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Strompreisvergleich
Warum ist ein Strompreisvergleich sinnvoll?
Die Kosten für Strom steigen. Der durchschnittliche Strompreis für eine Kilowattstunde Strom betrug im Februar 2023 48,12 Cent - das ist eine Preiserhöhung von 25 Prozent im Vergleich mit der zweiten Hälfte des Jahres 2022. Das ergeben die Analysen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Als Ursache nennt der BDEW die hohen Kosten für Strombeschaffung und Stromvertrieb.
Der Strompreisvergleich zeigt: Zwischen einzelnen Anbietern gibt es große Unterschiede zwischen dem Preis pro Kilowattstunde.
Regelmäßige kostenlose und unverbindliche Stromvergleiche zeigen Ihnen sofort, ob es am Markt Stromtarife gibt, bei denen Sie weniger zahlen als bei Ihrem aktuellen Anbieter. Laut Monitoringbericht 2022 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt stehen Stromkundinnen und -kunden neben dem Grundversorger je nach Wohnort im Schnitt weitaus mehr als 100 Stromanbieter zur Auswahl. Es bestehen also gute Aussichten, durch einen Stromwechsel zu sparen. Aufgrund der großen Konkurrenz bieten viele Stromversorger im ersten Vertragsjahr zudem einen Neukundenbonus oder andere attraktive Prämien an.
Welche Punkte sind beim Strompreisvergleich wichtig?
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Verbrauch in den Stromrechner ein. Den Verbrauch finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Sie erhalten sofort eine Übersicht über verfügbare Strom- und Ökostromtarife und können die Sucherergebnisse entsprechend Ihrer Wünsche filtern.
Wichtig sind folgende Punkte:
- Die Tarifart: Pakettarife lohnen sich nur, wenn Sie Ihren Verbrauch genau einschätzen können, denn nutzen Sie mehr als das Paket hergibt, ist der Extrastrom teuer, verbrauchen Sie weniger, erhalten Sie kein Geld zurück. Tarife mit Preisgarantie sind vorteilhafter als Tarife mit Preisfixierung: Die Preisgarantie gilt für alle Bestandteile des Strompreises, die Preisfixierung nicht für Steuern und Abgaben.
- Bonuszahlungen: Bei einem Anbieterwechsel profitieren Haushalte oft von einem Sofortbonus oder Prämien. Achten Sie bei Bonustarifen darauf, dass der Bonus nicht erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ausgeschüttet wird.
- Die Laufzeit: Diese beträgt meist 12 Monate, manchmal 24 Monate. In diesem Zeitraum können Sie nicht wechseln. Preisgarantien gelten dabei meist nur für das erste Vertragsjahr.
Finden Sie auf Tarifcheck.de einen günstigeren Stromanbieter, können Sie über unserer Webseite ganz einfach den Wechsel beantragen, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Wann kann ich meinen Stromanbieter kündigen und wechseln?
In einem Grundversorgungstarif haben Sie ein zweiwöchiges Kündigungsrecht.
Bei Stromtarifen außerhalb der Grundversorgung liegt die Frist sechs Wochen bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Erstvertragslaufzeit beträgt dabei oft ein Jahr, manchmal sogar 24 Monate. Kündigen Sie nicht, verlängert sich der Stromvertrag automatisch je um ein weiteres Jahr.
Ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihr Stromlieferant die Vertragsbedingungen ändert, das wäre beispielsweise bei einer Preiserhöhung der Fall.
Einige Stromanbieter bieten als Teil ihres Wechselservice an, für Sie die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter zu übernehmen. Ratsam ist dies nur, wenn die Zeit nicht knapp bemessen ist. Andernfalls reichen Sie die Kündigung am besten selber per Einschreiben und mit Rückschein ein. Nutzen Sie dafür bei Bedarf einfach unsere kostenlosen Vordrucke.
Kündigung Stromtarif – kostenloses Muster »
Sonderkündigung Stromtarif – kostenloses Muster »
Ein Hinweis: Kündigen Sie erst, wenn Sie eine Zusage von einem neuen Energielieferanten erhalten haben. Stromanbieter können Haushalte auch ablehnen, einzig der Grundversorger ist verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Grundversorgung aufzunehmen.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Im Vergleich mit den letzten Jahren ist der Strompreis 2023 auf einem neuen Rekordhoch. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Strompreisentwicklung inklusive aller Bestandteile des Strompreises.
Strompreiszusammensetzung pro Kilowattstunde 2016 bis 2023
Posten | 2016 | 2018 | 2020 | 1. Halbjahr 2022 | 2. Halbjahr 2022 | Februar 2023 |
Beschaffung und Vertrieb | 6,26 | 6,20 | 7,51 | 14,40 | 20,64 | 25,84 |
Netzentgelt, Messung, Messtellenbetrieb | 7,01 | 7,29 | 7,75 | 8,08 | 8,08 | 9,52 |
Mehrwertsteuer | 4,60 | 4,71 | 5,08 | 5,92 | 6,40 | 7,68 |
EEG-Umlage | 6,35 | 6,79 | 6,76 | 3,72 | gestrichen | gestrichen |
Stromsteuer | 2,05 | 2,05 | 2,05 | 2,05 | 2,05 | 2,05 |
Konzessionsabgabe | 1,66 | 1,66 | 1,66 | 1,66 | 1,66 | 1,66 |
KWK-Aufschlag | 0,45 | 0,35 | 0,23 | 0,38 | 0,38 | 0,36 |
Umlage nach §19 Stromnetzentgeltverordnung | 0,38 | 0,37 | 0,36 | 0,44 | 0,44 | 0,42 |
Offshore-Netzumlage | 0,04 | 0,04 | 0,42 | 0,42 | 0,42 | 0,59 |
Umlage für altschaltbare Lasten | 0,01 | 0,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Gesamtpreis pro kWh | 28,8 Cent | 29,47 Cent | 31,81 Cent | 37,07 Cent | 40,07 Cent | 48,12 Cent |
Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) https://www.bdew.de
Stand: April 2023
Stromsperre bei finanziellen Engpässen verhindern
Aufgrund von Inflation steigen die Kosten in allen Bereichen. Viele Haushalte haben deshalb Probleme, Abschläge und Stromrechnungen umgehend zu begleichen und beobachten den Zählerstand mit Sorge.
Laut Informationen auf Bundesregierung.de sind darum für den Zeitraum der Strompreisbremse für Stromverträge (und auch Gasverträge) Gesetze zu einer erweiterten Abwendungsvereinbarung geplant.
Ist eine Abwendungsvereinbarung Teil des Vertrags, können Haushalte die Abschlagszahlungen zinsfrei und in Raten begleichen und werden trotzdem weiter mit Strom versorgt.
In Grundversorgungsverträgen haben Haushaltskunden und -kundinnen bereits ein Anrecht auf diese Vereinbarung.