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Wann zahlt die Unfallversicherung?

Wann zahlt die Unfallversicherung

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Finanzielle Vorsorge für Versicherte und Angehörige

Die Versicherung zahlt, wenn auf den Körper plötzlich von außen eine Kraft einwirkt, die zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung führt. Entscheidend für die Leistung der Unfallversicherung sind die Begleitumstände des Unfalls.

Ein Unfall ist in der Regel unvorhersehbar und hat im schlimmsten Fall gravierende Folgen für das Opfer und dessen Angehörige. Mögliche Konsequenzen sind eine lange Genesungsdauer, geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen oder im schlimmsten Fall der Tod. Nicht selten gehen Unfallfolgen mit hohen finanziellen Belastungen einher. Die Unfallversicherung leistet deshalb im Ernstfall finanziellen Schutz.

Neben der Entschädigung von Versicherten, Angehörigen und Hinterbliebenen gehören zum Leistungsspektrum der Unfallversicherung unter anderem die Auszahlung von Übergangsgeldern und Renten.


Unfälle in Verbindung mit der Arbeits- oder Ausbildungsstätte

Erleiden man während einer beruflichen oder ausbildenden Tätigkeit einen Unfall, dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für entstandene Schäden auf. Ähnlich verhält es sich mit Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Die sogenannten Wegeunfälle sind Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte sowie Wege während der Pause.

Unter bestimmten Umständen leisten die Versicherungen auch auf Umwegen, etwa aufgrund einer Baustelle, Fahrgemeinschaften oder weil man das Kind auf dem Weg zur Arbeit in die Kita bringen muss. Weicht man jedoch von dem direkten Weg ab, etwa um Bekannte zu besuchen, ist man über die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert. Für die Absicherung dieser Bereiche benötigt man eine private Unfallversicherung.


Unfallversicherung – private Vorsorge

Unfallstatistiken zufolge ereignen sich die meisten Unfälle im privaten Umfeld. Um auch während der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport vor finanziellen Unfallfolgen geschützt zu sein, haben Sie die Möglichkeit, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Ausschlussgebend für die Leistung der privaten Unfallversicherung ist die dauerhafte Beeinträchtigung oder der Verlust eines Körperteils. Die Höhe die Leistungen hängt von dem Grad der Invalidität, der Grundsumme und der gegebenenfalls vereinbarten Progression ab. Bei der Wahl entsprechender Zusatzleistungen kommt die private Unfallversicherung ebenso für Unfallfolgen auf, die nicht von Dauer sind, etwa in Form von Krankenhaustagegeld.


Wann die private Unfallversicherung nicht zahlt

Die private Unfallversicherung leistet nur dann, wenn die dauerhaften Gesundheitsschäden aus einem Unfall resultieren. Gesundheitliche Beeinträchtigungen ohne äußere Einwirkung, sprich Krankheiten und Krankheitsfolgen, sind anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versichert. Erleiden Sie zum Beispiel einen Unfall durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, wird die Unfallversicherung nicht in Leistung gehen. Das Gleiche gilt für Unfälle durch Trunkenheit oder Bewusstseinsstörungen, die aus der Einnahme von Medikamenten oder Drogen resultieren. Infektionen und Vergiftungen gehören nicht zum Versicherungsschutz. Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegs- und Bürgerkriegsereignissen zusammenhängen, sind ebenfalls nicht versichert. Die Ausschlüsse können je nach Tarif und Anbieter variieren, weshalb ein Vergleich unterschiedlicher Versicherungen immer empfehlenswert ist.


Fristen der Unfallversicherung beachten

Ob gesetzliche oder private Unfallversicherung – es ist sehr wichtig, dass man den Unfall so schnell wie möglich dem gesetzlichen Arbeitgeber beziehungsweise der privaten Versicherung meldet. Versäumt man die vorgegebenen Fristen, entfallen unter Umständen die Leistungsansprüche. Damit die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, sollte man den Unfall dem Arbeitgeber innerhalb von drei Kalendertagen melden.

In der privaten Unfallversicherung sind gleich mehrere Fristen zu beachten. Den Schaden sollte man dem Versicherer unverzüglich melden. Zudem muss die Invalidität innerhalb einer bestimmten Frist eintreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sehen hierfür eine Frist von 15 Monaten vor. Je nach Versicherung können auch andere Fristen gelten. Bei Eintritt des Todes der versicherten Person gelten wiederum andere Fristen.


Leistungen variieren

Es ist in jedem Fall sinnvoll, die gesetzliche Unfallversicherung durch eine private Vorsorge zu ergänzen. Die Auszahlung der versicherten Leistungen ist an einige Bedingungen geknüpft, die sich je nach Versicherer unterscheiden können. Wenn die Umstände des Unfalls geprüft und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die private Unfallversicherung eine einmalige Kapitalleistung oder eine monatliche Rente aus. Bei einem Unfalltod erhalten Hinterbliebene eine gegebenenfalls vorab vereinbarte Todesfallsumme.

Bei dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung haben Sie die Möglichkeit, etwaige Zusatzleistungen zu wählen. Ermitteln Sie den Bedarf an bestimmten Leistungen, indem Sie den Versicherungsschutz vorhandener Versicherungen prüfen, etwa die der privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Filtern Sie die Angebote entsprechend Ihrer persönlichen Bedürfnisse und vergleichen Sie passende Tarife.