Grundsumme in der Unfallversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Was ist die Grundsumme in der Unfallversicherung?
Wer den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung für den privaten Bereich mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung aufstocken möchte, ist im Leistungsfall über eine Grundsumme, auch Deckungssumme genannt, abgesichert.
Die Grundsumme ist der Versicherungsbetrag, den der private Unfallversicherer zur Berechnung der tatsächlichen Geldleistung bei Invalidität heranzieht – also bei einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nach einem Unfall.
Invalide Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer erhalten dabei eine prozentual an der vertraglich vereinbarten Grundsumme berechnete Leistung, die sich am Invaliditätsgrad bemisst. Bei einer Invalidität von 50 Prozent erhalten Versicherte je nach Versicherer und Tarif beispielsweise die Hälfte der Grundsumme ausgezahlt, sofern keine Progression vereinbart wurde.
Beispiel für eine Invaliditätsleistung:
Was ist eine Progression?
Bei der Progression handelt es sich um einen optionalen Zusatzbaustein in der privaten Unfallversicherung zur Erhöhung der Versicherungssumme im Falle schwerer, dauerhafter Gesundheitsschäden infolge eines Unfalls. Konkret bedeutet dies, dass Versicherte ab einem Invaliditätsgrad von zumeist 26 Prozent überproportional steigende Leistungen erwarten können, die ein Vielfaches der Grundsumme betragen. Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden selbst, ob die Grundsumme ihrer Unfallversicherung mit oder ohne Progression vereinbart werden soll.
Üblicherweise können die Tarife der privaten Unfallversicherung mit einer Progression von 225, 300, 350 oder 500 Prozent vereinbart werden. Einige Versicherer bieten auch zusätzliche Progressionsstufen bis 1.000 Prozent an.
In welchem Umfang die tatsächliche Erhöhung der Leistung erfolgt, hängt vom Invaliditätsgrad ab. Einen Zuschlag in Höhe des vollen Progressionssatzes erhalten Versicherte zumeist nur bei Vollinvalidität oder ab einer Invalidität von 80 Prozent, je nach Versicherer. Bei einem geringeren Grad sinkt die Progression entsprechend der Progressionstabelle des jeweiligen Versicherers.
Beispiel für die möglichen Progressionsstufen einer fiktiven Unfallversicherung:
| Invalidität |
Progressionsstufe (Anteil an der Grundsumme) |
Versicherungsleistung |
| 35% | 50% | 100.000 € |
| 50% | 100% | 200.000 € |
| 60% | 150% | 300.000 € |
| 75% | 250% | 500.000 € |
| 80% | 350% | 700.000 € |
Benötige ich eine Unfallversicherung mit Progression?
Führt ein Unfall zu einer schweren Invalidität, können hohe Folgekosten entstehen, etwa durch Umbauten an Auto und Haus oder durch eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Die Erhöhung der Versicherungssumme durch Progression kann dann helfen, derartige Kosten zu decken.
Zudem können Sie die Progression nutzen, um am Versicherungsbeitrag zu sparen. Dieser wird für gewöhnlich anhand der Grundsumme und weiterer Faktoren berechnet. Die Versicherungssumme kann folglich gesenkt werden, sofern sie mit Progression die bei hoher Invalidität zu erwartenden Kosten bereits abdeckt.
Beachten Sie jedoch, dass die Grundsumme nicht zu niedrig ausfallen sollte. Die Progressionsstaffelungen der Versicherer sehen vor, dass die maximale Progression nur bei Vollinvalidität oder einem sehr hohen Invaliditätsgrad gewährt wird. Die tatsächliche Deckungssumme fällt deshalb meist geringer aus, da eine schwere Invalidität seltener eintritt als eine Teilinvalidität mit einem niedrigen Invaliditätsgrad.
Wie hoch sollte die Grundsumme sein?
Eine pauschale Empfehlung zur Höhe der Grundsumme kann nicht erteilt werden, da diese von den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen sowie den finanziellen Verpflichtungen der versicherten Person abhängt. Als einfache Faustregel gilt:
Welche Deckungssumme tatsächlich angemessen ist, kann sich je nach Einzelfall unterscheiden. In Tarifen ohne oder mit einer geringen Progression kann eine höhere Grundsumme sinnvoll sein.
Auch können Alter und Einkommen der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers bei der Vereinbarung der Grundsumme eine Rolle spielen. Personen bis 40 Jahre müssen im Falle einer andauernden Arbeitsunfähigkeit durch Invalidität meist eine längere Zeit mit dem Versicherungsbetrag auskommen. Zudem erhalten jüngere Personen im Regelfall geringere Renten- und Versorgungsleistungen. Eine höhere Grundsumme mit beispielsweise dem Fünf- bis Sechsfachen des Jahresbruttoeinkommens könnte in diesen Fällen ratsam sein.
