Grundversorger Strom – was muss man wissen?
Was ist die Grundversorgung mit Strom?
Unter Grundversorgung versteht man die Versorgung mit Strom oder Gas zum Standard-Tarif des örtlichen Grundversorgers. Der Grundversorger ist der Anbieter, der vor Ort die meisten Haushalte beliefert. Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt in Deutschland mit Strom beliefert wird. Ziehen Sie etwa in eine neue Wohnung, erhalten Sie für gewöhnlich automatisch Strom aus der Grundversorgung.
Das bedeutet: Beim Grundversorger müssen Sie sich nicht extra anmelden. Sobald Sie nach einem Einzug, Umzug oder Wohnungswechsel erstmals Elektrizität nutzen und Strom verbrauchen, werden Sie dem lokalen Grundversorger zugeordnet, sofern nicht eine der folgenden Ausnahmen gilt:
Wer stattdessen aktiv einen günstigeren Tarif wählen möchte, sollte den Stromvertrag bei Umzug rechtzeitig vor dem Einzug klären.
Erhalte ich Strom aus der Grundversorgung?
Wer sich nicht selbst aktiv um einen Stromanbieter oder Gasanbieter bemüht, wird also automatisch durch den lokalen Grundversorger beliefert. Verbrauchen Sie das erste Mal Strom an Ihrem Wohnort und haben Sie keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen, erhalten Sie Energie aus dem Standard-Stromtarif des örtlichen Grundversorgers.
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, sollten Sie am Tag des Einzugs die Zählerstände und Zählernummern Ihrer Gas- und Stromzähler fotografieren und im Übergabeprotokoll der Wohnung beilegen.
Dies ist wichtig für eine korrekte Abrechnung durch den Grundversorger. Ihr neuer Versorger braucht diese Informationen zudem bei einem Stromanbieterwechsel. Sie stellen auf diese Weise sicher, dass Sie nicht für den Stromverbrauch der vorherigen Bewohnerinnen und Bewohner aufkommen.
Wer ist der Grundversorger an meinem Wohnort?
Ihr Grundversorger ist der Anbieter, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder mit Gas versorgt. Es gibt folglich Stromgrundversorger und Gasgrundversorger. Oft sind die Stadtwerke die lokalen Grundversorger, dies ist jedoch nicht immer der Fall.
Mit dem kostenlosen und unverbindlichen Vergleich im Stromrechner auf Tarifcheck.de finden Sie mit wenigen Klicks heraus, welcher Anbieter für die Strom-Grundversorgung vor Ort zuständig ist:
Der Vergleichstarif sowie die weiteren Angebote beinhalten alle relevanten Preis- und Tarifdetails. Haben Sie einen günstigeren Tarif gefunden, können Sie Ihren Wechsel zum neuen Anbieter direkt online und ohne Mehrkosten beantragen.
Alternativ können Sie Ihren Netzbetreiber kontaktieren, um den Grundversorger zu ermitteln. Der Stromnetzbetreiber wird auf Ihrer Stromrechnung aufgeführt, manchmal in Form eines Codes mit 13 Ziffern. Für welchen Netzbetreiber dieser steht, können Sie bei den Vergabestellen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) online einsehen.
Die Merkmale von Grundversorgern auf einen Blick
Folgende Kriterien zeichnen Grundversorger aus:
Was kostet Strom in der Grundversorgung?
Arbeitspreise, Grundpreise und Bruttopreise unterscheiden sich je nach Energieanbieter und Netzgebiet. Grundversorgungsverträge sind laut Monitoringbericht 2025 von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur jedoch im Schnitt deutlich teurer als die anderer Lieferanten.
Dieser Trend zieht sich entsprechend der Monitoringberichte bereits über Jahre hin. Nur während der starken Preiserhöhungen am gesamten Strommarkt 2022 und 2023 boten Grundversorger im Schnitt erstmals nicht die teuersten Preise an. Seit 2024 sind die Strompreise jedoch insgesamt gesunken. Die Grundversorger verzeichnen laut Monitoringberichten 2024 und 2025 durchschnittlich erneut die teuersten Preise. Auch Verträge außerhalb der Grundversorgung sind beim Grundversorger teurer als bei anderen Anbietern.
Grundversorger sind als Energielieferanten meist auch in Regionen tätig, in denen sie nicht die Grundversorgung stellen. An diesen Orten sind sie reguläre Stromversorger mit oft abweichenden Preisen.
Günstigere Sondertarife bei Grundversorgern mit anderen Anbietern vergleichen
Verbraucherinnen und Verbraucher können mit den Versorgern auch Sonderverträge außerhalb der Grundversorgung abschließen. Die Bruttopreise sind im Schnitt günstiger als in der Grundversorgung – jedoch nicht so günstig wie die Tarife anderer Anbieter, so der Monitoringbericht 2025.
Ein Tarifvergleich kann sich folglich lohnen. Ein Anbieterwechsel kann bis zu 850,00 Euro Ersparnis im Jahr ermöglichen. Der Strompreisvergleich schlüsselt Ihnen dabei Grundpreis, Arbeitspreis und Endpreis inklusive aller Umlagen, Steuern, Netzentgelte und Boni transparent auf.
