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Haftpflicht­versicherung Studenten

Haftpflichtversicherung für Studenten

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Haftpflicht – im Studium alltägliche Risiken abdecken

Viele Studierende bestreiten den Weg zur Uni mit dem Fahrrad – zwar ist Fahrradfahren gesund und umweltfreundlich, doch es bringt auch Risiken mit sich. Verursachen Sie einen Unfall mit Personenschaden, kann dies hohe Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Neben den Behandlungskosten können unter anderem Forderungen für Schmerzensgeld und Reha-Maßnahmen auf Sie zukommen. Gerade für Studierende, die in der Regel über wenig Einkommen verfügen, haben hohe Schadensersatzforderungen schwerwiegende Folgen.

Ein Missgeschick ist schnell passiert. Da Menschen in Deutschland gesetzlich zur Haftung verpflichtet sind, ist eine private Haftpflichtversicherung für jede Person unentbehrlich. Die Privathaftpflicht gibt es schon für weit unter 100 Euro im Jahr – Kosten, die auch Studentinnen und Studenten auf keinen Fall einsparen sollten. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch benötigen Studentinnen und Studenten keine eigene Versicherung, da sie über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert sind.


Wann greift die Familienhaftpflicht der Eltern ?

Prüfen Sie als Studentin oder Student vor dem Abschluss einer Privathaftpflicht, ob Sie über die Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert sind. Denn haben Ihre Eltern bereits eine Familienhaftpflicht abgeschlossen, benötigen Sie als Studentin oder Student keine eigene Versicherung. Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie das Erststudium unmittelbar nach dem Schulabschluss aufnehmen. Einige Haftpflicht-Versicherer gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie Ihr Studium direkt nach der beruflichen Ausbildung beginnen. Dabei spielt es bei den meisten Versicherungen keine Rolle, ob Sie noch im Elternhaus wohnen oder bereits eine eigene Wohnung bezogen haben.

Je nach Versicherer müssen Studentinnen und Studenten, die zu Beginn des Studiums älter als 25 Jahre alt sind, jedoch eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Weiter gilt es zu beachten, dass die Mitversicherung in der Familienhaftpflichtversicherung nur für unverheiratete Studierende möglich ist.


Versicherungsschutz und Leistungsumfang vom Haftpflichtversicherer abhängig

Die Privathaftpflicht gehört zwar zu den freiwilligen Versicherungen, dennoch sollte diese Police keinesfalls fehlen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Diese Summe beschränkt im Versicherungsfall den Schadensersatz auf einen bestimmten Betrag – alle darüberhinausgehenden Schadensersatzforderungen müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.

Die Leistungen und Konditionen einer Haftpflichtversicherung variieren je nach Anbieter und Tarif. Einige Versicherer bieten Studentinnen und Studenten Vergünstigungen von bis 30 Prozent. Prüfen Sie vor einem Vertragsabschluss unbedingt die Versicherungsbedingungen auf Leistungsausschlüsse und vergleichen Sie die verschiedenen Angebote.


Wichtige Leistungen für Studentinnen und Studenten

1

Schäden durch Datenaustauch und Internetnutzung

Als Studentin oder Student sollten in jedem Fall darauf achten, dass Schäden an fremden Computern mitversichert sind. Aufgrund der grundsätzlich spärlichen Hörsaalbestuhlung kann es schnell passieren, dass Sie aus Versehen das teure Notebook Ihrer Kommilitonin oder Ihres Kommilitonen umstoßen. Zwar ist dieser Schaden als Sachschaden durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert, es können jedoch weitere Schäden infolge von Datenaustausch und Internetnutzung entstehen – etwa durch das versehentliche Übertragen von Viren oder Trojanern. Da Studentinnen und Studenten ihre Arbeiten und Recherchen häufig online erledigen, besteht hier ein besonders hohes Risiko.

2

Weltweiter Auslandsschutz

Prüfen Sie Ihren Vertrag auf einen weltweiten Versicherungsschutz, damit Sie als Studentin oder Student auch während des Auslandsemerstes vor alltäglichen Risiken abgesichert sind.

3

Forderungsausfalldeckung

Für den Fall, dass Sie selbst einen Schaden erleiden und die Verursacherin oder der Verursacher mittellos ist, sichern Sie sich mit der sogenannten Forderungsausfalldeckung ab.

4

Gefälligkeitsschäden und Freundschaftsdienste

Gefälligkeiten und Freundschaftsdienste sind unter Studierenden weit verbreitet. Helfen Sie Bekannten beim Umzug und verursachen einen Schaden, bleibt die geschädigte Person auf den Kosten sitzen. Durch den Einschluss von Gefälligkeitsschäden und Freundschaftsdiensten leistet Ihre Haftpflichtversicherung auch in solchen Fällen.

5

Mietsachschäden

Da die meisten Studentinnen und Studenten in Mietwohnungen leben, sollten Mietsachschäden im Versicherungsschutz in jedem Fall enthalten sein. Andernfalls bleiben Sie auf den Kosten für beispielsweise beschädigte Badewannen, Türen oder Fliesen sitzen.

6

Versicherungssumme von mind. 5 Millionen

Damit gegebenenfalls alle Schäden im vollen Umfang von der Haftpflichtversicherung reguliert werden können, ist es wichtig, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu wählen und darauf zu achten, mit welchen Beträgen einzelne Arten von Schäden entsprechend der Vertragsvereinbarungen abgesichert sind. Versicherungsfachleute empfehlen eine Mindestversicherungssumme von fünf Millionen Euro.

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