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Grundversorger Strom – was muss man wissen?

Grundversorger Stadtwerke
Grundversorger: Wichtig zu wissen
  • Grundversorger gibt es je für Strom und Gas.
  • Die Versorger beliefern in einem bestimmten Einzugsgebiet die meisten Privathaushalte mit Energie.
  • Wer sich nicht selber um einen Strom- beziehungsweise einen Gasanbieter kümmert, wird dem Grundversorger automatisch zugeordnet.
  • Grundversorger dürfen Haushalte nur in extremen Fällen als Kundinnen und Kunden ablehnen.
  • Grundversorgungsverträge haben eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.
  • Vor Beginn der Energiekrise 2022 waren die Grundversorgungsverträge im Schnitt teurer als die Tarife anderer Anbieter. Derzeit gehen die Tendenzen in die andere Richtung (Stand: Oktober 2022).

Was ist ein Grundversorger für Strom?

Ein Grundversorger ist der Anbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt – entweder mit Strom oder mit Gas. Es gibt folglich Stromgrundversorger und Gasgrundversorger. Oft sind die Stadtwerke die lokalen Grundversorger, dies ist jedoch nicht ausnahmslos der Fall.

Es gilt: Wer sich nicht selber aktiv um einen Stromanbieter oder auch Gasanbieter bemüht, wird automatisch durch den lokalen Versorger beliefert.

Besondere Merkmale eines Grundversorgers
  • Besonders viele Kundinnen und Kunden an einem Standort: Gas- und Stromgrundversorger beliefern in einem bestimmten Haushaltsgebiet die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher.
  • Nur ein Grundversorger pro Standort: Für jeden Standort gibt es nur je einen Strom- und einen Gasgrundversorger, der für je einen Zeitraum von drei Jahren von dem Stromnetzwerkbetreiber beziehungsweise dem Gasnetzwerkbetreiber festgelegt wird.
  • Besondere Pflichten bezüglich der Energielieferung: Im Gegensatz zu anderen Lieferanten dürfen Grundversorger in ihrem Netzgebiet keine Haushaltskunden und -kundinnen ablehnen.
  • Besondere Grundversorgerpflichten bezüglich der Kündigungsbedingungen: Sie können Bestandskundinnen und -kunden nur dann kündigen, wenn 1) diese trotz Mahnungen zahlungsunfähig bleiben und die Kündigung vorab angekündigt wurde oder 2) sie sich beispielsweise dadurch strafbar gemacht haben, dass sie die Gas- beziehungsweise Stromzähler bearbeiten, um den Eigenverbrauch zu vertuschen.
  • Kurze Kündigungsfristen für Abnehmerinnen und Abnehmer: Die Frist in der Grundversorgung beträgt zwei Wochen und ist daher weitaus kürzer als die anderer Anbieter.
  • Default-Anbieter: Haushaltskunden und -kundinnen, die nicht selber nach geeigneten Strom- und Gasanbietern suchen, beziehen automatisch Energie in der Grundversorgung, beispielsweise wenn sie in eine neue Wohnung ziehen.
  • Abweichende Preise: Grundversorgungsverträge sind laut Monitoringbericht 2021 von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur im Schnitt meist deutlich teurer als die anderer Lieferanten. Aufgrund der Energiekriese 2022 hat sich das Kostengefüge verschoben und unterliegt auch aktuell Schwankungen (Stand: April 2023).
  • Andere Vertragsmöglichkeiten bei Grundversorgern: Verbraucher und Verbraucherinnen können mit den Versorgern auch Sonderverträge außerhalb der Grundversorgung abschließen, die Bruttopreise waren, zumindest vor Beginn der Energiekrise, oft günstiger als die Grundversorgung, jedoch nicht so günstig wie die Tarife anderer Anbieter, so der Monitoringbericht 2021.
  • Grundversorger außerhalb des Versorgungsgebiets: Die Energielieferanten operieren meist auch in Regionen, in denen sie nicht die Grundversorgung stellen. An diesen Orten sind sie reguläre Anbieter mit oft anderen Preisen.

Grundversorger Strom – herausfinden, wer lokal zuständig ist

Wenn Sie herausfinden möchten, wer bei Ihnen vor Ort der Strom-Grundversorger ist, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Machen Sie einen Vergleich mit dem Stromrechner auf Tarifcheck.de: Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und den jährlichen Stromverbrauch an. Der in der Suchmaske eingestellte Vergleichstarif ist jeweils der Tarif des Grundversorgers an diesem Standort. Sie finden den Vergleichstarif sowohl direkt über den Suchergebnissen als auch als letztes Suchergebnis unter Ihr (aktueller) Vergleichstarif. Der Vergleichstarif sowie die anderen Angebote beinhalten alle relevanten Preis- und Tarifdetails.
  2. Netzbetreiber kontaktieren: Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber, wer in Ihrer Region der Grundversorger ist. Der Netzbetreiber wird auf Ihrer Stromrechnung aufgeführt, manchmal im Form eines Codes mit 13 Ziffern. Für welchen Stromnetzbetreiber dieser steht, können Sie bei den Vergabestellen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) online einsehen.

