Invalidität und Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung
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Was ist Invalidität in der Unfallversicherung?
In der Unfallversicherung ist von Invalidität die Rede, wenn ein Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit verursacht. Ein dauerhafter Schaden liegt dann vor, wenn er länger als drei Jahre besteht und nicht mit einer Verbesserung des Gesundheitszustands zu rechnen ist.
Der Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigung wird mit dem Invaliditätsgrad angegeben. Er misst prozentual, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls dauerhaft eingeschränkt ist. Der Invaliditätsgrad bildet die Grundlage für die Höhe der Leistung der privaten Unfallversicherung. Der Grad wird mittels einer Gliedertaxe bestimmt, welche feste Prozentsätze für die verschiedenen Körperteile definiert.
Wann zahlt die private Unfallversicherung bei Invalidität?
Etwa jeder dritte Haushalt in Deutschland hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung stellt die Abdeckung des Invaliditätsfalls dar: Die Unfallversicherung zahlt bei Invalidität als Unfallfolge eine vertraglich vereinbarte Kapitalsumme. Damit die Unfallversicherung zahlt, müssen zumeist folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ob die Versicherung ein Schadensereignis als Unfall akzeptiert, kann je nach Anbieter und Ereignis variieren. So zahlen manche Unfallversicherungen etwa bei Invalidität, die durch einen Unfall infolge eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes entsteht. Unfallereignisse durch einen Bandscheibenvorfall schließen wiederum viele Versicherer aus.
Gut zu wissen: Unterschiede zwischen Invalidität und Berufsunfähigkeit
Während eine Invalidität an dauerhafte Beeinträchtigungen geknüpft ist, muss eine Berufsunfähigkeit nicht lebenslang fortbestehen. Sie gibt lediglich an, dass die versicherte Person ihren Beruf im Regelfall zu mindestens 50 Prozent und für eine Dauer von wenigstens sechs Monaten nicht mehr ausüben kann.
Auch akzeptieren die Berufsunfähigkeitsversicherungen neben Unfällen zumeist weitere Schadensereignisse als Versicherungsfall. Während die Unfallversicherung nur im Falle von Beeinträchtigungen als Unfallfolge zahlt, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel auch bei Berufsunfähigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Welche Schadensereignisse die Unfallversicherungen von der Leistung ausschließen, ist abhängig vom Anbieter. Für gewöhnlich werden in den folgenden Fällen keine Invaliditätsleistungen gezahlt:
Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung
Die Leistungen der privaten Unfallversicherer unterscheiden sich von denen der gesetzlichen Unfallversicherung. Letztere ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung in Deutschland, über den etwa Arbeitnehmende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler pflichtversichert sind.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt für Unfälle, die im beruflichen Kontext geschehen. Die private Unfallversicherung hingegen zahlt auch bei Invalidität oder Todesfällen durch Unfallereignisse, die sich in der Freizeit ereignen.
Die Leistungen der privaten Unfallversicherer können sich unterscheiden. Ein Vergleich kann sinnvoll sein, um einen günstigen Tarif mit umfangreichen Leistungen zu finden.
Was zahlt die private Unfallversicherung bei Invalidität?
Jede private Unfallversicherung beinhaltet eine Grundsumme. Dabei handelt es sich um die Versicherungssumme, welche Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer im Falle einer vollständigen Invalidität von 100 Prozent erhalten. Grundsätzlich gilt, dass mit sinkendem Grad der Beeinträchtigung auch die ausgeschüttete Kapitalsumme der Unfallversicherung sinkt.
Rechenbeispiel:
Viele Versicherungsverträge ermöglichen die Vereinbarung einer Progression. Der Grad der Invalidität ist dann nicht identisch mit dem gewährten Prozentsatz an der Grundsumme. Stattdessen findet eine prozentuale Erhöhung der Geldleistung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen statt.
Wie funktioniert die Progression je nach Invaliditätsgrad?
Die Progression ist ein optionaler Zusatzbaustein in der privaten Unfallversicherung. Sie sorgt dafür, dass die Versicherungssumme bei einem höheren Invaliditätsgrad prozentual ansteigt.
Übliche Progressionsstufen liegen bei 225, 300, 350 oder 500 Prozent, in manchen Tarifen sogar bei bis zu 1.000 Prozent. Diese Höchstwerte greifen in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent oder höher. Bei geringerer Invalidität fällt der prozentuale Zuschlag entsprechend niedriger aus. Die genaue Staffelung ist in der Progressionstabelle des jeweiligen Versicherers festgelegt.
