Ausfalldeckung in der privaten Haftpflicht­versicherung

Ausfalldeckung

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Eigene Schadensersatzansprüche geltend machen

In Deutschland gilt eine gesetzliche Haftpflicht. Jede Person, die einer Dritten oder deren Eigentum durch schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Schadensverursacherinnen und Schadensverursacher haften für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden im privaten Bereich mit ihrem eigenen Vermögen. Eine private Haftpflichtversicherung sichert diese alltäglichen Risiken ab und reguliert gerechtfertigte Ansprüche. Im Schadensfall können Geschädigte entsprechende Schadensersatzansprüche an die Verursacherin oder den Verursacher stellen. Verfügt diese Person weder über finanzielle Mittel noch über eine private Haftpflichtversicherung, mit der die Schadenskosten abgedeckt sind, greift gegebenenfalls die sogenannte Ausfalldeckung der eigenen Haftpflichtversicherung.


Schadensersatz trotz Zahlungsunfähigkeit der Gegenseite

Laut Gesetzt gilt: Fügt Ihnen jemand einen Schaden zu, ist diese Person zur Haftung verpflichtet. Es kann jedoch sein, dass die Verursacherin oder der Verursacher keine Versicherung abgeschlossen hat und über keine eigenen finanziellen Ressourcen hat, um den Schaden zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie selbst für erlittene Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden aufkommen. Sie können sich vor diesem Risiko schützen, indem Sie die Klausel der Ausfalldeckung in Ihren Haftpflichtversicherungsvertrag einschließen. Dadurch übernimmt Ihre eigene private Haftpflichtversicherung die Forderungsausfälle und kommt für die Schadenskosten auf. Sie müssen also nicht auf Ihre Entschädigung verzichten, obwohl die Gegenseite zahlungsunfähig ist.


Ausfalldeckung als Zusatzbaustein der Haftpflichtversicherung

Die Ausfalldeckung ist nicht immer Bestandteil des standardgemäßen Versicherungsschutzes einer Privathaftpflichtversicherung. Sie ist in der Regel nur in Komfort- und Premiumtarifen enthalten, Basistarife sehen häufig keine Forderungsausfalldeckung vor. Sie können den Basisschutz Ihrer Haftpflichtversicherung jedoch erweitern und die Ausfalldeckung als Zusatzleistung versichern. Zwar erhöhen sich dadurch Ihre Beiträge, jedoch sichern Sie mit dieser Leistung eigene Schadensersatzansprüche ab und minimieren Ihr finanzielles Risiko.


Voraussetzungen für den Forderungsausfallschutz

Kommt es zum Forderungsausfall, ist die Leistung Ihrer Haftpflicht an Bedingungen geknüpft:

  • Die Forderung muss durch ein rechtskräftiges Urteil in der BRD oder EU festgestellt werden.
  • Die Zahlungsunfähigkeit der Gegenseite muss gerichtlich festgestellt werden. Das rechtskräftige Urteil muss an eine zuvor erfolglose Zwangsvollstreckung und ein aussichtsloses Insolvenzverfahren anknüpfen.
  • Viele Versicherer fordern eine Mindestschadenhöhe, zum Beispiel 2.500 Euro. Kleinschäden bis zu dieser Summe sind nicht versichert.
  • Der Schaden darf nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sein.
  • relevante Versicherungsunterlagen
  • Der Schaden muss im versicherten Geltungsbereich entstanden sein. Gilt Ihre Forderungsausfalldeckung nur in Deutschland und der EU, sind Schadensforderungen im außereuropäischen Ausland nicht rechtskräftig.

Tarife mit Ausfalldeckung: Versicherungssumme und Mindestschadensumme

Die Tarife der privaten Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfall-Schutz unterscheiden sich hinsichtlich Leistung und Beitragshöhe. Die meisten Versicherungen mit Ausfalldeckung sehen eine Mindestschadensumme vor.

Unterschreitet der Schaden diese Summe, leistet Ihr Versicherer nicht und Sie müssen die Kosten trotz Ausfalldeckung selbst bezahlen. Die Mindestschadensumme beträgt im Regelfall zwischen 1.500 und 2.500 Euro.

Einige Versicherungen fordern eine separate Versicherungssumme für Forderungsausfälle. Achten Sie in jedem Fall auf eine ausreichend hohe Summe, damit möglichst jede Schadensforderung abgesichert ist. Personenschäden, die eine Dienstunfähigkeit mit sich ziehen und eine lebenslange Rente erfordern, verursachen Kosten in Millionenhöhe. Eine Ausfalldeckung mit niedriger Versicherungssumme bringt daher ein großes finanzielles Risiko mit sich.


Privathaftpflicht bietet Schutz für weitere Leistungsbereiche

In der privaten Haftpflichtversicherung können Sie Ihre Kinder bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Studiums beitragsfrei mitversichern. Verlorene Schlüssel und Mietsachschäden sind in der Regel nicht Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung und gelten nach der Ausfalldeckung als wichtigste Zusatzleistungen. Viele ältere Tarife beinhalten keine Zusatzleistung wie die Ausfalldeckung. Sie sollten Ihren Vertrag daher regelmäßig überprüfen und mit anderen Tarifen vergleichen. Enthält ein anderer Tarif mit vergleichbaren Konditionen weitaus bessere Leistungen, empfehlen wir Ihnen einen Tarifwechsel. Starten Sie jetzt den kostenlosen Vergleich auf Tarifcheck.de und ermitteln Sie eine Privathaftpflicht, die optimalen Schutz für Ihre Lebensumstände bietet.

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