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Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung

Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung Anschauungsbild: Zwei junge Frauen im Auto
Wichtig zu wissen
  • Kfz-Versicherer honorieren unfallfreies Fahren mit einem Beitragsnachlass, dem sogenannten Schadenfreiheitsrabatt (SFR).
  • Die Schadenfreiheitsklasse in der Autoversicherung hat Auswirkung auf Ihren Versicherungsbeitrag.
  • Sie ist relevant für die Vollkaskoversicherung und die Kfz-Haftpflicht, nicht jedoch für die Teilkaskoversicherung.
  • Entscheidend für die Einstufung in eine günstigere Schadenklasse ist der Zeitraum, in denen Versicherte unfall- und schadenfrei bleiben.
  • Jahrelanges unfallfreies Fahren macht sich bei der Autoversicherung besonders bezahlt.
  • Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt und desto mehr sinkt Ihr Beitragssatz.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Sobald Sie Ihrem Versicherer einen kleineren Schaden melden müssen und dieser danach die Regulierung übernimmt, verlieren Sie oftmals gleich mehrere Stufen im System der Schadenfreiheitsklassen. In diesem Artikel erfahren Sie Wissenswertes über die Einstufung in die SF-Klassen in der Kfz-Versicherung und wie Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse berechnen können.


Schadenfreiheitsklasse berechnen

Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse ermitteln möchten, entnehmen Sie diese einfach Ihrer letzten Beitragsrechnung. Haben Sie Ihre Versicherungsunterlagen nicht zur Hand, können Sie Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse berechnen, indem Sie von der Anzahl der Jahre, in denen Sie Ihr Auto unfallfrei versichert haben, ein Jahr abziehen. Auskunft über Ihre aktuelle SF-Klasse erhalten Sie auch telefonisch bei Ihrem Kfz-Versicherer.

Die höchste Schadenfreiheitsklasse ist dabei diejenige mit den niedrigsten Versicherungsbeiträgen. In der SF-Klasse 1 liegen die Kosten für die Prämie bei ca. 100 Prozent, wenn Sie ein Jahr unfallfrei gefahren sind.

Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die weniger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheins sind und/oder erstmalig einen Pkw oder ein sonstiges Fahrzeug versichern, beginnen mit ca. 200 bis 260 Prozent des Versicherungsbeitrages in der SF-Klasse 0 oder in der SF-Klasse ½.

Die Malusklasse M ist die ungünstigste Schadenfreiheitsklasse, sie ist für die Rückstufung von Fahranfängerinnen und Fahranfängern nach einem selbst verschuldeten Unfall vorgesehen.


Schadenfreiheitsklasse Tabelle

Kfz-Versicherungsunternehmen sehen für besonders umsichtige Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter spezielle Schadenfreiheitsklassen und damit vergünstigte Versicherungsbeiträge vor.

Je mehr Jahre Sie schadenfrei gefahren sind, desto höher sind Ihre Schadenfreiheitsklasse und Ihr Rabatt und desto mehr sinkt Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag.

Die Dauer der Fahrpraxis ist nicht ausschlaggebend, jedoch gibt es Sonderklassen, so zum Beispiel für Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die erstmalig ein Fahrzeug versichern oder am begleiteten Fahren ab 17 Jahren teilnehmen.

In dieser Tabelle sehen Sie anhand von Richtwerten, wie sich unfallfrei gefahrene Versicherungsjahre auf den Schadenfreiheitsrabatt und die Beitragshöhe auswirken. Die von Ihrem Kfz-Versicherer angewendete Rückstufungstabelle entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen.

SF-Klasse Bedingung Schadenfreiheitsrabatt Beitragssatz
SF 31 – SF 35 31 bis 35 Jahre unfallfrei ca. 80 % ca. 20 %
SF 26 – SF 30 26 bis 30 Jahre unfallfrei ca. 75 % ca. 25 %
SF 16 – SF 25 16 bis 25 Jahre unfallfrei ca. 65 % ca. 35 %
SF 9 – SF 15 9 bis 15 Jahre unfallfrei ca. 60 % ca. 40 %
SF 5 – SF 8 5 bis 8 Jahre unfallfrei ca. 50 % ca. 50 %
SF 4 4 Jahre unfallfrei ca. 40 % ca. 60 %
SF 3 3 Jahre unfallfrei ca. 30 % ca. 70 %
SF 2 2 Jahre unfallfrei ca. 15 % ca. 85 %
SF 1 1 Jahre unfallfrei ca. 0 % ca. 100 %
SF ½ Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die erstmalig ein Fahrzeug versichern und mehr als drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind Risikoaufschlag über 100 Prozent ca. 100 bis 140 %
SFS Nach Rückstufung aus SF-Klasse 1 Risikoaufschlag ca. 150 bis 175 %
SF 0 Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die erstmalig ein Fahrzeug versichern und weniger als drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind oder am begleiteten Fahren ab 17 Jahren teilnehmen Risikoaufschlag ca. 200 bis 260 %
Malusklasse M Fahranfängerinnen und Fahranfänger aus den SF-Klassen 0 oder ½ nach einem selbst verschuldeten Unfall Risikoaufschlag ca. 240 bis 280 %

