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Stromanbieter kündigen

Anbieterwechsel für Strom
Stromanbieter kündigen: Wichtig zu wissen
  • Aktuelle Neukunden-Tarife liegen oft deutlich unter dem Preisniveau von Altverträgen und der Grundversorgung.
  • Um von den günstigeren Konditionen zu profitieren, ist es mitunter sinnvoll, den alten Stromanbieter zu kündigen und zu einem anderen Provider zu wechseln.
  • Je nach Art des Stromtarifs gelten unterschiedliche Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.
  • Ab dem 01.03.2022 abgeschlossene Stromverträge sind nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat kündbar.
  • Eine Strompreiserhöhung und mitunter auch ein Umzug rechtfertigen ein Sonderkündigungsrecht, sodass Sie dem Stromanbieter schon vorzeitig kündigen können.
  • Bei einem Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter für Sie auf Wunsch zuweilen die Kündigung.
  • Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich verschiedene Stromanbieter. Anschließend können Sie den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter direkt online und ohne Mehrkosten beantragen. Versorgungslücken entstehen dabei nicht, denn die lückenlose Stromversorgung beim Anbieterwechsel ist gesetzlich sichergestellt.

Was gehört in die Kündigung des Stromvertrags?

Die Kündigung eines Stromvertrags bedarf in der Regel der Textform (zum Beispiel per E-Mail, Fax oder Brief). Für gewöhnlich reicht ein formloses Schreiben aus, welches folgende Angaben enthält:

  • Name und Anschrift,
  • Name und Anschrift des Stromversorgers,
  • Vertrags- oder Kundennummer,
  • Zählernummer und gegebenenfalls MaLo-ID*,
  • Formulierung der Kündigungsabsicht,
  • Angabe des fristgerechten Kündigungszeitpunkts,
  • Bitte um Kündigungsbestätigung,
  • Ort und Datum,
  • Ihre Unterschrift.

* Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist eine elfstellige Nummer, die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden. Sie identifiziert Ihren Anschluss eindeutig, unabhängig vom Zähler.

Möchten Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, ist es zudem wichtig, einen die Kündigung rechtfertigenden Grund zu formulieren, zum Beispiel:

  • Aufgrund eines Umzugs zum TT.MM.JJ nutze ich mein Sonderkündigungsrecht.
  • Aufgrund der angekündigten Strompreiserhöhung zum TT.MM.JJ mache ich Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht.

Der Versand der Kündigung erfolgt am besten per Einschreiben. So erhalten Sie einen Beleg über den Eingang der Kündigung.

Kostenlose Musterkündigung des Stromvertrags zum Download

Das Kündigungsschreiben für den Stromvertrag ist in der Regel schnell verfasst. Nutzen Sie bei Bedarf für Ihre Stromkündigung auch unsere kostenlosen Mustervorlagen in Textform.

Kündigung Stromtarif – kostenloses Muster »

Sonderkündigung Stromtarif – kostenloses Muster »


Wann kann ich den Stromanbieter kündigen?

Damit der Wechsel zum neuen Versorger reibungslos abläuft, müssen Sie den bisherigen Stromvertrag fristgerecht kündigen. Die Kündigungsfrist ist abhängig vom gewählten Tarif und wird in den Vertragsunterlagen festgehalten. Zudem können je nach Art des Stromtarifs unterschiedliche Fristen gelten.

Kündigungsfristen für Grundversorgungstarife

Haben Sie den Stromversorger oder Ihren Stromtarif bislang nicht aktiv gewechselt, befinden Sie sich in der Grundversorgung. Es handelt sich dabei um den Standardtarif des Stromanbieters, der regional die meisten Haushalte mit Strom beliefert. Oft sind die örtlichen Stadtwerke und der Grundversorger identisch.

Für Grundversorgungstarife gilt grundsätzlich eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV / GasGVV). Kündigen Sie selbst, muss die Kündigung in Textform erfolgen, häufig übernimmt dies auch der neue Stromanbieter für Sie.

