Kfz-Versicherung wechseln
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Kfz-Versicherung wechseln

Kfz-Versicherung wechseln: Wichtig zu wissen
  • Mit dem Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung können Sie pro Jahr bis zu 850,00 € sparen.
  • Zwischen Anfang Oktober bis zum 30. November nutzen deshalb Millionen Fahrzeughalter diese Option.
  • Teure Autoversicherungen haben nicht unbedingt die besten Tarifbedingungen. Ein Vergleich lohnt sich also immer.
  • Mithilfe des kostenlosen, unverbindlichen Kfz-Versicherungsrechners auf Tarifcheck.de ermitteln Sie binnen weniger Minuten Ihr persönliches Sparpotenzial.
  • Haben Sie über Tarifcheck.de einen passenden Tarif gefunden, der Ihren Ansprüchen entspricht, können Sie über unsere Webseite bequem und sicher den Wechsel in die Wege leiten. Ihnen entstehen dadurch selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Kfz-Versicherung wechseln – wie finde ich einen günstigen Tarif?

Es ist einfach, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Um den Zeitaufwand bei der Suche nach der passenden Versicherungsgesellschaft zu minimieren, bieten sich Online-Plattformen im Internet bestens an.

Der unverbindliche und kostenlose Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de bietet Ihnen eine nutzerfreundliche Eingabemaske, die alle relevanten Daten rund ums Fahrzeug und Tarifbildung berücksichtigt und Ihnen sekundenschnell individuell passende Ergebnisse liefert. So einfach ist es:

  • Fahrzeugdaten, Fahrzeugnutzung und gewünschter Versicherungsumfang eingeben: Nutzerfreundliche Eingabefelder helfen Ihnen dabei, alle Rechnerfragen minutenschnell und präzise zu beantworten. Teil des kostenlosen Service sind auch Tipps zur Optimierung des Tarifs bei gleichzeitiger Senkung des Preises.
  • Ergebnisse vergleichen: Sie erhalten umgehend passende Tarife entsprechend Ihrer Wünsche, können Ihre Favoriten im Detail untersuchen und umgehend Ihr persönliches Sparpotenzial ermitteln.
  • Wechsel beantragen: Haben Sie einen passenden Autoversicherungstarif gefunden, können Sie über Tarifcheck.de Ihren neuen Kfz-Versicherer beauftragen, ohne dass Ihnen dadurch Extrakosten entstehen. Auf Wunsch übernimmt der neue Anbieter oft auch die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Autoversicherer.

Worauf kommt es beim Wechsel der Autoversicherung an?

Natürlich soll der neue Tarif nach dem Versicherungswechsel nicht nur günstig, sondern auch gut sein. Dabei sollten Sie für Prämien nicht mehr bezahlen als unbedingt notwendig. Entscheidend bei einem Versicherungsvergleich sind also nicht nur die Rabatte, sondern auch die Leistungen, die eine Kfz-Versicherung Ihnen bietet. Relevant ist zudem auch der Service im Fall einer Schadensregulierung. Dabei gilt die Faustregel: Der Vertrag mit dem teuersten Preis ist nicht unbedingt der beste.

Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoschutz

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Dieser Bestandteil des Versicherungsschutzes ist in Deutschland gesetzliche Pflicht. Er leistet bei Schäden, die Autofahrerinnen und -fahrer bei Dritten verursachen.

Die Deckungssumme für Personenschäden sollte bei mindestens 7,5 Millionen Euro liegen, die Deckungssumme für Sachschäden bei 1,12 Millionen Euro und jene für Vermögensschäden bei einer Million Euro.

Die Teilkaskoversicherung

Dieser Versicherungsschutz reguliert diverse Schäden am eigenen Kfz. Dazu zählen beispielsweise Fahrzeugdiebstahl, Schäden durch Brände oder Unfälle mit bestimmten Tieren während der Fahrt. Da Versicherte auf diese Art der Schäden keinen Einfluss haben, ist der Beitrag für die Teilkasko unabhängig vom individuellen Schadenfreiheitsrabatt.

In der Regel verteuert der Teilkaskoschutz den Tarif nur unwesentlich, der Versicherungsumfang variiert jedoch je nach Anbieter. Hier lohnt also ein Blick aufs Kleingedruckte. Ein Tipp: Bei einer Selbstbeteiligung im dreistelligen Bereich sinken die Teilkaskobeiträge erheblich.

Die Vollkaskoversicherung

Diese Art des Versicherungsschutzes leistet beispielsweise bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug sowie diversen weiteren Vorkommnissen, darunter etwa Kollisionsschäden durch zahlungsunfähige Dritte, nicht zu ermittelnde Dritte oder bestimmte Schäden durch Tiere.

