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Invalidität und Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung

Invalidität-Invaliditätsgrad
Invalidität: Wichtig zu wissen
  • Für Unfallversicherungen gilt als invalide, wer infolge eines Unfalls durch dauerhafte Gesundheitsschäden beeinträchtigt ist.
  • Damit die private Unfallversicherung zahlt, muss die Invalidität in einem ärztlichen Gutachten festgestellt werden.
  • Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Grundsumme, dem Invaliditätsgrad, der Gliedertaxe des Versicherers und – je nach Vertrag – einer möglichen Progression.
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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist Invalidität in der Unfallversicherung?

In der Unfallversicherung ist von Invalidität die Rede, wenn ein Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit verursacht. Ein dauerhafter Schaden liegt dann vor, wenn er länger als drei Jahre besteht und nicht mit einer Verbesserung des Gesundheitszustands zu rechnen ist.

Der Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigung wird mit dem Invaliditätsgrad angegeben. Er misst prozentual, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls dauerhaft eingeschränkt ist. Der Invaliditätsgrad bildet die Grundlage für die Höhe der Leistung der privaten Unfallversicherung. Der Grad wird mittels einer Gliedertaxe bestimmt, welche feste Prozentsätze für die verschiedenen Körperteile definiert.


Wann zahlt die private Unfallversicherung bei Invalidität?

Etwa jeder dritte Haushalt in Deutschland hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung stellt die Abdeckung des Invaliditätsfalls dar: Die Unfallversicherung zahlt bei Invalidität als Unfallfolge eine vertraglich vereinbarte Kapitalsumme. Damit die Unfallversicherung zahlt, müssen zumeist folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Invalidität: Die körperliche oder geistige Beeinträchtigung muss dauerhaft vorliegen.
  • Unfallfolge: Der Unfallversicherer zahlt im Regelfall nur dann, wenn die Invalidität durch einen Unfall verursacht worden ist.
  • PAUKE-Schema: Bei dem Unfall handelt es sich um ein plötzlich (P), von außen (A), unfreiwillig (U) auf den Körper (K) einwirkendes Ereignis (E) gemäß § 178 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Die Unfalldefinition einzelner Versicherer kann abweichen. Das Versicherungsvertragsgesetz geht bei Unfällen grundsätzlich von einer Unfreiwilligkeit der Versicherten aus. Die Versicherer tragen selbst die Beweislast, wenn sie eine willentlich herbeigeführte Invalidität vermuten.
  • Gutachten: Eine Ärztin oder ein Arzt muss die Invalidität in einem Gutachten feststellen. Der Versicherer kann zur Überprüfung des Befundes ebenfalls ein Ärztegutachten erstellen lassen.
  • Einhaltung vereinbarter Fristen: Das ärztliche Gutachten muss für gewöhnlich innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall beim Versicherer eingehen.

Ob die Versicherung ein Schadensereignis als Unfall akzeptiert, kann je nach Anbieter und Ereignis variieren. So zahlen manche Unfallversicherungen etwa bei Invalidität, die durch einen Unfall infolge eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes entsteht. Unfallereignisse durch einen Bandscheibenvorfall schließen wiederum viele Versicherer aus.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Welche Schadensereignisse die Unfallversicherungen von der Leistung ausschließen, ist abhängig vom Anbieter. Für gewöhnlich werden in den folgenden Fällen keine Invaliditätsleistungen gezahlt:

  • Invalidität durch Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • Invalidität durch Straftaten oder willentlich herbeigeführte Unfallereignisse,
  • Beeinträchtigungen durch Operationen, Vergiftungen oder Infektionen,
  • je nach Versicherer durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle oder Epilepsie herbeigeführte Unfälle,
  • Invalidität als Folge psychischer Erkrankungen,
  • durch Kriegshandlungen oder Radioaktivität verursachte Invalidität,
  • Invalidität aufgrund von Aktivitäten mit erhöhtem Unfallrisiko (Paragliding, Autorennen etc.).

Was zahlt die private Unfallversicherung bei Invalidität?

Jede private Unfallversicherung beinhaltet eine Grundsumme. Dabei handelt es sich um die Versicherungssumme, welche Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer im Falle einer vollständigen Invalidität von 100 Prozent erhalten. Grundsätzlich gilt, dass mit sinkendem Grad der Beeinträchtigung auch die ausgeschüttete Kapitalsumme der Unfallversicherung sinkt.

