- Eine private Unfallversicherung leistet bei folgenschweren Unfällen und zahlt je nach Tarif eine Kapitalleistung oder Rente.
- Gute Versicherungen sind bereits ab 100 Euro jährlich erhältlich.
- Eine Unfallversicherung kann für Einzelpersonen, aber auch für Gruppen abgeschlossen werden.
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- Geben Sie einfach an, wen Sie mit welchen Summen bezüglich welcher Unfallrisiken versichern möchten und suchen Sie bei Bedarf gezielt nach Zusatzbausteinen. Der Online-Rechner zeigt Ihnen die Tarife der Versicherungsgesellschaften inklusive aller wichtigen Vertragsdetails übersichtlich an.
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Unfallversicherung Vergleich
Inhaltsverzeichnis
- Unfallversicherung Leistungen – was bietet der private Schutz?
- Wer braucht eine Unfallversicherung?
- Unfallversicherung Beiträge – was kosten gute Tarife?
- Was ist beim Abschluss zu beachten?
- Welche Zusatzbausteine gibt es bei der Unfallversicherung?
- Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr – Pro & Contra
- Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?
- Was ist bei der Meldung eines Unfalls zu beachten?
- Unfallversicherung Steuer – was muss ich wissen?
- Gesetzliche Unfallversicherung – was unterscheidet sie von der privaten?
- Wann lohnt sich ein Wechsel der Unfallversicherung?
- Wie sind die Kündigungsfristen der privaten Unfallversicherung?
- Unfallversicherung und andere relevante Versicherungen
- FAQ – häufige Fragen zur Unfallversicherung
Unfallversicherung Leistungen – was bietet der private Schutz?
Vor Unfällen ist niemand gefeit. Im Idealfall sind sie abwendbar oder ohne Folgen. Schlimmstenfalls können sie die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen und ein finanzielles Fiasko nach sich ziehen. Die Unfallversicherung setzt hier an: Sie zahlt, wenn Versicherte durch einen Unfall derart schwer verletzt werden, dass eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen folgen: längere Konvaleszenz, geistige und / oder körperliche Beeinträchtigungen, bleibende Gesundheitsschäden, Vollinvalidität, Tod. Der Tarif beinhaltet eine Einmalleistung und auf Wunsch ab einem gewissen Invaliditätsgrad auch eine Rente. Die Leistungen der Unfallversicherung können Sie persönlichen Bedürfnissen anpassen.
Mögliche Leistungen der privaten Unfallversicherung
- Heilbehandlungen
- Krankengeld
- Krankentagegeld
- Sofortleistungen
- Schmerzensgeld
- Invaliditätssummen
- Komageld
- Betreuungsbedarf
- Bergungskosten
- Unfallrente
- Barrierefreier Umbau der Wohnung
- Umschulungen bei Berufsunfähigkeit
- Medizinische Erstversorgung
- Krankenrücktransporte
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Krankenhaustagegeld
- Übergangsleistungen
- Todesfallleistung
- Kosmetische Operationen
Zu den möglichen Leistungen bei Verletzungen gehören je nach Versicherungsbedingungen Sofortleistungen, medizinische Erstversorgung, Krankenrücktransporte, Bergungskosten, Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Komageld, Schmerzensgeld, Invaliditätssummen und/oder Genesungsgeld. Ebenfalls je nach Tarif abgedeckt sind Leistungen für Betreuungsbedarf, den barrierefreien Umbau der Wohnung, für Umschulungen bei Berufsunfähigkeit und/oder kosmetische Behandlungen und Operationen.
Definition von Unfall
Ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches die Leistungsfähigkeit und Gesundheit (dauerhaft) schädigt.
Leistungen der Unfallversicherung umfassen dementsprechend beispielsweise finanzielle Unterstützung bei schwerwiegenden Unfallfolgen durch Sturz, Knochenbruch et cetera.

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Unfallversicherung sinnvoll – wer braucht eine Unfallversicherung?