Kündigungsfristen für alternative Stromanbieter

Beziehen Sie Ihren Strom nicht aus der Grundversorgung, gelten die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Möchten Sie diesen Stromanbieter kündigen, beachten Sie die folgenden Vertragsbedingungen:

  • Vertragslaufzeit: Die Erstvertragslaufzeit ist bindend. Haben Sie kein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung oder eines Umzugs, können Sie dem Stromanbieter für gewöhnlich erst zum Ende der Laufzeit kündigen.
  • Datum des Vertragsschlusses: Verträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, sind nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit flexibel kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Die Kündigungsfrist beträgt dann maximal einen Monat. Ältere Verträge hingegen verlängern sich für gewöhnlich erneut um die volle Laufzeit (zum Beispiel zwölf Monate). Auch kann die Kündigungsfrist dann bis zu drei Monate betragen.
  • Kündigungsfrist: Je nach Tarif und Anbieter können sich die Kündigungsfristen unterscheiden. Achten Sie daher auf die Frist, um einen reibungslosen Stromanbieterwechsel zu ermöglichen.

Fristen für eine Sonderkündigung des Stromtarifs

Je nach Kündigungsgrund können Sie auch zu einem früheren Zeitpunkt kündigen, obwohl die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde. Eine solche außerordentliche Kündigung ist etwa dann möglich, wenn folgende Gründe eintreten:

Preiserhöhung

Wird Ihr Strompreis erhöht, haben Sie ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht. Sie können den Stromvertrag bei einer Preisänderung fristlos kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Gemäß § 41 Abs. 5 EnWG muss Ihr Energieversorger Sie vier Wochen vor einer Strompreiserhöhung über die Änderung der Geschäftsbedingungen informieren. In der Grundversorgung muss die Preisanpassung den Kundinnen und Kunden sogar sechs Wochen vorab mitgeteilt werden. Das besagt § 5 Abs. 2 StromGVV.

Tipp: Auch bei einer Preissenkung kann eine außerordentliche Kündigung sinnvoll sein. Denn selbst der niedrigere Strompreis Ihres Tarifs kann nach wie vor teurer sein als die Angebote anderer Stromlieferanten.

Stromanbieter bei Umzug kündigen

Ihr Sonderkündigungsrecht gilt auch für Preiserhöhungen beim Umzug. Etwa dann, wenn Ihr derzeitiger Lieferant Ihnen am neuen Wohnort den Preis für ein höheres Netzentgelt in Rechnung stellt. Ob Sie Ihren bisherigen Stromtarif aufgrund eines Umzugs vorzeitig kündigen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Umzugsklausel: Viele Stromtarife regeln die Kündigungsbedingungen bei einem Wohnortwechsel. Während einige Anbieter und Tarife beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht gewähren, bestehen andere auf einer Fortführung der Stromlieferung.
  • Wohnort außerhalb des Netzgebietes: Kann der Anbieter Sie im neuen Netzgebiet nicht mit Strom beliefern, können Sie den Tarif kündigen und zu einem anderen Versorger wechseln. Für gewöhnlich können Sie auf der Webseite Ihres Anbieters mithilfe der Postleitzahl prüfen, an welchen Orten eine Stromversorgung möglich ist.

Kann Ihr derzeitiger Energieversorger Sie hingegen auch am neuen Wohnort zu gleichen Preisen mit Strom beliefern, ist eine Sonderkündigung nicht möglich. In diesem Fall lässt sich der Stromvertrag bei Umzug ummelden statt kündigen.


Stromanbieter kündigen und mit einem Wechsel sparen

Derzeit bieten viele neue Tarife einen relativ günstigen Strompreis pro Kilowattstunde. Ein Stromvergleich kann sich daher lohnen:

  • Bis zu 850,00 Euro jährlich sparen: Mit einem Stromtarifwechsel können Sie viel Geld sparen und die oft günstigeren Konditionen von neuen Verträgen nutzen.
  • Flexibler wechseln: Je nach Tarif binden Sie sich nicht mehr oder für eine geringere Laufzeit an einen Anbieter und können so auch in Zukunft schneller in einen günstigeren Tarif wechseln.
  • Boni und Prämien: Einige Stromanbieter bieten etwa Neukunden attraktive Boni, die den Strompreis zusätzlich reduzieren.
  • Einfacher Wechsel: Über Tarifcheck.de können Sie einfach und bequem online den Anbieterwechsel beauftragen. Die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt auf Wunsch der neue Versorger.

FAQ – häufige Fragen zur Kündigung des Stromanbieters

Energieexperte Raffael Comitz

Raffael ist seit 2022 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Er bereichert unsere Redaktion mit seinem großen Wissensschatz zu den Themen Strom, Gas, Energiesparen sowie nachhaltigem Ressourcenverbrauch. Mehr über unser Team.

Raffael Comitz

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