Rechenbeispiel:

  • Vereinbarte Grundsumme: 200.000 Euro
  • Festgestellter Invaliditätsgrad: 50 Prozent
  • Gezahlte Invaliditätsleistung: 50 Prozent von 200.000 Euro = 100.000 Euro

Viele Versicherungsverträge ermöglichen die Vereinbarung einer Progression. Der Grad der Invalidität ist dann nicht identisch mit dem gewährten Prozentsatz an der Grundsumme. Stattdessen findet eine prozentuale Erhöhung der Geldleistung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen statt.

Wie funktioniert die Progression je nach Invaliditätsgrad?

Die Progression ist ein optionaler Zusatzbaustein in der privaten Unfallversicherung. Sie sorgt dafür, dass die Versicherungssumme bei einem höheren Invaliditätsgrad prozentual ansteigt.

Übliche Progressionsstufen liegen bei 225, 300, 350 oder 500 Prozent, in manchen Tarifen sogar bei bis zu 1.000 Prozent. Diese Höchstwerte greifen in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent oder höher. Bei geringerer Invalidität fällt der prozentuale Zuschlag entsprechend niedriger aus. Die genaue Staffelung ist in der Progressionstabelle des jeweiligen Versicherers festgelegt.

Häufig greift die Progression ab einer Invalidität von über 25 Prozent. Unterhalb dieser Grenze wird die Leistung auf Basis der regulären Grundsumme berechnet, selbst wenn eine Progression vereinbart worden ist.

Rechenbeispiel für die mögliche Invaliditätsleistung eines fiktiven Tarifs mit einer Progression von 350 Prozent je nach Invaliditätsgrad:

  • Grundsumme: 100.000 Euro
  • Maximale Progression: 350 Prozent
Invaliditätsgrad in Prozent Leistung in Prozent Geldleistung
35 50 50.000 €
50 100 100.000 €
60 150 150.000 €
75 250 250.000 €
80 350 350.000 €

Nicht jede Versicherung bietet allen Versicherten eine Progressionsvereinbarung an. Seniorinnen und Senioren erhalten bei einigen Unfallversicherungen beispielsweise keine Progression. Ein Vergleich kann sich deshalb lohnen.

Gliedertaxe: So bestimmt die Unfallversicherung den Invaliditätsgrad

Die Unfallversicherer definieren die Höhe der Invalidität anhand der Gliedertaxe. Es handelt sich dabei um eine tabellarische Klassifizierung der Beeinträchtigung, die durch die vollständige Funktionsunfähigkeit oder den Verlust eines Körperteils oder Sinnesorgans entsteht.

Bestätigt das ärztliche Gutachten etwa einen Verlust des Gehörs als Unfallfolge, bestimmt der Versicherer anhand der Gliedertaxe den sich daraus ergebenden Invaliditätsgrad zur Berechnung der Versicherungsleistung.

Die Unfallversicherer bestimmen die Gliedertaxe zwar selbst, dennoch veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Empfehlungen für die Höhe der Invalidität:

Verlust oder Funktionsunfähigkeit Grad der Invalidität in Prozent
des Geschmackssinns 5
des Geruchssinns 10
des Gehörs auf einem Ohr 30
des Gehörs auf beiden Ohren 60
eines Auges 50
beider Augen 100
eines Fingers (außer Zeigefinger und Daumen) 5
eines Zeigefingers 10
eines Daumens 20
einer Hand 55
eines Arms bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60
eines Arms bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65
von Zehen (außer großer Zeh) 2
des großen Zehs 5
eines Fußes 40
eines Beins bis zur Mitte des Unterschenkels 40
eines Beins unterhalb des Knies 45
eines Beins bis zur Mitte des Oberschenkels 60
eines Beins über der Mitte des Oberschenkels 70

Quelle: dieversicherer.de, Stand: April 2026

Diese Invaliditätsgrade beziehen sich auf den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit der genannten Körperteile und Sinnesorgane. Bei einem Teilverlust sinkt der Grad der Invalidität entsprechend der ärztlich festgestellten Beeinträchtigung.

Zudem legt der Gesamtverband der Versicherer in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) fest, dass der Invaliditätsgrad maximal 100 Prozent betragen kann, auch wenn die Addition einzelner Grade eine höhere Summe ergibt.


FAQ – häufige Fragen zur Invalidität in der Unfallversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Maike Boldt

Maike ist seit 2011 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Sie kennt nahezu alle Bereiche des Unternehmens und weiß, welche Versicherungsfragen Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigen. Mehr über unser Team.

Maike Boldt