Nach einer Statista-Umfrage bewerteten 11 % der Bevölkerung die private Unfallversicherung als die wichtigste Versicherung hierzulande (Stand 2015). In Deutschland gab es laut Statista.de im Jahr 2019 25,8 Unfallversicherungsverträge.
Unfallschutz bei Mangel an finanziellen Rücklagen und für Hauptverdiener des Haushalts
Unfälle mit Invaliditätsfolge oder gar Vollinvalidität sind nicht nur traumatisch für alle Beteiligungen, sondern ziehen weitreichende finanzielle Konsequenzen mit sich. Kosten für Pflege und Rehabilitation bei parallelem Verdienstausfall sind für die meisten schwer zu verkraften. Insbesondere dann, wenn die oder der Unfallgeschädigte vorher Hauptverdiener(in) der Familie war und keine andere finanzielle Absicherung vorhanden ist. Ob der Abschluss einer Unfallversicherung für Sie und Ihre Lieben eine Alternative ist oder andere Versicherungen sinnvoller erscheinen, hängt jedoch von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Sinnvoll könnte die Unfallversicherung sein, wenn Ihre Familie von Ihnen als Hauptverdienerin oder Hauptverdiener finanziell abhängig ist.
Unfallschutz für Gefahrengruppen: riskante Hobbys und Berufe
Riskante Hobbys erhöhen die Unfallgefahr, etwa Extremsportarten wie Motorradsport, Kitesurfen, Skifahren oder Freeclimbing. Auch wenn Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer einen besonderen risikoreichen Beruf ausüben, ist eine Unfallversicherung eine Überlegung wert. So besteht bei Dachdeckerinnen und Dachdecker statistisch betrachtet beispielsweise ein höheres Berufsunfallrisiko als bei Büroangestellten.
Arbeiten Sie selbstständig, fallen bei einem Arbeitsunfall mit Folgeschäden zudem auch die (geringen) Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung weg.
Unfallversicherung Kind: Lohnt sich der Schutz für den Nachwuchs?
Keine erziehungsberechtigte Person mag sich einen Unfall des Nachwuchses auch nur vorstellen. Kommt es doch zu schwereren Unfällen, können Leistungen der privaten Kinderunfallversicherung durch finanzielle Unterstützung womöglich bessere Behandlungen ermöglichen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur zuständig, wenn der Unfall eines Kindes in der Kita oder der Schule geschieht oder auf dem Weg zu/von einer dieser Einrichtungen. Verletzt sich ein Kind in der Freizeit oder während des Urlaubs, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen. Finanzielle Hilfen der gesetzlichen Unfallversicherung sind zudem meist nicht ausreichend. Je nach der persönlichen Lage könnte eine Unfallversicherung für Kinder also Sinn machen.
Kinderunfallversicherungen können meist bereits ab der Geburt und bis spätestens zum 16. Lebensjahr abgeschlossen werden. In der Regel haben sie bis zum 18. Lebensjahr Gültigkeit und können dann in eine Unfallversicherung für Erwachsene umgewandelt werden – unabhängig davon, ob das Kind noch mit den Eltern in einem Haushalt wohnt oder nicht.
Bei Kinderunfallversicherungen sollte ebenfalls auf die Vertragsdetails geachtet werden, denn Klauseln und Bestandteile sind ähnlich und können je nach Anbieter zu Ihren Ungunsten oder Gunsten variieren.
Unfallversicherung für Rentner: Lohnt sich der Schutz für Senioren?
Mit fortschreitendem Alter braucht man besonders lange, um sich von schweren Unfallfolgen zu erholen; die gesetzliche Pflegeversicherung deckt schon lange nicht mehr alle anfallenden Kosten im Falle des Falles. Als Rentnerin oder Rentner eine Unfallversicherung abzuschließen, wäre folglich eine Überlegung wert – insbesondere wenn keine großen finanziellen Rücklagen vorhanden sind.
