Invaliditätsleistung
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Was ist eine Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung?
Die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung wird erbracht, wenn die versicherte Person durch einen Unfall invalide wird. Die Höhe der Geldleistung ist dabei abhängig vom festgestellten Invaliditätsgrad.
Im Versicherungsvertrag wird die Invaliditätsleistung in Höhe einer sogenannten Grundsumme vereinbart, die bei einer Invalidität der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers von 100 Prozent ausgezahlt wird. Mit einem geringeren Invaliditätsgrad sinkt die gewährte Auszahlungssumme anteilig.
Die Grundsumme kann je nach Vertrag mithilfe von Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarungen für besonders schwerwiegende Unfallfolgen und Dauerschäden erhöht werden. Der Versicherer leistet dann zusätzlich, sofern die Invalidität einen vereinbarten Invaliditätsgrad übersteigt.
Beispiel: Invaliditätsleistung ohne Progression
Wie hoch die tatsächliche Geldleistung ausfällt, ist abhängig von der Versicherung und der Höhe der Invalidität. Das folgende Beispiel zeigt lediglich, wie Sie den ausgezahlten Anteil an der Grundsumme im Falle einer versicherten Beeinträchtigung berechnen können:
Was ist eine Progression in der Unfallversicherung?
Einige Unfallversicherer bieten mit der Progression einen Zusatzbaustein an, der die Auszahlungssumme bei schweren Verletzungen um einen vereinbarten Prozentsatz anhebt – abhängig vom Invaliditätsgrad.
Gängige Progressionsvereinbarungen sehen etwa eine Erhöhung der Invaliditätsleistung um 225, 300, 350 oder 500 Prozent vor. Mitunter sind auch Progressionen in Höhe von 1.000 Prozent möglich.
Diese Maximalwerte werden in der Regel erst bei einer Vollinvalidität (100 Prozent) vollständig ausgezahlt; je nach Progressionstabelle steigt der Aufschlag mit zunehmendem Invaliditätsgrad an. Bei einer geringeren Invalidität erhalten Versicherte einen geringeren Aufschlag auf die Versicherungssumme. Für gewöhnlich führen die Unfallversicherer die Staffelung der Progression in einer Progressionstabelle in den Vertragsunterlagen auf.
Zumeist gilt die Progressionsvereinbarung erst ab einer Mindestinvalidität. Ein üblicher Schwellenwert bei einigen Versicherern ist eine Invalidität von 26 Prozent. Versicherte mit einem geringeren Invaliditätsgrad erhalten dann trotz vereinbarter Progression eine Auszahlung, die sich an der Standardgrundsumme berechnet. Personen mit einer höheren Invalidität erhalten dann eine Leistung entsprechend der Progressionstabelle des jeweiligen Versicherers.
Beispiel: Invaliditätsleistung mit Progression
Die folgende Tabelle zeigt ein fiktives Beispiel für Invaliditätsleistungen in Tarifen mit Progressionsvereinbarung. Die tatsächliche Höhe ist abhängig vom gewählten Vertrag und der Höhe der Invalidität. Die Beispiele zeigen die Leistungen bei einer Vollinvalidität (100 Prozent).
| Grundsumme | 65.000 € | 100.000 € |
| mit Progression 225 % | 146.250 € | 225.000 € |
| mit Progression 300 % | 195.000 € | 300.000 € |
| mit Progression 350 % | 227.500 € | 350.000 € |
| mit Progression 500 % | 325.000 € | 500.000 € |
| mit Progression 1.000 % | 650.000 € | 1.000.000 € |
Nicht jede Versicherung bietet Invaliditätsleistungen mit Progression für alle Versicherten an. Einige Unfallversicherer schließen Progressionsvereinbarungen etwa in Tarifen für Seniorinnen und Senioren aus. Ein Vergleich privater Unfallversicherungen kann sich deshalb lohnen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören etwa die Tarifleistungen, das Alter und die Lebenshaltungskosten der Versicherten.
Haben Versicherte keine Unfallrente oder Berufsunfähigkeitsversicherung, die ihnen im Falle der Berufsunfähigkeit eine monatliche Entschädigung zahlt, muss die Auszahlungssumme der privaten Unfallversicherung möglicherweise bis ans Lebensende reichen. Einige Versicherer bieten zudem keine Progression für Senioren und Seniorinnen an. In beiden Fällen kann eine möglichst hohe Grundsumme ratsam sein.