Häufig greift die Progression ab einer Invalidität von über 25 Prozent. Unterhalb dieser Grenze wird die Leistung auf Basis der regulären Grundsumme berechnet, selbst wenn eine Progression vereinbart worden ist.
Rechenbeispiel für die mögliche Invaliditätsleistung eines fiktiven Tarifs mit einer Progression von 350 Prozent je nach Invaliditätsgrad:
| Invaliditätsgrad in Prozent | Leistung in Prozent | Geldleistung |
| 35 | 50 | 50.000 € |
| 50 | 100 | 100.000 € |
| 60 | 150 | 150.000 € |
| 75 | 250 | 250.000 € |
| 80 | 350 | 350.000 € |
Nicht jede Versicherung bietet allen Versicherten eine Progressionsvereinbarung an. Seniorinnen und Senioren erhalten bei einigen Unfallversicherungen beispielsweise keine Progression. Ein Vergleich kann sich deshalb lohnen.
Gut zu wissen: Unfallrente bei Invalidität
Anstelle einer Einmalzahlung bieten einige Unfallversicherer eine monatliche Unfallrente an. Diese dient als finanzielle Absicherung, wenn die Invalidität zur Minderung der Erwerbsfähigkeit führt.
Damit die Unfallrente gezahlt wird, müssen je nach Versicherungsvertrag weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Für gewöhnlich wird die Rente in der privaten Unfallversicherung ab einer Invalidität von 50 Prozent gewährt, während Einmalzahlungen häufig bereits ab einem geringeren Invaliditätsgrad erfolgen.
Anstelle einer Versicherungssumme wird die Höhe der monatlichen Auszahlung vereinbart. Für gewöhnlich kann diese zwischen 250 und 3.000 Euro betragen. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer erhalten die Unfallrente bei Invalidität ein Leben lang, sofern der Invaliditätsgrad nicht unter den festgelegten Mindestwert sinkt.
Gliedertaxe: So bestimmt die Unfallversicherung den Invaliditätsgrad
Die Unfallversicherer definieren die Höhe der Invalidität anhand der Gliedertaxe. Es handelt sich dabei um eine tabellarische Klassifizierung der Beeinträchtigung, die durch die vollständige Funktionsunfähigkeit oder den Verlust eines Körperteils oder Sinnesorgans entsteht.
Bestätigt das ärztliche Gutachten etwa einen Verlust des Gehörs als Unfallfolge, bestimmt der Versicherer anhand der Gliedertaxe den sich daraus ergebenden Invaliditätsgrad zur Berechnung der Versicherungsleistung.
Die Unfallversicherer bestimmen die Gliedertaxe zwar selbst, dennoch veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Empfehlungen für die Höhe der Invalidität:
| Verlust oder Funktionsunfähigkeit | Grad der Invalidität in Prozent |
| des Geschmackssinns | 5 |
| des Geruchssinns | 10 |
| des Gehörs auf einem Ohr | 30 |
| des Gehörs auf beiden Ohren | 60 |
| eines Auges | 50 |
| beider Augen | 100 |
| eines Fingers (außer Zeigefinger und Daumen) | 5 |
| eines Zeigefingers | 10 |
| eines Daumens | 20 |
| einer Hand | 55 |
| eines Arms bis unterhalb des Ellenbogengelenks | 60 |
| eines Arms bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65 |
| von Zehen (außer großer Zeh) | 2 |
| des großen Zehs | 5 |
| eines Fußes | 40 |
| eines Beins bis zur Mitte des Unterschenkels | 40 |
| eines Beins unterhalb des Knies | 45 |
| eines Beins bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 |
| eines Beins über der Mitte des Oberschenkels | 70 |
Quelle: dieversicherer.de, Stand: April 2026
Diese Invaliditätsgrade beziehen sich auf den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit der genannten Körperteile und Sinnesorgane. Bei einem Teilverlust sinkt der Grad der Invalidität entsprechend der ärztlich festgestellten Beeinträchtigung.
Zudem legt der Gesamtverband der Versicherer in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) fest, dass der Invaliditätsgrad maximal 100 Prozent betragen kann, auch wenn die Addition einzelner Grade eine höhere Summe ergibt.
FAQ – häufige Fragen zur Invalidität in der Unfallversicherung
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