Je nach Tarif beinhalten Unfallversicherungen für Seniorinnen und Senioren beispielsweise auch Leistungen für Pflege, Unfallrenten, Alltagshilfen oder verschiedene Formen der Unterstützung.
Auch hier gilt: Vergleichen Sie die Vertragsdetails und Leistungen der Angebote genau, denn nicht alle Tarife sind gleich gut und die teuerste Police ist nicht unbedingt die beste. Achten Sie unbedingt auch darauf, ob und inwiefern Leistungen bei etwaigen Vorerkrankungen bei einzelnen Tarifen gekürzt oder gestrichen werden.

Unfallversicherung Beiträge – was kosten gute Tarife?
Generell können ist eine Unfallversicherung für Einzelpersonen, für den Nachwuchs, für Seniorinnen, Senioren, die ganze Familie oder Gruppen abschließbar.
Möchten Sie nur sich selbst versichern, ist der Schutz bereits für weniger als 100 Euro jährlich erhältlich, soll der Tarif der Versicherungsgesellschaft für Ihre ganze Familie gelten, liegen die Beiträge oft im niedrigen oder mittleren dreistelligen Bereich. Wie teuer es genau wird, hängt dabei natürlich auch vom Leistungsumfang ab. Folgende Faktoren haben Auswirkungen auf die Prämienbildung.
Der Anbieter
Teure Unfallversicherer sind nicht immer gut, billige nicht immer schlecht. Durch einen Anbietervergleich kann man im Idealfall mehrere hundert Euro jährlich sparen.
Der Tarifumfang
Je mehr Risiken und Invaliditätsleistungen der Tarif beinhaltet und je höher Versicherungssumme und Progression, desto mehr kostet natürlich auch die Unfallversicherung.
Berufsstand
Einige Anbieter gewähren einzelnen Berufsgruppen Rabatte – so beispielsweise Beamtinnen und Beamten.
Versicherte Personen
Versichern Sie nur sich selbst mit dem Unfallschutz, ist das günstiger, als wenn gleich mehrere Personen versichert werden. Allerdings ist eine Versicherung von mehreren Personen – beispielsweise einer fünfköpfigen Familie – günstiger, als wenn jedes Familienmitglied separat versichert wird.
Zudem gibt es besondere Tarife und Prozente für Seniorinnen, Senioren und Kinder, die speziell auf die Bedürfnisse und Absicherung der jeweiligen Altersgruppen zugeschnitten sind.
Laufzeit
Wählt man eine Laufzeit von drei oder fünf Jahren, bieten einige Unfallversicherer bis zu 10 % Rabatt an.
Das Alter der Versicherten
Für verschiedene Altersgruppen gelten verschiedene Risiken, die ebenfalls Einfluss auf die Prämienbildung haben.
Kinder können so bestimmte Risiken weniger gut einschätzen als Erwachsene und Senioren verunglücken nur äußerst selten bei Extremsportarten.
Zahlweise
Werden die Beiträge gleich für das ganze Jahr im Voraus gezahlt anstatt monatlich, kann sich das günstig auf die Prämienkalkulation auswirken.
Private Unfallversicherung – was ist beim Abschluss zu beachten?
Die Unfallversicherer gehören mit zu den größten deutschen Versicherungszweigen (Quelle GDV, 2017). Dementsprechend groß ist das Preis-, Leistungs- und Qualitätsspektrum. Einige Unfallversicherer haben beispielsweise für Familien, Paare, Kinder oder Rentner besonders gute Angebote. Vor Vertragsabschluss haben Sie deshalb im Idealfall schon eine Vorstellung, was Ihre Police beinhalten und welche Invaliditätsleistungen sie umfassen sollte.