Bei der Vollkaskoversicherung wird die Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers berücksichtigt. Reguliert Ihre Versicherung für Ihr Auto einen Vollkaskoschaden, verschlechtert sich nur die Vollkasko-Schadenfreiheitsklasse. Der Schadenfreiheitsrabatt der Haftpflicht ändert sich nicht – und umgekehrt.

Auch bei der Vollkasko lohnt ein Blick auf die Details des Vertrags, denn die einzelnen Versicherungen bieten je ein unterschiedliches Leistungsspektrum an. Bei der Vollkasko gilt ebenfalls: Eine Selbstbeteiligung vergünstigt die Beiträge.

Falls Sie sich nicht sicher sind, welcher Schutz für Sie bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung persönlich Sinn ergiebt, ist das kein Problem. Im Rechner finden Sie zahlreiche hilfreiche Tipps. Folgende Kriterien haben zum Beispiel positiven Einfluss auf die Beitragsbildung und sind für Versicherer wichtige Berechnungskriterien:

  • Die Schadenfreiheitsklasse: Je mehr Jahre Sie schadenfrei gefahren sind, desto besser ist Ihre Einstufung und desto günstiger der Tarif. Einige Kfz-Versicherungen geben dabei bessere Rabatte als andere. Eine Rückstufung in eine schlechtere Klasse darf nur erfolgen, wenn Ihre Autoversicherung für Sie einen Schadensfall reguliert hat. Mit der Hinzubuchung eines Rabattschutzes können Sie die Herabstufung umgehen, allerdings können Sie diesen beim Wechseln der Versicherung in der Regel nicht mitnehmen.
    Die SF-Klassen gibt es je für die Kfz-Haftpflicht- sowie die Vollkaskoversicherung, nicht aber die Teilkasko.
  • Typ- und Regionalklasse: Diese bewerten die Schadenhäufigkeit samt Kosten Ihres Fahrzeugtypen beziehungsweise die Häufigkeit von Schadensfällen in Ihrem Zulassungsbezirk/Wohnort. Berücksichtigt werden nur Schäden, die den Kfz-Versicherern gemeldet worden sind. Selbstverständlich haben Sie keinen direkten Einfluss auf diese Daten. Die Gewichtung der Klassen bei der Bildung der Prämien unterscheiden sich jedoch bei den einzelnen Autoversicherungen. Ein Vergleich lohnt sich. Der Preis-Unterschied beim Wechseln des Tarifs kann enorm sein.
  • Der Nutzerkreis: Können Sie alle Nutzerinnen und Nutzer des Fahrzeugs als Kontakte namentlich benennen, stellt das für die Anbieter von Kfz-Versicherungen ein geringeres Risiko dar, als wenn Sie den Nutzerkreis nicht eingrenzen und definieren. Sie profitieren deshalb in der Regel von einer Verringerung der Beitragshöhe.
  • Die jährliche Fahrleistung: Schätzen Sie die benötigte Kilometerzahl pro Jahr realistisch ein. Insgesamt gilt: Je weniger Sie Ihr Fahrzeug nutzen, desto geringer ist die Gefahr für etwaige Schäden und desto günstiger ist der Kfz-Versicherungsbeitrag. Auch eine Dauerkarte im Nahverkehr oder bei der Deutschen Bahn kann sich in diesem Zusammenhang günstig auf die Tarifbildung auswirken.
  • Familienstand und Wohnsituation: Verheiratete Menschen mit Kindern gelten bei Kfz-Versicherungen als umsichtigere Fahrerinnen und Fahrer. Dies kann zu Familienrabatten führen.
  • Wohnsituation: Haben Sie eine geschützte Unterstellmöglichkeit für Ihr Kfz, wirkt sich dies ebenfalls günstig auf die Bildung der Prämie aus. Schließlich ist ein Kaskoschaden in einem Carport oder einer Garage weniger wahrscheinlich als auf einem öffentlichen Stellplatz.
  • Werkstattbindung: Entscheiden Sie sich dafür, im Schadenfall lediglich die Partnerwerkstätten Ihres Versicherers zu nutzen, vergünstigt dies die Preise. Der Nachteil: Sie können nicht auf die Mechanikerin oder den Mechaniker Ihres Vertrauens zurückgreifen.

Neben obigen Faktoren gibt es zahlreiche weitere Determinanten zur Bestimmung der Tarifkosten von Kfz-Versicherungen. Bei einem Versicherungswechsel gilt eine wichtige Überlegung beispielsweise dem individuell benötigten Service: Brauchen Sie eine Rechtsschutzversicherung? Es kann sinnvoll sein, die Kosten dieses Extras bei Kfz-Versicherungen mit denen von externen Anbietern von Rechtsschutzversicherungen zu vergleichen.

Wechseln Sie den Vertrag mit einem Neuwagen oder Leasing-Wagen, lohnt auch der Blick auf den Zeitraum einer Neuwertentschädigung bei der Kaskoversicherung. Manche Anbieter bieten diese nur in den ersten Monaten an, andere für weit über ein Jahr nach der Erstzulassung.

