Sofortleistung in der Unfallversicherung
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Die private Unfallversicherung ergänzt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Letztere tritt lediglich dann in Leistung, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Hin- und Rückweg dorthin einen Unfall erleidet.
Wollen Sie jedoch Ihre individuellen Risiken auch in der übrigen Zeit absichern, ist der zusätzliche Schutz durch eine private Unfallversicherung sinnvoll. Grundsätzlich zahlt die Versicherung in einem Schadensfall eine vertraglich vereinbarte Kapitalleistung oder eine Unfallrente. In der Regel beinhalten die Vertragsbedingungen einer privaten Unfallversicherung weltweiten Versicherungsschutz und dies rund um die Uhr.
Wollen Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls absichern, können Sie einen Tarif wählen, der mit Sofortleistungen ausgestattet ist. Bei bestimmten schweren Verletzungen, die aus einem Unfall resultieren, zahlt die Unfallversicherung einen festen Kapitalbetrag. Für die Sofortleistungen müssen besondere Kriterien erfüllt werden, die ärztlich attestiert sein müssen.
Generell gilt: Tritt eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch einen Unfall ein, wird gemäß des gewählten Tarifs geleistet. Dieser sollte sich an den individuellen Anforderungen und den besonderen Risiken der Versicherten orientieren.
Neben den linearen und der progressiven Versicherungsvarianten bieten Versicherungsgesellschaften gegen einen Prämienaufschlag zudem eine Todesfallleistung an, sofern Unfallverletzte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen sterben sollte.
Sofortleistungen überbrücken bei speziellen Verletzungen einen finanziellen Engpass
Der Versicherungsmarkt ist vielfältig und bietet auch im Segment der privaten Unfallversicherung unterschiedliche Leistungen an, die Sie individuell vertraglich vereinbaren können.
Sofortleistungen der Versicherung werden immer dann fällig, wenn eine versicherte Person einen schweren Unfall erlitten hat. Dazu gehören je nach Vertrag Amputationen eines Fußes oder einer ganzen Hand, eine Querschnittslähmung nach Einwirkungen auf das Rückenmark, eine folgenschwere Schädel-Hirn-Verletzung, wobei nachweislich eine Hirnprellung diagnostiziert werden muss, Kombinationen aus schwerwiegenden Frakturen, gewebezerstörende Schäden eines inneren Organs, hochgradige Sehbehinderungen, Erblindung oder Verbrennungen zweiten und dritten Grades. Wird eine dieser folgenschweren Unfallverletzungen nachgewiesen, leistet die Unfallversicherung in Höhe der Versicherungssumme.
Schließlich müssen Versicherte aufgrund der enormen körperlichen Beeinträchtigungen auch in ihrer räumlichen Lebenssituation Veränderungen wie Umbaumaßnahmen vornehmen, die immer mit hohen Kosten verbunden sind.
Sofortleistungen der privaten Unfallversicherung verhindern auch eine finanzielle Schieflage, wenn Versicherte ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können und die Lebensgrundlage entfällt. Dabei müssen naturgemäß die Bedingungen für ein Unfallgeschehen erfüllt sein. Der Versicherer definiert einen Unfall als plötzlich von außen auf den Körper treffendes Ereignis, das zu schweren Beeinträchtigungen von Körper und Geist führen kann. Dazu können auch Verletzungen, Zerrungen und Dehnungen von Muskeln, Kapseln und Bändern zählen, wenn eine starke Krafteinwirkung stattgefunden hat.