Wichtig: Der Unfallversicherung Änderungen im Lebenswandel mitteilen
Wenn sich Ihre persönlichen Lebensumstände ändern, kann das Einfluss auf verschiedene Unfallrisiken haben. Ein wichtiges Beispiel wäre beispielsweise der Eintritt ins Rentenalter, der Wechsel des Arbeitgebers oder gar des Berufs, da verschiedene Berufe und Lebensabschnitte verschiedene Risiken bergen. Auch wenn Sie heiraten, mit dem Partner zusammenziehen oder (erneut) Nachwuchs erwarten und den Schutz um weitere Personen erweitern möchten, sollten Sie Ihre Versicherung umgehend kontaktieren.
Legen Sie sich ein neues Hobby zu – beispielsweise Reiten oder Skifahren – stellen Sie sicher, dass die Unfallversicherung derartige Risiken beinhaltet. Wichtig sind natürlich auch Namens-, Adress- und Bankverbindungsänderungen.
Welche Zusatzbausteine gibt es bei der Unfallversicherung?
Einige Zusatzbausteine haben wir für Sie bereits unter Private Unfallversicherung – was ist beim Abschluss zu beachten? aufgelistet. Auch folgende Punkte könnten bedeutsam sein:
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr – Unfallversicherung und kapitalbildende Unfallversicherung im Vergleich
Die Unfallversicherung gibt es auch mit Beitragsrückgewähr. Hier finden Sie die Unterschiede, die Vor- und Nachteile aufgelistet.
Gängige Unfallversicherung | Kapitalbildende Unfallversicherung | |
---|---|---|
Gemeinsame Merkmale | Bei beiden Modellen sind die versicherten Risiken ähnlich. Kinder, Senioren und nicht Berufstätige können ebenfalls versichert werden. | |
Merkmale | Bei einem Unfall, der Beeinträchtigungen zur Folge hat, wird die vereinbarte Versicherungssumme anteilig entsprechend des Invaliditätsgrads ausgeschüttet. Ab einer bestimmten Beeinträchtigung ist zusätzlich den Bezug einer Unfallrente möglich. | Ein Teil des Beitrags wird in eine kapitalbindende Lebensversicherung investiert. Erträge werden nach einem vereinbarten Zeitraum ausgeschüttet. Tritt der Leistungsfall ein, wird nur die Versicherungssumme ausgeschüttet. Das Kapital der Lebensversicherung erhält man erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit. |
Pro |
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Kontra |
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Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?
Wie der Name besagt, zahlt die Unfallversicherung nur bei bestimmten Ereignissen. Nicht zuständig ist sie in den folgenden Fällen:
- bei Invalidität durch Krankheit oder Vorerkrankungen,
- bei Suizid oder Selbstmordversuchen,
- bei Unfällen durch psychische Erkrankungen,
- bei Unfällen durch vorsätzliche Straftaten,
- bei Unfällen durch hohen Alkohol- und Drogenkonsum,
- bei Unfällen als Folge von Krieg, Bürgerkrieg oder Kernenergie,
- bei Unfällen, bei denen Dritte versehentlich durch einen Unfall zu Schaden kommen (zuständig ist die Haftpflichtversicherung),
- fallabhängig auch bei selbstverschuldeten Unfällen.
- Einige Versicherer schließen weitere Risiken aus, so beispielsweise besonders gefährliche Berufsgruppen (wie Sprengmeister, Stuntmen oder Leistungssportler) oder Hobbies (wie Freeclimbing).
Was und wann die Unfallversicherung zahlt, ist abhängig von den Vertragsbedingungen
Wichtig sind die vertraglich versicherten Risiken. Je nach Anbieter und Tarif müssen einige Risiken über Zusatzbausteine versichert werden, damit die Unfallversicherung nach entsprechenden Ereignissen zahlt. Auch die Höhe von Invaliditätssummen und sowie der jeweilige Geldanspruch in Prozent bei bestimmten Unfallfolgen und Gesundheitsschäden kann variieren. Prüfen Sie den Vertrag deshalb vorab genau und überlegen Sie sich, welcher Schutz für Sie persönlich sinnvoll ist.