Selbst wenn Sie bereits Mitglied in einem Automobilclub sind, lohnt sich in vielen Fällen der Zusatzbaustein eines Autoschutzbriefes: Das Dokument garantiert Ihnen und Ihren Passagieren bei Unfällen, Pannen und im Schadenfall Leistungen wie Abschleppdienste, Mietwagen oder Krankenrücktransport – im Inland sowie im europäischen Ausland. Dieses Angebot verteuert die Beitragsrechnung der Kfz-Versicherung in der Regel nur unerheblich. Die Versicherungsbedingungen und das Leistungsangebot bei einzelnen Unternehmen variieren jedoch erheblich. Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, vergleichen Sie also unbedingt die Tarifdetails.


Kfz-Versicherung wechseln ohne abmelden – geht das?

Ja, in der Regel erfolgt der Versicherungswechsel lückenlos und ohne Abmeldung des Kfz. Die Ausnahme: Sie nehmen einen Fahrzeugwechsel vor. In diesem Fall geht es nicht ohne den Umweg über die Zulassungsstelle. Die Abmeldung ist dann zudem notwendig, damit das Vertragsende der Versicherung Ihres alten Autos bestätigt werden kann.

Sofern Sie die Kündigungsfrist Ihres Versicherungsvertrags beachten, ist der Tarifwechsel also kein Problem.


Kfz-Versicherung wechseln – Frist

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Fristen zur Kündigung beziehungsweise zum Wechsel des Kfz-Versicherungsvertrags.

Reguläres Kündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung – Stichtag 30. November

Normalerweise haben Verträge in der Kfz-Versicherung eine Laufzeit von zwölf Monaten beziehungsweise einem Kalenderjahr und enden am 31. Dezember eines jeden Jahres. Damit Sie Ihr reguläres Kündigungsrecht in Anspruch nehmen können, muss die Kündigung dem Versicherer spätestens einen Monat vor Jahresende vorliegen. Der Stichtag für die fristgemäße Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres und letztmögliche Kündigungstermin ist also der 30. November.

In der zweiten Jahreshälfte werden Autobesitzerinnen und Autobesitzer deshalb von den unterschiedlichsten Kfz-Versicherern umworben und können unter zahlreichen attraktiven Tarifen und Angeboten wählen. Man nennt diese Zeit im Herbst deshalb auch die Wechselsaison.

Möchten Sie den Wechsel entspannt in die Wege leiten, schauen Sie sich am besten schon vor dem Jahresende und Stichtag am 30. November nach passenden Versicherungsanbietern für Ihr Fahrzeug um. So stellen Sie sicher, dass Sie den Neuvertrag mit Beginn zum 1. Januar ohne Hektik abschließen können.

Kfz-Versicherung wechseln unterjährig – Sonderkündigungsrecht

In einigen Fällen können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch unterjährig, also innerhalb der Vertragslaufzeit kündigen.

Ein maximal einmonatiges Sonderkündigungsrecht haben Sie in folgenden Fällen:

  • Die Beiträge werden erhöht: Von einer Beitragserhöhung spricht man beispielsweise dann, wenn Sie nach Ablauf des Versicherungsjahres in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden und der Versicherungsanbieter die Preise im Folgejahr dennoch nicht angemessen prozentual senkt. Eine Beitragserhöhung liegt ebenfalls vor, wenn Ihr Kfz eine bessere Typklasse erhält oder Ihr Zulassungsbezirk eine bessere Regionalklasse erhält, ohne dass Ihr Versicherungsbeitrag dies spiegelt.
  • Sie nehmen einen Fahrzeugwechsel vor: Der alte Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung, der Ummeldung, einem Halterwechsel, dem Verkauf beziehungsweise dem Wechsel des Kfz. Sie können sich also entspannt nach preisgünstigeren und leistungsstarken Tarifen umsehen. Das Gleiche gilt natürlich auch bei der Zulassung eines Neuwagens. Auch in diesem Fall können Sie sich bei dem Anbieter Ihrer Wahl versichern. Wichtig ist, dass Sie die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des Anbieters der Zulassungsstelle bei der Anmeldung vorlegen.
  • Ihre Versicherung reguliert für Sie einen Schaden: Im Schadensfall haben Sie stets die Möglichkeit zur Sonderkündigung, unabhängig davon, ob Sie mit den Diensten Ihrer Versicherung zufrieden sind oder nicht.

Ihr Sonderkündigungsrecht gilt stets für maximal vier Wochen. Sie haben bei der Sonderkündigung Anspruch auf die Rückzahlung etwaiger Versicherungsbeiträge, die Sie für noch ausstehende Monate im Voraus entrichtet haben.


FAQ – häufige Fragen zum Wechsel der Kfz-Versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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