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Grundversorger Strom – was muss man wissen?

Grundversorger Stadtwerke
Grundversorger: Wichtig zu wissen
  • Grundversorger beliefern in einem bestimmten Einzugsgebiet die meisten Privathaushalte mit Energie.
  • Oft handelt es sich beim Grundversorger um die lokalen Stadtwerke.
  • Wechseln Sie nicht eigenständig zu einem bestimmten Stromanbieter, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet.
  • Grundversorger dürfen Haushalte nur in extremen Fällen als Kundinnen und Kunden ablehnen.
  • Grundversorgungstarife sind durchschnittlich teurer als die Alternativen (Quelle: Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Stand: 4/2025).
  • Grundversorgungsverträge haben eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.
  • Mit dem kostenlosen und unverbindlichen Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie günstige Stromtarife und können durch einen Wechsel jährlich bis zu 850 Euro sparen.

Was ist die Grundversorgung mit Strom?

Unter Grundversorgung versteht man die Versorgung mit Strom oder Gas zum Standard-Tarif des örtlichen Grundversorgers. Der Grundversorger ist der Anbieter, der vor Ort die meisten Haushalte beliefert. Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt in Deutschland mit Strom beliefert wird. Ziehen Sie etwa in eine neue Wohnung, erhalten Sie für gewöhnlich automatisch Strom aus der Grundversorgung.

Das bedeutet: Beim Grundversorger müssen Sie sich nicht extra anmelden. Sobald Sie nach einem Einzug, Umzug oder Wohnungswechsel erstmals Elektrizität nutzen und Strom verbrauchen, werden Sie dem lokalen Grundversorger zugeordnet, sofern nicht eine der folgenden Ausnahmen gilt:

  • Für den Stromzähler Ihrer Wohnung gilt bereits ein anderer Stromvertrag.
  • Ihr bisheriger Stromtarif gilt auch am neuen Wohnort und wird auf diesen übertragen.

Wer stattdessen aktiv einen günstigeren Tarif wählen möchte, sollte den Stromvertrag bei Umzug rechtzeitig vor dem Einzug klären.

Erhalte ich Strom aus der Grundversorgung?

Wer sich nicht selbst aktiv um einen Stromanbieter oder Gasanbieter bemüht, wird also automatisch durch den lokalen Grundversorger beliefert. Verbrauchen Sie das erste Mal Strom an Ihrem Wohnort und haben Sie keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen, erhalten Sie Energie aus dem Standard-Stromtarif des örtlichen Grundversorgers.


Wer ist der Grundversorger an meinem Wohnort?

Ihr Grundversorger ist der Anbieter, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder mit Gas versorgt. Es gibt folglich Stromgrundversorger und Gasgrundversorger. Oft sind die Stadtwerke die lokalen Grundversorger, dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Alternativ können Sie Ihren Netzbetreiber kontaktieren, um den Grundversorger zu ermitteln. Der Stromnetzbetreiber wird auf Ihrer Stromrechnung aufgeführt, manchmal in Form eines Codes mit 13 Ziffern. Für welchen Netzbetreiber dieser steht, können Sie bei den Vergabestellen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) online einsehen.

Die Merkmale von Grundversorgern auf einen Blick

Folgende Kriterien zeichnen Grundversorger aus:

  • Nur ein Grundversorger pro Standort: Für jeden Standort gibt es nur einen Grundversorger für je Strom und Gas. Es handelt sich um den Anbieter, der vor Ort die meisten Haushalte mit Strom beziehungsweise Gas versorgt.
  • Garantierte Energielieferung: Im Gegensatz zu anderen Lieferanten dürfen Grundversorger in ihrem Netzgebiet keine Haushaltskunden und -kundinnen ablehnen.
  • Besondere Pflichten und Kündigungsbedingungen: Grundversorger können Bestandskundinnen und -kunden nur dann kündigen, wenn diese
    a) trotz Mahnungen zahlungsunfähig bleiben und die Kündigung vorab angekündigt wurde oder
    b) wenn diese sich strafbar gemacht haben, etwa durch Manipulation an den Gas- oder Stromzählern.
  • Kurze Kündigungsfristen für Haushalte: Die Frist in der Grundversorgung beträgt zwei Wochen und ist daher weitaus kürzer als die anderer Anbieter.
  • Default-Anbieter: Haushalte, die nicht selbst nach geeigneten Stromanbietern suchen, beziehen automatisch Energie in der Grundversorgung.

Was kostet Strom in der Grundversorgung?

Arbeitspreise, Grundpreise und Bruttopreise unterscheiden sich je nach Energieanbieter und Netzgebiet. Grundversorgungsverträge sind laut Monitoringbericht 2025 von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur jedoch im Schnitt deutlich teurer als die anderer Lieferanten.

