Menü überspringen Zu den Einstellungen
GIROKONTO: ING Bank mit 200 € Neukundenbonus

Invaliditätsleistung

Invaliditätsleistung
Invaliditätsleistung: Wichtig zu wissen
  • Die gesetzliche Unfallversicherung bietet lediglich einen Versicherungsschutz am Arbeitsplatz und auf den direkten Wegen dorthin und wieder zurück.
  • Sie können Unfallrisiken für den Freizeitbereich jedoch mit einer privaten Unfallversicherung abdecken.
  • Sie zahlt im Falle einer Invalidität einen prozentualen Anteil an der vereinbarten Grundsumme, der dem Invaliditätsgrad entspricht.
  • Die Versicherungssumme kann durch die Vereinbarung einer Progression erhöht werden, wenn nach einem Unfall schwere Beeinträchtigungen entstehen.
  • Die Invaliditätsleistungen der Unfallversicherer variieren – über den externen Vergleich auf Tarifcheck.de sehen Sie kostenlos und unverbindlich Konditionen verschiedener Versicherungen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung?

Die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung wird erbracht, wenn die versicherte Person durch einen Unfall invalide wird. Die Höhe der Geldleistung ist dabei abhängig vom festgestellten Invaliditätsgrad.

Im Versicherungsvertrag wird die Invaliditätsleistung in Höhe einer sogenannten Grundsumme vereinbart, die bei einer Invalidität der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers von 100 Prozent ausgezahlt wird. Mit einem geringeren Invaliditätsgrad sinkt die gewährte Auszahlungssumme anteilig.

Die Grundsumme kann je nach Vertrag mithilfe von Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarungen für besonders schwerwiegende Unfallfolgen und Dauerschäden erhöht werden. Der Versicherer leistet dann zusätzlich, sofern die Invalidität einen vereinbarten Invaliditätsgrad übersteigt.

Beispiel: Invaliditätsleistung ohne Progression

Wie hoch die tatsächliche Geldleistung ausfällt, ist abhängig von der Versicherung und der Höhe der Invalidität. Das folgende Beispiel zeigt lediglich, wie Sie den ausgezahlten Anteil an der Grundsumme im Falle einer versicherten Beeinträchtigung berechnen können:

  • Höhe der vereinbarten Grundsumme: 100.000 Euro
  • Invalidität der versicherten Person: 60 Prozent
  • Invaliditätsleistung: 60.000 Euro (ohne Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarung)

Was ist eine Progression in der Unfallversicherung?

Einige Unfallversicherer bieten mit der Progression einen Zusatzbaustein an, der die Auszahlungssumme bei schweren Verletzungen um einen vereinbarten Prozentsatz anhebt – abhängig vom Invaliditätsgrad.

Gängige Progressionsvereinbarungen sehen etwa eine Erhöhung der Invaliditätsleistung um 225, 300, 350 oder 500 Prozent vor. Mitunter sind auch Progressionen in Höhe von 1.000 Prozent möglich.

Diese Maximalwerte werden in der Regel erst bei einer Vollinvalidität (100 Prozent) vollständig ausgezahlt; je nach Progressionstabelle steigt der Aufschlag mit zunehmendem Invaliditätsgrad an. Bei einer geringeren Invalidität erhalten Versicherte einen geringeren Aufschlag auf die Versicherungssumme. Für gewöhnlich führen die Unfallversicherer die Staffelung der Progression in einer Progressionstabelle in den Vertragsunterlagen auf.

Zumeist gilt die Progressionsvereinbarung erst ab einer Mindestinvalidität. Ein üblicher Schwellenwert bei einigen Versicherern ist eine Invalidität von 26 Prozent. Versicherte mit einem geringeren Invaliditätsgrad erhalten dann trotz vereinbarter Progression eine Auszahlung, die sich an der Standardgrundsumme berechnet. Personen mit einer höheren Invalidität erhalten dann eine Leistung entsprechend der Progressionstabelle des jeweiligen Versicherers.

Beispiel: Invaliditätsleistung mit Progression

Die folgende Tabelle zeigt ein fiktives Beispiel für Invaliditätsleistungen in Tarifen mit Progressionsvereinbarung. Die tatsächliche Höhe ist abhängig vom gewählten Vertrag und der Höhe der Invalidität. Die Beispiele zeigen die Leistungen bei einer Vollinvalidität (100 Prozent).

Grundsumme 65.000 € 100.000 €
mit Progression 225 % 146.250 € 225.000 €
mit Progression 300 % 195.000 € 300.000 €
mit Progression 350 % 227.500 € 350.000 €
mit Progression 500 % 325.000 € 500.000 €
mit Progression 1.000 % 650.000 € 1.000.000 €

Nicht jede Versicherung bietet Invaliditätsleistungen mit Progression für alle Versicherten an. Einige Unfallversicherer schließen Progressionsvereinbarungen etwa in Tarifen für Seniorinnen und Senioren aus. Ein Vergleich privater Unfallversicherungen kann sich deshalb lohnen.


