Todesfallleistung in der Unfallversicherung
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Kernstück der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung in Form einer vertraglich vereinbarten Kapitalsumme. Darüber hinaus ist es möglich, andere Leistungsarten mit zu versichern und in den Versicherungsvertrag mit aufzunehmen. Dazu gehört auch der schlimmste aller Fälle: der Eintritt des Todesfalles.
Die Todesfallleistung dient der Absicherung der Hinterbliebenen und wird fällig, sofern der Tod als Unfallfolge innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfallereignis eintritt. Die Todesfallleistung ist eher bekannt aus dem Bereich der Lebensversicherung, doch auch im Rahmen der Unfallversicherung kann eine Todesfallleistung vereinbart werden.
Ist ein Unfall die Ursache für den Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers, so muss der Todesfall innerhalb von 48 Stunden der Versicherung mitgeteilt werden.
So steht es in § 9 VI Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, kurz AUB genannt. Diese Frist beginnt, wenn der Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers Kenntnis vom Unfallereignis hat. Tritt der Todesfall als Unfallfolge innerhalb der folgenden 12 Monate ein, so entsteht gemäß § 7 und 4 AUB gleichermaßen ein Anspruch auf die vereinbarte Todesfallleistung. Der Unterschied zwischen der Todesfallleistung bei der Unfallversicherung und der der Lebensversicherung besteht darin, dass die Todesfallleistung aus der Lebensversicherung nicht an die Frist von einem Jahr gebunden ist.
Die Todesfallleistung und ihre Verwendung
Die Höhe der Leistung im Todesfall wird bei Abschluss der Unfallversicherung zwischen dem Versicherungsnehmer beziehungsweise der Versicherungsnehmerin sowie der Versicherungsgesellschaft vertraglich vereinbart.
Die versicherte Person kann bei Abschluss der privaten Unfallversicherung bestimmen, an wen die Versicherungssumme im Falle des eigenen Todes ausgezahlt werden soll. Eine nachträgliche Änderung zugunsten einer anderen Person ist zu Lebzeiten jederzeit möglich. Die Todesfallleistung dient jedoch nicht ausschließlich der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen, sondern kann bereits im Vorfeld anderweitige und sinnvolle Verwendung finden.
Stattdessen kann sie nämlich auch als Vorschuss auf die Invaliditätssumme in Anspruch genommen werden.
Wird ein Versicherungsnehmer oder eine Versicherungsnehmerin durch das Unfallereignis invalide, wird die volle Invaliditätssumme erst nach bis zu einem Jahr gezahlt. Mit einer Vorfinanzierung über die Todesfallsumme kann der Versicherungsnehmer bereits zu einem früheren Zeitpunkt verschiedene Hilfen für den Alltag in Anspruch nehmen, beispielsweise eine Haushaltshilfe.
Je nach Anbieter wirkt sich die Aufnahme der Leistung im Todesfall nur gering auf die monatlich zu zahlenden Beiträge für die private Unfallversicherung aus. Ein Vergleich verschiedener Tarife kann sich deshalb lohnen. Die Höhe der Todesfallabsicherung kann individuell festgesetzt werden und auch davon abhängen, ob bereits eine Risikolebensversicherung vorhanden ist. Letztere dient primär der Absicherung der Hinterbliebenen und kann passgenau die Bedürfnisse der Versicherten und ihrer finanziellen Verhältnisse abgeschlossen werden.