Dieser Trend zieht sich entsprechend der Monitoringberichte bereits über Jahre hin. Nur während der starken Preiserhöhungen am gesamten Strommarkt 2022 und 2023 boten Grundversorger im Schnitt erstmals nicht die teuersten Preise an. Seit 2024 sind die Strompreise jedoch insgesamt gesunken. Die Grundversorger verzeichnen laut Monitoringberichten 2024 und 2025 durchschnittlich erneut die teuersten Preise. Auch Verträge außerhalb der Grundversorgung sind beim Grundversorger teurer als bei anderen Anbietern.

Grundversorger sind als Energielieferanten meist auch in Regionen tätig, in denen sie nicht die Grundversorgung stellen. An diesen Orten sind sie reguläre Stromversorger mit oft abweichenden Preisen.

Die wichtigsten Merkmale von Grundversorgungs- und Sondertarifen im Überblick
Kriterium Grundversorgung Sondertarif beim Grundversorger
Preis Im Schnitt höher als andere Tarife. Häufig günstiger als die Grundversorgung,
im Schnitt teurer als Angebote anderer Lieferanten.
Vertrags­laufzeit keine bis zu 24 Monate
Kündigungs­frist Innerhalb von 14 Tagen kündbar. Kündigungsfristen variieren je nach Vertrag,
nach Ablauf der Erstlaufzeit meist innerhalb eines Monats kündbar.
Preis­garantie nein tarifabhängig

Strompreise bei einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 und 5.000 kWh

Vertragsart Durchschnitts­kosten 2025 Durchschnitts­kosten 2024 Durchschnitts­kosten 2023 Durchschnittskosten 2022
Grundversorgung 44,93 Cent pro kWh 45,62 Cent pro kWh 47,88 Cent pro kWh 35,70 Cent pro kWh
Sondertarif bei Grundversorger 39,51 Cent pro kWh 41,03 Cent pro kWh 44,81 Cent pro kWh 34,86 Cent pro kWh
Tarif bei anderem Anbieter 38,20 Cent pro kWh 39,86 Cent pro kWh 43,99 Cent pro kWh 37,22 Cent pro kWh

Quellen: Monitoringberichte 2022, 2024, 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt

Warum ist die Grundversorgung häufig teurer?

Der höhere Strompreis der Grundversorger hat verschiedene Gründe, die je nach Anbieter variieren können. Dazu gehört primär die Sicherung der Energieversorgung: Grundversorger sollen die Stromversorgung in Deutschland sicherstellen und können weniger Kundinnen und Kunden ablehnen als andere Anbieter. Sie kaufen deshalb langfristig größere Mengen an Strom ein und warten nicht im selben Maße auf günstige Strommarkt-Entwicklungen wie andere Lieferanten.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Grundversorger nicht auf Preiserhöhungen an der Strombörse reagieren. Zudem gibt es in Grundversorgungstarifen keine Preisgarantie. Bei steigenden Kosten kann der Versorger Ihren Strompreis daher jederzeit erhöhen. Ein Stromkostenvergleich und anschließender Anbieterwechsel kann deshalb beim Sparen helfen.


Keine Versorgungslücken beim Anbieterwechsel dank Ersatzversorgung

Entscheiden Sie sich für den Wechsel zu einem anderen Stromanbieter, ist die Stromversorgung jederzeit sichergestellt. Kann der neue Lieferant Sie unplanmäßig nicht mit Strom beliefern oder kommt es zu Lieferverzögerungen, sind die Grundversorger gesetzlich zur Notversorgung verpflichtet.

Die Ersatzversorgung ist für maximal drei Monate garantiert, sodass Sie keine Unterbrechungen bei der Versorgung befürchten müssen. Sie ist jedoch an keine Kündigungsfrist gebunden – Sie können also jederzeit in einen anderen Tarif wechseln.


Strom aus der Grundversorgung kündigen – kürzere Frist als andere Anbieter

Grundversorgungsverträge sind binnen 14 Tagen kündbar.

Bei anderen Energielieferanten beträgt die Mindestlaufzeit oftmals ein Jahr oder gar 24 Monate. Die Kündigungsfrist für einen solchen Tarif beläuft sich zumeist auf einen Monat, sechs Wochen oder drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, sofern er vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden ist. Tarife, die danach vereinbart worden sind, haben eine Frist von maximal einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit und sind anschließend binnen eines Monats kündbar.

Verträge mit dem Grundversorger außerhalb der Grundversorgung haben ähnliche Bedingungen und Kündigungsfristen wie die anderer Anbieter. Die Strompreise sind in diesen Verträgen häufig ein wenig günstiger als in der Grundversorgung, die Kündigungsfristen jedoch weitaus länger.

Grundversorgung erst nach Zusage von anderem Anbieter kündigen

Grundversorger haben laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Pflicht, Haushalte mit Gas und Strom zu beliefern; andere Anbieter können potenzielle Neukundinnen und Neukunden ablehnen.

Vor der Kündigung des Grundversorgungsvertrags ist es deshalb wichtig, zunächst die Zusage eines anderen Anbieters zu haben.


FAQ – häufig gestellte Fragen zu Stromgrundversorgern

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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