Oft, aber nicht immer, handelt es sich beim Grundversorger um die lokalen Stadtwerke.


Strom Grundversorgung Preis – wie teuer sind die Provider?

Arbeitspreise, Grundpreise und Bruttopreise unterscheiden sich je nach Energieanbieter und Netzgebiet. Zudem gibt es Unterschiede zwischen Grundversorgungstarifen und anderen Sonderverträgen, die mit dem lokalen Grundversorger für Strom abgeschlossen werden.

Laut Daten der Monitoringberichte von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt sind Grundversorger jedoch seit Jahren tendenziell teurer als andere Anbieter. Laut Monitoringbericht 2022 war dies 2022 erstmals nicht der Fall. Die starken Strompreiserhöhungen der letzten Monate mit Kosten von mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) wurden dabei jedoch noch nicht berücksichtigt (Stand April 2023).

Strompreise bei einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 und 5.000 kWh

Vertragsart Durchschnittskosten 2022 Durchschnittskosten 2021
Grundversorgung 35,70 Cent pro kWh 33,80 Cent pro kWh
Anderer Tarif bei Grundversorger 34,86 Cent pro kWh 31,89 Cent pro kWh
Tarif bei anderem Anbieter 37,22 Cent pro kWh 32,70 Cent pro kWh

Stand: 2022

Wenn Sie herausfinden möchten, zu welchen Arbeitspreisen beziehungsweise Grundpreisen die Grundversorgung derzeit an Ihrem Wohnort angeboten wird, dann öffnen Sie einfach den Stromrechner auf Tarifcheck.de. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in die Eingabemaske ein und der Grundversorgungspreis wird Ihnen umgehend über den Suchergebnissen als Vergleichstarif angezeigt. Alle Preise sind selbstverständlich Endpreise inklusive Umlagen, Steuern und Netzentgelten.


Strom Grundversorgung anmelden – wie funktioniert das?

Beim Grundversorger müssen Sie sich nicht extra anmelden. Sobald Sie nach einem Einzug, Umzug oder Wohnungswechsel erstmals Elektrizität nutzen und Strom verbrauchen, werden Sie dem lokalen Grundversorger automatisch zugeordnet. Auch wenn Sie in die Ersatzversorgung rutschen, beispielsweise weil Ihr aktueller Stromanbieter Insolvenz angemeldet hat, beziehen Sie automatisch ohne Versorgungslücke Energie vom örtlichen Grundversorger. Schließlich soll dieser die Energiebelieferung in allen Haushalten Deutschlands gewährleisten.

Sie können sich natürlich auch direkt bei Ihrem Grundversorger melden, sofern Sie möchten oder sich vor dem Einzug einen anderen Energieversorger Ihrer Wahl suchen.

Ein Tipp: Checken Sie vor der erstmaligen Nutzung von Strom in einer neuen Wohnung die Zählerstände, damit Sie wissen, wie viel Energie Sie verbraucht haben und nicht gegebenenfalls für den Stromverbrauch der vorherigen Bewohnerinnen oder Bewohner aufkommen.


Grundversorgung Strom kündigen – kürzere Frist als andere Anbieter

Grundversorgungsverträge sind binnen 14 Tagen kündbar. Bei anderen Energielieferanten beträgt die Mindestlaufzeit oftmals ein Jahr oder gar 24 Monate, die Kündigungsfrist für einen solchen Tarif liegt zwischen einem Monat, sechs Wochen oder drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit, sofern er vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden ist. Tarife, die danach vereinbart worden sind, haben eine Frist von maximal einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit und sind anschließend binnen einem Monat kündbar.

Verträge mit dem Grundversorger außerhalb der Grundversorgung haben ähnliche Bedingungen und Kündigungsfristen wie die anderer Anbieter. Die Strompreise sind in diesen Verträgen häufig ein wenig günstiger als in der Grundversorgung, die Kündigungsfristen jedoch weitaus länger.


Wie viele Privathaushalte in Deutschland sind in der Stromgrundversorgung?

Insgesamt haben laut Monitoringbericht 2022 ein Viertel der Privathaushalte einen Grundversorgungsvertrag für Strom (Stand: April 2021). Hier sind die Infos zu Haushaltskunden und -kundinnen im Detail.

  • Grundversorgungsvertrag: 25 Prozent der Haushalte.
  • Anderer Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger: 37 Prozent der Haushalte.
  • Vertrag mit einem anderen Stromlieferanten: 38 Prozent der Haushalte.

FAQ – häufig gestellte Fragen zu Stromgrundversorgern

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