Ein Vergleich kann auch sinnvoll sein, wenn Sie bei Ihrem Grundversorger bleiben und dennoch Stromkosten sparen möchten. Vergleichen Sie in diesem Fall einfach die Sondertarife Ihres Grundversorgers. Auch die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass diese mehrheitlich günstiger sind als die Grundversorgung. Dafür binden Sie sich für gewöhnlich länger an den Anbieter.
| Kriterium | Grundversorgung | Sondertarif beim Grundversorger |
| Preis | Im Schnitt höher als andere Tarife. |
Häufig günstiger als die Grundversorgung, im Schnitt teurer als Angebote anderer Lieferanten. |
| Vertragslaufzeit | keine | bis zu 24 Monate |
| Kündigungsfrist | Innerhalb von 14 Tagen kündbar. |
Kündigungsfristen variieren je nach Vertrag, nach Ablauf der Erstlaufzeit meist innerhalb eines Monats kündbar. |
| Preisgarantie | nein | tarifabhängig |
Strompreise bei einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 und 5.000 kWh
| Vertragsart | Durchschnittskosten 2025 | Durchschnittskosten 2024 | Durchschnittskosten 2023 | Durchschnittskosten 2022 |
| Grundversorgung | 44,93 Cent pro kWh | 45,62 Cent pro kWh | 47,88 Cent pro kWh | 35,70 Cent pro kWh |
| Sondertarif bei Grundversorger | 39,51 Cent pro kWh | 41,03 Cent pro kWh | 44,81 Cent pro kWh | 34,86 Cent pro kWh |
| Tarif bei anderem Anbieter | 38,20 Cent pro kWh | 39,86 Cent pro kWh | 43,99 Cent pro kWh | 37,22 Cent pro kWh |
Quellen: Monitoringberichte 2022, 2024, 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt
Warum ist die Grundversorgung häufig teurer?
Der höhere Strompreis der Grundversorger hat verschiedene Gründe, die je nach Anbieter variieren können. Dazu gehört primär die Sicherung der Energieversorgung: Grundversorger sollen die Stromversorgung in Deutschland sicherstellen und können weniger Kundinnen und Kunden ablehnen als andere Anbieter. Sie kaufen deshalb langfristig größere Mengen an Strom ein und warten nicht im selben Maße auf günstige Strommarkt-Entwicklungen wie andere Lieferanten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Grundversorger nicht auf Preiserhöhungen an der Strombörse reagieren. Zudem gibt es in Grundversorgungstarifen keine Preisgarantie. Bei steigenden Kosten kann der Versorger Ihren Strompreis daher jederzeit erhöhen. Ein Stromkostenvergleich und anschließender Anbieterwechsel kann deshalb beim Sparen helfen.
Keine Versorgungslücken beim Anbieterwechsel dank Ersatzversorgung
Entscheiden Sie sich für den Wechsel zu einem anderen Stromanbieter, ist die Stromversorgung jederzeit sichergestellt. Kann der neue Lieferant Sie unplanmäßig nicht mit Strom beliefern oder kommt es zu Lieferverzögerungen, sind die Grundversorger gesetzlich zur Notversorgung verpflichtet.
Die Ersatzversorgung ist für maximal drei Monate garantiert, sodass Sie keine Unterbrechungen bei der Versorgung befürchten müssen. Sie ist jedoch an keine Kündigungsfrist gebunden – Sie können also jederzeit in einen anderen Tarif wechseln.
In der Notversorgung zahlen Sie meist mehr für Ihren Strom als in anderen Tarifen. Die Grundversorger richten die Preise der Ersatztarife an den Börsenpreisen aus. Die Lieferanten können den Strompreis jeweils zum Ersten und 15. eines Monats anpassen, um gestiegene Kosten an die Haushalte weiterzugeben.
Beachten Sie die folgenden Tipps, um nicht zu viel für Ihren Strom zu zahlen:
Strom aus der Grundversorgung kündigen – kürzere Frist als andere Anbieter
Grundversorgungsverträge sind binnen 14 Tagen kündbar.
Bei anderen Energielieferanten beträgt die Mindestlaufzeit oftmals ein Jahr oder gar 24 Monate. Die Kündigungsfrist für einen solchen Tarif beläuft sich zumeist auf einen Monat, sechs Wochen oder drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, sofern er vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden ist. Tarife, die danach vereinbart worden sind, haben eine Frist von maximal einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit und sind anschließend binnen eines Monats kündbar.
Verträge mit dem Grundversorger außerhalb der Grundversorgung haben ähnliche Bedingungen und Kündigungsfristen wie die anderer Anbieter. Die Strompreise sind in diesen Verträgen häufig ein wenig günstiger als in der Grundversorgung, die Kündigungsfristen jedoch weitaus länger.
Grundversorgung erst nach Zusage von anderem Anbieter kündigen
Grundversorger haben laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Pflicht, Haushalte mit Gas und Strom zu beliefern; andere Anbieter können potenzielle Neukundinnen und Neukunden ablehnen.
Vor der Kündigung des Grundversorgungsvertrags ist es deshalb wichtig, zunächst die Zusage eines anderen Anbieters zu haben.
Schließen Sie den Vertrag mit dem neuen Anbieter über Tarifcheck.de ab, übernimmt der neue Versorger in der Regel auf Wunsch die Kündigung beim Grundversorger. Da Sie den Grundversorgungstarif jederzeit innerhalb von zwei Wochen kündigen können, brauchen Sie sich nicht um die Einhaltung von Fristen zu sorgen.
FAQ – häufig gestellte Fragen zu Stromgrundversorgern
1. Wie lange kann ich in der Grundversorgung bleiben?
2. Wer hat ein Anrecht auf die Grundversorgung?
3. Erfolgt die Grundversorgung mit Ökostrom?
4. Wie kann ich aus der Grundversorgung zu einem anderen Anbieter wechseln?
5. Entsteht bei einem Wechsel des Stromanbieters eine Versorgungslücke?
6. Was versteht man unter Ersatzversorgung?
7. Wie viele Privathaushalte in Deutschland sind in der Stromgrundversorgung?
8. Wie sind Grundversorger zu Transparenz und Preisgleichheit verpflichtet?
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