Diese Kriterien sind bei der Berechnung der erforderlichen Versicherungssumme wichtig:
- Haben Sie finanzielle Rücklagen und zusätzliche Versicherungen?
- Welche einmaligen Kosten könnten als Folge eines Unfalls entstehen, etwa für den Umbau von Auto und Haus sowie für Hilfsmittel wie einen Rollstuhl?
- Wie hoch sind die laufenden Kosten derzeit und mit welchen Zusatzkosten ist im Falle einer Invalidität und Berufsunfähigkeit zu rechnen, etwa für eine Haushaltshilfe?
Gliedertaxe: Wie wird der Invaliditätsgrad berechnet?
Die Unfallversicherung zahlt nur im Falle von Dauerschäden, die infolge eines Unfalls zu anhaltenden Beeinträchtigungen führen. Wer nicht invalide ist, erhält keine Leistungen. Die Höhe der Invalidität wird durch die Gliedertaxe geregelt.
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle zur Bestimmung des Invaliditätsgrades bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Gliedmaßen sowie Organen oder Sinnesorganen in Prozent. Sie dient dem Versicherer als Grundlage zur Berechnung der Invaliditätsleistung.
Für spezielle Berufsgruppen wie Musikerinnen, Musiker oder Menschen, die in Heilberufen tätig sind, können jedoch weitere Bewertungskriterien zugrunde gelegt werden, um den Grad der Invalidität und die damit verbundenen Leistungen zu ermitteln.
Die Unfallversicherungen bestimmen ihre Gliedertaxen selbst. Jedoch veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unverbindliche Empfehlungen für die Einstufung des Invaliditätsgrades:
| Körperteil | Invaliditätsgrad in Prozent |
| Augen | |
| Verlust beider Augen | 100 |
| Verlust eines Auges | 50 |
| Gehör | |
| Verlust des Gehörs auf beiden Ohren | 60 |
| Verlust des Gehörs auf einem Ohr | 30 |
| Geruchs- und Geschmackssinn | |
| Geruchssinn | 10 |
| Geschmackssinn | 5 |
| Beine und Füße | |
| Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70 |
| Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 |
| Bein unterhalb des Knies | 45 |
| Bein bis zur Mitte des Unterschenkels | 40 |
| Fuß | 40 |
| großer Zeh | 5 |
| sonstige Zehen | 2 |
| Arme und Hände | |
| Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65 |
| Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks | 60 |
| Hand | 55 |
| Daumen | 20 |
| Zeigefinger | 10 |
| sonstige Finger | 5 |
Quelle: dieversicherer.de, Stand: April 2026
Die angegebenen Empfehlungen gelten nur bei einem Verlust oder einer vollständigen Funktionsunfähigkeit der genannten Körperteile und Sinnesorgane. Bei einem Teilverlust oder einer Teilbeeinträchtigung wird der Invaliditätsgrad entsprechend angepasst.
Beispiel: Eine funktionale Einschränkung des Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks zu zehn Prozent entspräche einem Invaliditätsgrad von sechs Prozent, denn ein Zehntel von 60 ergibt sechs.
Ärztliches Gutachten und Fristen
Die endgültige Einstufung des Invaliditätsgrades erfolgt durch ein ärztliches Gutachten. Dieses ist eine Voraussetzung für die Versicherungsleistung.
Wann wird eine Invaliditätsleistung gezahlt und wann nicht?
Wann Invaliditätsleistungen gewährt werden, variiert je nach Versicherer. Für gewöhnlich zahlen die Unfallversicherungen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Invalidität ist infolge eines Unfalls nach dem PAUKE-Schema (plötzlich, von außen, unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis) entstanden.
- Der Unfall wurde der Versicherung unverzüglich gemeldet (in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ereignis).
- Die versicherte Person lässt die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich durch eine Fachärztin oder einen Facharzt feststellen und macht sie gegenüber der Versicherung geltend.
In den folgenden Fällen zahlen die Versicherer hingegen oft keine Invaliditätsleistungen:
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