Grundversorger Strom – was muss man wissen?
Was ist ein Grundversorger für Strom?
Ein Grundversorger ist der Anbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt – entweder mit Strom oder mit Gas. Es gibt folglich Stromgrundversorger und Gasgrundversorger. Oft sind die Stadtwerke die lokalen Grundversorger, dies ist jedoch nicht ausnahmslos der Fall.
Es gilt: Wer sich nicht selber aktiv um einen Stromanbieter oder auch Gasanbieter bemüht, wird automatisch durch den lokalen Versorger beliefert.
Grundversorger Strom – herausfinden, wer lokal zuständig ist
Wenn Sie herausfinden möchten, wer bei Ihnen vor Ort der Strom-Grundversorger ist, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Machen Sie einen Vergleich mit dem Stromrechner auf Tarifcheck.de: Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und den jährlichen Stromverbrauch an. Der in der Suchmaske eingestellte Vergleichstarif ist jeweils der Tarif des Grundversorgers an diesem Standort. Sie finden den Vergleichstarif sowohl direkt über den Suchergebnissen als auch als letztes Suchergebnis unter
Ihr (aktueller) Vergleichstarif
. Der Vergleichstarif sowie die anderen Angebote beinhalten alle relevanten Preis- und Tarifdetails. - Netzbetreiber kontaktieren: Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber, wer in Ihrer Region der Grundversorger ist. Der Netzbetreiber wird auf Ihrer Stromrechnung aufgeführt, manchmal im Form eines Codes mit 13 Ziffern. Für welchen Stromnetzbetreiber dieser steht, können Sie bei den Vergabestellen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) online einsehen.
Oft, aber nicht immer, handelt es sich beim Grundversorger um die lokalen Stadtwerke.
Strom Grundversorgung Preis – wie teuer sind die Provider?
Arbeitspreise, Grundpreise und Bruttopreise unterscheiden sich je nach Energieanbieter und Netzgebiet. Zudem gibt es Unterschiede zwischen Grundversorgungstarifen und anderen Sonderverträgen, die mit dem lokalen Grundversorger für Strom abgeschlossen werden.
Laut Daten der Monitoringberichte von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt sind Grundversorger jedoch seit Jahren tendenziell teurer als andere Anbieter. Laut Monitoringbericht 2022 war dies 2022 erstmals nicht der Fall. Die starken Strompreiserhöhungen der letzten Monate mit Kosten von mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) wurden dabei jedoch noch nicht berücksichtigt (Stand April 2023).
Strompreise bei einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 und 5.000 kWh
Vertragsart | Durchschnittskosten 2022 | Durchschnittskosten 2021 |
Grundversorgung | 35,70 Cent pro kWh | 33,80 Cent pro kWh |
Anderer Tarif bei Grundversorger | 34,86 Cent pro kWh | 31,89 Cent pro kWh |
Tarif bei anderem Anbieter | 37,22 Cent pro kWh | 32,70 Cent pro kWh |
Stand: 2022
Wenn Sie herausfinden möchten, zu welchen Arbeitspreisen beziehungsweise Grundpreisen die Grundversorgung derzeit an Ihrem Wohnort angeboten wird, dann öffnen Sie einfach den Stromrechner auf Tarifcheck.de. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in die Eingabemaske ein und der Grundversorgungspreis wird Ihnen umgehend über den Suchergebnissen als Vergleichstarif angezeigt. Alle Preise sind selbstverständlich Endpreise inklusive Umlagen, Steuern und Netzentgelten.
Grundversorger müssen ihre Preise und Geschäftsbedingungen für den Bezug von Strom (und Gas) in der Grundversorgung öffentlich machen, sowohl auf ihrer Online-Präsenz als auch in lokalen Zeitungen oder Amtsblättern. Das besagt Paragraph 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), manchmal auch Stromgrundversorgungsverordnung genannt.
