Kfz-Versicherern umworben und können unter zahlreichen attraktiven Tarifen und Angeboten wählen.

Für einen reibungslosen Wechsel können Autofahrerinnen und Autofahrer bereits vor Jahresende und Stichtag am 30. November passende Versicherungsanbieter für ihr Fahrzeug vergleichen. So stellen Sie sicher, dass Sie den Neuvertrag mit Beginn zum 1. Januar ohne Hektik abschließen können.

Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung unterjährig wechseln

Unter bestimmten Umständen können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch unterjährig, also innerhalb der Vertragslaufzeit, kündigen.

Ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht haben Sie in folgenden Fällen:

  • Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung: Ihr Versicherer erhöht die Prämie, ohne dass der Leistungsumfang Ihres Tarifs entsprechend angepasst wird.
  • Keine Beitragssenkung trotz besserer SF-Klasse: Werden Sie nach Ablauf des Versicherungsjahres in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, Ihre Versicherungsprämie jedoch nicht proportional gesenkt, liegt eine verdeckte Beitragserhöhung vor. Dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung für gewöhnlich wechseln.
  • Keine Beitragsanpassung trotz besserer Typ- oder Regionalklasse: Eine verdeckte Erhöhung der Beiträge liegt auch vor, wenn Ihr Kfz eine bessere Typklasse erhält oder Ihr Zulassungsbezirk in eine günstigere Regionalklasse eingestuft wird, ohne dass Ihr Versicherungsbeitrag sinkt.
  • Fahrzeugwechsel: Ihr bisheriger Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung, der Ummeldung, dem Halterwechsel oder dem Verkauf sowie dem Wechsel des Kfz. Ihr neues Fahrzeug können Sie beim Anbieter Ihrer Wahl versichern – unabhängig davon, ob es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Versicherung der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des Anbieters der Zulassungsstelle bei der Anmeldung vorlegen.
  • Ihre Versicherung reguliert für Sie einen Schaden: Im Schadensfall haben Sie stets die Möglichkeit zur Sonderkündigung, unabhängig davon, ob Sie mit den Diensten Ihrer Versicherung zufrieden sind oder nicht.

Ihr Sonderkündigungsrecht gilt stets für maximal vier Wochen. Sie haben bei der Sonderkündigung Anspruch auf die Rückzahlung etwaiger Versicherungsbeiträge, die Sie für noch ausstehende Monate im Voraus entrichtet haben.

Keine Sonderkündigung bei Umzug

Ein Umzug zählt nicht als Kündigungsgrund für Autoversicherer. Eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Wohnortwechsels ist daher nicht möglich. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer müssen ihren derzeitigen Versicherer daher über die neue Anschrift informieren und können den bestehenden Versicherungstarif erst zum Vertragsablauf regulär kündigen.


Kfz-Versicherung wechseln ohne Abmelden – geht das?

Ja, in der Regel erfolgt der Versicherungswechsel lückenlos und ohne Abmeldung des Kfz.

Die Ausnahme: Sie nehmen einen Fahrzeugwechsel vor. In diesem Fall geht es nicht ohne den Umweg über die Zulassungsstelle. Dann ist die Abmeldung auch notwendig, um das Vertragsende der Versicherung Ihres bisherigen Autos zu bestätigen.

Sofern Sie die Kündigungsfrist Ihres Versicherungsvertrags beachten, ist der Tarifwechsel also kein Problem.


Checkliste: Was ist beim Wechsel der Autoversicherung wichtig?

Die folgenden Schritte verhelfen Ihnen zu einem reibungslosen Versicherungswechsel:

  1. Kündigungsfrist je nach Grund für den Wechsel beachten:
    • Regulär zum Vertragsende – meist mit einmonatiger Frist
    • Maximal ein Monat nach einer Schadensregulierung
    • Innerhalb eines Monats nach einer Beitragserhöhung
  2. Wechsel der Kfz-Versicherung beauftragen und SF-Klasse mitnehmen:
    • Neuen Kfz-Versicherer beauftragen
    • Bisherige Schadenfreiheitsklasse angeben und mitnehmen
    • Schriftliche Bestätigung der neuen Versicherung abwarten
  3. Kündigung des Altvertrags fristgerecht einreichen:
    • Kündigungsdatum ist der Tag des Eingangs bei der alten Versicherung
    • Gegebenenfalls Kündigungsservice des neuen Anbieters nutzen
    • Bei baldigem Verstreichen der Frist besser selbst kündigen

