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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Kfz-Versicherung wechseln
Kfz-Versicherung wechseln – wie finde ich einen günstigen Tarif?
Es ist einfach, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Um den Zeitaufwand bei der Suche nach der passenden Versicherungsgesellschaft zu minimieren, bieten sich Online-Plattformen im Internet bestens an. Der unverbindliche und kostenlose Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de bietet Ihnen eine nutzerfreundliche Eingabemaske, die alle relevanten Daten rund ums Fahrzeug und Tarifbildung berücksichtigt und Ihnen sekundenschnell individuell passende Ergebnisse liefert. So einfach ist es:
Worauf kommt es beim Wechsel der Autoversicherung an?
Natürlich soll der neue Tarif nach dem Versicherungswechsel nicht nur günstig, sondern auch gut sein. Dabei sollten Sie für Prämien nicht mehr bezahlen als unbedingt notwendig. Entscheidend bei einem Versicherungsvergleich sind also nicht nur die Rabatte, sondern auch die Leistungen, die eine Kfz-Versicherung Ihnen bietet sowie der Service im Fall einer Schadensregulierung. Dabei gilt die Faustregel: Der teuerste Vertrag ist nicht unbedingt der beste.
Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoschutz
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Dieser Bestandteil des Versicherungsschutzes ist in Deutschland gesetzliche Pflicht. Er leistet bei Schäden, die Autofahrerinnen und -fahrer bei Dritten verursachen. Die Deckungssumme für Personenschäden sollte bei mindestens 7,5 Millionen Euro liegen, die Deckungssumme für Sachschäden bei 1,12 Millionen Euro und jene für Vermögensschäden bei einer Million Euro.
Die Teilkaskoversicherung
Dieser Versicherungsschutz reguliert diverse Schäden am eigenen Kfz. Dazu zählen beispielsweise Fahrzeugdiebstahl, Schäden durch Brände oder Unfälle mit bestimmten Tieren während der Fahrt. Da Versicherte auf diese Art der Schäden keinen Einfluss haben, ist der Beitrag für die Teilkasko unabhängig vom individuellen Schadenfreiheitsrabatt.
In der Regel verteuert der Teilkaskoschutz den Tarif nur unwesentlich, der Versicherungsumfang variiert jedoch je nach Anbieter. Hier lohnt also ein Blick aufs Kleingedruckte. Ein Tipp: Bei einer Selbstbeteiligung im dreistelligen Bereich sinken die Teilkaskobeiträge erheblich.
Die Vollkaskoversicherung
Diese Art des Versicherungsschutzes leistet beispielsweise bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug sowie diversen weiteren Vorkommnissen, darunter etwa Kollisionsschäden durch zahlungsunfähige oder nicht zu ermittelnde Dritte oder bestimmte Schäden durch Tiere.
Bei der Vollkaskoversicherung wird die Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers berücksichtigt. Wird ein Vollkaskoschaden von Ihrer Versicherung reguliert, verschlechtert sich zwar die Vollkasko-Schadenfreiheitsklasse, der Schadenfreiheitsrabatt der Haftpflicht ändert sich jedoch nicht – und umgekehrt.
Auch bei der Vollkasko lohnt ein Blick auf die Details des Vertrags, denn die einzelnen Versicherungen bieten je ein unterschiedliches Leistungsspektrum an. Bei der Vollkasko gilt ebenfalls: Eine Selbstbeteiligung vergünstigt die Beiträge.
Falls Sie nicht sicher sind, welcher Schutz für Sie bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung persönlich Sinn macht, ist das kein Problem, im Rechner finden Sie zahlreiche hilfreiche Tipps. Folgende Kriterien haben beispielsweise positiven Einfluss auf die Beitragsbildung und sind für Versicherer wichtige Berechnungskriterien:
Neben obigen Faktoren gibt es zahlreiche weitere Determinanten zur Bestimmung der Tarifkosten von Kfz-Versicherungen.
Bei einem Versicherungswechsel gilt eine wichtige Überlegung zudem dem individuell benötigten Service: Brauchen Sie beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung? Es kann sinnvoll sein, die Kosten dieses Extras bei Kfz-Versicherungen mit denen von externen Anbietern von Rechtsschutzversicherungen zu vergleichen.
Selbst wenn Sie bereits Mitglied in einem Automobilclub sind, lohnt sich in vielen Fällen der Zusatzbaustein eines Autoschutzbriefes: Das Dokument garantiert Ihnen und Ihren Passagieren bei Unfällen, Pannen und im Schadenfall Leistungen wie Abschleppdienste, Mietwagen oder Krankenrücktransport – im Inland sowie im europäischen Ausland. Dieses Angebot verteuert die Beitragsrechnung der Kfz-Versicherung in der Regel nur unerheblich. Die Versicherungsbedingungen und das Leistungsangebot bei einzelnen Unternehmen variieren jedoch erheblich. Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, lohnt also auch hier ein Blick auf die Tarifdetails.
Fristen – wann kann ich meinem Autoversicherer kündigen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Fristen zur Kündigung beziehungsweise zum Wechsel des Kfz-Versicherungsvertrags.
Reguläres Kündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung – Stichtag 30. November
Normalerweise haben Verträge in der Kfz-Versicherung eine Laufzeit von zwölf Monaten beziehungsweise einem Kalenderjahr und enden am 31. Dezember eines jeden Jahres. Damit Sie Ihr reguläres Kündigungsrecht in Anspruch nehmen können, muss die Kündigung dem Versicherer spätestens einen Monat früher vorliegen. Der Stichtag für die fristgemäße Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres und letztmögliche Kündigungstermin ist also der 30. November. In der zweiten Jahreshälfte werden Autobesitzerinnen und Autobesitzer deshalb von den unterschiedlichsten Kfz-Versicherern umworben und können unter zahlreichen attraktiven Tarifen wählen.
Möchten Sie den Wechsel entspannt in die Wege leiten, schauen Sie sich am besten schon vor dem Jahresende und Stichtag am 30. November nach passenden Versicherungsanbietern für Ihr Fahrzeug um, damit Sie den Neuvertrag mit Beginn zum 1. Januar ohne Hektik abschließen können.
Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung
In einigen Fällen können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch innerhalb der Vertragslaufzeit kündigen und von einem maximal einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:
Ihr Sonderkündigungsrecht gilt stets für maximal vier Wochen. Sie haben dabei Anspruch auf die Rückzahlung etwaiger Versicherungsbeiträge, die Sie für noch ausstehende Monate im Voraus entrichtet haben.
Die Kfz-Versicherung richtig kündigen
Auf Wunsch übernimmt Ihr neuer Anbieter in Ihrem Auftrag die Kündigung bei Ihrer alten Versicherung. Ist die Frist sehr knapp bemessen, lohnt es sich unter Umständen, diese selber in die Wege zu leiten. Behalten Sie dabei am besten eine Kopie des Kündigungsschreiben und versenden Sie diese per Einschreiben.
Nehmen Sie die Kündigung selber vor, steht Ihnen unsere Musterkündigung selbstverständlich kostenlos zum Download zur Verfügung.
FAQ – häufige Fragen zum Wechsel der Kfz-Versicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.