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eVB-Nummer – die elektronische Versicherungs­bestätigung

Elektronische-Versicherungsbestaetigung - Spielzeugauto auf einem Laptop
Wichtig zu wissen
  • Die eVB-Nummer ersetzt die Versicherungsbestätigung in Papierform.
  • Ohne Kfz-Haftpflichtversicherungen dürfen Kraftfahrzeuge nicht im Straßenverkehr geführt werden.
  • Um ein neues oder stillgelegtes Auto bei der Kfz-Zulassungsbehörde anzumelden, benötigen Sie neben den Fahrzeugdokumenten und einer erfolgten TÜV-Prüfung auch den Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter können die elektronische Versicherungsbestätigung online oder telefonisch bei ihrem Versicherer erfragen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein alphanumerischer Code, der eine siebenstellige Kombination aus Ziffern und Großbuchstaben enthält.

Seit dem 1. März 2008 dient sie als Nachweis für den bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz eines Fahrzeugs. Dieser Nachweis wird zur Fahrzeugzulassung und Wiederzulassung nach einer vorausgehenden Stilllegung benötigt. Die eVB-Nummer enthält Informationen über das Fahrzeug und die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer (z. B. Halterdaten).

Die eVB-Nummer wird von der Kfz-Versicherung vergeben und für gewöhnlich nach Bestätigung des Versicherungsantrags direkt an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle übermittelt. Darüber hinaus ist die Nummer für die Zulassungsstellen und das Kraftfahrt-Bundesamt jederzeit über die Datenbank des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) online einsehbar. Der GDV stellt als sogenannte Clearingstelle den Datenaustausch zwischen den Zulassungsbehörden und den Versicherern sicher.

Daher reicht bei der Zulassungsstelle das Nennen der eVB-Nummer, die Sie zuvor von Ihrem Versicherer online oder telefonisch übermittelt bekommen haben, aus. Doppel- oder Versicherungsbestätigungskarten in Papierform händigen die Versicherungen nicht mehr aus.


Wann Sie die eVB-Nummer brauchen

Die eVB-Nummer benötigen Sie in folgenden Fällen:

  • Bei Neuzulassung oder Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs.
  • Wenn sich der Zulassungsbezirk aufgrund eines Wohnortwechsels ändert. Beachten Sie dabei, dass sich der Zulassungsbezirk auch ändern kann, wenn Sie einen bisherigen Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz erklären.
  • Wenn ein Fahrzeugwechsel oder ein Halterwechsel erfolgt.
  • Bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Wenn am Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen wurden.

Was vor dem Antrag zu beachten ist

Beachten Sie, dass Sie mit der eVB-Nummer allein nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Wenn Sie mit einem neuen oder stillgelegten und zulassungspflichtigen Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren möchten, benötigen Sie dafür Kurzzeitkennzeichen.

Sollten Sie Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen, zum Beispiel weil Sie eine Probefahrt oder eine Überführungsfahrt durchführen möchten, benötigen Sie eine spezielle eVB-Versicherungsnummer, die Sie von Ihrem Versicherer nach Vertragsabschluss erhalten. Gleiches gilt für Saisonkennzeichen, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum zulassen möchten.

Anders als bei der Kaskoversicherung dürfen Versicherungsunternehmen Antragstellerinnen und Antragsteller für eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung nicht ablehnen, denn sie ist als Basisschutz für die Teilnahme am Straßenverkehr Pflicht – unabhängig von Ihrer Bonität bei der Schufa. Eine Kaskoversicherung in Form einer Teilkasko oder Vollkaskoversicherung benötigen Sie hingegen nicht. Hier darf der Versicherer Sie ohne Angabe von Gründen ablehnen.


eVB-Nummer für Ihr Auto online beantragen – so geht's

Sie erhalten die elektronische Versicherungsbestätigung von Ihrem Versicherungsanbieter. Sobald Sie verschiedene Kfz-Versicherungen verglichen und eine passende Autoversicherung ausgewählt haben, können Sie nach Vertragsabschluss bei Ihrem Versicherer die eVB-Nummer beantragen. Für gewöhnlich funktioniert das auch online, sodass Sie in Kürze per Post, SMS oder E-Mail Ihre eVB-Nummer erhalten.

So beantragen Sie die eVB-Nummer für die Zulassung Ihres Fahrzeugs:

  • Beitragsvergleich: Tarife auf dem Vergleichsportal von Tarifcheck.de kostenfrei und unverbindlich vergleichen.
  • Antrag für die Kfz-Versicherung: Ohne Zusatzkosten über Tarifcheck.de stellen.
  • eVB-Nummer erhalten.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Seit dem 1. März 2008 erhalten Sie Ihre Versicherungsbestätigungsnummer nicht mehr in Form einer Doppelkarte oder Deckungskarte, sondern als elektronische Versicherungsbestätigung. Sie ist in einer Datenbank hinterlegt, auf welche die Kfz-Zulassungsbehörde Zugriff hat. Erlischt der Haftpflichtschutz Ihrer Kfz-Versicherung, wird die Zulassungsbehörde vom Versicherer automatisch darüber informiert.

Die Gültigkeit der eVB-Nummer hängt von der Versicherungsgesellschaft ab, für die Sie sich als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer im Anschluss an einen Kfz-Versicherungsvergleich entschieden haben. Sie ist ab dem Ausstellungsdatum mindestens drei Monate gültig und hat eine maximale Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Die meisten Versicherungsunternehmen stellen die eVB-Nummer für einen Gültigkeitszeitraum von drei bis sechs Monaten aus. Wird die eVB-Nummer in diesem Zeitraum nicht verwendet, weil Sie kein Fahrzeug anmelden oder ummelden, verfällt sie und Sie können bei Bedarf eine neue Versicherungsnummer bei Ihrem Versicherer erfragen.

Für jede Zulassung eines Fahrzeugs als Privatperson müssen Sie eine eigene eVB-Nummer beantragen. Gleiches gilt bei einem Fahrzeugwechsel oder einem Halterwechsel. Bei einem Versicherungswechsel zu einem anderen Anbieter erhalten Sie eine neue eVB-Nummer. In diesem Fall informiert der neue Versicherer das Kraftfahrt-Bundesamt über den Wechsel.


Welche Daten enthält die Versicherungsbestätigungsnummer?

Welche Daten in der eVB-Nummer gespeichert sind, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Sie kann die folgenden Fahrzeugdaten und Halterdaten enthalten:

  • Art des Fahrzeugs (Motorrad, Pkw etc.),
  • Fahrzeugtyp (Cabrio, E-Auto, Kombi etc.),
  • Herstellernummer (HSN),
  • Typschlüsselnummer (TSN),
  • Fahrzeugidentifikationsnummer,
  • Art der Zulassung,
  • Versicherungsdauer bei Sonderkennzeichen,
  • amtliches Kennzeichen,
  • Name des Versicherers,
  • Anschrift und Name von Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer,
  • Anschrift und Name von Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter.

Nicht alle genannten Daten müssen in der eVB-Nummer vermerkt sein. Je nach Einzelfall ist es möglich, dass weder Fahrzeug- noch Halterdaten im Code gespeichert sind.


FAQ – häufige Fragen zur eVB-Nummer

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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