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Grundsumme in der Unfallversicherung

Grundsumme

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Alle, die den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung für den privaten Bereich mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung aufstocken wollen, sind im Leistungsfall über eine Grundsumme, auch Deckungssumme genannt, abgesichert.

Dabei können Sie entscheiden, ob die Grundsumme mit oder ohne Progression vereinbart werden soll. Zu bedenken gilt, dass sich im Falle einer dauerhaften geistigen oder körperlichen Schädigung die Leistung prozentual an der vertraglich vereinbarten Grundsumme orientiert. Wie bei allen anderen Versicherungen auch, steht die Höhe der Versicherungssumme im Mittelpunkt. Entscheiden Sie sich bereits beim Vertragsabschluss für eine ausreichende Höhe der Grundsumme, denn diese soll schließlich ausreichen, die finanziellen Folgen im Falle einer Invalidität abzudecken. Orientiert an den persönlichen Risiken können sie entscheiden, ob bei einem höheren Invaliditätsgrad auch die Progression greifen soll. Konkret bedeutet dies, dass Sie ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent überproportional steigend Leistungen erwarten können, die ein Vielfaches der Grundsumme beinhaltet. Die Progression in der Unfallversicherung lohnt sich für Sie in erster Linie dann, wenn mit einem hohen Invaliditätsgrad oder gar eine Vollinvalidität gerechnet werden muss.

Sind Sie im privaten Bereich mit erhöhten Risiken konfrontiert, wie beispielsweise durch ein unfallträchtiges Hobby, kann sich für Sie eine Progression lohnen, die eine Grundsumme in Aussicht stellt, die weit über den Leistungen einer linearen Unfallversicherung liegt.


Grundsumme muss finanzielle Folgen einer Invalidität auffangen können

Bei der linearen Unfallversicherung profitieren Sie als Geschädigter von dem prozentualen Anteil der Grundsumme an dem attestierten Invaliditätsgrad.

Vielfach haben sich Unfallversicherungen darauf verlegt, eine Police anzubieten, die eine Grundsumme mit Progression vorsieht. Grundsätzlich wird bei der Bewertung der Folgeschäden durch einen Unfall und beim Festsetzen des Invaliditätsgrades die Gliedertaxe herangezogen. Ermittelt wird laut Versicherungsvertragsbedingungen der prozentuale Invaliditätsgrad, der durch starke Beeinträchtigungen einer körperlichen oder geistigen Funktion, wie durch den Verlust eines Körperteils, entstanden ist. Dieser Grad nimmt maßgeblich Einfluss auf die Höhe der Leistungen durch die private Unfallversicherung. Haben Sie sich für eine ausreichend hohe Grundsumme entschieden, kann durch eine steigende Inflationsrate ein Wertverlust bei der Grundsumme die Folge sein. Wollen Sie dem vorbeugen, ist eine Dynamik in der Unfallversicherung die geeignete Form, den inflationären Wertverlust auszugleichen. Mit der Dynamik innerhalb der Unfallversicherung sichern Sie sich den Vorteil, dass die Leistungen Jahr für Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz ansteigen, was naturgemäß auch mit höheren Versicherungsprämien verbunden ist. Die persönlichen Lebensumstände und Risiken bestimmen das Festsetzen der Grundsumme in der Unfallversicherung, deren Höhe insbesondere dann einen besonderen Stellenwert bekommt, wenn im Falle einer Invalidität teure Umbaumaßnahmen erforderlich werden oder andere Kosten gedeckt werden müssen.