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Kfz-Versicherung kündigen – durch Versicherungswechsel Beiträge sparen

Kfz-Versicherung kündigen

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Wichtig zu wissen
  • Mit der Änderung der Versicherungsbeiträge zum Jahreswechsel können Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer jährlich zwischen Oktober und dem 30. November von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
  • Mit dem kostenlosen, unverbindlichen Kfz-Versicherungsvergleich ermitteln Sie minutenschnell Sparpotenzial von bis zu 850,00 pro Jahr.
  • Anbieter konkurrieren um die Gunst der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter.
  • Die Kündigung und der Wechsel der Kfz-Versicherung erfolgen schnell und unkompliziert. Nutzen Sie dafür unser Muster-Kündigungsschreiben.
  • Die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) können separat voneinander gekündigt werden.
  • Die für die An-, Um- oder Abmeldung benötigte eVB-Nummer wird Ihnen automatisch von Ihrem neuen Versicherer übermittelt. Anschließend gilt das Kfz-Kennzeichen als Nachweis für einen Versicherungsschutz.

Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können Ihre Autoversicherung jährlich innerhalb der vorgegebenen Frist kündigen oder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, zum Beispiel nach einem Schaden, auch wenn dieser reguliert wurde. Beitragserhöhungen durch die Versicherer erfolgen meist zum Ende des Kalenderjahres. Ziehen Sie daher einen Versicherungswechsel vor der nächsten Hauptfälligkeit in Erwägung, vergleichen Sie Ihre bisherigen vertraglich vereinbarten Leistungen mit den Tarifen der konkurrierenden Anbieter und kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung rechtzeitig.


Kfz-Versicherung kündigen – Vorlage in Textform

Vielfach beginnt der Kfz-Versicherungsvertrag am 1. Tag im neuen Kalenderjahr und endet am 31. Dezember. Wie bei allen anderen Versicherungsarten gibt es auch bei der Kfz-Versicherung bestimmte Kündigungsfristen, an die sich Versicherte halten müssen.Lassen Sie die Frist verstreichen, dann verlängert sich der Vertrag der Autoversicherung um ein weiteres Jahr.

Nutzen Sie für die Vertragskündigung in Schriftform das auf Tarifcheck.de bereitgestellte Muster-Kündigungsschreiben, ohne den Stichtag zu versäumen. Ergänzen Sie einfach Ihre persönlichen Daten sowie den Namen und die Anschrift des Versicherungsunternehmens. Tragen Sie Ihre Versicherungsnummer ein und kreuzen Sie einen der aufgeführten Gründe für die Kündigung der Kfz-Versicherung an. Versehen Sie das Musterschreiben mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift und versenden Sie es an Ihren Versicherer.

So funktioniert das Muster-Kündigungsschreiben auf Tarifcheck.de:

  • Geben Sie die Daten direkt ins Formular ein.
  • Drucken Sie das Schreiben aus.
  • Unterschreiben Sie das Formular.
  • Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben an Ihren Versicherer.

Musterkündigung Kfz-Versicherung »

Achten Sie darauf, dass die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgt, damit Sie im Zweifelsfall auch nachweisen können, dass der Versicherer das Kündigungsschreiben rechtzeitig erhalten hat. Entscheidend für die fristgerechte Kündigung ist nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens für die Kfz-Versicherung.


Bis wann Kfz-Versicherung kündigen?

Soll die Versicherung gekündigt werden, weil man zum Beispiel den Anbieter wechseln möchte, so ist im Normalfall die Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Jahres hin einzuhalten. Sie müssen demnach bis spätestens zum 30. November gekündigt haben, wenn die Kündigung zum Jahresende hin wirksam werden soll.

Sollten Sie in der Vergangenheit ein altes Auto durch ein neues Fahrzeug ersetzt haben oder zum ersten Mal ein Kfz kaufen und zulassen, kann die Vertragslaufzeit auch unterjährig beginnen und sich somit auf den Stichtag und die einzuhaltende Kündigungsfrist auswirken. Informationen dazu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihrer Jahresrechnung, die Ihnen Auskunft über den Hauptfälligkeitstermin geben.

Einige Versicherer lassen den Vertrag auch bei einem unterjährigen Abschluss nur bis zum Ende des Kalenderjahres laufen, sodass auch hier der Stichtag 30. November gilt. Das ist für Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem deswegen von Vorteil, weil sie nicht nur nach einer angekündigten Beitragserhöhung kündigen können, sondern von dem Preiskampf der Versicherungsgesellschaften zur Wechselsaison im November profitieren.

Außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die eine außerordentliche und somit vorzeitige Kündigung des Vertrages rechtfertigen, sodass dann teilweise gar keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Grundsätzlich kann man somit im Bereich der Kfz-Versicherung zwei Arten der Kündigung unterscheiden, nämlich auf der einen Seite die ordentliche Kündigung und auf der anderen Seite die außerordentliche Kündigung, die auch als Sonderkündigung bezeichnet wird.

Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht haben Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zum Beispiel immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die Versicherungsprämie erhöht. Ab Bekanntgabe der Erhöhung der Prämie muss die Kündigung spätestens innerhalb von einem Monat erfolgen. Auch nach einem regulierten Schaden können Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen. Gut zu wissen: Auch der Versicherer kann sich nach einem Schadenfall auf sein Kündigungsrecht berufen.

Bevor Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie Tarife vergleichen und sich für einen neuen Anbieter entschieden haben.


Kfz-Versicherung kündigen bei Abmeldung

Gleiches gilt bei einem Fahrzeugwechsel (Abmeldung beim Straßenverkehrsamt), auch dann können Sie vor Ablauf der Vertragslaufzeit und somit vor Ende des Versicherungsjahres Ihre Kfz-Versicherung kündigen und von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Die Kfz-Versicherung endet mit dem Tag der Abmeldung. Bei einer Neuanmeldung haben Verbraucherinnen und Verbraucher stets das Recht auf einen Versicherungswechsel, unabhängig davon, ob sie sich für einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug entscheiden. Auch hier lohnt es sich, Tarife zu vergleichen, bevor Sie einen neuen Versicherungsschutz wählen.

Schließen Sie nach einer Abmeldung oder einem Fahrzeugverkauf zunächst keine neue Kfz-Versicherung ab und melden kein neues Fahrzeug an, um den bestehenden Vertrag fortzusetzen, geht dieser auch ohne Kündigung in eine 18-monatige beitragsfreie Ruhephase über und ist anschließend automatisch beendet.


Kfz-Versicherungstarife vergleichen und Autoversicherung wechseln

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter haben ein hohes jährliches Sparpotenzial, wenn sie die Tarife und Versicherungsprämien der einzelnen Anbieter für die Kfz-Haftpflicht sowie die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung vergleichen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge wird von verschiedenen Faktoren bestimmt.

Neben dem Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Sie versichern, ist für die Vollkasko- und die Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer von Bedeutung und bestimmt den Beitrag pro Monat. Für die Teilkasko sind unter anderem die Typklasse des Kfz und die Regionalklasse relevant. Letztere wird durch den Ort der Zulassung des Fahrzeuges und der Schadensbilanz im Verhältnis zu anderen Zulassungsbezirken bestimmt.

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