Die Versicherer gewähren unterschiedliche Rabatte für die jeweiligen Schadenfreiheitsklassen. Wie hoch Ihr Schadenfreiheitsrabatt ausfällt, entscheidet der Anbieter also selbst. Daher kann sich ein Vergleich lohnen.

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Wechsel

Beim Vertragsschluss benötigen die Versicherer verschiedene Informationen von Ihnen, die Sie teilweise in verschiedenen Dokumenten finden. Halten Sie daher diese Unterlagen und Angaben bereit:

  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Kilometerstand Ihres Fahrzeugs
  • Letzte Beitragsabrechnung Ihrer derzeitigen Autoversicherung

Worauf kommt es bei der neuen Autoversicherung an?

Idealerweise ist der neue Tarif nach dem Versicherungswechsel nicht nur günstig, sondern bietet auch einen passenden Leistungsumfang. Dabei gilt: Der teuerste Vertrag ist nicht unbedingt der beste. Sie sollten daher für die Prämien nicht mehr bezahlen als notwendig.

Entscheidend beim Versicherungsvergleich sind also nicht nur die Rabatte, sondern auch die Leistungen der Kfz-Versicherung. Relevant ist zudem der Schadensservice im Falle eines Unfalls. Die folgenden Kriterien helfen Ihnen, den passenden Versicherungstarif zu finden.

Versicherungsschutz: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko

Haftpflicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend und eine Voraussetzung für die Zulassung des Autos. Sie leistet für Schäden, die Sie bei einem selbst verschuldeten Unfall anderen Autofahrerinnen und Autofahrern zufügen. Die Versicherungssummen sollten idealerweise über den nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Mindestbeträgen liegen:

  • Deckungssumme für Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Deckungssumme für Sachschäden: 1,3 Millionen Euro
  • Deckungssumme für Vermögensschäden: 50.000 Euro

Teilkasko: Die Teilkaskoversicherung reguliert diverse unverschuldete Schäden am eigenen Kfz. Dazu zählen etwa Fahrzeugdiebstahl, Schäden durch Brände oder Kollisionen mit bestimmten Tieren. Da Versicherte auf diese Schadensfälle keinen Einfluss haben, ist der Beitrag für die Teilkasko unabhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Regel verteuert der Teilkaskoschutz den Tarif nur unwesentlich, der Versicherungsschutz variiert je nach Anbieter.

Vollkasko: Die Vollkaskoversicherung leistet bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug und weiteren Schadensfällen, darunter Vandalismus und Kollisionsschäden durch zahlungsunfähige oder nicht zu ermittelnde Dritte. Die Vollkasko ist häufig eine Voraussetzung für das Zustandekommen von Leasingverträgen und Autofinanzierungen.

In einen Tarif mit passendem Leistungsumfang wechseln

Auch innerhalb der verschiedenen Tarifarten kann sich der Versicherungsschutz je nach Versicherer und Angebot unterscheiden. Neben hohen Deckungssummen und umfangreichen Standardleistungen Ihres Tarifs können diese mitunter optionalen Leistungsbausteine wichtig sein:

  • Autoschutzbrief: Der Schutzbrief garantiert Ihnen bei Unfällen, Pannen und im Schadenfall Leistungen wie Abschleppdienste, einen Mietwagen oder Krankenrücktransport – im Inland sowie im europäischen Ausland.
  • Kaufpreis- oder Neuwertentschädigung: Im Falle eines Totalschadens bieten einige Kaskoversicherer für eine bestimmte Dauer eine vollständige Erstattung des Kaufpreises von Gebrauchtwagen oder des Neupreises von Neuwagen an.
  • Fahrerschutz: Dieser Leistungsbaustein deckt Ihren eigenen Personenschaden ab, den Sie als Verursacherin oder Verursacher des Schadens erleiden.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Mit dem Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit leistet der Versicherer auch dann, wenn Sie den Schaden durch unachtsames oder fahrlässiges Handeln herbeigeführt haben.
  • Auslandsschadenschutz: Ihre Versicherung kommt für Ihren Schaden auf, wenn dieser durch eine im Ausland versicherte Person verursacht wurde und die Deckungssumme niedriger ist als die Versicherungssummen deutscher Versicherer.
  • Tierschäden: Nicht jede Kfz-Versicherung zahlt für jeden Tierschaden. Häufig wird hierbei nach der Art des Tieres unterschieden. Einige Versicherer schließen hingegen keine Tierart aus.
  • Rechtsschutzversicherung: Es kann sinnvoll sein, die Kosten der Rechtsschutzversicherung von Kfz-Versicherern mit denen von externen Anbietern zu vergleichen.

So senken Sie die Beiträge der neuen Kfz-Versicherung

Die Prämien für eine Autoversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Nicht jeder Versicherer gewichtet die unterschiedlichen Berechnungskriterien gleich. So können etwa die folgenden Punkte einen positiven Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben:

  • Schadenfreiheitsklasse: Je höher die Anzahl Ihrer schadenfreien Jahre, desto günstiger ist Ihr Tarif in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Einige Kfz-Versicherungen geben dabei höhere Rabatte als andere. Eine Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse erfolgt nur, wenn Ihre Autoversicherung einen Schadensfall reguliert. Mit einem optionalen Rabattschutz können Sie die Rückstufung umgehen. Die Schadenfreiheitsklassen von Haftpflicht und Vollkasko werden separat berechnet und beeinflussen einander nicht.
  • Typ- und Regionalklasse: Diese Kriterien bewerten die Schadenhäufigkeit samt Schadenshöhe Ihres Fahrzeugs sowie die Häufigkeit von Schadensfällen in Ihrem Zulassungsbezirk. Berücksichtigt werden nur Schäden, die den Kfz-Versicherern gemeldet worden sind. Die Gewichtung der Klassen bei der Bildung der Prämien unterscheidet sich je nach Anbieter. Daher kann sich ein Vergleich vor dem Wechsel der Autoversicherung lohnen.
  • Fahrerkreis: Fahren nur Sie selbst oder können Sie alle Fahrerinnen und Fahrer des Autos namentlich benennen, stellt das für Kfz-Versicherungen ein geringeres Risiko dar als ein unbekannter Nutzerkreis. Sie profitieren deshalb in der Regel von geringeren Beiträgen.
  • Jährliche Fahrleistung: Je weniger Sie Ihr Fahrzeug nutzen, desto geringer ist das Unfallrisiko und desto günstiger ist der Kfz-Versicherungsbeitrag. Auch eine Dauerfahrkarte im Nahverkehr oder bei der Deutschen Bahn kann sich positiv auf die Prämie auswirken.
  • Familienstand und Wohnsituation: Verheiratete Personen mit Kindern gelten bei Kfz-Versicherungen als umsichtigere Fahrerinnen und Fahrer. Dies kann Ihnen attraktive Familienrabatte einbringen.
  • Stellplatz: Haben Sie einen geschützten Stellplatz für Ihr Kfz, wirkt sich dies günstig auf den Versicherungsbeitrag in der Kaskoversicherung aus, da ein Kaskoschaden in einem Carport oder einer Garage weniger wahrscheinlich ist.
  • Werkstattbindung: Entscheiden Sie sich dafür, im Schadenfall die Partnerwerkstätten Ihres Versicherers zu nutzen, vergünstigt dies die Preise.
  • Selbstbeteiligung: Tragen Sie einen Teil der Kosten für einen Schaden selbst, sinkt für gewöhnlich die Prämie. Der Eigenanteil kann sich etwa auf Summen zwischen 150 und über 1.000 Euro belaufen. Sie bestimmen die Höhe bei Vertragsschluss selbst.

FAQ – häufige Fragen zum Wechsel der Kfz-Versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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