Je höher Ihre Schadenfreiheitsklasse ist, desto höher ist auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt, den Ihre Kfz-Versicherung auf den zu zahlenden Grundbetrag anrechnet. Fahren Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer in den ersten vier Jahren nach Vertragsabschluss unfall- und schadenfrei, hat dies eine besonders starke Auswirkung auf die Berechnung des Beitragssatzes. Die Kfz-Versicherung wird nach diesem Zeitraum deutlich günstiger, sofern Sie nicht an einem selbst verschuldeten Unfall beteiligt waren.

Wie werden die Schadenfreiheitsklassen festgelegt?

Der Verband der Fahrzeugversicherer gibt jedes Jahr bestimmte Empfehlungen für die Gestaltung von Schadenfreiheitsklassen heraus. Die dort angegebenen Prozentsätze sind nicht bindend und werden daher unterschiedlich von den in Deutschland tätigen Kfz-Versicherungen angewendet. Sind Sie beispielsweise zehn Jahre schadenfrei kfz-versichert gewesen, so wird Versicherung A die Beiträge möglicherweise um 40 Prozent senken, Versicherung B vielleicht nur um 37 Prozent.

Es ist also bei einem Vergleich der Kfz-Versicherung sinnvoll:

  • Ihre Schadenfreiheitsklasse zu kennen,
  • diese bei der Entscheidung für einen Versicherungswechsel zu berücksichtigen und außerdem
  • zu ermitteln, welchen Versicherungsbeitrag Ihr neuer Anbieter für Ihre SF-Klasse festlegt.

Haben bei Ihrem derzeitigen Versicherer nach einem selbstverschuldeten Schadenfall einen Rabattschutz beziehungsweise Rabattretter genutzt, achten Sie beim Versicherungsvergleich auf dessen Auswirkung auf die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Beim Versicherungswechsel kann der neue Anbieter die Übernahme der SF-Klasse aus der Vorversicherung ablehnen.


Schadenfreiheitsklasse Rückstufung – wie viele Klassen falle ich nach einem Unfall zurück?

Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Versicherung sind von den Versicherungsunternehmen derart gestaltet, dass sie Versicherte für umsichtiges Fahren mit günstigeren Tarifen belohnen und für unachtsames Fahren mit Schadensfolgen höhere Beiträge ansetzen.

Der Aufstieg in eine günstige SF-Klasse (immer nur eine Stufe) dauert im Gegensatz zur schnellen Rückstufung nach Unfall oder Schadensmeldung (Rückstufung um mehrere Klassen) sehr lange. Wenn Sie Ihrem Versicherer Grund für eine Belohnung geben, erfolgt diese durch eine Prämienvergünstigung schrittweise, die Rückstufung fällt im gegenteiligen Fall umso heftiger aus. Es kann daher sinnvoll sein, kleinere Schäden wie Kratzer oder eine beschädigte Rückleuchte eines anderen Fahrzeuges selbst zu bezahlen und nicht durch die Kfz-Haftpflicht regulieren zu lassen, wenn die Kosten für die Reparatur überschaubar sind.

Die Aufstellung relativ gerechter Beiträge seitens der Kfz-Versicherer bedeutet, dass Versicherte, deren Risiko für eine Schadensverursachung steigt, entsprechend höhere Beiträge zahlen müssen – so etwa Fahranfängerinnen und Fahranfänger mit frischem Führerschein oder Individuen, die beim Fahren besonders häufig Schäden verursachen. Die Kfz-Versicherer orientieren sich dabei an einer Rückstufungstabelle, die Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter in den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages einsehen können.