Preis- und Vertragsänderungen in der allgemeinen Versorgung dürfen erst sechs Wochen nach diesbezüglichen öffentlichen Bekanntmachungen der Änderungen erfolgen. Diese Änderungen müssen nicht nur publik gemacht werden, sondern Kundinnen und Kunden parallel schriftlich mitgeteilt werden.
Laut gesetzlicher Anordnung müssen Grundversorger ab dem 1. November 2022 in der Grundversorgung einheitliche Preise haben. Das heißt, dass die Preise für Bestandskunden und -kundinnen nicht von den Preisen für Neukundinnen und Kunden abweichen dürfen.
Strom Grundversorgung anmelden – wie funktioniert das?
Beim Grundversorger müssen Sie sich nicht extra anmelden. Sobald Sie nach einem Einzug, Umzug oder Wohnungswechsel erstmals Elektrizität nutzen und Strom verbrauchen, werden Sie dem lokalen Grundversorger automatisch zugeordnet. Auch wenn Sie in die Ersatzversorgung rutschen, beispielsweise weil Ihr aktueller Stromanbieter Insolvenz angemeldet hat, beziehen Sie automatisch ohne Versorgungslücke Energie vom örtlichen Grundversorger. Schließlich soll dieser die Energiebelieferung in allen Haushalten Deutschlands gewährleisten.
Sie können sich natürlich auch direkt bei Ihrem Grundversorger melden, sofern Sie möchten oder sich vor dem Einzug einen anderen Energieversorger Ihrer Wahl suchen.
Ein Tipp: Checken Sie vor der erstmaligen Nutzung von Strom in einer neuen Wohnung die Zählerstände, damit Sie wissen, wie viel Energie Sie verbraucht haben und nicht gegebenenfalls für den Stromverbrauch der vorherigen Bewohnerinnen oder Bewohner aufkommen.
Grundversorgung Strom kündigen – kürzere Frist als andere Anbieter
Grundversorgungsverträge sind binnen 14 Tagen kündbar. Bei anderen Energielieferanten beträgt die Mindestlaufzeit oftmals ein Jahr oder gar 24 Monate, die Kündigungsfrist für einen solchen Tarif liegt zwischen einem Monat, sechs Wochen oder drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit, sofern er vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden ist. Tarife, die danach vereinbart worden sind, haben eine Frist von maximal einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit und sind anschließend binnen einem Monat kündbar.
Verträge mit dem Grundversorger außerhalb der Grundversorgung haben ähnliche Bedingungen und Kündigungsfristen wie die anderer Anbieter. Die Strompreise sind in diesen Verträgen häufig ein wenig günstiger als in der Grundversorgung, die Kündigungsfristen jedoch weitaus länger.
Grundversorger haben laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Pflicht, Haushalte mit Gas und Strom zu beliefern; andere Anbieter können potenzielle Neukundinnen und Neukunden ablehnen.
Vor der Kündigung des Grundversorgungsvertrags ist es deshalb wichtig, zunächst die Zusage eines anderen Anbieters zu haben.
Wurde der Vertrag mit dem neuen Anbieter über Tarifcheck.de abgeschlossen, übernimmt der neue Versorger in der Regel auf Wunsch die Kündigung beim alten Lieferanten.
Insgesamt haben laut Monitoringbericht 2022 ein Viertel der Privathaushalte einen Grundversorgungsvertrag für Strom (Stand: April 2021). Hier sind die Infos zu Haushaltskunden und -kundinnen im Detail.
FAQ – häufig gestellte Fragen zu Stromgrundversorgern
1. Wie lange kann ich in der Grundversorgung bleiben?
2. Wer hat ein Anrecht auf die Grunversorgung?
3. Erfolgt die Grundversorgung mit Ökostrom?
4. Wie kann ich aus der Grundversorgung zu einem anderen Anbieter wechseln?
5. Entsteht bei einem Wechsel des Stromanbieters eine Versorgungslücke?
6. Was versteht man unter Ersatzversorgung?
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