Schmerzensgeld in der Unfallversicherung
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Die private Unfallversicherung bietet neben den klassischen Leistungen wie eine Rentenzahlung auch eine einmalige Kapitalleistung, wenn körperliche oder geistige Schäden die Folgen eines Unfalls sind.
Dieses wird in der Regel anteilsmäßig auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme gezahlt und gehört zu den Zusatzbedingungen der privaten Unfallversicherung.
Verfügen Sie über einen Vertrag, der diese Leistungen beinhaltet, erhalten Sie ein Schmerzensgeld, wenn der Unfall zu Verletzungen geführt hat, die in der Schmerzensgeld-Tabelle aufgelistet sind. So zahlt die Unfallversicherung 100 Prozent Schmerzensgeld bei einem Becken- oder Beinbruch, für einen Bruch des Sprung- oder Kniegelenks, des Ellenbogens oder des Hüftgelenks, erhalten Sie 80 Prozent Schmerzensgeld. Das geleistete Schmerzensgeld darf nicht mit anderen Leistungen aus der Unfallversicherung verrechnet werden und trägt dazu bei, einen Teil der Mehrkosten, die durch den Unfall entstanden sind abzudecken.
Die Gliedertaxe wird zur Bewertung des individuellen Invaliditätsgrades herangezogen und nimmt somit Einfluss auf die Höhe der Leistungen durch die Unfallversicherung. Ein Unfall muss nicht immer mit gravierenden bleibenden Schäden enden und vielfach gehen Unfälle glimpflich aus. Wollen sie in einem solchen Fall von einem Schmerzensgeld profitieren, sollten Sie dies zum Gegenstand Ihrer Versicherungspolice machen. Viele Versicherungen führen eine spezielle Leistungstabelle, die Aufschluss über die Höhe des Schmerzensgeldes geben, das Ihnen zusteht.
Schmerzensgeld kann als wirkungsvoller Zusatzschutz vereinbart werden
Das Schmerzensgeld in der Unfallversicherung kann auf Antrag in die Bedingungen aufgenommen werden, um den herkömmlichen Versicherungsschutz zu ergänzen, denn schließlich führen nicht alle Unfälle zu schweren Verletzungen oder gar zu einer Invalidität.
Haben Sie Ihren Vertrag um diesen Bereich erweitern lassen, erhalten Sie in Unabhängigkeit zu anderen Versicherungsleistungen dieses Geld. Eine private Unfallversicherung bietet darüber hinaus auch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten. Als Basisabsicherung gilt immer der Invaliditätsschutz, der von jedem Verbraucher vereinbart werden kann. Die individuelle Gefahrengruppe bestimmt unter anderem über den Vertrag und die Höhe der Versicherungsprämie. In der Gefahrengruppe A sind alle Versicherten aufgeführt, die nicht einer körperlichen Tätigkeit nachgehen und auch keinen besonderen Risiken ausgesetzt sind.
In der Gruppe B werden Versicherungsnehmer geführt, die einer körperlichen Belastung ausgesetzt sind und auch mit speziellen Gefahren leben müssen.
Die Basisabsicherung der privaten Unfallversicherung lässt sich mit anderen Varianten kombinieren, was sich naturgemäß auch auf die Beitragszahlungen auswirkt. Neben dem Schmerzensgeld lässt sich eine Todesfallleistung vereinbaren, die eine Einmalzahlung an die Hinterbliebenen gewährleistet, wenn der Versicherte infolge eines Unfalls verstirbt. Darüber hinaus kann auch eine lebenslange Unfallrente vereinbart werden, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund eines Unfalls die Folge ist und dies zu mindestens 50 Prozent.