In der Regel prüfen die Kfz-Versicherer am Ende des Jahres, ob Sie einen Schaden gemeldet haben und dieser reguliert wurde oder ob Ihnen ein unfall- und schadenfreies Jahr auf die Versicherungsprämie angerechnet werden kann und die Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse erfolgt.

Haben Sie in Ihren Versicherungsbedingungen einen Rabattretter oder einen Rabattschutz vereinbart, ist es möglich, dass auch nach dem Fahren mit Schadenfolge keine Rückstufung erfolgt. Einige Versicherer bieten zudem eine Rückkauf-Option an. Zahlen Sie die regulierte Schadensumme innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes an die Versicherungsgesellschaft zurück, machen also einen Schadenrückkauf, können Sie eine Rückstufung vermeiden.

Rabattretter und Rabattschutz als Zusatzbaustein in der Kfz-Versicherung

Ein selbst verschuldeter Verkehrsunfall muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten in Ihren Tarifen einen Rabattschutz oder sogenannte Rabattretter als Zusatzbausteine an, mit denen Sie sich gegen eine Rückstufung versichern können, auch wenn Sie im Versicherungsjahr nicht schadenfrei gefahren sind.

Sind Sie bereits viele Jahre unfallfrei versichert und können Sie aufgrund ihrer Versicherungsbedingungen einen Rabattretter in Anspruch nehmen, dann werden Sie auch im Falle eines Unfalls nur geringfügig oder gar nicht zurückgestuft, ohne dass sich die Versicherungsbeiträge erhöhen.

Entscheiden Sie sich nach einem Kfz-Versicherungsvergleich dazu, das Versicherungsunternehmen zu wechseln, wird der angerechnete Rabattschutz meist nicht übertragen. Der neue Versicherer wird Sie in der Regel in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse einstufen, wenn die vorherige Autoversicherung einen Schaden für Sie reguliert hat. Berücksichtigen Sie dies vor dem Wechsel und dem Vergleich der Beitragssätze.


Schadenfreiheitsklasse für Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung

Ihre Schadenfreiheitsklasse wird sowohl bei der Prämienbildung der Kfz-Haftpflicht als auch der Vollkaskoversicherung berücksichtigt, wenn Sie einen oder mehrere Schäden bei Ihrem Versicherer melden.

Die SF-Klassen werden für die Vollkasko- und die Kfz-Haftpflichtversicherung unabhängig voneinander berechnet. Verursachen Sie beim Fahren beispielsweise lediglich einen Vollkaskoschaden, werden Sie nur in der SF-Klasse für die Vollkasko herabgestuft. Der SF-Rabatt der Haftpflicht bleibt gleich.

Für den Beitrag der Teilkaskoversicherung hat die Schadenfreiheitsklasse keine Relevanz, da dortige Schäden – etwa durch Hagel – in der Regel nicht durch das individuelle Fahrverhalten entstehen. Meldet eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer einen Teilkaskoschaden wie zum Beispiel einen Autodiebstahl, so wird sie oder er in der SF-Klasse nicht zurückgestuft und der Beitrag bleibt gleich, auch die SF-Klasse der Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt unberührt, denn sie musste für keinen Schaden aufkommen.


Schadenfreiheitsklasse bei Zweitwagen und Leasingfahrzeugen

Wenn Sie einen Zweitwagen versichern möchten, werden dafür nicht automatisch die Schadenfreiheitsklasse des ersten Autos übertragen Auto, jedoch bieten die meisten Versicherer eine Zweitwagenversicherung oder eine Sondereinstufung an.

Fahren Sie vorübergehend ein Leasing- oder Firmenfahrzeug, bieten Versicherer oftmals die Einstufung in Ihre alte Schadenfreiheitsklasse an, wenn ein gewisser Zeitraum nicht überschritten wurde. Bei einigen Kfz-Versicherern verfällt die Schadenfreiheitsklasse bereits nach sieben Jahren, andere gewähren Ihnen eine Vertragspause von zehn Jahren.

Fahranfängerinnen und Fahranfänger werden von den meisten Versicherungen in der SF-Klasse 0 eingestuft. Versichern jedoch die Eltern das vom Nachwuchs genutzte Kfz als Zweitwagen, besteht bei einigen Anbietern die Möglichkeit, in einer höheren Schadenfreiheitsklasse zu beginnen und bereits zu Beginn von einem kleinen Schadenfreiheitsrabatt zu profitieren.


FAQ – häufig gestellte Fragen zur Schadenfreiheitsklasse

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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