Was ist bei der Meldung eines Unfalls zu beachten?
Generell sollte man der Versicherung jeden schweren Unfall umgehend melden, damit im Ernstfall Leistungsanspruch besteht, denn manchmal ist eine Beeinträchtigung erst im Laufe der Monate erkennbar – auch in diesen Fällen leistet der Unfallversicherer. Voraussetzung ist, dass Sie den Unfall binnen 15 Monaten melden. Einige Versicherer haben dabei andere Fristen. Details dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.
Hat man die Unfallversicherung kontaktiert, muss man meist eine sogenannte Unfallanzeige des Anbieters ausfüllen, in der man die genauen Unfallumstände schildert. Auch die ärztliche Diagnose sollte beigefügt werden. Ein Arzt überprüft daraufhin zusätzlich den Gesundheitszustand, um den Leistungsbedarf zu ermitteln.
Sonderfall: Im Todesfall von Versicherten müssen die Angehörigen mit dem Unfallversicherer binnen 48 Stunden nach dem Ereignis in Kontakt treten, andernfalls verfallen die Leistungsansprüche.
Unfallversicherung Invalidität Gutachten: Was muss man wissen?
Nach dem Unfall benötigt der Versicherer ein Invalditätsgutachten, um den Schweregrad zu ermitteln und damit auch die zu erbringenden Leistungen. Weil nicht alle Hausärztinnen und Ärzte Erfahrung mit der Erstellung dieser Gutachten haben, kann der Versicherer für ein weiteres Gutachten einen Facharzt des Unternehmens hinzuziehen. Etwaige Anreisekosten zum Arzttermin werden Versicherten in der Regel erstattet.
Sind Versicherte mit dem Gutachten nicht zufrieden oder gibt es zwischen den jeweiligen Gutachten gravierende Unterschiede zu Lasten der Versicherten, lohnt der Dialog mit der Unfallversicherung. Im Ernstfall haben Versicherte natürlich auch das Recht, das Invaliditätsgutachten der Versicherer mithilfe eines Fachanwalts anzufechten.
Unfallversicherung ohne Wartezeiten und Karenzzeiten
Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen gibt es bei der Unfallversicherung weder eine Wartezeit noch eine Karenzzeit. Der volle Schutz besteht also ab dem Tag, an dem die Beitragszahlungen bei Ihrem Anbieter eingetroffen sind.
Gilt die Unfallversicherung im Ausland?
In der Regel ist der Service auch im Ausland uneingeschränkt gültig – sowohl im Urlaub als auch auf Dienstreisen. Vorbedingung ist allerdings, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben. Andernfalls sollten Sie die Unfallversicherung so oder so in dem Land abschließen, in dem Sie die meiste Zeit verbringen, beziehungsweise Ihren Erstwohnsitz haben.
Eine Ausnahme ist immer auch die Reise in Kriegs-, Risiko- und Krisengebiet: Kommt es dort zu einem Unfall besteht kein Versicherungsschutz – unabhängig davon, ob Sie die ganze Zeit in Deutschland leben oder nur Ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik haben.
Unfallversicherung Steuer – was muss ich wissen?
Kann ich die Beiträge der Unfallversicherung steuerlich absetzen?
Beiträge zur Unfallversicherung können Sie steuerlich absetzen. Sie gelten als Vorsorgeaufwendungen und können dementsprechend in der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Sind Sie selbstständig und nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, können Sie Beiträge für die private Unfallversicherung in der Steuererklärung unter Werbungskosten geltend machen. Gilt Ihre Versicherung allerdings auch für Risiken in der Freizeit, müssen Sie die Beiträge anteilig als Vorsorgeaufwendungen anmelden – in der Regel trägt man dann 50 % des Gesamtbeitrags unter Werbungskosten, die anderen 50 % unter Sonderausgaben ein.