Seniorinnen und Senioren hingegen erhalten häufig keine Progression vom Versicherer. Auch dann könnte eine höhere Grundsumme dabei helfen, im Falle eines Unfalls mit dauerhaften Gesundheitsschäden finanzielle Nöte zu vermeiden.
Benötige ich eine Unfallversicherung mit dynamischer Grundsumme?
Eine steigende Inflationsrate kann den Wert der Grundsumme mit der Zeit schmälern. Möchten Sie dem vorbeugen, ist eine Dynamik in der Unfallversicherung eine geeignete Form, den inflationären Wertverlust auszugleichen. Eine Dynamik innerhalb der Unfallversicherung bietet den Vorteil, dass die Leistungen Jahr für Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz steigen. Dafür berechnet der Versicherer höhere Versicherungsprämien.
Beispiel:
Ob eine dynamische Unfallversicherung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall und Ihren persönlichen Schutzbedürfnissen ab. Mit zunehmendem Alter fallen Renten- und Versorgungsleistungen sowie eigene Finanzrücklagen für gewöhnlich höher aus. Gleichzeitig nehmen finanzielle Verpflichtungen zuweilen ab, etwa weil Kredite bereits getilgt worden sind und die Kinder nicht mehr in selben Haushalt leben. Die real benötigte Grundsumme zur Deckung der Kosten nach einem Unfall kann deshalb mit fortschreitendem Alter sinken. Anstelle einer dynamischen Erhöhung der Deckungssumme wäre dann möglicherweise die Senkung der Grundsumme bei laufendem Vertrag eine Option, um am Versicherungsbeitrag zu sparen.
Junge Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die frühzeitig eine private Unfallversicherung abschließen, können hingegen mit einem Dynamiktarif der inflationsbedingten Entwertung der Versicherungssumme entgegenwirken. Alternativ kann auch direkt eine höhere Grundsumme gewählt werden, um regelmäßig steigende Beiträge möglichst zu vermeiden.
Tarife mit hoher Grundsumme und Progression vergleichen
Die Konditionen der privaten Unfallversicherer können sich unterscheiden. Auch bietet nicht jeder Versicherer allen Kundinnen und Kunden gleiche Leistungen an.
Ein Tarifvergleich kann sinnvoll sein, damit Sie einen umfangreichen Unfallschutz zu günstigen Konditionen finden. Der externe Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de zeigt Ihnen übersichtlich und kostenfrei die Unfallversicherungen verschiedener Anbieter auf.
Wer bestimmt, wie viel Prozent der Grundsumme ich erhalte?
Damit die Unfallversicherung zahlt, muss die versicherte Person durch einen Unfall dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt worden sein. Die Versicherer setzen zudem ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitsschaden voraus. Der darin enthaltene Befund wird zur Berechnung der Versicherungsleistung mit der Gliedertaxe des Versicherers abgeglichen.
Bei der Gliedertaxe handelt es sich um eine tabellarische Einstufung der Invalidität durch den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen und Körperteilen. Die Versicherer nutzen diese Tabelle, um den Invaliditätsgrad und damit den Auszahlungsanteil an der Grundsumme zu ermitteln.
Die Unfallversicherer verwenden jeweils eigene Gliedertaxen, die mitunter höher ausfallen als die unverbindlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erteilten Empfehlungen zur Bestimmung des Invaliditätsgrads.
Beispiel:
Wann Sie welchen Anteil an der Grundsumme erhalten, regelt daher Ihr Unfallversicherer im Versicherungsvertrag.
Auf einen Blick: Empfehlungen des GDV zur Gliedertaxe
Die folgenden Empfehlungen des GDV gelten für den vollständigen Verlust oder die gänzliche Funktionsunfähigkeit der Körperteile und Sinnesorgane. Bei einem Teilverlust sinkt der Invaliditätsgrad – und damit der gewährte prozentuale Anteil an der Grundsumme – entsprechend der tatsächlichen Beeinträchtigung.
| Sinn oder Körperteil | Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit |
| Geschmackssinn | 5 |
| Geruchssinn | 10 |
| Gehör eines Ohres | 30 |
| Gehör beider Ohren | 60 |
| Auge | 50 |
| beide Augen | 100 |
| Finger | 5 |
| Zeigefinger | 10 |
| Daumen | 20 |
| Hand | 55 |
| Arm unterhalb des Ellenbogens | 60 |
| Arm bis oberhalb des Ellenbogens | 65 |
| Zehen | 2 |
| großer Zeh | 5 |
| Fuß | 40 |
| Bein bis zur Unterschenkelmitte | 40 |
| Bein unterhalb des Knies | 45 |
| Bein bis zur Oberschenkelmitte | 60 |
| Bein bis oberhalb der Oberschenkelmitte | 70 |
Quelle: dieversicherer.de, Stand: April 2026
Laut den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des GDV ist eine Vollinvalidität mit einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent erreicht. Die Höhe der Invalidität kann also nicht weiter steigen, auch wenn die Summe einzelner Grade einen höheren Wert ergibt.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Grundsumme in der Unfallversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.