Gliedertaxe: Wie wird der Invaliditätsgrad berechnet?

Die Unfallversicherung zahlt nur im Falle von Dauerschäden, die infolge eines Unfalls zu anhaltenden Beeinträchtigungen führen. Wer nicht invalide ist, erhält keine Leistungen. Die Höhe der Invalidität wird durch die Gliedertaxe geregelt.

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle zur Bestimmung des Invaliditätsgrades bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Gliedmaßen sowie Organen oder Sinnesorganen in Prozent. Sie dient dem Versicherer als Grundlage zur Berechnung der Invaliditätsleistung.

Für spezielle Berufsgruppen wie Musikerinnen, Musiker oder Menschen, die in Heilberufen tätig sind, können jedoch weitere Bewertungskriterien zugrunde gelegt werden, um den Grad der Invalidität und die damit verbundenen Leistungen zu ermitteln.

Die Unfallversicherungen bestimmen ihre Gliedertaxen selbst. Jedoch veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unverbindliche Empfehlungen für die Einstufung des Invaliditätsgrades:

Körperteil Invaliditätsgrad in Prozent
Augen
Verlust beider Augen 100
Verlust eines Auges 50
Gehör
Verlust des Gehörs auf beiden Ohren 60
Verlust des Gehörs auf einem Ohr 30
Geruchs- und Geschmackssinn
Geruchssinn 10
Geschmackssinn 5
Beine und Füße
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60
Bein unterhalb des Knies 45
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 40
Fuß 40
großer Zeh 5
sonstige Zehen 2
Arme und Hände
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65
Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60
Hand 55
Daumen 20
Zeigefinger 10
sonstige Finger 5

Quelle: dieversicherer.de, Stand: April 2026

Die angegebenen Empfehlungen gelten nur bei einem Verlust oder einer vollständigen Funktionsunfähigkeit der genannten Körperteile und Sinnesorgane. Bei einem Teilverlust oder einer Teilbeeinträchtigung wird der Invaliditätsgrad entsprechend angepasst.

Beispiel: Eine funktionale Einschränkung des Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks zu zehn Prozent entspräche einem Invaliditätsgrad von sechs Prozent, denn ein Zehntel von 60 ergibt sechs.

Ärztliches Gutachten und Fristen

Die endgültige Einstufung des Invaliditätsgrades erfolgt durch ein ärztliches Gutachten. Dieses ist eine Voraussetzung für die Versicherungsleistung.

  • Es muss in der Regel von einem Facharzt erstellt werden.
  • Für gewöhnlich muss das Gutachten innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall beim Versicherer eingehen.
  • Verstreicht die Frist, kann die Versicherung die Invaliditätsleistung verweigern.
  • Sie kann zudem selbst einen Arzt beauftragen, um den Befund zu überprüfen.

Wann wird eine Invaliditätsleistung gezahlt und wann nicht?

Wann Invaliditätsleistungen gewährt werden, variiert je nach Versicherer. Für gewöhnlich zahlen die Unfallversicherungen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Invalidität ist infolge eines Unfalls nach dem PAUKE-Schema (plötzlich, von außen, unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis) entstanden.
  2. Der Unfall wurde der Versicherung unverzüglich gemeldet (in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ereignis).
  3. Die versicherte Person lässt die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich durch eine Fachärztin oder einen Facharzt feststellen und macht sie gegenüber der Versicherung geltend.

In den folgenden Fällen zahlen die Versicherer hingegen oft keine Invaliditätsleistungen:

  • Schäden durch Vergiftungen, Infektionen oder medizinische Eingriffe
  • Unfälle durch Alkohol- oder Drogeneinfluss oder während Straftaten
  • Unfallereignisse durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, mitunter auch Schlaganfall oder Krampfanfälle wie Epilepsie
  • Beeinträchtigungen durch Kriegshandlungen oder Radioaktivität
  • Psychische Erkrankungen als Unfallfolge
  • Freizeitaktivitäten mit hohem Unfallrisiko (Paragliding, Rennsport etc.)

Unfallversicherung mit passendem Invaliditätsschutz finden

Die Konditionen der Unfallversicherer unterscheiden sich. Mit dem kostenlosen, unverbindlichen und externen Rechner auf Tarifcheck.de vergleichen Sie verschiedene Tarife und finden schnell einen passenden Unfallschutz. Anschließend können Sie Ihre Versicherung direkt und ohne Mehrkosten beantragen und dabei bis viel Geld sparen.

Versicherungsexpertin Maike Boldt

Maike ist seit 2011 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Sie kennt nahezu alle Bereiche des Unternehmens und weiß, welche Versicherungsfragen Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigen. Mehr über unser Team.

Maike Boldt