Die entsprechenden Freibeträge für Sonderausgaben und Werbungskosten variieren mit dem beruflichen Status (selbstständig oder angestellt / im Ruhestand). Der Gesetzgeber passt sie zudem regelmäßig an. Derzeit liegen Sonderausgaben jährlich bei 1.900 € für Angestellte, bei 2.800 € für Selbstständige, da diese Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein erbringen müssen (Stand 2016).
Sind Einmalleistungen der Unfallversicherung steuerfrei?
Einmalzahlungen aus der Unfallversicherung sind komplett lohn- und einkommensteuerfrei. Wird Ihnen auch eine Unfallrente ausgezahlt, müssen Sie möglicherweise Teile davon versteuern – der Satz ist abhängig von Ihrem Alter, sonstigen Einkommen und der Rentenhöhe, ist aber in der Regel weitaus niedriger als die Lohnsteuer. Auch die Erträge einer kapitalbildenden Unfallversicherung-Lebensversicherungskombination müssen versteuert werden.
Gesetzliche Unfallversicherung – was unterscheidet sie von der privaten?
Auch der Gesetzgeber hat Vorsorge getroffen, um Unfallopfer finanziell abzusichern. Der Schutz ist jedoch nicht ausreichend und greift nur in bestimmten Fällen. Hier finden Sie einen Vergleich der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung:
Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
---|---|
Sie ist für sozialversicherungspflichtige Angestellte gesetzliche Pflicht. Der Arbeitgeber meldet Beschäftigte an und zahlt die Beiträge. Versichert sind auch Auszubildende, Helfende im Katastrophen- und Zivilschutz, Kinder und Schüler während der Zeit in Bildungsstätten oder Kindergärten. Freiwillig versichert sind Selbstständige. Rahmenbedingungen sind im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) festgelegt. | Sie ist privat und freiwillig und abschließbar für Gruppen, Familien und Individuen, Kinder, Erwachsene und Senioren, Berufstätige und nicht Berufstätige. |
Versichert sind:
|
Versichert sind alle vertraglich vereinbarten Unfallrisiken im Berufsleben und während der Freizeit. |
Der Schutz gilt deutschlandweit und bedingt auf Dienstreisen, allerdings nur für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Beruf. Im Privatleben besteht kein Schutz. | Der Schutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Kriegs- und krisenbedingte Unfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
|
|
Ist man sowohl privat als auch gesetzlich unfallversichert, hat man bei einem Arbeitsunfall mit Folgeschäden Ansprüche auf Leistungen von beiden Versicherungen. |
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente versus private Unfallrente
Menschen, die an gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden und nach dem 1. Januar 1961 geboren worden sind, sind in Deutschland kaum staatlich abgesichert. Zwar gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, diese erhält man jedoch nur unter strengsten Auflagen. Sie ist so gering, dass sie selten zur Deckung der Lebenskosten reicht.
