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Ein Unfall – Definition in der Unfallversicherung

Unfall Definition in der Unfallversicherung

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Gesetzliche Unfallversicherung – Unfallschutz mit Lücken

Man unterscheidet Definitionen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung reicht zurück in das Jahr 1884, als der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck das Unfallversicherungsgesetz einführte. Heute ist die gesetzliche Unfallversicherung ein Versicherungszweig der Sozialversicherung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützt.

Für den Abschluss der Versicherung und die Beitragszahlung ist der Arbeitgeber zuständig. Bei Eintritt des Versicherungsfalls entlastet die Versicherung die versicherte Person unter anderem in Form von medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen sowie Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen. Gesetzlich versichert sind Unfälle, die während der Ausübung einer beruflichen oder ausbildenden Tätigkeit geschehen, die weder freiberuflich noch selbstständig ist. Gleiches gilt für Wegeunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten. Für einen finanziellen Unfallschutz während der Freizeit, im Haushalt, auf Reisen und bei der Ausübung von Hobbys und Sport hingegen benötigen Sie eine private Unfallversicherung.


Private Unfallversicherung – weltweiter Schutz

Um vor den Unfallfolgen im privaten Bereich geschützt zu sein, empfiehlt sich der freiwillige Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung gilt der private Versicherungsschutz meist weltweit und rund um die Uhr im privaten sowie beruflichen Umfeld – tarifabhängig gibt es einige Ausnahmen.

Bei der privaten Unfallversicherung können Sie zwischen verschiedenen Leistungsarten, Versicherungssummen und etwaigen Zusatzleistungen wählen. Im Versicherungsfall erhält das versicherte Unfallopfer in der Regel eine einmalige Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Die Höhe der Leistung orientiert sich in erster Linie an dem Grad der unfallbedingten Invalidität. Grundlage hierfür ist die Gliedertaxe, die bestimmten Gesundheitsschäden feste Prozentsätze der Invalidität zuordnet. Zusätzlich kann man Leistungen wie Krankenhaustagegeld oder kosmetische Operationen mitversichern. Im Todesfall entschädigt der Versicherer die Hinterbliebenen und Angehörigen vertragsabhängig mit einer festgelegten Todesfallsumme.


Der Unfall gilt als Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalls

Trotz wesentlicher Unterschiede haben die gesetzliche und die private Unfallversicherung eines gemeinsam. Die jeweiligen Leistungen sind an einige Bedingungen geknüpft. Die wichtigste Voraussetzung für die Leistung der Versicherung ist ein gesundheitlicher Schaden infolge eines Unfalls. Ein Unfall ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) klar definiert:

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Laut Definition umfasst der Unfallbegriff ebenso Gesundheitsschädigungen, die aus einer erhöhten Kraftanstrengung resultieren. Dazu zählen Verrenkungen von Gelenken an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule sowie Zerrungen und Risse von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln. Verletzungen von Meniskus und Bandscheiben wiederum sind grundsätzlich nicht versichert. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Versicherungsgesellschaft zur Leistung verpflichtet.


Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB) – Grundlage für den Vertrag

Einschränkungen und Ausschlüsse in der Unfallversicherung

Ohne äußere Einwirkung verursachte Gesundheitsschäden, darunter Krankheiten und Gebrechen, fallen nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen im Regelfall nicht in den Versicherungsschutz einer Unfallversicherung.

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger leisten jedoch auch bei anerkannten Berufskrankheiten. Darunter versteht man laut der Berufskrankheiten-Verordnung (BVK) Krankheiten, die durch chemische oder physikalische Einwirkungen sowie durch Infektionserreger oder Parasiten verursacht werden. Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells sowie der Eierstöcke sind ebenfalls versichert.

Der private Versicherungsschutz hingegen umfasst ausschließlich Unfallfolgen, keine Krankheiten. Da der Unfall in jedem Fall plötzlich und unfreiwillig eintreten muss, sind Suizid, Selbstverstümmelungen und auch Erfrierungen vom gesetzlichen und privaten Unfallschutz ausgeschlossen.

Abgrenzung von der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Unfallversicherung, Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern sich um das gesundheitliche Wohlbefinden und die finanzielle Absicherung der versicherten Person. Worin sich die Versicherungen genau unterscheiden, ist vielen Menschen nicht eindeutig klar.

Während die Krankenversicherung im Grundsatz nur für die Behandlung etwaiger Erkrankungen und Verletzungen aufkommt, bietet die Unfallversicherung ein finanzielles Polster für dauerhafte Unfallfolgen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift hingegen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, den Beruf auszuüben. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man durch eine Krankheit oder einen Unfall berufsunfähig geworden ist. Während die Unfallversicherung in erste Linie eine einmalige Invaliditätsleistung erbringt, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsfall eine monatliche Rente aus.

Die Unfallversicherung ist insbesondere auch denjenigen Menschen zu empfehlen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.