Eine private Unfallversicherung hingegen zahlt nicht generell bei Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise Berufsunfähigkeit, sondern nur, wenn diese durch ein versichertes Unfallrisiko herbeigeführt wurde. Hier sind die Merkmale im Detail:
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente | Private Unfallrente | |
---|---|---|
Voraussetzung für den Erhalt | Man kann gar keinen Beruf mehr für mindestens sechs Stunden pro Woche ausüben. Hat ein Fitnesstrainer beispielsweise bei einem Unfall ein Bein verloren, gilt er nicht als erwerbsunfähig, da er theoretisch noch in einem Call-Center arbeiten könnte. Auch muss man in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsfähigkeit mindestens drei Jahre Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt haben. |
Der Erhalt einer Unfallrente wurde vertraglich vereinbart. Der Grund für die Invalidität gehört zu den versicherten Unfallrisiken und sie entspricht einem bestimmten Prozentsatz entsprechend der Gliedertaxe – meist liegt dieser Prozentsatz bei 50 %. Hat man beispielsweise bei einem Unfall ein Bein verloren, gilt man entsprechend der Gliedertaxe als 70 % beeinträchtigt und hat entsprechende Ansprüche. |
Die Leistungen im Detail |
Den vollen Satz der Erwerbsminderungsrente von zwischen 30 % und 38 % des letzten Bruttojahreseinkommens erhält man, wenn man pro Woche weniger als drei Stunden erwerbstätig ist. Von dieser Rente gehen Krankenversicherung und gegebenenfalls Steuern ab. Den halben Satz der Erwerbsminderungsrente von zwischen 15 % und 19 % des letzten Bruttojahreseinkommens erhält man, wenn man pro Woche weniger als sechs Stunden aber mehr als drei Stunden erwerbsfähig ist. Von diesem Satz gehen Krankenversicherungsbeiträge und gegebenenfalls auch Steuern ab. |
Die monatliche Unfallrente wird lebenslang und zusätzlich zu der Einmalleistung der Unfallversicherung gezahlt. Die Höhe kann man bei Vertragsabschluss individuell vereinbaren. |
Wann lohnt sich ein Wechsel der Unfallversicherung?
Ob sich ein Wechsel der Unfallversicherung lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Sinnvoll könnte er sein, wenn
- sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie weitere Personen und Risiken versichern möchten (beispielsweise ein weiteres Kind oder ein neues Hobby).
- Sie den Eindruck haben, dass Sie bei Ihrem Unfallversicherer zu viel zahlen.
- Qualität und Tarifumfang nicht Ihren Wünschen entspricht.
- Sie eine besonders alte Unfallversicherung haben, bei der der Geltungsbereich noch nicht so weit gefasst ist wie bei vielen neuen Tarifen.
- Wenn Sie eine besonders alte Unfallversicherung haben, bei der die Deckungssummen und Progression nicht mehr der aktuellen Finanzlage entspricht.
In solchen Fällen lohnt es sich, verschiedene Unfallversicherer zu vergleichen, denn zwischen einzelnen Anbietern gibt es große Qualitäts- und Preisunterschiede. Nicht immer ist eine teure Versicherung auch die beste. Bevor Sie wechseln, sollten Sie jedoch eine verbindliche Zusage eines neuen Anbieters haben. Unfallversicherer sind nicht verpflichtet, Sie als Kunden aufzunehmen. Bei Vorerkrankungen, riskanten Hobbys oder beruflichen Tätigkeiten können Antragsstellerinnen und Antragssteller abgelehnt werden.
Wichtig ist der nahtlose Wechsel ohne Versicherungslücke, damit Sie im Ernstfall nicht ohne Versicherungsschutz dastehen. Auch müssen Sie natürlich die Kündigungsfristen des alten Anbieters beachten.
Wie sind die Kündigungsfristen der privaten Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung ist je zum Ende eines Versicherungsjahres regulär kündbar – es sei denn, Ihre Vertragslaufzeit beträgt mehr als ein Jahr, dann können Sie erst zum Ende dieser Laufzeit kündigen.
Die Kündigungsfristen betragen meist drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres oder der Laufzeit, genaue Informationen finden Sie in Ihrem Vertrag.
Kündigen Sie nicht, wird der Vertrag stillschweigend und automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Wann habe ich bei der Unfallversicherung ein Sonderkündigungsrecht?
In einigen Fällen haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht für je einen Monat, dieses besteht, wenn der Versicherer die Beiträge trotz gleichbleibender Leistungen erhöht oder ein Schadenfall reguliert wurde – unabhängig davon, ob die Regulierung zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt ist oder nicht. Im zweiten Fall hat auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht.
Bei einem Schadenfall sollten Sie allerdings erst kündigen, wenn Sie die Leistungen der Unfallversicherung komplett ausgeschöpft haben. Sind die Spätfolgen eines Unfalls beispielsweise noch nicht absehbar und erwarten Sie nach einem ersten Vorschuss weitere Zahlungen, sollten Sie mit der Kündigung noch warten.
Sonderfall kapitalbildende Unfallversicherung
Bei einer Unfallversicherung mit integrierter Lebensversicherung gelten besondere Regelungen. Damit das Kapital aufgebaut werden kann, sind die Laufzeiten weitaus länger als bei der regulären Variante. Vorzeitig kündigen kann man meist nur mit finanziellen Verlusten.
Tritt der Leistungsfall ein, erhalten Sie zwar die vereinbarte Unfallversicherungssumme, damit Sie aber auch die Lebensversicherung ausgezahlt erhalten, müssen Sie die Unfallversicherungsbeiträge bis zum Vertragsende weiter zahlen.
Wichtig
Versenden Sie ordentliche und außerordentliche Kündigungen stets schriftlich und per Einschreiben, damit Sie belegen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben. Als Kündigungsdatum zählt dabei in der Regel nicht das Versanddatum, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Unfallversicherer eintrifft.
Unfallversicherung und andere relevante Versicherungen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Unfallversicherung hilft Ihnen finanziell insbesondere über die erste schwere Zeit nach einem traumatischen Unfall. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung können auch Kinder, Rentnerinnen und Rentner, die ganze Familie oder eine bestimmte Personengruppe versichert werden.
Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie bei Bedarf auf Wunsch auch bei Unfallversicherern eine Rente, die sogar bis zum Lebensende und nicht nur bis zum Rentenalter ausgezahlt wird.
Eine Unfallversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings nicht ersetzen, das bestätigt auch test.de. Berufsunfähigkeit wird nur zu 11 % durch Unfälle hervorgerufen, viel häufiger sind psychische Krankheiten (zum Beispiel Burnout) oder Skelettapparaterkrankungen, die von der Unfallversicherung nicht abgedeckt werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist weitaus komplexer als die Unfallversicherung. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte man sich genau informieren und einzelne Vertragsklauseln detailliert studieren.
Jeder vierte Mensch in Deutschland ist anteilig oder vollständig berufsunfähig. In 11 % aller Fälle wurde die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall herbeigeführt. Häufiger sind Burnout, Rückenprobleme oder Krebs – alles Fälle, in denen die Unfallversicherung nicht zuständig ist (Quelle Statista, Stand 2015). Sie kann deshalb nur als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen werden.
Die Risikolebensversicherung
Bei einer Unfallversicherung ist die Vereinbarung einer Todesfallsumme möglich, die zumindest die Beerdigungskosten deckt. Eine Möglichkeit, die Hinterbliebenen langfristig finanziell abzusichern, ist die Risikolebensversicherung. Sie eignet sich insbesondere auch für junge Familien mit Kindern und ohne großes Einkommen. Da nur im Todesfall Zahlungen erfolgen, sind sechsstellige Versicherungssummen bei zwanzigjähriger Laufzeit schon für unter 100 Euro pro Jahr erhältlich. Über das eigene Ableben denkt zwar niemand gerne nach, aber wenn man für andere verantwortlich ist, kommt man darum manchmal nicht herum. Eine Risikolebensversicherung kann die Sorge um die Lieben dabei zumindest mindern.
Die private Haftpflichtversicherung
Nicht immer ist man bei einem Unfall die oder der einzig Geschädigte. Verursacht man unabsichtlich bei Dritten Schäden, haftet man mit dem eigenen Vermögen, sofern man keine private Haftpflichtversicherung hat. Dieser Schutz ist pro Jahr ab weit unter 50 Euro erhältlich.
Die Rechtsschutzversicherung
Ist man mit den Leistungen der Unfallversicherung unzufrieden, ist es manchmal schwierig, potentielle Ansprüche durchzusetzen. Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei und zahlt Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gutachter – auch bei Streitigkeiten in anderen Lebensbereichen.